
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Eurofitist in Österreich als Unternehmen mit Sitz in Linz aktiv und tritt in verschiedenen Erscheinungsformen auf; ein Bereich ist die Informationstechnologie, daneben gibt es in der Region auch Fitnessangebote, die den Namen ähnlich verwenden. Juristisch ist insbesondere die im Firmenbuch eingetrageneEUROFIT Informationstechnologie GmbHmit Sitz in Linz relevant; diese Firmeneinträge geben Auskunft über Firmensitz, AGB-Hinweise und gewerberechtliche Angaben. Für Verbraucher und Vertragspartner ist wichtig, die konkrete vertragsschließende Einheit zu identifizieren, denn Tarifmodelle, Laufzeiten und Ansprechpartner können je nach Unternehmensbereich variieren.
Aus öffentlich zugänglichen Firmeneinträgen und Branchenverzeichnissen ergibt sich, dass Tätigkeitsfelder von Vertrieb über IT-Dienstleistungen bis hin zu Dienstleistungsangeboten reichen können. Vertragsbedingungen werden in den jeweiligen AGB geregelt; für Konsumenten ist daher die Prüfung der im Vertrag klar bezeichneten Vertragspartei und der zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheidend. Das ist die Basis für alle weiteren rechtlichen Schritte bei einerKündigung.
Die im Zusammenhang mit Eurofit genannten Geschäftsanschriften in Linz lauten unter anderem:Rainerstraße 6-8/1, 4020 Linz, Österreich. Diese Adresse ist als Anlaufpunkt und für die Zustellung von Schriftstücken zu verwenden, sofern der Vertragspartner dort als empfangsberechtigte Stelle angegeben ist. Bitte prüfen Sie vor Versand, ob in Ihrem Vertrag eine gesonderte Empfangsadresse oder Postfach genannt ist.
Bei der Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten ist in Österreich vorrangig das Vertragsrecht und das Konsumentenschutzrecht zu beachten. Für Verbraucherverträge gelten besondere Informationspflichten des Anbieters sowie Vorgaben zu Laufzeiten und Kündigungsfristen in den AGB. Darüber hinaus sind einzelne Rechtsprechungen und Entscheidungen zu berücksichtigen, die sich auf Fitness- und Dienstleistungsverträge beziehen können. Vor einer Erklärung ist zu prüfen, ob gesetzliche oder vertragliche Mindestlaufzeiten, automatische Verlängerungsklauseln oder spezielle Kündigungsfristen vorliegen.
Verträge enthalten häufig Klauseln zu Erstlaufzeiten (z. B. 12 oder 24 Monate) und Kündigungsfristen (z. B. 1–3 Monate). Ebenso sind Bestimmungen zur automatischen Verlängerung üblich. In vielen Fällen bestimmt der Vertrag, dass die Kündigung dem Anbieter innerhalb einer bestimmten Frist zugehen muss. Rechtlich ist der Zugang der Kündigung bei der empfangsberechtigten Stelle maßgeblich; aus diesem Grund empfiehlt sich die Zustellung per Einschreiben, da dadurch der Zugang nachweisbar dokumentiert werden kann.
Häufig stellen Verbraucher die Frage, ob ein Umzug ein Recht auf vorzeitige Auflösung des Vertrags begründet (eurofit kündigung umzug). Die Rechtsprechung, insbesondere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, weist jedoch darauf hin, dass ein bloßer Wohnsitzwechsel in der Regel keinen Anspruch auf außerordentliche Kündigung begründet; ein Umzug gilt meist als im Risikobereich des Kunden liegend, sodass außerordentliche Kündigungsrechte nur in engen, gesetzlich anerkannten Ausnahmefällen (z. B. dauerhafte Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund von Krankheit) bestehen können. Folglich ist bei Umzugssachverhalten besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Vertrag Ausnahmeregelungen enthält oder ob die Folgen des Umzugs eine unzumutbare Belastung darstellen.
Vor der Kündigung ist systematisch zu prüfen: Welche Partei ist Vertragspartner? Welche Laufzeit und Frist gelten? Gibt es Sonderkündigungsrechte (z. B. bei dauerhafter Erkrankung)? Ist ein Umzug ausdrücklich als Kündigungsgrund geregelt? Fehlen solche Regelungen, ist ein außerordentliches Recht meist nur schwer durchsetzbar. Dokumentieren Sie die Prüfungsergebnisse, da sie im Streitfall relevant sind.
Ermitteln Sie den genauen Namen der vertragsgegenüberstehenden Gesellschaft, die Geschäftsadresse (z. B.Rainerstraße 6-8/1, 4020 Linz, Österreich) und vergewissern Sie sich, welche AGB auf den Vertrag Anwendung finden. Nur so lässt sich abschließend beurteilen, welche Fristen und Modalitäten relevant sind.
Lesen Sie die Vertragsunterlagen sorgfältig: Notieren Sie Beginn der Erstlaufzeit, Regelungen zur automatischen Verlängerung und den konkreten Zeitpunkt, bis zu dem eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss, um zum gewünschten Datum zu wirken. Achten Sie darauf, ob der Vertrag formgebundene Anforderungen an die Kündigung stellt (z. B. schriftliche Erklärung).
Prüfen Sie, ob aus besonderen Gründen (z. B. dauerhafte Erkrankung, Betriebsverlegung des Anbieters, gesetzliche Änderungen) ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Bitte beachten Sie die restriktive Rechtsprechung hinsichtlich Umzug: Ein Wohnsitzwechsel begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dokumente, Atteste oder behördliche Nachweise können erforderlich sein, um einen Sonderkündigungsgrund substantiiert darzulegen.
Sammeln Sie alle relevanten Vertragsdokumente, Zahlungsbelege, Schriftwechsel und etwaige ärztliche Atteste oder Nachweise, die Ihre Behauptungen stützen. Rechtlich ist es von zentraler Bedeutung, Nachweise ordnungsgemäß aufzubewahren, da sie im Streitfall vorgelegt werden müssen.
Grundsätzlich sollte die Kündigung eine klare, unmissverständliche Willenserklärung enthalten, aus der hervorgeht, welcher Vertrag beendet werden soll und zu welchem Zeitpunkt dies erfolgen soll. Erklären Sie gegebenenfalls, ob Sie eine außerordentliche Kündigung geltend machen oder die ordentliche Beendigung zum nächstmöglichen Termin wünschen. Vermeiden Sie vage Formulierungen; die Erklärung muss so bestimmt sein, dass der Empfänger erkennen kann, welche rechtliche Folge Sie herbeiführen wollen.
Aus vertragsrechtlicher Sicht sind folgende inhaltliche Punkte maßgeblich: eindeutige Bezeichnung des Vertrags (z. B. Mitgliedsnummer, Vertragsbeginn), ausdrückliche Kündigungserklärung, Angabe des gewünschten Beendigungstermins, Bezug auf mögliche Sonderkündigungsgründe (nur wenn tatsächlich geltend gemacht) sowie eine Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person. Grundsätzliche Hinweise zur Formulierung finden Sie auch bei Verbraucherorganisationen; aus Beweisgründen ist die Zustellung per Einschreiben dringend empfohlen.
Die sicherste und rechtlich belastbarste Methode, eine Kündigung zu erklären und ihren Zugang nachzuweisen, ist die Zustellung per Post im Wege des Einschreibens. Aus vertraglich-rechtlicher Sicht bietet das Einschreiben klare Beweismittel für Zugang und Zeitpunkt der Zustellung; dies ist im Streitfall entscheidend, weil der Wirksamkeitszeitpunkt einer Kündigung anhand des Zugangs zu bestimmen ist. Deshalb empfiehlt sich, die Kündigung in schriftlicher Form unterzeichnet und per Einschreiben an die vertraglich angegebene Empfangsadresse zu senden.
Ein Einschreiben dokumentiert formell den Versand und den Empfang; der Zugang wird durch die Empfangsbestätigung nachweisbar. Gerichte und Schlichtungsstellen bewerten eine derartige Zustellung typischerweise als belastbaren Zugangsnachweis. Dementsprechend hat die Arbeiterkammer in Musterempfehlungen darauf hingewiesen, Kündigungen am besten per eingeschriebenem Brief mit Rückschein zu versenden, um Beweisrisiken zu vermeiden.
Bei der Recherche zu Erfahrungen aus dem Markt zeigt sich ein Muster: Verbraucher suchen häufig nach
• Problemen bei der Ermittlung des richtigen Vertragspartners,
• Unsicherheit bei der Fristberechnung und
• Schwierigkeiten, wenn mehrere Abrechnungsdienstleister involviert sind (z. B. Drittanbieter, die Beiträge einziehen und verwalten).
In der Praxis berichten Nutzer, dass unklare AGB-Formulierungen und die Verwendung externer Zahlungsabwickler die Kommunikation und die Durchsetzung einer Kündigung erschweren können. In derartigen Konstellationen ist besonders wichtig, den ursprünglichen Vertragspartner auszuweisen und die rechtliche Grundlage der Abbuchung zu dokumentieren. Ein weiterer wiederkehrender Hinweis aus Nutzeräußerungen ist die Empfehlung, die Kündigung per Einschreiben zuzustellen, weil dies im Streitfall die Erfolgsaussichten deutlich verbessert.
Negative Rückmeldungen betreffen meist mangelhafte Transparenz bei Laufzeitverlängerungen und Missverständnisse über Zahlungspflichten durch dritte Dienstleister. Positive Rückmeldungen betonen dagegen Kulanzlösungen bei individuellen Anliegen sowie klare, schriftlich bestätigte Kündigungsbestätigungen, wenn die Zustellung per Einschreiben erfolgt ist. Nutzer empfehlen deshalb, vor Versand genau zu prüfen, wer als Vertragspartner genannt ist und ob Abrechnungen über Dritte erfolgen.
Aus juristischer Perspektive sind die folgenden inhaltlichen Prinzipien zu beachten: Präzision (Bestimmung des zu beendenden Vertrags), Verweis auf Vertragsdaten (Mitgliedsnummer, Beginn), klare Zielbestimmung (ordentliche Beendigung oder Geltendmachung eines Sonderkündigungsgrunds) sowie die eigenhändige Unterschrift. Ausdrückliche Fristsetzung zur Bestätigung des Eingangs durch den Anbieter kann die Rechtsverfolgung erleichtern; verlangen Sie jedoch keine bestimmten Empfangswege, sondern verweisen Sie auf die postalisch zugestellte Erklärung. Vermeiden Sie allgemein gehaltene Formulierungen, die zu Auslegungsfragen führen könnten.
Um den Prozess zu vereinfachen und die Zustellung sicher zu dokumentieren, gibt es Dienstleister, die den postalischen Versand einer schriftlichen Kündigung übernehmen können. Diese Dienste ermöglichen es, den Vorteil eines eingeschriebenen Versands ohne eigenen Drucker oder persönliche Wege zu nutzen. Um den Prozess zu vereinfachen: Ein solcher Service druckt, frankiert und verschickt Ihren Brief, ohne dass Sie selbst zur Post gehen müssen. Ein Beispiel für einen solchen Anbieter istPostclic. Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Dieser Weg kann die Beweissicherung vereinfachen, ohne die rechtliche Wirksamkeit der postalischen Zustellung zu beeinträchtigen.
Solche Versanddienste ersetzen die formelle Zustellung durch den Absender nicht, sondern stellen im Ergebnis einen postalisch dokumentierten Zugang her. Aus prozessualer Sicht ist maßgeblich, dass der Empfänger die Erklärung erhalten hat und dies nachweisbar ist; Anbieter, die den Versand per Einschreiben mit Rückschein gewährleisten, erfüllen diese Anforderung in der Regel.
| Modell | Beschreibung | Typische laufzeit |
|---|---|---|
| Monatlich kündbar | Flexible Mitgliedschaft ohne lange Bindung, meist höherer Monatsbeitrag | 1 Monat |
| Jahresvertrag | Günstigerer Monatsbeitrag, feste Erstlaufzeit | 12–24 Monate |
| Firmen-/Kooperationsvertrag | Vergünstigte Konditionen über Arbeitgeber oder Kooperationspartner | variabel |
| Anbieter | Hinweis | Quelle/Notiz |
|---|---|---|
| Eurofit (EUROFIT IT / lokale betreiber) | Verschiedene Geschäftsfelder; genaue Vertragspartei prüfen (Adresse: Rainerstraße 6-8/1, 4020 Linz). | Firmenverzeichnis/Impressum. |
| Fitinn / andere Studios | Studios mit klaren AGB und öffentlicher Adressangabe; Laufzeiten variieren. | Studioinformationen lokal. |
Bei unklaren Vertragsklauseln oder widersprüchlichen Angaben zur Vertragspartei können Streitigkeiten entstehen. Typische Streitpunkte sind die Wirksamkeit von automatischen Verlängerungen, die Anerkennung außerordentlicher Kündigungsgründe (z. B. Umzug) und die Frage, wer für Abbuchungen verantwortlich ist, wenn Dritte involviert sind. In streitigen Fällen empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung einer Verbraucherberatungsstelle oder einer Rechtsvertretung, um Fristen und Beweismittel zu sichern. Die Arbeiterkammer bietet in Österreich hierfür Musterbriefe und Beratung an und rät ausdrücklich zur Versendung per Einschreiben, um Beweisschwierigkeiten vorzubeugen.
Nach dem Versand der postalischen Kündigung ist weiterhin zu beobachten: Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an, dokumentieren Sie jede weitere Korrespondenz und prüfen Sie Kontoabbuchungen. Bewahren Sie die Versandnachweise und Rückscheine sicher auf. Sollte der Vertragspartner nach Zugang der Kündigung noch Forderungen geltend machen, prüfen Sie diese auf Rechtmäßigkeit und legen Sie Widerspruch ein, falls die Ansprüche nicht korrekt sind. Bei anhaltenden Unstimmigkeiten bietet sich die Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder einer rechtlichen Vertretung an. Handeln Sie zeitnah, notieren Sie Fristen und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Belege verfügbar sind.
Weiterführende rechtliche Beratung lohnt sich insbesondere, wenn der Anbieter mit Dritten (z. B. Abrechnungsdienstleistern) zusammenarbeitet und Forderungen geltend macht, oder wenn die Höhe der geforderten Zahlungen erheblich ist. Achten Sie in jedem Fall auf die Einhaltung vertraglich vereinbarter Fristen und die formale Nachweisführung Ihrer Kündigung.