
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – VBL
Hans-Böckler-Allee 31
76131 Karlsruhe
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes VBL. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
Schritte zur erfolgreichen Kündigung Ihrer VBL-Versicherung
Über VBL
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kurz VBL, ist eine der größten Zusatzversorgungseinrichtungen für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Mit über 4,7 Millionen Versicherten und mehr als 1,3 Millionen Rentenempfängern spielt die VBL eine zentrale Rolle in der Altersvorsorge von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die VBL wurde 1929 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Karlsruhe.
Die VBL bietet eine betriebliche Altersversorgung, die zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Sie ist eine Pflichtversicherung für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder sowie bei vielen kommunalen Arbeitgebern und anderen öffentlichen Einrichtungen. Die VBL verwaltet ein Vermögen von über 50 Milliarden Euro und ist damit eine der größten Versorgungseinrichtungen in Europa.
Die Hauptaufgabe der VBL besteht darin, ihren Versicherten eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rentenversicherung zu gewähren. Diese Zusatzversorgung soll dazu beitragen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Beiträge zur VBL werden vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gemeinsam getragen, wobei der Arbeitgeberanteil in der Regel höher ausfällt.
Geschichte und Entwicklung der VBL
Die VBL entstand aus der Notwendigkeit, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Altersversorgung zu bieten. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands erweiterte sich der Tätigkeitsbereich auch auf die neuen Bundesländer. Im Laufe der Jahre hat die VBL verschiedene Reformen durchlaufen, um die Versorgung an die veränderten demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.
Seit 2001 gilt für Neueintritte in die VBL das Punktemodell, während für ältere Versicherte noch das Gesamtversorgungssystem gilt. Diese Umstellung war notwendig, um die langfristige Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung zu sichern und das System an moderne Anforderungen anzupassen.
Leistungen und Versicherungsumfang
Die VBL bietet verschiedene Leistungen, die über die reine Altersrente hinausgehen. Dazu gehören Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer und Waisen sowie verschiedene Kapitalleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Dauer der Versicherung, der Höhe der gezahlten Beiträge und dem individuellen Versorgungspunkt.
Für Beschäftigte, die aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, gibt es verschiedene Optionen. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Höhe der erworbenen Anwartschaften können Versicherte ihre Ansprüche behalten, eine Abfindung erhalten oder unter bestimmten Umständen ihre Versicherung kündigen.
Versicherungsmodelle und Beitragsstruktur
Die VBL arbeitet mit zwei verschiedenen Versorgungssystemen, die sich grundlegend in ihrer Struktur und Berechnung unterscheiden. Das Gesamtversorgungssystem gilt für alle Beschäftigten, die vor dem 1. Januar 2001 in die VBL eingetreten sind, während das Punktemodell für alle Neueintritte ab diesem Stichtag Anwendung findet.
Das Gesamtversorgungssystem
Im Gesamtversorgungssystem wird die VBL-Rente so berechnet, dass zusammen mit der gesetzlichen Rente eine Gesamtversorgung von etwa 91,75 Prozent des letzten Bruttogehalts erreicht wird. Dieses System orientiert sich stark am Beamtenversorgungsrecht und berücksichtigt die gesamte Dienstzeit sowie das Endgehalt. Die Beiträge werden als Prozentsatz des beitragspflichtigen Entgelts berechnet und betragen derzeit etwa 8,25 Prozent, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.
Das Punktemodell
Das Punktemodell funktioniert nach einem kapitalgedeckten System. Für jeden gezahlten Beitrag werden Versorgungspunkte gutgeschrieben, die später in eine Rente umgerechnet werden. Die Beitragshöhe beträgt auch hier etwa 8,25 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts, wobei der Arbeitgeber in der Regel 6,45 Prozent und der Arbeitnehmer 1,8 Prozent trägt. Die Höhe der späteren Rente hängt von der Anzahl der gesammelten Punkte und dem aktuellen Rentenwert ab.
Beitragsübersicht nach Versicherungsmodell
| Versicherungsmodell | Gesamtbeitrag | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil | Gültig seit |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtversorgung | 8,25% | 6,45% | 1,8% | Vor 2001 |
| Punktemodell | 8,25% | 6,45% | 1,8% | Ab 2001 |
| VBLklassik | Variabel | Variabel | Variabel | Freiwillig |
Freiwillige Zusatzversicherungen
Neben der Pflichtversicherung bietet die VBL auch freiwillige Zusatzversicherungen an, wie die VBLklassik oder die VBLdynamik. Diese Produkte ermöglichen es Versicherten, ihre Altersvorsorge individuell aufzustocken und von den günstigen Konditionen der VBL zu profitieren. Die Beiträge für diese freiwilligen Versicherungen können flexibel gestaltet werden und richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Kündigung einer VBL-Versicherung ist ein komplexer Vorgang, der von verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Pflichtversicherung, die an das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst gebunden ist, und freiwilligen Zusatzversicherungen, die eigenständig gekündigt werden können.
Kündigung der Pflichtversicherung
Die Pflichtversicherung bei der VBL endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst. Eine aktive Kündigung durch den Versicherten ist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich, da es sich um eine obligatorische betriebliche Altersversorgung handelt. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis haben Versicherte verschiedene Optionen, abhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit und der Höhe ihrer erworbenen Anwartschaften.
Gemäß dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind Anwartschaften unverfallbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für Versicherungsverhältnisse, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen haben, gilt eine Unverfallbarkeitsfrist von drei Jahren bei einem Mindestalter von 21 Jahren. Für ältere Versicherungsverhältnisse galten längere Fristen von fünf Jahren bei einem Mindestalter von 25 Jahren.
Kündigung freiwilliger Zusatzversicherungen
Freiwillige Zusatzversicherungen wie VBLklassik oder VBLdynamik können unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben mit Rückschein an die VBL gesendet werden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.
Fristen und Termine im Überblick
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Kündigungstermin | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Pflichtversicherung | Nicht möglich | - | Endet mit Dienstverhältnis |
| Freiwillige Zusatzversicherung | 3 Monate | Zum Jahresende | Schriftlich per Post |
| Beitragsfreistellung | Jederzeit möglich | - | Alternative zur Kündigung |
| Abfindung | Nach Ausscheiden | Innerhalb 1 Jahr | Bei geringen Anwartschaften |
Rechtliche Grundlagen nach deutschem Recht
Die VBL unterliegt verschiedenen rechtlichen Regelungen, die die Rechte und Pflichten der Versicherten definieren. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Darüber hinaus gelten die Satzung der VBL sowie die Versicherungsbedingungen für die jeweiligen Versicherungsprodukte.
Nach § 3 BetrAVG sind Versorgungsanwartschaften unverfallbar, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bedeutet, dass Versicherte ihre erworbenen Ansprüche auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis behalten. Eine Auszahlung oder Übertragung der Anwartschaften ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Gründe für eine Kündigung oder Beitragsfreistellung
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Versicherte über eine Kündigung oder Beitragsfreistellung ihrer VBL-Versicherung nachdenken. Ein häufiger Grund ist der Wechsel in die Privatwirtschaft oder die Selbstständigkeit, bei dem die Pflichtversicherung automatisch endet. Manche Versicherte möchten ihre freiwilligen Zusatzversicherungen kündigen, weil sich ihre finanzielle Situation geändert hat oder sie andere Vorsorgeformen bevorzugen.
Bei freiwilligen Zusatzversicherungen kann auch eine Beitragsfreistellung eine Alternative zur Kündigung sein. Dabei werden keine weiteren Beiträge gezahlt, aber die bereits erworbenen Anwartschaften bleiben bestehen und werden später als Rente ausgezahlt. Diese Option ist besonders sinnvoll, wenn bereits erhebliche Anwartschaften aufgebaut wurden.
Wie man VBL per Post kündigt
Die Kündigung einer VBL-Versicherung muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine telefonische oder online durchgeführte Kündigung ist nicht möglich und wird von der VBL nicht akzeptiert. Dies dient dem Schutz der Versicherten und stellt sicher, dass Kündigungen nicht vorschnell oder unter Druck ausgesprochen werden. Die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens erhalten Sie einen rechtsgültigen Nachweis darüber, dass Ihr Kündigungsschreiben bei der VBL eingegangen ist. Dieser Nachweis ist wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt der Kündigung kommt. Zweitens dokumentiert der Rückschein das genaue Datum des Zugangs, was für die Einhaltung von Kündigungsfristen entscheidend sein kann.
Im deutschen Recht gilt grundsätzlich, dass eine Willenserklärung wie eine Kündigung erst dann wirksam wird, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Der Zugang ist bewiesen, wenn das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, also beispielsweise in dessen Briefkasten eingeworfen wurde. Das Einschreiben mit Rückschein liefert diesen Beweis automatisch.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben an die VBL muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Ihre Versicherungsnummer bei der VBL. Diese Nummer finden Sie auf Ihren Versicherungsunterlagen oder Ihrer VBL-Karte. Geben Sie außerdem an, welche Versicherung Sie kündigen möchten, falls Sie mehrere Verträge bei der VBL haben.
Das Kündigungsschreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulieren Sie eindeutig, dass Sie die Versicherung kündigen möchten, und nennen Sie den gewünschten Kündigungstermin. Beachten Sie dabei die geltenden Kündigungsfristen. Wenn Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchten, können Sie dies ausdrücklich angeben.
Die korrekte Empfängeradresse
Ihre Kündigung muss an die korrekte Adresse der VBL gesendet werden, damit sie rechtswirksam wird. Die offizielle Anschrift lautet:
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Hans-Böckler-Allee 31, 76131 Karlsruhe
Achten Sie darauf, dass die Adresse vollständig und korrekt auf dem Umschlag angegeben ist. Fehlerhafte oder unvollständige Adressen können dazu führen, dass Ihr Schreiben nicht zugestellt wird oder sich die Bearbeitung verzögert. Die VBL verfügt zwar auch über ein Postfach, aber für rechtlich relevante Dokumente wie Kündigungen sollte immer die physische Adresse verwendet werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Beginnen Sie mit der Erstellung Ihres Kündigungsschreibens. Verwenden Sie dafür weißes DIN-A4-Papier und einen professionellen Ton. Oben rechts platzieren Sie Ihre vollständige Absenderadresse, darunter die Empfängeradresse der VBL. Fügen Sie das aktuelle Datum hinzu und formulieren Sie dann Ihr Anliegen klar und präzise.
Unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben eigenhändig mit blauer oder schwarzer Tinte. Eine digitale Unterschrift oder eine Kopie reicht nicht aus. Die eigenhändige Unterschrift ist für die Rechtswirksamkeit der Kündigung erforderlich. Fertigen Sie vor dem Versand eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen an.
Verpacken Sie das Kündigungsschreiben in einen ausreichend frankierten Umschlag und gehen Sie damit zur nächsten Postfiliale. Lassen Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein versenden. Die Mitarbeiter der Post werden Ihnen eine Quittung ausstellen, die Sie unbedingt aufbewahren sollten. Nach einigen Tagen erhalten Sie den Rückschein zurück, der den Zugang des Schreibens bei der VBL bestätigt.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für Versicherte, die den Prozess der postalischen Kündigung vereinfachen möchten, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Service übernimmt dabei den Druck, die Kuvertierung und den Versand per Einschreiben.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit, da Sie nicht zur Post gehen müssen, erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung, und das Schreiben wird professionell formatiert. Postclic stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind und die Kündigung an die korrekte Adresse gesendet wird. Der digitale Nachweis ist rechtlich genauso gültig wie der traditionelle Rückschein und kann jederzeit abgerufen werden.
Was nach der Kündigung zu beachten ist
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie eine Bestätigung von der VBL erhalten. Diese Bestätigung wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen zugestellt. Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung erhalten, empfiehlt es sich, bei der VBL nachzufragen. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, einschließlich der Kopie Ihres Kündigungsschreibens, der Postquittung und des Rückscheins.
Die VBL wird Ihnen nach der Kündigung mitteilen, welche Ansprüche Sie haben und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Bei freiwilligen Zusatzversicherungen kann es sein, dass Sie einen Rückkaufswert erhalten. Bei der Pflichtversicherung nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst werden Ihre erworbenen Anwartschaften dokumentiert und später als Rente ausgezahlt.
Erfahrungen von Versicherten und praktische Tipps
Die Erfahrungen von Versicherten mit der VBL sind überwiegend positiv, was die Zuverlässigkeit und Solidität der Institution betrifft. Viele Versicherte schätzen die Sicherheit, die eine Zusatzversorgung durch die VBL bietet, und die transparente Kommunikation über erworbene Anwartschaften. Allerdings gibt es auch Kritikpunkte, insbesondere bezüglich der Komplexität des Systems und der langen Bearbeitungszeiten bei Anfragen.
Häufige Herausforderungen bei der Kündigung
Eine häufige Herausforderung besteht darin, die richtige Entscheidung zwischen Kündigung, Beitragsfreistellung und Abfindung zu treffen. Viele Versicherte sind unsicher, welche Option für ihre individuelle Situation am besten geeignet ist. Es empfiehlt sich, vor einer Kündigung eine persönliche Beratung bei der VBL in Anspruch zu nehmen oder sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten zu lassen.
Ein weiterer Punkt, der häufig zu Verwirrung führt, ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Versicherungsmodellen. Versicherte im Gesamtversorgungssystem haben andere Rechte und Möglichkeiten als solche im Punktemodell. Die VBL bietet auf ihrer Website umfangreiche Informationen zu beiden Systemen an, die vor einer Kündigungsentscheidung unbedingt konsultiert werden sollten.
Tipps für einen reibungslosen Kündigungsprozess
Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte und Pflichten, bevor Sie eine Kündigung aussprechen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen und stellen Sie fest, welches Versicherungsmodell für Sie gilt und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten die VBL direkt oder nutzen Sie die Beratungsangebote.
Halten Sie alle wichtigen Dokumente bereit, wenn Sie Ihr Kündigungsschreiben verfassen. Dazu gehören Ihre Versicherungsnummer, Ihre persönlichen Daten und gegebenenfalls Unterlagen über Ihr ausgeschiedenes Arbeitsverhältnis. Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VBL Ihre Kündigung bearbeiten.
Beachten Sie die Kündigungsfristen genau und versenden Sie Ihr Schreiben rechtzeitig. Bei einer Frist von drei Monaten zum Jahresende muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September bei der VBL eingehen. Planen Sie einige Tage für den Postweg ein und versenden Sie das Schreiben lieber etwas früher als zu spät.
Alternativen zur Kündigung
Bevor Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie auch Alternativen in Betracht ziehen. Die Beitragsfreistellung ist oft die bessere Option, besonders wenn Sie bereits mehrere Jahre in die VBL eingezahlt haben. Bei einer Beitragsfreistellung bleiben Ihre erworbenen Anwartschaften erhalten und werden später als Rente ausgezahlt, ohne dass Sie weitere Beiträge zahlen müssen.
Eine weitere Alternative kann die Übertragung der Versorgungsanwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber sein, wenn dieser ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung anbietet. Das Betriebsrentengesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Übertragung vor. Informieren Sie sich bei Ihrem neuen Arbeitgeber über diese Option.
Wichtige Kontaktmöglichkeiten
Die VBL bietet verschiedene Möglichkeiten, um Informationen zu erhalten oder Fragen zu klären. Auf der Website der VBL finden Sie umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um Ihre Versicherung. Dort gibt es auch einen geschützten Online-Bereich, in dem Sie Ihre persönlichen Daten einsehen und Dokumente herunterladen können.
Für persönliche Beratungen können Sie einen Termin in der Geschäftsstelle in Karlsruhe vereinbaren oder die telefonische Servicehotline nutzen. Die Mitarbeiter der VBL sind in der Regel gut geschult und können kompetent Auskunft geben. Beachten Sie jedoch, dass die Wartezeiten bei der Hotline manchmal lang sein können, besonders zu Stoßzeiten.
Langfristige Perspektiven der Altersvorsorge
Unabhängig davon, ob Sie Ihre VBL-Versicherung kündigen oder fortführen, ist es wichtig, die langfristige Perspektive Ihrer Altersvorsorge im Blick zu behalten. Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein für eine ausreichende Versorgung im Alter. Eine vorschnelle Kündigung kann dazu führen, dass Sie später eine Versorgungslücke haben.
Experten empfehlen, die Altersvorsorge auf mehrere Säulen zu verteilen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung sollten Sie auch private Vorsorgeformen in Betracht ziehen. Eine ausgewogene Mischung verschiedener Vorsorgeprodukte bietet die beste Absicherung für das Alter und schützt vor finanziellen Risiken.
Wenn Sie sich für eine Kündigung Ihrer VBL-Versicherung entscheiden, sollten Sie gleichzeitig überlegen, wie Sie die entstehende Lücke in Ihrer Altersvorsorge schließen können. Prüfen Sie alternative Vorsorgeprodukte wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Rentenversicherungen. Lassen Sie sich dabei von einem unabhängigen Finanzberater unterstützen, um die für Ihre Situation beste Lösung zu finden.