Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Einfachkochen ist ein Schweizer Abo-Angebot rund um Rezepte, Kochideen und E-Paper-Ausgaben. Für die Schweiz sind konkrete Abo-Preise veröffentlicht, etwa CHF 25. - für ein Schnupperabo mit 3 Ausgaben und CHF 98. - für ein Jahresabo mit 10 Ausgaben, jeweils inklusive E-Paper (presseshop.at).
Wer Einfachkochen kündigen will, ist oft genervt, weil unklar bleibt, ob es um ein digitales Rezeptangebot, ein Magazinabo oder beides geht. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die AGB: Das Abo verlängert sich automatisch, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird, und die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate (einfachkochen.ch).
Für Kündigungen relevant ist nicht nur der Name Einfachkochen, sondern auch der Verlag im Hintergrund. Laut den verfügbaren Angaben läuft die Kündigung über den Anbieter und Verlag, wobei in den Hinweisen zur Schweiz auch auf Medien-Atelier Suisse AG verwiesen wird; als Kündigungsadresse ist Viaduktstrasse 89, 8005 Zürich angegeben.
Bezahlt wird bei Einfachkochen nicht für einzelne Rezepte, sondern für den laufenden Zugang zu Ausgaben oder digitalen E-Paper-Inhalten. Eine kostenlose Testphase ist derzeit nicht genannt, dafür gibt es ein E-PAPER Schnupperabo für CHF 5. - mit 2 Wochen Zugriff sowie ein E-PAPER Jahresabo für CHF 49. - als Einführungsaktion statt CHF 59. - (presseshop.at).
Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist wichtig: Die Preise sind direkt in CHF angegeben und das Schnupperangebot gilt nur für Neuabonnenten in der Schweiz. Das passt zu einem klar auf den Schweizer Markt zugeschnittenen Angebot, was bei Kündigungen hilfreich ist, weil keine Umrechnung und keine ausländische Rechnungsstelle dazwischenliegt.
Weniger erfreulich ist der Support. Eine Telefonnummer ist nicht verfügbar, ein Chat ebenfalls nicht, und als Kontakt ist vor allem [email protected] genannt; die Hilfe-Seite finden Sie unter Häufige Fragen von Einfachkochen. Gerade wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie deshalb alles schriftlich festhalten.
Viele Einfachkochen-Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder nach der Kündigung trotzdem nochmals belastet werden. Bevor Sie kündigen, prüfen Sie deshalb Ihr aktuelles Abo, das nächste Rechnungsdatum und ob Sie noch Zugriff auf E-Paper-Ausgaben brauchen.
Machen Sie vor dem Absenden drei Belege: einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Plans, einen Bildschirmfoto der Kontoseite und einen Nachweis der letzten Zahlung mit Datum und Betrag. Bei einem Jahresabo über CHF 98. - oder einem E-PAPER Jahresabo über CHF 49. - sparen Sie sich damit später viel Ärger, falls die Kündigung im System nicht sauber erfasst wurde.
Der einfachste offizielle Weg führt über das Benutzerkonto im Web. Laut den Angaben von Einfachkochen kann die Kündigung des Abonnements direkt über das Konto eingeleitet werden (einfachkochen.ch).
Ein exakt veröffentlichter Klickpfad mit Menünamen ist nicht genannt. In der Praxis sollten Sie sich einloggen und nach Bereichen wie Konto, Abo, Abonnement, Mitgliedschaft oder Rechnungen suchen. Wenn dort eine Schaltfläche wie kündigen, Abo beenden oder Verlängerung stoppen erscheint, speichern Sie sofort den letzten Bestätigungsbildschirm als Beleg.
Falls Sie im Konto keinen klaren Kündigungsknopf sehen, öffnen Sie parallel die Hilfeseite von Einfachkochen. Diese finden Sie hier: Service und häufige Fragen. Weil keine typischen Abo-Fallen oder versteckten Retention-Seiten identifiziert wurden, liegt das Hauptproblem eher bei fehlender Transparenz als bei Tricks im Ablauf.
Wenn die Kontokündigung unklar ist, wählen viele den schriftlichen Weg per E-Mail. Laut den recherchierten Angaben müssen Kundinnen und Kunden ihre Kündigung schriftlich an [email protected] senden; als allgemeiner Support ist zusätzlich [email protected] genannt (einfachkochen.ch).
Schreiben Sie in die Betreffzeile klar: «Kündigung Einfachkochen-Abo». Nennen Sie im Text Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, die bei Einfachkochen verwendete E-Mail-Adresse, wenn möglich die Kundennummer, den gewünschten Kündigungstermin und den Satz, dass Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Da über lange Antwortzeiten berichtet wird, würde ich nach 3 bis 5 Werktagen ohne Rückmeldung nochmals nachfassen. Ohne Telefon und ohne Chat ist die E-Mail oft der praktikabelste Weg, aber nicht immer der schnellste.
Sie können Einfachkochen auch schriftlich per Post kündigen. Dieser Weg ist sinnvoll, wenn Sie bei einer grösseren Summe wie CHF 98. - fürs Jahresabo besonders sauber dokumentieren wollen oder wenn auf E-Mails keine Antwort kommt.
Schicken Sie ein kurzes Kündigungsschreiben mit Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Abo-Bezeichnung und gewünschtem Kündigungstermin. Ein Einschreiben ist in der Schweiz oft der solideste Nachweis; wer es digitaler mag, kann statt eines klassischen Einschreibens auch einen zertifizierten digitalen Briefdienst wie Postclic nutzen, der Versand und Zustellung zeitgestempelt dokumentiert.
Viele befürchten, dass nach dem Klick auf kündigen alles sofort weg ist. Bei Einfachkochen ist vor allem entscheidend, bis wann Ihr bezahlter Zeitraum läuft, denn das Abo verlängert sich automatisch nur dann nicht mehr, wenn die Kündigung fristgerecht erfolgt ist (einfachkochen.ch).
Ein konkretes Enddatum nach Kündigung nennt Einfachkochen in den öffentlich zugänglichen Angaben nicht. Realistisch ist deshalb: Sie behalten den Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit, erhalten aber keine weitere Verlängerung. Speichern Sie wichtige Inhalte vorher trotzdem lokal, falls Ihr Zugriff früher als erwartet endet.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich das Einfachkochen-Abo automatisch. Das ist bei Abos mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten besonders heikel, weil viele erst bei der nächsten Belastung merken, dass das Abo weiterläuft.
Zu den Daten hält Einfachkochen fest, dass Nutzerdaten nach der Kündigung gemäss Datenschutzbestimmungen behandelt werden (einfachkochen.ch). Eine genaue Löschfrist ist öffentlich nicht genannt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sichern Sie Ihre Rechnungen, Bestätigungen und allenfalls gespeicherte Inhalte vor dem letzten Zugriffstag.
Wer nach der Kündigung noch eine Belastung sieht, ist verständlicherweise frustriert und hofft auf eine schnelle Rückzahlung. Die offizielle Linie von Einfachkochen ist aber streng: Eine Rückerstattung gibt es nur bei fehlerhaften oder nicht gelieferten Produkten, und für nicht genutzte Abonnements gibt es keine Rückerstattungen (einfachkochen.ch).
Das heisst praktisch: Wenn Sie mitten im bereits bezahlten Zeitraum kündigen, bekommen Sie den Restbetrag normalerweise nicht anteilig zurück. Chancen bestehen eher bei einem Abrechnungsfehler, also wenn trotz rechtzeitiger Kündigung nochmals abgebucht wurde oder der falsche Betrag belastet wurde.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Internetkäufe. Das ist ein Punkt, der viele überrascht. Für Abos wie Einfachkochen zählen deshalb in erster Linie die AGB des Anbieters.
Hier ist die Besonderheit: In den vorliegenden Daten wird für Einfachkochen ein 14-tägiges Widerrufsrecht genannt, ohne Angabe von Gründen, mit Verweis auf das Konsumentenforum Schweiz. Wenn Ihr Abo gerade erst abgeschlossen wurde, sollten Sie diesen Widerruf sofort schriftlich erklären und sich nicht nur auf die normale Kündigung verlassen.
Für eine Korrektur bei Abrechnungsfehlern senden Sie eine E-Mail an [email protected] und idealerweise zusätzlich an [email protected]. Nennen Sie Betrag, Belastungsdatum, Zahlungsmittel und den Tag Ihrer Kündigung. Hängen Sie Bildschirmfotos und den Kontoauszug an.
Wenn innert angemessener Frist keine Antwort kommt und die Belastung klar unberechtigt ist, können Sie in der Schweiz bei Kreditkarten eine Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank einreichen. Das geschieht meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist nicht eine staatliche Stelle, sondern Ihre kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts.
Die AGB von Einfachkochen enthalten fünf Punkte, die für Kündigungen wirklich zählen. Das Abo verlängert sich automatisch, es gibt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, derzeit keine kostenlose Testphase, Schweizer Recht gilt und Streitigkeiten laufen vor ordentlichen Gerichten in der Schweiz (einfachkochen.ch).
Für Sie bedeutet das vor allem: Vergessen Sie die Frist, läuft das Abo weiter. Gleichzeitig ist positiv, dass keine Kündigungsgebühr für eine vorzeitige Kündigung gefunden wurde. Das löst zwar nicht das Problem der Mindestlaufzeit, verhindert aber zusätzliche Strafkosten.
Bei einem Jahresabo über CHF 98. - lohnt sich eine späte Kündigung kaum, wenn Sie auf eine Teilrückerstattung hoffen, denn für ungenutzte Zeiträume ist keine Rückzahlung vorgesehen. Praktisch sinnvoll ist deshalb, die Kündigung einige Tage vor der nächsten Verlängerung schriftlich abzuschicken und die Bestätigung aufzubewahren.
Weil keine Gratis-Testphase genannt ist, droht hier nicht die klassische Umwandlung eines Probeabos. Die eigentliche Abo-Falle liegt eher in der automatischen Verlängerung und im begrenzten Support, falls nach der Kündigung doch nochmals belastet wird.
| Abo | Preis in CHF | Laufzeit | Leistung |
|---|---|---|---|
| Schnupperabo | CHF 25. - | 3 Ausgaben | inkl. E-Paper |
| Jahresabo | CHF 98. - | 10 Ausgaben | inkl. E-Paper |
| E-PAPER Schnupperabo | CHF 5. - | 2 Wochen | digitale Ausgaben |
| E-PAPER Jahresabo | CHF 49. - | 1 Jahr | Einführungsaktion |
Am günstigsten wirkt das E-PAPER Schnupperabo mit CHF 5. - für 2 Wochen. Auf das Jahr hochgerechnet wäre das aber deutlich teurer als das E-PAPER Jahresabo für CHF 49. - , falls Sie längerfristig lesen wollen.
Das klassische Jahresabo für CHF 98. - ist die teuerste veröffentlichte Aboform, bietet dafür 10 Ausgaben inklusive E-Paper. Das Schnupperabo zu CHF 25. - lohnt sich nur zum Testen. Laut Preisnotiz gilt es nur für Neuabonnenten in der Schweiz, und Preisänderungen sind vorbehalten (presseshop.at).
Bei Einfachkochen gilt Schweizer Recht, das steht auch in den AGB. Anders als viele meinen, gibt es in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlineverträge. Bei Abos zählt deshalb zuerst, was in den Vertragsbedingungen steht.
Wenn keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wäre, wird in der Praxis oft mit etwa einem Monat auf Ende einer Zahlungsperiode gearbeitet, angelehnt an Art. 266c OR. Bei Einfachkochen ist aber die automatische Verlängerung ausdrücklich geregelt. Schauen Sie deshalb nicht nur aufs Gesetz, sondern immer auch auf Ihre Abo-Unterlagen.
Für Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 14 Tage Widerrufsrecht, etwa bei Überrumpelungssituationen über CHF 100. Für ein normales Online-Abo ist das nicht automatisch anwendbar. Wenn Einfachkochen selbst ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt, sollten Sie sich genau darauf berufen.
Wenn Sie mit Einfachkochen nicht weiterkommen, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz und an Informationsstellen des SECO orientieren. Das ersetzt kein Gericht, hilft aber bei der Einordnung von Abo-Streitigkeiten und wiederkehrenden Belastungen.
Das Urteil fällt klar aus: Die Kündigung von Einfachkochen wirkt nach den vorliegenden Rückmeldungen eher mühsam als bequem. Der Stimmungstrend liegt bei 0 positiven und 5 negativen Rückmeldungen von 5 ausgewerteten Stimmen. Häufige Themen sind Belastungen nach der Kündigung, fehlende Antworten und schwacher Support.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Weiterbelastung | hoch | trotz Kündigung abgebucht |
| Support | hoch | keine Antwort |
| Rückerstattung | mittel | nur nach Nachfassen |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Rückmeldungen |
|---|---|---|
| SRF | negativ | 3 |
| Nau | negativ | 2 |
Positive Kündigungsberichte liegen in den erhobenen Daten keine vor. Fairerweise gilt trotzdem: Es gibt mehrere offizielle Kündigungswege, nämlich Web, E-Mail und Post. Das Problem scheint also weniger fehlende Optionen zu sein als die praktische Erreichbarkeit.
Wenn Sie später beweisen müssen, wann Sie gekündigt haben, zählen Belege mehr als Erinnerungen. Sichern Sie deshalb vorab die Kontoseite, den gewählten Plan, den Betrag und das Datum der letzten Belastung. Bei einem E-PAPER Jahresabo über CHF 49. - ist das in zwei Minuten erledigt und erspart oft lange E-Mail-Ketten.
Notieren Sie ausserdem die Adresse und die E-Mail, die Sie bei Einfachkochen verwendet haben. Schon kleine Abweichungen beim Namen oder bei der Mailadresse führen bei Verlagen öfter zu Verzögerungen, als man denkt.
Speichern Sie die Kündigungsbestätigung als PDF oder Bildschirmfoto und heben Sie die gesendete E-Mail mit Zeitstempel auf. Bei einer Postkündigung behalten Sie die Quittung und wenn möglich die Sendungsverfolgung.
Kontrollieren Sie in den nächsten Wochen Ihren Kontoauszug oder Kartenabschluss. Gerade weil Berichte über Weiterbelastungen vorliegen, lohnt sich ein zusätzlicher Blick nach dem eigentlichen Enddatum des Abos.
Der häufigste Fehler ist, nur im Konto auf kündigen zu klicken und keinen Beleg zu speichern. Wenn danach nochmals eine Belastung kommt, fehlt Ihnen der wichtigste Nachweis. Machen Sie immer einen Bildschirmfoto der letzten Bestätigungsseite.
Der zweite Fehler ist die falsche Erwartung bei Rückerstattungen. Wer das Jahresabo nach ein paar Monaten nicht mehr nutzt, erhält den Restbetrag normalerweise nicht zurück. Die Regeln von Einfachkochen schliessen Rückerstattungen für nicht genutzte Abonnements ausdrücklich aus.
Ein weiterer Fehler ist, nach 10 Tagen Schweigen einfach abzuwarten. Bei eingeschränktem Support sollten Sie nach wenigen Werktagen nachfassen und die erste Nachricht erneut mitsenden. Das erhöht die Chance, dass Ihr Fall intern richtig zugeordnet wird.
Heikel wird es auch, wenn Sie keine Kontrolle über den Kartenabschluss machen. Wenn trotz Kündigung eine weitere Belastung erscheint, reklamieren Sie rasch bei Einfachkochen und wenn nötig bei Ihrer Bank. Wer zu lange wartet, verpasst unter Umständen die Frist für die Beanstandung der Kartentransaktion.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | vor nächster Belastung | Gratis | einfach |
| vor nächster Belastung | Gratis | mittel | |
| Post | vor nächster Belastung | Gratis | mittel |
| Einschreiben | 5-10 Werktage vorher | Gratis | höher, guter Beleg |
Wenn Ihr Abo noch weit vor dem Verlängerungsdatum endet, reicht oft das Webkonto oder eine E-Mail. Wenn schon einmal etwas schiefgelaufen ist oder es um eine strittige Belastung geht, ist Post oder Einschreiben die ruhigere Lösung.
Es gibt hier keinen perfekten Weg für alle. Entscheidend ist, dass Sie die Frist vor der nächsten Belastung einhalten und am Ende einen belastbaren Nachweis in der Hand haben.
Prüfen Sie sofort, ob eine schriftliche Bestätigung eingetroffen ist. Falls nicht, setzen Sie sich eine Erinnerung 3 bis 5 Werktage später. Tragen Sie zusätzlich den vermuteten Endtermin des Abos und den nächsten Kartenabschluss in Ihren Kalender ein.
Beobachten Sie Ihr Bankkonto mindestens bis einen Abrechnungszyklus nach dem Enddatum. Falls trotzdem nochmals abgebucht wird, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen, meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Wenn Sie nach der Kündigung trotzdem Kochhilfe oder Essensplanung möchten, gibt es in der Schweiz Alternativen. Allcook Kitchen liegt bei etwa CHF 9-15 pro Gericht, HelloFresh bei etwa CHF 8-12 und Fünf Heringe bei etwa CHF 10-15. Das sind keine Magazinabos, aber für den Küchenalltag oft direkter nutzbar.
Wenn Sie Einfachkochen schriftlich per Post kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie zusätzlich Ihre Abo-Daten und die Bitte um schriftliche Bestätigung ins Kündigungsschreiben. Wegen der bekannten Schwierigkeiten im Support ist das in der Schweiz bei solchen Fällen fast Pflicht.
Ihr Schreiben sollte kurz sein, aber vollständig. Nennen Sie vollständigen Namen, Postadresse, E-Mail-Adresse, wenn möglich Kundennummer, Abo-Art und den Satz, dass Sie das Einfachkochen-Abo auf den nächstmöglichen Termin kündigen.
Wenn bereits eine unberechtigte Belastung erfolgt ist, erwähnen Sie auch Betrag und Datum, zum Beispiel CHF 98. - am 12. März 2026. So vermeiden Sie Rückfragen und erhöhen die Chance, dass Ihr Fall schneller bearbeitet wird.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.