
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DieÖsterreich Cardist eine Jahresnetzkarte der ÖBB für häufige Zugreisende innerhalb Österreichs. Sie berechtigt zur Nutzung des Schienenpersonenverkehrs der ÖBB sowie vieler Kooperationspartner und bietet damit ein Jahr lang eine Pauschallösung für Vielfahrer. Die Karte erscheint in mehreren Kategorien (Classic, Familie, Senior,<26) und wird als physische Karte ausgegeben; teilweise gelten besondere Bestimmungen für Nutzung und Ermäßigungen innerhalb einzelner Verkehrsverbünde. In rechtlicher und vertraglicher Hinsicht handelt es sich bei derÖsterreich Cardum ein zeitlich befristetes Entgeltverhältnis mit spezifischen Kündigungs- und Erstattungsregelungen, die in den Tarif- und Vertragsbestimmungen der ÖBB geregelt sind.
Typische Leistungen umfassen die freie Fahrt in Zügen der ÖBB sowie Vergünstigungen bei Sitzplatzreservierungen, Carsharing und weiteren Partnerleistungen abhängig von der Kartenkategorie. Die Karte kann in bestimmten Kategorien in Teilzahlung erworben werden; die konkrete Gültigkeit, Ausnahmen (z. B. Zahnradbahnen, Sonderverkehre) und Tarifregelungen sind in den ÖBB-Tarifbestimmungen detailliert festgehalten. Aus vertraglicher Sicht sind die Kaufbedingungen, Rücktrittsrechte sowie Erstattungs- und Kündigungsregelungen in den AGB und Tarifhandbüchern dokumentiert.
| Kategorie | 2. Klasse (ca.) | 1. Klasse (ca.) |
|---|---|---|
| Österreich Card Classic | € 1.690,- | € 2.190,- |
| Österreich Card Familie | € 1.790,- | € 2.390,- |
| Österreich Card Senior | € 1.190,- | € 1.590,- |
| Österreich Card<26 | € 990,- | € 1.350,- |
Die Preise variieren je nach Ausgabejahr und Produktänderungen; daher ist vor rechtlicher Bewertung stets der aktuelle Tarif zu prüfen.
Als Vertragsspezialist ist es zentral, zwischen formellen und materiellen Anforderungen einer wirksamen Kündigung zu unterscheiden. Materiell muss der Wille zur Beendigung des Vertrags eindeutig sein; formell sind die vom Vertrag und den AGB geforderten Formerfordernisse (z. B. Schriftform, Unterschrift, Fristwahrung) zu beachten. Bei derÖsterreich Card kündigungist die Schriftform und das fristgerechte Eintreffen der Erklärung beim Vertragspartner maßgeblich. In rechtlicher Terminologie: Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung; der Zugang beim Empfänger ist für die Wirksamkeit entscheidend.
Aus Sicht der Vertragsgestaltung sind folgende Elemente materiell relevant: Identifikation des Kündigenden (Name, Adresse), eindeutige Bezeichnung des Vertragsobjekts (hier:Österreich Cardbzw. Kundennummer/Vertragsnummer sofern vorhanden), die Erklärung des Willens zur Beendigung, und das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll oder die Bitte um Beendigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Diese Angaben dienen der Rechtsklarheit und erleichtern die Zuordnung durch den Vertragspartner; sie sind zugleich Beweismittel im Streitfall. Hinweis: Konkrete Vorlagen werden hier nicht bereitgestellt, stattdessen sind die inhaltlichen Anforderungen zu beachten.
Die AGB regeln die Kündigungsfristen für dieÖsterreich Card. In vielen Fällen besteht ein ordentliches Kündigungsrecht ab dem siebten Vertragsmonat und eine gewissenhafte Fristwahrung (z. B. ein Monat vor Vertragsende) ist üblich. Wird eine Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag regelmäßig automatisch um die vereinbarte Laufzeit. Ferner gibt es bei bestimmten Produkten ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund besonderer Umstände; hierfür sind die jeweiligen Begründungen und Nachweisregelungen in den Tarifbestimmungen zu prüfen.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung können Gebühren und Rückrechnungen vorgesehen sein. Die ÖBB-Tarifbestimmungen sehen beispielsweise ein Kündigungsentgelt / eine Verarbeitungspauschale vor; ferner erfolgt eine Erstattung für nicht genutzte volle Kalendermonate unter Abzug von Gebühren. Im Todesfall existieren gesonderte Erstattungsregelungen mit Nachweispflichten. Diese Vereinbarungen sind vertraglich bindend und können die Entscheidung zur Kündigung beeinflussen.
Die folgenden Schritte stellen ein methodisches Gerüst dar, das rechtlich relevant und praktisch orientiert ist. Der Fokus liegt durchgehend auf der einzigen empfohlenen und rechtssicheren Methode: postalischer Versand als Einschreiben. Keine anderen Kommunikationswege werden empfohlen oder erwähnt.
Prüfen Sie die Vertragsunterlagen und AGB auf Laufzeit, Kündigungsfristen, besondere Voraussetzungen für ein außerordentliches Kündigungsrecht und mögliche Gebühren. Achten Sie auf Vertragsnummern, das Ausstellungsdatum der Karte und etwaige Hinweise zum Zugang einer Kündigung. Diese Prüfung klärt, ob die Kündigung fristgerecht möglich ist und welche finanziellen Konsequenzen zu erwarten sind.
Ermitteln Sie, welche Belege erforderlich sein könnten (z. B. Karte, Kaufbeleg, Identitätsnachweis) und halten Sie Kopien bereit. Folglich erhöhen sorgfältig zusammengestellte Unterlagen die Erfolgsaussichten bei Rückfragen und erleichtern die Kommunikation mit dem Vertragspartner, falls ein Zugang oder eine Zuordnung strittig wird.
Formulieren Sie die Kündigung klar und eindeutig; achten Sie darauf, dass die Erklärung den gesetzlichen und vertraglichen Formerfordernissen genügt. In der Regel verlangt der Vertrag eine schriftliche Erklärung. Die Kündigung sollte so verfasst sein, dass keine Missverständnisse über den Beendigungszeitpunkt entstehen.
Für die rechtsverbindliche Übermittlung der Kündigung ist der Versand per Einschreiben die empfohlene und rechtssichere Methode. Durch die Wahl des Einschreibens erhalten Sie einen nachweisbaren Zugang der Erklärung beim Vertragspartner; dies ist insbesondere bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen wie Kündigungen von hoher Bedeutung. In vielen Schlichtungs- und Gerichtsverfahren hat sich der Zugangsnachweis als entscheidend erwiesen.
Dokumentieren Sie den Versand und bewahren Sie den Nachweis des Einschreibens sowie Kopien der gesamten Korrespondenz auf. Der Nachweis dient als Beleg für den Zugang der Kündigung beim Empfänger und ist im Streitfall relevant. Aufbewahrungsfristen für solche Nachweise orientieren sich am Prozessrecht und an der praktischen Beweissicherung.
Reagiert der Vertragspartner nicht oder bestehen Unstimmigkeiten hinsichtlich des Zugangs oder des Wirkortes der Erklärung, ist es ratsam, fristgerecht weitere rechtliche Schritte zu prüfen sowie die relevanten Nachweise zusammenzustellen. Eine Kontaktaufnahme sollte dokumentiert werden; bei andauernden Differenzen kann eine Schlichtungsstelle oder rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Für die rechtliche Praxis ist die Kenntnis typischer Kundenerfahrungen mit dem Kündigungsprozess wichtig. Recherchen auf Verbraucherportalen und in Berichten zeigen ein Muster: Nutzer berichten einerseits, dass die Kündigung formal möglich und in den AGB geregelt ist, andererseits treten in der Praxis Probleme bei der Zuordnung von Kündigungen, der Einhaltung von Fristen und der Klärung von Erstattungen auf. Beschwerden betreffen häufig automatisierte Verlängerungen infolge nicht nachweisbaren Zugangs, Unsicherheiten zu Rückerstattungsberechnungen und die Notwendigkeit eines klaren Empfangsnachweises. Positive Rückmeldungen heben hervor, dass Fälle, in denen ein Einschreibebeleg vorlag, schneller und klarer gelöst werden konnten.
Konkrete Hinweise aus Nutzerberichten und Schlichtungsfällen: Nutzer empfehlen konsequent die Einhaltung der formellen Schriftform und das Versenden per Einschreiben; ferner wurde mehrfach die Bedeutung einer frühzeitigen Prüfung der AGB und der genauen Vertragslaufzeit betont. In Schlichtungsverfahren hat sich gezeigt, dass bei fehlendem Zugangsnachweis die Rechtsposition des Kunden schwerer durchsetzbar ist. Deshalb stellt der Zugangsnachweis oft den Dreh- und Angelpunkt dar.
Diese Probleme lassen sich nach Erfahrungen von Verbraucherportalen und Fallberichten durch sorgfältige Vorbereitung, klare Dokumentation und den Versand per Einschreiben deutlich reduzieren.
| Erfahrungsaspekt | Häufigkeit |
|---|---|
| Probleme bei automatischer Verlängerung | häufig |
| Erstattungsstreitigkeiten | gelegentlich |
| Schnelle Bearbeitung bei Nachweis | regelmäßig |
Rechtlich ist der Zugang der Kündigung ausschlaggebend. Daher empfiehlt sich das Einschreiben als primäres Versandmittel, weil es einen dokumentierten Zugang ermöglicht. Die Auswahl des Einschreibeverfahrens orientiert sich an dem Ziel, den Zugang nachweisen zu können; dies hat sich in der Rechtsprechung und Schlichtungspraxis als belastbar erwiesen. Ferner reduziert ein lückenlos dokumentierter Versand spätere Streitigkeiten über Fristen und Zugangzeitpunkte.
Um den Prozess zu vereinfachen, kann ein externer Dienstleister eingesetzt werden, der das Einschreiben erstellt und versendet. Postclic ist ein solcher Dienst: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Die Nutzung eines Dienstleisters kann organisatorische Vorteile bringen, insbesondere wenn keine Möglichkeit zum Ausdrucken oder Frankieren besteht. Aus rechtlicher Perspektive ist maßgeblich, dass der Dienstleister einen rechtsverbindlichen Nachweis über den Versand und den Zugang liefert; in diesem Fall bleibt die Wirksamkeit der Kündigung gewahrt.
In vertraglicher und prozessualer Hinsicht sind mehrere Aspekte zu beachten: Erstens die Vertrags-AGB der ÖBB sowie die tariflichen Bestimmungen, die konkrete Kündigungsfristen und Entgelte regeln. Zweitens sind Verbraucherschutzstellen und Schlichtungsstellen als außergerichtliche Instanzen verfügbar, falls es zu Streitigkeiten kommt. Drittens kommt es auf den Zugang der Kündigung an; ein nachweisbarer Zugang ist entscheidend für die Beurteilung, ob eine Kündigung rechtzeitig erfolgt ist.
Bei umstrittenen Fällen kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Verkehr oder eine Verbraucherschutzeinrichtung angerufen werden. Diese Stellen vermitteln oft erfolgreich und erläutern die Rechtslage neutral. Sollte eine außergerichtliche Vermittlung scheitern, bleibt der gerichtliche Weg; auch hier sind die Dokumentation und der Zugangsnachweis zentrale Erfolgsfaktoren.
Falls der Vertragspartner die Kündigung nicht akzeptiert oder den Zugang bestreitet, ist die Sammlung aller vorhandenen Belege (Kopie der Kündigung, Einschreibebeleg, Korrespondenz) entscheidend. Dabei ist es sinnvoll, zeitnah rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder eine Schlichtungsstelle zu informieren. In vielen Fällen führt die Vorlage des Einschreibebelegs zur Klärung.
Verwenden Sie stets die offizielle und aktuell bestätigte Postanschrift des Vertragspartners. Die von Ihnen angegebene und hier zu benutzende Anschrift lautet:ÖBB-Personenverkehr AG Am Hauptbahnhof 2 1100 Wien. Stellen Sie sicher, dass Ihre Sendung an die korrekte juristische Einheit adressiert ist, damit der Zugang bei der zuständigen Stelle nachweisbar ist.
Nach dem Versand der Kündigung sollten folgende Schritte beachtet werden: Bewahren Sie sämtliche Nachweise über den Versand und die Kündigung sorgfältig auf; prüfen Sie binnen einer angemessenen Frist die Eingangsbestätigung des Vertragspartners; kontrollieren Sie ggf. Kontoabbuchungen und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts und einer allfälligen Erstattung. Reagiert der Vertragspartner nicht oder bleiben offene Fragen, ist das Hinzuziehen einer Schlichtungsstelle ratsam. Durch diese Maßnahmen sichern Sie Ihre Rechtsposition und schaffen klare Verhältnisse für die Zeit nach Vertragsende.
Diese Vorgehensweise liefert die beste rechtliche Absicherung und entspricht der üblichen Praxis in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.
| Aspekt | Empfehlung |
|---|---|
| Versandnachweis | Einschreiben beilegen und Beleg aufbewahren |
| Fristversäumnis | sofortige rechtliche Prüfung und Schlichtung erwägen |
| Erstattung | Aufschlüsselung verlangen |
Nach der Kündigung ist es zweckmäßig, proaktiv zu bleiben: Fordern Sie eine schriftliche Endabrechnung, klären Sie offene Forderungen und prüfen Sie, ob Ansprüche auf Erstattung bestehen. Sollte der Vertragspartner nicht kooperieren, nutzen Sie Verbraucherschutz- und Schlichtungsstellen. Langfristig empfiehlt sich die Prüfung alternativer Mobilitätslösungen und die Dokumentation von Vertragsänderungen, um künftige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Behalten Sie Fristen und Aufbewahrungsfristen im Blick, denn sie bestimmen die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen in der Zukunft.