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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser ärgern sich erst bei der Kündigung darüber, dass sie gar nicht mehr genau wissen, bei wem ihr Abo läuft. Bei Bauernzeitung läuft das Angebot über die Schweizer Agrarmedien AG mit Sitz in Münchenbuchsee, und die AGB sind auf bauernzeitung.ch/agb einsehbar.
Bauernzeitung ist ein Schweizer Nachrichtenmagazin für Landwirtschaft, Agrarpolitik, Tierhaltung, Pflanzenbau und ländliche Wirtschaft. Das Geschäftsmodell ist klassisch Abo-basiert: gedruckte Ausgaben, E-Paper und je nach Angebot Archivzugang, mit automatischer Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Wer für Bauernzeitung bezahlt, erhält je nach Tarif vor allem regelmässige Ausgaben und digitalen Zugriff. Das Jahresabo umfasst 52 Ausgaben pro Jahr für CHF 167.00, das Schnupperabo kostet CHF 29.00 für 12 Ausgaben und enthält Zugang zum E-Paper-Archiv seit 2013, das Geschenkabo kostet ebenfalls CHF 167.00 und endet automatisch.
Gerade beim Kündigen zählt dieser Unterschied. Ein Geschenkabo läuft laut Tarifangaben ohne Verlängerung aus, während ein normales Abo sich gemäss AGB automatisch um die bisherige Laufzeit verlängert, wenn es nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf beendet wird "Das Abonnement verlängert sich automatisch um die bisherige Laufzeit" (bauernzeitung.ch).
Für die Schweiz ist wichtig, dass Bauernzeitung in CHF verrechnet wird und die Vertragsgrundlage schweizerischem Recht untersteht "Schweizerisches Recht" (bauernzeitung.ch). Kontaktmöglichkeiten sind E-Mail an [email protected] und Telefon +41 31 958 33 33, ein Live-Chat ist nicht ersichtlich.
Wer lokal verankerte Alternativen sucht, findet mit Schweizer Bauer, Die Grüne oder AgrarHeute andere Fachmedien im Bereich Landwirtschaft. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Bauernzeitung nur wegen einzelner Themen abonniert haben und die automatische Verlängerung vermeiden möchten.
Viele fühlen sich frustriert, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn der Zugang früher endet als gedacht. Gehen Sie deshalb vor dem ersten Klick auf Nummer sicher und notieren Sie Ihr nächstes Belastungsdatum, den aktuellen Tarif und die E-Mail-Adresse des Kontos.
Machen Sie zwei Bildschirmfotos: eines von der Abo-Übersicht und eines von der Seite mit Preis und Laufzeit. Wenn Sie das Schnupperabo oder einen Gratismonat mit monatlicher Abrechnung nutzen, zählt jeder Tag, weil sich das Abo laut AGB verlängern kann, wenn Sie die Frist von 10 Tagen vor Ablauf verpassen.
Der direkteste Weg führt über das Benutzerkonto auf der Website. Laut den Angaben von Bauernzeitung melden Sie sich zuerst an, öffnen die Abonnementeinstellungen und wählen dort die Option zur Kündigung des Abonnements aus (bauernzeitung.ch).
Praktisch heisst das meist: Anmelden, Konto öffnen, Bereich Abonnement oder Abonnementeinstellungen suchen, Kündigung auswählen und die Hinweise am Bildschirm bis zur Bestätigung fertig durchklicken. Wenn eine Zwischenseite mit Halteangebot oder Preisvorteil erscheint, lassen Sie sich nicht ablenken und suchen Sie nach der endgültigen Bestätigung der Kündigung. Genau hier verstecken sich bei solchen Abläufen oft unnötige Zusatzschritte.
Hilfreich ist auch ein Blick in die AGB unter Bauernzeitung AGB. Wenn Sie nach dem letzten Klick keine Bestätigung auf dem Bildschirm oder per E-Mail erhalten, gilt die Kündigung im Alltag noch nicht als sauber dokumentiert. Dann sofort nachfassen.
Wenn Sie Bauernzeitung nicht direkt auf der Website, sondern als Store-Abo abgeschlossen haben, müssen Sie auch dort kündigen. Bei iOS läuft der Weg über App Store, Kontoeinstellungen, Abonnements, Bauernzeitung auswählen und auf Kündigen tippen (bauernzeitung.ch).
Bei Android öffnen Sie Google Play, gehen zu Mein Konto und dann zu Abonnements, wählen Bauernzeitung und folgen den Kündigungsschritten (bauernzeitung.ch). Ein häufiger Fehler ist, das Abo auf der Website beenden zu wollen, obwohl die Belastung weiterhin über Apple oder Google läuft. Dann wird später nochmals abgebucht und der Ärger ist programmiert.
Falls das Konto nicht zugänglich ist oder die Kündigung online hängen bleibt, können Sie sich an den Verlag wenden. Die bekannten Kontaktdaten sind [email protected] und +41 31 958 33 33. Bürozeiten werden nicht genauer genannt, realistisch ist Montag bis Freitag zu Geschäftszeiten.
Schreiben Sie in die E-Mail Ihren vollständigen Namen, die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse, möglichst die Kundennummer und den klaren Satz, dass Sie Bauernzeitung kündigen möchten. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum des Abos. Das spart später Diskussionen über Frist oder Zugang.
Auch ein Brief ist möglich. Wer einen Zustellnachweis möchte, kann einen eingeschriebenen Brief nutzen oder eine digitale eingeschriebene Zustellung über einen Dienst wie Postclic in Betracht ziehen, wenn ein sauberer Versandnachweis wichtig ist. Als Korrespondenzadresse eignet sich die bekannte Verlagsadresse in Münchenbuchsee.
Viele sorgen sich, dass sie nach dem Kündigen sofort alles verlieren. Bei Bauernzeitung ist nach den vorliegenden Angaben entscheidend, bis wann Ihre bereits bezahlte Periode läuft. Für nicht genutzte Zeiträume nach der Kündigung gibt es keine Rückerstattung, was stark darauf hindeutet, dass der Zugang normalerweise bis zum Ende der laufenden bezahlten Laufzeit bestehen bleibt (bauernzeitung.ch).
Prüfen Sie in der Bestätigung unbedingt das exakte Enddatum. Wenn dort nur steht, dass die Verlängerung gestoppt wurde, fragen Sie nach, ob der Zugriff auf E-Paper und Ausgaben bis zum Ende der bereits bezahlten Periode aktiv bleibt.
Hier wird es schnell teuer, weil die AGB eine automatische Verlängerung vorsehen. Das Abo verlängert sich um die bisherige Laufzeit, wenn es nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf gekündigt wird (bauernzeitung.ch).
Bei einem Jahresabo kann das bedeuten, dass nochmals CHF 167.00 fällig werden. Bei einer Mindestlaufzeit von einem Monat je nach gewähltem Abo lohnt es sich kaum, bis kurz vor Schluss zuzuwarten. Legen Sie direkt nach der Kündigung eine Kalendererinnerung für die Kontrolle der nächsten Abrechnung an.
Nach der Kündigung werden die Benutzerdaten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt (bauernzeitung.ch). Konkrete Löschfristen nennt Bauernzeitung in den vorliegenden Angaben nicht.
Speichern Sie deshalb vorher alles, was Sie später noch brauchen könnten: Rechnungen, Bestätigungsmails, Archivhinweise und Bildschirmfotos des Kontos. Wenn Sie E-Paper-Ausgaben oder Belege noch benötigen, erledigen Sie das vor dem effektiven Enddatum des Zugangs.
Viele ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung keine Rückerstattung erfolgt. Die Linie von Bauernzeitung ist hier klar: Für bereits erbrachte Dienstleistungen gibt es keine Rückerstattung, und auch für nicht genutzte Zeiträume nach einer Kündigung findet keine Rückerstattung statt (bauernzeitung.ch).
Eine Ausnahme gibt es bei rechtzeitigem Widerruf des Abonnements. Dann werden laut den Angaben alle erhaltenen Zahlungen erstattet. Ebenfalls wichtig: Bei einem Rechnungsfehler erstattet Agrarmedien den überzahlten Betrag (bauernzeitung.ch).
Hier ist Vorsicht nötig, weil viele in der Schweiz von einem automatischen 14-Tage-Recht bei Online-Abos ausgehen. Ein allgemeines Widerrufsrecht für online abgeschlossene Verträge gibt es in der Schweiz grundsätzlich nicht. Gesetzliche 14 Tage gelten nur bei bestimmten Vertragstypen wie Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, nicht pauschal für jedes Medienabo.
Bauernzeitung erwähnt dennoch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen in den vorliegenden Daten. Wenn Sie sich darauf berufen wollen, tun Sie das sofort schriftlich per E-Mail und sichern Sie den Versandnachweis. Falls der Verlag den Widerruf akzeptiert, sind die Chancen auf Erstattung deutlich besser als bei einer normalen Kündigung mitten in der Laufzeit.
Am schnellsten geht es per E-Mail an [email protected]. Schreiben Sie Betreff, Kundendaten, Rechnungsdatum, Betrag in CHF und den Grund, etwa Widerruf innert 14 Tagen oder Rechnungsfehler. Hängen Sie Kontoauszug oder Zahlungsbeleg als Datei an.
Wenn Sie innert 5 bis 7 Werktagen keine klare Antwort erhalten, rufen Sie unter +41 31 958 33 33 nach. Bitten Sie nicht nur um Prüfung, sondern um eine konkrete Aussage mit Betrag und Auszahlungsweg. Das verkürzt den Prozess merklich.
Wenn trotz bestätigter Kündigung nochmals belastet wird, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung einer Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, je nach Kartenherausgeber und Regeln von Visa oder Mastercard. Zuständig ist Ihre Bank, nicht eine staatliche Stelle.
Bei Zahlungen über App Store oder Google Play müssen Sie Reklamationen zusätzlich im jeweiligen Store prüfen. Dort entscheidet oft der Plattformbetreiber über Erstattungen bei Doppelbelastungen oder Fehlbuchungen. Als letzter Schritt ist das sinnvoll, wenn Bauernzeitung oder der Verlag nicht reagiert.
Der wichtigste AGB-Punkt ist die Kündigungsfrist. "Das Abonnement verlängert sich automatisch um die bisherige Laufzeit, wenn es nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf gekündigt wird" (bauernzeitung.ch). Genau diese Klausel führt oft zu unerwarteten Verlängerungen.
Dazu kommt eine Mindestlaufzeit von einem Monat, abhängig vom gewählten Abo (bauernzeitung.ch). Eine vorzeitige Beendigung kann nicht verlangt werden, solange diese Mindestlaufzeit nicht vorbei ist. Eine separate Kündigungsgebühr wurde in den AGB nicht gefunden.
Bei monatlicher Abrechnung wird laut AGB der erste Monat kostenlos angeboten (bauernzeitung.ch). Wer so ein Angebot nutzt, sollte die Frist schon bei Abschluss im Kalender markieren, weil aus einem Gratismonat sonst direkt ein kostenpflichtiges Abo werden kann.
Für Bauernzeitung gilt schweizerisches Recht, und Streitigkeiten werden am Sitz von Agrarmedien beigelegt (bauernzeitung.ch). Wenn es zu einem Konflikt kommt, hilft es oft zuerst mit einer sauber dokumentierten E-Mail-Kette und den Unterlagen zur Belastung nachzufassen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungsperiode | Leistungen |
|---|---|---|---|
Jahresabo | CHF 167.00 | Jährlich | 52 Ausgaben, kündbar |
Geschenkabo | CHF 167.00 | Jährlich | 52 Ausgaben, endet automatisch |
Schnupperabo | CHF 29.00 | 12 Ausgaben | E-Paper-Archiv seit 2013 |
Am teuersten sind Jahresabo und Geschenkabo mit je CHF 167.00. Das Schnupperabo ist mit CHF 29.00 deutlich günstiger und eignet sich, wenn Sie Bauernzeitung nur testweise lesen wollen oder vor einer automatischen Langzeitbindung zurückschrecken.
Spannend ist der Unterschied bei der Verlängerung: Das Geschenkabo endet automatisch, das normale Jahresabo nicht. Wer eine Abo-Falle vermeiden will, fährt mit einem klar befristeten Modell oft ruhiger.
Der Preis soll laut den vorliegenden Angaben seit einiger Zeit stabil geblieben sein. Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden, wohl aber Berichte über unklare Kündigungswege und wiederholte Abbuchungen nach der Kündigung.
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie nur einzelne Monate oder wenige Ausgaben lesen möchten, ist das Jahresabo oft überdimensioniert. In solchen Fällen ist das Schnupperabo oder ein alternatives Fachmedium meist die günstigere Lösung.
Viele erwarten bei einem Online-Abo automatisch EU-Regeln, aber in der Schweiz gilt das so nicht. Für Bauernzeitung sind vor allem die AGB und das Obligationenrecht relevant. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge besteht in der Schweiz grundsätzlich nicht.
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkreditverträgen oder gewissen Versicherungsverträgen. Für ein normales Medienabo ist deshalb die Kündigungsregel von Bauernzeitung mit 10 Tagen vor Ablauf in der Praxis entscheidend.
Wenn Bauernzeitung in den Vertragsdaten ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorsieht, können Sie sich darauf berufen, auch wenn das nicht das allgemeine Schweizer Standardmodell für jedes Online-Abo ist. Senden Sie den Widerruf sofort schriftlich und beziehen Sie sich auf den Vertragsabschluss und das Datum.
Wenn diese Frist vorbei ist, bleibt meist nur die normale Kündigung auf das Ende der Laufzeit. Genau deshalb ist die Dokumentation so wichtig: Kontoauszug, Abo-Seite, Bestätigungsmail und Datum der Belastung entscheiden oft darüber, ob eine Forderung wegen Fehlbelastung Erfolg hat.
Wenn Bauernzeitung nicht reagiert oder weiter abbucht, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Auch das SECO bietet Informationen zu Konsumententhemen in der Schweiz, gerade bei wiederkehrenden Zahlungen und unklaren Vertragsbedingungen.
Ein pragmischer Ablauf ist: zuerst schriftlich beim Verlag reklamieren, danach mit denselben Unterlagen an eine Konsumentenschutzstelle gehen und parallel die Bank wegen einer unberechtigten Belastung kontaktieren. Das ist deutlich wirksamer als nur telefonisch Druck zu machen.
Für rechtliche Einordnung ist das Bundesamt für Justiz als offizielle Quelle zu Gesetzesthemen relevant. Für die praktische Unterstützung im Alltag sind SKS und bei wirtschaftsbezogenen Konsumententhemen das SECO oft näher an der Realität von Abo-Streitigkeiten.
Das Bild ist eher kritisch. Aus 5 ausgewerteten Rückmeldungen ergibt sich 1 positive, 3 negative und 1 neutrale Stimme. Die Kündigung von Bauernzeitung wirkt damit eher mühsam als einfach, vor allem wegen unklarer Bestätigungen, versteckter Informationen und Berichten über weitere Abbuchungen nach der Kündigung.
Das passt auch zu den lokal genannten Problemen: versteckte Informationen zur Kündigung, wiederholte Abbuchungen und schwer erreichbarer Kundendienst. Achtung, da wird’s heikel, wenn Sie sich nur auf einen Klick ohne Beleg verlassen.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung kompliziert | Häufig | Mehrere Mails nötig |
Abbuchtung danach | Häufig | Trotz Kündigung belastet |
Rückerstattung | Selten positiv | Schnell ausbezahlt |
Kundendienst | Gemischt | Hilfreich, aber langsam |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
Bauernzeitung Forum | 5 von 5 | 1 |
Negativ | 2 | |
TrustPilot | Negativ | 1 |
Google Reviews | Neutral | 1 |
Wenn Schritte unklar sind, hilft gute Dokumentation mehr als langes Diskutieren. Sichern Sie vor der Kündigung ein Bildschirmfoto der Abo-Seite, den Tarifnamen, das Rechnungsdatum und wenn möglich die Kundennummer.
Bei Rechnungsfehlern zählt jedes Detail. Halten Sie Transaktionsnummer, Datum der Belastung, Betrag in CHF und die Bestätigung der Kündigung bereit. Ohne diese Unterlagen wird die Bank bei einer Beanstandung oft zusätzliche Nachweise verlangen.
Nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigungsmail, prüfen den Kontoauszug mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus lang und notieren das Enddatum des Zugangs. Das ist die beste Absicherung gegen spätere Missverständnisse.
Ein klassischer Fehler ist die Kündigung auf der Website, obwohl das Abo über App Store oder Google Play abgeschlossen wurde. Dann läuft die Belastung im Store weiter. Prüfen Sie deshalb immer zuerst, wo die Zahlung tatsächlich ausgelöst wurde.
Ebenso häufig ist die verpasste 10-Tage-Frist vor Ablauf. Wenn Sie erst kurz vor Ende kündigen, verlängert sich das Abo unter Umständen nochmals um die bisherige Laufzeit. Bei CHF 167.00 ist das ein unnötig teurer Fehler.
Wer nach dem Klick keine Bestätigung speichert, steht bei einer späteren Reklamation schwach da. Laut Nutzerberichten brauchte es teils mehrere Mails, bis eine klare Bestätigung kam. Hören Sie also nicht beim ersten Schritt auf.
Ein zweiter Irrtum betrifft die Rückerstattung. Bauernzeitung zahlt laut den vorliegenden Regeln nicht anteilig für ungenutzte Zeiträume nach Kündigung. Wenn Sie mitten in einer bezahlten Periode aussteigen, verlieren Sie das Restgeld in der Regel.
Bei umständlichen Prozessen klicken viele zu früh weg oder halten eine Zwischenseite schon für die Kündigung. Genau solche versteckten Kündigungsmethoden wurden bei Bauernzeitung als Problem identifiziert. Lesen Sie jede Abschlussseite bis zum Ende.
Die Lösung ist simpel: erst dann aufhören, wenn eine Abschlussmeldung mit Kündigungsdatum erscheint oder eine E-Mail mit Bestätigung eingeht. Ohne das ist die Kündigung nicht ausreichend abgesichert.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Wenn Sie Zugriff auf Ihr Konto haben, ist das Webkonto meist der schnellste Weg. Bei Store-Abos führt dagegen kein Weg an Apple oder Google vorbei. Der Brief ist vor allem dann praktisch, wenn das Konto gesperrt ist oder Sie einen besonders sauberen Zustellnachweis möchten.
Entscheidend ist weniger die Methode als die Beweislage. Wer Datum, Bildschirmfoto und Bestätigung sichert, hat später deutlich weniger Ärger.
Frust entsteht oft erst nach dem vermeintlichen Abschluss. Prüfen Sie direkt nach der Kündigung, ob eine Bestätigung per E-Mail eingetroffen ist und ob darin das Enddatum steht. Machen Sie nochmals ein Bildschirmfoto der Bestätigung.
Setzen Sie zusätzlich eine Erinnerung 7 Tage vor der nächsten erwarteten Belastung und am Tag des Kartenabschlusses. So merken Sie sofort, wenn trotz Kündigung nochmals abgebucht wird.
Kontrollieren Sie Ihr Bankkonto oder die Kreditkartenabrechnung mindestens 30 Tage lang weiter. Wenn eine unberechtigte Zahlung auftaucht, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung einer Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz läuft das in der Regel über den Kartenherausgeber nach dessen Fristen.
Reichen Sie dazu Kündigungsbestätigung, Kontoauszug und die Kommunikation mit Bauernzeitung ein. Unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA ist nicht eine Behörde für den Chargeback zuständig, sondern direkt Ihre Bank.
Wenn Sie weiterhin Agrarthemen lesen möchten, aber ein anderes Abo suchen, kommen in der Schweiz etwa Schweizer Bauer für rund CHF 85 jährlich, Die Grüne für rund CHF 100 jährlich oder AgrarHeute für etwa CHF 80 bis CHF 100 jährlich infrage. Diese Titel decken ebenfalls Themen wie Agrartechnik, Pflanzenbau und Tierhaltung ab.
Wer nur punktuell lesen will, sollte eher ein günstigeres oder automatisch endendes Modell wählen. Das reduziert das Risiko einer erneuten Abo-Falle deutlich.
Wenn Sie Bauernzeitung schriftlich per Post kündigen möchten, verwenden Sie diese bekannte Verlagsadresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, die Abo-E-Mail-Adresse und das gewünschte Kündigungsdatum klar dazu. Verlangen Sie immer eine schriftliche Bestätigung.
Die Postadresse ist hilfreich, wenn Ihr Onlinezugang nicht mehr funktioniert, wenn auf E-Mails niemand reagiert oder wenn Sie bei einer strittigen Verlängerung einen besonders klaren Nachweis möchten. Für die meisten Fälle bleibt das Benutzerkonto jedoch schneller.
Am wenigsten Ärger haben Sie, wenn Sie die Kündigung absenden, den Versand belegen können und danach den Kontoauszug noch mindestens einen Abrechnungszyklus kontrollieren. Genau so gehen geübte Kündiger in der Schweiz vor.
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