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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Mobility ist ein Schweizer Carsharing-Anbieter mit Hauptsitz an der Suurstoffi 16 in 6343 Rotkreuz. Das Angebot richtet sich an Personen, die Autos stundenweise oder für längere Fahrten nutzen wollen, ohne selber ein Fahrzeug zu besitzen. Die offizielle Plattform ist mobility.ch.
Für viele ist Mobility praktisch, bis es ums Kündigen geht. Gerade wenn der Kündigungsweg im Kundenportal versteckt wirkt oder nach der Beendigung weiter Rechnungen auftauchen, entsteht schnell Frust. Genau darum lohnt es sich, das Modell zuerst sauber zu verstehen.
Bei Mobility zahlen Kundinnen und Kunden je nach Modell entweder keine monatliche Grundgebühr oder CHF 9.90 pro Monat bei mobilityPLUS nach drei kostenlosen Monaten. Dazu kommen Fahrtkosten, die je nach Fahrzeugkategorie berechnet werden. Bei mobilityEASY startet eine Fahrt laut Preisangaben bei CHF 2.50 bis CHF 5.00, dazu kommen ab CHF 3.00 pro Stunde und CHF 0.65 pro Kilometer.
Bezahlt wird also nicht nur ein Abo, sondern oft eine Kombination aus Grundgebühr und Nutzung. Genau das führt in der Praxis zu Missverständnissen: Manche kündigen das Abo, übersehen aber offene Rechnungen aus früheren Fahrten oder Annullierungsgebühren.
Die Rechtsbeziehungen laufen laut AGB unbefristet, sofern ein Produkt nicht ausdrücklich befristet ist. Gleichzeitig gibt es für die allgemeinen Dienstleistungen keine Mindestlaufzeit, was für Kundinnen und Kunden grundsätzlich positiv ist. Das heisst: Wer nicht mehr fahren will, kann kündigen, muss aber die vorgesehenen Fristen und Termine einhalten "Die Kündigung der Dienstleistungen muss über das Kundenportal erfolgen" (mobility.ch).
In der Schweiz sind Preise in CHF angegeben, die Unterstützung läuft über Telefon und E Mail, und der Support ist für Reservationen und Hilfe an 7 Tagen rund um die Uhr erreichbar. Einzelne Nutzende berichten dennoch, dass der Prozess undurchsichtig sei oder der Kundendienst teilweise stark auf Englisch ausgerichtet wirke. Das kann in einer Abo-Falle enden, wenn man sich auf eine blosse Nichtnutzung verlässt statt aktiv zu kündigen.
Viele Mobility-Mitglieder haben Sorge, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder nach der Kündigung doch noch belastet werden. Darum sollten Sie vor dem letzten Klick Ihren aktuellen Tarif, das Rechnungsdatum und allfällige offene Reservationen prüfen. Machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres Kontos mit Planname und Datum.
Kontrollieren Sie zusätzlich, ob noch künftige Buchungen bestehen. Für Reservationen gelten eigene Annullierungskosten: Bei einer Annullierung weniger als 6 Stunden vor Beginn fällt laut Gebührenhinweisen ein halber gebuchter Stundentarif an. Erfolgt die Stornierung früher als 6 Stunden vor Beginn, wird eine Annullierungspauschale von CHF 5.00 verrechnet (mobility.ch).
Der offizielle Weg läuft über das Kundenportal. Mobility schreibt klar, dass die Kündigung der Dienstleistungen über das Kundenportal erfolgen muss und dass Fristen und Kündigungstermine einzuhalten sind (mobility.ch). Wenn Sie im Konto sind, suchen Sie den Bereich zu Vertrag, Mitgliedschaft oder Produktverwaltung und gehen Sie bis zur Bestätigung der Kündigung weiter.
Weil Nutzende von einem schwer auffindbaren Kündigungsweg berichten, sollten Sie auf mögliche Halteseiten achten. Wenn ein Sonderangebot oder ein Hinweis zum Behalten des Produkts erscheint, suchen Sie gezielt nach Formulierungen wie Kündigung fortsetzen, definitiv kündigen oder bestätigen. Brechen Sie an dieser Stelle nicht ab, sonst bleibt das Produkt oft aktiv.
Der praktische Weg ist dieser: im Kundenkonto anmelden, Produkt oder Mitgliedschaft öffnen, Kündigungsoption auswählen, Datum prüfen, Bestätigung abschicken und den Schlussbildschirm speichern. Falls Sie die Option nicht finden, öffnen Sie die Hilfeseite FAQ von Mobility und suchen Sie nach Kündigung oder Mitgliedschaft.
Wenn das Portal nicht funktioniert, können Sie den Support kontaktieren. Die Telefonnummer lautet 0848 824 812. Für Reservationen und Support ist Mobility laut Kundendienstangaben von Montag bis Sonntag 24 Stunden erreichbar, für Angebote und individuelle Beratung von Montag bis Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr und für Rechnungsfragen von Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr (mobility.ch).
Per E Mail erreichen Sie Mobility unter [email protected]. Für eine saubere Spur schreiben Sie Ihre Kundennummer, den gewünschten Kündigungstermin und den betroffenen Plan direkt in die Nachricht. Verlassen Sie sich aber nicht nur auf die E Mail, wenn Mobility für die eigentliche Kündigung das Kundenportal verlangt. Nutzen Sie die Nachricht vor allem, um ein Problem zu dokumentieren.
Ein Brief ist möglich, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen oder das Portal streikt. Wer nicht zur Filiale gehen will, kann statt klassischer eingeschriebener Post auch einen digitalen Zustellweg wie Postclic nutzen, sofern ein belastbarer Versandnachweis wichtig ist. Der Brief ist nicht der Hauptweg, kann aber bei Streit um Fristen sehr hilfreich sein.
Viele befürchten, dass sie nach dem Kündigen sofort kein Auto mehr buchen können. Laut AGB erlöschen nach der Kündigung die Nutzungsberechtigungen und andere Rechte der Kundschaft (mobility.ch). Mobility nennt in den vorliegenden Quellen jedoch keinen allgemein gültigen Satz wie Zugang bis Ende laufender Periode, deshalb sollten Sie im Bestätigungsfenster genau auf das Enddatum achten.
Speichern Sie dieses Datum sofort. Wenn dort steht, dass Ihre Mitgliedschaft noch bis zum nächsten Abrechnungszeitpunkt läuft, können Sie bis dann planen. Wenn die Beendigung sofort gilt, sollten Sie offene Fahrten und Alternativen noch am gleichen Tag organisieren.
Wenn Sie nichts unternehmen, laufen die Rechtsbeziehungen laut AGB unbefristet weiter, ausser bei befristeten Produkten, die sich nicht automatisch verlängern (mobility.ch). Das ist der entscheidende Punkt bei mobilityPLUS: Nichtnutzung beendet das Verhältnis nicht automatisch. Wer einfach nicht mehr fährt, riskiert weitere Belastungen.
Nach der Kündigung erlöschen Ihre Nutzungsrechte. Eine detaillierte Exportfunktion für Kontodaten oder Fahrthistorie ist in den vorliegenden Quellen nicht beschrieben. Wenn Sie Belege, Rechnungen oder Fahrtdaten noch brauchen, laden Sie diese vor der Kündigung im Konto herunter oder sichern Sie Bildschirmfotos.
Viele ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch Geld offen scheint oder eine Rückerstattung ausbleibt. Für den allgemeinen Shop Bereich ist eine 14 Tage Regel genannt: "Bei Widerruf erhalten Sie alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, innerhalb von vierzehn Tagen zurück" (shop.e-guma.ch). Diese Formulierung stammt aus der dort veröffentlichten Rückerstattungspolitik.
Für nicht genutzte Restzeiträume einer Mobility-Mitgliedschaft wurde in den vorliegenden Quellen keine spezifische Regel gefunden. Ehrlich gesagt sollten Sie deshalb nicht mit einer anteiligen Rückzahlung für ungenutzte Zeit rechnen. Das lohnt sich kaum einzuplanen, solange Mobility es nicht ausdrücklich zusagt.
Bei falschen Belastungen zählt die Frist. Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt eingereicht werden, sonst gilt die Rechnung als akzeptiert (mobility.ch). Das ist kurz und in der Praxis heikel, weil viele erst beim Kartenabschluss merken, dass noch etwas verrechnet wurde.
Gehen Sie deshalb direkt vor: Rechnung öffnen, Position markieren, Datum und Betrag notieren, Bildschirmfoto der Kündigungsbestätigung beilegen und die Beanstandung an [email protected] senden. Parallel können Sie telefonisch unter 0848 824 812 nachfassen, wenn die 15 Tage knapp werden.
Hier gibt es oft ein Missverständnis. In der Schweiz besteht im Gegensatz zur EU kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlineverträge. Ein pauschales 14 Tage Rücktrittsrecht für jede online abgeschlossene Mobility-Mitgliedschaft gibt es also nicht.
Ausnahmen bestehen etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100, bei gewissen Konsumkrediten oder bei Versicherungsverträgen. Wenn Mobility Ihnen in einem konkreten Produkt freiwillig einen Widerruf einräumt, gilt diese vertragliche Regel. Die genannte 14 Tage Rückzahlung aus der Rückerstattungspolitik ist daher nicht automatisch auf jede Mitgliedschaft übertragbar.
Wenn trotz Kündigung weiter abgebucht wird und Mobility nicht reagiert, können Sie in der Schweiz eine Kartenrückbelastung bei Ihrer Bank beantragen. Bei Abo-Diensten ist eine Beanstandung einer Kartentransaktion in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich. Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank, nicht eine spezielle staatliche Stelle.
Legen Sie der Bank die Kündigungsbestätigung, Rechnungen und Ihre Kontaktaufnahme mit Mobility vor. Bei Kreditkarten orientiert sich der Ablauf an den Regeln von Visa oder Mastercard und an den Bedingungen des Herausgebers. Nutzen Sie diesen Weg als letzte Stufe, wenn eine direkte Lösung mit Mobility scheitert.
Die AGB sagen klar: Die Rechtsbeziehungen laufen unbefristet, ausser wenn Produkte befristet sind und sich nicht automatisch verlängern (mobility.ch). Gleichzeitig gibt es für die allgemeinen Dienstleistungen keine Mindestlaufzeit. Das klingt kundenfreundlich, führt aber in der Praxis dazu, dass man selber aktiv kündigen muss.
Eine kostenlose Testphase wird in den AGB nicht allgemein erwähnt. Bei mobilityPLUS sind laut Produktseite die ersten 3 Monate kostenlos, danach kostet das Angebot CHF 9.90 pro Monat (mobility.ch). Wer dieses Produkt nutzt, sollte sich den Wechsel auf den bezahlten Zustand im Kalender notieren.
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht (mobility.ch). Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand am Wohnort der Kundschaft oder am Geschäftssitz von Mobility vorgesehen. Das ist für Schweizer Kundinnen und Kunden besser als ein entfernter ausländischer Gerichtsstand.
Nach der Kündigung erlöschen die Nutzungsberechtigungen und andere Rechte der Kundschaft (mobility.ch). Einfach gesagt: Kein aktives Vertragsverhältnis, keine Fahrberechtigung. Wenn Sie Belege oder Daten noch brauchen, sichern Sie diese vorher.
Plan | Preis in CHF | Abrechnungsperiode | Hauptmerkmale |
|---|---|---|---|
mobilityPLUS | CHF 9.90 | monatlich | 3 Monate gratis, Spezialtarife |
mobilityEASY | CHF 0.00 | monatlich | keine Bindung, Fahrtkosten separat |
mobilityMEMBER | CHF 0.00 | monatlich | Treuevorteile, spezielle Tarife |
Der teuerste veröffentlichte Plan in den vorliegenden Daten ist mobilityPLUS mit CHF 9.90 pro Monat nach drei kostenlosen Monaten. Am günstigsten wirken mobilityEASY und mobilityMEMBER mit CHF 0.00 Grundgebühr. Günstig heisst hier aber nicht automatisch billig, weil die Fahrtarife bei häufiger Nutzung schnell stärker ins Gewicht fallen als eine kleine Monatsgebühr.
Achtung, da wird’s heikel bei Zusatzkosten rund um Reservationen. Wer kurzfristig storniert, zahlt weniger als 6 Stunden vor Beginn einen halben gebuchten Stundentarif, bei früherer Annullierung CHF 5.00. Dazu kommen mögliche Gebühren bei verspäteter Rückgabe (mobility.ch).
Für Mobility gilt Schweizer Recht, wie es auch in den AGB steht. Anders als viele vermuten, gibt es in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Wer also ein Mobility-Abo online abschliesst, kann sich nicht automatisch auf 14 Tage Rücktritt berufen.
Ordentliche Kündigungen richten sich deshalb in erster Linie nach dem Vertrag und den AGB. Eine fristlose Beendigung kommt nur bei wichtigen Gründen in Frage. Bei Mobility heisst das praktisch: Fristen einhalten, im Kundenportal kündigen und alles dokumentieren.
Ausnahmen gibt es bei bestimmten Vertragsarten, etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100 unter Überrumpelung, bei Konsumkrediten oder bei gewissen Versicherungen. Für eine normale online abgeschlossene Mobility-Mitgliedschaft ist das meistens nicht der passende Hebel. Wenn ein spezielles Produkt freiwillig ein Rücktrittsrecht vorsieht, gilt diese Zusage zusätzlich.
Wenn Sie sich auf eine freiwillige Rückerstattung oder einen Widerruf berufen wollen, verweisen Sie auf die veröffentlichte Rückerstattungspolitik und reichen Sie Ihr Gesuch innert 14 Tagen ein, sofern Ihr Fall darunter fällt (shop.e-guma.ch). Formulieren Sie kurz, konkret und mit Betrag.
Wenn Mobility auf eine klare Beanstandung nicht reagiert, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Auch das SECO bietet Informationen zu Konsumententhemen in der Schweiz. Diese Stellen sprechen zwar nicht jede Einzelforderung direkt zu, helfen aber bei der Einordnung und bei nächsten Schritten.
Für Mobility-Fälle ist der erste Weg trotzdem immer: Kündigungsnachweis sichern, Rechnung innert 15 Tagen beanstanden und erst danach externe Hilfe holen. So erhöhen Sie die Chancen, dass eine Bank oder Beratungsstelle den Fall ernsthaft prüfen kann.
Das Bild aus 6 ausgewerteten Rückmeldungen ist klar: 0 positiv, 5 negativ und 1 neutral. Die Kündigung von Mobility wirkt in der Praxis eher schwierig. Wiederkehrende Themen sind Belastungen nach der Kündigung, ein undurchsichtiger Prozess und Support, der teilweise als wenig zugänglich erlebt wird.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Belastung nach Kündigung | 3 Fälle | weitere Abbuchungen |
schwierige Kündigung | 2 Fälle | Option kaum auffindbar |
versteckte Kosten | 1 Fall | Bagatellschäden |
Quelle | Bewertung | Anzahl Rückmeldungen |
|---|---|---|
TrustPilot | überwiegend negativ | 4 |
Tony Blättler | negativ | 1 |
TrustPilot | neutral | 1 |
Viele Probleme lassen sich mit sauberer Dokumentation entschärfen. Sichern Sie vor der Kündigung den Plannamen, den Kontostatus, das nächste Rechnungsdatum und offene Reservationen. Machen Sie zusätzlich einen Bildschirmfoto der Seite, auf der Ihre Mitgliedschaft angezeigt wird.
Wenn Sie mobilityPLUS mit 3 Gratismonaten haben, notieren Sie das exakte Ende dieser Phase. Gerade hier passieren unnötige Kosten, weil der Übergang zu CHF 9.90 pro Monat vergessen geht.
Für eine Rückforderung brauchen Sie Transaktionsdaten mit Datum, Betrag und Zahlungsmittel. Heben Sie Rechnungen, Kündigungsbestätigung, E Mail Verlauf und allenfalls den Telefonzeitpunkt mit 0848 824 812 auf. Bei Bankkarten ist auch der Kartenabschluss wichtig.
Nach der Kündigung speichern Sie den Bestätigungsbildschirm und prüfen mindestens 2 weitere Abrechnungszyklen. So merken Sie rasch, ob trotzdem noch etwas belastet wurde.
Der erste Fehler ist Nichtnutzung statt Kündigung. Wer einfach nicht mehr fährt, bleibt unter Umständen trotzdem im unbefristeten Vertragsverhältnis. Der zweite Fehler ist eine Reservation nicht separat zu stornieren. Dann fallen trotz Abo-Ende Annullierungskosten oder andere Gebühren an.
Der dritte Fehler ist fehlender Nachweis. Wenn Sie keine Bestätigung speichern, wird es bei einer späteren Belastung mühsam. Der vierte Fehler ist zu spätes Reklamieren. Für Rechnungen gilt eine Frist von 15 Tagen nach Erhalt, danach gilt die Rechnung als akzeptiert (mobility.ch).
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Kundenportal im Web | vor der nächsten Verrechnung | Annullierung ab CHF 5.00 | einfach |
Brief eingeschrieben | 5 bis 10 Arbeitstage | Annullierung ab CHF 5.00 | höher, aber guter Nachweis |
E Mail an Support | vor der nächsten Verrechnung | Annullierung ab CHF 5.00 | mittel |
Der Webweg ist der offizielle Standard und dürfte in den meisten Fällen am schnellsten sein. Brief oder E Mail sind vor allem dann nützlich, wenn Sie einen zusätzlichen Nachweis brauchen oder das Portal Probleme macht. Kein Weg schützt Sie automatisch vor Gebühren aus bestehenden Reservationen.
Entscheidend ist weniger der Kanal als der Nachweis. Wenn Datum, Uhrzeit und Bestätigung sauber gesichert sind, stehen Ihre Chancen bei einer späteren Beanstandung deutlich besser.
Viele haben Angst, dass die Kündigung zwar abgeschickt wurde, aber im System nicht sauber ankommt. Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigung im Konto oder per E Mail erscheint. Machen Sie einen Bildschirmfoto und setzen Sie sich eine Kalendererinnerung auf den letzten aktiven Tag und auf den nächsten Kartenabschluss.
Beobachten Sie Ihr Bankkonto oder Ihre Kreditkarte danach mindestens 30 Tage lang. Wenn trotzdem nochmals eine Belastung auftaucht, reklamieren Sie zuerst bei Mobility und danach innert 30 Tagen nach Kartenabschluss bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wenn Sie nach der Kündigung mobil bleiben wollen, gibt es mehrere Wege. SBB Angebote sind für innerstädtische und regionale Wege oft günstiger als selten genutztes Carsharing, mit lokalen Fahrpreisen ab ungefähr CHF 5. Sharing Economy Angebote bündeln je nach Ort Autos und Velos. Uber kann bei einzelnen Fahrten sinnvoll sein, ist aber bei häufigem Gebrauch oft teurer als ÖV.
Wenn Sie zusätzlich zum Kundenportal schriftlich kündigen oder Unterlagen zustellen wollen, nutzen Sie diese Adresse:
Schreiben Sie Ihre Kundennummer, den betroffenen Plan und das gewünschte Enddatum in den Brief. Wenn Sie bereits online gekündigt haben, erwähnen Sie das Datum der Online-Kündigung ausdrücklich.
Für die normale Kündigung ist laut Mobility das Kundenportal der vorgesehene Weg. Die Postadresse ist vor allem nützlich bei Streitfällen, bei technischen Problemen oder wenn Sie ergänzende Unterlagen zustellen wollen. Gerade bei unklaren Belastungen nach der Kündigung kann ein zusätzlicher schriftlicher Nachweis sehr hilfreich sein.
Am wenigsten Ärger haben Sie meist mit dieser Kombination: zuerst online im Kundenportal kündigen, dann Bestätigung speichern und nur bei Problemen mit E Mail, Telefon oder Brief nachlegen. So gehen Sie in der Schweiz bei Mobility am ehesten auf Nummer sicher.
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