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So beenden Sie Ihre DVAG-Verträge erfolgreich
Über DVAG
Die Deutsche Vermögensberatung AG, kurz DVAG, ist Europas größte eigenständige Finanzberatung und wurde 1975 von Reinfried Pohl gegründet. Mit Hauptsitz in Frankfurt am Main beschäftigt das Unternehmen über 5.000 Mitarbeiter und arbeitet mit mehr als 30.000 Vermögensberatern zusammen. Die DVAG bietet ein umfassendes Spektrum an Finanzdienstleistungen, das von Versicherungen über Investmentfonds bis hin zu Baufinanzierungen und Altersvorsorge reicht.
Das Geschäftsmodell der DVAG basiert auf dem Strukturvertrieb, bei dem selbstständige Vermögensberater Kunden in allen Finanzfragen beraten und passende Produkte vermitteln. Die Berater arbeiten auf Provisionsbasis und sind rechtlich selbstständig, auch wenn sie unter dem Dach der DVAG agieren. Das Unternehmen kooperiert mit über 100 Produktpartnern aus der Versicherungs- und Finanzbranche, um seinen Kunden eine breite Produktpalette anbieten zu können.
Die DVAG verfolgt das Prinzip der ganzheitlichen Finanzberatung, bei der zunächst eine umfassende Analyse der persönlichen und finanziellen Situation des Kunden durchgeführt wird. Auf dieser Basis erstellen die Berater individuelle Finanzkonzepte, die verschiedene Lebensbereiche wie Vermögensaufbau, Risikoabsicherung und Altersvorsorge abdecken sollen. Dieser Ansatz unterscheidet sich von Einzelproduktberatungen anderer Anbieter.
Unternehmensstruktur und rechtliche Einordnung
Als Aktiengesellschaft unterliegt die DVAG strengen gesetzlichen Regelungen und Aufsichtspflichten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Die Vermögensberater selbst sind als Versicherungsvermittler nach § 34d GewO registriert und müssen entsprechende Qualifikationen nachweisen sowie regelmäßige Weiterbildungen absolvieren.
Die offizielle Geschäftsadresse für alle Korrespondenz, einschließlich Kündigungen, lautet:
- Deutsche Vermögensberatung AG, Reuterweg 51, 60323 Frankfurt am Main
Für spezifische Produktkündigungen kann es abweichende Zuständigkeiten geben, jedoch ist diese Hauptadresse die primäre Anlaufstelle für allgemeine Anliegen und Kündigungen von Verträgen, die direkt über die DVAG abgeschlossen wurden.
Produktportfolio und Leistungsumfang
Die DVAG bietet keine eigenen Versicherungsprodukte an, sondern vermittelt als unabhängiger Finanzdienstleister Produkte verschiedener Partner. Das Portfolio umfasst mehrere Kernbereiche, die unterschiedliche finanzielle Bedürfnisse abdecken sollen.
Versicherungsprodukte
Im Versicherungsbereich vermittelt die DVAG Produkte für nahezu alle Lebensbereiche. Dazu gehören Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen sowie Sachversicherungen wie Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Die Berater analysieren den bestehenden Versicherungsschutz und identifizieren mögliche Deckungslücken oder Optimierungspotenziale.
Kapitalanlage und Vermögensaufbau
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Investmentprodukten und Vermögensaufbau. Die DVAG vermittelt Investmentfonds, fondsgebundene Versicherungen, Sparpläne und andere Anlageformen. Dabei arbeitet das Unternehmen mit renommierten Fondsgesellschaften zusammen und bietet auch eigene Fondslösungen über die konzerneigene DVAG Invest an.
Altersvorsorge und Finanzierung
Die Altersvorsorge bildet einen zentralen Beratungsschwerpunkt. Neben klassischen Rentenversicherungen werden auch Riester-Rente, Rürup-Rente und betriebliche Altersvorsorge vermittelt. Im Bereich Finanzierung unterstützt die DVAG bei Baufinanzierungen, Modernisierungskrediten und anderen Darlehensformen durch Kooperationen mit Banken und Bausparkassen.
| Produktbereich | Beispielprodukte | Typische Laufzeiten |
|---|---|---|
| Risikoversicherungen | Berufsunfähigkeit, Haftpflicht | 1-5 Jahre, teilweise länger |
| Lebensversicherungen | Risikoleben, Kapitalbildung | 10-40 Jahre |
| Altersvorsorge | Riester, Rürup, Betriebsrente | Bis Renteneintritt |
| Investmentprodukte | Fonds, Sparpläne | Flexibel, oft 5+ Jahre |
| Baufinanzierung | Hypothekendarlehen | 10-30 Jahre |
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Kündigung von über die DVAG vermittelten Verträgen unterliegt den jeweiligen Vertragsbedingungen des Produktanbieters sowie den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Versicherungs- und Vertragsrechts. Es ist wichtig zu verstehen, dass die DVAG als Vermittler fungiert, während die eigentlichen Vertragspartner die Produktanbieter sind.
Gesetzliche Kündigungsfristen
Für Versicherungsverträge gelten die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Nach § 11 VVG können Versicherungsnehmer einen Vertrag grundsätzlich zum Ablauf der Versicherungsperiode kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist. Bei mehrjährigen Verträgen besteht oft die Möglichkeit, nach Ablauf von drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende zu kündigen.
Für Lebens- und Rentenversicherungen gelten besondere Regelungen. Diese können meist nicht ordentlich gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Eine Kündigung mit Rückkaufswert ist zwar möglich, führt aber häufig zu erheblichen finanziellen Verlusten, insbesondere in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit.
Sonderkündigungsrechte
Das deutsche Recht sieht verschiedene Sonderkündigungsrechte vor, die eine vorzeitige Vertragsbeendigung ermöglichen. Nach § 314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
Bei Beitragserhöhungen steht Versicherungsnehmern nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung erklärt werden. Auch bei Schadenfällen können beide Vertragsparteien den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Widerrufsrecht bei Neuverträgen
Verbraucher haben bei Versicherungsverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Erhalt der Vertragsunterlagen. Bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.
| Vertragsart | Ordentliche Kündigungsfrist | Widerrufsfrist |
|---|---|---|
| Sachversicherungen | 3 Monate zum Vertragsende | 14 Tage |
| Krankenversicherung | 3 Monate zum Jahresende | 14 Tage |
| Lebensversicherung | Keine ordentliche Kündigung | 30 Tage |
| Rentenversicherung | Keine ordentliche Kündigung | 30 Tage |
| Investmentfonds | Täglich möglich | 14 Tage |
Wie man DVAG-vermittelte Verträge per Post kündigt
Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die rechtlich sicherste Methode, um einen über die DVAG vermittelten Vertrag zu beenden. Diese Form der Kündigung bietet den entscheidenden Vorteil eines rechtsgültigen Nachweises über Absendung und Zugang des Kündigungsschreibens, was bei eventuellen Streitigkeiten von großer Bedeutung sein kann.
Warum die postalische Kündigung die beste Wahl ist
Im deutschen Vertragsrecht gilt grundsätzlich, dass Kündigungen formfrei möglich sind, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Allerdings liegt die Beweislast beim Kündigenden, dass die Kündigung rechtzeitig erklärt wurde. Ein Einschreiben mit Rückschein bietet hier die größte Rechtssicherheit, da sowohl der Versand als auch der Zugang beim Empfänger dokumentiert werden.
Telefonische Kündigungen sind zwar theoretisch möglich, aber praktisch nicht nachweisbar. E-Mail-Kündigungen werden von vielen Versicherungsgesellschaften nicht akzeptiert oder zumindest kritisch gesehen, da die Identität des Absenders schwer zu verifizieren ist. Online-Kündigungsportale der Anbieter sind komfortabel, aber der Kündigende hat oft keine vollständige Kontrolle über den Prozess und die Dokumentation.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Zunächst sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen heraussuchen und die genaue Vertragsbezeichnung, Ihre Vertragsnummer und den Namen des Versicherungsunternehmens notieren. Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen die geltenden Kündigungsfristen und berechnen Sie den frühestmöglichen Kündigungstermin.
Ihr Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen enthalten: Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse, die Vertragsnummer, die genaue Bezeichnung des zu kündigenden Vertrags, eine eindeutige Kündigungserklärung mit Angabe des gewünschten Beendigungstermins oder hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sowie Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift.
Die richtige Adressierung
Bei über die DVAG vermittelten Verträgen ist zu beachten, dass die Kündigung an den jeweiligen Versicherungsträger oder Produktanbieter zu richten ist, nicht an die DVAG selbst. Die DVAG ist lediglich Vermittler, der eigentliche Vertragspartner ist das Versicherungsunternehmen. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie die zuständige Adresse des Versicherers.
Für allgemeine Anfragen oder wenn Sie unsicher sind, welcher Produktanbieter zuständig ist, können Sie sich zunächst an die DVAG-Zentrale wenden:
- Deutsche Vermögensberatung AG, Reuterweg 51, 60323 Frankfurt am Main
Die DVAG wird Ihre Anfrage dann an die zuständige Stelle weiterleiten oder Sie entsprechend informieren.
Versandoptionen und Nachweisführung
Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber den wichtigen rechtlichen Nachweis. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Versandstatus online verfolgen können, und der Rückschein dokumentiert, wann das Schreiben zugestellt wurde.
Alternativ können Sie ein Einschreiben Einwurf nutzen, das etwas günstiger ist. Hier wird der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert, aber keine Unterschrift des Empfängers eingeholt. Für Kündigungen ist diese Variante in der Regel ausreichend, da der Zugang nachgewiesen werden kann.
Moderne Lösungen für den Kündigungsversand
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder eine digitale Dokumentation bevorzugen, bieten Dienste wie Postclic eine praktische Alternative. Solche Services ermöglichen es, das Kündigungsschreiben online zu erstellen und digital zu übermitteln, wobei der Anbieter den professionellen Druck und Versand per Einschreiben übernimmt.
Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis, der automatischen Erinnerung an Fristen und der digitalen Archivierung aller Nachweise. Postclic erstellt zudem rechtssichere Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben und sorgt für die korrekte Adressierung. Der gesamte Prozess lässt sich bequem von zu Hause aus erledigen, während gleichzeitig die Rechtssicherheit eines postalischen Einschreibens gewahrt bleibt.
Nach der Kündigung
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf: eine Kopie des Kündigungsschreibens, den Einlieferungsbeleg der Post und den Rückschein. Wenn Sie nach zwei Wochen keine Kündigungsbestätigung erhalten haben, sollten Sie beim Versicherer nachfragen. Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung genau auf das bestätigte Vertragsende und eventuelle Rückzahlungsansprüche oder Abschlussabrechnungen.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Die DVAG polarisiert in der öffentlichen Wahrnehmung stark. Während einige Kunden die persönliche Beratung und den ganzheitlichen Ansatz schätzen, kritisieren andere hohe Kosten und Provisionsinteressen der Berater.
Häufige Kündigungsgründe
Viele Kunden entscheiden sich zur Kündigung, weil sie mit der Beratungsqualität unzufrieden sind oder nachträglich feststellen, dass die vermittelten Produkte nicht optimal zu ihrer Situation passen. Ein häufiger Kritikpunkt sind hohe Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren, die besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen die Rendite erheblich schmälern können.
Einige Versicherungsnehmer fühlen sich unter Druck gesetzt, mehrere Verträge gleichzeitig abzuschließen, oder stellen fest, dass sie überversichert sind. Andere wechseln zu günstigeren Direktversicherern oder Honorarberatern, die ohne Provisionsinteresse arbeiten. Auch Lebensveränderungen wie Jobwechsel, Umzug ins Ausland oder finanzielle Engpässe führen zu Kündigungen.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen mit Kündigungen bei DVAG-vermittelten Verträgen sind gemischt. Während einige Kunden von reibungslosen Abläufen berichten, beschreiben andere langwierige Prozesse mit mehrfachem Nachfragen und Verzögerungen. Besonders bei Lebensversicherungen kommt es häufig zu Missverständnissen bezüglich des Rückkaufswerts, der oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
Einige Berater versuchen, Kunden von der Kündigung abzuhalten und alternative Lösungen wie Beitragsfreistellung oder Vertragsanpassungen vorzuschlagen. Dies kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, sollte aber kritisch geprüft werden. Wichtig ist, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und Ihre Entscheidung konsequent verfolgen, wenn Sie sich zur Kündigung entschlossen haben.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Informieren Sie sich vorab über die finanziellen Konsequenzen Ihrer Kündigung, insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen. Fordern Sie eine Berechnung des Rückkaufswerts an, bevor Sie die Kündigung aussprechen. Prüfen Sie, ob eine Beitragsfreistellung oder Herabsetzung der Beiträge eine sinnvollere Alternative sein könnte.
Achten Sie auf die Kündigungsfristen und versenden Sie Ihr Schreiben rechtzeitig, idealerweise einige Wochen vor Fristablauf. Formulieren Sie Ihre Kündigung klar und eindeutig, ohne ausführliche Begründungen. Eine Begründung ist rechtlich nicht erforderlich und kann den Prozess nur verkomplizieren.
Lassen Sie sich nicht von Rückwerbungsversuchen beirren, wenn Ihre Entscheidung feststeht. Dokumentieren Sie alle Kontakte und Korrespondenz mit dem Versicherer oder der DVAG. Falls Sie mehrere Verträge über die DVAG haben, prüfen Sie jeden einzeln und kündigen Sie separat mit jeweils eigenen Schreiben.
Worauf Sie nach der Kündigung achten sollten
Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden, nachdem das Vertragsende bestätigt wurde. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge und widersprechen Sie umgehend unberechtigten Abbuchungen. Bei Versicherungen sollten Sie für einen nahtlosen Versicherungsschutz rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen, bevor der alte endet.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung über die vollständige Vertragsabwicklung an, einschließlich der Bestätigung, dass keine Restforderungen mehr bestehen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen kann die Auszahlung des Rückkaufswerts mehrere Wochen dauern. Prüfen Sie die Abrechnung genau und reklamieren Sie Unstimmigkeiten sofort.
Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens drei Jahre auf, besser noch länger. Dies gilt besonders für den Kündigungsnachweis und die Bestätigung, da es in seltenen Fällen zu nachträglichen Forderungen kommen kann. Mit einer sorgfältigen Dokumentation sind Sie auf der sicheren Seite und können eventuelle Ansprüche problemlos abwehren.