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Bayerische Versicherungskammer
Schellingstraße 44
80794 München Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – Bayerische Versicherungskammer
Schellingstraße 44
80794 München

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Bayerische Versicherungskammer. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


14/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
Bayerische Versicherungskammer
Schellingstraße 44
80794 München , Germany
REF/2025GRHS4

So kündigen Sie Ihre Versicherung bei der Bayerischen Versicherungskammer

Über Bayerische Versicherungskammer

Die Bayerische Versicherungskammer, auch bekannt als Versicherungskammer Bayern, ist der größte öffentliche Versicherer Deutschlands und einer der bedeutendsten Versicherungskonzerne im deutschsprachigen Raum. Mit einer Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht, bietet das Unternehmen ein umfassendes Portfolio an Versicherungsprodukten für Privat- und Geschäftskunden. Die Versicherungskammer Bayern vereint mehrere traditionsreiche Marken unter ihrem Dach, darunter die Bayerische Beamten Versicherung, die Sparkassenversicherung und die Bayerische Landesbrandversicherung.

Mit Hauptsitz in München und zahlreichen Geschäftsstellen in ganz Bayern betreut die Versicherungskammer mehrere Millionen Kunden. Das Unternehmen zeichnet sich durch seine regionale Verankerung und die enge Zusammenarbeit mit Sparkassen aus. Als öffentlich-rechtlicher Versicherer unterliegt die Bayerische Versicherungskammer besonderen Regelungen und ist nicht gewinnorientiert, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet. Diese besondere Unternehmensform unterscheidet sie von privaten Versicherungsgesellschaften und spiegelt sich in ihrer Geschäftspolitik wider.

Die offizielle Anschrift für Kündigungen und schriftliche Korrespondenz lautet:

  • Versicherungskammer Bayern, Schellingstraße 44, 80794 München

Das Produktportfolio der Bayerischen Versicherungskammer umfasst nahezu alle Versicherungssparten: von der Kfz-Versicherung über Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bis hin zu Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und betrieblichen Versicherungslösungen. Durch die Verbindung mit dem Sparkassennetzwerk profitieren Kunden von einer flächendeckenden Beratung vor Ort und der Möglichkeit, Versicherungsangelegenheiten direkt in ihrer Sparkassenfiliale zu klären.

Versicherungsprodukte und Tarifstruktur

Übersicht der Hauptversicherungssparten

Die Bayerische Versicherungskammer bietet eine breite Palette von Versicherungsprodukten an, die auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Im Bereich der Sachversicherungen gehören die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu den meistgenutzten Produkten. Die Kfz-Versicherung ist in verschiedenen Deckungsvarianten erhältlich, von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht über Teilkasko bis zur Vollkaskoversicherung mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen.

Im Bereich der Personenversicherungen bietet die Versicherungskammer Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen an. Besonders hervorzuheben sind die speziellen Tarife für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind. Auch private Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen gehören zum Angebot.

Preisgestaltung und Tarifvarianten

VersicherungsartBasisschutz (ca.)Komfortschutz (ca.)Premiumschutz (ca.)
Privathaftpflicht40-60 €/Jahr80-120 €/Jahr150-200 €/Jahr
Hausratversicherung80-150 €/Jahr150-250 €/Jahr250-400 €/Jahr
Kfz-Haftpflicht300-500 €/Jahr400-700 €/Jahr600-1000 €/Jahr
Rechtsschutz150-250 €/Jahr250-400 €/Jahr400-600 €/Jahr

Die tatsächlichen Prämien variieren erheblich je nach individuellen Faktoren wie Alter, Wohnort, Schadensfreiheitsklasse, gewählter Deckungssumme und Selbstbeteiligung. Bei Lebens- und Rentenversicherungen spielen zusätzlich Gesundheitszustand, Laufzeit und gewünschte Versicherungssumme eine entscheidende Rolle. Die Bayerische Versicherungskammer bietet regelmäßig Bündelrabatte an, wenn mehrere Versicherungen beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden.

Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten

Die Beitragszahlung kann in der Regel monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Bei jährlicher Zahlweise gewähren viele Tarife einen Nachlass von drei bis fünf Prozent. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei den meisten Versicherungen ein Jahr, mit anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Einige langfristige Versicherungsprodukte wie Lebensversicherungen haben deutlich längere Laufzeiten von zehn, zwanzig oder mehr Jahren.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Kündigungsfristen in Deutschland

Die Kündigung von Versicherungsverträgen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt sind. Grundsätzlich gilt für die meisten Versicherungsverträge eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht nicht zwingend dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses beziehungsweise dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren haben Versicherte nach Ablauf der ersten drei Jahre das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres zu kündigen. Diese Regelung schützt Verbraucher vor übermäßig langen Vertragsbindungen und ermöglicht einen flexibleren Wechsel zu günstigeren oder besser geeigneten Versicherungsanbietern.

Sonderkündigungsrechte und außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung bestehen in bestimmten Situationen Sonderkündigungsrechte, die eine vorzeitige Vertragsbeendigung ermöglichen. Ein wichtiges Sonderkündigungsrecht besteht im Schadensfall: Nachdem der Versicherer eine Leistung erbracht hat, können beide Vertragsparteien den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung kündigen. Dies gilt unabhängig von der regulären Kündigungsfrist.

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht greift bei Beitragserhöhungen. Wenn die Bayerische Versicherungskammer die Prämie erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert, haben Versicherte das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu kündigen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erhöhung in Kraft treten sollte.

KündigungsgrundKündigungsfristWirksamkeit
Ordentliche Kündigung3 Monate zum VersicherungsjahresendeZum Ablaufdatum
Nach Schadensfall1 Monat nach RegulierungNach Ablauf der Frist
Bei Beitragserhöhung1 Monat nach MitteilungZum Erhöhungstermin
Bei RisikowegfallUnverzüglichNach Bestätigung

Besonderheiten bei verschiedenen Versicherungsarten

Bei der Kfz-Versicherung gelten besondere Regelungen: Die Hauptfälligkeit liegt in der Regel am 1. Januar eines Jahres, und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, also bis zum 30. November für eine Kündigung zum Jahresende. Bei Fahrzeugwechsel oder Verkauf des versicherten Fahrzeugs besteht ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei Lebensversicherungen gibt es Besonderheiten: Diese können zwar grundsätzlich gekündigt werden, jedoch ist dies oft mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden, da nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird, der deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten besonders sorgfältig gekündigt werden, da ein Neuabschluss mit zunehmendem Alter und bei veränderten Gesundheitsverhältnissen schwierig oder unmöglich sein kann. Hier empfiehlt sich eine gründliche Prüfung alternativer Lösungen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.

Wie man Bayerische Versicherungskammer per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Die Kündigung per Brief mit Einschreiben ist die rechtssicherste Methode, um einen Versicherungsvertrag bei der Bayerischen Versicherungskammer zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen oder E-Mails bietet die postalische Kündigung einen eindeutigen Nachweis über den Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Dies ist besonders wichtig, da die Einhaltung der Kündigungsfristen entscheidend ist und im Streitfall nachgewiesen werden muss.

Das Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur den Versand, sondern auch den Empfang des Schreibens durch den Empfänger. Diese Nachweisführung ist vor deutschen Gerichten anerkannt und schützt Versicherte vor möglichen Streitigkeiten über den rechtzeitigen Zugang der Kündigung. Telefonische Kündigungen werden von vielen Versicherern nicht akzeptiert oder müssen schriftlich bestätigt werden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet. E-Mail-Kündigungen sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch fehlt oft die Gewissheit über den tatsächlichen Zugang und die Zuordnung zur richtigen Vertragsakte.

Erforderliche Angaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um eindeutig zugeordnet werden zu können und rechtliche Wirksamkeit zu entfalten. Zwingend erforderlich sind die vollständigen persönlichen Daten des Versicherungsnehmers, einschließlich Name, Vorname und vollständiger Adresse. Die Versicherungsnummer oder Vertragsnummer ist essentiell, da die Bayerische Versicherungskammer über Millionen von Verträgen verfügt und eine eindeutige Identifikation gewährleistet sein muss.

Das Kündigungsschreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten, beispielsweise: "Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Falls ein bestimmtes Kündigungsdatum gewünscht wird, sollte dieses explizit genannt werden. Bei Berufung auf ein Sonderkündigungsrecht muss der Kündigungsgrund angegeben und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein – eine digitale Signatur oder ein Scan der Unterschrift reicht bei postalischen Schreiben nicht aus.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung

Der erste Schritt besteht darin, alle relevanten Vertragsdokumente zusammenzustellen. Suchen Sie Ihren Versicherungsschein heraus, auf dem die Vertragsnummer, das Versicherungsjahr und weitere wichtige Daten vermerkt sind. Prüfen Sie genau, wann Ihr Versicherungsjahr endet und berechnen Sie die Kündigungsfrist. Bei einer Dreimonatsfrist zum Jahresende muss das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor Ablauf bei der Versicherung eingehen.

Verfassen Sie anschließend Ihr Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben. Verwenden Sie klare, sachliche Formulierungen und vermeiden Sie unnötige Erklärungen oder Begründungen, sofern kein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird. Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Fertigen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen an, bevor Sie das Original versenden.

Versenden Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein an die offizielle Adresse:

  • Versicherungskammer Bayern, Schellingstraße 44, 80794 München

Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg der Post sowie später den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente dienen als Nachweis für den rechtzeitigen Versand und Zugang Ihrer Kündigung. Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein betragen aktuell etwa 4,85 Euro und sind eine sinnvolle Investition in die Rechtssicherheit.

Alternative: Digitale Versandlösungen nutzen

Für Versicherte, die den Gang zur Post scheuen oder zeitlich flexibler sein möchten, bieten digitale Dienste wie Postclic eine praktische Alternative. Solche Plattformen ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten, nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens. Zudem erhält man einen digitalen Nachweis über den Versand und kann den Status der Zustellung online verfolgen.

Postclic übernimmt den gesamten Prozess: vom Druck des Schreibens über das Kuvertieren bis zum Versand als Einschreiben. Dies ist besonders praktisch für Personen, die beruflich stark eingespannt sind oder keinen Drucker zur Verfügung haben. Die digitale Nachverfolgung bietet zusätzliche Sicherheit und Transparenz im Kündigungsprozess. Dennoch handelt es sich um einen klassischen postalischen Versand, der alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Häufige Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler bei Kündigungen ist die falsche Berechnung der Kündigungsfrist. Versicherte verwechseln oft das Kalenderjahr mit dem Versicherungsjahr, das individuell mit dem Vertragsbeginn festgelegt wird. Prüfen Sie daher genau in Ihrem Versicherungsschein, wann Ihr Versicherungsjahr beginnt und endet. Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Angabe der Vertragsdaten. Ohne Versicherungsnummer kann die Zuordnung Ihres Kündigungsschreibens verzögert werden oder im schlimmsten Fall fehlschlagen.

Vermeiden Sie es, mehrere Verträge in einem einzigen Kündigungsschreiben zu kündigen, wenn diese unterschiedliche Vertragsnummern haben. Erstellen Sie für jeden Vertrag ein separates Kündigungsschreiben, um Verwechslungen auszuschließen. Vergessen Sie nicht die handschriftliche Unterschrift – Kündigungsschreiben ohne Unterschrift sind unwirksam. Versenden Sie die Kündigung rechtzeitig, idealerweise einige Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist, um Verzögerungen bei der Postzustellung zu berücksichtigen.

Kundenbewertungen und praktische Tipps

Gründe für die Kündigung der Bayerischen Versicherungskammer

Die Beweggründe für eine Kündigung bei der Bayerischen Versicherungskammer sind vielfältig und individuell verschieden. Ein häufiger Grund sind günstigere Angebote bei Wettbewerbern. Der Versicherungsmarkt ist hart umkämpft, und viele Anbieter locken mit attraktiven Konditionen für Neukunden. Durch regelmäßige Vergleiche können Versicherte oft mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen, insbesondere bei Kfz-Versicherungen und Sachversicherungen.

Veränderungen in der Lebenssituation führen ebenfalls häufig zu Kündigungen. Ein Umzug in eine andere Region, der Verkauf eines Fahrzeugs, der Auszug aus einer Mietwohnung oder die Zusammenlegung von Haushalten bei Paaren machen bestimmte Versicherungen überflüssig oder erfordern eine Neugestaltung des Versicherungsschutzes. Manche Kunden berichten von Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder der Schadensregulierung, wobei die Bayerische Versicherungskammer insgesamt überwiegend positive Bewertungen erhält.

Einige Versicherte kündigen auch, um ihr gesamtes Versicherungsportfolio bei einem einzigen Anbieter zu bündeln und von Mengenrabatten zu profitieren. Andere wiederum bevorzugen spezialisierte Versicherer für bestimmte Risiken, die möglicherweise bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bieten. Bei Lebensversicherungen spielen auch veränderte Anlagestrategien eine Rolle, wobei hier eine Kündigung aufgrund der finanziellen Nachteile besonders sorgfältig abgewogen werden sollte.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die Erfahrungen von Kunden mit dem Kündigungsprozess bei der Bayerischen Versicherungskammer fallen überwiegend positiv aus. Das Unternehmen gilt als seriöser und zuverlässiger Versicherer, der Kündigungen ordnungsgemäß bearbeitet. In der Regel erhalten Kunden innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Eingang der Kündigung eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum des Vertrages.

Einige Kunden berichten, dass sie nach Eingang der Kündigung von ihrem Berater kontaktiert wurden, um über mögliche Alternativen oder Verbesserungen des bestehenden Vertrages zu sprechen. Dies ist eine übliche Praxis im Versicherungswesen und sollte nicht als Belästigung verstanden werden. Versicherte sind nicht verpflichtet, auf solche Angebote einzugehen, und können höflich, aber bestimmt bei ihrer Kündigungsentscheidung bleiben.

Wichtige Hinweise zur Anschlussversicherung

Ein kritischer Aspekt bei jeder Versicherungskündigung ist die lückenlose Fortsetzung des Versicherungsschutzes. Kündigen Sie niemals eine Versicherung, bevor Sie eine Zusage für einen neuen Vertrag haben. Dies gilt insbesondere für existenzielle Absicherungen wie die Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung. Eine auch nur kurze Unterbrechung des Versicherungsschutzes kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Bei der Kfz-Versicherung sollten Sie darauf achten, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt. Informieren Sie sich über die Übertragung Ihrer Schadensfreiheitsklasse, die Sie sich von Ihrem bisherigen Versicherer bestätigen lassen sollten. Bei Lebens- und Rentenversicherungen prüfen Sie alternative Gestaltungsmöglichkeiten wie Beitragsfreistellung statt Kündigung, um die Nachteile einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu vermeiden.

Umgang mit Rückerstattungen und offenen Beiträgen

Nach wirksamer Kündigung haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge für den Zeitraum nach Vertragsende. Wenn Sie beispielsweise jährlich im Voraus zahlen und Ihr Vertrag zum 30. Juni endet, während Sie bereits den Jahresbeitrag für das gesamte Jahr entrichtet haben, erstattet die Bayerische Versicherungskammer die Beiträge für die verbleibenden sechs Monate. Diese Rückerstattung erfolgt in der Regel automatisch innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Vertragsende.

Achten Sie darauf, dass Ihre Bankverbindung dem Versicherer bekannt ist und aktuell gehalten wird. Falls Sie umgezogen sind oder Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie dies der Versicherungskammer rechtzeitig mit. Bei bestehenden Lastschrifteinzügen sollten Sie sicherstellen, dass diese nach Vertragsende nicht mehr ausgeführt werden. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach der Kündigung, um unberechtigte Abbuchungen sofort zu reklamieren.

Dokumentation und Aufbewahrung von Unterlagen

Eine sorgfältige Dokumentation des gesamten Kündigungsvorgangs ist unerlässlich. Bewahren Sie folgende Dokumente mindestens drei Jahre lang auf: das Original-Kündigungsschreiben in Kopie, den Einlieferungsbeleg des Einschreibens, den Rückschein als Zugangsnachweis, die Kündigungsbestätigung der Versicherung und gegebenenfalls die Bestätigung über die Rückerstattung von Beiträgen. Diese Unterlagen können bei späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten von entscheidender Bedeutung sein.

Erstellen Sie am besten einen separaten Ordner für Versicherungsangelegenheiten, in dem Sie alle relevanten Dokumente chronologisch ablegen. In der digitalen Welt empfiehlt sich zusätzlich das Scannen und die Speicherung wichtiger Dokumente in einem Cloud-Speicher oder auf einem externen Datenträger. So sind Sie auch bei Verlust der Papierunterlagen abgesichert und können jederzeit auf die Informationen zugreifen.

Weiterführende Empfehlungen

Nach erfolgreicher Kündigung empfiehlt es sich, den gesamten Versicherungsbestand regelmäßig zu überprüfen. Lebensumstände ändern sich, und damit auch der Versicherungsbedarf. Eine jährliche Kontrolle aller Versicherungsverträge hilft, Über- oder Unterversicherungen zu erkennen und gegebenenfalls anzupassen. Nutzen Sie unabhängige Vergleichsportale, um Preis-Leistungs-Verhältnisse zu bewerten, verlassen Sie sich aber nicht ausschließlich darauf, sondern ziehen Sie auch die Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler in Betracht.

Bedenken Sie, dass der günstigste Tarif nicht immer der beste ist. Achten Sie auf Leistungsumfang, Selbstbeteiligungen, Deckungssummen und Ausschlüsse. Lesen Sie Versicherungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen. Bei komplexen Versicherungsprodukten wie Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen lohnt sich die Investition in eine professionelle, unabhängige Beratung, um langfristig die richtige Entscheidung zu treffen.

FAQ

Die Bayerische Versicherungskammer bietet ein umfassendes Portfolio an Versicherungsprodukten, das nahezu alle Versicherungssparten abdeckt. Dazu gehören Kfz-Versicherungen, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie betriebliche Versicherungslösungen. Diese Vielfalt ermöglicht es sowohl Privat- als auch Geschäftskunden, maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu finden.

Um Ihre Versicherung bei der Bayerischen Versicherungskammer zu kündigen, müssen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post (Einschreiben) an die folgende Adresse senden: Versicherungskammer Bayern, Schellingstraße 44, 80794 München. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Versicherungsnummer und den gewünschten Kündigungstermin im Schreiben angeben.

Die Bayerische Versicherungskammer ist ein öffentlich-rechtlicher Versicherer, der nicht gewinnorientiert ist und dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Diese Unternehmensform unterscheidet sich von privaten Versicherungsgesellschaften, die in erster Linie auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Die Versicherungskammer legt großen Wert auf regionale Verankerung und enge Zusammenarbeit mit Sparkassen, was den Kunden eine flächendeckende Beratung vor Ort ermöglicht.

Durch die enge Zusammenarbeit mit Sparkassen profitieren Kunden der Bayerischen Versicherungskammer von einer flächendeckenden Beratung und der Möglichkeit, Versicherungsangelegenheiten direkt in ihrer Sparkassenfiliale zu klären. Dies erleichtert den Zugang zu Versicherungsdienstleistungen und ermöglicht eine persönliche Beratung vor Ort.

Die Bayerische Versicherungskammer bietet spezielle Versicherungsprodukte für Beamte an, die auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise die Bayerische Beamten Versicherung, die attraktive Konditionen und maßgeschneiderte Lösungen für Beamte bietet. Diese Produkte berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Lebenssituationen von Beamten, was den Kunden zusätzliche Sicherheit und Unterstützung bietet.