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So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

Über Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften bilden einen zentralen Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems und sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schützen sie Arbeitnehmer, Auszubildende und in bestimmten Fällen auch Unternehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) fungiert als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland.

Anders als bei privaten Versicherungen handelt es sich bei der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft um eine Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Jedes Unternehmen muss sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach der Branche und der Art der ausgeübten Tätigkeit. In Deutschland existieren derzeit neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die jeweils für unterschiedliche Wirtschaftszweige verantwortlich sind.

Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz mit dem Grundsatz "Prävention vor Rehabilitation vor Rente". Zu ihren Hauptaufgaben gehört zunächst die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch umfassende Präventionsmaßnahmen. Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften, beraten Unternehmen in Sicherheitsfragen und überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.

Im Schadensfall übernehmen die Berufsgenossenschaften die medizinische Heilbehandlung, zahlen Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit und finanzieren Rehabilitationsmaßnahmen. Bei dauerhaften Gesundheitsschäden werden Verletztenrenten gezahlt, und im Todesfall erhalten Hinterbliebene entsprechende Leistungen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen, Arbeitnehmer zahlen keine eigenen Beiträge.

Die verschiedenen Berufsgenossenschaften im Überblick

Die Zuordnung zu einer bestimmten Berufsgenossenschaft erfolgt nach dem Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens. Zu den wichtigsten Berufsgenossenschaften zählen die BG Bau für das Baugewerbe, die BG Handel und Warenlogistik, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für viele Dienstleistungsbranchen, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall sowie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Jede dieser Institutionen verfügt über eigene Satzungen und Regelungen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet werden.

Beitragsberechnung und Kostenstruktur

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach dem Umlageverfahren berechnet und richten sich nach mehreren Faktoren. Grundlage bildet die Lohnsumme des Unternehmens sowie die Gefahrklasse der ausgeübten Tätigkeiten. Je höher das Unfallrisiko in einer Branche eingeschätzt wird, desto höher fällt der Beitragssatz aus. Diese risikoorientierte Beitragsgestaltung soll Anreize für verbesserte Arbeitssicherheit schaffen.

Faktoren der Beitragsberechnung

Die Berechnung der Beiträge erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird die Lohnsumme aller versicherten Beschäftigten ermittelt. Diese wird dann mit der Gefahrklasse multipliziert, die der jeweiligen Tätigkeit zugeordnet ist. Der resultierende Betrag wird schließlich mit dem Beitragsfuß der Berufsgenossenschaft verrechnet, der jährlich neu festgelegt wird und die tatsächlichen Ausgaben der Versicherung widerspiegelt.

GefahrklasseBeispielbranchenDurchschnittlicher Beitragssatz
NiedrigBürotätigkeiten, Verwaltung0,5 - 2,0% der Lohnsumme
MittelEinzelhandel, Gastronomie2,0 - 5,0% der Lohnsumme
HochBaugewerbe, Metallverarbeitung5,0 - 15,0% der Lohnsumme

Besonderheiten für Unternehmer und Selbstständige

Selbstständige und Unternehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern oder sind in manchen Branchen pflichtversichert. Die Beiträge richten sich dann nicht nach der tatsächlichen Lohnsumme, sondern nach einem festgelegten Versicherungswert, der vom jeweiligen Einkommen abhängt. Für Kleinunternehmer und Existenzgründer gibt es häufig vergünstigte Einstiegstarife in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist grundsätzlich nicht kündbar, solange ein Unternehmen gewerblich tätig ist. Dies ergibt sich aus dem Pflichtcharakter der gesetzlichen Unfallversicherung, die in den Paragraphen 2 bis 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt ist. Eine Beendigung der Mitgliedschaft tritt nur unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen ein.

Automatisches Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn das Unternehmen seine gewerbliche Tätigkeit vollständig einstellt. In diesem Fall muss die Geschäftsaufgabe der zuständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Abmeldung sollte das Datum der Betriebseinstellung, die Anzahl der bis dahin beschäftigten Mitarbeiter und die Lohnsumme des laufenden Jahres enthalten. Auch bei einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens endet die Mitgliedschaft mit der endgültigen Einstellung der Geschäftstätigkeit.

Wechsel der Berufsgenossenschaft

Ein Wechsel zwischen verschiedenen Berufsgenossenschaften ist keine klassische Kündigung, sondern erfolgt aufgrund einer Änderung der Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens. Wenn sich die Haupttätigkeit eines Betriebs so verändert, dass eine andere Berufsgenossenschaft zuständig wird, muss dies beiden betroffenen Versicherungsträgern mitgeteilt werden. Die bisherige Berufsgenossenschaft prüft dann die Zuständigkeit und leitet gegebenenfalls die Abmeldung in die Wege.

Fristen und Meldefristen

EreignisMeldefristRechtsfolge bei Versäumnis
BetriebsaufgabeUnverzüglich (innerhalb 1 Woche)Weiterlaufende Beitragspflicht
TätigkeitswechselInnerhalb 2 WochenFalsche Beitragsberechnung
InsolvenzSofortige MeldungHaftungsrisiken

Gründe für die Abmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Unternehmer melden sich typischerweise aus folgenden Gründen bei der Berufsgenossenschaft ab: vollständige Geschäftsaufgabe und Eintritt in den Ruhestand, Verkauf des Unternehmens an einen Nachfolger, Umwandlung der Rechtsform mit Übergang auf eine neue juristische Person, dauerhafte Einstellung der gewerblichen Tätigkeit bei Fortführung nur noch vermögensverwaltender Tätigkeiten oder Tod des Einzelunternehmers ohne Fortführung durch Erben. In allen diesen Fällen ist eine schriftliche Mitteilung an die Berufsgenossenschaft zwingend erforderlich.

Wie man die Abmeldung bei der Berufsgenossenschaft per Post durchführt

Die Abmeldung bei der Berufsgenossenschaft sollte ausschließlich schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Dies bietet die größte Rechtssicherheit und schafft einen nachweisbaren Beleg für die ordnungsgemäße Mitteilung der Betriebsaufgabe. Im Gegensatz zu telefonischen Meldungen oder E-Mails hat ein postalisches Schreiben Beweiskraft und kann im Streitfall als Nachweis dienen.

Warum der Postweg die sicherste Methode ist

Der postalische Weg bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationsformen. Ein per Einschreiben versandtes Schreiben dokumentiert eindeutig den Zeitpunkt der Absendung und den Zugang bei der Berufsgenossenschaft. Dies ist besonders wichtig, da die Beitragspflicht erst mit dem Zugang der Abmeldung endet und rückwirkende Abmeldungen grundsätzlich nicht möglich sind. Telefonische Auskünfte sind rechtlich nicht bindend, und E-Mails können technische Probleme verursachen oder im Spam-Filter landen.

Notwendige Angaben im Abmeldeschreiben

Ein vollständiges Abmeldeschreiben an die Berufsgenossenschaft muss mehrere wesentliche Informationen enthalten. Zunächst sind die vollständigen Unternehmensdaten erforderlich, einschließlich der Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft. Das genaue Datum der Betriebseinstellung muss präzise angegeben werden, da ab diesem Zeitpunkt die Beitragspflicht endet. Weiterhin sollte die Anzahl der bis zur Betriebsaufgabe beschäftigten Mitarbeiter genannt werden sowie die Lohnsumme des laufenden Kalenderjahres bis zum Einstellungsdatum.

Zusätzlich ist der Grund für die Betriebsaufgabe anzugeben, beispielsweise Ruhestand, Insolvenz oder Verkauf. Falls das Unternehmen verkauft wurde, sollten die Daten des Erwerbers mitgeteilt werden, damit die Berufsgenossenschaft die Mitgliedschaft nahtlos übertragen kann. Eine Unterschrift des Unternehmers oder vertretungsberechtigten Geschäftsführers ist zwingend erforderlich, um die Rechtsgültigkeit des Schreibens zu gewährleisten.

Die richtige Adresse für die Abmeldung

Die Abmeldung muss an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft gerichtet werden, bei der das Unternehmen Mitglied ist. Für allgemeine Anfragen oder wenn die genaue Zuständigkeit unklar ist, kann die zentrale Adresse des Dachverbandes genutzt werden:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Schiersteiner Straße 48-50, 65187 Wiesbaden

In den meisten Fällen ist jedoch die direkte Kontaktaufnahme mit der branchenspezifischen Berufsgenossenschaft empfehlenswert, da diese über alle relevanten Mitgliedsdaten verfügt und die Abmeldung schneller bearbeiten kann. Die genaue Adresse der zuständigen Berufsgenossenschaft findet sich auf früheren Beitragsbescheiden oder kann telefonisch erfragt werden.

Versand per Einschreiben mit Rückschein

Für die Abmeldung bei der Berufsgenossenschaft empfiehlt sich dringend der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber entscheidende rechtliche Vorteile. Der Rückschein dokumentiert nicht nur die Zustellung, sondern auch das genaue Datum, an dem die Berufsgenossenschaft das Schreiben erhalten hat. Dies ist wichtig für die Berechnung des letzten Beitragszeitraums.

Das Einschreiben sollte alle relevanten Unterlagen enthalten, einschließlich Kopien von Gewerbeanmeldungen, Handelsregisterauszügen oder anderen Dokumenten, die die Betriebsaufgabe belegen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft die Bearbeitung durch die Berufsgenossenschaft. Der Rückschein sollte nach Erhalt sorgfältig aufbewahrt werden, da er als Nachweis für die ordnungsgemäße Abmeldung dient.

Moderne Alternativen mit Postclic

Für Unternehmer, die den Aufwand des persönlichen Postversands scheuen, bietet der Dienst Postclic eine praktische Alternative. Postclic ermöglicht es, Geschäftsbriefe digital zu erstellen und dann professionell ausdrucken, kuvertieren und als nachverfolgbares Einschreiben versenden zu lassen. Der Dienst übernimmt dabei die korrekte Formatierung, den Druck auf hochwertigem Papier und den Versand mit Sendungsverfolgung.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der digitalen Dokumentation: Nutzer erhalten einen elektronischen Nachweis über den Versand und können den Status der Zustellung online verfolgen. Dies spart nicht nur Zeit und den Gang zur Post, sondern bietet auch eine lückenlose Dokumentation des gesamten Versandprozesses. Besonders für Unternehmer, die mehrere Abmeldungen vornehmen müssen oder im Ausland leben, stellt dies eine erhebliche Erleichterung dar.

Was nach der Abmeldung zu beachten ist

Nach dem Versand der Abmeldung sollte die Eingangsbestätigung der Berufsgenossenschaft abgewartet werden. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die Berufsgenossenschaft wird dann einen abschließenden Beitragsbescheid erstellen, der die Beiträge bis zum Tag der Betriebseinstellung berechnet. Eventuell zu viel gezahlte Vorschüsse werden erstattet, Nachforderungen müssen beglichen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch nach der Betriebsaufgabe noch Meldepflichten bestehen können, insbesondere wenn nachträglich Berufskrankheiten bei ehemaligen Mitarbeitern auftreten. Die Unterlagen zur Mitgliedschaft sollten daher mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei Fragen zur Abmeldung oder zu offenen Beitragsforderungen sollte umgehend schriftlicher Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufgenommen werden.

Erfahrungen und praktische Hinweise zur Abmeldung

Die Erfahrungen von Unternehmern mit dem Abmeldeprozess bei Berufsgenossenschaften fallen unterschiedlich aus. Während einige von einer reibungslosen und schnellen Abwicklung berichten, beklagen andere langwierige Verfahren und Unklarheiten bei der Beitragsabrechnung. Die Qualität der Bearbeitung hängt oft von der jeweiligen Berufsgenossenschaft und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Häufige Herausforderungen bei der Abmeldung

Eine der größten Schwierigkeiten besteht darin, alle erforderlichen Informationen korrekt zusammenzustellen. Viele Unternehmer unterschätzen den Aufwand für die Ermittlung der exakten Lohnsumme bis zum Betriebseinstellungsdatum. Besonders bei unterjährigen Betriebsaufgaben müssen genaue Berechnungen vorgenommen werden, um spätere Nachforderungen zu vermeiden. Unvollständige Angaben führen häufig zu Rückfragen der Berufsgenossenschaft und verzögern den Abmeldeprozess erheblich.

Ein weiteres Problem stellt die korrekte Zuordnung bei Unternehmen mit mehreren Tätigkeitsbereichen dar. Wenn ein Betrieb teilweise fortgeführt wird und nur bestimmte Geschäftsbereiche eingestellt werden, kann es zu Diskussionen über die weitere Zuständigkeit kommen. In solchen Fällen ist eine detaillierte Darstellung der verbleibenden Tätigkeiten erforderlich, um Missverständnisse zu vermeiden.

Tipps für eine erfolgreiche Abmeldung

Erfahrene Unternehmer und Steuerberater empfehlen, die Abmeldung frühzeitig und mit größter Sorgfalt vorzubereiten. Eine Checkliste aller benötigten Unterlagen sollte erstellt werden, bevor das Abmeldeschreiben verfasst wird. Dazu gehören aktuelle Lohnabrechnungen, Beschäftigtenlisten und Nachweise über die Betriebseinstellung wie Gewerbeabmeldungen oder Handelsregisterauszüge. Je vollständiger die Dokumentation, desto schneller erfolgt die Bearbeitung.

Es empfiehlt sich, vor der endgültigen Abmeldung telefonischen Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft aufzunehmen und die erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Viele Berufsgenossenschaften bieten auch spezielle Formulare für die Abmeldung an, die den Prozess standardisieren und vereinfachen. Die Nutzung dieser Formulare kann Fehler vermeiden und die Bearbeitungszeit verkürzen.

Umgang mit Beitragsnachforderungen

Nicht selten kommt es nach der Abmeldung noch zu Beitragsnachforderungen, wenn die im Voraus gezahlten Beiträge nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Gegen solche Nachforderungen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet werden, wenn die Berechnung fehlerhaft erscheint. In komplexen Fällen ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Sozialrecht oder eines Steuerberaters ratsam.

Umgekehrt haben Unternehmer auch Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Beiträge. Die Berufsgenossenschaft ist verpflichtet, Überzahlungen zu erstatten, tut dies jedoch nicht immer automatisch. Es lohnt sich daher, den abschließenden Beitragsbescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Erstattung aktiv einzufordern. Erstattungsansprüche verjähren nach vier Jahren, sodass auch rückwirkende Korrekturen möglich sind.

Besondere Situationen und Sonderfälle

Bei bestimmten Konstellationen gestaltet sich die Abmeldung komplexer. Wird ein Unternehmen verkauft, geht die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft auf den Erwerber über. Der bisherige Inhaber muss dies der Berufsgenossenschaft mitteilen und die Daten des Käufers übermitteln. Der Käufer wiederum muss die Übernahme bestätigen. Erst wenn beide Meldungen vorliegen, kann die Berufsgenossenschaft die Mitgliedschaft korrekt übertragen und den Verkäufer aus der Beitragspflicht entlassen.

Bei Tod eines Einzelunternehmers endet die Mitgliedschaft grundsätzlich automatisch, sofern der Betrieb nicht von den Erben fortgeführt wird. Die Erben müssen die Berufsgenossenschaft jedoch über den Todesfall informieren und nachweisen, dass keine Betriebsfortführung stattfindet. Andernfalls kann die Beitragspflicht zunächst fortbestehen. In der Praxis führt dies häufig zu Problemen, wenn Erben nicht über die Mitgliedschaft informiert sind und entsprechende Meldungen versäumen.

Langfristige Aufbewahrung von Dokumenten

Auch nach erfolgreicher Abmeldung sollten alle Unterlagen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sorgfältig archiviert werden. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel zehn Jahre, können aber in Einzelfällen auch länger sein. Besonders wichtig ist dies im Hinblick auf mögliche Spätfolgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Wenn bei ehemaligen Mitarbeitern Jahre nach der Betriebsaufgabe gesundheitliche Probleme auftreten, kann die Berufsgenossenschaft noch Nachfragen zur damaligen Tätigkeit stellen.

Die Dokumentation sollte alle Beitragsbescheide, Lohnnachweise, Unfallmeldungen und die Korrespondenz mit der Berufsgenossenschaft umfassen. Eine digitale Archivierung erleichtert den späteren Zugriff und schützt vor Verlust durch Brand oder Wasserschäden. Viele Unternehmer übertragen ihre Unterlagen nach der Betriebsaufgabe an ihren Steuerberater, der diese im Rahmen seiner Aufbewahrungspflichten mit verwahrt.

FAQ

Die Berufsgenossenschaften haben die Hauptaufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Sie setzen umfassende Präventionsmaßnahmen um, erlassen Unfallverhütungsvorschriften, beraten Unternehmen in Sicherheitsfragen und überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Darüber hinaus übernehmen sie im Schadensfall die medizinische Heilbehandlung und zahlen Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft variieren je nach Branche und Gefahrenklasse des Unternehmens. Diese Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmen gezahlt, während Arbeitnehmer keine Beiträge leisten müssen. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, um die korrekten Beitragssätze zu ermitteln.

Um Ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Einschreiben tun. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen, wie Ihre Mitgliedsnummer und die Gründe für die Kündigung, in Ihrem Schreiben angeben. Beachten Sie, dass die Kündigungsfristen je nach Berufsgenossenschaft variieren können.

Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die Berufsgenossenschaft die medizinische Heilbehandlung und zahlt Verletztengeld während Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Zudem werden Rehabilitationsmaßnahmen finanziert, um Ihnen die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz zu erleichtern. Bei dauerhaften Gesundheitsschäden können Verletztenrenten gezahlt werden, und im Todesfall erhalten Hinterbliebene entsprechende Leistungen.

Die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft muss innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Sie müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, die sich nach Ihrer Branche und der Art der ausgeübten Tätigkeit richtet. Dazu benötigen Sie in der Regel Informationen über Ihr Unternehmen, wie die Rechtsform und die Anzahl der Beschäftigten.