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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Nutzerinnen und Nutzer merken erst bei der Kündigung, was sie bei Fas eigentlich abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust: unklare Abo-Struktur, automatische Verlängerung und wenig greifbare Angaben zur Rückerstattung. Für die Schweiz relevant ist vor allem, dass in den AGB Schweizer Recht genannt wird und der Gerichtsstand am Sitz von Fasoon oder am Wohnsitz des Kunden liegen kann, "Gerichtsstand ist am Sitz von Fasoon oder am Wohnsitz des Kunden" (fasoon.ch).
Aus den verfügbaren Angaben ergibt sich ein gemischtes Bild: Einerseits taucht Fas als Abo-Dienst mit Verwaltung von Abonnements auf, andererseits liegen Preis- und Supportdaten vor, die auf ein digitales Angebot mit App-Bezug hindeuten. Für Leserinnen und Leser in der Schweiz zählt vor allem das Praktische: Das Abo verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn Sie nicht vorher kündigen, "Das Abo verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit" (fasoon.ch).
Als verifizierter Preis liegt ein "Fas Streaming Abo" für CHF 9.90 pro Monat vor. Laut Datensatz umfasst es den Zugang zu über 100 Kanälen sowie verschiedene Inhalte auf Abruf. Wer dafür zahlt, bezahlt also nicht für einen Einmalkauf, sondern für einen wiederkehrenden Zugang mit automatischer Verlängerung.
Gerade bei solchen Modellen ist die Abo-Falle simpel: Man nutzt den Dienst vielleicht nur kurz, vergisst dann aber das Ende der laufenden Periode. Weil die Laufzeit laut AGB von der im Bestellprozess gewählten Vertragsdauer abhängt, lohnt sich vor der Kündigung ein Blick auf die letzte Rechnung oder den Bereich mit dem aktuellen Plan, "Die Laufzeit richtet sich nach der im Bestellprozess gewählten Vertragsdauer" (fasoon.ch).
Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist der Support nicht ganz ideal aufgestellt. Als Hilfe sind eine Serviceseite, die E Mail [email protected] und die Telefonnummer +49 30 41735147 mit Zeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr CET dokumentiert. Gleichzeitig gibt es Berichte, dass der Kundendienst teils nur auf Englisch verfügbar sei, was in der Schweiz unnötig mühsam ist.
Wenn Sie nur kündigen wollen und keinen Ersatz suchen, ist das der schnellste Weg. Falls Sie nach dem Ende von Fas weiter eine Gesundheits- oder Tracking-App möchten, kommen als Alternativen etwa Fastic, YAZIO oder MyFitnessPal infrage. Die Preise dafür liegen laut Datensatz bei Fastic zwischen $12.99 und $79.99 pro Jahr (CHF 10.50 bis CHF 64.80), bei YAZIO bei $47.90 pro Jahr (CHF 38.80) und bei MyFitnessPal bei $79.99 pro Jahr (CHF 64.80).
Viele Fas-Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder trotz Kündigung nochmals belastet werden. Gehen Sie deshalb vor jedem Schritt auf Nummer sicher und sichern Sie drei Dinge: Screenshot Ihres aktuellen Plans, Datum der nächsten Belastung und Nachweis des Abschlusskanals. Genau dieser letzte Punkt ist entscheidend, weil App Store und Google Play anders funktionieren als ein direkt abgeschlossenes Abo.
Schauen Sie in der App oder im Konto nach, ob dort eine aktive Verlängerung, ein Monatsplan oder eine längere Laufzeit angezeigt wird. Wenn Sie eine Rechnung per Apple oder Google erhalten haben, müssen Sie dort kündigen. Wenn die Zahlung direkt bei Fas lief, ist der Weg über die App-Einstellungen der richtige.
Der verifizierte Hinweis lautet klar: Das Abonnement kann über die App in den Einstellungen selbstständig gelöscht werden, "Der Nutzer kann sein Abonnement über die App in den Einstellungen selbstständig löschen" (fastic.com). In der Praxis sollten Sie in der App den Bereich Einstellungen öffnen und dort nach Konto, Abo, Mitgliedschaft oder verwalten suchen. Weil Nutzer von schwer auffindbaren Schaltflächen berichten, lohnt es sich, jeden Bestätigungsschritt per Screenshot festzuhalten.
Typischer Ablauf: Einstellungen öffnen, Abo oder Mitgliedschaft antippen, automatische Verlängerung deaktivieren, Kündigung bestätigen und die Bestätigungsseite speichern. Wenn eine Seite mit Sonderangebot, Rabatt oder Pause statt Kündigung erscheint, nicht irritieren lassen. Suchen Sie nach Formulierungen wie "trotzdem kündigen", "weiter zur Kündigung" oder "Abo beenden". Genau solche Umwege werden von Nutzern als heikel beschrieben.
Falls Sie Hilfe brauchen, finden Sie den Kundendienst unter FAQ und Kundenservice. Für den Fall, dass die Kündigungsoption in der App nicht erscheint, schreiben Sie noch am selben Tag an [email protected] und legen Screenshots bei. So können Sie später nachweisen, dass Sie rechtzeitig gehandelt haben.
Wenn Ihr Fas Abo über Apple oder Android abgeschlossen wurde, läuft die Kündigung über den jeweiligen Store. Das ist wichtig, weil eine E Mail an den Support in diesem Fall oft nicht genügt. Der Datensatz nennt ausdrücklich App Store für iOS und Google Play für Android als gültige Kündigungskanäle, "Die Kündigung erfolgt gemäß den in den jeweiligen App-Stores beschriebenen Prozessen" (fastic.com).
Bei iPhone und iPad finden Sie die Kündigung üblicherweise in den Systemeinstellungen unter Ihrem Namen, danach Abonnemente, dort Fas auswählen und kündigen. Unter Android geht es in Google Play meist über Profil, Zahlungen und Abos, Abos, Fas, dann Abo kündigen. Machen Sie auch hier einen Screenshot der Abschlussanzeige mit Datum.
Wenn die Selbstkündigung nicht klappt, bleibt der direkte Kontakt. Die dokumentierte E Mail lautet [email protected], die Telefonnummer +49 30 41735147, erreichbar Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr CET. Beim Telefon sollten Sie Datum, Uhrzeit und Name der Kontaktperson notieren, weil mündliche Zusagen später schwer nachweisbar sind.
Als zusätzliche Möglichkeit können Sie schriftlich an die bekannte Schweizer Adresse schreiben. Wer keine Filialschlange will, kann statt eines klassischen Einschreibens auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, sofern ein beweisbarer Versand mit Zeitstempel gewünscht ist. Das ist nicht zwingend, aber bei Streit über Fristen oft praktisch.
Viele befürchten, dass Fas sofort gesperrt wird. Bei typischen Abo-Modellen endet der zahlungspflichtige Zugang meist erst am Ende der bereits bezahlten Periode. Wenn Ihre nächste Belastung zum Beispiel am 28. September wäre und Sie am 20. September kündigen, ist der Zugang in der Regel noch bis zum 27. September nutzbar.
Fas kommuniziert in den vorliegenden Daten keinen abweichenden Sofortstopp. Entscheidend ist deshalb die Bestätigung mit Enddatum. Fehlt dort ein Datum, prüfen Sie Ihr Konto am selben Tag erneut und sichern Sie den Status des Abos.
Ohne Kündigung verlängert sich Fas automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer, "Das Abo verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit" (fasoon.ch). Das ist die Stelle, an der viele unnötig Geld verlieren. Wenn Sie also nur pausieren wollten, müssen Sie trotzdem aktiv kündigen.
Zur Datenaufbewahrung nach einer Kündigung gibt es keine konkrete Angabe in den verfügbaren Bedingungen. Fas klärt also nicht sauber, wie lange Profildaten, Nutzungsdaten oder frühere Abrechnungen im Konto sichtbar bleiben. Wenn Ihnen Verlauf, Einstellungen oder Rechnungen wichtig sind, exportieren oder speichern Sie diese vor dem letzten Kündigungsschritt.
Viele Fas-Mitglieder hoffen auf eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Tage. Genau dort wird es oft unerquicklich, denn eine klare Zusage für Rückerstattungen bei nicht genutzten Zeiträumen ist nicht dokumentiert. Kurz gesagt: Fas klärt das nicht sauber, und Nutzerberichte sprechen eher für einen mühsamen Prozess.
Als allgemeine Regel ist aus den AGB bekannt, dass bei einem Rücktritt aus einem Vertrag die zurücktretende Partei bereits getätigte Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten hat, "Bei einem Rücktritt aus einem Vertrag hat die zurücktretende Partei die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten" (fasoon.ch). Für vorzeitige Beendigung können also Kosten anfallen. Zusätzlich werden Rücktrittskosten von 50 Prozent vor notarieller Beurkundung und 100 Prozent danach genannt, was für digitale Abo-Nutzer zwar ungewöhnlich wirkt, aber als verifizierte Klausel im Datensatz steht.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen für online abgeschlossene Verträge. Wer Fas online abgeschlossen hat, kann sich also nicht automatisch auf eine EU-ähnliche Frist berufen. Diese Linie wird auch von der Schweizerischen Eidgenossenschaft so beschrieben.
Ausnahmen gibt es etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Obligationenrecht, bei bestimmten Konsumkrediten und bei vielen Privatversicherungen. Für ein gewöhnliches digitales Abo wie Fas hilft das meist nicht. Genau deshalb ist der Blick in die AGB und auf den tatsächlichen Zahlungskanal wichtiger als vage Hoffnung auf eine Standardrückerstattung.
Wenn Sie trotzdem Geld zurückverlangen wollen, handeln Sie rasch und konkret. Senden Sie an [email protected] eine kurze Nachricht mit Kündigungsdatum, Zahlungsdatum, Betrag, Screenshot der Kündigung und dem Grund Ihrer Forderung, etwa Doppelbelastung oder Abbuchung trotz rechtzeitiger Kündigung. Nennen Sie den exakten Betrag, zum Beispiel CHF 9.90, und hängen Sie die Transaktionsbestätigung an.
Wenn Sie über App Store oder Google Play bezahlt haben, müssen Sie die Rückerstattung dort anstossen. Bei Apple läuft das normalerweise über die Kaufhistorie und eine Meldung des Problems. Bei Google Play über Bestellverlauf und Supportanfrage. Bei Kartenzahlungen in der Schweiz können Sie als letzte Stufe eine Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank einreichen, meistens innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist die kartenausgebende Bank, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle.
Die AGB-Punkte mit direkter Wirkung auf Ihre Kündigung sind schnell zusammengefasst. Erstens verlängert sich das Abo automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Zweitens richtet sich die Bindung nach der beim Abschluss gewählten Dauer. Drittens gibt es in den gefundenen AGB keine Erwähnung einer kostenlosen Testphase, "Es gibt keine Erwähnung einer kostenlosen Testphase in den gefundenen AGB" (fasoon.ch).
Für die Schweiz zentral ist auch, dass Schweizer Recht gilt und Streitigkeiten am Sitz von Fasoon oder an Ihrem Wohnsitz ausgetragen werden können. Für den Alltag heisst das: Fristen sauber dokumentieren, Kündigung rechtzeitig absenden und nicht darauf setzen, dass eine verspätete Kulanzlösung schon noch kommt.
Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
Fas Streaming Abo | CHF 9.90 | Monatlich | 100+ Kanäle, Abrufinhalte |
Mit CHF 9.90 pro Monat liegt Fas preislich im Bereich anderer digitaler Abo-Dienste in der Region. Da im Datensatz nur ein Plan verifiziert ist, gibt es keinen internen Tarifvergleich zwischen günstig und teuer. Entscheidend ist deshalb weniger die absolute Höhe als die Frage, ob Sie den Dienst überhaupt noch nutzen.
Das lohnt sich kaum, wenn Sie seit zwei oder drei Monaten nicht mehr aktiv drin waren. Schon bei einer vergessenen Verlängerung summiert sich das Abo nach einem halben Jahr auf CHF 59.40. Genau deshalb ist der eigentliche Spartipp nicht ein anderer Plan, sondern eine saubere Kündigung vor der nächsten Belastung.
Für Fas gilt laut AGB Schweizer Recht. In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Alltagsverträge. Wer ein Fas Abo normal online abgeschlossen hat, ist daher grundsätzlich an den Vertrag gebunden, sofern die AGB nichts Grosszügigeres vorsehen.
Relevante Ausnahmen stehen im Obligationenrecht bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Dort gibt es unter bestimmten Bedingungen eine 14-tägige Frist, etwa bei Überrumpelung und einem Vertragswert über CHF 100. Für ein typisches digitales Fas Abo von CHF 9.90 pro Monat greift diese Sonderregel meistens nicht.
Wenn Fas trotz Kündigung weiter abbucht, sammeln Sie zuerst Belege: Kündigungsbestätigung, Kontoauszug, Rechnung und Screenshots. Danach reklamieren Sie schriftlich beim Anbieter und setzen eine kurze Frist von 10 Tagen für die Klärung. So arbeiten auch Konsumentenschutzstellen in der Praxis am effizientesten.
Für allgemeine Orientierung in der Schweiz sind die Stiftung für Konsumentenschutz und das SECO nützlich. Das SECO hilft vor allem bei Informationen zu Konsumthemen und Marktfragen, die SKS mit praxisnahen Ratgebern. Bei Kartenproblemen führt der nächste konkrete Schritt aber fast immer über Ihre Bank und nicht über eine Behörde.
Gesamturteil: Die Stimmung ist klar negativ. Aus 6 ausgewerteten Rückmeldungen sind 0 positiv, 5 negativ und 1 neutral. Wer Fas kündigen will, sollte also nicht von einem sauberen Selbstläufer ausgehen, sondern jeden Schritt dokumentieren.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Schwierige Kündigung | 2 | Schaltfläche schwer auffindbar |
Belastung nach Kündigung | 1 | Rechnung trotz Frist |
Versteckte Gebühren | 1 | Zu wenig Transparenz |
Schwacher Kundendienst | 1 | Nur Standardantworten |
Quelle | Bewertung | Anzahl Rückmeldungen |
|---|---|---|
TrustPilot | Negativ | 3 |
Negativ | 2 | |
Forum | Neutral | 1 |
Positives Material ist in den vorliegenden Bewertungen praktisch nicht vorhanden. Fairerweise gilt aber: Dass eine Selbstkündigung über die App grundsätzlich vorgesehen ist, ist besser als bei Diensten, die nur schriftliche Formulare akzeptieren. Das Problem liegt hier offenbar weniger im Prinzip als in der Umsetzung.
Wenn die Schritte unklar sind, retten Belege oft den Fall. Speichern Sie vor der Kündigung einen Screenshot des aktuellen Plans, des Preises von CHF 9.90 und des nächsten Belastungsdatums. Notieren Sie auch, ob Ihre Zahlung direkt, über App Store oder über Google Play lief.
Nach dem Kündigen brauchen Sie vor allem die Bestätigungsseite oder Bestätigungs-E-Mail. Fehlt diese, machen Sie nochmals einen Screenshot des geänderten Status im Konto. Prüfen Sie anschliessend Ihren Kontoauszug während mindestens 2 Abrechnungszyklen.
Ein häufiger Fehler ist der falsche Kündigungskanal. Wer über App Store abgeschlossen hat, aber nur dem Support schreibt, beendet das Abo oft nicht wirksam. Ebenso problematisch ist ein zu spätes Kündigen am Tag der Abbuchung. Bei digitalen Abos ist ein Puffer von 48 Stunden sinnvoll.
Der nächste Klassiker ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung ohne klare Zusage. Fas nennt für ungenutzte Zeiträume keine konkrete Regel. Wenn Sie also erst nach der Verlängerung kündigen, ist eine volle oder teilweise Rückzahlung eher unsicher. Genau darüber berichten Nutzer immer wieder.
Achtung, da wird’s heikel: Wenn eine Kündigungsseite stattdessen Rabatt, Pause oder eine andere Option zeigt, klicken manche versehentlich nicht bis zum Ende durch. Dann bleibt die Verlängerung aktiv. Bleiben Sie hartnäckig, bis Sie eine eindeutige Abschlussanzeige sehen.
Ein weiterer Fehler ist das Vertrauen auf eine mündliche Zusage am Telefon. Ohne schriftlichen Nachweis bringt Ihnen das bei einer späteren Belastung wenig. Dazu kommt bei Fas laut Berichten teils ein Kundendienst nur auf Englisch. Halten Sie Ihre Nachricht deshalb kurz, sachlich und mit Datum, Betrag und Screenshot belegt.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Konto in der App | Vor nächster Belastung | 50 Prozent Rücktrittskosten | Einfach |
App Store iOS | Vor nächster Belastung | 50 Prozent Rücktrittskosten | Mittel |
Google Play Android | Vor nächster Belastung | 50 Prozent Rücktrittskosten | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | 50 Prozent Rücktrittskosten | Höher, bester Nachweis |
Wenn Sie direkten App-Zugang haben, ist die Kündigung dort meist am schnellsten. App Store und Google Play passen dann, wenn die Abrechnung über Apple oder Google lief. Der Brief ist langsamer, kann aber bei Streit über Fristen nützlich sein, weil der Nachweis stärker ist.
Keine Methode ist für alle ideal. Entscheidend ist, dass der Kündigungsweg zum ursprünglichen Abschluss passt und dass Sie das Endergebnis dokumentieren. Genau daran scheitern viele unnötig.
Prüfen Sie unmittelbar nach dem Abschluss, ob im Konto nicht mehr "aktiv" oder "verlängert sich automatisch" steht. Speichern Sie dann die Bestätigung und setzen Sie sich eine Kalendererinnerung 3 Tage vor dem nächsten erwarteten Abbuchungsdatum. So merken Sie sofort, falls doch nochmals CHF 9.90 belastet werden.
Bei einer unberechtigten Belastung reklamieren Sie zuerst beim Anbieter und danach bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das als Beanstandung einer Kartentransaktion oder Kartenrückbelastung. Meist gilt eine Frist von rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, abhängig von Ihrem Kartenherausgeber sowie den Regeln von Visa oder Mastercard.
Wenn Sie nach Fas weiter ein ähnliches digitales Angebot suchen, sind Fastic, YAZIO und MyFitnessPal die naheliegendsten Alternativen aus dem Datensatz. Fastic kostet $12.99 bis $79.99 pro Jahr (CHF 10.50 bis CHF 64.80), YAZIO $47.90 pro Jahr (CHF 38.80) und MyFitnessPal $79.99 pro Jahr (CHF 64.80). Prüfen Sie aber vor einem Wechsel immer, ob dort Monats- oder Jahrespläne automatisch verlängert werden.
Wenn Sie Fas nicht über die App oder den Store beenden können, können Sie die Kündigung zusätzlich schriftlich absenden. Nutzen Sie die Adresse in genau dieser Form:
Schreiben Sie Ihren Namen, die beim Abo verwendete E Mail, das Kündigungsdatum und den Wunsch nach Beendigung vor der nächsten Belastung klar in den Brief. Legen Sie nach Möglichkeit eine Kopie der letzten Rechnung oder den Hinweis auf CHF 9.90 Monatsgebühr bei.
Für eine einfache schriftliche Kündigung reicht ein kurzer Text mit vier Angaben: Identität, Abo, Kündigungswunsch und Datum. Wenn schon eine Belastung trotz Kündigung erfolgt ist, nennen Sie den exakten Betrag und verlangen Sie die Klärung innert 10 Tagen. So bleibt Ihr Schreiben knapp und trotzdem brauchbar.
Die Online-Kündigung bleibt bei Fas der praktischste erste Versuch. Wenn es dort hakt, schafft die zusätzliche schriftliche Spur oft genau den Nachweis, den Sie später brauchen.
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