
Service de résiliation N°1 en Germany

Madame, Monsieur,
Je vous notifie par la présente ma décision de mettre fin au contrat relatif au service VBG.
Cette notification constitue une volonté ferme, claire et non équivoque de résilier le contrat, à effet à la première échéance possible ou conformément au délai contractuel applicable.
Je vous prie de prendre toute mesure utile pour :
– cesser toute facturation à compter de la date effective de résiliation ;
– me confirmer par écrit la bonne prise en compte de la présente demande ;
– et, le cas échéant, me transmettre le décompte final ou la confirmation de solde.
La présente résiliation vous est adressée par e-courrier certifié. L’envoi, l’horodatage et l’intégrité du contenu sont établis, ce qui en fait un écrit probant répondant aux exigences de la preuve électronique. Vous disposez donc de tous les éléments nécessaires pour procéder au traitement régulier de cette résiliation, conformément aux principes applicables en matière de notification écrite et de liberté contractuelle.
Conformément aux règles relatives à la protection des données personnelles, je vous demande également :
– de supprimer l’ensemble de mes données non nécessaires à vos obligations légales ou comptables ;
– de clôturer tout espace personnel associé ;
– et de me confirmer l’effacement effectif des données selon les droits applicables en matière de protection de la vie privée.
Je conserve une copie intégrale de cette notification ainsi que la preuve d’envoi.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre VBG-Mitgliedschaft beenden können
Über VBG
Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist eine der größten gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und betreut über eine Million Unternehmen mit etwa 37 Millionen Versicherten. Als Berufsgenossenschaft gehört die VBG zum System der gesetzlichen Unfallversicherung und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz befindet sich in Hamburg, und sie unterhält bundesweit mehrere Bezirksverwaltungen und Außenstellen.
Die VBG ist zuständig für Unternehmen aus vielfältigen Branchen, darunter Bürobetriebe, Verwaltungen, freie Berufe, Banken, Versicherungen, die Bauwirtschaft, den Handel, die Logistikbranche sowie die Film- und Theaterwirtschaft. Anders als bei privaten Versicherungen handelt es sich bei der VBG um eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten absichert.
Die Hauptaufgaben der VBG umfassen die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen sowie die finanzielle Entschädigung von Versicherten und deren Angehörigen. Die VBG finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen, die nach dem Umlageverfahren berechnet werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Lohnsumme des Unternehmens und dem Gefährdungsrisiko der jeweiligen Branche.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichtmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der VBG ist für die meisten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese Pflichtmitgliedschaft kann grundsätzlich nicht durch eine einfache Kündigung beendet werden, solange das Unternehmen besteht und Mitarbeiter beschäftigt.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist nur unter bestimmten Umständen möglich, etwa bei Geschäftsaufgabe, Insolvenz, Wechsel der Branche mit entsprechendem Zuständigkeitswechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft oder wenn keine versicherungspflichtigen Personen mehr beschäftigt werden. Selbstständige und Unternehmer, die sich freiwillig versichert haben, können unter Einhaltung bestimmter Fristen ihre freiwillige Versicherung kündigen.
Mitgliedschaftsformen und Beitragsstruktur
Die VBG kennt verschiedene Formen der Mitgliedschaft, die sich in ihren Bedingungen und Kündigungsmöglichkeiten unterscheiden. Es ist wichtig, die eigene Mitgliedschaftsform zu kennen, um die rechtlichen Möglichkeiten einer Beendigung richtig einzuschätzen.
Pflichtversicherung für Unternehmen
Die Pflichtversicherung betrifft alle Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen. Die Beiträge werden jährlich im Nachhinein berechnet und basieren auf der gezahlten Lohnsumme sowie dem Gefahrtarif der jeweiligen Branche. Vorauszahlungen werden während des laufenden Jahres geleistet und nach Jahresende mit den tatsächlichen Beiträgen verrechnet. Diese Form der Mitgliedschaft kann nicht ordentlich gekündigt werden, sondern endet automatisch mit der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit oder dem Wegfall versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse.
Freiwillige Versicherung für Unternehmer
Unternehmer und Selbstständige können sich freiwillig bei der VBG versichern, um den gleichen Versicherungsschutz wie ihre Arbeitnehmer zu genießen. Diese freiwillige Versicherung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Beiträge richten sich nach dem Versicherungswert, den der Unternehmer selbst festlegt und der sein Jahresarbeitseinkommen widerspiegeln sollte.
Beitragsübersicht nach Branchen
| Branche | Gefahrklasse | Durchschnittlicher Beitragssatz (je 1.000 € Lohnsumme) |
|---|---|---|
| Büro und Verwaltung | Niedrig | 1,29 € |
| Handel und Logistik | Mittel | 6,50 € |
| Bauwirtschaft | Hoch | 15,20 € |
| Film und Theater | Mittel-Hoch | 11,80 € |
Diese Werte sind Durchschnittswerte und können je nach spezifischer Tätigkeit und Gefahrenklasse variieren. Die genauen Beitragssätze werden jährlich von der VBG festgelegt und können sich ändern.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Fristen
Die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei der VBG zu beenden, hängt stark von der Art der Versicherung und den individuellen Umständen ab. Es ist essentiell, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, um keine falschen Erwartungen zu haben oder rechtliche Fehler zu begehen.
Beendigung der Pflichtmitgliedschaft
Eine Pflichtmitgliedschaft bei der VBG kann nicht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht wegfallen. Dies ist der Fall bei vollständiger Geschäftsaufgabe, wenn alle Arbeitsverhältnisse beendet sind, bei Insolvenz des Unternehmens oder bei einem Branchenwechsel, der zur Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft führt.
Unternehmen müssen der VBG die Beendigung ihrer Tätigkeit unverzüglich mitteilen. Die VBG führt dann eine Abschlussprüfung durch und erstellt eine Schlussrechnung. Eventuelle Beitragsrückstände müssen beglichen werden, überzahlte Vorauszahlungen werden erstattet.
Kündigung der freiwilligen Versicherung
Die freiwillige Versicherung von Unternehmern kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres bei der VBG eingehen, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei Beitragserhöhungen, die über die allgemeine Kostensteigerung hinausgehen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Bekanntgabe der Beitragserhöhung. Auch bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit endet die freiwillige Versicherung, dies muss jedoch ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.
Fristen im Überblick
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Freiwillige Versicherung (ordentlich) | 3 Monate | Zum Jahresende (31.12.) |
| Freiwillige Versicherung (außerordentlich bei Beitragserhöhung) | 1 Monat | Ab Bekanntgabe der Erhöhung |
| Bei Geschäftsaufgabe | Unverzüglich | Mit Beendigung der Tätigkeit |
| Pflichtmitgliedschaft | Nicht kündbar | Endet automatisch bei Wegfall der Voraussetzungen |
Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft
Unternehmer entscheiden sich aus verschiedenen Gründen, ihre freiwillige Versicherung bei der VBG zu beenden. Häufige Gründe sind die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis, finanzielle Erwägungen oder die Entscheidung für eine alternative Absicherung. Bei Pflichtmitgliedschaften erfolgt die Beendigung meist aufgrund von Geschäftsaufgabe, Ruhestand oder Insolvenz.
Wie man VBG per Post kündigt
Die schriftliche Kündigung per Post ist der rechtlich sicherste und von der VBG offiziell empfohlene Weg, um eine freiwillige Versicherung zu beenden oder die Beendigung einer Pflichtmitgliedschaft mitzuteilen. Der postalische Weg bietet entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationsformen und entspricht den Anforderungen des deutschen Sozialversicherungsrechts.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode, um nachzuweisen, dass Ihre Kündigung fristgerecht bei der VBG eingegangen ist. Im Gegensatz zu E-Mails oder Telefongesprächen haben Sie mit einem Einschreiben einen rechtsgültigen Nachweis über den Versand und den Zugang Ihres Schreibens. Dies ist besonders wichtig, da für Kündigungen gesetzliche Fristen gelten und eine verspätete Kündigung dazu führen kann, dass Sie ein weiteres Jahr gebunden sind.
Der postalische Weg gewährleistet zudem, dass alle notwendigen Informationen vollständig und in der richtigen Form übermittelt werden. Bei einer telefonischen Kündigung besteht die Gefahr von Missverständnissen oder unvollständigen Angaben. E-Mails können technische Probleme verursachen oder in Spam-Ordnern landen. Ein Brief hingegen wird physisch zugestellt und bearbeitet.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben an die VBG muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Dazu gehören die vollständige Mitgliedsnummer oder Versichertennummer, die bei der VBG registrierte Firmenbezeichnung oder der Name des Versicherten, die vollständige Anschrift des Unternehmens oder der Person sowie das gewünschte Kündigungsdatum.
Bei der Kündigung einer freiwilligen Versicherung sollte explizit auf die Kündigungsfrist hingewiesen und das Vertragsende benannt werden. Bei Beendigung einer Pflichtmitgliedschaft aufgrund von Geschäftsaufgabe sollte der Grund für die Beendigung klar genannt werden, etwa "Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit zum [Datum]" oder "Beendigung aller Arbeitsverhältnisse zum [Datum]".
Eine eigenhändige Unterschrift ist zwingend erforderlich. Bei juristischen Personen muss ein vertretungsberechtigter Geschäftsführer oder Vorstand unterschreiben. Es empfiehlt sich, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.
Die korrekte Versandadresse
Ihre Kündigung oder Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft senden Sie an folgende Adresse:
- VBG, Püttjerstraße 12-14, 20539 Hamburg
Diese Adresse ist die zentrale Anschrift des Kunden-Service der VBG. Alternativ können Sie Ihr Schreiben auch an die für Sie zuständige Bezirksverwaltung senden, jedoch ist die Hamburger Hauptadresse immer korrekt und gewährleistet eine zuverlässige Bearbeitung.
Versand per Einschreiben
Versenden Sie Ihre Kündigung ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet bei der Deutschen Post derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto, bietet Ihnen aber einen rechtssicheren Nachweis. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihr Beweis dafür, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
Beachten Sie, dass für die Fristwahrung der Zugang bei der VBG maßgeblich ist, nicht das Datum der Aufgabe bei der Post. Senden Sie Ihre Kündigung daher mit ausreichendem zeitlichem Puffer vor Ablauf der Kündigungsfrist ab. Bei einer Kündigungsfrist zum Jahresende sollte das Schreiben spätestens Ende September verschickt werden, besser noch früher.
Digitale Unterstützung beim Versand
Für diejenigen, die den Aufwand des persönlichen Gangs zur Post scheuen oder eine digitale Dokumentation bevorzugen, bieten moderne Dienstleister wie Postclic eine praktische Alternative. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Dienst übernimmt den Druck, das Kuvertieren und den Versand per Einschreiben, während Sie einen digitalen Nachweis über den gesamten Prozess erhalten.
Solche Dienste sind besonders hilfreich für Personen mit eingeschränkter Mobilität, bei Zeitmangel oder wenn eine professionelle Formatierung gewünscht ist. Der digitale Versandnachweis ist rechtlich gleichwertig mit dem klassischen Rückschein und kann bei Bedarf ausgedruckt oder elektronisch archiviert werden.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Die Erfahrungen von Mitgliedern mit der VBG sind vielfältig und hängen stark von der individuellen Situation ab. Als gesetzliche Unfallversicherung steht die VBG nicht im direkten Wettbewerb mit anderen Anbietern, dennoch sind Rückmeldungen zur Servicequalität und Abwicklung relevant.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Unternehmer, die ihre freiwillige Versicherung gekündigt haben, berichten überwiegend von einer korrekten und zügigen Bearbeitung, sofern alle Formalien eingehalten wurden. Die VBG bestätigt Kündigungen in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen schriftlich. Probleme entstehen meist dann, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden oder die Mitgliedsnummer fehlte.
Bei der Beendigung von Pflichtmitgliedschaften aufgrund von Geschäftsaufgabe führt die VBG eine Schlussprüfung durch, die einige Wochen bis mehrere Monate dauern kann. Unternehmer sollten sich darauf einstellen, dass noch Nachforderungen kommen können, wenn die Vorauszahlungen die tatsächlichen Beiträge nicht gedeckt haben.
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass eine Pflichtmitgliedschaft einfach gekündigt werden kann. Dies führt zu Frustration und unnötigem Aufwand. Informieren Sie sich vorab genau über Ihre Mitgliedschaftsform und die rechtlichen Möglichkeiten. Ein weiterer Fehler ist das Versäumen der Kündigungsfrist bei freiwilligen Versicherungen. Markieren Sie sich den 30. September als spätesten Kündigungstermin für eine Beendigung zum Jahresende.
Viele vergessen auch, eine Kopie des Kündigungsschreibens für ihre Unterlagen anzufertigen. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und bewahren Sie Nachweise auf. Bei Unklarheiten über Ihre Mitgliedschaft oder Kündigungsmöglichkeiten kontaktieren Sie den Kunden-Service der VBG vor dem Versand der Kündigung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Nach der Kündigung: Was zu beachten ist
Nach erfolgreicher Kündigung einer freiwilligen Versicherung sollten Sie prüfen, ob Sie anderweitig abgesichert sind. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt mit der Beendigung der Mitgliedschaft. Überlegen Sie, ob eine private Unfallversicherung für Sie sinnvoll ist, insbesondere wenn Sie weiterhin selbstständig tätig sind, aber keine Pflichtmitgliedschaft mehr besteht.
Bei Beendigung einer Pflichtmitgliedschaft aufgrund von Geschäftsaufgabe denken Sie daran, alle relevanten Unterlagen für eventuelle spätere Nachfragen aufzubewahren. Lohnunterlagen und Beitragsbescheide sollten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert werden. Falls später noch Leistungen aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beantragt werden müssen, die während Ihrer Mitgliedschaft entstanden sind, bleibt die VBG zuständig.
Alternativen zur Kündigung
Bevor Sie eine freiwillige Versicherung kündigen, prüfen Sie Alternativen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie den Versicherungswert anpassen, was zu niedrigeren Beiträgen führt. Eine Beitragsreduzierung ist oft sinnvoller als eine vollständige Aufgabe des Versicherungsschutzes. Sprechen Sie mit der VBG über Ihre Optionen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.
Bei Pflichtmitgliedschaften gibt es keine Alternativen zur Mitgliedschaft selbst, aber Sie können durch konsequente Arbeitssicherheitsmaßnahmen und Prävention Ihre Gefahrklasse verbessern und langfristig Beiträge senken. Die VBG bietet umfangreiche Beratungsleistungen zur Arbeitssicherheit an, die kostenfrei genutzt werden können.