
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Wiener Wohnenist die städtische Verwaltung für Gemeindewohnungen in Wien und betreut die Vergabe, Bewirtschaftung und Serviceleistungen rund um Gemeindewohnungen. Der Schwerpunkt liegt auf leistbarem Wohnraum, Verwaltung von Mietverhältnissen sowie Serviceangeboten für Mieterinnen und Mieter. Wiener Wohnen betreibt ein Service-Center vor Ort, pflegt ein Mieterinnenportal und stellt Informationen zu Wohnungsübergabe und Kündigung bereit. Die offizielle Anschrift des Service-Centers lautet:Adresse: Wiener Wohnen Service-Center, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien.
Mieterinnen und Mieter verwenden die Leistungen vonWiener Wohnenfür Mietzinsabrechnungen, Anliegen zur Wohnungsrückgabe, Schadensmeldungen, Sozialberatung und die Nutzung des Mieterinnenportals zur Einsicht von Dokumenten. Die Website und das Service-Center geben Hinweise zu Fristen und erforderlichen Unterlagen für die Beendigung des Mietverhältnisses.
Für die rechtliche Systematik und praktische Hinweise zur Kündigung wurden offizielle Informationen von Wiener Wohnen sowie rechtliche Beratungsstellen wie die Arbeiterkammer herangezogen. Zur Einschätzung von Nutzererfahrungen wurden lokale Foren, Bewertungsportale und Diskussionen gesichtet, um typische Probleme und Hinweise aus Sicht von Mieterinnen und Mietern zusammenzufassen.
Aus vertragsrechtlicher Sicht ist die Kündigungserklärung eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die bestimmte Mindestinformationen enthalten sollte, damit sie rechtswirksam ist und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Folgende Aspekte sind inhaltlich bedeutsam (ohne Mustertext oder vorgefertigte Vorlage):
Diese Punkte sind allgemeine Prinzipien; konkrete Formulierungen waren bewusst nicht als Vorlage zu liefern, da dies nicht Gegenstand dieses Leitfadens ist und individuelle Fälle rechtlich variieren können. Rechtliche Grundlage für Fristen und Formvorschriften ergibt sich unter anderem aus dem Mietrechtsgesetz (MRG) und den einschlägigen Regelungen zur Form von Willenserklärungen, wie sie in der Beratungsliteratur und bei der Arbeiterkammer dargestellt werden.
Damit eine Kündigung wirksam und beweisbar ist, ist wesentlich, dass sie empfangsgerichtet und nachweisbar zugeht. In vielen Fällen wird ein schriftlicher Zugang und ein Nachweis des Zugangs im Streitfall entscheidend. Dieses Erfordernis ist besonders relevant, wenn Fristen knapp sind oder der Vermieter die Annahme des Schreibens später bestreitet. Die offizielle Beratung von Wiener Wohnen benennt die Postanschrift des Service-Centers als zuständige Stelle für die Wohnungsrückgabe und die Beendigung von Mietverhältnissen.
Die relevanten gesetzlichen Grundlagen und vertraglichen Vorgaben bestimmen maßgeblich, wann ein Mietverhältnis endet. Für viele Gemeindewohnungen gelten spezielle Regelungen, die sich aus dem Mietrechtsgesetz und den vertraglichen Bestimmungen ergeben. Die Arbeiterkammer und der Übersiedlungsratgeber von Wiener Wohnen nennen die grundlegende Orientierung: Für die Kündigung durch die Mieterseite gilt grundsätzlich die einmonatige Kündigungsfrist zum letzten Kalendertag eines Monats, soweit dies vertraglich oder gesetzlich so vorgesehen ist. Bei befristeten Verträgen und Sonderkonstellationen sind abweichende Regeln möglich; daher ist eine individuelle Prüfung des Mietvertrags ratsam.
Wird die Kündigung nicht rechtzeitig erklärt oder gelingt der Nachweis des Zugangs nicht, so kann das Mietverhältnis über den beabsichtigten Termin hinaus fortbestehen, was finanzielle Verpflichtungen zur Folge hat. Folglich ist die Dokumentation der Kündigung sowie die Einhaltung der Fristen ein zentraler Schutz gegen nachträgliche Forderungen des Vermieters.
Aus rechtlicher Sicht bietet die postalische Kündigung per Einschreiben klare Beweisvorteile: Der Zugang ist dokumentiert, der Zeitpunkt des Zugangs lässt sich belegen und die Erklärung gilt als empfangsbedürftig. Dadurch entsteht im Streitfall eine belastbare Nachweislage, die im Zivilprozess oder bei verwaltungsinternen Unstimmigkeiten entscheidend sein kann. Aufgrund dieser Beweiswirkung ist die postalische Zustellung gemeinhin die empfohlenste Vorgehensweise, wenn gerichtliche Auseinandersetzungen oder strittige Fristprobleme zu erwarten sind.
Des Weiteren reduziert die postalische Zustellung rechtliche Unsicherheiten, weil der Posteingang bei der zuständigen Stelle belegt und der Empfänger verpflichtet ist, die Sendung entgegenzunehmen oder den Empfang zu dokumentieren. In vertraglicher Hinsicht ist zu beachten, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen regelmäßig erst mit dem Zugang beim richtigen Adressaten wirksam werden; damit ist der Eingang bei der Verwaltung von Wiener Wohnen ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Juristisch betrachtet ist wesentlich, dass die Erklärung inhaltlich eindeutig ist und beim Empfänger angekommen ist. Der Versandweg selbst begründet nicht die Rechtswirkung, wohl aber die Beweislage für den Zugang. Aus dieser Perspektive ist die postalische Zustellung das Mittel der Wahl, um einen eindeutigen Nachweis des Erhalts durch Wiener Wohnen zu schaffen.
Bei der Auswertung von Nutzer- und Forenbeiträgen zeigen sich wiederkehrende Muster: Viele Mieterinnen und Mieter schätzen die umfangreichen Informationsseiten und die Möglichkeit, Termine im Service-Center zu vereinbaren; zugleich berichten Nutzerinnen und Nutzer von Wartezeiten und bürokratischem Aufwand bei der Wohnungsrückgabe. In Bewertungsportalen und Diskussionsforen wird als häufige Kritik genannt, dass Anfragen gelegentlich verzögert bearbeitet werden und dass Rückmeldungen nicht immer unverzüglich erfolgen. Positiv hervorgehoben werden dagegen die Service-Center-Ansprechpartner und die Verfügbarkeit von Informationen zum Übersiedlungsprozess.
Konkrete Hinweise aus Nutzerberichten lassen sich wie folgt zusammenfassen: Einige Mieterinnen berichten, dass schriftliche Bestätigungen des Eingangs wichtig waren, um Missverständnisse zu vermeiden; andere empfehlen, auf eine schriftliche Beendigung und eine schriftliche Rückgabevereinbarung zu bestehen. Ferner wird in Foren betont, dass die Einhaltung von Fristen strikt geprüft wird und dass die rechtzeitige Lieferung der Kündigung an die offizielle Adresse entscheidend ist.
Diese Punkte spiegeln die Diskrepanz zwischen formalen Anforderungen und praktischer Umsetzung wider und untermauern die Empfehlung, auf eine nachweisbare Zustellung zu setzen.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung können je nach Vertragsform (unbefristet, befristet) variieren. Wenn eine Kündigung formell mangelhaft ist oder nicht nachgewiesen werden kann, bleibt der Vertrag regelmäßig in Kraft, wodurch Mietzahlungen weiter fällig werden. Zusätzlich können durch fehlerhafte Abgaben Fristen verpasst werden, etwa für die Abgabe von Übergabeprotokollen oder die Geltendmachung von Ansprüchen auf Investitionsersatz. Hier ist juristische Vorsicht geboten: Bei Unsicherheit sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, beispielsweise bei der Arbeiterkammer oder einer spezialisierten Rechtsberatung.
Die Frage, ob eine Kündigung zurückgezogen werden kann, hängt vom Zeitpunkt und der bereits erfolgten Wirksamkeit ab. Eine Rücknahme ist grundsätzlich möglich, solange die Kündigung noch nicht wirksam geworden ist und der Empfänger dem Rücktritt nicht bereits widersprochen oder die Kündigung nicht rechtswirksam anerkannt hat. In der Praxis empfiehlt sich eine unverzügliche, nachweisbare Mitteilung über den Wunsch, die Kündigung zurückzuziehen, und das Einholen einer Bestätigung seitens der Verwaltung. Bei Unklarheiten ist rechtlicher Rat geboten, da unterschiedliche vertragliche und gesetzliche Konstellationen (z. B. befristete Verträge, Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter) zu abweichenden Ergebnis führen können.
Aus Sicht eines Vertragsrechtsberaters empfiehlt es sich, die Entscheidung zur Kündigung vorzubereiten, indem die relevanten Vertragsdokumente, der Mietvertrag sowie Belege über Mietzahlungen und etwaige Absprachen gesammelt werden. Dokumentation schafft rechtliche Klarheit und vereinfacht die Kommunikation mit der Verwaltung. Legen Sie Wert auf nachvollziehbare Angaben im Kündigungsschreiben und die schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Termins der Wohnungsübergabe durch Wiener Wohnen. Diese organisatorischen Maßnahmen reduzieren Streitrisiken und erleichtern gegebenenfalls eine spätere rechtliche Durchsetzung.
Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Die Einbindung eines Dienstleisters wiePostclickann organisatorisch entlasten, insbesondere wenn kein Drucker oder kein einfacher Zugang zum Postversand vorhanden ist. Rechtlich ist dabei entscheidend, dass der Versandweg die Nachweisbarkeit des Zugangs sicherstellt. Eine solche Unterstützung ändert nicht die inhaltlichen Erfordernisse der Kündigung; sie dient ausschließlich der praktischen Abwicklung und Beweissicherung. (Integration erfolgt als Hinweis zur Vereinfachung; dies ist keine rechtliche Empfehlung für einen spezifischen Anbieter.)
| Merkmal | Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) | Wohnbaugenossenschaft | Privatvermieter |
|---|---|---|---|
| Mietrechtlicher Schutz | Hoher sozialer und verwaltungstechnischer Schutz, spezifische Vergaberegeln | Genossenschaftsregelungen, stabile Mieten, interne Statuten | Variabel, abhängig vom Vertrag; weniger standardisierte Regeln |
| Service und Anlaufstelle | Service-Center, Mieter*innenportal, soziale Beratung | Genossenschaftsverwaltung, Mitgliederservice | Privater Ansprechpartner oder Hausverwaltung |
| Kündigungsformalitäten | Standardisierte Abläufe, schriftliche Nachweise empfohlen | Regeln in Statut und Vertrag, oft schriftliche Form vorgeschrieben | Vertragsabhängig, Schriftform empfohlen |
| Inhaltspunkt | Bedeutung |
|---|---|
| Persönliche Identifikation | Klare Zuordnung zum Mietvertrag |
| Angabe der Wohnung | Vermeidet Zuordnungsfehler |
| Wunschdatum/Fristbezug | Ermöglicht korrekte Terminbestimmung |
| Unterschrift | Erhöht Beweiskraft |
| Aufforderung zur Bestätigung | Sichert Dokumentation des Eingangs |
Häufige Streitfälle betreffen die Frage des Zugangs einer Kündigung, die Einhaltung der Kündigungsfrist und Unstimmigkeiten über den Zustand der Wohnung bei Übergabe. Zur Vorbeugung ist eine vollständige Dokumentation (Vertrag, Zahlungsbelege, Protokolle) sowie die Forderung nach schriftlicher Bestätigung seitens der Verwaltung ratsam. Bei strittigen Sachverhalten empfiehlt sich frühzeitige rechtliche Beratung; die Arbeiterkammer bietet hierzu Musterlösungen und Beratungsleistungen an.
Wenn trotz nachweislicher postalischer Zustellung keine Bestätigung erfolgt, ist der nächste Schritt die erneute, nachweisbare Kontaktaufnahme mit Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung und der Wohnungsübergabe. Bleibt die Verwaltung untätig, sollten Sie rechtlichen Rat suchen, um Ihr weiteres Vorgehen zu planen und Fristen zu wahren. Dokumentieren Sie jede Kommunikation und bewahren Sie Zustellungsnachweise sorgfältig auf.
Nach Absendung und nachweislicher Zustellung der Kündigung empfiehlt sich folgende, rechtlich orientierte Vorgehensweise: Bereiten Sie die Wohnungsübergabe vor, halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts sowie des Übergabetermins an. Kontrollieren Sie die Betriebskostenabrechnung und dokumentieren Sie die Wohnungsabgabe. Sollte es nach dem Ende des Mietverhältnisses zu Forderungen kommen, legen Sie alle relevanten Belege vor und ziehen Sie bei Bedarf juristische Beratung hinzu oder wenden Sie sich an Verbraucher- und Mieterschutzorganisationen.
Abschließend: Achten Sie auf eine durchdachte und dokumentierte Vorgehensweise, damit Rechte und Pflichten klar geregelt sind und spätere Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Bei Ungewissheiten empfiehlt sich der rechtliche Austausch mit einer Fachstelle oder einer Beratungseinrichtung, die konkrete Prüfungen für Ihren individuellen Fall vornehmen kann.