
Cancellation service N°1 in Germany

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department – Berufsunfähigkeitsversicherung
Königinstraße 28
80802 München
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the Berufsunfähigkeitsversicherung service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
12/01/2026
So beenden Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung effektiv
Über Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen im deutschen Versicherungswesen. Sie schützt Versicherte finanziell, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In Deutschland sind Millionen Menschen über eine solche Versicherung abgesichert, sei es als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Diese Definition ist entscheidend, denn sie unterscheidet sich von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die deutlich strengere Voraussetzungen hat. Während die gesetzliche Rente erst greift, wenn man praktisch keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, bezieht sich die private Berufsunfähigkeitsversicherung konkret auf den ausgeübten Beruf.
Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen an, darunter große Anbieter wie die Allianz, Ergo, AXA, Swiss Life, LV 1871 und viele weitere. Jeder Versicherer hat eigene Bedingungen, Tarife und Kündigungsmodalitäten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht als Aufsichtsbehörde den deutschen Versicherungsmarkt und stellt sicher, dass die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in der Regel nach ausführlicher Gesundheitsprüfung. Die Versicherer möchten das Risiko einschätzen und verlangen daher detaillierte Angaben zu Vorerkrankungen, aktuellen Beschwerden und dem Gesundheitszustand. Diese Informationen sind entscheidend für die Annahme des Antrags und die Beitragshöhe.
Bedeutung für verschiedene Berufsgruppen
Die Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung variiert je nach Berufsgruppe erheblich. Handwerker, die körperlich arbeiten, haben ein höheres Risiko berufsunfähig zu werden als Büroangestellte. Entsprechend unterscheiden sich auch die Beiträge. Versicherer teilen Berufe in verschiedene Risikoklassen ein, die von eins bis fünf oder sechs reichen können. Je höher die Risikoklasse, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus.
Akademische Berufe wie Ärzte, Juristen oder Ingenieure zahlen in der Regel niedrigere Beiträge als Dachdecker, Krankenpfleger oder Bauarbeiter. Diese Einteilung basiert auf statistischen Auswertungen, die zeigen, wie häufig Angehörige bestimmter Berufsgruppen berufsunfähig werden. Selbstständige haben oft einen besonderen Absicherungsbedarf, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und somit auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern regelt. Seit der Reform des VVG im Jahr 2008 haben Verbraucher mehr Rechte und bessere Informationsmöglichkeiten. Versicherer müssen transparent über Bedingungen, Ausschlüsse und Kündigungsrechte informieren.
Die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften und greift ein, wenn Versicherer gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Verbraucher können sich bei Problemen an die Aufsichtsbehörde wenden oder den Ombudsmann für Versicherungen kontaktieren, der als unabhängige Schlichtungsstelle fungiert.
Abonnementpläne und Preise
Die Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert nicht wie ein klassisches Abonnement, sondern als langfristiger Versicherungsvertrag. Die Beiträge werden monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt. Die Höhe der Beiträge hängt von zahlreichen Faktoren ab, die bei Vertragsabschluss festgelegt werden.
Faktoren für die Beitragshöhe
Das Eintrittsalter ist einer der wichtigsten Faktoren für die Beitragshöhe. Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge aus. Ein 25-Jähriger zahlt deutlich weniger als ein 45-Jähriger für die gleiche Absicherung. Der Gesundheitszustand spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen oder bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen.
Die Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente bestimmt maßgeblich den Beitrag. Wer eine monatliche Rente von 2000 Euro absichern möchte, zahlt mehr als jemand, der nur 1000 Euro monatlich versichert. Die Versicherungsdauer, also bis zu welchem Alter der Schutz gelten soll, beeinflusst ebenfalls die Kosten. Üblich sind Laufzeiten bis zum 60., 65. oder 67. Lebensjahr.
| Alter bei Abschluss | Monatliche BU-Rente | Ungefährer monatlicher Beitrag |
|---|---|---|
| 25 Jahre | 1500 Euro | 50-150 Euro |
| 35 Jahre | 1500 Euro | 80-200 Euro |
| 45 Jahre | 1500 Euro | 150-350 Euro |
Diese Werte sind Richtwerte und können je nach Versicherer, Beruf und Gesundheitszustand erheblich variieren. Büroberufe liegen im unteren Bereich, während körperlich arbeitende Berufe deutlich höhere Beiträge zahlen müssen.
Tarifvarianten und Zusatzoptionen
Versicherer bieten verschiedene Tarifvarianten an. Es gibt Tarife mit gleichbleibenden Beiträgen über die gesamte Laufzeit und solche mit steigenden Beiträgen. Tarife mit Beitragsrückgewähr erstatten bei Vertragsende einen Teil der eingezahlten Beiträge, wenn keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Diese Variante ist jedoch deutlich teurer.
Wichtige Zusatzoptionen sind die Nachversicherungsgarantie, die es ermöglicht, die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Beitragsdynamik sorgt dafür, dass Rente und Beiträge jährlich um einen festgelegten Prozentsatz steigen, um die Inflation auszugleichen.
Leistungsumfang verschiedener Anbieter
Die Leistungsunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern können erheblich sein. Wichtige Kriterien sind die Verzichtserklärung auf abstrakte Verweisung, was bedeutet, dass der Versicherer den Versicherten nicht auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verweisen kann. Gute Tarife verzichten auf diese Klausel vollständig.
Die Prognosezeiträume, also wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern muss, unterscheiden sich ebenfalls. Hochwertige Tarife verzichten auf Prognosezeiträume oder setzen diese sehr kurz an. Auch die Regelungen zur rückwirkenden Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit erst später gemeldet wird, variieren zwischen den Anbietern.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt klaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die konkreten Bedingungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers festgelegt sind.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor dem Jahrestag des Vertragsbeginns. Wenn der Vertrag beispielsweise am 1. März 2020 begonnen hat, muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November eines Jahres beim Versicherer eingehen, um zum 1. März des Folgejahres wirksam zu werden.
Bei der ordentlichen Kündigung ist zu beachten, dass nur der Versicherungsnehmer kündigen kann, nicht der Versicherer. Dies ist ein wichtiger Verbraucherschutz, denn der Versicherer kann den Vertrag nicht einfach beenden, solange die Beiträge gezahlt werden. Eine Ausnahme bildet die Beitragsanpassung, bei der dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist in bestimmten Situationen möglich. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls, also wenn Berufsunfähigkeit eingetreten ist und der Versicherer leistet, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Auch nach einer Beitragserhöhung steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn der Versicherungsnehmer trotz Mahnung die Beiträge nicht zahlt. Allerdings muss der Versicherer eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen und auf die Folgen des Zahlungsverzugs hinweisen. In der Praxis wird der Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt, bevor es zur Kündigung kommt.
Widerrufsrecht bei Neuverträgen
Bei neu abgeschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 30 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsunterlagen und der Widerrufsbelehrung. Sind die Unterlagen unvollständig oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr.
| Kündigungsart | Frist | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Jahrestag | Jederzeit möglich |
| Widerruf | 30 Tage | Nur bei Neuverträgen |
| Sonderkündigung bei Beitragserhöhung | 1 Monat nach Mitteilung | Bei Beitragsanpassung |
| Kündigung nach Leistungsfall | 1 Monat | Nach Eintritt der BU |
Beitragsfreie Stellung als Alternative
Statt einer Kündigung kann eine beitragsfreie Stellung sinnvoller sein. Dabei wird der Vertrag nicht beendet, sondern nur die Beitragszahlung eingestellt. Die bis dahin erworbenen Ansprüche bleiben erhalten, allerdings in reduzierter Höhe. Diese Option ist besonders dann relevant, wenn man vorübergehend finanzielle Engpässe hat oder sich die Lebensumstände geändert haben.
Der Vorteil der beitragsfreien Stellung liegt darin, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen bleibt und man bei einer späteren Wiederaufnahme der Beitragszahlung keine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen muss. Allerdings sollte man bedenken, dass die Leistung im Versicherungsfall deutlich geringer ausfällt als bei einem voll bezahlten Vertrag.
Wichtige Fristen und Termine
Bei der Kündigung sind verschiedene Fristen zu beachten. Die Kündigungserklärung muss rechtzeitig beim Versicherer eingehen, nicht nur abgeschickt werden. Daher ist es wichtig, einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen. Die Versendung per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.
Das Versicherungsjahr entspricht nicht zwingend dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Wer seinen Vertrag am 15. Juli 2020 abgeschlossen hat, dessen Versicherungsjahr läuft vom 15. Juli bis zum 14. Juli des Folgejahres. Die Kündigung müsste dann bis spätestens 14. April eingehen, um zum 15. Juli wirksam zu werden.
Wie man Berufsunfähigkeitsversicherung per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist die rechtssicherste Methode, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen oder Online-Kündigungen bietet der Postweg die beste Nachweisbarkeit und entspricht den rechtlichen Anforderungen vollständig.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die schriftliche Kündigung per Post ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der meisten Versicherer als Standardweg vorgesehen. Sie erfüllt die Schriftformerfordernis nach § 126 BGB und bietet durch das Einschreiben mit Rückschein einen gerichtsfesten Nachweis über den Zugang beim Versicherer.
Telefonische Kündigungen werden von Versicherern in der Regel nicht akzeptiert, da sie nicht der Schriftform entsprechen. Online-Kündigungen über Kundenportale sind nur dann wirksam, wenn der Versicherer diese Möglichkeit ausdrücklich anbietet und die technischen Voraussetzungen für eine rechtssichere elektronische Übermittlung gegeben sind. E-Mail-Kündigungen sind problematisch, da sie keine qualifizierte elektronische Signatur enthalten und der Zugang schwer nachweisbar ist.
Die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Der Rückschein dokumentiert genau, wann das Schreiben zugestellt wurde und wer es entgegengenommen hat. Dies ist besonders wichtig, wenn Fristen eingehalten werden müssen.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören der vollständige Name und die Anschrift des Versicherungsnehmers, die Versicherungsnummer oder Vertragsnummer, das Kündigungsdatum und der gewünschte Beendigungstermin. Eine eindeutige Kündigungserklärung ist essentiell, Formulierungen wie "Ich möchte kündigen" oder "Hiermit kündige ich" sind ausreichend.
Die Unterschrift darf nicht fehlen, da sonst die Schriftform nicht gewahrt ist. Bei gemeinsamen Verträgen müssen alle Vertragspartner unterschreiben. Es empfiehlt sich, die Bankverbindung anzugeben, auf die eventuelle Rückzahlungen überwiesen werden sollen, sowie eine Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung.
Wichtig ist auch die Angabe der Versicherungsscheinnummer, da große Versicherer Millionen von Verträgen verwalten und eine eindeutige Zuordnung gewährleisten müssen. Ohne diese Nummer kann die Bearbeitung verzögert werden. Die Nummer findet sich auf dem Versicherungsschein, den Beitragsmitteilungen oder den jährlichen Standmitteilungen.
Die richtige Adresse für die Kündigung
Die Kündigungsadresse muss korrekt sein, damit das Schreiben den zuständigen Versicherer erreicht. Da Berufsunfähigkeitsversicherungen von verschiedenen Gesellschaften angeboten werden, gibt es keine einheitliche Kündigungsadresse. Jeder Versicherte muss die Adresse seines spezifischen Versicherers verwenden.
Die korrekte Adresse findet sich auf dem Versicherungsschein, in den Vertragsunterlagen oder auf den regelmäßigen Mitteilungen des Versicherers. Bei der Allianz als einem der größten Anbieter lautet die Adresse beispielsweise:
- Allianz Lebensversicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München
Es ist wichtig, nicht an die lokale Geschäftsstelle oder den Vermittler zu schicken, sondern direkt an die Hauptverwaltung oder die in den Vertragsunterlagen angegebene Kündigungsadresse. Einige Versicherer haben spezielle Abteilungen für Kündigungen mit eigenen Postfachadressen.
Der Versand per Einschreiben
Das Einschreiben mit Rückschein ist die empfohlene Versandart für Kündigungen. Es kostet bei der Deutschen Post aktuell etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Der Versender erhält eine Sendungsnummer, mit der sich die Sendung online verfolgen lässt. Nach der Zustellung wird der unterschriebene Rückschein an den Absender zurückgeschickt.
Alternativ gibt es das Einschreiben Einwurf, bei dem der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Diese Variante ist günstiger, bietet aber weniger Beweiskraft, da keine Unterschrift des Empfängers vorliegt. Für rechtlich relevante Dokumente wie Kündigungen ist das Einschreiben mit Rückschein vorzuziehen.
Der Rückschein sollte aufbewahrt werden, bis die Kündigungsbestätigung vom Versicherer eingetroffen ist. Er dient als Beweis, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht zugegangen ist. In Streitfällen kann dieser Nachweis entscheidend sein.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für diejenigen, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch per Post mit Sendungsverfolgung zu versenden. Der Service übernimmt die professionelle Formatierung des Schreibens und stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der digitalen Nachverfolgung. Nutzer müssen nicht zur Post gehen, sondern können den gesamten Prozess online abwickeln. Postclic druckt das Schreiben aus, kuvertiert es und versendet es als Einschreiben. Der digitale Nachweis über die Versendung und Zustellung ist jederzeit abrufbar.
Besonders praktisch ist dies für Menschen, die wenig Zeit haben oder unsicher sind, ob ihr Kündigungsschreiben alle erforderlichen Angaben enthält. Der Service stellt durch Vorlagen sicher, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dennoch bleibt der klassische Postweg über die Deutsche Post eine gleichwertige Alternative für diejenigen, die den Versand selbst in die Hand nehmen möchten.
Zeitplanung und Fristenkontrolle
Bei der Planung der Kündigung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Versicherungsjahr bedeutet, dass das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor dem Jahrestag beim Versicherer sein muss. Es empfiehlt sich, mindestens eine Woche zusätzlichen Puffer einzukalkulieren, um Verzögerungen bei der Postzustellung auszuschließen.
Wer beispielsweise zum 1. Januar kündigen möchte, sollte das Kündigungsschreiben spätestens Ende September abschicken. So ist sichergestellt, dass es bis zum 30. September beim Versicherer ankommt. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Kundenbewertungen und Tipps
Die Erfahrungen von Versicherten mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und deren Kündigung sind vielfältig. Unabhängige Bewertungsportale, Verbraucherforen und Testberichte geben Aufschluss über die Qualität der Versicherer und deren Kundenservice.
Häufige Kündigungsgründe
Versicherte kündigen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung aus verschiedenen Gründen. Ein häufiger Grund sind finanzielle Engpässe, wenn die monatlichen Beiträge nicht mehr tragbar sind. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei Arbeitslosigkeit wird die Berufsunfähigkeitsversicherung oft als verzichtbare Ausgabe angesehen, obwohl gerade dann der Schutz wichtig wäre.
Manche Versicherte finden einen günstigeren Tarif bei einem anderen Anbieter und wechseln deshalb. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn bei einem Neuabschluss muss erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen werden. Wer in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme entwickelt hat, bekommt möglicherweise keinen neuen Vertrag oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.
Andere Kündigungsgründe sind der Eintritt in den Ruhestand, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird, oder die Überzeugung, dass die Versicherung unnötig ist. Manche Versicherte sind auch unzufrieden mit dem Service ihres Versicherers oder haben schlechte Erfahrungen mit der Leistungsregulierung gemacht.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die meisten Versicherer bearbeiten Kündigungen zügig und professionell. Nach Eingang des Kündigungsschreibens versenden sie in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diese enthält das Datum der Vertragsbeendigung und Informationen über eventuelle Rückzahlungen oder noch ausstehende Beiträge.
Einige Versicherer versuchen, Kunden zu halten, und kontaktieren sie nach der Kündigung telefonisch oder schriftlich. Sie bieten alternative Lösungen an, wie eine Reduzierung der Versicherungssumme, eine beitragsfreie Stellung oder eine Beitragspause. Versicherte sollten sich davon nicht unter Druck setzen lassen, wenn sie ihre Kündigung gut überlegt haben.
Problematisch wird es, wenn Versicherer die Kündigung nicht bestätigen oder behaupten, sie nicht erhalten zu haben. Hier zeigt sich der Wert des Einschreibens mit Rückschein. Mit diesem Nachweis kann man belegen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist. Ohne diesen Nachweis steht Aussage gegen Aussage.
Wichtige Tipps für die Kündigung
Vor einer Kündigung sollte man die Alternativen prüfen. Eine beitragsfreie Stellung erhält zumindest einen reduzierten Versicherungsschutz. Eine Reduzierung der Versicherungssumme senkt die Beiträge, ohne den Vertrag komplett zu beenden. Bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten kann eine Stundung der Beiträge sinnvoll sein.
Wer wechseln möchte, sollte erst den neuen Vertrag abschließen und die Gesundheitsprüfung bestehen, bevor der alte Vertrag gekündigt wird. So vermeidet man eine Versorgungslücke. Die Kündigungsfrist des alten Vertrags sollte so gewählt werden, dass beide Verträge möglichst nahtlos ineinander übergehen, ohne dass man doppelt zahlt.
Alle Unterlagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auch nach der Kündigung mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören der Versicherungsschein, alle Änderungsmitteilungen, die Kündigungsbestätigung und der Rückschein des Kündigungsschreibens. Diese Dokumente können bei späteren Fragen oder Streitigkeiten wichtig sein.
Umgang mit Rückzahlungen
Bei einer Kündigung kann es zu Rückzahlungen kommen, wenn Beiträge im Voraus gezahlt wurden. Wer beispielsweise jährlich zahlt und mitten im Versicherungsjahr kündigt, erhält die anteiligen Beiträge für die verbleibende Zeit zurück. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem die Beiträge eingezogen wurden.
Bei Tarifen mit Beitragsrückgewähr können unter bestimmten Voraussetzungen auch größere Beträge zurückgezahlt werden. Die genauen Bedingungen stehen in den Versicherungsbedingungen. Oft ist die Rückzahlung an Bedingungen geknüpft, wie eine Mindestvertragslaufzeit oder einen bestimmten Kündigungszeitpunkt.
Besonderheiten bei Zusatzversicherungen
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, kann man meist nur die Zusatzversicherung kündigen, ohne die Hauptversicherung zu beenden. Dies reduziert die Beiträge, erhält aber die Hauptversicherung. Die Kündigung erfolgt auf die gleiche Weise wie bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Allerdings sollte man bedenken, dass bei manchen Verträgen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung fest mit der Hauptversicherung verbunden ist. Eine separate Kündigung ist dann nicht möglich. In diesem Fall müsste man den gesamten Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen.
Kontakt mit Verbraucherschutzorganisationen
Bei Problemen mit der Kündigung oder dem Versicherer können Verbraucherzentralen helfen. Sie bieten Beratung zu Versicherungsfragen und unterstützen bei Streitigkeiten. Auch der Versicherungsombudsmann ist eine kostenlose Schlichtungsstelle, die bei Konflikten zwischen Versicherten und Versicherern vermittelt.
Die BaFin als Aufsichtsbehörde nimmt Beschwerden über Versicherer entgegen und prüft, ob diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Allerdings kann die BaFin keine individuellen Streitfälle entscheiden oder Schadensersatz durchsetzen. Dafür sind die Gerichte zuständig.
Langfristige Überlegungen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen sollte gut überlegt sein. Der Abschluss einer neuen Versicherung wird mit zunehmendem Alter und bei Vorerkrankungen schwieriger und teurer. Wer einmal gekündigt hat und später erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, zahlt deutlich höhere Beiträge oder bekommt möglicherweise gar keinen Versicherungsschutz mehr.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie beträgt im Durchschnitt nur etwa 800 Euro monatlich und wird nur unter sehr strengen Voraussetzungen gezahlt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für die meisten Menschen eine wichtige Absicherung, die man nicht leichtfertig aufgeben sollte.
Statt zu kündigen, kann man den Vertrag anpassen. Viele Versicherer bieten flexible Lösungen an, um den Vertrag an veränderte Lebensumstände anzupassen. Eine vorübergehende Beitragsreduzierung oder eine Pause in der Beitragszahlung kann eine bessere Alternative zur kompletten Kündigung sein. Diese Optionen sollten vor einer endgültigen Entscheidung geprüft werden.