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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele merken erst bei der Kündigung, wie breit Tamedia aufgestellt ist und warum das Abo im Benutzerkonto nicht immer selbsterklärend wirkt. Tamedia ist ein führendes Schweizer Medienunternehmen mit Sitz an der Werdstrasse 21, 8004 Zürich, und betreibt unter anderem digitale Nachrichtenangebote rund um bekannte Titel wie Tages-Anzeiger oder Berner Zeitung.
Für Abo-Kundinnen und Abo-Kunden zählt vor allem das digitale Modell. Bezahlt wird für laufenden Zugriff auf Artikel, Analysen und Zusatzfunktionen. Wer ein Jahresabo abgeschlossen hat, sitzt oft bei CHF 129.00, CHF 179.00 oder CHF 249.00 pro Jahr, je nach Paket. Das ist genau der Punkt, an dem eine saubere Kündigung wichtig wird.
Bei Tamedia geht es nicht um einen einmaligen Kauf, sondern um wiederkehrenden Zugang. Das günstigere Digital Basic kostet CHF 129.00 pro Jahr und bietet unlimitierten digitalen Zugriff. Darüber liegen Digital Regular für CHF 179.00 pro Jahr und Digital Premium für CHF 249.00 pro Jahr mit zusätzlichen Funktionen oder werbefreiem Erlebnis.
Daneben gibt es Aktionen wie Digital Promo für CHF 89.00 pro Jahr sowie kürzere Laufzeiten wie Digital Regular für CHF 36.00 während 12 Wochen. Wer sparen will, sollte vor der Kündigung prüfen, ob noch eine Aktion läuft oder ob ein Wechsel auf ein günstigeres Paket sinnvoller ist als ein kompletter Ausstieg.
Für die Schweiz relevant sind lokale Preise in CHF, Schweizer Kundendienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr und ein Hilfebereich unter Tamedia Hilfe. Kündigungen sind laut Tamedia direkt im Benutzerkonto möglich, zusätzlich über App Store oder Google Play, wenn das Abo dort abgeschlossen wurde.
Praktisch wichtig ist auch die Verlängerungsklausel. Laut Bedingungen verlängern sich Abonnements automatisch um die gleiche Dauer, wenn nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Die Mindestvertragsdauer beträgt in der Regel einen Monat. Das ist keine klassische Abo-Falle, aber wer die Frist verpasst, zahlt schnell eine weitere Periode.
Viele Tamedia-Mitglieder sind genervt, wenn nach der Kündigung trotzdem noch etwas verrechnet wird. Darum lohnt sich vor dem Klick ein kurzer Check: Öffnen Sie Ihr Konto, notieren Sie das nächste Belastungsdatum und machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Pakets mit Preis und Laufzeit.
Prüfen Sie auch, wo Sie das Abo abgeschlossen haben. Genau hier passieren die meisten Fehler. Ein direkt bei Tamedia gebuchtes Abo wird im Tamedia-Konto gekündigt. Ein über App Store oder Google Play gestartetes Abo muss im jeweiligen Store beendet werden. Wenn Sie den falschen Kanal wählen, läuft die Verlängerung oft einfach weiter.
Wenn Ihr Abo direkt bei Tamedia läuft, ist der schnellste Weg das Benutzerkonto auf der Webseite. Loggen Sie sich ein, öffnen Sie die Abo-Einstellungen und folgen Sie den Anweisungen zur Kündigung. Tamedia beschreibt den Weg selbst als Kündigung über das Konto auf der Webseite (tamedia.ch).
Falls die Oberfläche unklar ist, gehen Sie über den Hilfebereich unter Tamedia Hilfe. Speichern Sie am Ende unbedingt die Bestätigungsseite und prüfen Sie, ob eine Bestätigung per E-Mail kommt. Gerade weil einzelne Bewertungen von fehlenden Bestätigungen sprechen, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und den letzten Schritt dokumentieren.
Wenn Sie das Tamedia-Abo auf dem iPhone oder iPad abgeschlossen haben, läuft die Kündigung über iOS. Öffnen Sie Einstellungen, tippen Sie auf Ihren Namen, dann auf Abonnements, wählen Sie das Tamedia-Abonnement und tippen Sie auf Abonnement kündigen. Diese Schritte nennt Tamedia selbst als offiziellen Weg für iOS (tamedia.ch).
Auf Android geht der Weg über den Google Play Store. Öffnen Sie Google Play, tippen Sie auf das Profilbild, dann auf Zahlungen und Abonnements, danach auf Abonnements. Wählen Sie das Tamedia-Abo und tippen Sie auf Abonnement kündigen. Auch hier sollten Sie sofort einen Bildschirmfoto der Kündigungsbestätigung sichern.
Wenn das Konto hakt oder unklar ist, ob die Kündigung angekommen ist, können Sie Tamedia zusätzlich kontaktieren. Die bekannten Kontaktdaten sind Telefon +41 44 248 41 11, E-Mail [email protected] und Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr. Das ist nützlich, wenn Sie nachfassen müssen oder ein Abrechnungsfehler vorliegt.
Auch ein Brief ist möglich, besonders wenn Sie einen klaren Nachweis wollen. Klassisch wäre ein eingeschriebener Brief an die Zürcher Adresse. Wer den Papierweg vermeiden will, kann statt eines physischen Einschreibens auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, der Versand, Empfang und Öffnung protokolliert. Für normale Kündigungen bleibt das aber nur eine zusätzliche Option, nicht der einzige Weg.
Viele befürchten, dass der Zugang sofort verschwindet, obwohl bereits bezahlt wurde. Bei Tamedia gilt laut den bekannten Angaben: Es gibt keine anteilige Rückerstattung für ungenutzte Zeit, dafür läuft der bezahlte Zugang in der Regel bis zum Ende der bereits verrechneten Periode weiter. Kündigen Sie also vorzeitig, endet meist nur die automatische Verlängerung.
Ein Beispiel: Wenn Ihr Jahresabo bis zum 30. September bezahlt ist und Sie im August kündigen, bleibt der Zugriff normalerweise bis Ende September aktiv. Genau deshalb sollte die Bestätigung das Enddatum zeigen. Fehlt dieses Datum, lohnt sich eine kurze Rückfrage per E-Mail.
Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich das Tamedia-Abo automatisch um die gleiche Dauer. Die Frist liegt laut Bedingungen bei spätestens zwei Wochen vor Ablauf. Wer diese Frist verpasst, muss meist die nächste Periode akzeptieren, ausser es gibt einen wichtigen Grund für eine ausserordentliche Beendigung.
Zu den Daten sagt Tamedia, dass persönliche Daten nach der Kündigung gemäss geltenden Datenschutzanforderungen behandelt werden. Konkreter formuliert Tamedia das nicht. Wenn Sie gespeicherte Angaben, Rechnungen oder Abo-Informationen später noch brauchen, laden Sie diese besser vor der Kündigung herunter oder sichern Sie Bildschirmfotos.
Viele Tamedia-Mitglieder ärgern sich, wenn sie zwar kündigen können, aber kein Geld zurückbekommen. Die Linie von Tamedia ist hier ziemlich klar: Für bereits bezahlte Abo-Gebühren gibt es generell keine Rückerstattung. Auch für ungenutzte Restzeit nach einer vorzeitigen Kündigung ist keine anteilige Rückzahlung vorgesehen (tamedia.ch).
In der Praxis heisst das: Wer mitten in einer laufenden Periode kündigt, spart die nächste Verlängerung, erhält aber für die restlichen Tage oder Monate normalerweise nichts zurück. Das lohnt sich kaum, wenn Sie nur noch wegen eines halben Monats kündigen wollen. Dann ist der Hauptnutzen eher, eine weitere Jahresbelastung zu vermeiden.
Bei Tamedia wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss genannt. Gleichzeitig gilt in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Verträge. Genau deshalb sollte man hier unterscheiden: Wenn Tamedia dieses Recht vertraglich einräumt, können Sie sich darauf berufen. Gesetzlich ist das bei normalen Online-Abos nicht automatisch immer gegeben.
Ausnahmen kennt das Schweizer Recht etwa bei bestimmten Haustürgeschäften über CHF 100. Die Stiftung für Konsumentenschutz und das SECO weisen darauf hin, dass es in der Schweiz eben kein flächendeckendes Rücktrittsrecht für jeden Onlinekauf gibt. Wenn Sie ein neues Tamedia-Abo erst vor wenigen Tagen abgeschlossen haben, handeln Sie sofort und schriftlich.
Eine Rückerstattung hat bei Tamedia vor allem dann Aussicht, wenn ein Abrechnungsfehler vorliegt. Tamedia sagt ausdrücklich, dass zu viel bezahlte Beträge bei einem Fehler zurückerstattet werden (tamedia.ch). Das ist der stärkste Hebel, wenn nach einer bestätigten Kündigung trotzdem nochmals belastet wurde.
Wenn Tamedia nicht reagiert und trotzdem nach der Kündigung belastet, bleibt als letzter Schritt die Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das meist über den Kartenherausgeber. Üblich ist eine Reklamation innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, abhängig von Visa, Mastercard und den Bedingungen Ihrer Bank.
Bei Käufen über App Store oder Google Play sollten Sie die Rückerstattung zuerst dort prüfen, weil die Zahlung über die Plattform lief. Für direkt bezahlte Tamedia-Abos ist die Kartenrückbelastung nur dann sinnvoll, wenn Sie saubere Belege haben: Kündigungsbestätigung, E-Mail-Verlauf und Kontoauszug mit der strittigen Abbuchung.
Die heikelste Stelle ist die automatische Verlängerung. Laut Bedingungen verlängern sich Abonnements um die gleiche Dauer, wenn nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Diese Klausel entscheidet oft darüber, ob noch einmal CHF 129.00, CHF 179.00 oder mehr fällig werden.
Die Mindestvertragsdauer beträgt in der Regel einen Monat, ausser es ist etwas anderes angegeben. Vorzeitige Kündigung ist laut den vorliegenden Angaben grundsätzlich nicht vorgesehen, ausser es liegt ein wichtiger Grund vor. Das ist bei Medienabos in der Schweiz nicht ungewöhnlich, aber für Kundinnen und Kunden oft unerquicklich.
Zu Probeabos hält Tamedia fest, dass solche Angebote nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo umgewandelt werden, ausser dies ist ausdrücklich festgelegt. Das ist verbraucherfreundlich, weil genau dort bei anderen Diensten oft die Abo-Falle zuschnappt. Schauen Sie trotzdem auf den Bestellbildschirm und sichern Sie den Wortlaut.
Für den Vertrag gilt Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten gelten die in der Schweiz anwendbaren Regeln. Zu den Daten bleibt Tamedia eher allgemein und verweist auf die Behandlung nach Datenschutzanforderungen. Kurz gesagt: Wichtige Unterlagen sollten Sie vor der Kündigung selbst sichern.
Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
Digital Basic | CHF 129.00 | Jährlich | Unlimitierter Digitalzugang |
Digital Regular | CHF 179.00 | Jährlich | Zugang mit Zusatzfunktionen |
Digital Premium | CHF 249.00 | Jährlich | Werbefrei und Zusatzfunktionen |
Digital Promo | CHF 89.00 | Jährlich | Aktionspreis für Neue |
Digital Regular | CHF 36.00 | 12 Wochen | Kurzfristiger Digitalzugang |
Am günstigsten ist die Aktion Digital Promo mit CHF 89.00 pro Jahr, am teuersten Digital Premium mit CHF 249.00 pro Jahr. Dazwischen liegt eine grosse Spanne von CHF 160.00. Wer nur Artikel lesen will, zahlt mit Premium unter Umständen deutlich zu viel.
Wichtig ist auch der Vergleich mit Alternativen. NZZ Mediathek startet ab CHF 9.90 pro Monat, Blick ab CHF 7.90 pro Monat, während 20 Minuten und SRF News gratis sind. Wenn Sie Tamedia kaum nutzen, ist ein Wechsel oft wirtschaftlicher als ein weiteres verlängertes Jahresabo.
Viele gehen davon aus, dass es in der Schweiz immer 14 Tage Rücktritt für Online-Abos gibt. Das stimmt so nicht. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online abgeschlossene Verträge gibt es in der Schweiz grundsätzlich nicht. Darauf weisen SKS und SECO seit Jahren hin.
Für Tamedia heisst das konkret: Wenn Tamedia ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt, zählt diese vertragliche Zusage. Verlassen Sie sich aber nicht blind auf allgemeine Internettipps aus Deutschland. Entscheidend sind bei Tamedia die Abo-Bedingungen und der genaue Abschlusskanal.
Ausnahmen gibt es bei bestimmten Haustürgeschäften über CHF 100 mit 14 Tagen Frist. Für normale direkt online abgeschlossene Medienabos ist das aber nicht die Standardlage. Wenn Sie finden, Tamedia halte sich nicht an die eigene Kündigungsbestätigung oder belaste weiter, reklamieren Sie zuerst direkt beim Unternehmen mit klaren Belegen.
Kommt keine Lösung zustande, hilft die Stiftung für Konsumentenschutz mit praxisnahen Informationen weiter. Auch das SECO ist für allgemeine Konsumententhemen relevant. Schreiben Sie in Ihrer Beschwerde immer das Abschlussdatum, die Kündigungsbestätigung, den belasteten Betrag in CHF und das Datum der Abbuchung dazu.
Das Bild ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Rückmeldungen in der vorliegenden Auswahl. Die Kündigung wirkt also nicht unmöglich, aber aus Kundensicht oft mühsam. Besonders häufig genannt werden fehlende Bestätigungen und Belastungen trotz Kündigung. Das deckt sich mit den typischen lokalen Beschwerden.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Fehlende Bestätigung | Häufig | E-Mail ohne Antwort |
Weiterbelastung | Häufig | Abbuchung nach Kündigung |
Rückerstattung | Mittel | Kein Geld zurück |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
Negativ | 1 | |
TrustPilot | Negativ | 1 |
Google Reviews | Negativ | 1 |
Forum Kundenbewertungen | Negativ | 1 |
Konsumentenbewertung | Negativ | 1 |
Positives Feedback zur Kündigung lag in dieser Auswahl keines vor. Fairerweise heisst das nicht automatisch, dass jede Kündigung schiefläuft. Positiv ist immerhin, dass Tamedia eine Kontokündigung auf der Webseite sowie Wege über App Store und Google Play nennt. Die Kritik zielt eher auf Nachweise und Erreichbarkeit.
Wer bei Tamedia Ärger vermeiden will, dokumentiert den Prozess sauber. Machen Sie vor dem Kündigen einen Bildschirmfoto der Kontoseite mit Abo-Name, Preis in CHF und nächstem Verlängerungsdatum. Sichern Sie zusätzlich die Zahlungsart, etwa Kreditkarte oder Store-Abrechnung.
Für eine Rückforderung brauchen Sie konkrete Daten. Dazu gehören Rechnungsnummer, Transaktionsdatum, belasteter Betrag und der Nachweis, dass bereits gekündigt wurde. Ohne diese Angaben wird eine Reklamation oft unnötig langsam.
Direkt nach dem Abschluss sollten Sie die Bestätigungsseite speichern und die E-Mail-Bestätigung archivieren. Falls keine E-Mail kommt, senden Sie sofort eine kurze Nachfrage an [email protected] und verweisen auf Datum und Uhrzeit der Kündigung.
Kontrollieren Sie den nächsten Kontoauszug oder Kartenabschluss. Gerade weil Weiterbelastungen als häufiges Problem genannt werden, ist ein Nachcheck nach der nächsten planmässigen Abbuchung fast Pflicht.
Ein klassischer Fall ist die Kündigung kurz vor Ablauf eines Jahresabos über CHF 179.00. Wer nur zehn Tage vor Ende kündigt, ist vermutlich zu spät dran und rutscht in die nächste Periode. Genau deshalb sollte der Kalender mindestens drei Wochen vor Ende erinnern.
Ein anderer Fall ist die Belastung trotz Kündigung. Dann hilft kein allgemeiner Ärger, sondern nur saubere Reihenfolge: Bestätigung suchen, Tamedia anschreiben, Betrag nennen, Frist setzen und bei ausbleibender Lösung die Kartentransaktion bei der Bank beanstanden.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine Gebühr gefunden | Höher, guter Nachweis |
Am schnellsten ist meist das Webkonto, sofern das Abo direkt bei Tamedia läuft. App Store und Google Play sind sinnvoll, wenn der Abschluss dort erfolgte. Der Briefweg ist langsamer, liefert aber einen soliden Nachweis, wenn es bereits Streit um Belastungen oder fehlende Bestätigungen gibt.
Entscheidend ist nicht, welcher Weg theoretisch am besten klingt, sondern wo Ihr Abo tatsächlich hinterlegt ist. Genau daran scheitern viele Kündigungen im Alltag.
Prüfen Sie sofort, ob ein Enddatum genannt wird und ob die Kündigung im Konto sichtbar ist. Legen Sie zusätzlich eine Kalendererinnerung auf den nächsten möglichen Abbuchungstermin. So sehen Sie rasch, ob die Kündigung sauber verarbeitet wurde.
Falls später doch eine Belastung erscheint, können Sie in der Schweiz innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei der kartenausgebenden Bank einreichen. Zuständig ist in erster Linie Ihre Bank oder Ihr Kartenherausgeber, nicht eine eigene staatliche Chargeback-Stelle.
Wenn Sie nach der Kündigung einen Ersatz suchen, sind NZZ Mediathek ab CHF 9.90 pro Monat und Blick ab CHF 7.90 pro Monat zwei kostenpflichtige Alternativen. Wer schlicht Nachrichten ohne Abo lesen will, fährt mit 20 Minuten oder SRF News günstiger, denn beide Angebote sind kostenlos.
Wenn Sie Tamedia schriftlich kündigen wollen oder zusätzliche Unterlagen per Post senden möchten, nutzen Sie diese Adresse:
Schreiben Sie im Brief Ihren Namen, die im Konto verwendete E-Mail-Adresse, wenn möglich die Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. So kann Tamedia die Zuordnung schneller erledigen.
Der Postweg ist vor allem dann nützlich, wenn es bereits Unklarheiten gab oder wenn Sie neben der Kündigung auch eine Reklamation zu einer falschen Belastung einreichen. Für normale Fälle ist die Kontokündigung auf der Webseite meist schneller.
Wenn Sie schriftlich kündigen, bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Versandnachweis auf. Gerade bei strittigen Fällen ist dieser Nachweis oft mehr wert als ein blosses Telefonat.
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