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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Solothurner Zeitung ist ein regionales Nachrichtenangebot für die Schweiz mit Fokus auf lokale, nationale und internationale Berichterstattung. Für Leserinnen und Leser ist vor allem wichtig, dass es sich um ein klassisches Abo-Modell mit automatischer Verlängerung handelt, nicht um einen einmaligen Kauf.
Wer Solothurner Zeitung kündigen will, ist oft frustriert, weil die Abläufe nicht auf den ersten Blick klar sind und weil bei Medienabos Fristen schnell verpasst werden. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Abo-Struktur: Digitale Abonnemente verlängern sich laut Bedingungen automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird "Digitale Abonnemente verlängern sich automatisch um eine weitere Laufzeit" (handelszeitung.ch).
Bei Solothurner Zeitung zahlen Kundinnen und Kunden vor allem für den digitalen Zugriff auf Artikel und E-Paper-Ausgaben. Genannt werden unter anderem voller Zugriff auf E-Paper-Ausgaben, individuelle Benachrichtigungen sowie die Möglichkeit, Artikel zu speichern und später zu lesen.
Das Kernmodell ist klar: Sie kaufen laufenden Zugang, nicht einzelne Ausgaben. Gerade beim Digital-Abo für CHF 18.90 pro Monat oder bei E-Paper-Angeboten ist entscheidend, dass nach Ablauf der Periode ohne rechtzeitige Kündigung die nächste Laufzeit startet.
Solothurner Zeitung richtet sich an den Schweizer Markt und kommuniziert auf Deutsch. Das kann im Alltag heikel sein, wenn Sie Unterstützung in einer anderen Sprache erwarten, denn aus den vorliegenden Hinweisen geht hervor, dass der Kundendienst vor allem auf Deutsch arbeitet.
Die Preise sind in CHF ausgewiesen, was für Schweizer Nutzerinnen und Nutzer angenehm ist, weil keine Umrechnung anfällt. Offizielle Hilfe finden Sie über das Hilfeportal von Solothurner Zeitung unter FAQ von Solothurner Zeitung und über die Hauptseite Webseite von Solothurner Zeitung.
Viele Solothurner Zeitung-Abonnentinnen und Abonnenten haben Sorge, nach der Kündigung den Zugriff zu früh zu verlieren oder trotzdem nochmals belastet zu werden. Machen Sie deshalb vor dem ersten Schritt drei Dinge: notieren Sie das nächste Abodatum, erstellen Sie eine Bildschirmaufnahme Ihres aktuellen Abos und sichern Sie wichtige Inhalte wie gespeicherte Artikel.
Prüfen Sie auch, wo Sie das Abo abgeschlossen haben. Bei Solothurner Zeitung ist dieser Punkt zentral, weil direkte Abos anders laufen als Käufe über App Store oder Google Play. Wenn Sie den falschen Kanal wählen, verlieren Sie Zeit und die 7-Tage-Frist kann verstreichen.
Der wichtigste Punkt ist ungewöhnlich klar und gleichzeitig mühsam: Die Kündigung muss 7 Tage vor Ablauf der Abolaufzeit telefonisch beim Aboservice erfolgen "Die Kündigung muss 7 Tage vor Ablauf der Abolaufzeit telefonisch beim Aboservice getätigt werden" (portal.solothurnerzeitung.ch). Ein reiner Klickpfad im Konto wird in den vorliegenden Angaben gerade nicht als gesicherter Abschlussweg genannt.
Öffnen Sie zuerst das Hilfeportal von Solothurner Zeitung über Kündigungshinweis von Solothurner Zeitung. Halten Sie Kundennummer, Namen, Adresse und wenn möglich die letzte Belastung bereit. Fragen Sie am Telefon ausdrücklich nach dem Enddatum des Abos und verlangen Sie eine Bestätigung per E-Mail an [email protected].
Es gibt Hinweise auf unklare Gestaltung des Kündigungswegs. Achtung, da wird's heikel: Wenn Ihnen am Telefon ein Alternativangebot gemacht wird, sagen Sie klar, ob Sie nur kündigen möchten oder ob Sie bewusst wechseln wollen. Sonst endet das Gespräch mit einer Anpassung statt mit einer wirksamen Kündigung.
Der direkte Kontakt läuft über den Aboservice unter 058 200 55 55 und über die E-Mail-Adresse [email protected]. Offizielle Servicezeiten sind in den vorliegenden Quellen nicht genannt, darum lohnt sich ein Anruf tagsüber an Werktagen und ein zweiter Versuch, falls Sie zuerst in der Warteschleife landen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie nach dem Telefonat zusätzlich eine kurze E-Mail mit Betreff "Kündigung Solothurner Zeitung" und nennen Sie Datum, Uhrzeit und Name der Person am Telefon. So können Sie später belegen, dass Sie die Frist eingehalten haben.
Auch ein Brief an die Postadresse ist möglich. Wer statt klassischer eingeschriebener Post eine digitale Zustellbestätigung bevorzugt, findet mit Diensten wie Postclic eine moderne Möglichkeit mit dokumentiertem Versand und Zeitnachweis. Für Solothurner Zeitung bleibt aber entscheidend, dass die telefonische Kündigung gemäss Hilfeartikel rechtzeitig erfolgt.
Falls Sie Solothurner Zeitung als In-App-Abo über Apple oder Google abgeschlossen haben, müssen Sie direkt beim jeweiligen Plattformkonto kündigen. Bei Apple läuft der Weg über Einstellungen > Apple-ID > Abonnements > Solothurner Zeitung > Abonnement kündigen.
Bei Android öffnen Sie Google Play > Profilbild > Zahlungen und Abos > Abos > Solothurner Zeitung > Abo kündigen. Tun Sie das vor der nächsten Belastung, sonst verlängert sich das Abo für die nächste Periode. Gerade hier passiert ein häufiger Fehler: Nutzer schreiben dem Verlag, obwohl die Belastung in Wahrheit über Apple oder Google läuft.
Viele befürchten, dass der Zugang sofort endet. Bei Solothurner Zeitung ist nach den vorliegenden Abo-Angaben realistischer, dass der bezahlte Zugang bis zum Ende der laufenden Periode bestehen bleibt, auch wenn Sie vorher kündigen. Eine anteilige Rückzahlung für Resttage ist nicht vorgesehen.
Prüfen Sie nach dem Kündigungsanruf das genaue Enddatum. Wenn Ihr Abo etwa am 30. Juni ausläuft und Sie spätestens 7 Tage vorher kündigen, sollten Sie den Zugriff bis zu diesem Datum behalten. Genau dieses Datum sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich das digitale Abo automatisch um eine weitere Laufzeit "Digitale Abonnemente verlängern sich automatisch um eine weitere Laufzeit" (handelszeitung.ch). Bei Solothurner Zeitung ist das der entscheidende Kostentreiber, weil viele Kündigungen an der Frist scheitern.
Mindestvertragslaufzeiten sind vertraglich festgelegt und werden laut Bedingungen meist automatisch verlängert (handelszeitung.ch). Das bedeutet im Alltag: Wer nur das Einführungsangebot testet und die Frist vergisst, zahlt danach regulär weiter.
Nach der Kündigung werden persönliche Daten laut Bedingungen nicht weiter gespeichert, ausser soweit gesetzliche Pflichten das verlangen "Nach der Kündigung werden persönliche Daten nicht mehr gespeichert, außer zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen" (handelszeitung.ch). Für Rechnungen und buchhalterische Unterlagen können Daten also noch aufbewahrt werden.
Sichern Sie vor dem Vertragsende alles, was Sie später noch brauchen. Dazu gehören Rechnungen, E-Mails, gespeicherte Artikel und Bildschirmaufnahmen Ihres Kontostatus. Das lohnt sich besonders, wenn Sie schon einmal Probleme mit einer Weiterbelastung hatten.
Wer Solothurner Zeitung kündigt, hofft oft auf eine Gutschrift für nicht genutzte Tage. Die Lage ist leider klar: Eine Rückerstattung bereits bezahlter Abonnementsgebühren ist nicht möglich (handelszeitung.ch). Ebenso gibt es keine Gutschrift für die ungenutzte Zeit eines Abonnements (handelszeitung.ch).
Das heisst praktisch: Kündigen Sie mitten im Monat, läuft der Zugang meist bis zum Ende der bezahlten Periode weiter, aber Geld zurück gibt es in der Regel nicht. Viele Beschwerden drehen sich genau um diesen Punkt, darum sollten Sie hier keine falschen Erwartungen haben.
In der Schweiz gibt es bei Internetkäufen kein allgemeines Widerrufsrecht. Ein Abo wie Solothurner Zeitung kann also nach dem Abschluss nicht einfach innert 14 Tagen ohne besonderen Grund rückgängig gemacht werden. Das SECO weist darauf hin, dass solche Rechte nur bei bestimmten Vertragstypen gelten, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR oder bei Konsumkrediten.
Für ein normales online abgeschlossenes Medienabo heisst das: Entscheidend sind die AGB und die Kündigungsfrist. Wenn Solothurner Zeitung keine besondere Widerrufsfrist einräumt, können Sie sich nicht auf ein allgemeines Rücktrittsrecht stützen.
Erfolg haben Rückerstattungsanfragen meist nur bei klaren Fehlern, etwa bei einer unberechtigten Weiterbelastung nach fristgerechter Kündigung. Schreiben Sie in diesem Fall sofort an [email protected] und legen Sie Kündigungsdatum, Betrag und Zahlungsnachweis bei.
Wenn Solothurner Zeitung trotz Kündigung nochmals abbucht und nicht reagiert, können Sie bei Kreditkarten eine Beanstandung der Kartentransaktion prüfen. In der Schweiz geschieht das in der Regel über die kartenausgebende Bank, oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist nicht eine staatliche Stelle, sondern vor allem der Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard.
Bei App Store oder Google Play läuft eine allfällige Erstattung über die jeweilige Plattform. Apple und Google prüfen dabei separat, ob eine Rückzahlung möglich ist. Für direkt beim Verlag bezahlte Abos ist die Erfolgschance bei anteiligen Rückerstattungen nach den vorliegenden Regeln eher gering.
Die AGB-Punkte sind bei Solothurner Zeitung für die Kündigung zentral. Digitale Abonnemente verlängern sich automatisch, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird (handelszeitung.ch). Dazu kommt, dass Mindestvertragslaufzeiten vertraglich festgelegt sind und meist automatisch verlängert werden.
Für Sie heisst das ganz konkret: Vorzeitige Kündigung vor Ende der Mindestlaufzeit ist ohne triftige Gründe in der Regel nicht möglich. Eine eigentliche Kündigungsgebühr wurde in den vorliegenden Quellen nicht gefunden, aber das hilft wenig, wenn die Laufzeit ohnehin weiterläuft.
Die Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht, Streitigkeiten werden am Gerichtsstand Zürich behandelt (handelszeitung.ch). Das ist für die meisten Leserinnen und Leser kein Alltagsproblem, zeigt aber, dass Solothurner Zeitung seine Abo-Beziehungen recht klar in der Schweiz verankert.
Zu Probephasen gibt es keine gesicherten Angaben über einen kostenlosen Testzeitraum. Nach der Kündigung sollen persönliche Daten nicht mehr gespeichert werden, ausser wenn gesetzliche Pflichten das verlangen (handelszeitung.ch).
| Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Digital-Abo | CHF 18.90 | Monatlich | E-Paper, Merkliste, Hinweise |
| Digital-Abo | CHF 1.00 | Erster Monat | Einführungsangebot |
| E-Paper Jahresabo | CHF 1299.90 | Jährlich | Klassisch oder mobil |
| E-Paper Monatsabo | CHF 229.90 | Monatlich | Aktuelle E-Paper-Ausgaben |
Die genannten Preise stammen aus den recherchierten Angebotsdaten. Auffällig ist vor allem der sehr grosse Abstand zwischen dem Digital-Abo zu CHF 18.90 und den genannten E-Paper-Preisen von CHF 229.90 monatlich beziehungsweise CHF 1299.90 jährlich.
Am günstigsten wirkt das Einführungsangebot mit CHF 1.00 für den ersten Monat. Am teuersten ist in den vorliegenden Daten das E-Paper Jahresabo mit CHF 1299.90. Wenn diese Preise in Ihrem Konto stehen, lohnt sich ein zweiter Blick, weil das Preisniveau im Vergleich zu anderen Schweizer Medien sehr hoch wirkt.
Zusätzlich wurde für die Schweiz am Wochenende im Oktober 2025 eine Preiserhöhung von rund 24 Prozent gemeldet. Wer ein älteres Abo weiterlaufen lässt, zahlt unter Umständen deutlich mehr als beim Abschluss gedacht. Genau deshalb ist die Kontrolle der Rechnungen vor einer Kündigung sinnvoll.
Für Solothurner Zeitung gilt in erster Linie Schweizer Vertragsrecht. Eine gesetzliche Standard-Kündigungsfrist für Medienabos gibt es nicht. Massgebend sind darum die AGB des Anbieters. Fehlt eine spezielle Regel, wird bei periodischen Verträgen oft auf angemessene Fristen abgestellt, bei monatlicher Zahlungsweise häufig etwa ein Monat zum Ende der Periode nach Art. 266c OR als Orientierung.
Hier ist Solothurner Zeitung strenger, weil laut Hilfeportal 7 Tage vor Ablauf der Abozeit telefonisch gekündigt werden muss (portal.solothurnerzeitung.ch). Diese Frist ist für Sie praktisch wichtiger als allgemeine Lehrbuchregeln.
Ein allgemeines Widerrufsrecht für online bestellte Zeitungsabos gibt es in der Schweiz nicht. Ein 14-tägiger Widerruf greift nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkrediten oder bei gewissen Versicherungen.
Wenn Sie Solothurner Zeitung online abgeschlossen haben, können Sie sich also normalerweise nicht einfach auf ein pauschales Rücktrittsrecht berufen. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS weist bei Abofragen regelmässig darauf hin, dass AGB und Fristen entscheidend sind. Das SECO ist die offizielle Bundesstelle für Grundinformationen im Konsumentenrecht.
Wenn Solothurner Zeitung trotz fristgerechter Kündigung weiter abbucht, reklamieren Sie zuerst direkt beim Anbieter per E-Mail und telefonisch. Legen Sie Datum, Betrag in CHF, Kündigungsnachweis und Kontoauszug bei. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich für eine Einschätzung an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und bei Kartenbelastungen zusätzlich Ihre Bank einschalten.
Nützliche Anlaufstellen sind das SECO über SECO und die Stiftung für Konsumentenschutz über SKS. Bei Kartenproblemen gilt oft eine Frist von rund 30 Tagen ab Kartenabschluss für die Beanstandung bei der Bank.
Das Bild ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Rückmeldungen in den vorliegenden Bewertungen. Die Kündigung von Solothurner Zeitung wirkt damit eher schwierig als bequem. Besonders häufig genannt werden Warteschleifen, fehlende Bestätigungen und Belastungen trotz Kündigung.
Positiv lässt sich immerhin sagen, dass offizielle Kontaktwege vorhanden sind, also Telefon, E-Mail und Hilfeportal. Das hilft aber nur, wenn die Bestätigung am Ende auch zuverlässig kommt.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Schwierige Kündigung | 2 | Mehrfach anrufen nötig |
| Belastung danach | 1 | Trotz Kündigung verrechnet |
| Schlechter Kundendienst | 1 | Keine Bestätigung |
| Keine Rückerstattung | 1 | Keine Gutschrift |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ | 2 |
| Negativ | 1 | |
| Forum Name | Negativ | 1 |
| Google Reviews | Negativ | 1 |
Wenn Sie schon genervt sind, weil die Schritte unklar wirken, spart gute Vorbereitung viel Zeit. Machen Sie eine Bildschirmaufnahme Ihres Abos, notieren Sie die nächste Belastung und halten Sie Ihre Kundennummer bereit. Bei Solothurner Zeitung zählt oft genau der Nachweis, dass Sie rechtzeitig gehandelt haben.
Speichern Sie jede Bestätigung sofort lokal ab. Wenn nur ein Telefonat stattgefunden hat, schreiben Sie anschliessend eine E-Mail mit kurzer Zusammenfassung an [email protected]. So schaffen Sie Ihren eigenen Nachweis.
Ein häufiger Fehler ist der falsche Kündigungskanal. Wer über App Store abgeschlossen hat, aber nur beim Verlag anruft, riskiert die nächste Belastung. Umgekehrt bringt eine Apple-Kündigung nichts, wenn das Abo direkt bei Solothurner Zeitung läuft.
Ebenso heikel ist die verpasste 7-Tage-Frist. Wenn Ihr Abo am 30. des Monats endet und Sie erst am 26. anrufen, kann das zu spät sein. Viele merken das erst, wenn die nächste CHF-Belastung bereits gebucht ist.
Verlassen Sie sich nie nur auf ein Telefonat ohne Nachweis. Eine Nutzerstimme berichtet ausdrücklich von fehlender Bestätigung. Schicken Sie darum immer direkt nach dem Gespräch eine E-Mail mit Bezug auf das Telefonat und bitten Sie um schriftliche Bestätigung.
Erwarten Sie auch keine automatische Rückerstattung für Resttage. Laut den vorliegenden Bedingungen gibt es weder Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren noch eine Gutschrift für ungenutzte Zeit. Und wenn Ihnen im Kündigungsgespräch ein Rabatt oder Spezialpreis angeboten wird, prüfen Sie genau, ob Sie wirklich kündigen oder versehentlich in eine neue Laufzeit wechseln.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Einfach, falls direkt |
| App Store iOS | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Mittel, im Apple-Konto |
| Google Play Android | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Mittel, im Play-Konto |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine Gebühr gefunden | Höher, aber guter Beleg |
Für Solothurner Zeitung ist der telefonische Weg laut offiziellem Hilfehinweis der zentrale direkte Kanal. Die Tabelle zeigt trotzdem alle praktischen Wege, weil Ihr richtiger Kanal davon abhängt, wo Sie abgeschlossen haben. Einen allgemein besten Weg gibt es hier nicht.
Prüfen Sie sofort, ob Sie eine Bestätigung mit Enddatum erhalten haben. Wenn nicht, haken Sie am selben Tag nach. Setzen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag auf den Tag der nächsten erwarteten Belastung.
Kontrollieren Sie Ihr Bank- oder Kartenkonto noch mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus lang. Wenn trotz Kündigung erneut belastet wird, reklamieren Sie rasch schriftlich und bei Karten innert etwa 30 Tagen nach Kartenabschluss bei Ihrer Bank.
Wenn Sie nach der Kündigung eine andere Nachrichtenquelle suchen, sind in der Schweiz etwa Neue Zürcher Zeitung mit rund CHF 20 bis CHF 50 pro Monat, Tages-Anzeiger mit rund CHF 25 bis CHF 40 pro Monat oder das kostenlose 20 Minuten naheliegende Alternativen. Wer nur regionale News ersetzen will, fährt mit einem gratis Angebot oft günstiger.
Wenn Sie Ihre Unterlagen zusätzlich schriftlich senden möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Nutzen Sie die Adresse vor allem für ergänzende Nachweise oder wenn Sie den Verlauf sauber dokumentieren wollen. Für die eigentliche fristgerechte Beendigung ist nach den vorliegenden Angaben aber die telefonische Kündigung 7 Tage vor Ablauf entscheidend.
Für die schnelle Kündigung oder Nachfragen zum Enddatum sind diese Angaben wichtig. Gerade wenn Sie bereits schlechte Erfahrungen mit Warteschleifen oder fehlenden Bestätigungen gemacht haben, sollten Sie Telefonat und E-Mail kombinieren.
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