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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Wer nach «Kurier kündigen» sucht, ist oft schon genervt, weil unklar ist, ob es um ein Medienabo oder um einen Kurierdienst geht. Für die Schweiz ist hier der relevante Anbieter Kurier als Kurierunternehmen mit Sitz in Zürich. Als Adresse ist Klausstrasse 49, 8032 Zürich hinterlegt, und die AGB verweisen auf Schweizer Recht sowie den Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens in Zürich "Streitigkeiten werden am Sitz des Unternehmens in Zürich beigelegt" (kurierag.ch).
Das Geschäftsmodell ist schlicht: Kurier verkauft einzelne Kurierfahrten und für Geschäftskunden auch laufende Aufträge. Laut Preisliste kostet der Kurierdienst CHF 64.00 pro Sendung bis 30 kg, unabhängig von Gewicht und Grösse, inklusive MWST. Für regelmässige Fahrten gibt es einen Dauerauftrag für CHF 49.50 monatlich (kurierag.ch).
Bezahlt wird bei Kurier vor allem für Transportleistung, Planbarkeit und wiederkehrende Fahrten. Beim Einzelauftrag zählt die Zustellung pro Sendung, beim Dauerauftrag die laufende Bereitstellung eines regelmässigen Fahrdienstes von A nach B. Zusätzliche Zuschläge für Spezialleistungen sind möglich, was in der Preisliste ausdrücklich erwähnt wird (kurierag.ch).
Für Kündigungen relevant ist der Unterschied zwischen einmaliger Buchung und wiederkehrendem Auftrag. Nur bei wiederkehrenden Vertragsmodellen stellt sich die Frage einer Abo-Kündigung. Die AGB nennen für die meisten Abonnements eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten und eine automatische Verlängerung um die gleiche Laufzeit, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (kurierag.ch).
In der Schweiz ist Kurier lokal verankert, die Preise werden in CHF ausgewiesen und die Vertragsgrundlage ist auf Schweizer Recht abgestützt. Das hilft zwar bei der Einordnung, löst aber nicht jedes praktische Problem. In Nutzerberichten taucht vor allem Frust über weiterlaufende Gebühren nach einer Kündigung auf.
Wenn Sie nur gelegentlich Sendungen verschicken, lohnt sich ein Dauerauftrag oft kaum. Wer hingegen regelmässige Fahrten für ein Geschäft braucht, kann mit dem Monatsmodell arbeiten, sollte aber den Verlängerungstermin sauber dokumentieren. Genau dort entsteht sonst schnell eine Abo-Falle.
Viele Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder dass nach der Kündigung trotzdem noch etwas verrechnet wird. Bevor Sie Kurier kündigen, notieren Sie deshalb Ihr nächstes Rechnungsdatum, machen einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Vertrags und speichern vorhandene Bestätigungen. Bei automatischer Verlängerung zählt oft genau dieser Stichtag.
Schauen Sie ausserdem nach, wie Sie abgeschlossen haben. Wurde das Abo direkt bei Kurier im Benutzerkonto abgeschlossen, kündigen Sie dort. Wurde über App Store oder Google Play bezahlt, muss die Kündigung in der jeweiligen Plattform erfolgen. Dieser Punkt wird häufig übersehen und führt später zu unnötigem Ärger.
Der direkteste Weg läuft laut Anbieter über das Benutzerkonto. Kurier schreibt, dass Kundinnen und Kunden Stornierungen über ihr Konto vornehmen können, indem sie den Anweisungen im Konto folgen (kurierag.ch). Der konkrete Klickpfad wird nicht vollständig ausgeschrieben, in der Praxis sollten Sie nach Bereichen wie Konto, Abonnement, Bestellungen oder Vertrag suchen.
Wenn Sie die Kündigungsfläche gefunden haben, machen Sie vor dem letzten Klick einen Bildschirmfoto der Seite mit Vertragsart und Laufzeit. Danach sichern Sie die Bestätigungsseite und prüfen, ob zusätzlich eine Bestätigung per E Mail eintrifft. Für Hilfe rund um das Abo ist diese Seite hinterlegt: Hilfe zum Abo.
Wer im Konto nicht weiterkommt, kann den Kundendienst von Kurier direkt kontaktieren. Die bekannten Kontaktdaten sind 05 9030-600 und [email protected]. Konkrete Supportzeiten sind nicht veröffentlicht, erfahrungsgemäss ist bei solchen Nummern mit normalen Geschäftszeiten zu rechnen.
Am Telefon sollten Sie nicht nur mündlich kündigen, sondern direkt um eine schriftliche Bestätigung bitten. Bei einer E Mail gehören Name, Kundennummer, Vertragsart, gewünschter Kündigungstermin und die Bitte um Bestätigung in dieselbe Nachricht. Falls Sie lieber schriftlich per Post arbeiten, können Sie einen eingeschriebenen Brief an Kurier senden. Als moderne Alternative nutzen manche auch digitale Zustelldienste wie Postclic, bei denen Versand, Empfang und Öffnung zeitgestempelt nachweisbar sind.
Die Sorge ist berechtigt: Wer im falschen Kanal kündigt, zahlt oft weiter. Laut den Angaben zu Kurier erfolgt die Kündigung bei iPhone und iPad über die Einstellungen im App Store, wo das Abonnement ausgewählt und beendet wird (kurierag.ch). Entscheidend ist also nicht die E Mail an den Anbieter, sondern die Verwaltung des Store-Abos auf dem Gerät.
Bei Android nennt Kurier ausdrücklich den Weg über Google Play: In der App zu Mein Konto gehen und dort die Stornierung des Abonnements auswählen (kurierag.ch). Machen Sie auch hier einen Bildschirmfoto mit Datum. Ohne diesen Nachweis ist es mühsam, spätere Abbuchungen anzufechten.
Aus den vorliegenden Rückmeldungen ergibt sich kein klassisches Lockangebot, aber die praktische Umsetzung scheint oft holprig zu sein. Besonders heikel sind ausbleibende Antworten und unklare Zuordnung zwischen Direktabschluss und Store-Abschluss. Genau deshalb lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und jeden Schritt zu dokumentieren.
Wenn nach 2 bis 3 Werktagen keine Bestätigung eintrifft, haken Sie nach und beziehen sich auf Datum, Uhrzeit und Kanal Ihrer Kündigung. Bleibt die Reaktion aus, senden Sie dieselbe Erklärung zusätzlich über einen zweiten Kanal. So senken Sie das Risiko, dass später behauptet wird, es sei nichts eingegangen.
Viele möchten vermeiden, dass sie zu früh Leistungen verlieren. Bei Kurier ist laut AGB zentral, dass sich das Abonnement automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (kurierag.ch). Das spricht dafür, dass der Vertrag bis zum Ende der laufenden Periode weiterläuft und dann endet, sofern die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Eine taggenaue Beschreibung wie «Nutzung bis zum letzten bezahlten Tag» ist nicht ausdrücklich veröffentlicht. Realistisch ist deshalb: Nach bestätigter Kündigung läuft ein Monats- oder Jahresvertrag bis zum Periodenende weiter, eine vorzeitige Beendigung ist nicht als Standard vorgesehen. Wer kurz vor dem Verlängerungsdatum kündigt, sollte besonders rasch eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag bei Kurier um dieselbe Laufzeit. Bei einer üblichen Mindestvertragsdauer von 12 Monaten kann ein verpasster Termin also gleich ein weiteres Jahr auslösen. Das ist genau die Art von Abo-Falle, bei der man sich später ärgert.
Zu den Daten heisst es, dass die erhobenen Angaben so lange aufbewahrt werden, wie es für die Abwicklung des Abonnements notwendig ist (kurierag.ch). Wenn Sie Rechnungen, Auftragsübersichten oder Vertragsbestätigungen noch brauchen, sichern Sie diese vor dem Vertragsende lokal als Datei oder Bildschirmfoto.
Viele Kundinnen und Kunden sind frustriert, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird und danach keine Rückzahlung erfolgt. Genau hier ist Kurier eher streng. Als allgemeine Linie gilt: Bereits bezahlte Abonnementsgebühren werden in der Regel nicht zurückerstattet, eine anteilsmässige Rückzahlung kommt nur in einzelnen Fällen vor (termin-kurier.com).
Zusätzlich gibt es keine klaren Hinweise auf Rückerstattungen für ungenutzte Restlaufzeiten unter den Abo-Bedingungen (bilanz.ch). Wer also mitten in einer laufenden Periode kündigt, sollte nicht automatisch mit Geld zurück rechnen. Das lohnt sich kaum als Standarderwartung.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch geschlossene Verträge. Für Kurier bedeutet das: Ein normal online abgeschlossener Vertrag kann nicht einfach innert 14 Tagen ohne Grund rückgängig gemacht werden, ausser der Anbieter gewährt freiwillig etwas oder ein spezieller Sonderfall liegt vor.
Ausnahmen gelten etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, wenn eine Überrumpelungssituation vorlag und der Vertrag mehr als CHF 100 kostet. Für gewöhnliche Online-Abos von Kurier hilft diese Regel meist nicht. Darum ist die vertragliche Kündigungsfrist in der Praxis wichtiger als ein erhoffter Widerruf.
Wenn eine Rechnung falsch ist oder trotz Kündigung erneut belastet wurde, schreiben Sie an [email protected] und legen Sie Datum, Betrag, Zahlungsart und Ihre Kündigungsbestätigung bei. Laut Anbieter werden Rechnungsfehler korrigiert, auch wenn keine eigene Rückerstattungsordnung dafür genannt wird (kurierag.ch). Senden Sie die Anfrage möglichst am selben Tag wie die Belastung.
Wird per Karte belastet und reagiert Kurier nicht, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist die kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle.
Die wichtigste Klausel ist klar: "Das Abonnement verlängert sich automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn nicht rechtzeitig gekündigt" (kurierag.ch). Dazu kommt eine Mindestvertragsdauer von in der Regel 12 Monaten. Wer den Kündigungstermin verpasst, hängt darum schnell nochmals für eine volle Periode drin.
Eine kostenlose Testphase wird nicht ausdrücklich genannt. Stattdessen wird erwähnt, dass das Abonnement unterbrochen werden kann (kurierag.ch). Verlassen Sie sich daher nicht auf ein stilles Probeabo, das einfach folgenlos endet.
Für Kurier gilt Schweizer Recht, und Streitigkeiten werden am Sitz des Unternehmens in Zürich beigelegt (kurierag.ch). Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz ist das immerhin klar und lokal greifbar. Wenn es hart auf hart kommt, müssen Sie nicht mit einem ausländischen Gerichtsstand rechnen.
Nach Vertragsende bleiben Daten so lange gespeichert, wie sie für die Abwicklung notwendig sind (kurierag.ch). Das ist kein genauer Löschtermin. Wer sensible oder wichtige Unterlagen braucht, sollte sie vorab sichern und nach der Kündigung prüfen, welche Kontoansicht noch verfügbar ist.
Plan | Preis in CHF | Abrechnungsperiode | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
Kurierdienst | CHF 64.00 | Pro Sendung | Bis 30 kg, inkl. MWST |
Dauerauftrag für Kurierfahrten | CHF 49.50 | Monatlich | Regelmässige Fahrten |
Der teuerste veröffentlichte Einzelpreis ist der Kurierdienst mit CHF 64.00 pro Sendung. Als wiederkehrendes Modell ist der Dauerauftrag mit CHF 49.50 monatlich der relevante Abo-Tarif. Wer nur sporadisch etwas verschickt, fährt mit Einzelaufträgen oft günstiger als mit einer langen Bindung.
Für Geschäftskunden mit fixen Routen kann der Dauerauftrag sinnvoll sein, aber nur wenn die Regelmässigkeit wirklich gegeben ist. Weil die Mindestvertragsdauer meist 12 Monate beträgt, kann ein unnötig weiterlaufender Auftrag rasch mehrere hundert Franken kosten.
Die Preise enthalten zwar MWST, doch für Spezialleistungen können Zuschläge dazukommen (kurierag.ch). Genau diese Zusatzkosten sollte man vor Abschluss schriftlich bestätigen lassen. Sonst vergleichen Sie am Ende Äpfel mit Birnen.
Eine Preisgeschichte mit früheren Erhöhungen ist aus den vorliegenden Quellen nicht sauber ableitbar. Klar ist aber: Bei automatischer Verlängerung sollten Sie vor jedem neuen Vertragsjahr kontrollieren, ob Preis und Leistung noch zu Ihrem Bedarf passen.
Für Kurier gilt Schweizer Recht, und bei normalen Online-Verträgen gibt es in der Schweiz kein allgemeines Widerrufsrecht. Massgeblich sind darum in erster Linie die AGB von Kurier und die Bestimmungen des Obligationenrechts. Bei Haustürgeschäften greift Art. 40a ff. OR mit 14 Tagen Rücktrittsfrist in besonderen Überrumpelungssituationen.
Wenn Ihr Vertrag normal online zustande kam, können Sie sich meist nicht auf ein allgemeines 14-Tage-Recht berufen. Das weicht von vielen Erwartungen ab, ist in der Schweiz aber Alltag. Gerade deshalb ist der Nachweis einer rechtzeitigen Kündigung bei Kurier so wichtig.
Wenn Kurier trotz bestätigter Kündigung weiter abbucht, reklamieren Sie zuerst direkt beim Anbieter mit allen Belegen. Setzen Sie eine kurze Frist von etwa 10 Kalendertagen für die Antwort. Kommt nichts Brauchbares zurück, können Sie sich an eine Konsumentenstelle wenden und parallel die Bank wegen einer Kartenbeanstandung kontaktieren.
In der Schweiz sind die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und bei allgemeinen Konsumententhemen auch das SECO gute Anlaufstellen. Die SKS hilft bei typischen Abo-Problemen einzuordnen, das SECO bietet Informationen zum Konsumentenschutz. Für ganz konkrete Zahlungsrückbuchungen bleibt aber Ihre Bank zuständig.
Für lokale Orientierung nutzen viele Betroffene die SKS und die offiziellen Informationsseiten des Bundes. Wenn Sie Unterlagen vorbereiten, gehören Kündigungsnachweis, Rechnungen, Kartenabschluss und Ihr Schriftwechsel mit Kurier zwingend dazu. Ohne diese Belege wird aus einer klaren Beanstandung schnell eine Behauptung gegen Behauptung.
Die Webseite des SECO ist besonders hilfreich, wenn Sie klären wollen, welche allgemeinen Regeln in der Schweiz gelten. Bei einer Abo-Falle oder unklaren Vertragsklauseln lohnt es sich, den Fall kurz und chronologisch zusammenzustellen.
Urteil: Die Kündigung von Kurier wirkt nach den vorliegenden Berichten eher schwierig als unkompliziert. Die Stimmung ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Rückmeldungen aus 5 ausgewerteten Einzelberichten. Hauptthemen sind ausbleibende Antworten, weiterlaufende Gebühren und unübersichtliche Abläufe.
Das heisst nicht automatisch, dass jede Kündigung scheitert. Aber wer Kurier beenden will, sollte sauber dokumentieren und nicht nur auf einen einzigen Kontaktweg setzen. Positiv ist immerhin, dass mehrere formelle Kündigungswege beschrieben sind und keine klaren versteckten Lockmechanismen identifiziert wurden.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Schwierige Kündigung | 2 Berichte | Keine Reaktion |
Weiterbelastung | 1 Bericht | Trotz Kündigung verrechnet |
Schwacher Support | 1 Bericht | Mails ohne Antwort |
Keine Rückzahlung | 1 Bericht | Rückerstattung verweigert |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
TrustPilot | Negativ | Kündigung | Schlecht |
Negativ | Weiterbelastung | Schlecht | |
TrustPilot | Negativ | Kundendienst | Schlecht |
Consumer Forum | Negativ | Rückzahlung | Schlecht |
TrustPilot | Negativ | Unübersichtlichkeit | Schlecht |
Bevor Sie Kurier kündigen, sammeln Sie alle Belege an einem Ort. Das spart später viel Zeit, wenn plötzlich doch noch eine Rechnung auftaucht. Ein sauberer Ordner mit Datum ist oft der halbe Erfolg.
Falls nach der Kündigung noch abgebucht wird, brauchen Sie konkrete Nachweise. Ohne Bestätigungsseite, E Mail oder Kontoauszug ist eine Beanstandung bei Kurier oder bei der Bank unnötig mühsam. Gerade bei negativen Erfahrungen anderer Nutzerinnen und Nutzer sollten Sie hier nicht schludern.
Ein klassischer Fehler ist die Kündigung im falschen Kanal. Wer über App Store oder Google Play abgeschlossen hat, aber nur an Kurier schreibt, riskiert eine weitere Belastung im nächsten Abrechnungszyklus. Prüfen Sie daher zuerst die Zahlungsquelle Ihrer letzten Rechnung.
Der zweite Fehler ist fehlender Nachweis. Ein Beispiel aus der Praxis: Konto gekündigt, Seite geschlossen, kein Bildschirmfoto gemacht, später erneute Abbuchung. Dann beginnt das mühsame Hin und Her. Halten Sie jeden Schritt schriftlich fest.
Ein weiterer häufiger Irrtum ist die Annahme, dass eine Kündigung sofort wirkt. Wegen automatischer Verlängerung und einer typischen Mindestdauer von 12 Monaten kann ein verpasster Termin teuer werden. Wer erst am letzten Tag aktiv wird und dann keine Bestätigung bekommt, gerät schnell in die nächste Laufzeit.
Ebenso problematisch ist die Erwartung einer automatischen anteiligen Rückzahlung. Die Quellen sprechen eher dagegen. Wenn Sie mitten in der Periode aussteigen, rechnen Sie bei Kurier besser nicht fest mit Geld zurück. Stellen Sie lieber sofort klar, ob es um eine normale Beendigung oder um eine fehlerhafte Belastung geht.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Benutzerkonto im Web | Vor nächster Verrechnung | Keine spezielle Gebühr | Einfach |
App Store | Vor nächster Verrechnung | Keine spezielle Gebühr | Mittel |
Google Play | Vor nächster Verrechnung | Keine spezielle Gebühr | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine spezielle Gebühr | Höher, guter Nachweis |
Wenn Sie direkt bei Kurier abgeschlossen haben und Ihr Konto zugänglich ist, ist die Kontokündigung meist der schnellste Weg. Store-Abos gehören dagegen in den jeweiligen Store. Der Brief ist langsamer, liefert aber einen starken Zustellnachweis, falls es später Streit um Fristen gibt.
Keine Methode ist für alle gleich gut. Entscheidend ist, wo Ihr Vertrag geführt wird und wie knapp Sie vor dem Verlängerungstermin stehen. Bei Zeitdruck ist eine Kombination aus Konto, E Mail und sauberer Dokumentation oft am vernünftigsten.
Direkt nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigung und setzen eine Erinnerung auf das nächste Rechnungsdatum. Prüfen Sie dann nochmals Ihr Konto und Ihren Kartenabschluss. Taucht innert der nächsten Periode doch eine Belastung auf, reagieren Sie sofort mit Reklamation an Kurier und nötigenfalls einer Beanstandung bei der Bank innert 30 Tagen nach dem Kartenabschluss.
Achten Sie besonders auf kleine Beträge, die leicht übersehen werden. Gerade wenn Nutzer von weiterlaufenden Gebühren berichten, ist eine Nachkontrolle über mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus sinnvoll.
Wenn Sie nach der Kündigung einen Ersatz suchen, gibt es in der Schweiz einige naheliegende Optionen. SwissKurier bietet Direkttransporte mit 24/7-Erreichbarkeit ab CHF 60 Mindesttarif plus CHF 2 pro km. Airport Kurier AG arbeitet mit individuellen Offerten und eignet sich auch für Zollabwicklung.
Für standardisierte Sendungen ist oft auch Die Post interessant. Dort starten Express- und Kurierangebote laut Übersicht bei etwa CHF 17 für kleine Sendungen, je nach Format und Zustellart (post.ch).
Wenn Sie Ihre Kündigung schriftlich per Post einreichen wollen, verwenden Sie diese bekannte Firmenadresse:
Schreiben Sie Name, Kundennummer, Vertragsart, Kündigungstermin und Ihre Bitte um schriftliche Bestätigung in den Brief. Wenn es zeitlich knapp ist, senden Sie dieselbe Erklärung zusätzlich per E Mail.
Die Postadresse ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen klaren Zustellnachweis möchten oder Ihr Online-Zugang nicht mehr funktioniert. Für laufende Konten ist die Kündigung im Benutzerkonto meist schneller. Bei einer bereits strittigen Verrechnung kann die schriftliche Form aber sehr hilfreich sein.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kombinieren Sie Brief, E Mail und Kontokündigung nicht wahllos, sondern sauber mit identischem Text und demselben Datum. So vermeiden Sie Widersprüche und behalten selbst den Überblick.
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