Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Haftpflichtversicherung
Königinstraße 28
80802 München
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Haftpflichtversicherung. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
13/01/2026
So beenden Sie Ihre Haftpflichtversicherung einfach und schnell
Über Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland und schützt Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die sie anderen Personen zufügen. Obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie von Verbraucherschützern und Finanzexperten als unverzichtbar eingestuft. Der Grund liegt in der unbegrenzten Haftung nach deutschem Recht: Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, muss nach § 823 BGB mit seinem gesamten Vermögen dafür einstehen – und das ein Leben lang.
Die private Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Versicherte versehentlich verursacht. Dabei übernimmt sie nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab – eine Funktion, die häufig unterschätzt wird. Die Versicherungssummen liegen üblicherweise zwischen 3 und 50 Millionen Euro, wobei moderne Tarife mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme bieten sollten.
In Deutschland bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften Haftpflichtversicherungen an, darunter etablierte Anbieter wie Allianz, HUK-Coburg, ERGO, AXA und viele weitere. Der Markt ist stark umkämpft, was zu einer großen Vielfalt an Tarifen und Leistungsumfängen führt. Versichert sind in der Regel nicht nur der Versicherungsnehmer selbst, sondern auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert bleiben, etwa während der Erstausbildung oder des Studiums.
Die Haftpflichtversicherung greift in zahlreichen Alltagssituationen: beim versehentlichen Beschädigen fremden Eigentums, bei Unfällen mit dem Fahrrad, bei Schäden in gemieteten Räumen oder Hotels, oder wenn durch eigenes Verschulden andere Personen verletzt werden. Besonders wichtig ist der Schutz bei schweren Personenschäden, die schnell zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen können, etwa wenn jemand durch eigenes Verschulden dauerhaft pflegebedürftig wird.
Abonnementpläne und Preise
Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung variieren erheblich je nach Anbieter, Leistungsumfang und individuellen Merkmalen des Versicherungsnehmers. Grundsätzlich lässt sich zwischen Basis-, Komfort- und Premiumtarifen unterscheiden, die sich in Deckungssumme und Leistungsumfang unterscheiden.
Preisgestaltung nach Personengruppen
Einzelpersonen zahlen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro jährlich für einen soliden Basisschutz. Familien mit Kindern müssen mit Jahresbeiträgen zwischen 60 und 120 Euro rechnen. Premium-Tarife mit erweiterten Leistungen und höheren Deckungssummen können bis zu 150 Euro oder mehr pro Jahr kosten. Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind dabei beträchtlich – ein Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.
| Tariftyp | Deckungssumme | Jahresbeitrag Single | Jahresbeitrag Familie |
|---|---|---|---|
| Basis | 3-5 Mio. Euro | 40-60 Euro | 60-80 Euro |
| Komfort | 10-15 Mio. Euro | 60-90 Euro | 80-110 Euro |
| Premium | 20-50 Mio. Euro | 90-150 Euro | 110-180 Euro |
Leistungsunterschiede zwischen den Tarifen
Basictarife decken in der Regel die grundlegenden Risiken ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich. Komforttarife erweitern den Schutz häufig um wichtige Bausteine wie Forderungsausfalldeckung, erhöhte Mietsachschäden oder Schäden durch deliktunfähige Kinder. Premiumtarife bieten zusätzliche Leistungen wie weltweiten Schutz ohne zeitliche Begrenzung, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust auch bei beruflich genutzten Schlüsseln oder Schäden durch ehrenamtliche Tätigkeiten.
Zahlungsweise und Rabatte
Die meisten Versicherer bieten verschiedene Zahlungsweisen an: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Bei jährlicher Zahlweise gewähren viele Anbieter Rabatte von 3 bis 5 Prozent. Auch Mehrvertragsrabatte sind üblich, wenn mehrere Versicherungen beim selben Anbieter abgeschlossen werden. Einige Gesellschaften bieten auch Rabatte für bestimmte Berufsgruppen oder bei schadenfreiem Verlauf über mehrere Jahre an.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung einer Haftpflichtversicherung unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgeschrieben sind. Diese Bestimmungen schützen sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer und sorgen für Rechtssicherheit auf beiden Seiten.
Ordentliche Kündigung zum Vertragsende
Die häufigste Form der Kündigung ist die ordentliche Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Haftpflichtversicherungen werden üblicherweise für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das bedeutet: Wenn der Vertrag beispielsweise am 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingegangen sein.
Wichtig ist dabei, dass nicht das Kalenderjahr, sondern das individuelle Versicherungsjahr maßgeblich ist. Dieses beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn. Wer am 15. März eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, dessen Versicherungsjahr endet am 14. März des Folgejahres – die Kündigung müsste dann bis zum 14. Dezember eingehen.
Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend verbessert, steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung ausgeübt werden. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung wirksam. Versicherer sind verpflichtet, in ihrem Schreiben auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Kündigung nach Schadensfall
Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer haben nach einem regulierten Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung ausgeübt werden. Die Kündigung wird dann einen Monat nach ihrem Zugang beim Vertragspartner wirksam. Dieses Recht besteht unabhängig davon, wer den Schaden reguliert hat oder wie hoch dieser war.
Kündigung bei Vertragsänderungen
Wenn der Versicherer die Versicherungsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändert, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt etwa bei Leistungseinschränkungen oder der Einführung neuer Ausschlüsse. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung.
Wichtige Fristen im Überblick
| Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Wirksamkeit |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Vertragsende | Zum Ablauf des Versicherungsjahres |
| Beitragserhöhung | 1 Monat nach Mitteilung | Zum Zeitpunkt der Erhöhung |
| Nach Schadensfall | 1 Monat nach Regulierung | 1 Monat nach Zugang |
| Vertragsänderung | 1 Monat nach Mitteilung | Zum Änderungszeitpunkt |
Besonderheiten bei Verträgen vor 2008
Für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, können abweichende Regelungen gelten. Diese Verträge unterliegen noch dem alten VVG und können teilweise längere Laufzeiten von bis zu drei Jahren haben. Versicherungsnehmer sollten ihre Vertragsunterlagen genau prüfen oder beim Versicherer nachfragen, welche Kündigungsfristen für ihren speziellen Vertrag gelten.
Wie man Haftpflichtversicherung per Post kündigt
Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um eine Haftpflichtversicherung zu beenden. Auch wenn viele Versicherer mittlerweile Online-Kündigungen oder telefonische Kündigungen akzeptieren, bietet der Postweg mit Einschreiben den entscheidenden Vorteil eines rechtssicheren Nachweises über den Zugang der Kündigung beim Versicherer.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Bei rechtlich bedeutsamen Erklärungen wie einer Vertragskündigung kommt es auf den Nachweis an. Mit einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie einen dokumentierten Beweis, dass Ihre Kündigung den Versicherer erreicht hat und wann dies geschehen ist. Dies ist besonders wichtig, wenn Fristen eingehalten werden müssen. E-Mails können im Spam-Ordner landen, Online-Formulare können technische Probleme verursachen, und bei telefonischen Kündigungen fehlt oft ein eindeutiger Nachweis.
Das deutsche Recht sieht vor, dass eine Willenserklärung wie eine Kündigung dem Empfänger zugegangen sein muss, um wirksam zu werden. Mit einem Einschreiben mit Rückschein haben Sie den Beweis in der Hand, dass und wann dieser Zugang erfolgt ist. Bei Streitigkeiten über die Einhaltung von Kündigungsfristen ist dieser Nachweis von unschätzbarem Wert.
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um eindeutig zuzuordnen zu sein und rechtliche Wirksamkeit zu entfalten. Folgende Angaben sollten enthalten sein: Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Adresse), die Versicherungsnummer, die Vertragsnummer falls abweichend, eine eindeutige Kündigungserklärung, das gewünschte Kündigungsdatum und die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Das Schreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Vermeiden Sie unnötige Begründungen – diese sind rechtlich nicht erforderlich und können im Zweifelsfall zu Missverständnissen führen. Wichtig ist die eindeutige Erklärung, dass Sie den Vertrag kündigen möchten. Formulierungen wie "Ich möchte kündigen" oder "Ich beabsichtige zu kündigen" sind zu schwach. Verwenden Sie stattdessen: "Hiermit kündige ich den Versicherungsvertrag."
Die richtige Adresse für die Kündigung
Die Kündigungsadresse finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, im Versicherungsschein oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Da Haftpflichtversicherungen von verschiedenen Anbietern angeboten werden, ist die korrekte Adresse vom jeweiligen Versicherer abhängig. Als Beispiel für einen der größten deutschen Versicherer:
- Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München
Prüfen Sie unbedingt Ihre eigenen Vertragsunterlagen, da die Kündigungsadresse je nach Versicherer und manchmal auch nach Region variieren kann. Einige Versicherer haben spezielle Postfachadressen für Kündigungen oder regionale Niederlassungen, an die Kündigungen zu richten sind.
Der Versand per Einschreiben
Gehen Sie mit Ihrem unterschriebenen Kündigungsschreiben zur Post und versenden Sie es als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass der Brief zugestellt wurde, sondern auch wann und an wen die Zustellung erfolgte.
Alternativ können Sie auch ein Einschreiben Einwurf wählen, das etwas günstiger ist. Hierbei wird der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert, aber keine Unterschrift des Empfängers eingeholt. Für die meisten Kündigungen ist dies ausreichend, da der Zugang damit bewiesen ist.
Fristen beachten und rechtzeitig versenden
Senden Sie Ihre Kündigung nicht erst am letzten Tag der Kündigungsfrist ab. Planen Sie einen Puffer von mindestens einer Woche ein, um sicherzustellen, dass das Schreiben rechtzeitig beim Versicherer ankommt. Bedenken Sie, dass für die Fristwahrung der Zugang beim Empfänger maßgeblich ist, nicht das Datum des Poststempels.
Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31. Dezember muss die Kündigung beispielsweise bis spätestens 30. September beim Versicherer eingegangen sein. Versenden Sie das Schreiben daher besser schon Mitte bis Ende September, um auf der sicheren Seite zu sein.
Aufbewahrung der Nachweise
Bewahren Sie den Rückschein des Einschreibens sowie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihr Nachweis, dass Sie ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt haben. Legen Sie sie zu Ihren wichtigen Unterlagen und werfen Sie sie nicht weg, bis Sie die Kündigungsbestätigung des Versicherers erhalten haben und sicher sind, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden.
Moderne Alternativen: Digitale Unterstützung beim Versand
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit dafür haben, gibt es mittlerweile digitale Dienste, die den Versand von Kündigungsschreiben übernehmen. Postclic ist ein solcher Service, der es ermöglicht, Kündigungen online zu erstellen und dann automatisch per Post mit Sendungsverfolgung zu versenden. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens. Zudem erhalten Nutzer einen digitalen Nachweis über den Versand und können den Status der Zustellung online verfolgen.
Solche Dienste kombinieren die Rechtssicherheit der postalischen Kündigung mit der Bequemlichkeit digitaler Prozesse. Das Kündigungsschreiben wird automatisch korrekt formatiert, mit allen notwendigen Angaben versehen und fristgerecht versendet. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in Zeiten hoher beruflicher Belastung kann dies eine praktische Alternative sein.
Was nach dem Versand zu beachten ist
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Versicherers warten. Diese sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen eintreffen. In der Bestätigung wird das Datum des Vertragsendes genannt und bestätigt, dass keine weiteren Beiträge fällig werden.
Überprüfen Sie nach dem Kündigungstermin Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Sollte der Versicherer dennoch weiter abbuchen, widersprechen Sie der Lastschrift bei Ihrer Bank und nehmen Sie Kontakt mit dem Versicherer auf. In solchen Fällen ist Ihr Einschreiben-Nachweis besonders wertvoll.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Gründe für die Kündigung
Versicherungsnehmer kündigen ihre Haftpflichtversicherung aus verschiedenen Gründen. Der häufigste ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis. Viele Verbraucher stellen fest, dass sie für vergleichbare oder sogar bessere Leistungen bei anderen Versicherern deutlich weniger zahlen können. Ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich daher, da sich die Marktbedingungen und Tarifstrukturen stetig ändern.
Ein weiterer Grund sind Beitragserhöhungen ohne entsprechende Leistungsverbesserungen. Wenn der Versicherer die Prämie anhebt, nutzen viele Kunden das Sonderkündigungsrecht, um zu einem Anbieter mit stabileren Beiträgen zu wechseln. Auch Unzufriedenheit mit dem Service, insbesondere im Schadensfall, führt häufig zur Kündigung. Wenn die Schadensregulierung als zu langwierig oder unbefriedigend empfunden wird, verlieren Kunden das Vertrauen in ihren Versicherer.
Lebensveränderungen spielen ebenfalls eine Rolle: Bei einem Umzug ins Ausland, dem Zusammenzug mit einem Partner, der bereits versichert ist, oder anderen familiären Veränderungen kann eine Kündigung sinnvoll sein. Wichtig ist jedoch, niemals ohne Anschlussversicherung zu kündigen, da das Haftungsrisiko zu groß ist.
Erfahrungen mit der Kündigungsabwicklung
Die Erfahrungen von Versicherungsnehmern mit der Kündigungsabwicklung sind überwiegend positiv. Die meisten etablierten Versicherer bearbeiten Kündigungen zuverlässig und versenden zeitnah eine Bestätigung. Probleme entstehen meist dann, wenn Kündigungen nicht per Einschreiben versendet wurden und der Versicherer behauptet, das Schreiben nicht erhalten zu haben.
Verbraucher berichten, dass die Kündigungsbestätigung in der Regel innerhalb von zwei Wochen eintrifft. Einige Versicherer versenden zusätzlich eine Abschlussrechnung oder eine Mitteilung über eine eventuell fällige Beitragsrückerstattung bei unterjähriger Kündigung. Die Rückerstattung erfolgt üblicherweise innerhalb von vier bis sechs Wochen nach dem Kündigungstermin.
Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung
Erfahrene Verbraucher empfehlen, die Kündigung nicht auf den letzten Drücker zu versenden. Ein zeitlicher Puffer von mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist gibt Sicherheit und vermeidet Stress. Machen Sie sich vor der Kündigung Gedanken über eine Anschlussversicherung und schließen Sie diese am besten bereits ab, bevor Sie kündigen. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke.
Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Sie in der aktuellen Versicherungsperiode einen Schaden gemeldet haben. Falls ja, warten Sie ab, bis dieser vollständig reguliert ist, bevor Sie kündigen. Dies vermeidet Komplikationen bei der Schadensabwicklung. Dokumentieren Sie alle Schritte: Fertigen Sie Kopien Ihres Kündigungsschreibens an, bewahren Sie den Einschreiben-Beleg auf und archivieren Sie die Kündigungsbestätigung des Versicherers.
Worauf beim Wechsel zu achten ist
Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Leistungen genau vergleichen. Eine günstigere Versicherung nützt wenig, wenn sie im Schadensfall nicht leistet oder wichtige Risiken ausschließt. Achten Sie besonders auf die Deckungssumme (mindestens 10 Millionen Euro), die Forderungsausfalldeckung und Leistungen für Mietsachschäden.
Informieren Sie sich über die Erfahrungen anderer Kunden mit dem neuen Versicherer, insbesondere bezüglich der Schadensregulierung. Unabhängige Testberichte von Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen können wertvolle Orientierung bieten. Stellen Sie sicher, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt, sodass keine Versicherungslücke entsteht.
Fehler, die vermieden werden sollten
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung ohne vorherige Zusage eines neuen Versicherers. Manche Versicherer lehnen Antragsteller ab, etwa wenn in der Vergangenheit viele Schäden reguliert wurden. Ohne Anschlussversicherung stehen Sie dann ohne Haftpflichtschutz da – ein untragbares Risiko. Vermeiden Sie auch, die Kündigung per einfacher E-Mail oder ohne Nachweis zu versenden. Im Streitfall fehlt Ihnen dann der Beweis.
Achten Sie darauf, die richtige Kündigungsfrist zu berechnen. Viele Verbraucher verwechseln das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr und verpassen dadurch die Kündigungsfrist. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein genau, um das Ende des Versicherungsjahres zu ermitteln. Vergessen Sie nicht, nach der Kündigung zu kontrollieren, ob tatsächlich keine Beiträge mehr abgebucht werden. Sollte dies doch geschehen, reagieren Sie umgehend.
Langfristige Überlegungen zur Versicherungsstrategie
Auch wenn ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter verlockend ist, sollten Sie Ihre Versicherungsstrategie langfristig planen. Häufige Wechsel können dazu führen, dass Sie den Überblick über Ihre Verträge verlieren. Zudem bieten einige Versicherer Treuerabatte oder Schadenfreiheitsrabatte, die Sie bei einem Wechsel verlieren würden. Prüfen Sie alle paar Jahre, ob Ihr Tarif noch zeitgemäß ist und ob die Leistungen Ihren aktuellen Lebensumständen entsprechen.
Besonders bei Familienveränderungen – Heirat, Geburt von Kindern, Auszug volljähriger Kinder – sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Eine gut gewählte Haftpflichtversicherung mit umfassendem Schutz ist eine der wichtigsten Absicherungen im Leben und sollte nicht allein aufgrund geringer Preisunterschiede gewechselt werden. Das Gesamtpaket aus Preis, Leistung und Service sollte stimmen, um langfristig gut geschützt zu sein.