FVDZ Mitgliedschaft kündigen | Postclic
Freier Verband Deutscher Zahnärzte kündigen
Empfänger
Absender
Kündigen
Wann möchten Sie kündigen?

Mit der Bestätigung erkläre ich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, und ich bestätige die Bestellung des Postclic Premium Promo-Angebots von 48h für 2,00 € mit einem obligatorischen ersten Monat zu 49,00 €, danach 49,00 €/Monat ohne Mindestvertragslaufzeit.

Austria

Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Kündigungsschreiben verfasst von einem Fachanwalt
Expéditeur
Erstellt in Paris, am 14/01/2026
FVDZ Mitgliedschaft kündigen | Postclic
Freier Verband Deutscher Zahnärzte
Pariser Straße 1
10719 Berlin Germany
Betreff: Kündigung des Vertrags Freier Verband Deutscher Zahnärzte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich teile Ihnen hiermit meine Entscheidung mit, den Vertrag bezüglich des Dienstes Freier Verband Deutscher Zahnärzte zu beenden.
Diese Mitteilung stellt einen festen, klaren und eindeutigen Willen dar, den Vertrag mit Wirkung zum nächstmöglichen Termin oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Frist zu kündigen.

Ich bitte Sie, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– jegliche Abrechnung ab dem Datum des Kündigungswirksamwerdens einzustellen;
– mir schriftlich die ordnungsgemäße Berücksichtigung dieser Anfrage zu bestätigen;
– und gegebenenfalls mir die Endabrechnung oder die Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugestellt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind nachgewiesen, wodurch dies ein nachweisbares Schriftstück ist, das den Anforderungen des elektronischen Nachweises entspricht. Sie verfügen somit über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung gemäß den anwendbaren Grundsätzen bezüglich schriftlicher Benachrichtigung und Vertragsfreiheit ordnungsgemäß zu bearbeiten.

Gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bitte ich Sie auch:
– alle meine Daten, die nicht für Ihre rechtlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind, zu löschen;
– alle zugehörigen persönlichen Bereiche zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den anwendbaren Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich bewahre eine vollständige Kopie dieser Mitteilung sowie den Versandnachweis auf.

aufzubewahren966649193710
Empfänger
Freier Verband Deutscher Zahnärzte
Pariser Straße 1
10719 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft im FVDZ

Über Freier Verband Deutscher Zahnärzte

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist eine der bedeutendsten berufsständischen Organisationen für niedergelassene Zahnärzte in Deutschland. Seit seiner Gründung vertritt der Verband die Interessen von Zahnärzten gegenüber Politik, Krankenkassen und anderen Institutionen des Gesundheitswesens. Mit einer langen Tradition setzt sich der FVDZ für die Belange seiner Mitglieder ein und bietet umfassende Beratungsleistungen in berufsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und abrechnungstechnischen Fragen.

Der Verband hat seinen Hauptsitz in Berlin und verfügt über ein bundesweites Netzwerk regionaler Geschäftsstellen. Die Mitgliedschaft im FVDZ richtet sich primär an selbstständig tätige Zahnärzte, die von den zahlreichen Serviceleistungen, Fortbildungsangeboten und der politischen Interessenvertretung profitieren möchten. Der FVDZ engagiert sich aktiv in gesundheitspolitischen Debatten und arbeitet daran, die Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Tätigkeit kontinuierlich zu verbessern.

Leistungen und Angebote des Verbandes

Als Mitglied des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte erhalten Zahnärzte Zugang zu einem breiten Spektrum an Dienstleistungen. Dazu gehören rechtliche Beratung bei Vertragsgestaltungen, Unterstützung bei Abrechnungsfragen mit Krankenkassen, betriebswirtschaftliche Analysen und Existenzgründungsberatung. Der Verband organisiert regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse, die es den Mitgliedern ermöglichen, sich fachlich weiterzuentwickeln und mit Kollegen zu vernetzen.

Darüber hinaus bietet der FVDZ seinen Mitgliedern verschiedene Versicherungsprodukte und Vorteilsprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse von Zahnärzten zugeschnitten sind. Die Verbandsarbeit umfasst auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit den Medien, um das Berufsbild des Zahnarztes in der Gesellschaft positiv zu vertreten. Viele Zahnärzte schätzen insbesondere die individuelle Beratung durch erfahrene Verbandsvertreter, die bei komplexen Fragestellungen zur Verfügung stehen.

Organisationsstruktur und Kontaktdaten

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte ist als eingetragener Verein organisiert und verfügt über demokratische Strukturen mit gewählten Gremien auf Bundes- und Landesebene. Die zentrale Geschäftsstelle befindet sich in Berlin und dient als erste Anlaufstelle für Mitgliederanfragen. Für alle schriftlichen Angelegenheiten, insbesondere für Kündigungen und vertragsrelevante Dokumente, ist die offizielle Geschäftsadresse zu verwenden:

  • Pariser Straße 1, 10719 Berlin

Diese Adresse ist für sämtliche rechtlich relevanten Korrespondenzen, einschließlich Kündigungsschreiben, zu verwenden. Die Verwendung der korrekten Anschrift ist essentiell, um sicherzustellen, dass wichtige Dokumente den Verband erreichen und ordnungsgemäß bearbeitet werden können.

Mitgliedschaftsmodelle und Beitragsstruktur

Die Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte ist mit verschiedenen Beitragskategorien verbunden, die sich nach dem beruflichen Status und der Praxissituation des Mitglieds richten. Der Verband hat eine gestaffelte Beitragsstruktur entwickelt, die unterschiedliche Karrierephasen und wirtschaftliche Situationen berücksichtigt. Diese Differenzierung ermöglicht es, dass sowohl Berufseinsteiger als auch etablierte Praxisinhaber eine angemessene Beitragshöhe zahlen.

Beitragskategorien im Überblick

Die Beiträge zum FVDZ variieren je nach Mitgliedschaftstyp und werden in der Regel jährlich angepasst. Vollmitglieder, die als niedergelassene Zahnärzte mit eigener Praxis tätig sind, zahlen den regulären Mitgliedsbeitrag. Für angestellte Zahnärzte, Assistenten und Berufsanfänger gibt es reduzierte Beitragssätze. Auch Zahnärzte in Elternzeit oder mit Teilzeittätigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Beiträge beantragen.

MitgliedschaftstypZielgruppeBeitragshöhe (ca.)
VollmitgliedschaftNiedergelassene Praxisinhaber400-600 € jährlich
Ermäßigte MitgliedschaftAngestellte Zahnärzte200-300 € jährlich
AssistentenmitgliedschaftZahnärzte in Weiterbildung100-150 € jährlich
StudentenmitgliedschaftZahnmedizinstudentenBeitragsfrei oder minimal

Zusatzleistungen und optionale Services

Neben dem Grundbeitrag können Mitglieder verschiedene Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, die teilweise mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Dazu gehören spezielle Rechtsschutzversicherungen, erweiterte Beratungspakete oder die Teilnahme an exklusiven Fortbildungsveranstaltungen. Diese optionalen Services sind nicht in der Basismitgliedschaft enthalten und werden separat abgerechnet.

Die genaue Beitragshöhe kann sich von Jahr zu Jahr ändern und wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Mitglieder erhalten in der Regel zu Beginn des Kalenderjahres eine Beitragsrechnung, die den aktuellen Jahresbeitrag ausweist. Die Zahlung erfolgt üblicherweise per Überweisung oder Lastschriftverfahren. Bei Fragen zur individuellen Beitragshöhe oder zu möglichen Ermäßigungen sollten Mitglieder direkt Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Die Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte unterliegt bestimmten vertraglichen Regelungen, die in der Satzung des Vereins festgelegt sind. Wie bei allen Vereinsmitgliedschaften in Deutschland gelten auch hier spezifische Kündigungsfristen und Formalitäten, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit die Kündigung rechtswirksam wird. Die Kenntnis dieser Bedingungen ist für Mitglieder essentiell, die ihre Mitgliedschaft beenden möchten.

Kündigungsfristen nach Satzung

Gemäß der Satzung des FVDZ kann die Mitgliedschaft ordentlich zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Jahresende, das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. September beim Verband eingehen muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und die Schriftform zwingend einzuhalten ist. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail wird vom Verband nicht als rechtswirksam anerkannt. Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Vereinsrechts, wonach Kündigungen von Vereinsmitgliedschaften der Schriftform bedürfen.

Außerordentliche Kündigung und Sonderfälle

Neben der ordentlichen Kündigung sieht das deutsche Vereinsrecht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Ein solcher wichtiger Grund kann beispielsweise eine erhebliche Beitragserhöhung, eine grundlegende Änderung der Satzung oder andere schwerwiegende Umstände sein, die dem Mitglied die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar machen. Die außerordentliche Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund nachvollziehbar darlegen.

KündigungsartKündigungsfristKündigungstermin
Ordentliche Kündigung3 Monate zum Jahresende31. Dezember
Außerordentliche KündigungUnverzüglich nach Bekanntwerden des GrundesSofort wirksam
Kündigung bei BerufsaufgabeNach VereinbarungIndividuell

Rechtliche Aspekte und Nachweispflicht

Aus rechtlicher Sicht ist es dringend empfohlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Nur so kann das Mitglied zweifelsfrei nachweisen, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht beim Verband eingegangen ist. Der Rückschein dient als Beweismittel und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Ohne einen solchen Nachweis kann es im Streitfall schwierig werden zu belegen, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist.

Nach erfolgter Kündigung sollte das Mitglied eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Verband erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Mitgliedschaftsendes sowie eventuelle noch offene Beitragsforderungen ausweisen. Falls keine Bestätigung eingeht, ist es ratsam, beim Verband nachzufragen und gegebenenfalls eine erneute Kündigung zu versenden. Die sorgfältige Dokumentation aller Schritte schützt vor möglichen Missverständnissen oder Zahlungsaufforderungen nach dem gewünschten Austrittsdatum.

Wie man Freier Verband Deutscher Zahnärzte per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist der zuverlässigste und rechtlich sicherste Weg, um die Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen bietet die Kündigung per Brief mit Einschreiben einen eindeutigen Nachweis über den Zugang des Schreibens beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig bei der Einhaltung von Kündigungsfristen, da im Zweifel das Zugangsdatum entscheidend ist.

Vorbereitung des Kündigungsschreibens

Ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen enthalten, die für die eindeutige Identifikation des Mitglieds und die Bearbeitung der Kündigung erforderlich sind. Dazu gehören der vollständige Name des Mitglieds, die Mitgliedsnummer (sofern bekannt), die aktuelle Anschrift und ein eindeutiger Kündigungswunsch mit Angabe des gewünschten Beendigungszeitpunkts. Das Schreiben sollte höflich, aber bestimmt formuliert sein und keine unnötigen Erklärungen enthalten.

Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben wird. Eine Kündigung ohne Unterschrift kann als nicht rechtswirksam angesehen werden. Das Datum des Schreibens sollte klar erkennbar sein und vor dem Versanddatum liegen. Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben in zweifacher Ausfertigung zu erstellen – eine für den Versand und eine für die eigenen Unterlagen. Die Kopie sollte zusammen mit dem Einschreiben-Beleg aufbewahrt werden.

Versand per Einschreiben mit Rückschein

Der Versand des Kündigungsschreibens sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber die höchste Rechtssicherheit. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender eine Empfangsbestätigung, die von einem Mitarbeiter der Empfängerstelle unterschrieben wird. Diese Bestätigung gilt vor Gericht als Beweis für den Zugang des Schreibens.

Der Gang zur Postfiliale ist für das Einschreiben mit Rückschein erforderlich. Dort wird das Kündigungsschreiben in einem verschlossenen Umschlag übergeben, frankiert und mit der Einschreiben-Nummer versehen. Die Sendungsnummer ermöglicht die Nachverfolgung des Briefes über die Website der Deutschen Post. Der Absender sollte die Sendungsnummer notieren und regelmäßig den Zustellstatus überprüfen, bis der Rückschein eintrifft.

Moderne Alternativen mit digitalem Nachweis

Für Mitglieder, die den Gang zur Post scheuen oder aus zeitlichen Gründen eine effizientere Lösung suchen, bieten moderne Dienstleister wie Postclic eine praktische Alternative. Solche Services ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten Brief mit Einschreiben-Nachweis versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der vollständig digitalen Dokumentation des gesamten Vorgangs.

Bei der Nutzung solcher Dienste wird das Kündigungsschreiben online eingegeben, professionell formatiert und automatisch an die korrekte Adresse versendet. Der digitale Versandnachweis hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein herkömmlicher Rückschein und kann bei Bedarf als PDF-Dokument heruntergeladen und archiviert werden. Dies vereinfacht die Verwaltung der Kündigungsunterlagen erheblich und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen digital verfügbar bleiben.

Wichtige Bestandteile der Kündigungsadresse

Bei der Adressierung des Kündigungsschreibens ist größte Sorgfalt geboten. Die korrekte und vollständige Adresse ist entscheidend dafür, dass das Schreiben die zuständige Stelle erreicht und ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Für die Kündigung der Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte ist ausschließlich die Hauptgeschäftsstelle in Berlin zuständig:

  • Pariser Straße 1, 10719 Berlin

Es ist wichtig, diese Adresse exakt zu übernehmen und keine abweichenden Adressen zu verwenden, auch wenn möglicherweise regionale Geschäftsstellen bekannt sind. Kündigungen müssen an die zentrale Geschäftsstelle gerichtet werden, um rechtswirksam zu sein. Der Empfänger sollte als "Freier Verband Deutscher Zahnärzte" oder "FVDZ" bezeichnet werden.

Nachverfolgung und Bestätigung

Nach dem Versand des Kündigungsschreibens beginnt die Wartezeit auf die Kündigungsbestätigung. In der Regel sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Bestätigung vom Verband eintreffen. Diese Bestätigung sollte das Datum des Mitgliedschaftsendes, eventuelle Rückforderungen oder noch offene Beiträge sowie Informationen zur Rückgabe von Mitgliedsausweisen oder anderen Verbandsunterlagen enthalten.

Falls innerhalb von vier Wochen nach dem nachweislichen Zugang des Kündigungsschreibens keine Bestätigung vorliegt, sollte das Mitglied proaktiv beim Verband nachfragen. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei der Kontaktaufnahme sollte die Sendungsnummer des Einschreibens sowie das Versanddatum genannt werden. Es ist ratsam, auch diese Nachfrage zu dokumentieren, um im Streitfall alle Kommunikationsschritte nachweisen zu können.

Häufige Kündigungsgründe und Mitgliedererfahrungen

Die Entscheidung, die Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte zu beenden, kann verschiedene Gründe haben. Ein Verständnis der häufigsten Kündigungsmotive kann anderen Mitgliedern helfen, ihre eigene Situation besser einzuschätzen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Die Beweggründe für einen Austritt sind individuell und reichen von finanziellen Überlegungen bis hin zu veränderten beruflichen Prioritäten.

Berufliche Veränderungen und Ruhestand

Ein häufiger Grund für die Kündigung der Verbandsmitgliedschaft ist die Berufsaufgabe oder der Eintritt in den Ruhestand. Zahnärzte, die ihre Praxis verkaufen oder aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden, benötigen oft nicht mehr die umfassenden Dienstleistungen des Verbandes. In solchen Fällen ist die Kündigung der Mitgliedschaft ein logischer Schritt, um unnötige Kosten zu vermeiden. Einige Verbände bieten allerdings auch spezielle Ruhestandsmitgliedschaften mit reduzierten Beiträgen an.

Auch Zahnärzte, die von der Selbstständigkeit in eine Anstellung wechseln, überdenken häufig ihre Verbandsmitgliedschaft. Die Leistungen des FVDZ sind primär auf niedergelassene Praxisinhaber zugeschnitten, sodass angestellte Zahnärzte möglicherweise einen geringeren Mehrwert in der Mitgliedschaft sehen. Manche entscheiden sich dann für eine ermäßigte Mitgliedschaft oder beenden die Verbandszugehörigkeit ganz.

Kosten-Nutzen-Überlegungen

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge stellen für manche Zahnärzte einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder in der Anfangsphase der Praxisgründung. Wenn die in Anspruch genommenen Leistungen den gezahlten Beitrag nicht rechtfertigen, entscheiden sich Mitglieder manchmal für eine Kündigung. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die angebotenen Beratungsleistungen nicht oder nur selten genutzt werden.

Einige Zahnärzte vergleichen die Angebote verschiedener Berufsverbände und stellen fest, dass andere Organisationen besser zu ihren individuellen Bedürfnissen passen. Die Entscheidung für einen Verbandswechsel geht dann mit der Kündigung der bisherigen Mitgliedschaft einher. Hierbei spielen oft regionale Aspekte, spezifische Fortbildungsangebote oder die politische Ausrichtung des Verbandes eine Rolle.

Unzufriedenheit mit Verbandsleistungen

Gelegentlich führt auch Unzufriedenheit mit den Leistungen oder der politischen Arbeit des Verbandes zu Kündigungen. Mitglieder, die sich in ihren Anliegen nicht ausreichend vertreten fühlen oder mit Entscheidungen der Verbandsführung nicht einverstanden sind, ziehen manchmal den Austritt in Betracht. Auch mangelnde Erreichbarkeit, lange Wartezeiten bei Beratungsanfragen oder als unzureichend empfundene Informationen können zu Frustration führen.

Praktische Tipps für den Kündigungsprozess

Unabhängig vom Kündigungsgrund gibt es einige praktische Hinweise, die den Kündigungsprozess erleichtern können. Zunächst sollten Mitglieder prüfen, ob offene Beitragsforderungen bestehen und diese gegebenenfalls vor der Kündigung begleichen. Dies verhindert spätere Zahlungsaufforderungen und erleichtert einen reibungslosen Austritt. Auch die Rückgabe von Verbandsunterlagen, Mitgliedsausweisen oder anderen Materialien sollte rechtzeitig erfolgen.

Es empfiehlt sich, vor der endgültigen Kündigung ein klärendes Gespräch mit der Geschäftsstelle zu führen. Manchmal lassen sich Probleme durch eine Anpassung der Mitgliedschaftskategorie oder durch zusätzliche Informationen über verfügbare Leistungen lösen. Manche Mitglieder entdecken erst im Kündigungsgespräch das volle Leistungsspektrum des Verbandes und überdenken ihre Entscheidung.

Nach der Kündigung: Was zu beachten ist

Nach erfolgter Kündigung und Erhalt der Kündigungsbestätigung sollten Mitglieder ihre Unterlagen sorgfältig prüfen. Insbesondere ist zu kontrollieren, ob das angegebene Enddatum der Mitgliedschaft mit den eigenen Erwartungen übereinstimmt und ob alle finanziellen Angelegenheiten geklärt sind. Sollten nach dem offiziellen Austrittsdatum noch Beitragsrechnungen eintreffen, ist umgehend Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen und auf die erfolgte Kündigung hinzuweisen.

Es ist ratsam, alle Kündigungsunterlagen mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. Dies schließt das ursprüngliche Kündigungsschreiben, den Einschreiben-Beleg, den Rückschein und die Kündigungsbestätigung ein. Diese Dokumente können bei späteren Unstimmigkeiten oder Forderungen als Nachweis dienen. Eine digitale Archivierung der Unterlagen bietet zusätzliche Sicherheit und erleichtert den Zugriff bei Bedarf.

Ehemalige Mitglieder sollten auch bedenken, dass mit dem Austritt aus dem Verband bestimmte Leistungen und Vorteile entfallen. Dazu gehören Rechtsberatung, Fortbildungsangebote zu Mitgliedskonditionen und die politische Interessenvertretung. Wer später feststellt, dass die Verbandsleistungen doch benötigt werden, kann in der Regel eine erneute Mitgliedschaft beantragen, sollte aber die damit verbundenen Bedingungen und eventuelle Wartezeiten für bestimmte Leistungen berücksichtigen.

FAQ

Die Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) bietet zahlreiche Vorteile, darunter umfassende rechtliche Beratung bei Vertragsgestaltungen, Unterstützung bei Abrechnungsfragen mit Krankenkassen sowie betriebswirtschaftliche Analysen. Mitglieder haben zudem Zugang zu regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen, die den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit Kollegen fördern.

Die genauen Mitgliedsbeiträge im Freien Verband Deutscher Zahnärzte können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Standort und der Größe der Zahnarztpraxis. Es wird empfohlen, direkt bei der Geschäftsstelle des FVDZ nach den aktuellen Beiträgen zu fragen, um eine präzise Information zu erhalten.

Um Ihre Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Bitte senden Sie Ihre Kündigung als Einschreiben an die Geschäftsstelle des FVDZ. Achten Sie darauf, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten anzugeben, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte organisiert regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse, die auf die Bedürfnisse von Zahnärzten zugeschnitten sind. Diese Veranstaltungen decken verschiedene Themen ab, von neuen Behandlungsmethoden bis hin zu betriebswirtschaftlichen Aspekten, und bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, sich fachlich weiterzuentwickeln und mit anderen Zahnärzten zu vernetzen.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte engagiert sich aktiv in gesundheitspolitischen Debatten und setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Krankenkassen und anderen Institutionen des Gesundheitswesens ein. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation mit den Medien arbeitet der FVDZ daran, die Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Tätigkeit kontinuierlich zu verbessern und das Berufsbild des Zahnarztes positiv darzustellen.