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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Handelszeitung ist ein Schweizer Nachrichtenmagazin mit Fokus auf Wirtschaft, Finanzen und Politik. Für Kündigungen ist das wichtig, weil Sie je nach Abo nicht nur Print erhalten, sondern oft auch E-Paper und digitale Inhalte mitlaufen, etwa auf bilanz.ch, wie die Angebotsseiten zeigen (handelszeitung.ch).
Viele Leserinnen und Leser merken erst bei der Kündigung, was genau im Paket steckt und wie lange die Laufzeit noch dauert. Genau dort beginnt oft der Frust: Wer ein Jahresabo zu CHF 189. - abgeschlossen hat, will vermeiden, dass es sich stillschweigend nochmals verlängert oder dass nach der Kündigung weiter verrechnet wird.
Bezahlt wird bei Handelszeitung je nach Modell für 26 gedruckte Ausgaben, E-Paper Zugriff oder den Vollzugang zu digitalen Inhalten in der App. Genannte Preise aus den offiziellen Angeboten sind etwa CHF 189. - für das Jahresabo Print, CHF 47.00 pro Quartal für das E-Paper Abo, CHF 25.00 pro Monat für das App Monatsabo und CHF 46.00 pro Quartal für das 3-Monatsabo in der App (handelszeitung.ch).
Das Geschäftsmodell ist kein kostenloses Nachrichtenportal mit gelegentlichem Einzelkauf, sondern ein klassisches Abo mit fester Laufzeit. Laut AGB verlängern sich digitale Abonnemente nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit, wenn Sie nicht vorher kündigen (handelszeitung.ch).
Handelszeitung ist klar auf die Schweiz ausgerichtet, mit Preisen in CHF, Schweizer Recht in den AGB und einem Kundenservice in Zofingen. Kontaktmöglichkeiten sind eine Hilfe-Seite, E-Mail an [email protected] und die Telefonnummer +41 (0)58 269 25 05 (shop.handelszeitung.ch, app.handelszeitung.ch).
Praktisch ist die Online-Kündigung im Selfservice-Portal myservices.handelszeitung.ch. Weniger angenehm ist, dass einzelne Nutzer von unübersichtlichen Abläufen oder wiederholten Gebühren berichten. Wer nach der Kündigung auf Nummer sicher gehen will, sollte Bestätigung, Bildschirmfotos und die nächste Belastung im Kontoauszug sofort sichern.
Viele Handelszeitung-Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder am Ende doch noch eine weitere Periode bezahlen müssen. Prüfen Sie deshalb vor dem Klick auf Kündigen drei Punkte: aktueller Tarif, nächstes Verlängerungsdatum und Zahlungsweg, also ob Sie direkt bei Handelszeitung oder allenfalls über eine App-Plattform abgeschlossen haben.
Machen Sie ein Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos, notieren Sie das Rechnungsdatum und speichern Sie vorhandene Rechnungen. Gerade bei gemeldeten Fällen mit wiederholten Gebühren nach Kündigung ist dieser einfache Schritt Gold wert, weil Sie Datum, Preis und Produkt später sauber belegen können.
Die offizielle Standardmethode ist die Kündigung im Selfservice-Portal. Handelszeitung schreibt, dass die Kündigung jederzeit vor Ende der bezahlten Laufzeitperiode auf myservices.handelszeitung.ch erfolgen kann (handelszeitung.ch).
Der praktische Klickpfad lautet in der Regel: Konto öffnen, bei myservices.handelszeitung.ch anmelden, Abo oder Produkte auswählen, das betroffene Handelszeitung Abo öffnen und die Kündigungsfunktion bestätigen. Falls die Bezeichnungen leicht anders heissen, suchen Sie nach Begriffen wie Abo, Abonnement, Meine Produkte oder Kündigen.
Öffnen Sie parallel die Hilfe unter Fragen und Antworten, falls Sie im Portal hängen bleiben. Brechen Sie den Vorgang nicht ab, bevor eine sichtbare Bestätigung erscheint. Speichern Sie die Abschlussseite sofort als Bildschirmfoto, weil genau dieser Nachweis bei späteren Diskussionen über Gebühren oft fehlt.
Wenn das Portal unklar ist, können Sie den Kundenservice nutzen. Offiziell genannt sind die E-Mail-Adresse [email protected] und die Telefonnummer +41 (0)58 269 25 05; feste Servicezeiten werden nicht veröffentlicht (shop.handelszeitung.ch).
Per E-Mail sollten Sie kurz und vollständig schreiben: Vorname, Nachname, Kundennummer, betroffene Ausgabe oder Abo-Art, Wunsch der Kündigung auf Ende der laufenden Periode und Bitte um schriftliche Bestätigung. Ohne Kundennummer wird es oft mühsam. Eine Nutzerstimme kritisierte genau das: "Der Kündigungsprozess war sehr irreführend, die Website hat mir nicht klar gezeigt, dass ich meine Kundennummer angeben muss, um die Kündigung abzuschließen." (Google Reviews)
Am Telefon lohnt es sich, Datum, Uhrzeit und Name der Ansprechperson zu notieren. Bitten Sie immer zusätzlich um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Wenn nur auf Englisch geantwortet wird, was lokal als Beschwerde vorkommt, bleiben Sie sachlich und verlangen Sie eine Bestätigung mit Abo-Referenz.
Wer lieber einen physischen Nachweis hat, kann Handelszeitung auch schriftlich an den Kundendienst senden. Für die Zustellung an den Abo-Service ist die bekannte Adresse in Zofingen relevant, nicht die Redaktion.
Sie können einen eingeschriebenen Brief verwenden, wenn Sie einen klaren Zustellnachweis möchten. Als digitale Variante nutzen manche Konsumentinnen und Konsumenten auch Dienste wie Postclic, bei denen ein zeitgestempelter Versandnachweis erstellt wird; das kann praktisch sein, wenn Sie keinen Gang zur Post wollen.
Schreiben Sie im Brief knapp: Kündigung des Handelszeitung Abos auf Ende der laufenden Laufzeit, mit Name, Adresse, Kundennummer, E-Mail und Datum. Rechnen Sie bei Post mit etwa 5 bis 10 Arbeitstagen, bis Ihr Schreiben intern verarbeitet ist.
Wenn Sie Handelszeitung als App-Abo über App Store oder Google Play abgeschlossen haben, muss die Verlängerung in der jeweiligen Plattform gestoppt werden. Die App ist sowohl im App Store als auch bei Google Play verfügbar, deshalb ist dieser Punkt realistisch und nicht nur Theorie (App Store, Google Play).
Im App Store finden Sie das meist unter Apple-ID, Abonnemente, Handelszeitung, dann Abonnement kündigen. In Google Play führt der übliche Weg über Profil, Zahlungen und Abos, Abos, Handelszeitung, Abo kündigen. Kündigen Sie nicht nur im Handelszeitung Konto, wenn die Zahlung über die Plattform läuft, sonst bleibt die Belastung unter Umständen aktiv.
Viele befürchten, dass nach dem Kündigen sofort alles gesperrt wird. Bei Handelszeitung ist offiziell festgehalten, dass Sie jederzeit vor Ende der bezahlten Laufzeitperiode kündigen können. Das bedeutet in der Praxis: Der Zugang bleibt normalerweise bis zum Ende der bereits bezahlten Periode bestehen und endet nicht mitten im Monat oder mitten im Quartal (handelszeitung.ch).
Ein Beispiel: Kündigen Sie ein Quartalsabo zwei Wochen nach der Belastung, bleibt der Zugriff in der Regel bis zum Ende dieses Quartals bestehen. Genau deshalb lohnt sich frühes Kündigen, wenn Sie die automatische Verlängerung stoppen wollen, aber den Rest der bezahlten Zeit noch nutzen möchten.
Laut AGB verlängern sich digitale Abonnemente nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit (handelszeitung.ch). Das ist der Kernpunkt bei vielen Ärgerfällen: Wer das Datum verpasst, rutscht direkt in die nächste Periode.
Für die Datenaufbewahrung nach Kündigung macht Handelszeitung in den verfügbaren AGB keine klaren Angaben. Speichern Sie deshalb vor Ablauf wichtige Rechnungen, Bestätigungen und allenfalls E-Paper Inhalte, soweit Ihr Zugriff dies erlaubt. Was nach Vertragsende im Konto bestehen bleibt, wird nicht präzise erklärt.
Viele Handelszeitung-Mitglieder ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wurde oder wenn sie auf eine anteilige Rückzahlung hoffen. Die offizielle Linie ist streng: Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Abonnementsgebühren ist nicht möglich (handelszeitung.ch).
Eine anteilsmässige Rückerstattung kommt laut Angaben nur bei Kündigung aus wichtigem Grund in Frage (handelszeitung.ch). Im Alltag heisst das: Wer einfach nicht mehr lesen will oder das Abo zu spät stoppt, erhält in aller Regel kein Geld zurück. Das lohnt sich kaum als Streitpunkt, ausser es gibt einen klaren Sonderfall.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Abos wie in der EU. Für Handelszeitung heisst das konkret: Ein abgeschlossenes Abo lässt sich nicht einfach innert 14 Tagen ohne Grund rückgängig machen, sofern das Unternehmen das nicht freiwillig anbietet. Eine solche allgemeine Rücktrittsfrist wird hier nicht genannt.
Eine Ausnahme gilt im Schweizer Recht typischerweise bei Haustürgeschäften über CHF 100 mit 14 Tagen Bedenkfrist. Für ein gewöhnlich online abgeschlossenes Handelszeitung Abo hilft diese Regel meist nicht. Genau deshalb sollten Sie schon beim Abschluss auf Laufzeit und automatische Verlängerung achten.
Wenn eine Belastung trotz rechtzeitiger Kündigung erfolgt ist, senden Sie innert weniger Tage eine E-Mail an [email protected] mit Kündigungsnachweis, Rechnungsdatum und Betrag. Formulieren Sie klar, dass Sie keine Kulanz fordern, sondern die Korrektur einer aus Ihrer Sicht falschen Belastung.
Wenn Sie keine Antwort erhalten, rufen Sie unter +41 (0)58 269 25 05 an und verlangen Sie ein Ticket oder eine schriftliche Fallnummer. Fehler bei der Abrechnung sind in den AGB nicht ausdrücklich geregelt, deshalb zählt Ihr Nachweis besonders stark. Die Erfolgsquote ist erfahrungsgemäss deutlich besser, wenn Sie Bildschirmfoto der Kündigungsbestätigung und Kontoauszug zusammen mitschicken.
Bleibt eine unberechtigte Belastung bestehen, können Sie in der Schweiz bei Kreditkarten eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion prüfen. Das geschieht in der Regel über die kartenausgebende Bank, oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts sowie der FINMA.
Bei App Store oder Google Play müssen Sie zusätzlich die Plattform prüfen, über die abgerechnet wurde. Dort läuft die Kündigung und teils auch die Reklamation über Ihr Plattformkonto. Nutzen Sie diesen Weg erst, wenn klar ist, dass die Zahlung wirklich über die Plattform und nicht direkt über Handelszeitung lief.
Handelszeitung hält in den AGB fest, dass digitale Abonnemente sich nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit verlängern und dass Kundinnen und Kunden sich zu einer festen Laufzeit verpflichten, die nicht vor Ablauf ordentlich gekündigt werden kann (handelszeitung.ch). Genau diese Kombination ist typisch für Abo-Fallen im weiteren Sinn: nicht versteckt, aber leicht zu unterschätzen.
Praktisch heisst das: Kündigen Sie zwar jederzeit während der laufenden Periode, die Beendigung wirkt aber erst auf deren Ende. Eine ordentliche vorzeitige Auflösung mitten in der festen Laufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Informationen zu kostenlosen Testphasen nennt Handelszeitung in den verfügbaren AGB nicht. Ebenfalls unklar bleibt, wie lange Daten nach Vertragsende aufbewahrt werden. Für Streitigkeiten nennen die AGB das zuständige Gericht in Zürich und als anwendbares Recht Schweizer Recht (handelszeitung.ch).
Wer ein Abo abschliesst, akzeptiert also eine automatische Verlängerung, feste Laufzeiten und einen eher engen Rückerstattungsrahmen. Wenn Sie das Abo nur befristet wollten, setzen Sie direkt nach dem Abschluss einen Kalenderhinweis vor das nächste Verlängerungsdatum.
| Abo | Preis in CHF | Abrechnungsperiode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Jahresabo Handelszeitung Print | CHF 189. - | Jährlich | 26 Ausgaben, E-Paper, Digitalinhalte |
| E-Paper Abo | CHF 47.00 | Vierteljährlich | Digitale Ausgaben vor Erscheinen |
| Monatsabo Handelszeitung App | CHF 25.00 | Monatlich | Vollzugriff auf Inhalte |
| 3-Monatsabo Handelszeitung App | CHF 46.00 | Vierteljährlich | Zugriff auf digitale Inhalte |
Am teuersten pro Jahr ist das Monatsabo der App, wenn Sie es zwölf Monate laufen lassen: CHF 25.00 mal 12 ergibt CHF 300.00 pro Jahr. Das Print Jahresabo zu CHF 189. - ist damit deutlich günstiger, sofern Sie die gedruckten 26 Ausgaben und den E-Paper Zugriff wirklich nutzen.
Beim Digitalen fällt auf, dass das 3-Monatsabo mit CHF 46.00 deutlich günstiger ist als drei einzelne Monate zu total CHF 75.00. Wenn Sie nur digital lesen, ist das Quartalsmodell preislich klar attraktiver als das Monatsabo.
Eine eigentliche Kündigungsgebühr wurde in den AGB nicht gefunden. Das Kostenrisiko liegt eher in der automatischen Verlängerung und darin, dass eine feste Laufzeit nicht vorzeitig ordentlich endet.
Das Jahresabo wird als Spezialpreis von CHF 189. - statt regulär CHF 259. - angeboten (handelszeitung.ch). Gerade bei Spezialpreisen übersehen viele, dass nach Ablauf wieder die normale Abo-Logik gilt. Prüfen Sie deshalb nach jeder Preisaktion sofort die Verlängerungsbedingungen.
Für Handelszeitung gilt Schweizer Recht, das steht auch in den AGB (handelszeitung.ch). Anders als in vielen EU-Ländern gibt es in der Schweiz kein allgemeines Widerrufsrecht für online abgeschlossene Abos. Bei einem normalen digitalen oder Print Abo können Sie sich also nicht einfach nach ein paar Tagen ohne besonderen Grund lösen.
Entscheidend sind deshalb die AGB und die konkrete Laufzeit. Wenn Handelszeitung eine feste Periode vorsieht und automatische Verlängerung nennt, ist das im Grundsatz wirksam, solange es beim Abschluss klar kommuniziert wurde. Für den Alltag heisst das: Fristen und Bestätigungen zählen mehr als Hoffnung auf ein allgemeines Rücktrittsrecht.
Bei Haustürgeschäften über CHF 100 gibt es in der Schweiz eine 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit. Für ein online abgeschlossenes Handelszeitung Abo greift diese Ausnahme in der Regel nicht. Falls das Abo jedoch auf ungewöhnliche Weise verkauft wurde, lohnt sich ein genauer Blick.
Wenn nach einer belegbaren Kündigung trotzdem weiter belastet wird, sollten Sie zuerst Handelszeitung schriftlich kontaktieren und danach, falls nötig, die Stiftung für Konsumentenschutz oder Ihre Bank einbeziehen. Das SECO ist bei Preis- und Konsumententhemen eine wichtige Orientierung, auch wenn einzelne Vertragsstreitigkeiten nicht direkt dort entschieden werden.
Für praktische Hilfe ist die Stiftung für Konsumentenschutz oft die erste Adresse. Für Informationen rund um Konsumentenschutz und Marktfragen ist auch das SECO relevant. Bei einer Kartenbeanstandung ist jedoch zuerst Ihre Bank zuständig, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle.
Urteil: Die Kündigung von Handelszeitung wirkt auf dem Papier einfach, in der Praxis berichten die vorliegenden Stimmen aber klar negativ. Von 5 ausgewerteten Einzelbewertungen waren 5 negativ und 0 positiv. Die häufigsten Themen sind unübersichtliche Abläufe, weitere Belastungen nach der Kündigung und schwacher Kundendienst.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Weitere Gebühren | 2 | Belastung trotz Kündigung |
| Unklare Schritte | 2 | Website unübersichtlich |
| Kundendienst | 1 | Keine Antwort per E-Mail |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | 1 von 5 | 2 |
| 1 von 5 | 1 | |
| Forum | 1 von 5 | 1 |
| Google Reviews | 1 von 5 | 1 |
Positives zur Kündigung selbst wurde in diesen Bewertungen nicht genannt. Fairerweise muss man sagen: Handelszeitung bietet immerhin ein offizielles Selfservice-Portal und einen klaren Kundendienstkontakt, was besser ist als bei manchen Verlagen ohne Online-Kündigung.
Speichern Sie das Bildschirmfoto Ihres Handelszeitung Abos, die Kundennummer, das nächste Verlängerungsdatum und die letzte Rechnung. Gerade bei einem Jahresabo zu CHF 189. - oder einem Quartalsabo zu CHF 47.00 macht es einen grossen Unterschied, wenn Sie den exakten Tarif sauber dokumentiert haben.
Bewahren Sie die Bestätigungsseite, die Bestätigungs-E-Mail und den späteren Kontoauszug auf. Prüfen Sie in den nächsten Wochen besonders die nächste mögliche Belastung, weil genau dort laut Nutzerberichten Probleme auftreten können.
Der häufigste Fehler ist zu spätes Kündigen. Weil sich digitale Abos automatisch um eine weitere Laufzeit verlängern, reicht ein übersehenes Datum und das Abo läuft weiter. Setzen Sie den Erinnerungsalarm mindestens 10 Tage vor Ende der Periode.
Ein zweiter Fehler ist die Kündigung im falschen Kanal. Wer über App Store oder Google Play bezahlt, muss die Verlängerung dort stoppen. Nur eine E-Mail an Handelszeitung kann in diesem Fall ungenügend sein.
Ein dritter Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung ohne besonderen Grund. Die offizielle Regel sagt klar, dass bereits bezahlte Abogebühren grundsätzlich nicht zurückerstattet werden (handelszeitung.ch). Planen Sie also mit Nutzungsende auf Periodenende, nicht mit Geld zurück.
Ein vierter Fehler ist fehlender Nachweis. Wenn später nochmals CHF 25.00 oder CHF 46.00 belastet werden, brauchen Sie die Kündigungsbestätigung. Ohne Bildschirmfoto und E-Mail wird es unnötig zäh.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| Kundenservice | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Google Play | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, mehr Nachweis |
Wenn es schnell gehen soll, ist das Webkonto meist der direkteste Weg. Wenn Sie Belege sammeln oder einen strittigen Fall haben, kann zusätzlicher Kontakt über Kundenservice oder Post sinnvoll sein. Entscheidend ist weniger die Methode als der saubere Nachweis vor der nächsten Verrechnung.
Eine einzelne Methode ist nicht für alle gleich gut. Wer digital fit ist, nimmt das Portal. Wer schon Ärger hatte, ergänzt den Vorgang besser mit E-Mail oder schriftlichem Nachweis.
Schauen Sie noch am selben Tag, ob eine Bestätigung vorliegt und ob im Konto der Status angepasst wurde. Fehlt etwas, reagieren Sie sofort und nicht erst bei der nächsten Belastung. Gerade bei negativen Erfahrungsberichten ist Tempo wichtig.
Setzen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag auf das Ende der laufenden Periode und einen zweiten 30 Tage danach. So merken Sie früh, ob der Zugang wie erwartet endet und ob eine unberechtigte Belastung auftaucht.
Überwachen Sie mindestens bis zum nächsten Kartenabschluss oder Bankauszug, ob nochmals ein Betrag von Handelszeitung erscheint. Falls doch, können Sie in der Schweiz innert rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen.
Wenn Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, kommen für Wirtschaft und Politik etwa BILANZ, NZZ oder der Tages-Anzeiger in Frage. BILANZ liegt ungefähr bei CHF 15-20 pro Ausgabe, NZZ bei rund CHF 30-40 pro Monat und der Tages-Anzeiger bei etwa CHF 30-50 pro Monat.
Wenn Sie die Kündigung schriftlich an den Abo-Service senden möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Nehmen Sie im Schreiben unbedingt Ihre Kundennummer, Ihre E-Mail-Adresse und das gewünschte Kündigungsdatum auf Ende der laufenden Periode auf. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.
Die Postadresse ist nützlich, wenn das Online-Portal nicht funktioniert oder wenn Sie einen zusätzlichen Nachweis wünschen. Für die meisten normalen Fälle ist das Selfservice-Portal aber schneller, weil Handelszeitung die Online-Kündigung ausdrücklich dafür vorsieht (handelszeitung.ch).
Gehen Sie auf Nummer sicher: Wenn der Fall heikel ist, kombinieren Sie schriftliche Kündigung mit E-Mail an den Kundenservice. Dann haben Sie gleich zwei saubere Spuren.
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