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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Le Monde ist eine renommierte französische Zeitung mit digitalem Abo-Modell und Sitz in Paris. Wer ein Abo abschliesst, bezahlt vor allem für vollständigen Zugang zu Artikeln, Videos, Podcasts, Newslettern und je nach Paket für Zusatzfunktionen wie Archive oder Le Monde Jeux.
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz ist wichtig, dass Le Monde kein klassisches Schweizer Medienabo ist. Der Vertrag läuft über einen französischen Anbieter, die Nutzungsbedingungen verweisen auf französisches Recht und Streitigkeiten sollen vor französischen Gerichten behandelt werden "Französisches Recht regelt den Vertrag" (abonnes.lemonde.fr).
Die günstigste bekannte Stufe ist Essentiel 1 compte für 7,99 CHF pro Monat. Darüber folgen 1 compte für 9,99 CHF pro Monat, 2 comptes für 15,99 CHF pro Monat und 4 comptes für 19,99 CHF pro Monat, jeweils mit mehr Zugängen und Zusatzleistungen wie digitaler Ausgabe oder Kulturangeboten (abo.lemonde.fr).
Das Geschäftsmodell ist ein digitales Monatsabo mit automatischer Verlängerung. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat und ohne Kündigung verlängert sich das Abo immer um einen weiteren Monat "Das Abonnement wird automatisch um jeweils einen weiteren Monat verlängert" (abonnes.lemonde.fr).
Viele Le Monde-Mitglieder ärgern sich, wenn die Kündigung nicht klar erklärt ist oder nachher noch eine Belastung auftaucht. Gerade in der Schweiz kommt dazu, dass der Kundendienst laut Recherchedaten teils nur auf Englisch erreichbar wirkt, obwohl das Produkt aus Frankreich stammt und die Hilfe-Seite über abo.lemonde.fr läuft.
Die Preise liegen in den vorliegenden Daten bereits in CHF vor, was für Schweizer Nutzer praktisch ist. Trotzdem lohnt es sich, vor dem Abschluss zu prüfen, ob das Abo direkt über die Webseite, über App Store oder über Google Play abgeschlossen wurde, denn genau davon hängt später der Kündigungsweg ab.
Wenn Sie Sorge haben, zu früh den Zugang zu verlieren oder nachher keine Rückerstattung zu erhalten, machen Sie vor dem Klick zuerst einen Kurzcheck. Notieren Sie das nächste Belastungsdatum, fotografieren Sie Ihren aktuellen Tarif und speichern Sie, falls relevant, Rechnungen oder Bestätigungen aus Ihrem Konto.
Besonders wichtig ist der Abschlusskanal. Wurde Le Monde direkt auf der Webseite gekauft, kündigen Sie im Webkonto. Wurde das Abo auf dem iPhone abgeschlossen, müssen Sie in die Apple-Abonnementeinstellungen. Bei Android läuft die Kündigung über Google Play "Kunde muss die Kündigung dort vornehmen" (lemonde.fr).
Die direkteste Möglichkeit ist die manuelle Kündigung auf abo.lemonde.fr. Laut Recherchedaten kann das Abonnement auf der Website www.lemonde.fr manuell gekündigt werden (lemonde.fr).
Praktisch funktioniert das meist so: einloggen, zum Konto oder Abobereich gehen, das aktive Abonnement öffnen und die Option zur Beendigung auswählen. Achten Sie auf Bezeichnungen wie Konto, Abonnement, Mein Angebot oder Kündigen. Machen Sie am Schluss einen Bildschirmfoto der Bestätigung mit Datum.
Viele verheddern sich genau hier in einer Abo-Falle: Sie suchen die Kündigung auf der Website, obwohl Apple oder Google abbucht. Dann bleibt das Abo aktiv. Wenn Sie über iOS abgeschlossen haben, öffnen Sie auf dem iPhone die Einstellungen, tippen auf Ihren Namen, dann auf Abonnemente und dort auf Le Monde. Anschliessend wählen Sie Abonnement kündigen.
Bei Android öffnen Sie Google Play, tippen auf Profil, dann Zahlungen und Abonnements, danach Abonnements und wählen Le Monde aus. Dort können Sie kündigen. Dieser Weg ist etwas fehleranfälliger als die Webkündigung, weil viele das falsche Google-Konto offen haben.
Wenn die Online-Kündigung hakt oder Sie keine Bestätigung erhalten, können Sie den Kundendienst kontaktieren. Die bekannten Kontaktdaten sind [email protected], Telefon +33 3 28 25 71 71 und Zeiten Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr, Samstag 9 bis 17 Uhr (abo.lemonde.fr).
Für ein schriftliches Backup können Sie zusätzlich einen Brief senden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann statt klassischer eingeschriebener Post auch einen digitalen Zustelldienst mit Zeitstempel und Sendungsnachweis nutzen, etwa Postclic. Als Postweg gilt diese Adresse:
Im Schreiben gehören Name, E-Mail des Kontos, Kundennummer falls vorhanden, gewünschtes Kündigungsdatum und das Wort Kündigung des Abonnements hinein. Da keine Live-Chat-Funktion bekannt ist, sind E-Mail, Telefon, Webkonto und Brief die realistischen Kanäle.
Viele befürchten, dass der Zugang sofort endet. Nach den vorliegenden Angaben gibt es keine Aussage, dass Le Monde den Zugriff unmittelbar kappt. In der Praxis sollten Sie bei einer Monatsverlängerung davon ausgehen, dass der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiterläuft, solange nichts anderes in Ihrer Bestätigung steht.
Wichtiger Punkt: Le Monde erstattet den ungenutzten Rest der laufenden Periode grundsätzlich nicht. Wer also am 10. eines Monats kündigt, behält üblicherweise den Zugriff bis zum nächsten Abrechnungsdatum, bekommt aber den Restmonat nicht zurück (lemonde.fr).
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich das Abo automatisch um je einen weiteren Monat "Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat" und automatische Monatsverlängerung (abonnes.lemonde.fr). Genau deshalb sollten Sie spätestens vor dem nächsten Belastungstag kündigen.
Wer die Frist verpasst, zahlt in der Regel noch eine weitere Monatsperiode. Eine vorzeitige Beendigung innerhalb einer laufenden festen Laufzeit ohne triftigen Grund ist laut den recherchierten Bedingungen nicht vorgesehen.
Le Monde sagt nur knapp, dass Nutzerdaten nach der Kündigung gemäss Datenschutzbestimmungen behandelt werden (abonnes.lemonde.fr). Konkrete Löschfristen sind in den vorliegenden Daten nicht genannt, deshalb lohnt es sich kaum, darauf zu spekulieren.
Speichern Sie vor der Kündigung besser alles, was Sie noch brauchen: Rechnungen, Bestätigungen und falls vorhanden spezielle Einstellungen. Wenn Sie ein Mehrnutzerpaket mit 2 oder 4 Konten haben, informieren Sie auch die mitnutzenden Personen rechtzeitig.
Viele Mitglieder sind frustriert, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn sie auf eine Rückzahlung hoffen, die am Ende ausbleibt. Die klare Kernaussage lautet: Für die Zeit, die nach der Kündigung in einer bereits laufenden Periode übrig bleibt, gibt es keine Rückerstattung (lemonde.fr).
Zusätzlich heisst es, eine Rückerstattung erfolge bis zu 14 Tage nach der Kündigung des Abonnements, bereits erhaltene Leistungen würden aber abgezogen (lemonde.fr). Praktisch bedeutet das: Wenn überhaupt Geld zurückfliesst, dann nicht automatisch in voller Höhe, sondern nur abzüglich bereits genutzter Leistungen.
In der Schweiz gibt es für Online-Abos kein allgemeines Widerrufsrecht wie in manchen EU-Ländern. Ein Le Monde-Abo ist daher grundsätzlich verbindlich, ausser es greift eine besondere Ausnahme wie Haustürgeschäft oder bestimmter Telefonverkauf nach Art. 40a ff. Obligationenrecht bei Verträgen über 100 CHF.
Die Recherchedaten erwähnen zwar ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der ersten Dienstleistung. Für Schweizer Leser gilt aber: Dieses Recht ist hier nicht allgemein gesetzlich garantiert. Wenn Le Monde freiwillig 14 Tage einräumt, stützen Sie sich auf die Anbieterbedingungen und sichern die entsprechende Stelle mit Bildschirmfoto.
Am effizientesten ist eine schriftliche Anfrage an [email protected] mit Kontodaten, Belastungsdatum, Betrag und Begründung. Legen Sie eine Rechnung oder den Kartenbeleg bei und nennen Sie klar, ob es um Doppelbelastung, verspätete Kündigungsverarbeitung oder einen Abrechnungsfehler geht.
Le Monde hält fest, dass bei einem Abrechnungsfehler der Kunde informiert und die nötige Korrektur vorgenommen wird (lemonde.fr). Wenn innert etwa 14 Tagen keine brauchbare Antwort kommt, rufen Sie zusätzlich unter +33 3 28 25 71 71 an und notieren Datum, Uhrzeit und Namen der Kontaktperson.
Die Bedingungen sind knapp, aber entscheidend: automatische Monatsverlängerung, Mindestlaufzeit 1 Monat, kein ausgewiesener Gratis-Test und französisches Recht als Vertragsgrundlage (abonnes.lemonde.fr). Das ist relevant, weil viele irrtümlich annehmen, ein digitales Presseabo lasse sich jederzeit rückwirkend stoppen.
Wenn trotz bestätigter Kündigung weiter belastet wird, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. Das geschieht meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist Ihre Bank oder der Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard, nicht eine separate staatliche Stelle.
Plan | Preis in CHF | Periode | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
Essentiel 1 compte | 7,99 CHF | Monatlich | Artikel, Videos, Podcasts, Newsletter, La Matinale |
1 compte | 9,99 CHF | Monatlich | Alles digital, Ausgabe ab 13 Uhr, Archive |
2 comptes | 15,99 CHF | Monatlich | Zwei Zugänge, Englisch, Jeux, Kulturvorteile |
4 comptes | 19,99 CHF | Monatlich | Vier Nutzer, Sonderausgaben, Jeux |
Am günstigsten ist Essentiel 1 compte mit 7,99 CHF pro Monat. Am teuersten ist 4 comptes mit 19,99 CHF pro Monat, dafür können bis zu 4 Nutzer auf das Angebot zugreifen, was den Preis pro Person stark senken kann.
Wenn Sie allein lesen und nur Artikel, Podcasts und Newsletter brauchen, ist 1 compte oft schon ausreichend. Das Upgrade auf 2 comptes lohnt sich nur, wenn Sie den zweiten Zugang wirklich nutzen oder Le Monde Jeux und englische Inhalte wichtig sind.
Die Preisnotiz sagt, die Preise gelten für ein Jahr und beinhalten verschiedene Vorteile (abo.lemonde.fr). Gleichzeitig ist in den Bedingungen von monatlicher automatischer Verlängerung die Rede. Prüfen Sie deshalb im Konto genau, ob Sie einen Aktionspreis, einen Standardpreis oder einen an Bedingungen geknüpften Jahresvorteil haben.
Eine separate Kündigungsgebühr wurde in den Nutzungsbedingungen nicht gefunden. Versteckte Strafkosten für die Kündigung sind also nicht ausgewiesen, doch eine verpasste Monatsfrist kann faktisch eine zusätzliche Belastung auslösen.
Für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gibt es keine allgemeine gesetzliche Standardfrist für die Kündigung von Online-Abos. Entscheidend sind in der Regel die AGB des Anbieters. Bei Le Monde ist das besonders wichtig, weil die Vertragsbedingungen auf französisches Recht verweisen, Sie als Person in der Schweiz aber trotzdem Ihre hiesigen Karten- und Konsumentenschutzmittel nutzen können.
Für periodische Zahlungen wird oft auf das Ende der Zahlungsperiode abgestellt, bei Monatsabos also auf den nächsten Monatswechsel der Verrechnung. Das passt hier zur Klausel der monatlichen Verlängerung. Orientierung bieten auch Schweizer Übersichten zu Abofristen (abotracker.ch).
Ein allgemeines Widerrufsrecht für online abgeschlossene Presseabos gibt es in der Schweiz nicht. Ausnahmen gelten etwa bei Haustürgeschäften oder gewissen Telefonverkäufen nach Art. 40a ff. Obligationenrecht, typischerweise mit 14 Tagen Rücktritt bei Verträgen über 100 CHF.
Wenn Ihnen Le Monde freiwillig eine 14-Tage-Lösung zugesteht, berufen Sie sich auf die Anbieterangabe und nicht auf ein allgemeines Schweizer Online-Widerrufsrecht. Genau dieser Unterschied wird oft missverstanden und führt zu unnötigen Diskussionen mit dem Kundendienst.
Wenn Le Monde trotz Kündigung weiter abbucht, gehen Sie in drei Schritten vor: schriftliche Reklamation an Le Monde, Frist von rund 14 Tagen setzen, danach bei Ihrer Kartenbank die Belastung beanstanden. Parallel können Sie sich bei Fragen an die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) orientieren; bei Markt- und Konsumententhemen ist auch das SECO eine sinnvolle Referenzstelle.
Für französischsprachige Konsumentenrechte wird in den Recherchedaten die Fédération Romande des Consommateurs genannt. Für Deutschschweizer Leser ist die SKS die naheliegende Anlaufstelle, wenn Sie einschätzen wollen, ob eine Abbuchung noch zulässig ist oder bereits zu weit geht.
Das Bild ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Rückmeldungen in den vorliegenden Einzelbewertungen. Die Kündigung wirkt also nicht besonders reibungslos, vor allem wegen fehlender Rückmeldungen, fortgesetzter Belastungen und schwachem Kundendienst.
Das heisst nicht, dass jede Kündigung scheitert. Positiv ist immerhin, dass mehrere offizielle Kündigungskanäle vorhanden sind und keine eigentlichen Kündigungsgebühren ausgewiesen sind. Das Grundproblem scheint eher die Durchführung und Nachbearbeitung zu sein.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung schwierig | 2 von 5 | Kein Bescheid erhalten |
Belastung nach Kündigung | 1 von 5 | Unerwartete Gebühr |
Rückerstattung langsam | 1 von 5 | Geld blieb aus |
Kundendienst schwach | 1 von 5 | Lange Wartezeit |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | Negativ | 2 |
Negativ | 2 | |
Forum abonnement | Negativ | 1 |
Sichern Sie vier Dinge, bevor Sie kündigen: Bildschirmfoto des aktiven Tarifs, nächstes Belastungsdatum, letzte Rechnung und den Kanal des Abschlusses. Gerade bei Le Monde ist der Abschlusskanal zentral, weil Web, App Store und Google Play getrennt verwaltet werden.
Falls eine Rückzahlung nötig wird, brauchen Sie Transaktionsdaten mit Datum und Betrag. Nach der Kündigung sollten Sie die Bestätigungs-E-Mail und einen Bildschirmfoto der Abschlussseite aufbewahren, mindestens bis zwei Kartenabrechnungen später.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung am falschen Ort. Wer über App Store abgeschlossen hat und nur im Webkonto sucht, kündigt faktisch gar nicht. Ebenso heikel ist eine Kündigung am Belastungstag selbst, wenn die neue Monatsperiode technisch schon ausgelöst wurde.
Ein weiterer Klassiker ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Bei Le Monde ist genau das laut Recherchedaten gerade nicht vorgesehen. Wer also mitten im Monat kündigt, spart meist erst ab der nächsten Periode.
Wenn der Kundendienst langsam reagiert, sollten Sie nicht einfach abwarten. Senden Sie nach der Online-Kündigung sofort ein kurzes E-Mail an [email protected] mit dem Hinweis, dass Sie die Kündigung am Datum X ausgelöst haben. Das schafft eine zweite Spur.
Bei fortgesetzten Abbuchungen gilt: Bestätigung, Kartenbeleg und Reklamation bündeln. In der Schweiz ist das oft der schnellste Weg, um bei der Bank eine Beanstandung glaubhaft zu machen. Achtung, da wird’s heikel, sobald Sie keinen Nachweis über den ersten Kündigungsversuch haben.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, mehr Nachweis |
Keine Methode ist für alle ideal. Das Webkonto ist meist am schnellsten, App Store und Google Play sind nötig, wenn dort bezahlt wird, und der Brief eignet sich vor allem als zusätzlicher Nachweis bei Streitfällen.
Wenn Sie möglichst wenig Aufwand wollen, nehmen Sie den ursprünglichen Kaufkanal. Wenn Sie bereits schlechte Erfahrungen mit Rückmeldungen gemacht haben, ergänzen Sie den Hauptweg um ein E-Mail mit denselben Angaben.
Prüfen Sie noch am selben Tag, ob eine Bestätigung im Postfach liegt. Setzen Sie ausserdem einen Kalendereintrag auf das nächste erwartete Belastungsdatum und einen zweiten 30 Tage später, damit Sie den Kartenauszug kontrollieren.
Falls trotz Kündigung nochmals eine Belastung erscheint, reklamieren Sie diese bei Le Monde und wenn nötig bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das als Beanstandung einer Kartentransaktion, oft innert 30 Tagen nach dem Kartenabschluss.
Wenn Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, sind in der Schweiz vor allem NZZ ab 21,90 CHF, Blick ab 10 CHF und 20 Minuten kostenlos interessant. Wer stärker deutsche Perspektiven sucht, findet bei Die Welt und der Süddeutschen Zeitung weitere Optionen, dort aber mit ausländischer Preisbasis.
Wenn Sie Le Monde schriftlich kündigen möchten oder einen zusätzlichen Nachweis brauchen, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse, wenn möglich die Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum dazu. Ein kurzer, klarer Text reicht völlig.
Für die meisten Fälle genügt die Kündigung im Webkonto oder im jeweiligen App-Store. Die Postadresse ist vor allem dann hilfreich, wenn Sie bereits Probleme mit ausbleibenden Antworten hatten oder eine fortgesetzte Abbuchung dokumentieren wollen.
Verwechseln Sie Le Monde nicht mit dem gleichnamigen Restaurant in Dübendorf. Für das Zeitungsabo ist die Kundenadresse in Arras in Frankreich massgeblich, nicht ein Standort in der Schweiz.
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