VLH Lohnsteuerhilfeverein kündigen | Postclic
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Opgemaakt te Paris, op 13/01/2026
VLH Lohnsteuerhilfeverein kündigen | Postclic
VLH Lohnsteuerhilfeverein
42 Mohrenstraße
10117 Berlin Germany
Betreft: Opzegging contract VLH Lohnsteuerhilfeverein

Geachte heer, mevrouw,

Hierbij deel ik u mijn beslissing mee om het contract met betrekking tot de dienst VLH Lohnsteuerhilfeverein te beëindigen.
Deze kennisgeving vormt een vastberaden, duidelijke en ondubbelzinnige wil om het contract op te zeggen, met ingang van de eerstvolgende vervaldatum of conform de toepasselijke contractuele termijn.

Ik verzoek u alle nodige maatregelen te nemen om:
– alle facturering stop te zetten vanaf de effectieve opzeggingsdatum;
– mij schriftelijk te bevestigen dat dit verzoek goed is ontvangen;
– en, indien van toepassing, mij de eindafrekening of bevestiging van saldo te sturen.

Deze opzegging wordt u toegestuurd via gecertificeerde e-mail. Het verzenden, de tijdstempel en de integriteit van de inhoud zijn vastgesteld, wat het een bewijskrachtig geschrift maakt dat voldoet aan de vereisten van elektronisch bewijs. U beschikt daarom over alle nodige elementen om deze opzegging regelmatig te verwerken, conform de toepasselijke beginselen inzake schriftelijke kennisgeving en contractvrijheid.

Conform de regels met betrekking tot de bescherming van persoonsgegevens, verzoek ik u ook:
– alle mijn gegevens te verwijderen die niet nodig zijn voor uw wettelijke of boekhoudkundige verplichtingen;
– alle bijbehorende persoonlijke ruimtes te sluiten;
– en mij de effectieve verwijdering van gegevens te bevestigen volgens de toepasselijke rechten inzake bescherming van de persoonlijke levenssfeer.

Ik bewaar een volledige kopie van deze kennisgeving evenals het bewijs van verzending.

te bewaren966649193710
Ontvanger
VLH Lohnsteuerhilfeverein
42 Mohrenstraße
10117 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So brechen Sie Ihre Mitgliedschaft beim VLH erfolgreich ab

Über VLH Lohnsteuerhilfeverein

Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH, ist mit über einer Million Mitgliedern einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1972 hat sich die VLH zu einer etablierten Institution entwickelt, die Arbeitnehmer und Rentner bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung professionell unterstützt. Mit bundesweit mehr als 3.000 Beratungsstellen bietet der Verein flächendeckende Betreuung in ganz Deutschland.

Die zentrale Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin und koordiniert die Arbeit der regionalen Beratungsstellen. Der VLH unterscheidet sich von klassischen Steuerberatern dadurch, dass er als gemeinnütziger Verein organisiert ist und seine Dienstleistungen ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme der Beratungsleistungen, wobei die Mitgliedsbeiträge je nach Einkommen gestaffelt sind.

Die Beratungsleistungen umfassen die Erstellung der Einkommensteuererklärung, Hilfe bei Steuerbescheiden, Einspruchsverfahren und die Vertretung vor Finanzgerichten. Dabei arbeitet die VLH mit qualifizierten Beratern, die eine spezielle Ausbildung nach dem Steuerberatungsgesetz absolviert haben. Diese dürfen im Rahmen der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen tätig werden, wie es das Steuerberatungsgesetz für Lohnsteuerhilfevereine vorsieht.

Geschichte und Entwicklung des Vereins

Die VLH entstand aus dem Zusammenschluss mehrerer regionaler Lohnsteuerhilfevereine und hat sich kontinuierlich weiterentwickelt. In den vergangenen Jahrzehnten hat der Verein sein Dienstleistungsangebot modernisiert und digitalisiert. Heute können Mitglieder nicht nur persönliche Beratungstermine wahrnehmen, sondern auch digitale Services nutzen. Die Organisation in regionalen Beratungsstellen ermöglicht eine persönliche Betreuung vor Ort, was viele Mitglieder schätzen.

Als gemeinnütziger Verein unterliegt die VLH besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Gemeinnützigkeit verpflichtet den Verein, seine Überschüsse nicht an Mitglieder auszuschütten, sondern für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden. Dies soll sicherstellen, dass die Beiträge tatsächlich der Steuerberatung zugutekommen und nicht gewinnorientiert wirtschaftet wird.

Leistungsspektrum und Beratungsumfang

Die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen ist gesetzlich auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Mitglied können grundsätzlich Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre werden, deren Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen, da für diese Personengruppen die Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte vorgesehen ist.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung mit allen relevanten Anlagen, prüft Steuerbescheide auf Fehler und Optimierungsmöglichkeiten und legt bei Bedarf Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide ein. Auch in Rechtsbehelfverfahren und vor Finanzgerichten können die Berater ihre Mitglieder vertreten. Darüber hinaus bietet die VLH Informationsveranstaltungen und Publikationen zu steuerlichen Themen an.

Mitgliedsbeiträge und Kostenstruktur

Die Beitragsstruktur der VLH orientiert sich am Bruttoeinkommen der Mitglieder und ist sozial gestaffelt. Dies bedeutet, dass Mitglieder mit höherem Einkommen auch höhere Beiträge zahlen, während Geringverdiener und Rentner mit niedrigen Bezügen entsprechend weniger beitragen. Diese Staffelung soll gewährleisten, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu professioneller Steuerberatung erhalten.

Die konkreten Beiträge können zwischen den einzelnen Beratungsstellen leicht variieren, da diese als selbstständige Vereine organisiert sind. Grundsätzlich bewegen sich die Jahresbeiträge jedoch in einem vergleichbaren Rahmen. Wichtig ist, dass der Mitgliedsbeitrag unabhängig davon anfällt, ob tatsächlich eine Steuererklärung erstellt wird oder nicht. Die Mitgliedschaft begründet lediglich den Anspruch auf Beratung, nicht aber die Pflicht zur Inanspruchnahme.

EinkommensgruppeUngefährer JahresbeitragBesonderheiten
Bis 10.000 Euro50-80 EuroErmäßigter Beitrag für Geringverdiener
10.000-25.000 Euro80-150 EuroStandardbeitrag für mittlere Einkommen
25.000-40.000 Euro150-250 EuroHöherer Beitrag bei gutem Einkommen
Über 40.000 Euro250-400 EuroMaximalbeitrag je nach Beratungsstelle

Zusätzliche Kosten und Gebühren

Neben dem regulären Mitgliedsbeitrag können in bestimmten Fällen zusätzliche Gebühren anfallen. Wenn beispielsweise umfangreiche Einspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren notwendig werden, können hierfür separate Kosten entstehen. Auch für besondere Beratungsleistungen, die über die normale Steuererklärung hinausgehen, können Zusatzgebühren erhoben werden. Diese sollten jedoch vorab transparent kommuniziert werden.

Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel jährlich im Voraus, wobei einige Beratungsstellen auch Ratenzahlung anbieten. Der Beitrag wird üblicherweise per Lastschrifteinzug eingezogen, kann aber auch überwiesen werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Mitgliedsbeitrag selbst als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar ist, was die tatsächliche Belastung reduziert.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein wie der VLH unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der jeweiligen Vereinssatzung. Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit angelegt, kann aber unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Die genauen Kündigungsmodalitäten sind in der Satzung der jeweiligen Beratungsstelle geregelt, da diese rechtlich eigenständige Vereine sind.

Nach den üblichen Satzungsbestimmungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Da das Geschäftsjahr bei den meisten Beratungsstellen dem Kalenderjahr entspricht, muss eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres eingehen, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Eine Kündigung, die nach diesem Stichtag eingeht, wird erst zum Ende des folgenden Jahres wirksam.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall und erfolgt unter Einhaltung der satzungsgemäßen Kündigungsfrist. Mitglieder haben jederzeit das Recht, ihre Mitgliedschaft zu kündigen, müssen jedoch die Frist beachten. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich, auch wenn manche Beratungsstellen nach den Gründen fragen, um ihre Dienstleistungen zu verbessern.

Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist in der Regel nicht ausreichend. Die Schriftform dient der Rechtssicherheit für beide Seiten und stellt sicher, dass die Kündigungserklärung eindeutig dokumentiert ist. Der Zugang der Kündigung beim Verein ist entscheidend, nicht das Absendedatum.

Außerordentliche Kündigung

In besonderen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich sein. Dies setzt jedoch einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise schwerwiegende Pflichtverletzungen der Beratungsstelle, erhebliche Beitragserhöhungen oder grundlegende Änderungen der Leistungen sein.

Auch persönliche Umstände können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, etwa wenn ein Mitglied selbstständig wird und damit nicht mehr beratungsberechtigt ist, oder bei einem Umzug ins Ausland. In solchen Fällen sollte die außerordentliche Kündigung begründet werden und die entsprechenden Nachweise beigefügt werden. Die Beratungsstelle prüft dann, ob der Kündigungsgrund anerkannt wird.

Beitragspflicht bis zum Kündigungszeitpunkt

Bis zum wirksamen Kündigungstermin bleibt die Beitragspflicht bestehen. Das bedeutet, dass auch für das laufende Geschäftsjahr, in dem die Kündigung ausgesprochen wird, der volle Jahresbeitrag zu entrichten ist, sofern die Kündigung erst zum Jahresende wirksam wird. Eine anteilige Beitragserstattung erfolgt in der Regel nicht, da der Beitrag die Mitgliedschaft für das gesamte Jahr abdeckt.

Bereits im Voraus gezahlte Beiträge für Zeiträume nach dem Kündigungstermin sollten jedoch erstattet werden. Falls die Beratungsstelle dies nicht automatisch vornimmt, sollte die Erstattung ausdrücklich in der Kündigung gefordert werden. Bei Unstimmigkeiten über die Beitragshöhe oder Erstattungsansprüche kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

KündigungsartKündigungsfristKündigungstermin
Ordentliche Kündigung3 MonateZum Ende des Geschäftsjahres (meist 31.12.)
Außerordentliche KündigungKeineSofort bei wichtigem Grund
Kündigung bei SelbstständigkeitKeineMit Nachweis sofort möglich

Wie man VLH Lohnsteuerhilfeverein per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist der sicherste und rechtlich zuverlässigste Weg, um die Mitgliedschaft bei der VLH zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen bietet die schriftliche Kündigung per Post klare Nachweismöglichkeiten und entspricht den formalen Anforderungen, die in den Satzungen der meisten Beratungsstellen vorgesehen sind. Die Schriftform gewährleistet, dass die Kündigungserklärung rechtsgültig ist und im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann.

Ein wesentlicher Vorteil der postalischen Kündigung ist die Möglichkeit, den Versand und Zugang des Schreibens zu dokumentieren. Durch den Versand als Einschreiben mit Rückschein erhält man einen rechtssicheren Nachweis darüber, dass die Kündigung beim Empfänger angekommen ist und wann dies geschehen ist. Dies ist besonders wichtig bei der Einhaltung von Kündigungsfristen, da der Zugang beim Verein entscheidend ist, nicht das Datum der Absendung.

Vorbereitung des Kündigungsschreibens

Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie einige wichtige Informationen zusammenstellen. Dazu gehören Ihre vollständige Mitgliedsnummer, die Sie in der Regel auf Ihrer Mitgliedskarte oder auf Beitragsrechnungen finden, sowie Ihre persönlichen Daten wie vollständiger Name und Adresse. Auch das Datum Ihres Mitgliedschaftsbeginns kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder die Satzung Ihrer Beratungsstelle, um die genauen Kündigungsfristen zu ermitteln. Falls Sie diese Informationen nicht zur Hand haben, können Sie auch direkt bei Ihrer Beratungsstelle nachfragen oder auf der Website nachsehen. Die meisten Beratungsstellen veröffentlichen ihre Satzung online oder stellen sie auf Anfrage zur Verfügung.

Aufbau und Inhalt der Kündigung

Das Kündigungsschreiben sollte klar strukturiert und eindeutig formuliert sein. Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Absenderdaten oben links auf dem Schreiben, gefolgt von der Empfängeradresse. Fügen Sie ein Datum hinzu und formulieren Sie eine klare Betreffzeile wie "Kündigung der Mitgliedschaft". Im Text selbst sollten Sie unmissverständlich erklären, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten.

Geben Sie den gewünschten Kündigungstermin an, idealerweise unter Bezugnahme auf die Kündigungsfrist: "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder konkret "zum 31. Dezember 2024". Nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungszeitpunkts.

Wichtige Elemente des Kündigungsschreibens

Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen Kontaktdaten, die Empfängeradresse der zuständigen Beratungsstelle, ein aktuelles Datum, eine klare Betreffzeile, die eindeutige Kündigungserklärung, Ihre Mitgliedsnummer, den gewünschten Kündigungstermin, die Bitte um schriftliche Bestätigung und Ihre handschriftliche Unterschrift. Eine Begründung ist nicht erforderlich, kann aber bei einer außerordentlichen Kündigung sinnvoll sein.

Falls Sie eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge für Zeiträume nach dem Kündigungstermin erwarten, sollten Sie dies ausdrücklich im Schreiben erwähnen und um entsprechende Rücküberweisung bitten. Geben Sie dabei Ihre Bankverbindung an, sofern diese sich von der für den Beitragseinzug genutzten unterscheidet oder falls Sie sicherstellen möchten, dass die Erstattung auf ein bestimmtes Konto erfolgt.

Die richtige Adresse für die Kündigung

Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist das Versenden an die falsche Adresse. Da die VLH aus vielen regionalen Beratungsstellen besteht, die rechtlich eigenständige Vereine sind, muss die Kündigung an die Beratungsstelle gerichtet werden, bei der Sie Mitglied sind. Die Adresse Ihrer Beratungsstelle finden Sie auf Ihrer Mitgliedskarte, auf Beitragsrechnungen oder auf der Website der VLH.

Für allgemeine Korrespondenz oder falls Sie unsicher sind, welche Beratungsstelle für Sie zuständig ist, können Sie die zentrale Adresse der VLH nutzen:

  • Mohrenstraße 42, 10117 Berlin

Von dort wird Ihr Schreiben an die zuständige Beratungsstelle weitergeleitet. Allerdings kann dies zu Verzögerungen führen, weshalb der direkte Versand an Ihre Beratungsstelle vorzuziehen ist. Wenn Sie bei mehreren Beratungsstellen Mitglied sind oder umgezogen sind, klären Sie zunächst, welche Stelle aktuell für Ihre Mitgliedschaft zuständig ist.

Versandart und Nachweismöglichkeiten

Für eine rechtssichere Kündigung empfiehlt sich der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber wichtige Vorteile: Sie erhalten einen Nachweis über die Aufgabe des Briefes und einen Rückschein, der bestätigt, wann und von wem das Schreiben beim Empfänger entgegengenommen wurde. Dies ist besonders wichtig, wenn Fristen eingehalten werden müssen.

Alternativ können Sie ein Einschreiben Einwurf wählen, das etwas günstiger ist. Hierbei wird der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert, aber nicht die Unterschrift des Empfängers eingeholt. Auch dies ist ein ausreichender Nachweis für den Zugang des Schreibens. Ein einfacher Brief ohne Sendungsverfolgung ist zwar möglich, bietet aber keinen Nachweis und sollte daher vermieden werden, insbesondere wenn Kündigungsfristen knapp sind.

Digitale Hilfsmittel für den Postversand

In der heutigen digitalen Zeit gibt es praktische Dienste, die den Versand wichtiger Dokumente erleichtern. Postclic ist ein solcher Service, der es ermöglicht, Kündigungsschreiben und andere wichtige Dokumente online zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis, da man nicht zur Post gehen muss, sowie in der professionellen Formatierung und dem digitalen Versandnachweis.

Solche Dienste übernehmen den Druck, das Kuvertieren und den Versand als Einschreiben, wobei alle Schritte digital dokumentiert werden. Dies kann besonders praktisch sein, wenn man wenig Zeit hat oder sicherstellen möchte, dass das Schreiben professionell formatiert und fristgerecht versendet wird. Die Kosten sind in der Regel vergleichbar mit dem Gang zur Post, bieten aber zusätzlichen Komfort und eine digitale Dokumentation des gesamten Vorgangs.

Nach dem Versand der Kündigung

Nachdem Sie Ihre Kündigung versendet haben, sollten Sie den Rückschein oder die Sendungsverfolgung aufbewahren. Diese Dokumente sind Ihr Nachweis dafür, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb von zwei bis vier Wochen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von Ihrer Beratungsstelle. Diese Bestätigung sollte den Beendigungszeitpunkt der Mitgliedschaft nennen.

Falls Sie nach vier Wochen keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie bei Ihrer Beratungsstelle nachfragen. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Legen Sie dabei Ihren Versandnachweis bereit, um belegen zu können, dass die Kündigung rechtzeitig abgeschickt wurde. In seltenen Fällen kann ein Brief verloren gehen, weshalb eine Nachfrage bei ausbleibender Bestätigung wichtig ist.

Umgang mit Lastschrifteinzügen

Wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift zahlen, sollten Sie nach der Kündigung darauf achten, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Die Beratungsstelle sollte die Lastschriftermächtigung nach Beendigung der Mitgliedschaft automatisch beenden. Kontrollieren Sie dennoch Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach dem Kündigungstermin. Falls irrtümlich noch Beiträge eingezogen werden, können Sie diese innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.

Sie können auch vorsorglich Ihre Bank informieren und die Lastschriftermächtigung widerrufen. Dies sollte jedoch erst nach dem Kündigungstermin erfolgen, da bis dahin noch Beitragszahlungen fällig sein können. Ein vorzeitiger Widerruf der Lastschrift könnte zu Mahnungen führen, wenn noch berechtigte Forderungen bestehen. Klären Sie im Zweifel mit der Beratungsstelle, bis wann Beitragszahlungen zu leisten sind.

Gründe für eine Kündigung der VLH-Mitgliedschaft

Die Entscheidung, die Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein zu beenden, kann verschiedene Ursachen haben. Ein häufiger Grund ist die veränderte berufliche Situation. Wer sich selbstständig macht, darf nicht mehr Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins bleiben, da diese nur Arbeitnehmer und Rentner beraten dürfen. In solchen Fällen ist die Kündigung zwingend erforderlich und sollte zeitnah nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfolgen.

Auch finanzielle Überlegungen spielen oft eine Rolle. Manche Mitglieder stellen fest, dass sie die Steuererklärung mit moderner Software selbst erstellen können und die Mitgliedsbeiträge einsparen möchten. Insbesondere bei einfachen steuerlichen Verhältnissen ohne besondere Abzugsmöglichkeiten kann die Selbsterstellung eine kostengünstige Alternative sein. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass professionelle Berater oft Steuervorteile identifizieren, die Laien übersehen.

Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität

Ein weiterer Kündigungsgrund kann Unzufriedenheit mit der Beratungsleistung sein. Wenn Mitglieder das Gefühl haben, nicht ausreichend beraten zu werden, lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen oder Fehler in der Steuererklärung feststellen, kann dies zur Kündigung führen. Allerdings sollte man zunächst das Gespräch mit der Beratungsstelle suchen und Beschwerden vorbringen, bevor man kündigt. Oft lassen sich Probleme durch Kommunikation lösen.

Manche Mitglieder wechseln auch zu einem anderen Lohnsteuerhilfeverein oder zu einem Steuerberater, weil sie sich dort besser aufgehoben fühlen oder spezielle Leistungen benötigen. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter erfordert die vorherige Kündigung der bestehenden Mitgliedschaft unter Beachtung der Kündigungsfristen. Bei einem Wechsel sollte man darauf achten, dass keine Lücke in der Beratung entsteht, insbesondere wenn die Steuererklärung für das laufende Jahr noch erstellt werden muss.

Umzug und räumliche Veränderungen

Ein Umzug in eine andere Region kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein, insbesondere wenn die bisherige Beratungsstelle nicht mehr gut erreichbar ist. Allerdings bietet die VLH mit ihrem bundesweiten Netz oft die Möglichkeit, zu einer Beratungsstelle am neuen Wohnort zu wechseln, ohne die Mitgliedschaft komplett zu beenden. Ein Wechsel innerhalb des VLH-Verbundes ist in vielen Fällen unkompliziert möglich und sollte vor einer Kündigung geprüft werden.

Bei einem Umzug ins Ausland ist die Kündigung hingegen meist unumgänglich, da die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen auf in Deutschland steuerpflichtige Personen beschränkt ist. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, benötigt in der Regel keine Beratung durch einen deutschen Lohnsteuerhilfeverein mehr und sollte die Mitgliedschaft zeitnah kündigen.

Persönliche und familiäre Veränderungen

Auch persönliche Lebensumstände können eine Kündigung nahelegen. Rentner mit sehr niedrigen Bezügen, die keine Steuererklärung mehr abgeben müssen, benötigen die Mitgliedschaft nicht mehr. Ebenso können Veränderungen in der Familiensituation, wie eine Scheidung oder der Tod eines Partners, dazu führen, dass die bisherige Form der Steuerberatung nicht mehr passt oder nicht mehr benötigt wird.

Manche Menschen entscheiden sich auch aus Vereinfachungsgründen gegen die Mitgliedschaft. Wer nur sehr geringe Steuerrückerstattungen erhält oder dessen Steuererklärung routinemäßig ohne Besonderheiten abläuft, sieht möglicherweise keinen ausreichenden Mehrwert in der professionellen Beratung mehr. Diese Entscheidung sollte jedoch gut überlegt sein, da auch scheinbar einfache Steuerfälle Optimierungspotenzial bieten können.

Erfahrungen von Mitgliedern und praktische Hinweise

Die Erfahrungen mit der VLH und ihren Beratungsstellen sind überwiegend positiv, wie zahlreiche Bewertungen zeigen. Viele Mitglieder schätzen die persönliche Betreuung und die Tatsache, dass sie sich nicht selbst mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen müssen. Besonders hervorgehoben wird oft die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und die Möglichkeit, bei Bedarf persönlich vorbeizukommen und Fragen zu klären.

Die Qualität der Beratung hängt allerdings stark vom einzelnen Berater ab. Während einige Mitglieder von sehr kompetenten und engagierten Beratern berichten, die alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfen, bemängeln andere eine eher routinemäßige Abwicklung ohne individuelle Beratung. Dies ist bei einem großen Verband mit vielen lokalen Beratungsstellen nicht ungewöhnlich, da die Qualität naturgemäß variieren kann.

Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Um das Beste aus Ihrer Mitgliedschaft herauszuholen, sollten Sie gut vorbereitet zu den Beratungsterminen erscheinen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Lohnsteuerbescheinigungen, Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser kann der Berater arbeiten und alle Abzugsmöglichkeiten nutzen.

Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen und Unklarheiten anzusprechen. Ein guter Berater erklärt Ihnen gerne, welche Posten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt wurden und warum bestimmte Ausgaben nicht absetzbar sind. Wenn Sie mit der

FAQ

Der VLH Lohnsteuerhilfeverein bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter die Erstellung der Einkommensteuererklärung, Unterstützung bei Steuerbescheiden, Einspruchsverfahren sowie die Vertretung vor Finanzgerichten. Diese Leistungen werden von qualifizierten Beratern erbracht, die eine spezielle Ausbildung nach dem Steuerberatungsgesetz absolviert haben.

Die Mitgliedsbeiträge beim VLH Lohnsteuerhilfeverein sind einkommensabhängig gestaffelt. Das bedeutet, dass die Höhe des Beitrags je nach individuellem Einkommen variiert. Dies ermöglicht es, dass die Mitgliedschaft für viele Arbeitnehmer und Rentner erschwinglich bleibt.

Um Ihre Mitgliedschaft beim VLH Lohnsteuerhilfeverein zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, die Kündigung als Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben.

Der VLH Lohnsteuerhilfeverein unterscheidet sich von klassischen Steuerberatern vor allem durch seine gemeinnützige Struktur. Während Steuerberater auf Honorarbasis arbeiten, bietet der VLH seine Dienstleistungen ausschließlich für Mitglieder an und verfolgt keine Gewinnabsicht. Dies ermöglicht eine kostengünstigere Unterstützung für Arbeitnehmer und Rentner.

Die digitale Beratung beim VLH Lohnsteuerhilfeverein ermöglicht es Mitgliedern, flexibel und bequem von zu Hause aus auf die Beratungsleistungen zuzugreifen. Mitglieder können ihre Steuererklärungen online einreichen und erhalten Unterstützung durch qualifizierte Berater, ohne einen persönlichen Termin in einer der über 3.000 Beratungsstellen wahrnehmen zu müssen.