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GVO kündigen leicht gemacht | Postclic
GVO
Ludwig-Erhard-Anlage 10
60327 Frankfurt am Main Germany






Contract number:

To the attention of:
Cancellation Department – GVO
Ludwig-Erhard-Anlage 10
60327 Frankfurt am Main

Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification

Dear Sir or Madam,

I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the GVO service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.

I kindly request that you take all necessary measures to:

– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.

This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.

In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:

– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.

I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.

Yours sincerely,


14/01/2026

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Recipient
GVO
Ludwig-Erhard-Anlage 10
60327 Frankfurt am Main , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Zusammenarbeit mit GVO erfolgreich

Über GVO

Die GVO Gesellschaft für Versicherungsvermittlung mbH ist ein etablierter Versicherungsvermittler in Deutschland, der als Dienstleister zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften agiert. Mit Sitz in Frankfurt am Main bietet das Unternehmen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Versicherungsbereich an. Als Versicherungsmakler ist die GVO dazu verpflichtet, im Interesse ihrer Kunden zu handeln und diese bei der Auswahl geeigneter Versicherungsprodukte zu unterstützen.

Die Tätigkeit der GVO umfasst die Vermittlung verschiedener Versicherungsarten, wobei das Unternehmen als Bindeglied zwischen Versicherungsinteressenten und Versicherungsanbietern fungiert. Kunden, die mit der GVO zusammenarbeiten, schließen in der Regel Maklerverträge ab, die eine Beratungsleistung und Vermittlungstätigkeit beinhalten. Diese Verträge können je nach individueller Vereinbarung unterschiedliche Laufzeiten und Konditionen aufweisen.

Wie bei allen vertraglichen Beziehungen kann es verschiedene Gründe geben, warum Versicherungsnehmer ihre Geschäftsbeziehung mit einem Versicherungsvermittler beenden möchten. Dies kann auf veränderte persönliche Umstände, Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität, den Wunsch nach einem Wechsel zu einem anderen Makler oder die direkte Verwaltung der eigenen Versicherungsangelegenheiten zurückzuführen sein.

Rechtliche Grundlagen und Vertragsbeziehungen

Die Rolle des Versicherungsmaklers nach deutschem Recht

Nach deutschem Recht unterliegt die Tätigkeit von Versicherungsmaklern strengen gesetzlichen Vorgaben. Gemäß § 34d der Gewerbeordnung benötigen Versicherungsmakler eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Sie sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und unterliegen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden. Die Rechtsbeziehung zwischen Makler und Kunde basiert auf einem Maklervertrag, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern, die im Auftrag von Versicherungsgesellschaften handeln, sind Versicherungsmakler rechtlich verpflichtet, im Interesse ihrer Kunden zu agieren. Diese Treuepflicht bedeutet, dass sie objektiv beraten und die für den Kunden am besten geeigneten Versicherungsprodukte empfehlen müssen. Der Maklervertrag selbst ist ein eigenständiger Vertrag, der unabhängig von den vermittelten Versicherungsverträgen besteht.

Unterschied zwischen Maklervertrag und Versicherungsvertrag

Es ist wichtig zu verstehen, dass bei der Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler wie der GVO zwei verschiedene Vertragsebenen existieren. Zum einen gibt es den Maklervertrag zwischen dem Kunden und der GVO, der die Beratungs- und Vermittlungsdienstleistung regelt. Zum anderen bestehen die eigentlichen Versicherungsverträge zwischen dem Kunden und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Die Kündigung des Maklervertrags mit der GVO hat nicht automatisch die Kündigung der vermittelten Versicherungsverträge zur Folge. Diese bestehen unabhängig weiter und müssen gegebenenfalls separat bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften gekündigt werden. Umgekehrt bleibt der Maklervertrag auch dann bestehen, wenn einzelne Versicherungsverträge gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Kündigungsbedingungen und Fristen

Allgemeine Kündigungsfristen für Maklerverträge

Die Kündigungsfristen für Maklerverträge sind nicht gesetzlich einheitlich geregelt, sondern richten sich nach den individuellen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVO sowie den spezifischen Vertragskonditionen. In der Regel sehen Maklerverträge jedoch bestimmte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen vor, die beachtet werden müssen.

Typische Kündigungsfristen bei Versicherungsmaklern bewegen sich zwischen einem und drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres oder zum Vertragsende. Es ist essentiell, die eigenen Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen, um die exakten Kündigungsfristen zu ermitteln. Eine verspätete Kündigung kann dazu führen, dass sich der Vertrag automatisch um eine weitere Periode verlängert.

Außerordentliche Kündigungsgründe

Neben der ordentlichen Kündigung mit Einhaltung der vereinbarten Fristen gibt es auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Diese kommt in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise schwerwiegende Pflichtverletzungen des Maklers, falsche Beratung oder der Verlust des Vertrauensverhältnisses sein.

Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Allerdings ist es ratsam, den konkreten Kündigungsgrund in der Kündigung zu benennen und gegebenenfalls zu dokumentieren. Eine außerordentliche Kündigung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden, da sie rechtlich anspruchsvoller ist als die ordentliche Kündigung.

Wichtige Fristen im Überblick

KündigungsartTypische FristBesonderheiten
Ordentliche Kündigung1-3 Monate zum VertragsendeAbhängig von individuellen AGB
Außerordentliche KündigungSofort bei wichtigem GrundBegründung erforderlich
Widerruf bei Haustürgeschäften14 Tage ab VertragsschlussNach Verbraucherschutzrecht

Wie man GVO per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode, um einen Maklervertrag mit der GVO zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen oder E-Mails bietet die postalische Kündigung einen nachweisbaren Beleg, dass die Kündigungserklärung fristgerecht beim Empfänger eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder die Einhaltung von Fristen kommen sollte.

Das deutsche Recht erkennt die Schriftform als besonders beweiskräftig an. Ein Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur den Versand, sondern auch den Zugang der Kündigung beim Vertragspartner. Der Zugang ist der entscheidende Zeitpunkt für die Berechnung von Kündigungsfristen. Mit dem Rückschein in der Hand haben Sie einen eindeutigen Beweis, dass Ihre Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.

Telefonische Kündigungen sind rechtlich problematisch, da sie schwer nachzuweisen sind. E-Mail-Kündigungen können zwar theoretisch wirksam sein, jedoch gibt es oft Unsicherheiten bezüglich des Zugangszeitpunkts und der Zuordnung der E-Mail-Adresse zum Vertragspartner. Zudem verlangen viele Unternehmen in ihren AGB explizit die Schriftform für Kündigungen, was E-Mails ausschließen kann.

Erforderliche Angaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Zunächst sollten Sie Ihre vollständigen persönlichen Daten angeben, einschließlich Name, Adresse und gegebenenfalls Ihrer Kunden- oder Vertragsnummer bei der GVO. Diese Informationen ermöglichen es dem Unternehmen, Ihre Kündigung eindeutig zuzuordnen.

Das Kündigungsschreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich den Maklervertrag fristgerecht" oder "Ich kündige den zwischen uns bestehenden Maklervertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum. Vermeiden Sie vage Formulierungen oder Andeutungen, die als bloße Kündigungsabsicht missverstanden werden könnten.

Zusätzlich empfiehlt es sich, das Datum anzugeben, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Wenn Sie unsicher über die genaue Kündigungsfrist sind, können Sie alternativ formulieren "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Dies stellt sicher, dass Ihre Kündigung zum frühestmöglichen rechtlich zulässigen Termin wirksam wird. Eine Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie des Beendigungszeitpunkts ist ebenfalls sinnvoll.

Die korrekte Versandadresse

Für die postalische Kündigung des Maklervertrags mit der GVO verwenden Sie folgende offizielle Adresse:

  • GVO GmbH, Ludwig-Erhard-Anlage 10, 60327 Frankfurt am Main

Diese Adresse stammt aus den offiziellen Geschäftsbedingungen der GVO und ist die korrekte Anschrift für rechtlich relevante Korrespondenz. Stellen Sie sicher, dass Sie die Adresse vollständig und fehlerfrei auf Ihrem Kündigungsschreiben angeben, um Zustellprobleme zu vermeiden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung

Der erste Schritt besteht darin, Ihre Vertragsunterlagen herauszusuchen und die genauen Kündigungsfristen zu überprüfen. Notieren Sie sich Ihre Vertragsnummer und alle relevanten Daten, die Sie für das Kündigungsschreiben benötigen. Prüfen Sie auch, ob besondere Formalitäten in den AGB vorgeschrieben sind.

Erstellen Sie anschließend Ihr Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben. Das Schreiben sollte auf einem Computer verfasst und ausgedruckt werden, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich, da dies für die Rechtswirksamkeit wichtig sein kann. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen auf.

Gehen Sie mit Ihrem Kündigungsschreiben zur Post und versenden Sie es als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber die wichtige Nachweisfunktion. Der Mitarbeiter der Post wird Ihnen eine Quittung ausstellen, die Sie aufbewahren sollten. Nach einigen Tagen erhalten Sie den Rückschein, der bestätigt, dass Ihre Kündigung zugestellt wurde.

Moderne Lösungen für den Briefversand

Für Personen, die den Gang zur Post scheuen oder eine digitale Dokumentation bevorzugen, gibt es heute moderne Dienste wie Postclic, die den Versand von wichtigen Schreiben vereinfachen. Solche Plattformen ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen, ohne selbst zur Post gehen zu müssen.

Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung der Schreiben. Zudem erhalten Nutzer einen digitalen Nachweis über den Versand und Zugang des Schreibens, der rechtlich genauso gültig ist wie ein traditioneller Rückschein. Die Verwendung solcher Services kann besonders praktisch sein, wenn man beruflich stark eingebunden ist oder keine Postfiliale in der Nähe hat.

Häufige Gründe für die Kündigung

Wechsel zu einem anderen Versicherungsmakler

Einer der häufigsten Gründe für die Kündigung eines Maklervertrags ist der Wunsch, zu einem anderen Versicherungsmakler zu wechseln. Dies kann verschiedene Ursachen haben, etwa ein besseres Beratungsangebot, persönliche Empfehlungen oder günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter. Manche Kunden bevorzugen auch einen Makler, der sich auf bestimmte Versicherungsbereiche spezialisiert hat.

Beim Wechsel zu einem neuen Makler ist es wichtig, zunächst den bestehenden Maklervertrag ordnungsgemäß zu kündigen, bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Informieren Sie auch Ihren neuen Makler über die bestehenden Versicherungsverträge, damit dieser die Betreuung nahtlos übernehmen kann. Beachten Sie, dass die eigentlichen Versicherungsverträge von einem Maklerwechsel unberührt bleiben.

Selbstverwaltung der Versicherungsangelegenheiten

Viele Versicherungsnehmer entscheiden sich dafür, ihre Versicherungsangelegenheiten künftig selbst zu verwalten, ohne einen Makler einzuschalten. Dies kann aus dem Wunsch nach mehr Kontrolle, der Vermeidung von Maklerprovisionen oder einfach aus gestiegenem Eigeninteresse an Versicherungsthemen resultieren. Durch die zunehmende Digitalisierung und die Verfügbarkeit von Vergleichsportalen ist die eigenständige Verwaltung heute einfacher als früher.

Wenn Sie sich für die Selbstverwaltung entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen zu Ihren bestehenden Versicherungsverträgen besitzen. Kontaktieren Sie die Versicherungsgesellschaften direkt und teilen Sie mit, dass Sie künftig ohne Makler agieren möchten. Beachten Sie, dass Sie dann auch selbst für die Überwachung von Fristen und die Anpassung Ihres Versicherungsschutzes verantwortlich sind.

Unzufriedenheit mit der Beratungsleistung

Unzufriedenheit mit der Qualität der Beratung oder dem Service ist ein weiterer häufiger Kündigungsgrund. Dies kann mangelnde Erreichbarkeit, unzureichende Aufklärung über Versicherungsprodukte, fehlende Betreuung nach Vertragsabschluss oder das Gefühl umfassen, dass der Makler nicht im besten Interesse des Kunden handelt. In solchen Fällen ist eine Kündigung oft die logische Konsequenz.

Bevor Sie kündigen, kann es sinnvoll sein, Ihre Unzufriedenheit zunächst direkt mit der GVO zu besprechen. Möglicherweise lassen sich Probleme durch ein klärendes Gespräch oder einen Wechsel des Ansprechpartners innerhalb des Unternehmens lösen. Wenn jedoch grundlegende Vertrauensprobleme bestehen oder keine Besserung eintritt, ist die Kündigung der richtige Schritt.

Was nach der Kündigung zu beachten ist

Bestätigung der Kündigung

Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der GVO erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Vertragsendes und gegebenenfalls weitere wichtige Informationen enthalten. Bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf, da sie als Nachweis für die erfolgreiche Beendigung des Vertragsverhältnisses dient.

Falls Sie innerhalb von drei Wochen nach Versand Ihrer Kündigung keine Bestätigung erhalten, sollten Sie proaktiv bei der GVO nachfragen. Nutzen Sie dafür den Rückschein Ihres Einschreibens als Nachweis, dass Ihre Kündigung zugegangen ist. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Kündigungen nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden, weshalb eine Nachverfolgung wichtig ist.

Überprüfung bestehender Versicherungsverträge

Nach der Kündigung des Maklervertrags sollten Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge überprüfen und sicherstellen, dass diese weiterhin Ihren Bedürfnissen entsprechen. Kontaktieren Sie die jeweiligen Versicherungsgesellschaften und informieren Sie sich über die weitere Verwaltung Ihrer Policen. Möglicherweise müssen Sie neue Kontaktdaten für die Korrespondenz hinterlegen.

Prüfen Sie auch, ob es offene Anträge, laufende Schadenfälle oder andere unerledigte Angelegenheiten gibt, die noch über die GVO abgewickelt werden. Klären Sie, wie diese nach der Vertragsbeendigung gehandhabt werden und ob Sie selbst aktiv werden müssen. Eine saubere Übergabe aller offenen Punkte verhindert spätere Komplikationen.

Datenschutz und Löschung persönlicher Daten

Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses haben Sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Sie können bei der GVO die Löschung Ihrer Daten beantragen, wobei das Unternehmen verpflichtet ist, diesem Antrag nachzukommen, soweit keine rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

Beachten Sie jedoch, dass Versicherungsmakler aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet sind, bestimmte Unterlagen für mehrere Jahre aufzubewahren. Eine sofortige vollständige Löschung aller Daten ist daher möglicherweise nicht in allen Fällen umsetzbar. Informieren Sie sich bei der GVO über die konkreten Aufbewahrungsfristen und den Umgang mit Ihren Daten nach Vertragsende.

Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung

Dokumentation und Aufbewahrung

Eine sorgfältige Dokumentation ist das A und O einer erfolgreichen Kündigung. Erstellen Sie einen Ordner, in dem Sie alle relevanten Unterlagen sammeln: den ursprünglichen Maklervertrag, Ihre Kündigung, den Versandbeleg des Einschreibens, den Rückschein und die Kündigungsbestätigung. Diese Dokumentation kann bei späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten von unschätzbarem Wert sein.

Bewahren Sie diese Unterlagen mindestens drei Jahre nach Vertragsende auf. Dies entspricht der allgemeinen Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. In dieser Zeit können theoretisch noch Forderungen oder Streitigkeiten auftreten, bei denen Sie Ihre Dokumentation benötigen könnten. Eine digitale Kopie als Backup ist ebenfalls empfehlenswert.

Frühzeitige Planung

Planen Sie Ihre Kündigung nicht auf den letzten Drücker, sondern verschaffen Sie sich ausreichend zeitlichen Spielraum. Beginnen Sie mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin mit der Vorbereitung, um alle Fristen sicher einhalten zu können. Dies gibt Ihnen auch Zeit, eventuelle Rückfragen zu klären oder auf unvorhergesehene Probleme zu reagieren.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung auch Urlaubszeiten, Feiertage und mögliche Postlaufzeiten. Gerade zum Jahresende, wenn viele Kündigungen verschickt werden, kann es bei der Post zu Verzögerungen kommen. Ein zeitlicher Puffer schützt Sie davor, wichtige Fristen zu verpassen und eine ungewollte Vertragsverlängerung in Kauf nehmen zu müssen.

Professionelle Kommunikation

Auch wenn Sie mit der GVO unzufrieden sein sollten, bewahren Sie in Ihrer Kommunikation stets einen professionellen und sachlichen Ton. Emotionale Vorwürfe oder aggressive Formulierungen sind nicht nur unnötig, sondern können im Zweifelsfall auch rechtlich problematisch sein. Eine höfliche, aber bestimmte Kommunikation führt in der Regel zu besseren Ergebnissen.

Beschränken Sie sich in Ihrem Kündigungsschreiben auf die wesentlichen Informationen und verzichten Sie auf ausführliche Begründungen, sofern es sich nicht um eine außerordentliche Kündigung handelt. Eine einfache, klare Kündigungserklärung ist rechtlich vollkommen ausreichend und vermeidet unnötige Diskussionen. Professionalität zahlt sich auch bei der Beendigung von Geschäftsbeziehungen aus.

FAQ

Die GVO vermittelt eine Vielzahl von Versicherungsarten, darunter Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen. Als Versicherungsmakler agiert GVO als Bindeglied zwischen Versicherungsinteressenten und verschiedenen Versicherungsgesellschaften, um die besten Produkte für die individuellen Bedürfnisse der Kunden zu finden.

Die Kosten für die Dienstleistungen der GVO können variieren, abhängig von den spezifischen Vereinbarungen im Maklervertrag. In der Regel fallen keine direkten Gebühren für die Beratung an, da die GVO von den Versicherungsgesellschaften Provisionen erhält. Es ist jedoch ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um alle potenziellen Kosten zu verstehen.

Um Ihre Geschäftsbeziehung mit der GVO zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, die Kündigung als Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Bitte beachten Sie die im Maklervertrag festgelegten Kündigungsfristen.

Die GVO unterliegt nach deutschem Recht strengen gesetzlichen Vorgaben gemäß § 34d der Gewerbeordnung. Dazu gehört die Notwendigkeit einer behördlichen Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Zudem unterliegt die GVO der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.

Die GVO bietet umfassende Beratungsdienstleistungen an, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherungsprodukte zu helfen. Die erfahrenen Berater analysieren Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Sie profitieren von der Expertise der GVO, die Ihnen hilft, die besten Angebote auf dem Markt zu vergleichen.