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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Holidaycheck ist eine Reiseplattform für Hotelbewertungen, Unterkünfte und Ferienangebote. Für die Kündigung ist vor allem Holidaycheck Premium relevant, denn dieses kostenpflichtige Angebot kostet laut Premium-Seite CHF 89.00 pro Jahr und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen (holidaycheck.ch).
Viele Nutzerinnen und Nutzer merken erst bei der Belastung, dass sie ein Jahresabo abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust: unklare Schritte, Unsicherheit wegen Fristen und die Sorge, dass nach der Kündigung trotzdem weiter verrechnet wird.
Bei Holidaycheck zahlen Sie nicht für einzelne Bewertungen, sondern für eine Mitgliedschaft mit Zusatzleistungen. Genannt werden Reisegutscheine, Auslandskrankenversicherung, Premium-Service und exklusive Partnerangebote für CHF 89.00 pro Jahr (holidaycheck.ch).
Ein kostenloser Testzeitraum wird in den verfügbaren Angaben nicht genannt. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, was wichtig ist, wenn Sie das Abo kurz nach Abschluss schon wieder loswerden möchten.
Für die Schweiz ist relevant, dass Schweizer Recht gelten soll und eine Schweizer Postadresse vorhanden ist. Als Kündigungsadresse ist HolidayCheck Premium, Bahnweg 8, CH-8598 Bottighofen, Schweiz hinterlegt, dazu kommt der Kundendienst per E-Mail an [email protected] sowie telefonisch unter +49 89 143 79 118, täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr (holidaycheck.ch).
Praktisch ist die Online-Kündigung über die Premium-Hilfe. Weniger praktisch: Laut Erfahrungsberichten ist der Kundendienst oft nur auf Deutsch verfügbar, und einige Nutzer berichten von langen Wartezeiten oder unklaren Stornobedingungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, dokumentiert deshalb jeden Schritt sauber.
Viele Holidaycheck-Mitglieder haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren oder nach der Kündigung nochmals belastet zu werden. Prüfen Sie deshalb vor dem Klick auf Kündigen zuerst Ihr aktuelles Mitgliedsjahr, das Datum der letzten Zahlung und ob Sie bereits Gutscheine oder Partnerleistungen genutzt haben.
Machen Sie einen Bildschirmfoto von Ihrem Konto, Ihrer Mitgliedschaft und der letzten Abbuchung über CHF 89.00. Notieren Sie auch die Frist: Laut Holidaycheck können Sie bis einen Monat vor Laufzeitende online kündigen, alternativ per E-Mail für das folgende Mitgliedsjahr (holidaycheck.ch).
Die schnellste Variante läuft über die Premium-Hilfe oder die Premium-Landingpage. Holidaycheck nennt ausdrücklich einen Kündigungslink in der Hilfe und die Abmeldung auf der Premium-Landingpage als regulären Weg (holidaycheck.ch).
Der konkrete Ablauf ist in der Regel: bei Holidaycheck anmelden, den Premium-Bereich öffnen, die Mitgliedschaftsseite aufrufen und dort die Abmeldung auswählen. Falls eine Seite mit Halteangebot erscheint, lesen Sie genau und klicken Sie weiter bis zur endgültigen Bestätigung. Bei solchen Abo-Fallen hakt es oft genau dort, weil Nutzer das Fenster zu früh schliessen.
Wenn Sie den direkten Hilfebereich brauchen, nutzen Sie die Premium-FAQ unter Holidaycheck Premium Hilfe. Dort finden Sie die Hinweise zur Kündigung und zu den Fristen.
Wenn die Online-Abmeldung nicht sauber funktioniert, können Sie Holidaycheck per E-Mail kündigen. Die Adresse lautet [email protected] und ist in den Premium-Angaben genannt (holidaycheck.ch).
Schreiben Sie kurz und klar. Geben Sie Ihren Namen, die bei Holidaycheck verwendete E-Mail-Adresse, wenn möglich die Mitgliedsnummer und den Satz an, dass Sie Holidaycheck Premium zum nächstmöglichen Termin kündigen. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Das spart später Diskussionen, falls noch eine Abbuchung auftaucht.
Telefonisch erreichen Sie den Kundendienst unter +49 89 143 79 118, täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr (holidaycheck.ch). Das Telefon eignet sich gut, wenn Sie sofort klären wollen, ob Ihre Kündigung eingegangen ist. Verlassen Sie sich aber nicht nur auf das Gespräch. Verlangen Sie immer eine Bestätigung per E-Mail.
Per Post ist ebenfalls möglich, wenn Sie lieber einen schriftlichen Nachweis haben. Statt eines klassischen Einschreibens nutzen manche in der Schweiz inzwischen auch digitale Zustelldienste wie Postclic, die Versand und Öffnung technisch protokollieren. Für den Alltag genügt oft aber schon ein sauber formulierter Brief mit Kopie für Ihre Unterlagen.
Verwenden Sie für den Brief diese Adresse:
Planen Sie bei Postversand genügend Zeit ein. Als praktische Reserve sind 5 bis 10 Werktage vernünftig, damit die Kündigung vor dem nächsten Abrechnungszeitpunkt erfasst wird.
Viele haben Sorge, dass nach der Kündigung sofort alles weg ist. Bei Holidaycheck ist die Lage günstiger: Wenn Sie den Mitgliedsbeitrag bereits bezahlt haben, haben Sie für das laufende Mitgliedsjahr weiterhin Anspruch auf Gutscheine und Partnerleistungen, auch nach der Kündigung (holidaycheck.ch).
Das bedeutet praktisch: Kündigen Sie heute, bleibt Ihr Zugang in der Regel bis zum Ende des bereits bezahlten Jahres bestehen. Eine Kündigung stoppt also vor allem die nächste automatische Verlängerung.
Holidaycheck schreibt, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird (holidaycheck.ch). Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Wer die Monatsfrist verpasst, rutscht daher in das nächste Mitgliedsjahr.
Genau das ist ein typischer Ärgerpunkt. Setzen Sie sich am besten schon am Tag der Kündigung einen Kalendereintrag und prüfen Sie, ob eine Bestätigung mit Enddatum eingetroffen ist.
Zur Datenspeicherung nach der Kündigung macht Holidaycheck in den verfügbaren Angaben keine konkreten Aussagen. Wenn Sie im Konto noch wichtige Buchungsdaten, Rechnungen oder Übersichtseiten brauchen, sichern Sie diese vorab als PDF oder Bildschirmfoto.
Falls Sie eine Löschung persönlicher Daten wünschen, trennen Sie das von der Abo-Kündigung. Schreiben Sie dafür zusätzlich an den Kundendienst und verlangen Sie eine Auskunft oder Löschung Ihrer nicht mehr benötigten Daten.
Die häufigste Enttäuschung nach einer Kündigung ist die Erwartung einer anteiligen Rückzahlung. Genau hier ist Holidaycheck eher streng: Für eine vorzeitige Kündigung wurden keine Stornogebühren gefunden, aber auch keine Rückerstattung für bereits gezahlte Beiträge (holidaycheck.ch).
Zusätzlich heisst es bei Rückzahlungen im Reisekontext, der Betrag werde nach Reiserückkehr auf Ihr Konto überwiesen; eine Barauszahlung ohne Buchung oder bei stornierter Buchung sei nicht möglich (holidaycheck.ch). Für das Premium-Abo selbst spricht also vieles gegen eine anteilige Rückzahlung.
Hier wird es heikel, weil die Schweiz normalerweise kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Abos kennt. In den vorliegenden Angaben zu Holidaycheck wird aber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Abschluss der Mitgliedschaft genannt, mit der Folge, dass Gutscheine und Partnerleistungen für künftige sowie bereits gebuchte, aber noch nicht angetretene Reisen verfallen, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig ausüben.
Wenn Sie also sehr frisch abgeschlossen haben, handeln Sie sofort. Schreiben Sie klar, dass Sie den Abschluss innert 14 Tagen widerrufen und bestätigen Sie, dass Ihnen der Wegfall der Leistungen bewusst ist.
Gehen Sie knapp und sauber vor. Senden Sie eine E-Mail an [email protected] mit Datum des Abschlusses, belastetem Betrag von CHF 89.00, Zahlungsart und Ihrem konkreten Anliegen. Legen Sie Bildschirmfotos der Belastung und Ihrer Kündigung oder Ihres Widerrufs bei.
Wenn Holidaycheck nicht reagiert und dennoch weiter abbucht, können Sie bei Kartenzahlungen eine Beanstandung Ihrer Kartentransaktion prüfen. In der Schweiz läuft das über die kartenausgebende Bank. Solche Reklamationen sind bei Abo-Belastungen meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll. Zuständig ist die Bank, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle.
Holidaycheck nennt in den Premium-Angaben fünf Punkte, die für die Kündigung entscheidend sind. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, einen kostenlosen Testzeitraum gibt es nicht, es gilt Schweizer Recht, und zur Datenspeicherung nach Kündigung gibt es keine präzisen Angaben (holidaycheck.ch).
Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz heisst das vor allem: Es handelt sich nicht um ein lockeres Monatsabo, sondern um ein Jahresmodell mit Verlängerung. Wer zu spät kündigt, zahlt mit hoher Wahrscheinlichkeit nochmals ein Jahr.
Die automatische Verlängerung ist der heikelste Punkt. Wenn Sie Holidaycheck Premium am 15. Mai abgeschlossen haben und die Laufzeit ein Jahr beträgt, sollten Sie spätestens einen Monat vor dem Ende des Mitgliedsjahres kündigen, also ungefähr bis Mitte April des Folgejahres.
Dass kein Testzeitraum genannt wird, ist ebenfalls wichtig. Sie können sich daher nicht darauf verlassen, dass das Abo still und leise ausläuft. Der Abschluss ist von Anfang an kostenpflichtig mit CHF 89.00 pro Jahr.
| Tarif | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
| Holidaycheck Premium | CHF 89.00 | Jährlich | Gutscheine, Versicherung, Service |
Holidaycheck veröffentlicht in den verfügbaren Angaben nur diesen einen Premium-Tarif. Der Preis von CHF 89.00 pro Jahr soll auch 2026 unverändert bleiben (holidaycheck.ch).
Weil nur ein Jahresabo genannt wird, gibt es keinen günstigeren Monatsplan zum Ausweichen. Das lohnt sich kaum, wenn Sie die Leistungen nur einmal kurz für eine Reise brauchen und danach nicht mehr.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den verfügbaren Bedingungen nicht gefunden. Das ist positiv. Der kritische Punkt bleibt die fehlende anteilige Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung.
In der Schweiz gibt es grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Das ist der grosse Unterschied zur EU. Wer also ein Abo wie Holidaycheck online abschliesst, kann sich nicht automatisch auf 14 Tage Bedenkzeit nach Schweizer Standard berufen.
Umso wichtiger ist der Hinweis, dass bei Holidaycheck selbst ein 14-tägiges Widerrufsrecht genannt wird. Wenn ein Anbieter so eine Frist zusagt, sollten Sie sich im Streitfall genau auf diese eigene Zusage berufen und den Zeitpunkt des Abschlusses belegen.
Wenn Holidaycheck auf eine Kündigung oder Rückerstattungsanfrage nicht reagiert, gehen Sie gestuft vor. Zuerst schriftlich beim Kundendienst reklamieren, dann die Unterlagen sammeln und bei Zahlungsproblemen die Bank einschalten. Für allgemeine Konsumententhemen helfen in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz und das SECO bei der Einordnung typischer Abo-Probleme.
Achtung, da wird’s heikel, wenn Sie nur telefoniert haben. Ohne E-Mail oder Bildschirmfoto wird eine Beanstandung unnötig mühsam. Darum immer schriftliche Belege sichern.
Das Bild aus den vorliegenden Bewertungen ist klar: 1 positive und 4 negative Rückmeldungen. Die Kündigung und Stornierung wirkt damit insgesamt eher schwierig als einfach. Besonders häufig tauchen unklare Bedingungen, verspätete Rückerstattungen und Belastungen nach einer Kündigung auf.
Auch die lokalen Beschwerden passen dazu: Probleme bei Stornierungen, Kundendienst oft nur auf Deutsch und teilweise weitere Gebühren trotz Stornierung. Das ist kein Beweis für jeden Einzelfall, aber ein Warnsignal.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Rückerstattung | Häufig | Zu spät bearbeitet |
| Belastung danach | Häufig | Trotz Kündigung verrechnet |
| Transparenz | Häufig | Bedingungen unklar |
| Kundendienst | Gemischt | Einmal hilfreich |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| TrustPilot | 4 von 5 | Kundendienst | Positiv |
| TrustPilot | Negativ | Belastung danach | Negativ |
| TrustPilot | Negativ | Transparenz | Negativ |
| TrustPilot | Negativ | Rückerstattung | Negativ |
| TrustPilot | Negativ | Versteckte Kosten | Negativ |
Wer sauber dokumentiert, spart sich später viel Ärger. Sichern Sie vor der Kündigung den Bildschirmfoto Ihrer Mitgliedschaft, die Belastung über CHF 89.00 und das Datum des nächsten möglichen Verlängerungspunkts.
Nach dem Absenden brauchen Sie Beweise. Heben Sie die Bestätigungsmail, den Bildschirmfoto der Abschlussseite und bei E-Mail-Kündigungen die gesendete Nachricht inklusive Zeitstempel auf.
Der häufigste Fehler ist die verpasste Monatsfrist. Wer erst kurz vor dem Ende des Mitgliedsjahres kündigt, ist unter Umständen zu spät dran und zahlt nochmals CHF 89.00.
Der zweite Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückzahlung. Bei Holidaycheck spricht die verfügbare Regelung klar dagegen. Kündigen stoppt meist die Verlängerung, nicht den bereits bezahlten Jahreszeitraum.
Setzen Sie direkt nach Vertragsabschluss einen Kalendereintrag elf Monate später. So erwischt Sie die automatische Verlängerung nicht kalt. Kontrollieren Sie nach jeder Kündigung, ob eine E-Mail mit Enddatum eingegangen ist.
Wenn nach der Kündigung doch noch eine Belastung erscheint, reklamieren Sie sofort schriftlich bei Holidaycheck und anschliessend bei Ihrer Bank. Warten Sie nicht mehrere Abrechnungsperioden ab. Sonst wird die Beanstandung unnötig schwierig.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
| Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel | |
| Postversand | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Online ist am schnellsten, E-Mail ist praktisch für schriftliche Belege, Post ist langsamer, aber nachvollziehbar. Keiner dieser Wege ist perfekt für alle. Entscheidend ist, dass Sie vor der nächsten Verlängerung handeln und am Ende eine Bestätigung in der Hand haben.
Google Play wird in den verifizierten Holidaycheck Angaben nicht als gesicherter Abo-Kanal bestätigt. Für dieses Abo sollten Sie sich deshalb auf die direkt genannten Wege über Konto, E-Mail oder Post konzentrieren.
Viele ärgern sich erst dann, wenn nach der Kündigung nochmals etwas verrechnet wird. Prüfen Sie deshalb sofort die Bestätigung, sichern Sie einen Bildschirmfoto und kontrollieren Sie die nächste Kartenabrechnung oder den Bankauszug.
Falls doch eine unberechtigte Belastung erscheint, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. Das ist bei Abo-Diensten oft innert rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll. Zuständig ist Ihre Bank unter den Regeln von Visa oder Mastercard sowie unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Wenn Sie Holidaycheck nur wegen Preisvergleich und Bewertungen genutzt haben, kommen oft auch andere Plattformen infrage. Booking.com ist stark bei Unterkünften, Trivago beim Preisvergleich und Skyscanner bei Flügen, Hotels und Mietwagen.
Wenn Sie Holidaycheck schriftlich per Brief kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre Login-E-Mail und den Wunsch zur Kündigung auf den nächstmöglichen Termin klar in den Brief. Bewahren Sie eine Kopie auf und kontrollieren Sie danach, ob zusätzlich eine Bestätigung per E-Mail kommt.
Die Postadresse ist besonders nützlich, wenn die Online-Maske nicht funktioniert oder wenn Sie bei einer strittigen Situation einen zusätzlichen schriftlichen Nachweis möchten. Für normale Fälle ist die Kündigung über das Webkonto oder per E-Mail meist schneller.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kombinieren Sie zwei Wege: online kündigen und die Bestätigung zusätzlich per E-Mail verlangen. So reduzieren Sie das Risiko, dass Ihre Kündigung irgendwo hängen bleibt.
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