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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Neues Deutschland ist ein deutschsprachiges Nachrichtenangebot mit Schwerpunkt auf Politik, Gesellschaft und Kultur. Der Dienst läuft über Abonnemente und ist über die Abo-Seite von Neues Deutschland erreichbar, dazu kommen digitale Zugänge per Konto und App.
Für die Kündigung ist wichtig, was Sie überhaupt gebucht haben. Laut den verfügbaren Abo-Daten gibt es unter anderem ein Jahresabo Print für 689.99 CHF, ein Jahresabo ePaper für 239.99 CHF und das monatliche Paket nd.Digital + nd.DieWoche für 32 CHF.
Bezahlt wird bei Neues Deutschland vor allem für Inhalte und Zustellung. Je nach Modell erhalten Sie 312 Hefte im Jahr, Zugriff auf das ePaper oder den Zugang zur nd.App plus eine gedruckte Wochenendausgabe.
Das Geschäftsmodell ist klassisch abonnementbasiert. Laut den erhobenen Vertragsdaten verlängern sich Abos automatisch jeweils am Ende des Monats, wenn sie nicht vorher gekündigt werden, und es gibt derzeit kein Probeabo mit Gratisphase.
Viele Leserinnen und Leser in der Schweiz ärgern sich, wenn unklar ist, ob ihr Abo direkt bei Neues Deutschland oder über einen App-Shop läuft. Genau das macht bei Neues Deutschland einen grossen Unterschied, weil die Kündigung je nach Abschlusskanal im Webkonto, im App Store oder bei Google Play erledigt werden muss.
Eine eigene Niederlassung in der Schweiz wurde in den vorliegenden Daten nicht gefunden. Der Kundendienst ist auf Deutsch erreichbar, per E Mail an [email protected] und telefonisch unter +49 (0) 30 29 78 5 0 von Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr.
Frust entsteht oft dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder der Zugang früher endet als erwartet. Gehen Sie deshalb vor der Kündigung auf Nummer sicher und prüfen Sie in Ihrem Konto das aktuelle Abo, das nächste Belastungsdatum und den Zahlungsweg.
Machen Sie vor dem letzten Klick einen Bildschirmfoto von Plan, Preis und Kontoseite. Notieren Sie ausserdem das Rechnungsdatum und speichern Sie vorhandene Belege, etwa Kreditkartenabbuchungen über 32 CHF oder Jahresrechnungen über 239.99 CHF oder 689.99 CHF.
Wenn Sie direkt bei Neues Deutschland abgeschlossen haben, läuft die Kündigung am einfachsten über das Konto. Der veröffentlichte Weg lautet: einloggen, zu den Abo-Einstellungen gehen und dort Abo kündigen auswählen (neuesdeutschland.com).
Praktisch ist der Hilfebereich unter Hilfe von Neues Deutschland. Wenn die Kündigungsoption schwer zu finden ist, ist das kein Einzelfall: Als typisches Problem wurde gemeldet, dass der Kündigungsbereich auf der Website nicht besonders klar platziert ist.
Wenn Sie das Abo über das iPhone oder iPad abgeschlossen haben, nützt eine Kündigung im Webkonto oft nichts. In diesem Fall müssen Sie in die Geräteeinstellungen, auf Ihren Namen tippen, dann Abonnemente öffnen, Neues Deutschland auswählen und dort kündigen (neuesdeutschland.com).
Bei Android läuft es über Google Play. Öffnen Sie die Google Play App, gehen Sie ins Menü, dann zu Abos, wählen Sie Neues Deutschland und tippen Sie auf Abo kündigen (neuesdeutschland.com). Der häufigste Fehler ist hier der falsche Kanal: im Web gekündigt, aber im Shop abgeschlossen.
Wer keine Lust auf die Kontosuchein hat oder Probleme mit dem Login hat, kann den Kundendienst direkt kontaktieren. Die bekannten Kontaktdaten sind [email protected] sowie +49 (0) 30 29 78 5 0, erreichbar Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
In Nutzerberichten wurde erwähnt, dass eine Kündigung per E Mail bestätigt wurde. Schreiben Sie in die Nachricht Ihren Namen, die beim Abo verwendete E Mail Adresse, den gebuchten Plan und den klaren Satz, dass Sie Neues Deutschland zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Auch ein Brief ist möglich. Die bekannte Anschrift finden Sie ganz unten in diesem Leitfaden; wer lieber digital mit Versandnachweis arbeitet, kann statt eines klassischen Einschreibens auch einen zertifizierten digitalen Briefdienst wie Postclic nutzen, wenn ein nachvollziehbarer Zustellnachweis gewünscht ist.
Viele sorgen sich, dass sie nach dem Kündigen sofort alles verlieren. Bei Neues Deutschland gilt laut den vorliegenden Angaben das Gegenteil: Nach der Kündigung läuft das Abo bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiter, eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Tage gibt es nicht (neuesdeutschland.com).
Wenn Ihre monatliche Belastung zum Beispiel jeweils am 20. erfolgt und Sie am 10. kündigen, bleibt der Zugang normalerweise bis zum 20. bestehen. Bei einem Jahresabo endet der Zugriff erst mit Ablauf des schon bezahlten Jahres.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich Neues Deutschland gemäss den erhobenen Vertragsdaten automatisch am Ende jedes Monats. Gerade bei digitalen Abos ist das eine klassische Abo-Falle, wenn man das nächste Belastungsdatum nicht im Kalender markiert.
Es gibt laut den verfügbaren Daten keine Mindestlaufzeit für das monatliche Abo nd.Digital + nd.DieWoche. Das hilft, weil keine vorzeitige Vertragsstrafe genannt wurde und auch keine Kündigungsgebühr gefunden wurde.
Nach der Kündigung sollen Nutzerdaten gelöscht werden, sofern keine gesetzliche Aufbewahrung nötig ist (neuesdeutschland.com). Das betrifft vor allem Kontodaten, die für Rechnungen oder gesetzliche Pflichten nicht sofort entfernt werden können.
Speichern Sie deshalb vorab alles, was Sie später noch brauchen könnten, etwa Rechnungen, Kontoangaben oder Bestätigungen. Besonders bei Streit über eine Abbuchung nach Kündigung sind diese Unterlagen oft wichtiger als lange Diskussionen mit dem Kundendienst.
Viele kündigen in der Hoffnung auf Geld zurück und sind dann enttäuscht. Bei Neues Deutschland ist die Regel klar: Nach einer Kündigung gibt es keine Rückerstattung, und das Abo läuft einfach bis zum Ende des bezahlten Zeitraums weiter; auch für ungenutzte Resttage ist keine Rückzahlung vorgesehen (neuesdeutschland.com).
Das bedeutet konkret: Wenn Sie ein Jahresabo ePaper für 239.99 CHF zahlen und nach einigen Monaten kündigen, wird der Restbetrag nach den vorliegenden Angaben nicht anteilig ausbezahlt. Das lohnt sich kaum, wenn Sie nur kurz pausieren möchten.
In den erhobenen Verbraucherdaten wird für neue Abos eine Frist von 14 Tagen genannt. Gleichzeitig gilt in der Schweiz grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online abgeschlossene Verträge; solche Rechte bestehen meist nur, wenn der Anbieter sie freiwillig einräumt oder bei speziellen Konstellationen wie Haustürgeschäften über 100 CHF.
Für Neues Deutschland heisst das in der Praxis: Wenn Ihnen beim Abschluss ein 14 tägiges Rücktrittsrecht zugesagt wurde, berufen Sie sich genau darauf und handeln Sie sofort schriftlich. Wenn das Abo normal online abgeschlossen wurde und keine ausdrückliche Zusage vorliegt, sind die Chancen auf einen problemlosen Rücktritt deutlich kleiner.
Eine Ausnahme bleibt der Verrechnungsfehler. Wenn trotz fristgerechter Kündigung nochmals 32 CHF oder ein anderer Betrag belastet wird, melden Sie sich zuerst per E Mail beim Kundendienst und legen Sie Kündigungsnachweis, Datum und Belastungsbeleg bei.
Falls Sie mit Kreditkarte gezahlt haben und keine Lösung erhalten, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung einer Kartentransaktion einreichen. Das geschieht oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses; zuständig ist die kartenausgebende Bank, nicht eine staatliche Chargeback Stelle.
Die wichtigsten Vertragsdaten sind knapp, aber entscheidend. Laut den erhobenen Bedingungen verlängert sich Neues Deutschland automatisch am Ende jedes Monats, es gibt keine Mindestbindung beim monatlichen Abo und derzeit keine Gratisprobe, die in ein Bezahlabo umschlägt.
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz ist besonders relevant, dass laut den vorliegenden Vertragsdaten schweizerisches Recht gelten soll und Streitigkeiten unter schweizerischer Gerichtsbarkeit in Zürich behandelt werden. Das ist für ein Berliner Medienhaus ein eher spezieller Punkt, den Sie bei Konflikten im Hinterkopf behalten sollten.
Die automatische Monatsverlängerung heisst ganz praktisch: Wer vor dem nächsten Abrechnungsdatum kündigt, stoppt die kommende Verlängerung. Wer den Termin verpasst, zahlt in der Regel noch die nächste Periode, selbst wenn das Abo kaum genutzt wurde.
Da keine Kündigungsgebühr gefunden wurde und keine feste Mindestdauer für das Monatsabo genannt ist, ist die Hürde beim Ausstieg grundsätzlich niedrig. Heikel wird es eher bei der Beweisfrage, wenn der Kündigungsweg unklar war oder die Bestätigung fehlt.
| Plan | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Jahresabo Print | 689.99 CHF | Jährlich | 312 Hefte, jederzeit kündbar |
| Jahresabo ePaper | 239.99 CHF | Jährlich | Zugang zum ePaper |
| nd.Digital + nd.DieWoche | 32 CHF | Monatlich | App-Zugang, Wochenendzeitung |
Am teuersten ist das Jahresabo Print mit 689.99 CHF. Deutlich günstiger ist das Jahresabo ePaper mit 239.99 CHF, während nd.Digital + nd.DieWoche mit 32 CHF pro Monat vor allem für Leserinnen und Leser interessant ist, die digital lesen und nur am Wochenende eine gedruckte Ausgabe möchten.
Verdeckte Kündigungsgebühren wurden in den verfügbaren Daten nicht gefunden. Wer sparen will, sollte trotzdem prüfen, ob ein Jahresabo noch passt, denn eine Rückerstattung für die Restlaufzeit ist nach Kündigung gerade nicht vorgesehen.
Viele suchen nach einem neuen Gesetz und hoffen auf ein automatisches Widerrufsrecht für jedes Onlineabo. In der Schweiz gibt es ein solches allgemeines Recht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge grundsätzlich nicht; meist bleibt man an den Vertrag gebunden, wenn der Anbieter nichts anderes vorsieht.
Eine 14 Tagesfrist gibt es in der Schweiz vor allem bei besonderen Fällen wie Haustürgeschäften über 100 CHF oder bei speziellen Vertragstypen. Wenn Neues Deutschland Ihnen beim Abschluss ausdrücklich ein 14 tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt hat, sollten Sie dieses sofort schriftlich nutzen und sich auf die Zusage berufen.
Wenn nach der Kündigung weiter verrechnet wird, reklamieren Sie zuerst direkt bei Neues Deutschland mit Datum, Betrag und Nachweis. Setzen Sie eine kurze Frist von 7 bis 10 Tagen für die Antwort und legen Sie den Bildschirmfoto der Kündigung oder die Bestätigungsmail bei.
Wenn das nichts bringt, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und Preisfragen oder irreführende Geschäftspraktiken zusätzlich beim SECO prüfen. Praktisch ist, dass beide Stellen Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten bereitstellen, auch wenn sie nicht jede Einzelbeschwerde persönlich lösen.
Die Gesamtstimmung fällt eher kritisch aus: 1 positive und 4 negative Rückmeldungen. Das deutet darauf hin, dass die Kündigung von Neues Deutschland zwar möglich ist, in der Praxis aber öfter an unklaren Abläufen, später Reaktion oder weiteren Abbuchungen scheitert.
Besonders häufig tauchen drei Probleme auf: weitere Gebühren nach der Kündigung, schwer auffindbare Kündigungsoptionen auf der Website und ein Kundendienst, der nur auf Deutsch erreichbar ist. Gerade für Leserinnen und Leser in der Schweiz kann das mühsam sein, wenn schnell Klarheit gebraucht wird.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigung unklar | 2 von 5 | Website schwer verständlich |
| Weiterbelastung | 1 von 5 | Trotz Kündigung abgebucht |
| Kundendienst langsam | 1 von 5 | Späte Antwort |
| Positiver Ablauf | 1 von 5 | Bestätigung per E Mail |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| Abo-Manager | 4 von 5 | Kündigung per E Mail | Positiv |
| Forum name | Keine Zahl | Anleitung unklar | Negativ |
| Forum name | Keine Zahl | Weiterbelastung | Negativ |
| Forum name | Keine Zahl | Kundendienst langsam | Negativ |
| Forum name | Keine Zahl | Gebühren unklar | Negativ |
Viele Probleme lassen sich in 2 Minuten vermeiden, wenn Sie die richtigen Nachweise sichern. Speichern Sie vor der Kündigung einen Bildschirmfoto der Kontoseite, den aktuellen Plan, den Preis in CHF und das nächste Abrechnungsdatum.
Wenn Sie über App Store oder Google Play zahlen, machen Sie zusätzlich einen Bildschirmfoto der Abo-Seite im jeweiligen Shop. Genau dort lässt sich später beweisen, über welchen Kanal Neues Deutschland abgeschlossen wurde.
Heben Sie die Bestätigungsmail, den Bildschirmfoto des letzten Kündigungsschritts und den Kontoauszug mit der letzten regulären Belastung auf. Bei Streit über eine weitere Abbuchung nach dem Ende sind genau diese Unterlagen entscheidend.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung im falschen Kanal. Wer Neues Deutschland über App Store oder Google Play abgeschlossen hat, aber nur im Webkonto kündigt, riskiert die nächste Monatsbelastung trotz gutem Glauben.
Ein zweiter Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Laut den vorliegenden Angaben gibt es nach der Kündigung keine Erstattung für ungenutzte Tage, darum bringt ein voreiliges Jahresabo wenig, wenn Sie unsicher sind, ob Sie es ein ganzes Jahr nutzen.
Drittens vergessen viele die Bestätigung zu sichern. Wenn die Website die Kündigungsoption schwer auffindbar macht oder Sie mehrmals klicken müssen, kann später unklar sein, ob der Vorgang tatsächlich abgeschlossen wurde.
Achtung, da wird’s heikel, wenn trotz fristgerechter Kündigung weiter abgebucht wird. Dann schicken Sie sofort die Bestätigungsmail oder den Bildschirmfoto an den Kundendienst und verlangen Sie eine Klärung mit konkretem Belastungsdatum.
Ein weiterer Fehler ist zu spätes Handeln beim Kartenproblem. In der Schweiz sollte eine unberechtigte Belastung meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der Bank beanstandet werden, sonst wird die Rückbelastung deutlich schwieriger.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Wenn Sie direkt bei Neues Deutschland abgeschlossen haben und noch ins Konto kommen, ist das Webkonto meist der schnellste Weg. Bei App-Abschlüssen führt kaum ein Weg an App Store oder Google Play vorbei.
Der Briefweg ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie keinen Kontozugang mehr haben oder einen klaren Zustellnachweis möchten. Eine einzige Methode ist nicht für alle ideal, entscheidend ist immer der ursprüngliche Abschlusskanal.
Viele fühlen sich erst beruhigt, wenn die Kündigung schwarz auf weiss vorliegt. Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigungsmail eingetroffen ist oder ob im Konto ein Enddatum angezeigt wird, und setzen Sie zusätzlich eine Kalendereintragung 3 Tage vor dem nächsten Belastungstermin.
Kontrollieren Sie in den folgenden 1 bis 2 Abrechnungszyklen Ihre Kreditkarte oder Ihr Bankkonto. Wenn trotzdem nochmals belastet wird, reklamieren Sie beim Anbieter und notfalls bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wenn Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, sind Der Spiegel mit etwa 6 bis 10 CHF pro Monat, Die Zeit mit 5 bis 15 CHF pro Monat und taz - die tageszeitung mit 5 bis 10 CHF pro Monat naheliegende Optionen. Inhaltlich liegen sie alle im Bereich Politik und Gesellschaft, unterscheiden sich aber stark in Ton und Tiefe.
Wenn Sie Neues Deutschland schriftlich kündigen möchten, nutzen Sie diese bekannte Anschrift:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre beim Abo verwendete E Mail Adresse, den gebuchten Plan und den gewünschten Kündigungstermin dazu. Legen Sie, wenn vorhanden, auch eine Kundennummer oder den letzten Zahlungsbeleg bei.
Die Postanschrift ist vor allem dann nützlich, wenn Login, App-Kündigung oder E Mail nicht funktionieren. Für schnelle Fälle ist das aber meist langsamer als Webkonto oder E Mail, weil Sie mit 5 bis 10 Werktagen rechnen sollten.
Wenn Sie den Briefweg wählen, kontrollieren Sie trotzdem Ihr Konto und Ihre Abbuchungen weiter. So merken Sie rasch, ob Neues Deutschland die Kündigung wirklich verarbeitet hat.
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