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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Die Neue Zürcher Zeitung ist eine der bekanntesten Tageszeitungen der Schweiz und erscheint seit 1780. Der Sitz liegt in Zürich, und als Kündigungsadresse ist Falkenstrasse 11, Postfach 8021 Zürich angegeben. Wer ein Abo abgeschlossen hat, zahlt also für ein klassisches Schweizer Medienprodukt mit starker Stellung in Politik, Wirtschaft und Kultur.
Für viele Abonnentinnen und Abonnenten beginnt der Frust erst bei der Kündigung. Gerade weil die Neue Zürcher Zeitung als etabliertes Qualitätsmedium auftritt, erwarten viele einen klaren Ablauf. In der Praxis berichten Nutzer aber über automatische Verlängerungen, unklare Menüs und lange Wartezeiten beim Kundendienst.
Bezahlt wird je nach Abo für die gedruckte Ausgabe von Montag bis Samstag, für E-Paper, für Digital Plus oder für Kombiangebote mit Print und digitalem Zugriff. Das Jahresabo Print und E-Paper kostet CHF 998, das Monatsabo derselben Kategorie CHF 90. Digital Plus kostet CHF 654 pro Jahr oder CHF 61 pro Monat.
Wer nur einzelne Artikel lesen will, fährt mit einem Vollabo oft schlecht. Das lohnt sich kaum, wenn Sie die Zeitung nur am Wochenende lesen oder nur wenige Pro-Artikel pro Woche öffnen. Vor einer Kündigung lohnt sich deshalb ein nüchterner Vergleich mit Alternativen wie Tages-Anzeiger ab CHF 25 pro Monat, Blick ab CHF 19.90 pro Monat oder SRF News kostenlos.
Die Neue Zürcher Zeitung arbeitet mit wiederkehrenden Abos, die sich automatisch verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Für Kombiangebote gilt laut Nutzungsbedingungen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, und Probeabonnements unter einem halben Jahr können danach regulär weiterlaufen, wenn Sie nicht kündigen (nzz.ch).
Die Preise sind in CHF ausgewiesen, was für die Schweiz selbstverständlich ist. Der Kundendienst ist per E-Mail unter [email protected] und telefonisch unter 0901 501 502 erreichbar, wobei keine festen Zeiten publiziert sind. Als schnelle Selbsthilfe dient die Hilfe-Seite unter abo.nzz.ch/faq/.
Viele haben Sorge, dass nach der Kündigung nochmals belastet wird oder der Zugriff sofort verschwindet. Genau deshalb sollten Sie vor dem Klick drei Dinge sichern: die aktuelle Abo-Art, das nächste Belastungsdatum und einen Bildschirmfoto Ihres Kontostatus. Bei automatischer Verlängerung kann schon ein verpasster Abrechnungstag teuer werden.
Prüfen Sie auch, wo Sie das Abo abgeschlossen haben. Bei Neue Zürcher Zeitung ist das entscheidend: Direktabos kündigen Sie in Ihrem Benutzerkonto, Käufe über App Store oder Google Play müssen ausschliesslich dort beendet werden (nzz.ch). Wer den falschen Kanal nimmt, verliert oft nur Zeit.
Die meisten Abonnements lassen sich online im Benutzerkonto kündigen. Laut Recherche funktioniert der Weg über das Konto am direktesten: Einloggen, Kündigungsoption auswählen und den Ablauf vollständig abschliessen (recht-finanzen.de). Wenn die Oberfläche unübersichtlich wirkt, sind Sie nicht allein, denn dazu gibt es wiederholt Beschwerden.
Ein sinnvoller Klickpfad ist: Konto öffnen, Abo oder Abonnement wählen, Vertragsdetails prüfen, Kündigen anwählen und die Bestätigung speichern. Falls Ihnen auf einer Zwischenseite ein Rabatt oder ein Pausenangebot angezeigt wird, nicht hängen bleiben. Achtung, da wird’s heikel: Solche Halteangebote sollen oft vor allem Zeit gewinnen.
Für Hilfe während des Prozesses können Sie die offizielle Fragen-Seite der Neue Zürcher Zeitung nutzen: Hilfe und häufige Fragen. Wenn Sie die Kündigung online absenden, speichern Sie die Bestätigungsseite sofort als Bildschirmfoto oder als PDF.
Wenn Sie das Abo auf dem iPhone oder iPad abgeschlossen haben, geht die Kündigung nur über den App Store. Öffnen Sie die Einstellungen Ihres Apple-Kontos, gehen Sie zu Abonnements, wählen Sie die Neue Zürcher Zeitung aus und beenden Sie das Abo dort. Eine Kündigung per E-Mail an [email protected] reicht in diesem Fall nicht aus (nzz.ch).
Bei Android gilt dasselbe Prinzip über Google Play. Öffnen Sie Google Play, tippen Sie auf Zahlungen und Abonnements oder direkt auf Abonnements, wählen Sie die Neue Zürcher Zeitung und dann Kündigen. Wer hier stattdessen im Webkonto der Zeitung kündigt, landet schnell in einer unnötigen Schleife.
Wenn das Online-Menü nicht funktioniert, können Sie den Kundendienst unter [email protected] kontaktieren oder unter 0901 501 502 anrufen. Die Neue Zürcher Zeitung nennt keine klaren Servicezeiten, doch E-Mail wird als schnelle Kontaktmöglichkeit genannt. Gerade bei Fristdruck sollten Sie E-Mail und Bildschirmfoto kombinieren.
Auch eine schriftliche Kündigung per Post ist möglich. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen eingeschriebenen Brief verwenden oder eine digitale Versandlösung mit Zustell- und Öffnungsnachweis wie Postclic nutzen. Das ist besonders sinnvoll, wenn es später Streit um den Eingang der Kündigung gibt.
Viele möchten nicht zu früh den Zugriff verlieren. Bei laufenden Abos ist üblich, dass der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode aktiv bleibt. Eine Rückerstattung für ungenutzte Restmonate gibt es laut den vorliegenden Angaben jedoch nicht, deshalb endet der praktische Nutzen meist erst am letzten bereits bezahlten Tag.
Wenn Ihr Monatsabo etwa am 12. belastet wird und Sie am 5. kündigen, bleibt der Zugriff in der Regel bis zum 12. der laufenden Periode bestehen. Prüfen Sie die Bestätigung genau, damit Sie wissen, ob nur die Verlängerung stoppt oder ob eine sofortige Beendigung erfasst wurde.
Abonnements der Neue Zürcher Zeitung verlängern sich automatisch um einen weiteren Zeitraum, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (nzz.ch). Genau hier tappen viele in die Abo-Falle: Keine Erinnerung, keine Kündigung, nächste Belastung erfolgt trotzdem. Legen Sie darum nach Abschluss der Kündigung einen Kalendereintrag für die nächste Rechnungsprüfung an.
Zu den Daten heisst es in den Nutzungsbedingungen, dass diese nach der Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinien verwaltet werden (nzz.ch). Wenn Sie Rechnungen, E-Paper-Zugänge oder Korrespondenz später noch brauchen, speichern Sie alles vorab lokal. Einen besonderen Exportweg nennt die Neue Zürcher Zeitung in den vorliegenden Quellen nicht.
Viele ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn sie auf Resttage hoffen. Die Regel ist hier klar und eher streng: Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet, und für nicht genutzte Monate nach einer Kündigung gibt es keine Rückerstattung (nzz-libro.ch, nzz-zug.ch laut Forschungsdaten).
Das bedeutet in der Praxis: Wenn Sie mitten im Monat oder mitten im Jahr kündigen, läuft das Abo bis zum Ende der bezahlten Laufzeit weiter, aber anteiliges Geld zurück gibt es normalerweise nicht. Die Erfolgsquote für Kulanzfälle ist erfahrungsgemäss eher tief.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch geschlossene Verträge. Bei Zeitungen und Zeitschriften ist das noch enger, denn für solche Lieferverträge besteht laut den vorliegenden Angaben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Das deckt sich mit der Schweizer Praxis, wonach Verträge grundsätzlich verbindlich sind.
Eine Ausnahme kann es bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Obligationenrecht geben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Vertrag über CHF 100 liegt. Für ein gewöhnlich online abgeschlossenes Neue Zürcher Zeitung Abo hilft diese Ausnahme meist nicht. Die SKS und das SECO weisen generell darauf hin, dass man Vertragsart und Abschlussweg genau prüfen muss.
Bei echten Abrechnungsfehlern sieht es besser aus. Laut den vorliegenden Angaben erfolgt in solchen Fällen eine Rückerstattung gemäss der ursprünglichen Zahlungsmethode, allerdings erst nach Klärung des Fehlers (nzz.ch). Sammeln Sie dazu Rechnungsnummer, Betrag, Belastungsdatum und Kündigungsnachweis in einer einzigen Nachricht.
Wenn trotz bestätigter Kündigung nochmals belastet wird und der Kundendienst nicht reagiert, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung einer Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz läuft das meist über die kartenausgebende Bank und sollte in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses erfolgen. Zuständig ist nicht eine Behörde, sondern Ihr Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Bei Käufen über App Store oder Google Play lohnt es sich zuerst über den jeweiligen Store eine Rückerstattung anzustossen. Bei direkter Kreditkartenzahlung an die Neue Zürcher Zeitung ist die Kartenbeanstandung das Druckmittel, wenn eine unberechtigte Belastung belegt werden kann.
Die Nutzungsbedingungen nennen mehrere Punkte, die direkt für die Kündigung wichtig sind. Abos verlängern sich automatisch, Kombiangebote haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und Probeabos unter einem halben Jahr werden danach regulär verrechnet, wenn nicht vorher gekündigt wird (nzz.ch).
Gerade die 24 Monate bei Kombiangeboten sind ein Punkt, den viele beim Abschluss übersehen. Eine vorzeitige Kündigung ist laut den vorliegenden Angaben nur bei Umzug oder Todesfall möglich, und eine Rückerstattung besteht nicht. Das ist für Betroffene unerquicklich, aber für die Planung zentral.
Für die Vertragsbedingungen gilt Schweizer Recht, und Streitigkeiten werden gemäss den vorliegenden Angaben vor dem Gericht in Zürich behandelt (nzz.ch). Für den Alltag heisst das vor allem: Belege sammeln, schriftlich kommunizieren und Fristen nicht verpassen. Ein später Nachweis ist oft wichtiger als ein langes Telefongespräch.
Erfasst werden nach der Kündigung Daten weiterhin gemäss Datenschutzrichtlinien. Wer noch Rechnungen oder Nachweise braucht, sollte sie vor Ablauf des Zugangs herunterladen. Für die Unterbrechung der Zustellung der Print-Ausgabe können CHF 8 anfallen, wenn sie nicht online erfasst wird (recht-finanzen.de).
| Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Jahresabo Print und E-Paper | CHF 998 | jährlich | Print Mo-Sa, digital, Pro |
| Monatsabo Print und E-Paper | CHF 90 | monatlich | Print Mo-Sa, digital, Pro |
| Jahresabo Digital Plus | CHF 654 | jährlich | Digital Plus, E-Paper App |
| Monatsabo Digital Plus | CHF 61 | monatlich | Digital Plus, E-Paper App |
| E-Paper Jahresabo | CHF 702.81 | jährlich | 312 E-Paper-Ausgaben |
Am teuersten ist das Jahresabo Print und E-Paper mit CHF 998. Am günstigsten unter den bezahlten Varianten im Datensatz ist das Monatsabo Digital Plus mit CHF 61, wenn man nur den monatlichen Einstieg betrachtet. Wer Print nicht nutzt, zahlt beim Kombiabo schnell deutlich mehr als nötig.
Beim Rechnen zeigt sich der Jahresvorteil: Digital Plus monatlich kostet aufs Jahr gerechnet CHF 732, das Jahresabo aber CHF 654. Das ist eine Ersparnis von CHF 78 oder rund 10.7 Prozent. Beim Print und E-Paper kostet das Monatsabo aufs Jahr CHF 1080, das Jahresabo CHF 998, also CHF 82 weniger.
In der Schweiz gilt grundsätzlich: Verträge sind einzuhalten, sobald sie gültig abgeschlossen wurden. Eine allgemeine gesetzliche Standardfrist für Abo-Kündigungen gibt es nicht, deshalb zählt bei Neue Zürcher Zeitung in erster Linie, was im konkreten Abo und in den Nutzungsbedingungen steht. Für automatische Verlängerungen ist das besonders wichtig.
Beim Widerruf ist die Schweiz strenger als viele denken. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkrediten oder gewissen Versicherungen. Für ein normales Nachrichtenabo der Neue Zürcher Zeitung hilft das meistens nicht.
Wenn die Neue Zürcher Zeitung trotz Kündigung belastet oder nicht reagiert, gehen Sie am besten in drei Stufen vor. Zuerst schriftlich beim Anbieter reklamieren, dann die Unterlagen an die Stiftung für Konsumentenschutz weitergeben und parallel bei der Bank eine unberechtigte Belastung beanstanden, falls eine Kartenzahlung betroffen ist.
Für allgemeine Konsumententhemen ist auch das SECO nützlich, besonders bei Preis- und Marktfragen. Die SKS ist für private Abo-Streitigkeiten oft praxisnäher. Schicken Sie jeweils Kündigungsbeleg, Rechnungen, Betrag in CHF und eine kurze Zeitleiste der Ereignisse mit.
Gesamturteil: 0 positive und 5 negative Bewertungen von 5 ausgewerteten Einzelstimmen. Das Bild ist damit klar kritisch. Die Kündigung der Neue Zürcher Zeitung wirkt nach diesen Rückmeldungen eher schwierig, vor allem wegen fehlender Bestätigungen, erneuten Belastungen und schwer erreichbarem Kundendienst.
Dazu passen auch die lokalen Problemfelder aus der Recherche: automatische Verlängerung ohne vorherige Benachrichtigung und lange Wartezeiten am Telefon. Positiv lässt sich immerhin sagen, dass es mehrere Kündigungswege gibt, etwa Konto, E-Mail, Post sowie bei mobilen Käufen die Stores. Das hilft aber nur, wenn die Bearbeitung sauber läuft.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Belastung nach Kündigung | 2 von 5 | erneute Abbuchung |
| Schlechter Kundendienst | 1 von 5 | keine Antworten |
| Fehlende Bestätigung | 1 von 5 | wochenlang offen |
| Chaotische Abrechnung | 1 von 5 | falsche Rechnungen |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | 1 von 5 | 2 |
| Reklamation | 1 bis 2 von 5 | 2 |
| App Store | 1 von 5 | 1 |
Wenn Sie frustriert sind oder dem Ablauf nicht trauen, hilft saubere Dokumentation mehr als jede Diskussion am Telefon. Sichern Sie den Namen Ihres Abos, den Preis in CHF, das Belastungsdatum und die Seite mit den Vertragsdetails. Besonders bei Kombiangeboten mit 24 Monaten Mindestlaufzeit ist das Gold wert.
Für Reklamationen reichen allgemeine Aussagen selten. Nennen Sie immer den genauen Betrag, etwa CHF 61 oder CHF 90, dazu das Belastungsdatum und die verwendete Zahlungsart. Bei Store-Käufen gehört auch die Bestellnummer aus App Store oder Google Play dazu.
Ein klassischer Fehler ist die Kündigung über den falschen Kanal. Wer im App Store abgeschlossen hat, aber an die Neue Zürcher Zeitung mailt, hat das Abo oft noch gar nicht beendet. Das gleiche gilt umgekehrt bei Direktabos im Webkonto.
Ebenso häufig ist der Glaube an eine anteilige Rückerstattung. Bei Neue Zürcher Zeitung gibt es für nicht genutzte Monate nach der Kündigung grundsätzlich kein Geld zurück. Wer das nicht weiss, wartet oft vergeblich auf eine Gutschrift.
Wenn keine Bestätigung kommt, warten Sie nicht mehrere Wochen. Schicken Sie nach 48 Stunden eine Nachfrage mit dem ersten Beleg im Anhang. Genau diese Verzögerung taucht in Bewertungen auf und führt später zu Streit über den Kündigungszeitpunkt.
Bei unklarer Oberfläche gilt: bis zur letzten Bestätigungsseite durchklicken und jede Seite sichern. Berichte über unklare Stornierungsbedingungen und eine unübersichtliche Benutzeroberfläche zeigen, dass hier echte Stolpersteine bestehen. Auf Nummer sicher gehen heisst in diesem Fall: Bildschirmfotos, Kalendererinnerung und Kontoprüfung nach der nächsten Rechnungsperiode.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | vor nächster Abrechnung | CHF 8 bei Print-Stopp offline | einfach |
| App Store (iOS) | vor nächster Abrechnung | CHF 8 bei Print-Stopp offline | mittel |
| Google Play (Android) | vor nächster Abrechnung | CHF 8 bei Print-Stopp offline | mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | CHF 8 bei Print-Stopp offline | höher, aber guter Nachweis |
Wenn Sie direkten Zugang zum Konto haben, ist das Webkonto meist der schnellste Weg. Bei mobilen In-App-Abos führt dagegen kein Weg an App Store oder Google Play vorbei. Wer bereits Ärger mit Bestätigungen hatte, fährt mit einem zusätzlichen schriftlichen Nachweis oft besser.
Keine Methode ist automatisch perfekt. Entscheidend ist, dass Sie den Ursprung des Abos richtig zuordnen und die Bestätigung sichern. Genau daran scheitern viele Kündigungen im Alltag.
Prüfen Sie sofort, ob Sie eine Bestätigung erhalten haben und ob darin ein Enddatum steht. Fehlt dieses Datum, fragen Sie umgehend nach. Legen Sie ausserdem eine Erinnerung für den nächsten Kontoauszug an, denn Beschwerden über Belastungen nach Kündigung kommen bei Neue Zürcher Zeitung mehrfach vor.
Beobachten Sie Bank- oder Kartenabrechnungen mindestens bis zur nächsten regulären Fälligkeit. Taucht trotzdem eine Belastung auf, reklamieren Sie diese rasch bei der Neue Zürcher Zeitung und wenn nötig innert 30 Tagen nach Kartenabschluss bei Ihrer Bank als Beanstandung der Kartentransaktion.
Als Alternativen kommen in der Schweiz etwa Tages-Anzeiger ab CHF 25 pro Monat, Blick ab CHF 19.90 pro Monat oder SRF News kostenlos in Frage. Wer die publizistische Linie mag, aber das Hauptabo nicht mehr will, kann auch NZZ am Sonntag als gezieltere Ergänzung prüfen. So vermeiden Sie, nach der Kündigung vorschnell wieder ein teures Vollabo abzuschliessen.
Wenn Sie lieber schriftlich kündigen oder einen zusätzlichen Nachweis möchten, können Sie Ihre Kündigung an diese Adresse senden:
Schreiben Sie in den Brief Ihren vollständigen Namen, die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse, die Abo-Art und das gewünschte Kündigungsdatum. Ein kurzer, klarer Text reicht völlig.
Für normale Direktabos ist die Online-Kündigung im Benutzerkonto meist schneller. Die Postadresse ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Konto nicht mehr zugänglich ist, wenn es Streit über die Laufzeit gibt oder wenn Sie einen zusätzlichen schriftlichen Nachweis wollen.
Bei App Store oder Google Play bringt ein Brief allein nichts, wenn das Abo dort abgeschlossen wurde. In solchen Fällen muss die eigentliche Kündigung im jeweiligen Store erfolgen, sonst läuft die Abrechnung weiter.
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