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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Menschen sind genervt, wenn sie ein Abo kündigen wollen und zuerst gar nicht genau wissen, welche Leistung überhaupt läuft. Bei Thurgauer Zeitung geht es um ein Schweizer Nachrichtenangebot mit Fokus auf den Kanton Thurgau, ergänzt durch nationale und internationale Themen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport.
Für die Kündigung zählt vor allem der Abo-Typ. Thurgauer Zeitung bietet digitale Abonnemente und Printabonnemente an, wobei sich digitale Abonnemente laut AGB automatisch verlängern und Printabonnemente eine feste Laufzeit haben können, die nicht vor Ablauf kündbar ist "Digitale Abonnemente verlängern sich nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch" (thurgauerzeitung.ch).
Bezahlt wird vor allem für den Zugang zu Inhalten und Ausgaben. Beim Digital-Abo sind laut Preisdaten E-Paper-Ausgaben, individuelle Benachrichtigungen und der Zugriff auf viele Inhalte enthalten, während ein Teil der Artikel weiterhin frei lesbar bleibt.
Das ist wichtig, weil manche Leserinnen und Leser glauben, sie hätten nur eine einzelne Ausgabe gekauft. Tatsächlich handelt es sich meist um ein fortlaufendes Abo mit automatischer Verlängerung, aktuell etwa ab CHF 25.00 pro Monat oder als Testmonat für CHF 1.00 im ersten Monat (thurgauerzeitung.ch).
Thurgauer Zeitung ist klar auf die Schweiz ausgerichtet. Preise werden in CHF geführt, der Kundendienst ist unter 071 27 27 777 erreichbar, und die Supportzeiten liegen bei Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Wer lokal verankerte Hilfe sucht, findet auf dem Abo-Portal Informationen zu Abonnements. Gerade in der Schweiz lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und die eigene Abolaufzeit im Kundenkonto zu prüfen, weil es hier kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Abos gibt.
Das Modell ist klassisch für digitale Medien in der Schweiz. Sie zahlen eine wiederkehrende Gebühr, der Zugang läuft bis zum Ende der bezahlten Periode weiter, und ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich das Digital-Abo automatisch um eine weitere Laufzeit.
Genau hier entsteht oft die Abo-Falle. Wer den Testmonat für CHF 1.00 nutzt und nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf der aktuellen Laufzeit kündigt, rutscht in die nächste kostenpflichtige Periode "Kündigung bis 24 Stunden vor Ablauf der aktuellen Laufzeit möglich" (thurgauerzeitung.ch).
Viele Betroffene ärgern sich erst nach der Kündigung, wenn sie keine Bestätigung finden oder das falsche Datum erwischen. Prüfen Sie deshalb vorab im Konto, bis wann Ihr Abo bezahlt ist, machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Plans und notieren Sie das nächste Belastungsdatum.
Besonders beim Digital-Abo zählt der Zeitpunkt. Laut veröffentlichten Angaben soll die Kündigung vor dem Ende der bezahlten Laufzeitperiode erfolgen, zusätzlich wird eine Frist von 24 Stunden vor Ablauf der aktuellen Laufzeit genannt (thurgauerzeitung.ch).
Wenn Sie frustriert sind, weil die Kündigungsseite schwer auffindbar ist, sind Sie nicht allein. Der offiziell genannte Weg führt über das Selfservice-Portal myservices.handelszeitung.ch, wo die Kündigung jederzeit bis zum Ende der bezahlten Laufzeitperiode möglich sein soll (thurgauerzeitung.ch).
Praktisch funktioniert es in der Regel so: Melden Sie sich über das Abo- oder Serviceportal an, öffnen Sie den Bereich für Ihr Abonnement und suchen Sie nach Optionen wie Abonnement, Meine Produkte, Verwaltung oder Kündigen. Hilfreich ist auch die Supportseite zu Abonnements unter Abonnemente.
Achtung, da wird’s heikel: Nutzer berichten von unnötig langen Wegen und schwer auffindbaren Informationen. Wenn eine Angebotsseite mit Rabatt erscheint, klicken Sie weiter bis zur klaren Kündigungsbestätigung und verlassen Sie den Vorgang nicht zu früh.
Wenn das Online-Portal nicht sauber funktioniert oder keine Bestätigung erscheint, ist der Kundendienst der nächste Weg. Erreichbar ist Thurgauer Zeitung unter 071 27 27 777 sowie per E-Mail an [email protected], jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Am Telefon sollten Sie gleich Namen, Kundennummer, E-Mail-Adresse und gewünschtes Kündigungsdatum bereithalten. Bei einer Kündigung per E-Mail schreiben Sie am besten klar in die Betreffzeile "Kündigung Thurgauer Zeitung Abo" und verlangen ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum.
Ein Brief ist nicht der schnellste Weg, kann aber sinnvoll sein, wenn Sie einen zusätzlichen Nachweis möchten. In der Schweiz nutzen manche dafür einen eingeschriebenen Brief, andere wählen eine digitale Zustellung mit Nachweis wie Postclic, wenn sie Versand, Empfang und Öffnung dokumentieren möchten.
Planen Sie für den Postweg genügend Reserve ein. Realistisch sind 5 bis 10 Arbeitstage, wenn man Versand, Zustellung und Bearbeitung zusammennimmt, deshalb sollte dieser Weg nicht erst am letzten Tag gewählt werden.
Viele haben Angst, dass der Zugang sofort verschwindet. Bei Thurgauer Zeitung soll die Kündigung vor Ende der bezahlten Laufzeit wirken, was in der Praxis heisst: Sie behalten den Zugang in der Regel bis zum Ende der bereits bezahlten Periode.
Wenn Ihr Abo etwa am 30. April erneuert würde und Sie am 20. April kündigen, sollte der Zugriff üblicherweise bis zum 30. April bestehen bleiben. Genau deshalb lohnt sich ein Bildschirmfoto der Bestätigung mit dem Enddatum.
Wer nichts unternimmt, bleibt im Abo. Die AGB sagen klar, dass digitale Abonnemente nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert werden (thurgauerzeitung.ch).
Bei Printabonnements ist die Lage strenger. Dort gibt es laut AGB eine feste Laufzeit, die nicht vor Ablauf gekündigt werden kann, was für manche Leser überraschend ist und sich kaum lohnt, wenn man nur kurzfristig testen wollte.
Zur Datenaufbewahrung nach einer Kündigung nennt Thurgauer Zeitung keine konkreten öffentlichen Details. Wenn Sie gespeicherte Angaben, Rechnungen oder E-Mails behalten wollen, sichern Sie diese vor dem Kündigen lokal auf Ihrem Gerät.
Wer Benachrichtigungen oder digitale Ausgaben später noch nachweisen muss, sollte Rechnungen als PDF speichern. Das ist besonders nützlich, falls nach der Kündigung trotzdem noch eine Belastung auftaucht.
Viele ärgern sich am meisten über diesen Punkt: Eine Rückerstattung bereits bezahlter Abonnementsgebühren ist laut den veröffentlichten Angaben nicht möglich (thurgauerzeitung.ch). Auch ungenutzte Resttage werden nicht gutgeschrieben.
Das heisst konkret: Wenn Sie mitten im Monat kündigen, läuft Ihr Zugang zwar meist bis zum Ende der Periode weiter, Geld für verbleibende Tage erhalten Sie aber normalerweise nicht zurück. Das deckt sich auch mit einer neutralen Nutzerstimme, die eine einfache Kündigung erwähnte, aber keine Rückerstattung erhielt (Google Reviews).
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für online abgeschlossene Abos. Wer ein Digital-Abo von Thurgauer Zeitung normal auf der Website abschliesst, kann sich also nicht einfach innert 14 Tagen ohne besonderen Grund wieder lösen.
Ausnahmen gibt es nur in speziellen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR ab CHF 100 oder bei einzelnen gesetzlich geregelten Vertragstypen. Für ein gewöhnlich online abgeschlossenes Zeitungsabo hilft diese Ausnahme meist nicht.
Wenn eine Belastung trotz fristgerechter Kündigung erfolgte, sollten Sie sofort schriftlich reagieren. Schicken Sie an [email protected] Ihre Kundennummer, das Kündigungsdatum, den Betrag in CHF und einen Anhang mit Bildschirmfotos der Bestätigung.
Am Telefon unter 071 27 27 777 können Sie parallel ein Ticket auslösen. Erfolgsversprechend sind Rückforderungen vor allem dann, wenn es um eine Fehlbelastung geht und nicht bloss um eine normale Restlaufzeit.
Wenn Thurgauer Zeitung nachweislich trotz Kündigung weiter abbucht und nicht reagiert, bleibt als letzter Schritt die Beanstandung bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das meist als Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion, oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank, nicht eine eigene staatliche Chargeback-Stelle. Reichen Sie Kündigungsbestätigung, Belastungsbeleg und Ihre Reklamation ein und verweisen Sie darauf, dass es sich um eine trotz Kündigung weiter belastete Zahlung handelt.
Die AGB enthalten die Punkte, die bei der Kündigung wirklich zählen. Veröffentlicht ist dort, dass sich digitale Abonnemente nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit verlängern und dass Printabonnements eine feste Laufzeit haben können (thurgauerzeitung.ch).
Eine vorzeitige Beendigung eines abgeschlossenen Abonnements ist laut den vorliegenden Angaben nicht möglich. Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden, was gut ist, aber die fehlende Erstattungsmöglichkeit macht einen späten Austritt teuer.
Zum kostenlosen Probeabo liegen keine klaren öffentlichen Angaben vor, wohl aber zu einem Testmonat für CHF 1.00. Gerade bei solchen Einstiegsangeboten ist die automatische Verlängerung der kritische Punkt, weil das günstige Angebot in ein reguläres Abo übergeht, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.
Als anwendbares Recht gilt Schweizer Recht, und als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Zürich genannt (thurgauerzeitung.ch). Zur Datenaufbewahrung nach Kündigung nennt Thurgauer Zeitung öffentlich keine präzisen Details.
Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
Digital-Abo | CHF 25.00 | Monatlich | E-Paper, Benachrichtigungen, Inhalte |
Digital-Abo Testmonat | CHF 1.00 | Erster Monat | Testangebot zum Einstieg |
Der günstigste Einstieg ist der Testmonat für CHF 1.00. Das reguläre Digital-Abo kostet CHF 25.00 pro Monat und ist damit klar die teurere laufende Variante.
Ein Jahrespreis wurde in den vorliegenden Daten nicht veröffentlicht. Darum lässt sich keine konkrete Ersparnis zwischen monatlicher und jährlicher Zahlung berechnen.
Die entscheidende Preisfalle liegt nicht in Zusatzgebühren, sondern in der Verlängerung. Das Abo erneuert sich automatisch, wenn Sie nicht bis spätestens 24 Stunden vor Laufzeitende kündigen (thurgauerzeitung.ch).
Versteckte Kündigungsgebühren wurden nicht gefunden. Das hilft aber nur bedingt, weil eine vorzeitige Beendigung und eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren laut den vorliegenden Angaben nicht vorgesehen sind.
Wenn Sie sich über unklare Kündigungswege ärgern, hilft in der Schweiz vor allem ein nüchterner Blick aufs Recht. Für normale Online-Abos gibt es keine gesetzliche Standardkündigungsfrist und kein allgemeines Widerrufsrecht, deshalb sind bei Thurgauer Zeitung in erster Linie die AGB massgeblich.
Relevant sind bei Spezialfällen Art. 40a ff. OR für Haustürgeschäfte mit 14 Tagen Widerrufsfrist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für ein regulär online bestelltes Zeitungsabo greift diese Ausnahme meistens nicht.
Wenn nach der Kündigung weiter belastet wird, reklamieren Sie zuerst direkt bei Thurgauer Zeitung mit Datum, Betrag und Nachweisen. Setzen Sie eine kurze Frist von 7 Tagen und bewahren Sie alle Unterlagen auf, denn ohne Belege wird es schnell mühsam.
Falls der Fall festfährt, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder Informationen des SECO nutzen. Bei Werbe- oder Transparenzfragen wird auch die Schweizerische Lauterkeitskommission als Anlaufstelle genannt.
Für Konsumententhemen in der Schweiz sind die Stiftung für Konsumentenschutz und das SECO die sinnvollsten allgemeinen Anlaufstellen. Gerade bei Abo-Fällen geben diese Stellen praxisnahe Hinweise dazu, wie man sauber reklamiert und Beweise sichert.
Bei unklarer Werbung oder schlecht verständlichen Bedingungen kann auch die Schweizerische Lauterkeitskommission relevant sein. Sie entscheidet keine Rückzahlungen, kann aber bei unlauteren Geschäftspraktiken ein wichtiger Bezugspunkt sein.
Das klare Fazit fällt eher kritisch aus. In den vorliegenden 5 ausgewerteten Stimmen sind 4 negativ, 1 neutral und keine positiv, was auf einen eher mühsamen Kündigungsprozess hindeutet.
Wiederkehrende Probleme sind schwierige Kündigungsprozesse, fehlende Bestätigungen und nachträgliche Belastungen. Dazu passt auch der Hinweis aus der Recherche, dass Kündigungsinformationen teilweise schwer zu finden seien und die Prozedur unnötig lang wirke.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Schwierige Kündigung | Häufig | Mehrere Versuche nötig |
Weiterbelastung | Mehrfach | Gebühr nach Kündigung |
Schwacher Kundendienst | Mehrfach | Keine Antwort |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
Negativ | 1 | |
TrustPilot | Negativ | 2 |
Forum | Negativ | 1 |
Google Reviews | Neutral | 1 |
Positiv ist immerhin, dass die Online-Kündigung grundsätzlich vorgesehen ist und laut offizieller Angabe über ein Selfservice-Portal möglich sein soll. In der Praxis scheint die Umsetzung aber nicht bei allen sauber zu funktionieren.
Wenn Sie Sorge haben, später keinen Beweis mehr zu haben, hilft eine kleine Dokumentenmappe enorm. Speichern Sie vor der Kündigung den Bildschirm mit Ihrem Abo, das nächste Belastungsdatum und wenn möglich die Kundennummer.
Bei einer Rückforderung zählen vor allem harte Belege. Dazu gehören Betrag in CHF, Transaktionsdatum, Kartenabschluss und die Kündigungsbestätigung per E-Mail oder als Bildschirmfoto.
Nach der Kündigung sollten Sie zusätzlich den Kontoauszug des nächsten Abrechnungszyklus prüfen. So merken Sie rasch, ob doch noch einmal CHF 25.00 oder ein anderer Betrag belastet wurde.
Der häufigste Fehler ist eine zu späte Kündigung. Wer erst am letzten Tag handelt, obwohl bis 24 Stunden vor Laufzeitende gekündigt werden sollte, riskiert eine weitere Verlängerung um eine neue Periode.
Ebenso häufig ist der falsche Kanal. Wenn Sie nur eine E-Mail senden, aber nie kontrollieren, ob im Kundenkonto weiterhin ein aktives Abo steht, kann es später Streit geben. Darum immer Bestätigung und Kontostatus sichern.
Ein weiterer klassischer Irrtum ist die Erwartung einer anteiligen Rückzahlung. Bei Thurgauer Zeitung ist laut den vorliegenden Angaben gerade das nicht vorgesehen, weshalb eine Kündigung mitten im Monat finanziell meist nichts zurückbringt.
Auch Retention-Seiten sind ein Stolperstein. Wenn im Prozess ein Rabatt oder ein Halteangebot erscheint, klicken manche heraus und denken, die Sache sei erledigt. Kündigen Sie erst dann ab, wenn eine klare Bestätigung mit Enddatum angezeigt oder verschickt wurde.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Das Webkonto ist der naheliegende Weg, weil Thurgauer Zeitung diesen offiziell nennt. Telefon und E-Mail helfen, wenn Sie festhängen oder eine zweite Spur für den Nachweis möchten.
Der Brief eignet sich eher für heikle Fälle mit Streitpotenzial. App Store und Google Play sind nur dann relevant, wenn Ihr Abo tatsächlich über diese Plattform und nicht direkt bei Thurgauer Zeitung abgeschlossen wurde.
Speichern Sie sofort die Bestätigungsseite und kontrollieren Sie den E-Mail-Eingang. Fehlt innert kurzer Zeit eine Bestätigung, fragen Sie noch am selben Werktag beim Kundendienst unter 071 27 27 777 nach.
Setzen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag auf den Tag nach dem nächsten möglichen Abrechnungstermin. So merken Sie schnell, ob das Abo wirklich gestoppt wurde oder ob nochmals eine Belastung auftaucht.
Prüfen Sie den nächsten Kartenabschluss oder Ihr Bankkonto besonders genau. Wenn trotz Kündigung nochmals belastet wird, können Sie bei Ihrer Bank innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen.
Wenn Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, kommen je nach Lesestil etwa Neue Zürcher Zeitung mit CHF 45-90 pro Monat, Tages-Anzeiger mit CHF 40-80 pro Monat oder Blick mit CHF 30-60 pro Monat infrage. Wer regionale Tiefe sucht, schaut eher Basler Zeitung oder Berner Zeitung an.
Wenn Sie Ihre Kündigung schriftlich per Post senden möchten, verwenden Sie diese Anschrift:
Schreiben Sie im Brief Ihren Namen, Ihre Kundennummer, den Abo-Typ und das gewünschte Kündigungsdatum. Legen Sie wenn möglich eine Kopie der letzten Rechnung bei und bewahren Sie den Versandnachweis auf.
Für normale Kündigungen ist das Kundenkonto meist schneller als der Postweg. Die Adresse ist vor allem dann nützlich, wenn Sie zusätzlich einen formellen schriftlichen Nachweis möchten oder bereits Streit über eine Belastung besteht.
Wenn es eilt, sollten Sie nicht nur auf den Brief setzen. Nutzen Sie parallel das Online-Portal oder die E-Mail an [email protected], damit Ihre Kündigung rechtzeitig vor der nächsten Abrechnung erfasst wird.
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