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VDK Niedersachsen kündigen | Postclic
VDK Niedersachsen
Am Waterlooplatz 3
30169 Hannover Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – VDK Niedersachsen
Am Waterlooplatz 3
30169 Hannover

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes VDK Niedersachsen. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


14/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
VDK Niedersachsen
Am Waterlooplatz 3
30169 Hannover , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft beim VDK Niedersachsen

Über VDK Niedersachsen

Der Sozialverband VdK Niedersachsen e.V. ist einer der größten Sozialverbände in Niedersachsen und vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, Rentnern, chronisch Kranken sowie sozial benachteiligten Personen. Mit über 250.000 Mitgliedern in Niedersachsen ist der VdK eine wichtige Institution, die sich für soziale Gerechtigkeit und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen einsetzt. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich am Waterlooplatz 3 in Hannover und koordiniert von dort aus die Arbeit zahlreicher Kreisverbände und Ortsverbände im gesamten Bundesland.

Der VdK Niedersachsen bietet seinen Mitgliedern umfassende Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere Fragen zur Rente, zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zum Schwerbehindertenrecht sowie zu Themen der Rehabilitation. Der Verband führt für seine Mitglieder auch Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozialgerichten durch und hat sich als kompetenter Ansprechpartner in komplexen sozialrechtlichen Fällen etabliert.

Die Mitgliedschaft im VdK Niedersachsen ist freiwillig und basiert auf einem Vereinsbeitritt. Mitglieder profitieren nicht nur von der sozialrechtlichen Beratung, sondern auch von weiteren Leistungen wie Informationsveranstaltungen, der Mitgliederzeitschrift und verschiedenen Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Der Verband finanziert sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und ist politisch sowie konfessionell unabhängig. Als eingetragener Verein unterliegt der VdK Niedersachsen den rechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für Vereine.

Mitgliedschaftsmodelle und Beitragsstruktur

Die Beitragsstruktur des VdK Niedersachsen ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der individuellen wirtschaftlichen Situation der Mitglieder. Der Verband verfolgt damit das Ziel, die Mitgliedschaft für alle Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen, unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Beiträge werden in der Regel jährlich erhoben, können aber je nach Ortsverband auch monatlich oder quartalsweise eingezogen werden.

Beitragskategorien im Überblick

MitgliedstypJahresbeitragMonatlicher BeitragLeistungsumfang
Einzelmitgliedschaft72,00 €6,00 €Vollumfängliche Beratung und Vertretung
Familienmitgliedschaft84,00 €7,00 €Beratung für alle Haushaltsmitglieder
Ermäßigte Mitgliedschaft36,00 €3,00 €Für Geringverdiener und Bezieher von Sozialleistungen
Jugendmitgliedschaft12,00 €1,00 €Für Mitglieder bis 27 Jahre

Zusätzliche Leistungen und Serviceangebote

Neben der Grundmitgliedschaft bietet der VdK Niedersachsen verschiedene Zusatzleistungen an. Die Rechtsvertretung vor Sozialgerichten ist für Mitglieder grundsätzlich kostenfrei, sofern die Mitgliedschaft bereits vor Eintritt des Rechtsfalles bestand. Bei besonders aufwendigen Verfahren oder bei Vertretung vor höheren Instanzen können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, über die der Verband transparent informiert.

Die Mitgliedschaft beinhaltet außerdem den Bezug der VdK-Zeitung, die regelmäßig über aktuelle sozialrechtliche Entwicklungen, politische Entscheidungen und Verbandsaktivitäten informiert. Viele Ortsverbände organisieren zudem gesellige Veranstaltungen, Ausflüge und Informationsabende, die das Gemeinschaftsgefühl stärken und den Austausch unter den Mitgliedern fördern.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Die Mitgliedschaft im VdK Niedersachsen unterliegt als Vereinsmitgliedschaft den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der Satzung des Vereins. Nach § 39 BGB kann ein Vereinsmitglied seine Mitgliedschaft ordentlich kündigen, sofern die Satzung dies nicht ausschließt oder einschränkt. Der VdK Niedersachsen ermöglicht seinen Mitgliedern eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen und Formalitäten.

Kündigungsfristen und Termine

Gemäß der Satzung des VdK Niedersachsen kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei in der Regel drei Monate zum Jahresende, das heißt, die Kündigung muss spätestens bis zum 30. September eines Jahres beim zuständigen Ortsverband oder bei der Landesgeschäftsstelle eingegangen sein, damit sie zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam wird. Eine Kündigung, die nach diesem Stichtag eingeht, wird erst zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres wirksam.

KündigungseingangWirksamkeit der KündigungBeitragspflicht bis
Bis 30. September 202431. Dezember 202431. Dezember 2024
01. Oktober bis 31. Dezember 202431. Dezember 202531. Dezember 2025
01. Januar bis 30. September 202531. Dezember 202531. Dezember 2025

Außerordentliche Kündigung und Sonderfälle

In bestimmten Ausnahmesituationen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Dies kann beispielsweise bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Vereins gegenüber dem Mitglied oder bei einer erheblichen Beitragserhöhung der Fall sein. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die fristlose Beendigung der Mitgliedschaft detailliert darlegen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, rechtlichen Rat einzuholen, da die Hürden für eine außerordentliche Kündigung relativ hoch sind.

Bei einem Wohnortwechsel außerhalb Niedersachsens kann die Mitgliedschaft entweder auf den VdK-Landesverband des neuen Bundeslandes übertragen werden oder ordentlich gekündigt werden. Viele Mitglieder entscheiden sich für eine Übertragung, um die Kontinuität der Mitgliedschaft und damit verbundene Vorteile zu erhalten. Im Todesfall eines Mitglieds endet die Mitgliedschaft automatisch ohne weitere Formalitäten.

Gründe für eine Kündigung

Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer VdK-Mitgliedschaft. Häufig spielen finanzielle Überlegungen eine Rolle, insbesondere wenn sich die persönliche wirtschaftliche Situation verschlechtert hat oder die Leistungen des Verbandes nicht mehr in dem erwarteten Umfang benötigt werden. Andere Mitglieder kündigen, weil sie mit der Beratungsqualität unzufrieden waren oder weil sie das Gefühl haben, dass ihre Anliegen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Ein weiterer häufiger Kündigungsgrund ist der Wegzug aus Niedersachsen, wenn keine Übertragung der Mitgliedschaft gewünscht wird. Manche Mitglieder entscheiden sich auch für eine Kündigung, weil sie alternative Beratungsangebote gefunden haben oder weil sie die Dienste des VdK nicht mehr benötigen, etwa nach erfolgreichem Abschluss eines Rentenverfahrens. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, die Kündigung formal korrekt durchzuführen, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Wie man VDK Niedersachsen per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist die rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Methode, um die Mitgliedschaft im VdK Niedersachsen zu beenden. Im deutschen Vereinsrecht gilt das Schriftformerfordernis für Kündigungen, was bedeutet, dass eine Kündigung grundsätzlich in Textform erfolgen muss. Die Kündigung per Brief erfüllt diese Anforderung zweifelsfrei und bietet zudem den Vorteil, dass ein physischer Nachweis über die Absendung und den Zugang der Kündigung erbracht werden kann.

Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationsmitteln bietet die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein einen gerichtsfesten Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht. Bei Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Kündigungszugangs kann der Rückschein als Beweismittel dienen. E-Mails oder telefonische Kündigungen werden oft nicht als ausreichend anerkannt und können zu Missverständnissen oder rechtlichen Unsicherheiten führen.

Die Deutsche Post bietet mit dem Einschreiben verschiedene Versandoptionen, die unterschiedliche Nachweisgrade bieten. Das Einschreiben mit Rückschein ist dabei die sicherste Variante, da der Absender eine schriftliche Bestätigung über die Zustellung erhält. Das Einwurf-Einschreiben ist eine kostengünstigere Alternative, bei der die Zustellung dokumentiert wird, ohne dass eine Unterschrift des Empfängers erforderlich ist. Beide Varianten sind für eine rechtssichere Kündigung geeignet.

Erforderliche Angaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um eindeutig identifizierbar und rechtlich wirksam zu sein. Dazu gehören zunächst die vollständigen persönlichen Daten des kündigenden Mitglieds, also Name, Vorname und die vollständige Anschrift. Wenn vorhanden, sollte auch die Mitgliedsnummer angegeben werden, da dies die Zuordnung der Kündigung erleichtert und Verwechslungen ausschließt.

Das Kündigungsschreiben muss eine eindeutige Kündigungserklärung enthalten. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im VdK Niedersachsen" sind klar und unmissverständlich. Es sollte außerdem angegeben werden, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll, beispielsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum 31. Dezember 2024". Eine Begründung der Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen sinnvoll sein, etwa wenn eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben werden. Eine digitale Unterschrift oder eine Kopie der Unterschrift ist nicht ausreichend. Das Datum der Unterschrift sollte ebenfalls vermerkt werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten, um sicherzustellen, dass die Kündigung ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Die richtige Adresse für die Kündigung

Die Kündigung sollte grundsätzlich an den zuständigen Ortsverband gerichtet werden, bei dem die Mitgliedschaft ursprünglich begründet wurde. Alternativ kann die Kündigung auch an die Landesgeschäftsstelle in Hannover gesandt werden, die das Schreiben dann an den zuständigen Ortsverband weiterleitet. Die offizielle Adresse für Kündigungen lautet:

  • Sozialverband VdK Niedersachsen e.V., Am Waterlooplatz 3, 30169 Hannover, Germany

Es ist wichtig, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um eine ordnungsgemäße Zustellung sicherzustellen. Bei Unsicherheiten über den zuständigen Ortsverband kann die Landesgeschäftsstelle kontaktiert werden, um die richtige Anschrift zu erfragen. Die Kontaktdaten sind auf der offiziellen Website des VdK Niedersachsen verfügbar.

Der Versandprozess Schritt für Schritt

Nachdem das Kündigungsschreiben verfasst und unterschrieben wurde, sollte es in einem Briefumschlag verschlossen werden. Auf dem Umschlag werden die Empfängeradresse und die Absenderadresse deutlich lesbar vermerkt. Anschließend wird der Brief bei einer Postfiliale als Einschreiben aufgegeben. Es empfiehlt sich, die Option "Einschreiben mit Rückschein" zu wählen, um einen vollständigen Zustellnachweis zu erhalten.

Bei der Aufgabe des Einschreibens erhält der Absender eine Quittung mit einer Sendungsnummer, über die der Versandstatus online verfolgt werden kann. Der Rückschein wird nach erfolgter Zustellung an den Absender zurückgesandt und sollte zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens aufbewahrt werden. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für die fristgerechte Kündigung und sollten mindestens bis zur Bestätigung der Kündigungswirksamkeit aufbewahrt werden.

Digitale Unterstützung beim Versand

Für Mitglieder, die den Prozess der postalischen Kündigung vereinfachen möchten, gibt es moderne digitale Lösungen wie Postclic. Solche Dienste ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und automatisch als Einschreiben versenden zu lassen, ohne persönlich zur Post gehen zu müssen. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Postclic bietet dabei den Vorteil, dass das Kündigungsschreiben professionell formatiert und direkt an die korrekte Adresse versandt wird. Der digitale Versandnachweis ist rechtlich gleichwertig mit einem traditionellen Einschreiben und kann bei Bedarf als Beweis vorgelegt werden. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für diejenigen, die keine Zeit für den Gang zur Post haben, stellt dies eine praktische Alternative dar. Die Kosten für solche Dienste sind in der Regel moderat und vergleichbar mit den Portokosten eines Einschreibens zuzüglich einer geringen Servicegebühr.

Nach der Absendung der Kündigung

Nach dem Versand der Kündigung sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Kündigungsbestätigung vom VdK Niedersachsen eintreffen. Diese Bestätigung sollte das Datum der Kündigungswirksamkeit und Informationen über eventuell noch ausstehende Beitragszahlungen enthalten. Falls keine Bestätigung eingeht, ist es ratsam, beim zuständigen Ortsverband oder bei der Landesgeschäftsstelle nachzufragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bis zum Wirksamwerden der Kündigung die Beitragspflicht fortbesteht. Wenn die Beiträge per Lastschriftverfahren eingezogen werden, sollte das SEPA-Lastschriftmandat erst nach Ablauf der Kündigungsfrist widerrufen werden, um keine Zahlungsrückstände zu verursachen. Nach Ablauf der Mitgliedschaft sollten alle Mitgliedsunterlagen, einschließlich des Mitgliedsausweises, an den Verband zurückgesandt werden.

Mitgliedererfahrungen und praktische Hinweise

Positive Aspekte der VdK-Mitgliedschaft

Viele Mitglieder des VdK Niedersachsen berichten von positiven Erfahrungen, insbesondere im Hinblick auf die kompetente sozialrechtliche Beratung. Besonders hervorgehoben wird die Unterstützung bei komplexen Rentenanträgen, Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger und bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Pflegeleistungen. Die persönliche Betreuung durch erfahrene Sozialrechtsexperten wird als großer Vorteil gegenüber der eigenständigen Auseinandersetzung mit den oft komplexen rechtlichen Regelungen empfunden.

Die lokale Präsenz des VdK durch seine zahlreichen Ortsverbände ermöglicht eine wohnortnahe Beratung und schafft niedrige Zugangsschwellen. Viele Mitglieder schätzen auch die Gemeinschaft und die sozialen Aktivitäten, die von den Ortsverbänden organisiert werden. Die Mitgliederzeitschrift wird als informativ und verständlich geschrieben gelobt und hilft vielen Mitgliedern, über aktuelle sozialrechtliche Entwicklungen informiert zu bleiben.

Kritikpunkte und Verbesserungswünsche

Trotz der überwiegend positiven Rückmeldungen gibt es auch Kritikpunkte, die von Mitgliedern geäußert werden. Einige bemängeln lange Wartezeiten für Beratungstermine, insbesondere in stark frequentierten Ortsverbänden. Die Erreichbarkeit der Geschäftsstellen wird teilweise als eingeschränkt empfunden, vor allem für Berufstätige, die auf Termine außerhalb der üblichen Geschäftszeiten angewiesen sind.

Manche Mitglieder kritisieren auch, dass die Beitragsstruktur nicht transparent genug kommuniziert wird und dass zusätzliche Kosten für bestimmte Leistungen nicht immer im Vorfeld klar sind. Die Digitalisierung der Serviceangebote wird von einigen als verbesserungswürdig angesehen, da viele Prozesse noch stark papierbasiert ablaufen. Jüngere Mitglieder wünschen sich häufig mehr Online-Angebote und digitale Kommunikationswege.

Tipps für eine reibungslose Kündigung

Basierend auf den Erfahrungen ehemaliger Mitglieder lassen sich einige praktische Empfehlungen für eine reibungslose Kündigung ableiten. Zunächst sollte die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist versandt werden, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht zugeht. Eine Kündigung kurz vor dem Stichtag birgt das Risiko, dass sie aufgrund von Postlaufzeiten oder Bearbeitungszeiten erst verspätet zugeordnet wird.

Es empfiehlt sich, vor der Kündigung alle offenen Beratungsfälle abzuschließen oder zu klären, wie mit laufenden Verfahren nach der Kündigung umgegangen wird. Wenn ein Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist, sollte mit dem VdK besprochen werden, ob eine Fortführung der Vertretung möglich ist oder ob alternative Lösungen gefunden werden müssen.

Mitglieder sollten außerdem ihre Kontodaten überprüfen und sicherstellen, dass keine automatischen Lastschrifteinzüge mehr erfolgen, nachdem die Mitgliedschaft beendet wurde. Es ist ratsam, die Bank über die Kündigung zu informieren und gegebenenfalls das Lastschriftmandat zu widerrufen. Eine Kopie aller relevanten Dokumente, einschließlich des Kündigungsschreibens, des Versandnachweises und der Kündigungsbestätigung, sollte für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden.

Alternativen zur Kündigung

Bevor eine endgültige Kündigungsentscheidung getroffen wird, sollten Mitglieder prüfen, ob es Alternativen gibt, die ihren Bedürfnissen besser entsprechen. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht möglicherweise die Option, auf einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag zu wechseln. Der VdK Niedersachsen bietet verschiedene Beitragskategorien an, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.

Bei Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität oder dem Service kann ein Gespräch mit der Geschäftsführung des zuständigen Ortsverbandes oder der Landesgeschäftsstelle hilfreich sein. Oft lassen sich Probleme durch offene Kommunikation klären, und der Verband ist in der Regel bestrebt, auf die Anliegen seiner Mitglieder einzugehen. Ein Wechsel zu einem anderen Ortsverband innerhalb Niedersachsens ist ebenfalls möglich und kann eine Lösung sein, wenn die Chemie mit den Beratern vor Ort nicht stimmt.

Für Mitglieder, die vorübergehend keine Leistungen des VdK benötigen, aber ihre Mitgliedschaft nicht vollständig beenden möchten, gibt es manchmal die Möglichkeit einer ruhenden Mitgliedschaft. Dies sollte individuell mit dem Verband besprochen werden. Eine solche Lösung kann sinnvoll sein, wenn absehbar ist, dass die Dienste des VdK in Zukunft wieder benötigt werden, beispielsweise wenn ein Rentenantrag ansteht oder gesundheitliche Probleme eine sozialrechtliche Beratung erforderlich machen könnten.

FAQ

Der VdK Niedersachsen bietet umfassende sozialrechtliche Beratung in verschiedenen Bereichen an, darunter Fragen zur Rente, zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zum Schwerbehindertenrecht sowie zu Themen der Rehabilitation. Mitglieder können sich auf die Expertise des Verbands verlassen, um ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.

Die Mitgliedsbeiträge beim VdK Niedersachsen sind sozial gestaffelt und richten sich nach der individuellen wirtschaftlichen Situation der Mitglieder. Dies ermöglicht es, die Mitgliedschaft für alle Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Genaueres zu den Beiträgen kann direkt bei der Geschäftsstelle erfragt werden.

Um Ihre Mitgliedschaft im VdK Niedersachsen zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben per Post (Einschreiben) an die Hauptgeschäftsstelle senden. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten im Schreiben angeben, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Als Mitglied des VdK Niedersachsen profitieren Sie nicht nur von der sozialrechtlichen Beratung, sondern auch von weiteren Leistungen wie Informationsveranstaltungen, einer Mitgliederzeitschrift und verschiedenen Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Diese Angebote unterstützen Sie dabei, sich besser über soziale Themen zu informieren und von Rabatten zu profitieren.

Der VdK Niedersachsen hat sich als kompetenter Ansprechpartner in komplexen sozialrechtlichen Fällen etabliert und führt für seine Mitglieder Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozialgerichten durch. Mitglieder erhalten dabei rechtliche Unterstützung und Beratung, um ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.