
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich teile Ihnen hiermit meine Entscheidung mit, den Vertrag bezüglich des Dienstes Super TV zu beenden.
Diese Mitteilung stellt einen festen, klaren und eindeutigen Willen dar, den Vertrag mit Wirkung zum nächstmöglichen Termin oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Frist zu kündigen.
Ich bitte Sie, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– jegliche Abrechnung ab dem Datum des Kündigungswirksamwerdens einzustellen;
– mir schriftlich die ordnungsgemäße Berücksichtigung dieser Anfrage zu bestätigen;
– und gegebenenfalls mir die Endabrechnung oder die Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugestellt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind nachgewiesen, wodurch dies ein nachweisbares Schriftstück ist, das den Anforderungen des elektronischen Nachweises entspricht. Sie verfügen somit über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung gemäß den anwendbaren Grundsätzen bezüglich schriftlicher Benachrichtigung und Vertragsfreiheit ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bitte ich Sie auch:
– alle meine Daten, die nicht für Ihre rechtlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind, zu löschen;
– alle zugehörigen persönlichen Bereiche zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den anwendbaren Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich bewahre eine vollständige Kopie dieser Mitteilung sowie den Versandnachweis auf.
So kündigen Sie Ihr Super TV-Abo einfach und schnell
Über Super TV
Super TV ist ein Begriff, der im deutschen Fernsehmarkt häufig mit verschiedenen Angeboten in Verbindung gebracht wird. Während viele Verbraucher nach Informationen zu "Super TV" suchen, bezieht sich dies oft auf Premium-Fernsehpakete oder erweiterte TV-Angebote verschiedener Anbieter. In Deutschland gibt es zwar den bekannten Sender Super RTL, jedoch handelt es sich dabei primär um einen frei empfangbaren Fernsehsender der RTL-Gruppe, der sich vor allem an Kinder und Familien richtet. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem klassischen Free-TV-Sender und möglichen kostenpflichtigen Zusatzpaketen, die unter ähnlichen Bezeichnungen vermarktet werden.
Der deutsche Fernsehmarkt bietet eine Vielzahl von Streaming- und TV-Diensten, die unter verschiedenen Markennamen operieren. Viele Kabelanbieter, Satellitenbetreiber und IPTV-Dienste bieten sogenannte Premium-Pakete an, die zusätzliche Sender und Funktionen enthalten. Diese Dienste erfordern in der Regel ein kostenpflichtiges Abonnement mit vertraglichen Bindungen. Verbraucher sollten bei der Suche nach Kündigungsinformationen genau prüfen, bei welchem konkreten Anbieter sie ihr Abonnement abgeschlossen haben, da sich Kündigungsadressen und -bedingungen erheblich unterscheiden können.
Die Verwirrung um die genaue Identität von "Super TV" unterstreicht die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen stets die genauen Unternehmensdaten zu dokumentieren. In Deutschland sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, ihre vollständigen Kontaktdaten im Impressum anzugeben. Diese Informationen sollten Verbraucher bei Vertragsabschluss sorgfältig aufbewahren, da sie für eventuelle Kündigungen unerlässlich sind. Unabhängig vom konkreten Dienst gelten in Deutschland einheitliche Verbraucherschutzrechte, die Kunden bei der Beendigung von Verträgen schützen.
Abonnementpläne und Preise im deutschen TV-Markt
Der deutsche Markt für Fernsehdienstleistungen zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Abonnementmodellen aus. Während grundlegende TV-Pakete oft bereits ab 5 bis 10 Euro monatlich erhältlich sind, können Premium-Angebote mit erweiterten Senderauswahl, HD-Qualität und zusätzlichen Features zwischen 15 und 50 Euro pro Monat kosten. Die Preisgestaltung hängt stark von der Anzahl der enthaltenen Sender, der Bildqualität, den Streaming-Optionen und eventuellen Zusatzfunktionen wie Aufnahmemöglichkeiten oder zeitversetztem Fernsehen ab.
Typische Preisstrukturen bei TV-Diensten
| Pakettyp | Monatlicher Preis | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| Basis-Paket | 5-10 Euro | Öffentlich-rechtliche Sender, Hauptprivatsender in SD |
| Standard-Paket | 15-25 Euro | Erweiterte Senderauswahl, HD-Qualität, einige Zusatzsender |
| Premium-Paket | 30-50 Euro | Alle Sender in HD/4K, Streaming-Optionen, Aufnahmefunktion |
Vertragslaufzeiten und Bindungen
Die meisten TV-Abonnements in Deutschland werden mit Mindestvertragslaufzeiten angeboten, typischerweise 12 oder 24 Monate. Diese Laufzeiten sind rechtlich zulässig, solange sie klar kommuniziert werden und bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich Verträge in der Regel automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021 gelten jedoch neue Regelungen, die Verbrauchern mehr Flexibilität bieten.
Einige Anbieter locken Neukunden mit vergünstigten Einstiegspreisen für die ersten Monate. Diese Aktionspreise gelten jedoch meist nur für einen begrenzten Zeitraum, danach steigt der monatliche Beitrag auf den regulären Preis. Verbraucher sollten bei Vertragsabschluss genau prüfen, welcher Preis nach Ablauf der Aktionsphase gilt und ob zu diesem Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht besteht. Transparenz bei der Preisgestaltung ist gesetzlich vorgeschrieben, dennoch lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte.
Kündigungsbedingungen nach deutschem Recht
Die Kündigung von Telekommunikations- und TV-Verträgen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bilden die rechtliche Grundlage für Kündigungsfristen und -modalitäten. Verbraucher haben das Recht, ihre Verträge unter Einhaltung bestimmter Fristen zu beenden, wobei die Kündigungsbedingungen im Vertrag klar ausgewiesen sein müssen.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei den meisten TV-Verträgen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Vertragsende. Das bedeutet, dass Kunden spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung kündigen müssen. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag festgelegte Periode, meist weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist muss im Vertrag deutlich angegeben sein und darf bei Verbraucherverträgen maximal drei Monate betragen.
Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Situationen, in denen Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Preiserhöhungen, die nicht durch gestiegene Kosten gerechtfertigt sind. Seit der TKG-Reform 2021 haben Kunden bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung. Auch bei gravierenden Leistungsstörungen oder Umzug ins Ausland kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen.
Kündigungsfristen im Überblick
| Kündigungsart | Frist | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Vertragsende | Mindestvertragslaufzeit beachten |
| Sonderkündigung bei Preiserhöhung | 1 Monat nach Mitteilung | Preiserhöhung wurde angekündigt |
| Kündigung nach Mindestlaufzeit | 1 Monat | Nach Ablauf der Erstlaufzeit (seit TKG-Reform 2021) |
Wichtige rechtliche Grundlagen
Das Telekommunikationsgesetz wurde 2021 grundlegend reformiert und brachte erhebliche Verbesserungen für Verbraucher. Eine der wichtigsten Neuerungen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Verträge mit einer Frist von nur einem Monat gekündigt werden, statt der zuvor oft üblichen 12-monatigen automatischen Verlängerung. Dies gibt Verbrauchern deutlich mehr Flexibilität und erleichtert den Wechsel zu günstigeren oder besseren Angeboten.
Zusätzlich müssen Anbieter ihre Kunden mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform über die bevorstehende Verlängerung informieren. Diese Information muss auch Angaben zur Kündigungsfrist und den Kontaktdaten für die Kündigung enthalten. Versäumt der Anbieter diese Mitteilung, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fristen.
Wie man TV-Dienste per Post kündigt
Die postalische Kündigung per Einschreiben gilt als die rechtlich sicherste Methode, um ein TV-Abonnement zu beenden. Während viele Anbieter mittlerweile auch Online-Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail akzeptieren, bietet der Versand per Post mit Einschreiben-Rückschein den entscheidenden Vorteil eines rechtssicheren Nachweises. Im Streitfall kann der Absender zweifelsfrei belegen, dass und wann die Kündigung beim Anbieter eingegangen ist.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Deutsche Post bietet mit dem Einschreiben-Rückschein einen Service, der juristisch als Zugangsnachweis anerkannt wird. Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass das Schreiben zugestellt wurde, sondern auch das genaue Datum der Zustellung und die Unterschrift des Empfängers. Diese Beweiskraft ist bei elektronischen Kündigungen oft nicht gegeben, selbst wenn der Anbieter eine Bestätigungs-E-Mail sendet. Bei späteren Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder das Vorliegen einer Kündigung kann der Rückschein den entscheidenden Unterschied machen.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Möglichkeit, alle relevanten Unterlagen in Kopie beizufügen. Vertragsnummer, Kundennummer und andere Identifikationsmerkmale können so übersichtlich zusammengestellt werden. Dies minimiert das Risiko von Missverständnissen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung. Zudem sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, postalische Kündigungen zu akzeptieren, während die Akzeptanz elektronischer Kündigungswege vom jeweiligen Vertrag abhängen kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Der erste Schritt bei der Kündigung besteht darin, die korrekte Kündigungsadresse zu ermitteln. Diese findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), im Vertrag selbst oder auf der Website des Anbieters im Impressum. Es ist wichtig, die Kündigung an die speziell dafür vorgesehene Adresse zu senden, nicht etwa an die allgemeine Unternehmensadresse oder eine Filiale. Viele größere Anbieter haben separate Abteilungen für Kündigungen mit eigenen Postanschriften.
Das Kündigungsschreiben selbst sollte alle wesentlichen Informationen enthalten: vollständiger Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer oder Vertragsnummer, eindeutige Kündigungserklärung und der gewünschte Beendigungszeitpunkt. Es empfiehlt sich, die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu formulieren, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirksam wird, selbst wenn man sich bei der Berechnung der Kündigungsfrist geirrt hat. Eine Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung sollte ebenfalls nicht fehlen.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
- Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Kunden
- Kundennummer und/oder Vertragsnummer
- Eindeutige Kündigungserklärung mit dem Wort "Kündigung"
- Gewünschter Beendigungszeitpunkt oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Datum und handschriftliche Unterschrift
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
- Angabe einer Kontaktadresse für die Bestätigung
Der Versand per Einschreiben
Für den Versand sollte unbedingt die Option "Einschreiben mit Rückschein" gewählt werden. Das einfache Einschreiben dokumentiert zwar die Übergabe an die Post, nicht aber die tatsächliche Zustellung beim Empfänger. Der Rückschein hingegen wird vom Empfänger unterschrieben und an den Absender zurückgeschickt, wodurch der Zugang rechtssicher nachgewiesen ist. Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein liegen bei etwa 4,85 Euro (Stand 2024) und sind eine lohnende Investition für die Rechtssicherheit.
Der Rückschein sollte nach Erhalt sorgfältig aufbewahrt werden, idealerweise zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens. Diese Unterlagen bilden im Streitfall die Grundlage für die Beweisführung. Es empfiehlt sich, den Rückschein mindestens drei Jahre aufzubewahren, um auch bei späteren Unstimmigkeiten über Restforderungen oder ähnliche Themen gewappnet zu sein.
Moderne Alternativen: Digitale Kündigungsdienste
Für Verbraucher, die die Rechtssicherheit eines postalischen Einschreibens schätzen, aber den Gang zur Post scheuen, bieten digitale Dienste wie Postclic eine praktische Lösung. Solche Plattformen ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und diese dann automatisch per Einschreiben versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung, während gleichzeitig die rechtliche Sicherheit eines postalischen Nachweises erhalten bleibt.
Postclic und ähnliche Dienste bieten zusätzlich einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung. Nutzer können den Status ihrer Kündigung online verfolgen und erhalten den Rückschein digital zur Verfügung gestellt. Dies kombiniert die Vorteile der traditionellen postalischen Kündigung mit dem Komfort moderner digitaler Services. Besonders bei zeitkritischen Kündigungen kann dies hilfreich sein, da der Brief noch am selben Tag versandt werden kann, ohne dass ein Besuch bei der Post erforderlich ist.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Die Erfahrungen von Verbrauchern bei der Kündigung von TV-Diensten fallen sehr unterschiedlich aus. Während einige Anbieter für unkomplizierte und schnelle Kündigungsabwicklung gelobt werden, berichten andere Kunden von Schwierigkeiten, Verzögerungen oder unerwarteten Forderungen. Die häufigsten Probleme entstehen durch unklare Kündigungsfristen, nicht rechtzeitig versandte Kündigungen oder Missverständnisse über den Vertragsinhalt.
Häufige Gründe für Kündigungen
Verbraucher entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Kündigung ihres TV-Abonnements. Ein häufiger Grund sind Preiserhöhungen, die das ursprünglich attraktive Angebot deutlich verteuern. Viele Anbieter locken mit günstigen Einstiegspreisen, die nach 12 oder 24 Monaten erheblich steigen. Kunden, die nicht rechtzeitig kündigen, zahlen dann oft deutlich mehr als bei der Konkurrenz. Ein Vergleich der aktuellen Marktpreise lohnt sich daher regelmäßig.
Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund ist die mangelnde Nutzung des Dienstes. Mit dem Aufkommen von Streaming-Diensten wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime Video haben viele Haushalte ihr klassisches TV-Paket reduziert oder ganz gekündigt. Die Flexibilität und das On-Demand-Angebot der Streaming-Plattformen entspricht oft besser den modernen Sehgewohnheiten. Auch technische Probleme, schlechter Kundenservice oder Umzüge in Gebiete ohne verfügbare Infrastruktur führen häufig zu Kündigungen.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Der wichtigste Tipp für eine erfolgreiche Kündigung ist die frühzeitige Planung. Verbraucher sollten sich bereits einige Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin mit den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Ein Blick in den Vertrag oder die AGB klärt über die genaue Kündigungsfrist und den Vertragsablauf auf. Es empfiehlt sich, die Kündigung lieber etwas früher als zu spät zu versenden, um Zeitpuffer für eventuelle Verzögerungen zu haben.
Dokumentation ist das A und O bei Kündigungen. Neben dem Einschreiben-Rückschein sollten Kopien aller relevanten Unterlagen aufbewahrt werden: der Originalvertrag, alle Vertragsänderungen, Preisanpassungen und natürlich das Kündigungsschreiben selbst. Falls der Anbieter innerhalb von zwei Wochen keine Kündigungsbestätigung sendet, sollte man telefonisch oder schriftlich nachfragen. Die Bestätigung sollte das genaue Datum der Vertragsbeendigung enthalten.
Umgang mit Rückgewinnungsversuchen
Viele Anbieter versuchen nach Erhalt einer Kündigung, den Kunden mit speziellen Angeboten zum Bleiben zu bewegen. Diese sogenannten Retention-Angebote können durchaus attraktiv sein, etwa in Form von Preisnachlässen, kostenlosen Upgrades oder kürzeren Vertragslaufzeiten. Verbraucher sollten solche Angebote kritisch prüfen und mit Alternativen am Markt vergleichen. Wichtig ist, dass ein neues Angebot die ursprüngliche Kündigung nicht automatisch zurücknimmt – dies muss explizit erklärt werden.
Wenn man sich für ein Rückgewinnungsangebot entscheidet, sollte dies unbedingt schriftlich fixiert werden. Mündliche Zusagen am Telefon sind im Streitfall schwer nachweisbar. Es empfiehlt sich, die Konditionen des neuen Angebots schriftlich bestätigen zu lassen, bevor man die Kündigung zurückzieht. Alternativ kann man die Kündigung aufrechterhalten und nach Vertragsende einen neuen Vertrag zu den angebotenen Konditionen abschließen, was oft mehr Flexibilität bietet.
Was nach der Kündigung zu beachten ist
Nach erfolgreicher Kündigung sollten Verbraucher ihre Kontoauszüge sorgfältig prüfen. Es kommt immer wieder vor, dass trotz bestätigter Kündigung weiterhin Beträge abgebucht werden. In solchen Fällen sollte man umgehend den Anbieter kontaktieren und auf die Kündigung hinweisen. Unrechtmäßig abgebuchte Beträge können innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückgefordert werden, bei fehlender Einzugsermächtigung sogar bis zu 13 Monate rückwirkend.
Eventuell geliehene Hardware wie Receiver, Router oder Smartcards müssen in der Regel zurückgegeben werden. Die Modalitäten hierfür sollten in der Kündigungsbestätigung erläutert sein. Versäumt man die Rückgabe, können erhebliche Kosten für Ersatz oder Schadensersatz entstehen. Es empfiehlt sich, auch die Rücksendung per Einschreiben oder mit Sendungsverfolgung durchzuführen und einen Nachweis über die erfolgte Rückgabe aufzubewahren.
Adresse für Kündigungen
Für die Kündigung von TV-Diensten ist die korrekte Adresse entscheidend. Bei der Recherche zu "Super TV" ergab sich folgende Situation:
- Not found - No specific 'Super TV' service identified in Germany
Diese Situation unterstreicht die Wichtigkeit, bei Vertragsabschluss die genauen Unternehmensdaten zu dokumentieren. Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen, um den konkreten Anbieter und dessen Kündigungsadresse zu identifizieren. Im Zweifelsfall hilft ein Blick ins Impressum der Anbieter-Website oder eine Anfrage beim Kundenservice. Die korrekte Adressierung ist essentiell, damit die Kündigung den zuständigen Empfänger erreicht und fristgerecht bearbeitet werden kann.
Verbraucherschutz und Hilfsangebote
Bei Problemen mit der Kündigung oder Streitigkeiten mit dem Anbieter können sich Verbraucher an verschiedene Stellen wenden. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung zu Telekommunikationsverträgen und unterstützen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Auch die Bundesnetzagentur ist Anlaufstelle für Beschwerden über Telekommunikationsanbieter und kann bei gravierenden Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben einschreiten.
Für rechtliche Auseinandersetzungen steht zudem die Schlichtungsstelle Telekommunikation zur Verfügung, die kostenlos vermittelt und in vielen Fällen eine außergerichtliche Einigung ermöglicht. Dieses Angebot sollte genutzt werden, bevor man den oft kostspieligen und zeitaufwändigen Weg vor Gericht beschreitet. Die Erfolgsquote der Schlichtung ist hoch, und viele Streitfälle können so schnell und unbürokratisch gelöst werden.