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Opgemaakt te Paris, op 12/01/2026
VLH kündigen leicht gemacht | Postclic
VLH
Musterstraße 12
50667 Köln Germany
Betreft: Opzegging contract VLH

Geachte heer, mevrouw,

Hierbij deel ik u mijn beslissing mee om het contract met betrekking tot de dienst VLH te beëindigen.
Deze kennisgeving vormt een vastberaden, duidelijke en ondubbelzinnige wil om het contract op te zeggen, met ingang van de eerstvolgende vervaldatum of conform de toepasselijke contractuele termijn.

Ik verzoek u alle nodige maatregelen te nemen om:
– alle facturering stop te zetten vanaf de effectieve opzeggingsdatum;
– mij schriftelijk te bevestigen dat dit verzoek goed is ontvangen;
– en, indien van toepassing, mij de eindafrekening of bevestiging van saldo te sturen.

Deze opzegging wordt u toegestuurd via gecertificeerde e-mail. Het verzenden, de tijdstempel en de integriteit van de inhoud zijn vastgesteld, wat het een bewijskrachtig geschrift maakt dat voldoet aan de vereisten van elektronisch bewijs. U beschikt daarom over alle nodige elementen om deze opzegging regelmatig te verwerken, conform de toepasselijke beginselen inzake schriftelijke kennisgeving en contractvrijheid.

Conform de regels met betrekking tot de bescherming van persoonsgegevens, verzoek ik u ook:
– alle mijn gegevens te verwijderen die niet nodig zijn voor uw wettelijke of boekhoudkundige verplichtingen;
– alle bijbehorende persoonlijke ruimtes te sluiten;
– en mij de effectieve verwijdering van gegevens te bevestigen volgens de toepasselijke rechten inzake bescherming van de persoonlijke levenssfeer.

Ik bewaar een volledige kopie van deze kennisgeving evenals het bewijs van verzending.

te bewaren966649193710
Ontvanger
VLH
Musterstraße 12
50667 Köln , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei VLH unkompliziert

Über VLH

VLH steht für Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., einen der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Seit über 50 Jahren unterstützt die VLH Arbeitnehmer und Rentner bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung und bietet kompetente Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Mit bundesweit über 3.000 Beratungsstellen gehört die VLH zu den führenden Anbietern für Steuerhilfe in Deutschland und betreut jährlich mehrere hunderttausend Mitglieder.

Als gemeinnütziger Verein verfolgt die VLH das Ziel, ihren Mitgliedern eine kostengünstige Alternative zu Steuerberatern zu bieten. Die Mitarbeiter der VLH sind speziell geschulte Steuerfachleute, die berechtigt sind, Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer zu beraten. Die Dienstleistungen umfassen die Erstellung der jährlichen Steuererklärung, die Prüfung von Steuerbescheiden, die Einlegung von Einsprüchen sowie die Beratung zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.

Die VLH zeichnet sich durch ihre flächendeckende Präsenz aus, sodass Mitglieder in nahezu jeder Region Deutschlands eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden können. Die Beratung erfolgt in der Regel persönlich vor Ort, wobei zunehmend auch digitale Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Die Mitgliedschaft bei der VLH ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und richtet sich primär an Personen, die ihre Einkünfte hauptsächlich aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Pensionen beziehen.

Leistungsspektrum der VLH

Die VLH bietet ihren Mitgliedern ein umfassendes Leistungspaket an. Dazu gehört die vollständige Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusive aller relevanten Anlagen. Die Berater prüfen dabei sämtliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung und achten darauf, dass alle absetzbaren Kosten geltend gemacht werden. Dies umfasst Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen.

Ein weiterer wichtiger Service ist die Überprüfung von Steuerbescheiden. Die VLH-Berater kontrollieren die Bescheide des Finanzamts auf Fehler und Unstimmigkeiten und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein. Bei steuerlichen Nachfragen des Finanzamts übernimmt die VLH die Korrespondenz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder. Zusätzlich bietet die VLH Beratung bei Änderungen der persönlichen Lebenssituation, wie Heirat, Scheidung, Hauskauf oder Renteneintritt, und deren steuerlichen Auswirkungen.

Organisationsstruktur und rechtlicher Rahmen

Als eingetragener Verein unterliegt die VLH strengen rechtlichen Vorgaben. Die Tätigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen ist im Steuerberatungsgesetz geregelt, das klare Grenzen für die Beratungsbefugnis festlegt. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre beraten, deren Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Selbstständige und Gewerbetreibende sind von der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine grundsätzlich ausgeschlossen.

Die VLH ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird von einem Vorstand geleitet. Die einzelnen Beratungsstellen werden von qualifizierten Beratern betrieben, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben und regelmäßig fortgebildet werden. Die Qualitätssicherung erfolgt durch interne Kontrollen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes.

Abonnementpläne und Preise

Die Mitgliedschaft bei der VLH basiert auf einem jährlichen Beitragssystem, das sich nach verschiedenen Faktoren richtet. Anders als bei einem klassischen Abonnement zahlen Mitglieder einen Jahresbeitrag, der die Beratungsleistungen für das jeweilige Steuerjahr abdeckt. Die Beitragshöhe ist gestaffelt und hängt vom Bruttoeinkommen des Mitglieds ab. Dieses Modell gewährleistet eine sozial gerechte Kostenverteilung, bei der Mitglieder mit höherem Einkommen auch einen höheren Beitrag leisten.

Beitragsstruktur im Detail

Die VLH verwendet eine progressive Beitragsstaffel, die sich am zu versteuernden Einkommen orientiert. Die genaue Höhe des Mitgliedsbeitrags wird individuell berechnet und kann je nach Einkommenssituation variieren. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto höher der Jahresbeitrag. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten besondere Regelungen, wobei oft ein gemeinsamer Beitrag erhoben wird.

EinkommensbereichUngefährer JahresbeitragLeistungsumfang
Bis 15.000 Euro60-80 EuroVollständige Steuerberatung
15.000-25.000 Euro80-120 EuroVollständige Steuerberatung
25.000-40.000 Euro120-180 EuroVollständige Steuerberatung
Über 40.000 Euro180-350 EuroVollständige Steuerberatung

Diese Beiträge sind Richtwerte und können je nach regionaler Beratungsstelle und individueller Situation variieren. Ein wichtiger Vorteil: Der Mitgliedsbeitrag bei der VLH ist selbst steuerlich absetzbar und kann als Steuerberatungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies reduziert die tatsächliche finanzielle Belastung für das Mitglied erheblich.

Zusätzliche Kosten und Gebühren

In der Regel sind mit dem Jahresbeitrag alle regulären Beratungsleistungen abgedeckt. Dazu gehören die Erstellung der Einkommensteuererklärung, die Prüfung des Steuerbescheids und die Einlegung von Einsprüchen. Allerdings können in bestimmten Fällen zusätzliche Gebühren anfallen, etwa bei besonders komplexen Sachverhalten, die einen außergewöhnlichen Beratungsaufwand erfordern, oder bei der Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren.

Für neue Mitglieder fällt zusätzlich zum Jahresbeitrag oft eine einmalige Aufnahmegebühr an, die je nach Beratungsstelle zwischen 10 und 30 Euro liegen kann. Diese Gebühr deckt die administrativen Kosten der Mitgliederaufnahme und die Einrichtung der Mitgliedsakte ab.

Kündigungsbedingungen

Die Kündigung einer Mitgliedschaft bei der VLH unterliegt klaren rechtlichen Regelungen, die in der Satzung des Vereins festgelegt sind. Als Mitglied eines eingetragenen Vereins gelten besondere Kündigungsfristen und -modalitäten, die sich von gewöhnlichen Vertragsbeziehungen unterscheiden können. Es ist wichtig, diese Bedingungen genau zu kennen, um eine rechtswirksame Kündigung sicherzustellen und ungewollte Beitragszahlungen zu vermeiden.

Kündigungsfristen und Stichtage

Die ordentliche Kündigung der VLH-Mitgliedschaft ist in der Regel zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Bei den meisten Lohnsteuerhilfevereinen, einschließlich der VLH, entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Jahresende. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres beim Verein eingehen muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet.

KündigungsartKündigungsfristWirksamkeit
Ordentliche Kündigung3 Monate zum JahresendeEingang bis 30.09.
Außerordentliche KündigungSofort bei wichtigem GrundNach Prüfung des Grundes
Kündigung bei UmzugNach VereinbarungIndividuell

Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Dies bedeutet, dass Mitglieder, die beispielsweise erst im November kündigen, noch für das gesamte Folgejahr beitragspflichtig bleiben. Daher ist es ratsam, die Kündigung rechtzeitig vorzubereiten und frühzeitig abzusenden.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Diese ist an das Vorliegen eines wichtigen Grundes gebunden. Als wichtige Gründe können beispielsweise gelten: ein Wechsel in die Selbstständigkeit, wodurch die Beratungsberechtigung der VLH entfällt, ein dauerhafter Wegzug ins Ausland, erhebliche Beitragserhöhungen oder schwerwiegende Pflichtverletzungen seitens des Vereins.

Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und den wichtigen Grund detailliert darlegen. Der Verein prüft dann, ob der angegebene Grund die außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Bei Anerkennung des Kündigungsgrundes kann die Mitgliedschaft auch unterjährig beendet werden, ohne dass weitere Beiträge fällig werden.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die Mitgliedschaft in einem Verein wie der VLH wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere durch die Paragraphen 38 bis 40 BGB. Diese Vorschriften legen fest, dass eine Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich kündbar ist und dass die genauen Modalitäten in der Vereinssatzung geregelt werden. Die Satzung der VLH konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben und legt die spezifischen Kündigungsfristen und -bedingungen fest.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Kündigung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie in der vorgeschriebenen Form erfolgt. Dies bedeutet in der Regel, dass eine schriftliche Kündigung erforderlich ist. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail sind üblicherweise nicht ausreichend und können vom Verein zurückgewiesen werden.

Häufige Kündigungsgründe

Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer VLH-Mitgliedschaft. Ein häufiger Grund ist der Wunsch nach mehr Eigenständigkeit bei der Steuererklärung, insbesondere wenn Mitglieder sich mit der Zeit mehr Steuerwissen angeeignet haben und die Erklärung selbst erstellen möchten, etwa mit Hilfe von Steuersoftware. Andere Mitglieder wechseln zu einem anderen Lohnsteuerhilfeverein oder zu einem Steuerberater, weil sie speziellere Beratung benötigen oder mit dem Service unzufrieden sind.

Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. Manche Mitglieder empfinden den Jahresbeitrag als zu hoch, insbesondere wenn ihre steuerliche Situation einfach ist und sie nur geringe Steuererstattungen erhalten. In solchen Fällen kann die Nutzung kostenloser oder günstigerer Alternativen attraktiver erscheinen. Auch Veränderungen der Lebenssituation, wie der Eintritt in die Selbstständigkeit, machen eine Kündigung notwendig, da Lohnsteuerhilfevereine keine Selbstständigen beraten dürfen.

Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität oder der Erreichbarkeit der Beratungsstelle kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Wenn Mitglieder das Gefühl haben, nicht ausreichend betreut zu werden oder wichtige Steueroptimierungen übersehen wurden, suchen sie möglicherweise nach alternativen Beratungsangeboten.

Wie man VLH per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um eine VLH-Mitgliedschaft zu beenden. Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationsmitteln bietet der Postweg einen eindeutigen Nachweis über das Absenden und den Zugang der Kündigung beim Verein. Dies ist besonders wichtig, um Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Kündigung und die Einhaltung von Fristen zu vermeiden.

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Der Versand per Post, insbesondere als Einschreiben mit Rückschein, bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens erhalten Sie einen offiziellen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung abgeschickt wurde. Zweitens dokumentiert der Rückschein, dass die Kündigung tatsächlich bei der VLH eingegangen ist und wann dies geschah. Dies ist rechtlich von großer Bedeutung, da bei Vereinsmitgliedschaften der Zugang der Kündigung beim Verein entscheidend ist, nicht nur das Absendedatum.

E-Mail-Kündigungen werden von vielen Vereinen nicht akzeptiert oder zumindest kritisch gesehen, da die Identität des Absenders schwerer zu verifizieren ist und technische Probleme zum Verlust der Nachricht führen können. Auch Fax-Kündigungen sind in Zeiten der Digitalisierung problematisch, da nicht alle Beratungsstellen über Faxgeräte verfügen und die Übertragungsqualität nicht immer gewährleistet ist. Telefonische Kündigungen sind rechtlich in der Regel unwirksam, da die Schriftform nicht eingehalten wird.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um eindeutig zugeordnet werden zu können. Folgende Angaben sind essentiell:

  • Vollständiger Name und Vorname des kündigenden Mitglieds
  • Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation
  • Mitgliedsnummer, falls bekannt
  • Vollständige Adresse
  • Eindeutige Kündigungserklärung mit dem gewünschten Beendigungstermin
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Die Kündigungserklärung sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es empfiehlt sich, ausdrücklich zu erwähnen, dass die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Datum gekündigt wird. Eine eindeutige Formulierung verhindert Missverständnisse und stellt sicher, dass die Kündigung nicht als bloße Anfrage oder Beschwerde missverstanden wird.

Die richtige Adresse für die Kündigung

Die Kündigung sollte an die zuständige Stelle der VLH gesendet werden. In den meisten Fällen ist dies die zentrale Verwaltung oder die örtliche Beratungsstelle, bei der Sie Mitglied sind. Die korrekte Adresse lautet:

  • VLH Service GmbH, Musterstraße 12, 50667 Köln

Es ist ratsam, vor dem Versand der Kündigung zu überprüfen, ob möglicherweise eine spezifische Adresse Ihrer örtlichen Beratungsstelle zu verwenden ist. Diese Information finden Sie in Ihren Mitgliedsunterlagen oder auf der Website der VLH. Bei Unsicherheit können Sie auch telefonisch nachfragen, ohne dabei bereits die Kündigung auszusprechen.

Der Versand als Einschreiben mit Rückschein

Für den Versand der Kündigung sollten Sie unbedingt die Option "Einschreiben mit Rückschein" wählen. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber entscheidende Vorteile. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Versandstatus online verfolgen können. Nach Zustellung des Briefes erhalten Sie den Rückschein zurück, auf dem das Zustelldatum und die Unterschrift des Empfängers vermerkt sind.

Dieser Rückschein ist ein rechtlich belastbarer Nachweis dafür, dass Ihre Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Bewahren Sie diesen Nachweis zusammen mit einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens sorgfältig auf. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung haben Sie damit einen eindeutigen Beweis in der Hand.

Digitale Unterstützung beim Kündigungsprozess

Der gesamte Prozess der postalischen Kündigung kann zeitaufwendig sein: das Schreiben muss formuliert, ausgedruckt und unterschrieben werden, dann muss man zur Post gehen, das Einschreiben aufgeben und die Gebühr bezahlen. Für Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität kann dies eine Herausforderung darstellen.

Hier können digitale Dienste wie Postclic hilfreich sein. Solche Plattformen ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und direkt als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Abwicklung. Sie erstellen das Schreiben am Computer oder Smartphone, der Dienst übernimmt den Ausdruck, die Kuvertierung und den Versand als Einschreiben. Zudem erhalten Sie einen digitalen Nachweis über den Versand und können den Status der Sendung online verfolgen.

Diese Option ist besonders praktisch für Personen, die keinen Drucker besitzen oder nicht die Möglichkeit haben, während der Öffnungszeiten zur Post zu gehen. Die professionelle Formatierung stellt zudem sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind und das Schreiben einen seriösen Eindruck macht.

Nach der Kündigung: Bestätigung abwarten

Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung von der VLH erhalten. Diese Bestätigung dokumentiert, dass Ihre Kündigung eingegangen ist und zum genannten Termin wirksam wird. Falls Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen keine Bestätigung erhalten, sollten Sie sich mit der VLH in Verbindung setzen und nachfragen.

In der Bestätigung sollte auch vermerkt sein, ob noch offene Beitragsforderungen bestehen oder ob eine anteilige Beitragsrückerstattung erfolgt. Prüfen Sie diese Angaben sorgfältig und gleichen Sie sie mit Ihren eigenen Unterlagen ab. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie umgehend Kontakt mit der VLH aufnehmen und die Angelegenheit klären.

Kundenbewertungen und Tipps

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit der VLH und dem Kündigungsprozess variieren erheblich. Ein Blick auf Bewertungsplattformen und Erfahrungsberichte zeigt ein gemischtes Bild, das sowohl positive als auch kritische Aspekte umfasst. Diese Erkenntnisse können hilfreich sein, um realistische Erwartungen zu entwickeln und mögliche Probleme bei der Kündigung zu antizipieren.

Positive Erfahrungen mit der VLH

Viele Mitglieder berichten von durchweg positiven Erfahrungen mit der VLH. Besonders gelobt wird die kompetente und freundliche Beratung durch die Mitarbeiter. Viele Mitglieder schätzen es, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben, der ihre steuerliche Situation kennt und Jahr für Jahr betreut. Die flächendeckende Präsenz mit zahlreichen Beratungsstellen wird als großer Vorteil wahrgenommen, da kurze Wege und persönliche Treffen möglich sind.

Positiv hervorgehoben wird auch das gute Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zu Steuerberatern. Viele Mitglieder berichten von erheblichen Steuererstattungen, die sie ohne die Hilfe der VLH möglicherweise nicht erhalten hätten. Die Möglichkeit, komplexe steuerliche Sachverhalte von Fachleuten prüfen zu lassen, gibt vielen Mitgliedern Sicherheit und Vertrauen.

Kritische Stimmen und Verbesserungspotenzial

Kritik wird gelegentlich an der Erreichbarkeit einzelner Beratungsstellen geübt. Manche Mitglieder berichten von langen Wartezeiten auf Termine, insbesondere in der Hochsaison zur Steuererklärung. Auch die Öffnungszeiten mancher Beratungsstellen werden als unflexibel empfunden, da sie sich nicht immer mit den Arbeitszeiten berufstätiger Mitglieder vereinbaren lassen.

Einige Mitglieder bemängeln, dass die Beratungsqualität stark vom einzelnen Berater abhängt. Während manche Berater sehr gründlich arbeiten und proaktiv auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen, beschränken sich andere auf das Notwendigste. Diese Inkonsistenz in der Servicequalität kann zu Unzufriedenheit führen.

Im Hinblick auf den Kündigungsprozess berichten einige ehemalige Mitglieder von Verzögerungen bei der Bearbeitung oder fehlenden Kündigungsbestätigungen. In seltenen Fällen kam es zu Unstimmigkeiten über die Fristwahrung oder nachträglichen Beitragsforderungen. Diese Erfahrungen unterstreichen die Wichtigkeit einer sorgfältigen Dokumentation und des Versands per Einschreiben.

Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung

Basierend auf den Erfahrungen zahlreicher Mitglieder lassen sich einige praktische Empfehlungen für eine problemlose Kündigung ableiten. Erstens: Planen Sie Ihre Kündigung frühzeitig. Warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist, sondern verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben idealerweise einige Wochen vor dem Stichtag. Dies gibt Ihnen einen Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen.

Zweitens: Dokumentieren Sie alles sorgfältig. Bewahren Sie Kopien Ihres Kündigungsschreibens, den Einschreibebeleg und den Rückschein auf. Notieren Sie sich auch das Datum, an dem Sie die Kündigung verschickt haben. Diese Unterlagen sind Ihre Absicherung, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

Drittens: Seien Sie präzise in Ihrer Formulierung. Vermeiden Sie vage Aussagen oder Andeutungen. Formulieren Sie klar und eindeutig, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten und geben Sie den gewünschten Beendigungstermin an. Eine klare Kommunikation minimiert das Risiko von Missverständnissen.

Alternative Überlegungen vor der Kündigung

Bevor Sie die endgültige Entscheidung zur Kündigung treffen, lohnt es sich, einige Alternativen in Betracht zu ziehen. Wenn Ihre Unzufriedenheit mit einem bestimmten Berater oder einer Beratungsstelle zusammenhängt, können Sie möglicherweise zu einer anderen Beratungsstelle innerhalb der VLH wechseln. Viele Mitglieder haben durch einen solchen Wechsel bessere Erfahrungen gemacht.

Falls die Beitragshöhe Ihr Hauptanliegen ist, prüfen Sie, ob Ihr Beitrag korrekt berechnet wurde. Bei Änderungen Ihrer Einkommenssituation kann sich auch der Beitrag ändern. Ein Gespräch mit Ihrer Beratungsstelle kann hier Klarheit schaffen. Bedenken Sie auch, dass der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar ist und die tatsächliche Belastung dadurch reduziert wird.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Steuererklärung künftig selbst zu erstellen, informieren Sie sich gründlich über die Anforderungen und den Zeitaufwand. Steuersoftware kann hilfreich sein, ersetzt aber nicht die Expertise eines Fachmanns. Überlegen Sie, ob Sie über das notwendige Wissen verfügen, um alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, oder ob Ihnen dadurch möglicherweise Erstattungen entgehen.

Langfristige Perspektive nach der Kündigung

Nach einer erfolgreichen Kündigung stehen Ihnen verschiedene Optionen offen. Sie können Ihre Steuererklärung selbst erstellen, zu einem anderen Lohnsteuerhilfeverein wechseln oder die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die Sie sorgfältig abwägen sollten.

Die eigenständige Erstellung der Steuererklärung bietet maximale Flexibilität und spart Kosten, erfordert aber Zeit und Fachwissen. Der Wechsel zu einem anderen Lohnsteuerhilfeverein kann sinnvoll sein, wenn Sie grundsätzlich mit diesem Beratungsmodell zufrieden sind, aber besseren Service suchen. Ein Steuerberater bietet das umfassendste Leistungsspektrum, ist aber auch die teuerste Option und lohnt sich vor allem bei komplexen steuerlichen Verhältnissen.

Unabhängig von Ihrer Entscheidung ist es wichtig, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten weiterhin erfüllen und Ihre Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Die Kündigung der VLH-Mitgliedschaft entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, falls Sie dazu verpflichtet sind.

FAQ

Die VLH bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, das die vollständige Erstellung der Einkommensteuererklärung, die Prüfung von Steuerbescheiden, die Einlegung von Einsprüchen sowie die Beratung zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten umfasst. Die Berater achten darauf, dass alle absetzbaren Kosten, wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, geltend gemacht werden.

Die Mitgliedschaft bei der VLH ist kostengünstig und bietet eine Alternative zu teuren Steuerberatern. Die genauen Kosten können je nach individuellen Bedürfnissen und der Komplexität der Steuererklärung variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei einer Beratungsstelle über die spezifischen Preise zu informieren.

Um Ihre Mitgliedschaft bei der VLH zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, die Kündigung als Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß zugestellt wird. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen in Ihrem Kündigungsschreiben anzugeben.

Die VLH verfügt über mehr als 3.000 Beratungsstellen bundesweit, sodass Sie in nahezu jeder Region Deutschlands eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden können. Sie können die nächstgelegene Beratungsstelle auf der offiziellen Website der VLH suchen oder direkt bei der VLH anfragen.

Die Mitgliedschaft bei der VLH richtet sich primär an Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, die ihre Einkünfte hauptsächlich aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Pensionen beziehen. Weitere spezifische Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren, daher ist es empfehlenswert, sich direkt bei der VLH zu informieren.