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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele möchten Cominvest kündigen, sind aber schon beim Grundmodell unsicher. Das ist verständlich, denn Cominvest ist kein klassisches Streaming-Abo, sondern eine digitale Vermögensverwaltung mit Depotbezug und laufenden Gebühren von 0,75 % pro Jahr für Cominvest Classic und Cominvest Green "inklusive Transaktionskosten, Ausgabeaufschläge und Depotführungskosten" (n-tv.de).
Für die Nutzung braucht es laut Preisdaten eine Mindestanlage von €3.000,00 (CHF 2.82) oder einen Sparplan ab €100,00 monatlich (CHF 94.00). Diese Schwellen sind wichtig, weil eine Kündigung bei Cominvest oft nicht nur das Ende eines Dienstes bedeutet, sondern auch Auswirkungen auf Strategie, Depot und laufende Anlageprozesse hat (n-tv.de).
Bezahlt wird bei Cominvest nicht für einzelne Käufe, sondern für die laufende Verwaltung des investierten Vermögens. Die Gebühr von 0,75 % pro Jahr deckt gemäss Preisangaben Transaktionskosten, Ausgabeaufschläge und Depotführungskosten ab; die durchschnittlichen Produktkosten werden mit 0 angegeben (n-tv.de).
Im Alltag heisst das: Nutzerinnen und Nutzer zahlen für Portfolioverwaltung, automatisierte Anlagestrategie und laufende Betreuung über die Plattform. Wer kündigt, beendet daher nicht bloss einen Zugang, sondern stoppt in der Regel die Vermögensverwaltung als solche.
Für Personen in der Schweiz ist vor allem wichtig, dass mehrere Quellen auf comdirect-bezogene Kontaktwege verweisen, etwa die Telefonnummer 04106 7082500, die E-Mail [email protected] und einen Hilfeartikel zur Beendigung der Vermögensverwaltung (profinance.de). Das deutet darauf hin, dass die Kündigung praktisch über Online-Zugang, Support oder schriftlichen Weg läuft.
Die veröffentlichten Preise liegen in Euro vor, nicht in CHF. Für diesen Leitfaden werden sie deshalb zusätzlich in CHF gezeigt. Ein klares Probeabo oder eine automatische Umwandlung von einer Gratisphase in ein Bezahlmodell wurde in den geprüften Quellen nicht gefunden.
Viele Cominvest-Mitglieder ärgern sich, wenn nach der Kündigung noch Gebühren erscheinen oder wenn der Zugang zu früh weg ist. Darum lohnt es sich, vor dem ersten Klick den aktuellen Plan, die letzte Belastung und den Depotstand als Bildschirmfoto zu sichern.
Notieren Sie das Datum der letzten oder nächsten Abbuchung und speichern Sie Kontoauszüge. Halten Sie auch fest, ob Sie Cominvest Classic oder Cominvest Green nutzen und wie hoch das verwaltete Vermögen ist, weil sich die Jahresgebühr von 0,75 % direkt daraus ergibt.
Der praktischste Weg führt laut Hilfeartikel über die Verwaltung im Online-Bereich. Der einschlägige Leitfaden zur Vermögensverwaltung beenden ist unter Anleitung zur Beendigung von Cominvest beschrieben (profinance.de).
Der genaue Aufbau kann sich ändern, typisch ist aber der Pfad über den Login zur Vermögensverwaltung, dann zum Bereich Strategie oder Verwaltung und dort zur Beendigung. Achten Sie darauf, jeden Bestätigungsschritt bis zur Abschlussmeldung durchzuklicken und am Schluss ein Bildschirmfoto der Bestätigungsseite zu speichern.
Wenn der Online-Zugang hakt, können Sie zusätzlich den Support kontaktieren. Recherchierte Kontaktdaten nennen 04106 7082500, [email protected] sowie einen Chat auf der Website; als Verfügbarkeit wird rund um die Uhr angegeben (profinance.de).
Per E-Mail sollten Sie kurz und klar schreiben: Name, Kundennummer, Wunsch zur Beendigung von Cominvest, gewünschtes Datum und Bitte um schriftliche Bestätigung. Falls Sie lieber schriftlich arbeiten, können Sie auch einen Brief senden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann statt klassischer Einschreiben auch einen zertifizierten digitalen Briefdienst wie Postclic nutzen, der Versand und Öffnung dokumentiert.
Als in diesem Kontext genannte Schweizer Adresse können Sie diese verwenden:
Weil keine eindeutig offizielle Kündigungsadresse für eine Schweizer Cominvest-Stelle bestätigt wurde, ist es klug, Brief und E-Mail zu kombinieren. So vermeiden Sie die typische Abo-Falle, dass ein Schreiben intern landet, aber niemand den Fall zuordnet.
Viele fürchten, dass der Zugang sofort verschwindet. In den verfügbaren Quellen wird kein sekundengenauer Ablauf genannt, aber bei Vermögensverwaltungen läuft die Beendigung üblicherweise nach Bearbeitung im Kundenkonto oder Supportprozess, nicht mitten im bereits belasteten Zeitraum.
Praktisch heisst das: Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit statt mit sofortigem Ende. Da Nutzerberichte von ausbleibender Rückmeldung sprechen, sollten Sie innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen kontrollieren, ob eine Bestätigung eingetroffen ist und ob Sparpläne oder Verwaltungsfunktionen wirklich gestoppt wurden.
Wer nichts unternimmt, bleibt in der laufenden Vermögensverwaltung und zahlt die publizierten Jahresgebühren weiter. Bei 0,75 % pro Jahr kann das bei grösserem Vermögen rasch spürbar werden, auch wenn keine separaten Transaktionskosten verrechnet werden (n-tv.de).
Gerade in der Schweiz ärgern sich viele weniger über die Kündigung selbst als über weitere Belastungen nach dem vermeintlichen Ende. Kontrollieren Sie deshalb nach jeder Beendigungsanfrage mindestens zwei folgende Abrechnungsperioden.
Vor dem Ende sollten Sie Strategiedaten, Abrechnungen und Depotübersichten herunterladen. Ein spezieller veröffentlichter Datenlöschplan für Cominvest wurde in den geprüften Quellen nicht klar genannt, deshalb sollten Sie alle relevanten Unterlagen vorab lokal sichern.
Dazu gehören Jahresauszüge, Steuerunterlagen, Einzahlungsübersichten und Mitteilungen zu Verkäufen. Wer diese Dokumente erst nach einer Kontosperre sucht, verliert oft Zeit und muss den Support erneut bemühen.
Viele ärgern sich, wenn sie kündigen und trotzdem keine Rückerstattung erhalten. Genau dazu ist die Lage bei Cominvest nicht besonders transparent, denn in den vorliegenden Unterlagen wurde keine klar ausgewiesene Kündigungsgebühr gefunden und auch keine sauber formulierte Erstattungsregel für anteilige Gebühren.
Das heisst nicht automatisch, dass Sie nichts zurückbekommen. Es heisst vor allem, dass Sie aktiv nachfragen müssen, falls nach dem Kündigungsdatum weiter belastet wurde oder eine Leistung nicht mehr verfügbar war, obwohl Gebühren weiterliefen.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR oder bei gewissen Konsumkrediten mit 14 Tagen Frist.
Für Cominvest bedeutet das: Wenn Sie die Vermögensverwaltung normal online eröffnet haben, können Sie sich in der Regel nicht einfach auf ein generelles 14-Tage-Widerrufsrecht berufen. Darum zählt vor allem, was im konkreten Prozess bestätigt wurde und ob nach einer fristgerechten Kündigung trotzdem noch weiter belastet wurde.
Am schnellsten klappt eine Rückerstattungsanfrage meist per E-Mail an [email protected] mit allen Belegen in einer Nachricht. Schreiben Sie das Kündigungsdatum, den abgebuchten Betrag, das Belastungsdatum und fügen Sie Bildschirmfotos der Kündigungsbestätigung bei.
Falls nichts passiert, rufen Sie unter 04106 7082500 an und notieren Datum, Uhrzeit und Namen der Kontaktperson. Das lohnt sich, weil mehrere Nutzer von langen Wartezeiten und unklaren Antworten berichten.
Wenn nach Kündigung weiterhin abgebucht wird und der Support nicht reagiert, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. Bei Abo-Diensten ist das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich; zuständig ist die kartenausgebende Bank nach ihren Regeln sowie den Standards von Visa oder Mastercard.
Eine staatliche Chargeback-Stelle gibt es dafür nicht. Wenn Sie diesen Weg wählen, legen Sie Kündigungsnachweis, E-Mails, Kontoauszug und eine kurze Chronologie bei. Für normale Unzufriedenheit ist eine Kartenrückbelastung meist chancenlos, bei klar unberechtigten Weiterbelastungen dagegen oft sinnvoll.
| Plan | Preis (EUR / CHF) | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Cominvest Classic | €0,75 % p.a. (CHF 0.71 % p.a.) | Jährlich | Verwaltung inkl. Kosten |
| Cominvest Green | €0,75 % p.a. (CHF 0.71 % p.a.) | Jährlich | Verwaltung inkl. Kosten |
Beide bekannten Pläne kosten gleich viel. Laut Preishinweis sind Transaktionskosten, Ausgabeaufschläge und Depotführungskosten bereits enthalten; die durchschnittlichen Produktkosten liegen bei 0 (n-tv.de).
Zwischen Cominvest Classic und Cominvest Green gibt es nach den vorliegenden Preisangaben keinen Gebührenunterschied. Wer kündigen möchte, spart also nicht durch einen blossen Wechsel innerhalb dieser zwei Modelle, sondern nur durch die vollständige Beendigung oder den Umstieg zu einem günstigeren Angebot.
Zum Vergleich: N26 Invest liegt je nach Angebot bei 0,25 % bis 0,6 % pro Jahr, Oskar bei etwa 0,70 % und VisualVest bei 0,6 % bis 0,8 %. Bei grossen Beträgen können wenige Zehntelprozent pro Jahr spürbar sein.
Die Einstiegshürde ist nicht klein: Mindestanlage €3.000,00 (CHF 2.82) oder Sparplan €100,00 monatlich (CHF 94.00). Die in den Daten genannte CHF-Umrechnung wirkt rechnerisch unplausibel, darum sollten Sie sich für Ihre Finanzplanung am veröffentlichten Euro-Betrag orientieren und die effektive Bankumrechnung prüfen.
Eine gesonderte Kündigungsgebühr wurde in den geprüften Unterlagen nicht gefunden. Genau deshalb sollten Sie jede Schlussabrechnung kontrollieren, statt sich auf mündliche Zusagen zu verlassen.
Wenn Sie Cominvest online abgeschlossen haben, gibt es in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Das unterscheidet die Schweiz klar von vielen EU-Ländern und ist einer der Hauptgründe, warum enttäuschte Kundinnen und Kunden oft weniger Rechte haben, als sie erwarten.
Relevant ist das Obligationenrecht, insbesondere Art. 40a ff. OR für gewisse Haustürgeschäfte ab CHF 100. Diese Regeln helfen nur, wenn der Vertrag ausserhalb von Geschäftsräumen oder in vergleichbarer Situation zustande kam und Sie korrekt über das Rücktrittsrecht informiert wurden.
Wenn nach Ihrer Kündigung trotzdem Gebühren auftauchen, reklamieren Sie zuerst direkt beim Anbieter mit Datum, Betrag und Nachweisen. Schicken Sie E-Mail und falls nötig Brief noch am selben Tag, damit Sie später zeigen können, dass Sie rasch reagiert haben.
Bleibt die Antwort aus, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Auch das SECO bietet Informationen zu Konsumthemen und hilft bei der Einordnung von Marktpraktiken, auch wenn es nicht jede Einzelforderung für Sie eintreibt.
Für allgemeine Konsumentenhilfe ist die Stiftung für Konsumentenschutz die naheliegende Adresse. Das SECO ist vor allem bei Preis- und Marktfragen relevant, wenn Sie sich orientieren wollen, welche Regeln in der Schweiz gelten.
Wenn es um eine Kartenbeanstandung geht, ist aber nicht die SKS zuständig, sondern Ihre Bank oder Ihr Kartenherausgeber. Genau dort müssen Sie innert der einschlägigen Frist reagieren.
Urteil: Die Kündigung wirkt nach den verfügbaren Stimmen eher schwierig als reibungslos. Aus 5 ausgewerteten Rückmeldungen sind 4 negativ und 1 neutral, positive Erfahrungsberichte zur Kündigung selbst liegen hier nicht vor.
Die wiederkehrenden Probleme passen zu den lokalen Beschwerden: unklare Schritte, lange Wartezeiten beim Kundendienst und weitere Belastungen nach der Kündigung. Positiv lässt sich immerhin sagen, dass offizielle Kontaktwege, Chat und Hilfeartikel vorhanden sind.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Keine Bearbeitung | Häufig | Kündigung bleibt offen |
| Lange Wartezeit | Häufig | Telefon ohne Klärung |
| Unklare Schritte | Mehrfach | Zu viele Abläufe |
| Fehlende Bestätigung | Einzeln | Kein Feedback |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | 1 von 5 | 2 |
| 1 von 5 | 1 | |
| Forum Name | 2 von 5 | 1 |
| Google Reviews | 3 von 5 | 1 |
Wenn Sie frustriert sind, klicken Sie schnell auf Beenden und merken erst später, dass Belege fehlen. Darum sollten Sie vorab den aktuellen Plan, die letzte Belastung und den Depotstatus dokumentieren.
Für eine Rückforderung brauchen Sie mehr als nur den Satz "Ich habe gekündigt". Gute Unterlagen sind der Unterschied zwischen schneller Erstattung und langem Hin und Her.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung ohne gesicherten Nachweis. Dann behauptet der Kundendienst später, es liege nichts vor. Genau dieses Muster zeigt sich in Bewertungen mit fehlender Bearbeitung und gesperrtem Zugang.
Ein zweiter Fehler ist das Vertrauen auf einen einzigen Kanal. Wer nur anruft und keine E-Mail schickt, hat oft nichts Schriftliches in der Hand. Besser ist die Kombination aus Online-Prozess plus E-Mail am selben Tag.
Beispiel eins: Sie kündigen am Freitagabend online, bekommen aber keine Mail. Wenn Sie bis Dienstag keine Bestätigung haben, schreiben Sie sofort an [email protected] mit dem Datum Ihres Online-Versuchs und dem Bildschirmfoto.
Beispiel zwei: Im nächsten Kartenabschluss erscheint nochmals eine Belastung. Dann reklamieren Sie zuerst beim Anbieter und parallel bei Ihrer Bank, falls keine rasche Korrektur kommt. Achtung, da wird's heikel, wenn Sie die Frist für die Beanstandung verstreichen lassen.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Belastung | Keine bekannt | Einfach |
| E-Mail oder Telefon | Vor nächster Belastung | Keine bekannt | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Portokosten | Höher, guter Nachweis |
Keine Methode ist für alle gleich gut. Wenn Ihr Online-Zugang funktioniert, sparen Sie meist Zeit. Wenn es schon Unklarheiten gibt, ergänzt ein schriftlicher Nachweis den Fall deutlich besser.
Da Cominvest kein typisches Abo über App Store oder Google Play ist, spielen diese Kanäle hier praktisch keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass Ihre Kündigung vor der nächsten Belastung dokumentiert eingeht.
Sobald Sie die Kündigung abgeschickt haben, speichern Sie die Bestätigungsseite und setzen eine Kalendererinnerung für 7 Tage später. Wenn bis dann keine Reaktion da ist, fassen Sie schriftlich nach.
Kontrollieren Sie zudem, ob Sparpläne, Lastschriften oder Verwaltungsaufträge wirklich gestoppt wurden. Gerade bei Finanzdiensten lohnt sich diese zweite Kontrolle mehr als bei einem einfachen Medienabo.
Überwachen Sie mindestens zwei Abrechnungsperioden. Taucht eine unberechtigte Belastung auf, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung der Kartentransaktion einreichen, meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Falls Sie weiter digital investieren möchten, sind Oskar mit rund 0,70 % pro Jahr, Quirion ab 0,70 % und N26 Invest mit 0,25 % bis 0,6 % mögliche Alternativen. Je nach Anlagebetrag kann ein günstigeres Modell über Jahre viel ausmachen.
Viele suchen verzweifelt nach einer klaren Kündigungsadresse. In den vorliegenden Recherchedaten wurde keine eindeutig bestätigte offizielle Kündigungsadresse für eine Schweizer Cominvest-Stelle gefunden. Als naheliegende Adresse im Kontext des Dienstes wird jedoch diese genannt:
Weil die Zuordnung nicht glasklar ist, sollten Sie diese Adresse nie als einzigen Weg nutzen. Ergänzen Sie immer eine E-Mail und sichern Sie Ihren Versandnachweis.
Wenn Ihr Login noch aktiv ist, ist der Online-Weg meist schneller als ein Brief. Das gilt besonders dann, wenn Sie den Hilfeartikel zur Beendigung direkt nutzen und sofort sehen wollen, ob eine Abschlussmeldung erscheint (profinance.de).
Ein Brief ist dann hilfreich, wenn der Zugang gesperrt ist oder Sie nach mehreren Kontakten keine Reaktion erhalten. Für die meisten Fälle ist eine saubere Kombination aus Konto, E-Mail und späterer Kontrolle des Kontoauszugs der effizienteste Weg.
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