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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser merken erst bei der Kündigung, was genau ihr Abo umfasst. Freiburger Nachrichten ist ein regionales Nachrichtenangebot für den Kanton Freiburg und die Umgebung, mit Hauptsitz an der Avenue de Tivoli 3, 1701 Freiburg. Die offizielle Website ist freiburger-nachrichten.ch.
Für die Kündigung zählt vor allem: Ihr Vertrag läuft nach Schweizer Recht und die AGB von Freiburger Nachrichten sehen eine automatische Verlängerung vor, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Genau dieser Punkt sorgt oft für Ärger, weil man das Abo weiterbezahlt, obwohl man es eigentlich nicht mehr nutzen will. Die AGB nennt Freiburger Nachrichten auf unternehmen.freiburger-nachrichten.ch/agb.
Beim monatlichen Abo zahlen Sie für den digitalen Vollzugriff auf sämtliche Inhalte der App. Laut Angebotsbeschreibung gehören dazu Nachrichten, Sportberichterstattung, Kultur und weitere Inhalte aus der Region und darüber hinaus. Der veröffentlichte Preis liegt bei CHF 18.00 pro Monat.
Zusätzlich gibt es einen Tagespass für CHF 2.00 pro Tag. Wer nur eine aktuelle Ausgabe oder einzelne Berichte lesen will, fährt damit oft günstiger als mit einem wiederkehrenden Abo. Eine kostenlose Probezeit oder ein Testabo mit automatischer Umwandlung ist in den recherchierten Bedingungen nicht erwähnt.
Das Modell ist kein klassisches Freemium mit dauerhaft gratis Basisversion, sondern ein bezahlter Zugriff auf Inhalte. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht innerhalb der geltenden Frist kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit ist laut AGB in den jeweiligen Abonnementsbedingungen geregelt, wird aber nicht an einer zentralen Stelle klar beziffert.
Für junge Erwachsene, die 2026 18 Jahre alt werden, gibt es eine Besonderheit im Kanton Freiburg: Das Abo ist kostenlos, weil der Staat Freiburg die Kosten übernimmt. Diese Regel ist auf fr.ch beschrieben. Wenn Sie nicht in diese Gruppe fallen, ist das reguläre Monatsabo mit CHF 18.00 der wichtigste Tarif.
Wer schon einmal nach einer Kündigung weiter belastet wurde, weiss: Vorbereitung spart Nerven. Prüfen Sie zuerst Ihr nächstes Belastungsdatum, sichern Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Plans und notieren Sie, über welchen Kanal Sie bezahlt haben. Das ist entscheidend, wenn später doch noch eine Abbuchung auftaucht.
Hilfreich sind vor allem drei Belege: der letzte Zahlungsnachweis, ein Bildschirmfoto Ihres Kontos und die bisherige Korrespondenz mit Freiburger Nachrichten. Bei Streit über eine falsche Belastung verlangt das Unternehmen laut FAQ beziehungsweise Bedingungen, dass Ansprüche wegen Abrechnungsfehlern innert 10 Tagen schriftlich eingereicht werden. Diese Frist ist kurz, also nicht trödeln.
Der direkt bestätigte Weg führt nicht über einen sichtbaren Selbstbedienungs-Knopf im Kundenkonto, sondern über den Kundendienst. Freiburger Nachrichten nennt dazu ausdrücklich den Kontakt per Telefon, E Mail oder Kontaktformular: 026 347 30 00, [email protected] sowie das Hilfeangebot unter unternehmen.freiburger-nachrichten.ch/faq.
Gehen Sie praktisch so vor: Öffnen Sie die FAQ oder Kontaktseite, wählen Sie das Thema Abo, nennen Sie Ihren vollständigen Namen, die bei Freiburger Nachrichten hinterlegte E Mail Adresse, wenn möglich Ihre Kundennummer und schreiben Sie klar, dass Sie das Abonnement kündigen möchten. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum des Zugangs. Gerade weil Nutzer über umständliche Abläufe berichten, lohnt sich diese klare Formulierung.
Wenn Sie eine schnelle menschliche Rückmeldung wollen, ist das Telefon oft der beste Start. Der Kundendienst ist laut recherchierten Angaben von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar unter 026 347 30 00. Wer morgens anruft, bekommt erfahrungsgemäss eher direkt jemanden an die Leitung als kurz vor 12.00 Uhr.
Per E Mail an [email protected] haben Sie den Vorteil eines schriftlichen Belegs. Das ist besonders wichtig, wenn Sie befürchten, dass später doch noch verrechnet wird. Senden Sie die Nachricht idealerweise vor dem nächsten Belastungstermin und speichern Sie die gesendete Nachricht als PDF oder Bildschirmfoto.
Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie Freiburger Nachrichten auch per Brief an die Firmenadresse schreiben. Eine postalische Kündigung ist nicht als Hauptweg ausgewiesen, aber sie ist als zusätzliche Option sinnvoll, wenn Sie auf Ihre E Mail keine Antwort erhalten oder wenn ein höherer Betrag im Raum steht.
Wer den Versandnachweis digital statt klassisch lösen will, kann auch einen zertifizierten digitalen Briefdienst wie Postclic nutzen. Solche Dienste dokumentieren Versand und Zustellung mit Zeitstempel, was im Streitfall nützlich sein kann.
Viele sorgen sich, dass der Zugang sofort weg ist. Bei Freiburger Nachrichten ist in den veröffentlichten Informationen kein sofortiger Entzug nach Eingang der Kündigung beschrieben. Praktisch heisst das meist: Ihr Zugang läuft bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiter, sofern Ihnen die Kündigung bestätigt wird.
Gerade weil keine Rückerstattung für nicht genutzte Restzeit vorgesehen ist, sollten Sie davon ausgehen, dass die Nutzung bis zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums bestehen bleibt und danach endet. Lassen Sie sich dieses Enddatum schriftlich nennen. Sonst wissen Sie nicht sicher, ob Ihr Zugriff etwa bis zum Monatsende oder nur bis zum nächsten Stichtag läuft.
Hier liegt die eigentliche Abo-Falle: Laut AGB verlängert sich das Abonnement automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das steht so in den Bedingungen von Freiburger Nachrichten. Wenn Sie also nichts unternehmen, läuft der Vertrag weiter und die nächste Belastung wird regulär fällig.
Weil die genaue Mindestlaufzeit in den jeweiligen Abonnementsbedingungen festgelegt sein soll, sollten Sie in Ihrer Bestätigung immer auch nach dem letzten kostenpflichtigen Zeitraum fragen. So vermeiden Sie Missverständnisse über den tatsächlichen Vertragsabschluss und den nächsten Erneuerungstermin.
Freiburger Nachrichten erklärt in den AGB, dass personenbezogene Daten bei Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinien behandelt werden. Das ist keine Zusage, dass alles sofort gelöscht wird. Rechnen Sie damit, dass Rechnungsdaten und vertragsbezogene Angaben für administrative Zwecke noch aufbewahrt werden können.
Wenn Sie wichtige Unterlagen brauchen, sichern Sie diese vor der Kündigung. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und allfällige Logins oder gespeicherte Artikel, sofern in Ihrem Konto zugänglich. Wer erst nach Kontosperrung danach sucht, hat oft unnötigen Aufwand.
Viele Kündigende ärgern sich am meisten über diesen Punkt: Freiburger Nachrichten bietet keine Rückerstattung, wenn das Abonnement bereits in Anspruch genommen wurde. Laut den recherchierten Angaben gibt es auch keine Rückerstattung für den nicht genutzten Zeitraum nach der Kündigung. Wer also mitten im Monat kündigt, bekommt den Rest normalerweise nicht zurück.
Das lohnt sich kaum, wenn Sie auf eine anteilige Vergütung hoffen. Rechnen Sie bei Freiburger Nachrichten im Normalfall nicht mit pro rata Rückzahlungen. Genau darum ist der Kündigungszeitpunkt vor dem nächsten Belastungstermin wichtiger als die Frage, ob Sie nachher noch ein paar Tage Zugang verlieren.
In der Schweiz gibt es für online abgeschlossene Abos grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht wie in der EU mit 14 Tagen. Für Freiburger Nachrichten ist auch in den AGB kein besonderes Widerrufsrecht genannt. Wenn Sie also digital abgeschlossen haben, können Sie sich nicht automatisch auf eine kostenlose Rückabwicklung berufen.
Ausnahmen wie Haustürgeschäfte über CHF 100 oder bestimmte Kreditverträge passen auf ein normales Nachrichtenabo meist nicht. Für ein digitales Medienabo ist darum die vertragliche Kündigung der realistische Weg, nicht der Widerruf. Die SKS weist seit Jahren darauf hin, dass in der Schweiz bei Onlineverträgen oft gerade keine generelle Bedenkfrist besteht.
Eine Rückzahlung kommt am ehesten bei einem Abrechnungsfehler in Frage. Freiburger Nachrichten verlangt, dass Ansprüche innert 10 Tagen schriftlich eingereicht werden. Schreiben Sie an [email protected], fügen Sie Datum, Betrag, Zahlungsart und einen Kontoauszug oder Kartenbeleg bei und verlangen Sie die Korrektur der konkreten Belastung.
Wurde Ihre Karte trotz bestätigter Kündigung nochmals belastet, reklamieren Sie parallel bei Freiburger Nachrichten und bei Ihrer Bank. In der Schweiz spricht man meist von Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion. Bei wiederkehrenden Abo-Zahlungen ist eine Reklamation in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll, je nach Kartenherausgeber und Regeln von Visa oder Mastercard.
Die AGB von Freiburger Nachrichten sind an diesem Punkt klar: Das Abonnement verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Genau deshalb sollten Sie nicht bis zum letzten Tag warten. Wer am Vorabend der nächsten Belastung schreibt, riskiert eine unnötige Zusatzperiode.
Zur Mindestvertragslaufzeit heisst es, diese sei in den Abonnementsbedingungen angegeben. Das ist für Kundinnen und Kunden etwas mühsam, weil die Information nicht an einer einzigen Stelle kompakt präsentiert wird. Fragen Sie darum beim Kundendienst direkt nach der konkreten Laufzeit Ihres Abschlusses.
Eine kostenlose Probezeit oder ein Gratis-Test mit späterer Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abo ist bei Freiburger Nachrichten in den verfügbaren Angaben nicht vorgesehen. Das reduziert zwar das Risiko eines unbemerkten Testendes, ändert aber nichts an der automatischen Verlängerung eines regulären Abos.
Für den Vertrag gilt Schweizer Recht, und Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in Freiburg geregelt. Das steht in den AGB von Freiburger Nachrichten. Für Schweizer Kundinnen und Kunden heisst das vor allem: Beschwerden und Belege sollten sauber dokumentiert sein, weil ein späterer Nachweis ohne Bestätigung schnell mühsam wird.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Monatliches Abonnement | CHF 18.00 | Monatlich | Voller App-Zugang |
| Tagespass | CHF 2.00 | Täglich | Aktuelle Ausgabe |
Das Monatsabo ist das teurere laufende Modell und richtet sich an regelmässige Leserinnen und Leser. Der Tagespass ist für Gelegenheitsnutzung gedacht. Wer weniger als neun Tage pro Monat liest, zahlt mit einzelnen Tagespässen rechnerisch weniger als mit dem Monatsabo von CHF 18.00.
Wenn Sie Freiburger Nachrichten fast täglich lesen, ist das Monatsabo nachvollziehbar. Wenn Sie aber nur an Wochenenden oder bei grösseren regionalen Ereignissen reinschauen, ist CHF 18.00 pro Monat schnell zu viel. Dann ist der Tagespass für CHF 2.00 oft die vernünftigere Lösung.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Das ist positiv. Ärgerlicher ist eher, dass nach Kündigung keine Rückerstattung für ungenutzte Restzeit vorgesehen ist. Preislich wichtig ist auch die Sonderregel für junge Erwachsene im Kanton Freiburg im Jahr 2026, bei denen der Staat die Kosten übernimmt.
Für ein Abo wie Freiburger Nachrichten gilt in der Schweiz vor allem das Obligationenrecht. Eine gesetzlich fixierte allgemeine Kündigungsfrist für Abonnemente gibt es nicht, deshalb sind die AGB und die konkreten Abo-Bedingungen entscheidend. Freiburger Nachrichten hält in seinen AGB fest, dass sich das Abo automatisch verlängert.
Beim Widerrufsrecht ist die Schweiz deutlich strenger als die EU. Für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge gibt es grundsätzlich kein allgemeines 14-Tage-Widerrufsrecht. Dass Freiburger Nachrichten in seinen Bedingungen kein besonderes Widerrufsrecht nennt, passt also zur Schweizer Rechtslage.
Wenn Freiburger Nachrichten trotz Kündigung weiter belastet oder auf einen belegten Abrechnungsfehler nicht reagiert, schreiben Sie zuerst dem Kundendienst mit Frist und Unterlagen. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Die SKS hilft bei typischen Abo-Problemen und erklärt das Vorgehen verständlich.
Für allgemeine Konsumententhemen und Preisfragen ist auch das SECO eine wichtige Referenz. Das SECO betreibt Informationen zum Konsum und verweist auf zuständige Stellen in der Schweiz. Praktisch ist diese Reihenfolge: zuerst Freiburger Nachrichten schriftlich, danach SKS, parallel bei Kartenproblemen die Bank kontaktieren.
Die Stiftung für Konsumentenschutz erreichen Sie online über ihre offizielle Website. Für amtliche Informationen zu Konsumfragen finden Sie beim Bund Hinweise über das Konsumportal. Bei Kartenrückbelastungen ist dagegen nicht eine Behörde zuständig, sondern Ihr Kartenherausgeber unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Das Urteil fällt eher kritisch aus. Aus 5 ausgewerteten Einzelbewertungen sind 1 positiv und 4 negativ. Der Kündigungsprozess von Freiburger Nachrichten wirkt damit nicht unlösbar, aber klar fehleranfällig, vor allem bei Bestätigung, Belastung nach Kündigung und allgemeiner Übersichtlichkeit.
Das deckt sich mit den lokalen Problemmeldungen aus der Recherche: Kunden berichten über Probleme mit der Kündigung und über unzureichende Unterstützung bei Fragen zur Kontoauflösung. Positiv ist immerhin, dass der Kundendienst in einzelnen Fällen schnell reagiert hat.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Umständliche Kündigung | 2 von 5 | Mehrere Anläufe |
| Belastung nach Kündigung | 1 von 5 | Weiter verrechnet |
| Gebührenärger | 1 von 5 | Unerwartete Kosten |
| Schneller Kundendienst | 1 von 5 | Rasche Antwort |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| Google Reviews | 4 von 5 | Kundendienst | Positiv |
| Negativ | Kündigung | Negativ | |
| TrustPilot | Negativ | Belastung | Negativ |
| Forum | Negativ | Gebühren | Negativ |
| TrustPilot | Negativ | Bedienung | Negativ |
Wenn Sie frustriert sind, weil Schritte unklar sind, hilft eine saubere Mappe mit Belegen. Sichern Sie vor der Kündigung einen Bildschirmfoto des aktuellen Freiburger Nachrichten Plans, notieren Sie das nächste Belastungsdatum und speichern Sie die letzte Rechnung oder Kartenabbuchung. Diese drei Belege sind später Gold wert.
Für eine Beanstandung brauchen Sie Datum, Betrag und Zahlungsweg. Bei Freiburger Nachrichten sollten Sie zusätzlich die Kündigungsbestätigung mit Enddatum, den gesendeten Kündigungstext und einen aktuellen Kontoauszug aufbewahren. Wegen der 10-Tage-Frist bei Abrechnungsfehlern zählt jeder Tag.
Nach der Kündigung kontrollieren Sie mindestens den nächsten Monatsabschluss. Taucht dort nochmals eine Belastung von Freiburger Nachrichten auf, melden Sie diese sofort schriftlich und legen Sie Ihre Bestätigung bei. So gehen Sie auf Nummer sicher.
Ein häufiger Fehler ist der falsche Kanal. Wer nur eine allgemeine Nachricht ohne klare Betreffzeile schickt, erhält manchmal keine verwertbare Bestätigung. Schreiben Sie deshalb immer ausdrücklich Kündigung Freiburger Nachrichten Abo und verlangen Sie das Enddatum schriftlich.
Der zweite Fehler ist das Verpassen des Belastungstermins. Weil sich das Abo automatisch verlängert, genügt es nicht, irgendwann im Monat zu schreiben. Senden Sie Ihre Kündigung mehrere Tage vor der nächsten Abbuchung. Bei knapper Frist lohnt sich zusätzlich ein Anruf unter 026 347 30 00.
Der dritte Fehler ist die falsche Erwartung bei Rückerstattungen. Freiburger Nachrichten sieht keine Rückzahlung für angebrochene oder ungenutzte Restzeit vor. Wer mitten in der Periode kündigt und mit Geld zurück rechnet, erlebt fast sicher eine Enttäuschung.
Viertens: keine Belege sichern. Gerade bei den negativen Berichten über Belastungen nach Kündigung ist das riskant. Speichern Sie E Mails, Bildschirmfotos und Kontoauszüge mindestens bis nach dem nächsten Kartenabschluss.
Fünftens: zu spät auf eine Falschbelastung reagieren. Freiburger Nachrichten verlangt bei Abrechnungsfehlern eine schriftliche Meldung innert 10 Tagen. Wenn Sie erst Wochen später reklamieren, wird es deutlich schwieriger. Achtung, da wird’s heikel, wenn Sie gar keine Kündigungsbestätigung vorweisen können.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Abbuchung | Keine gefunden | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Abbuchung | Keine gefunden | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Abbuchung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Für Freiburger Nachrichten ist der direkt belegte Hauptweg der Kontakt mit dem Kundendienst über Formular, Telefon oder E Mail. App Store und Google Play kommen nur dann in Frage, wenn Sie ein mobiles Abo tatsächlich über den jeweiligen Store abgeschlossen haben. Prüfen Sie deshalb immer Ihre Zahlungsquelle zuerst.
Kein Weg ist für alle gleich gut. Wer schnell handeln muss, nimmt E Mail und Telefon zusammen. Wer besonders saubere Nachweise will, ergänzt einen Brief. Entscheidend ist nicht der schönste Kanal, sondern dass Sie vor der nächsten Abbuchung eine klare, beweisbare Kündigung haben.
Speichern Sie sofort alles ab: gesendete E Mail, Bildschirmfoto des Formulars und falls vorhanden die Antwort von Freiburger Nachrichten. Setzen Sie zudem einen Kalendereintrag zwei Tage vor dem nächsten Belastungsdatum und einen weiteren am Tag des Kartenabschlusses. So verpassen Sie keine unberechtigte Belastung.
Wenn die Bestätigung keine klare Endfrist nennt, fragen Sie nach. Eine Formulierung wie Kündigung erhalten reicht nicht. Sie brauchen bei Freiburger Nachrichten das konkrete Ende des Zugangs oder mindestens den letzten bezahlten Zeitraum.
Kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug mindestens 30 Tage lang nach der letzten erwarteten Abbuchung. Erscheint trotz bestätigter Kündigung nochmals eine Belastung, reklamieren Sie umgehend bei Freiburger Nachrichten und bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft eine Kartenrückbelastung in der Regel über den Kartenherausgeber, nicht über eine staatliche Stelle.
Wenn Sie nach Freiburger Nachrichten eine Alternative suchen, sind 20 Minuten kostenlos mit Werbung, Blick ab etwa CHF 10 pro Monat und der Tages-Anzeiger ab CHF 19 pro Monat naheliegende Optionen. Wer stärker auf vertiefte Analysen setzt, schaut eher zur NZZ mit rund CHF 29 pro Monat.
Wenn Sie Freiburger Nachrichten postalisch kündigen möchten, nutzen Sie die bekannte Firmenadresse des Hauptsitzes:
Schreiben Sie im Brief Ihren Namen, Ihre Adresse, die hinterlegte E Mail Adresse und den klaren Wunsch, das Freiburger Nachrichten Abo auf den nächstmöglichen Termin zu beenden. Verlangen Sie auch hier eine schriftliche Bestätigung.
Die Post ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihre E Mail unbeantwortet bleibt oder wenn es um eine strittige Belastung geht. Für normale Fälle ist der Kundendienst über [email protected] oder 026 347 30 00 meist schneller. Aber als zusätzlicher Nachweis kann ein Brief sehr nützlich sein.
Unterm Strich ist Freiburger Nachrichten kündbar, aber nicht ganz so elegant, wie man es sich wünschen würde. Wer früh handelt, alle Belege sichert und die Rückerstattungsregeln realistisch einschätzt, kommt trotzdem ohne grosse Umwege ans Ziel.
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