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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Linkvertise ist eine Plattform zur Monetarisierung von Links. Nutzerinnen und Nutzer verkürzen Links, schalten dazwischen Werbung und verdienen bei Klicks Geld. Offizielle Angaben zur Gründung oder zu Nutzerzahlen werden auf der öffentlichen Startseite nicht klar hervorgehoben, bekannt ist aber der Bezug nach Deutschland mit Sitz in Itzehoe und der Adresse Fraunhoferstraße 3, 25524 Itzehoe (linkvertise.com).
Für viele beginnt das Thema Kündigung mit Frust, weil nicht sofort klar ist, ob nur ein Testzugang lief oder bereits ein kostenpflichtiges Abo aktiv ist. Genau dort liegt bei Linkvertise das Risiko einer Abo-Falle: Ein Test für CHF 0.99 läuft 2 Tage und wird danach automatisch zu einem Monatsabo für CHF 9.99, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (linkvertise.com).
Die kostenpflichtige Variante ist ein Premium-Abo mit wiederkehrender Abrechnung. Laut Angebotsdaten gibt es einen Testzugang für CHF 0.99 während 2 Tagen und danach ein reguläres Abonnement für CHF 9.99 pro Monat. Eine separate Neuregistrierung für den Wechsel ist nicht nötig, die Umstellung läuft automatisch weiter (linkvertise.com).
Wer bezahlt, erwartet meist zusätzliche Vorteile gegenüber der Gratisnutzung. Die öffentlich verfügbaren Angaben nennen keine vollständig ausformulierte Funktionsliste pro Abo-Stufe, klar ist aber das Freemium-Modell: kostenlose Basisnutzung und kostenpflichtiges Premium-Abo mit laufender Verlängerung. Wer nur kurz testen wollte, sollte deshalb sofort die Abrechnungsseite prüfen.
Linkvertise ist in der Schweiz grundsätzlich online nutzbar, die Preise liegen in den vorliegenden Daten bereits in CHF vor: CHF 0.99 für den Test und CHF 9.99 monatlich. Das ist für Schweizer Nutzer praktisch, weil keine Umrechnung in Fremdwährung nötig ist. Weniger praktisch ist der Support, denn als häufiges Problem wird genannt, dass der Kundenservice nur auf Englisch reagiert.
Wenn Sie in der Schweiz ein Linkvertise-Abo abgeschlossen haben, lohnt sich ein genauer Blick auf E-Mails, Kartenabrechnung und Kontoseite. Gerade bei kurzen Testphasen passieren Fehlannahmen schnell. Wer nach einer Alternative sucht, findet ähnliche Dienste wie ShrinkEarn, ShrinkMe.io oder LinkShortify, teils kostenlos, teils mit Zusatzfunktionen gegen Aufpreis.
Viele Linkvertise-Mitglieder sorgen sich, dass sie nach der Kündigung sofort den Zugang verlieren oder später keinen Beleg mehr haben. Gehen Sie darum auf Nummer sicher und sichern Sie vor dem Klick auf Kündigen den aktuellen Tarif, das nächste Belastungsdatum und die letzte Zahlung. Ein Bildschirmfoto der Kontoseite spart später oft viel Zeit.
Prüfen Sie besonders, ob Sie noch im 2-Tage-Test für CHF 0.99 sind oder ob bereits CHF 9.99 belastet wurden. Wenn das Testfenster fast abläuft, sollten Sie noch am selben Tag kündigen. Warten bis Mitternacht ist riskant, weil die automatische Verlängerung laut Bedingungen vor Ende der laufenden Periode greift (link1.li/agb).
Der offizielle Weg läuft über das Webkonto. Melden Sie sich bei Linkvertise an, öffnen Sie den Bereich Account, klicken Sie neben Manage Subscription auf die drei Punkte und wählen Sie Cancel Subscription. Danach müssen Sie die Hinweise auf dem Bildschirm bis zum Schluss bestätigen (linkvertise.com).
Gerade hier berichten Nutzer über Stolpersteine. Das Kündigungsprozedere wird zwar als einfach dargestellt, gleichzeitig gibt es Berichte über Schwierigkeiten und unklare Bestätigungen. Wenn nach dem letzten Klick keine klare Abschlussmeldung erscheint, wiederholen Sie den Vorgang nicht blind, sondern machen Sie sofort ein Bildschirmfoto und kontrollieren Sie, ob der Status des Abos tatsächlich geändert wurde.
Für Hilfe bei Problemen gibt es das Support-Formular über das Hilfeformular von Linkvertise. Wenn die Oberfläche Sie mit einem Bleibe-Angebot oder einer Zwischenseite zurückhalten will, klicken Sie konsequent weiter bis zur endgültigen Kündigungsbestätigung. Genau solche Schritte wirken bei Abo-Diensten oft wie dunkle Muster.
Wenn die Kündigung im Konto nicht sauber funktioniert, können Sie den Support zusätzlich direkt anschreiben. Die bekannte Adresse lautet [email protected], die bekannte Telefonnummer lautet +491 516 459 8793. Servicezeiten werden nicht veröffentlicht, deshalb ist E-Mail oft die besser dokumentierbare Spur.
Schicken Sie in die Nachricht Ihren Benutzernamen, die bei Linkvertise verwendete E-Mail-Adresse, das Kündigungsdatum und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Wenn Sie per Post vorgehen möchten, ist das als Zusatzweg möglich. Neben klassischer eingeschriebener Post gibt es in der Schweiz auch digitale Zustellformen wie Postclic, bei denen Versand, Empfang und Öffnung protokolliert werden. Für Linkvertise ist der Online-Weg aber der direkteste Kanal.
Viele haben Angst, nach der Kündigung sofort ausgesperrt zu werden. Bei Linkvertise endet das Abo in der Regel erst zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode, nicht mitten im laufenden Monat. Wenn Ihr Monatsabo etwa am 12. eines Monats erneuert worden ist und Sie am 20. kündigen, bleibt der Zugang normalerweise bis zum nächsten Abrechnungsdatum bestehen.
Wenn Sie gar nicht kündigen, verlängert sich das Abo automatisch für die gewählte Periode. Diese automatische Verlängerung ist ausdrücklich in den Bedingungen festgehalten: Abonnements laufen weiter, bis sie vor Ende der laufenden Periode beendet werden (link1.li/agb). Beim Testzugang ist das besonders heikel, weil aus 2 Tagen für CHF 0.99 direkt ein Monatsabo für CHF 9.99 wird.
Nach der Kündigung bleiben Daten laut Bedingungen wegen gesetzlicher Pflichten bis zu 10 Jahre gespeichert (link1.li/agb). Das betrifft nicht zwingend alle sichtbaren Kontoinhalte im selben Umfang, aber abrechnungsrelevante Informationen können weiter aufbewahrt werden. Wenn Sie Belege oder Kontodaten später noch brauchen, speichern Sie diese vorab selbst.
Linkvertise erklärt öffentlich keinen komfortablen Exportablauf für alle Datenbereiche. Darum ist es sinnvoll, vor der Kündigung Bildschirmfotos von Tarif, Rechnungen, Profilangaben und allfälligen Einnahmenübersichten anzulegen. Bei späteren Rückfragen zum Support haben Sie damit einen klaren Nachweis.
Viele Mitglieder ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn für Resttage kein Geld zurückkommt. Die Regel ist bei Linkvertise streng: Nach einer Kündigung gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung ausser in den vorgesehenen Ausnahmefällen. Auch bei vorzeitiger Beendigung erfolgt keine anteilige Erstattung für die ungenutzte Restlaufzeit (linkvertise.com).
Das heisst in der Praxis: Wer am 2. Tag eines bereits erneuerten Monats kündigt, verliert normalerweise den Zugang nicht sofort, bekommt aber auch keine Rückzahlung für die restlichen Tage. Erfolgsaussichten bestehen eher bei klaren Abrechnungsfehlern. Dann soll der Nutzer den Support kontaktieren, um eine mögliche Rückerstattung zu besprechen (linkvertise.com).
Hier wird es wichtig: In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für normale Online-Abos. Anders als in Deutschland oder in der EU können Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ein online abgeschlossenes Abo nicht automatisch innert 14 Tagen ohne Grund rückgängig machen. Ausnahmen gelten etwa für Haustürgeschäfte über CHF 100, Konsumkreditverträge oder gewisse Versicherungen.
Falls Linkvertise an anderer Stelle mit einem 14-Tage-Rücktritt wirbt, sollten Sie das als zusätzliche Anbieterregel verstehen und nicht als allgemeines Schweizer Standardrecht. Für Schweizer Nutzer zählt in der Praxis daher vor allem, was in den AGB und im Kaufprozess steht. Genau darum ist bei einem 2-Tage-Test sofortiges Handeln entscheidend.
Wenn eine Belastung aus Ihrer Sicht falsch ist, schreiben Sie am besten noch am selben Tag an [email protected]. Nennen Sie Konto-E-Mail, Zahlungsdatum, Betrag in CHF, die letzten vier Ziffern der Karte falls passend und fügen Sie Bildschirmfotos der Kündigung oder der Kontoansicht bei. Über das Hilfeportal können Sie die Anfrage zusätzlich einreichen: Support-Anfrage senden.
Wenn Linkvertise nicht reagiert oder trotz bestätigter Kündigung erneut abbucht, können Sie in der Schweiz eine Kartenrückbelastung beanstanden. Bei Kreditkarten geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses über Ihre Bank oder den Kartenherausgeber. Zuständig ist also nicht eine spezielle Behörde, sondern Ihre Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts.
Die Bedingungen sagen klar, dass das Vertragsverhältnis mit Abschluss des Abos beginnt und auf unbestimmte Zeit läuft, bis gekündigt wird. Ebenso steht dort, dass sich Abonnements automatisch für die gewählte Abrechnungsperiode verlängern, wenn nicht vor dem Ende der laufenden Periode gekündigt wird (link1.li/agb).
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist vor allem die Testphase wichtig. In den Bedingungen ist eine 2-Tage-Testphase erwähnt, die automatisch in ein Monatsabo übergeht, wenn sie nicht gestoppt wird. Wer nur ausprobieren wollte, muss also extrem früh reagieren und nicht erst am letzten Abend.
In den Bedingungen wird deutsches Recht als anwendbar genannt. Für Schweizer Nutzer heisst das nicht automatisch, dass alle Schweizer Schutzregeln wegfallen, aber in der Praxis erschwert es Streitfälle oft. Wenn es um kleine Beträge wie CHF 9.99 geht, lohnt sich ein grösserer Rechtsstreit kaum. Umso wichtiger sind saubere Nachweise und eine rasche Reklamation.
Ausserdem nennt Linkvertise eine Datenspeicherung von 10 Jahren nach Kündigung, soweit gesetzliche Pflichten das verlangen. Das ist für Abrechnungsunterlagen nicht ungewöhnlich. Wenn Sie nicht möchten, dass wichtige Kontoinformationen später fehlen, sichern Sie Rechnungen und Bestätigungen vor dem endgültigen Schliessen des Kontos.
| Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptmerkmal |
|---|---|---|---|
| Testzugang | CHF 0.99 | 2 Tage | Automatische Umwandlung |
| Reguläres Abonnement | CHF 9.99 | Monatlich | Läuft bis Kündigung |
Das günstigste Angebot ist der Testzugang für CHF 0.99, das teuerste das reguläre Monatsabo für CHF 9.99. Der kritische Punkt ist nicht der Preis selbst, sondern die sehr kurze Testdauer von nur 2 Tagen. Wer den Ablauf verpasst, landet ohne weitere Anmeldung direkt im Monatsabo.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den Bedingungen nicht gefunden. Ebenso gibt es keine bekannte Gebühr für vorzeitige Beendigung. Das Problem liegt eher im Modell selbst: kurzer Test, automatische Verlängerung, keine anteilige Rückerstattung. Wer Linkvertise kaum nutzt, zahlt damit schnell mehr, als der Dienst im Alltag wert ist.
Für Online-Abos wie Linkvertise gibt es in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche 14-Tage-Rückgabefrist. Entscheidend sind daher in erster Linie die AGB und der konkrete Kaufablauf. Fehlt eine vereinbarte Kündigungsfrist, wird bei monatlichen Zahlungen oft eine Frist von einem Monat als vernünftig angesehen. Bei Linkvertise ist die Sache aber einfacher formuliert: kündigen vor der nächsten Verlängerung.
Wenn Sie sich überrumpelt fühlen, kann ein Widerrufsrecht nur in besonderen Konstellationen greifen, etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100. Das trifft auf ein normales Linkvertise-Onlineabo in aller Regel nicht zu. Darum sollte man sich nicht auf einen automatischen Rücktritt verlassen, sondern sofort über das Konto kündigen und Belastungen dokumentieren.
Wenn Linkvertise nach Ihrer Kündigung weiter abbucht oder nicht reagiert, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz und an das SECO orientieren. Diese Stellen führen nicht Ihr Konto bei Linkvertise, helfen aber beim Einordnen von Abo-Problemen, irreführenden Abläufen und Konsumentenrechten.
Praktisch ist dieses Vorgehen: zuerst Kündigungsnachweis und Zahlungsbelege sammeln, danach schriftlich an Linkvertise reklamieren, anschliessend die Kartenbelastung bei Ihrer Bank beanstanden. Für allgemeine Informationen finden Sie Hinweise beim SECO unter seco.admin.ch und bei der Stiftung für Konsumentenschutz unter sks.ch.
Das klare Fazit ist leider negativ. Für den Kündigungsprozess liegen 7 von 7 negativen Einzelbewertungen vor, keine positive. Die wiederkehrenden Themen sind weiterlaufende Belastungen nach der Kündigung, fehlende oder schlechte Support-Reaktionen und Mühe beim Beenden des Abos. Das deckt sich mit typischen Meldungen aus der Schweiz: weitere Gebühren, Support nur auf Englisch und Probleme beim Stoppen des Abonnements.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Gebühren nach Kündigung | hoch | Erneut belastet |
| Schwierige Kündigung | hoch | Kein sauberer Ablauf |
| Schwacher Support | mittel | Keine Antwort |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Trustpilot | negativ | mehrere |
| PissedConsumer | negativ | mehrere |
Positive Kündigungsberichte liegen in den ausgewerteten Stimmen keine vor. Fairerweise gilt trotzdem: Der offizielle Ablauf im Konto ist kurz und grundsätzlich vorhanden. Das Problem ist weniger die Theorie als die Zuverlässigkeit in der Praxis, sobald etwas schiefläuft.
Wenn Sie Ärger vermeiden wollen, sammeln Sie schon vor dem letzten Klick die wichtigsten Belege. Gerade bei kurzen Testphasen mit CHF 0.99 und Monatsgebühren von CHF 9.99 zählt jede Minute. Ohne Nachweis wird eine spätere Reklamation mühsam.
Nach der Kündigung sichern Sie unbedingt die Bestätigungsmail oder ein Bildschirmfoto der Schlussseite. Fehlt eine Mail, prüfen Sie den Spam-Ordner noch am selben Tag. Kontrollieren Sie danach mindestens einen weiteren Kartenabschluss, damit eine unberechtigte Verlängerung nicht unbemerkt bleibt.
Ein klassischer Fehler ist das Verpassen der 2-Tage-Testfrist. Viele denken, CHF 0.99 bedeute nur einen einmaligen Test. Bei Linkvertise wird daraus ohne rechtzeitige Kündigung ein Monatsabo für CHF 9.99. Tragen Sie den zweiten Tag sofort im Kalender ein, am besten mit Erinnerung am Vortag.
Ein weiterer Fehler ist das Vertrauen auf den blossen Klick ohne Nachweis. Weil Nutzer von weiterlaufenden Gebühren berichten, sollten Sie nie ohne Bildschirmfoto oder Bestätigungsmail aufhören. Wer keine Belege hat, steht bei der Reklamation schwächer da.
Manche brechen den Prozess auf einer Zwischenseite ab, etwa wenn ein Hinweisfenster erscheint oder keine klare Schlussmeldung kommt. Genau da wird’s heikel. Klicken Sie nur dann weg, wenn ausdrücklich steht, dass das Abo beendet ist. Sonst ist die Kündigung womöglich nicht abgeschlossen.
Auch falsche Erwartungen bei Rückerstattungen sind häufig. Wer mitten im Monat kündigt, erhält laut Regelwerk normalerweise keine anteilige Rückzahlung. Und wer nach einer unberechtigten Abbuchung zu lange wartet, verpasst eventuell die Frist für die Beanstandung bei der Bank. Handeln Sie bei Problemen deshalb sofort schriftlich.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
| App Store | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
| Google Play | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5-10 Werktage | Keine Gebühr gefunden | Höher, guter Nachweis |
Für Linkvertise ist das Webkonto der offiziell belegte Weg. Die Einträge zu App Store und Google Play taugen nur dann, wenn Ihre Zahlung tatsächlich über diese Plattformen lief. Dafür gibt es in den vorliegenden Daten keinen gesicherten Beleg, deshalb sollten Sie zuerst Ihre Quittung prüfen.
Der Briefweg ist nützlich, wenn Sie zusätzliche Dokumentation wollen. Er ist aber langsamer als die Kontokündigung und für kleine Beträge oft unnötig aufwendig. Entscheidend ist nicht der Kanal allein, sondern dass Sie vor der nächsten Abrechnung kündigen und den Nachweis sichern.
Viele fürchten, dass nach der Kündigung trotzdem nochmals CHF 9.99 auftauchen. Prüfen Sie deshalb sofort, ob das Abo im Konto als beendet oder auslaufend markiert ist. Legen Sie zusätzlich eine Kalendererinnerung auf den Tag der nächsten erwarteten Abrechnung plus 2 Tage.
Kontrollieren Sie danach mindestens 30 Tage lang Ihre Kartenabrechnung oder Ihr PayPal-Konto. Falls trotz Kündigung nochmals belastet wird, reklamieren Sie die Buchung umgehend bei Linkvertise und danach bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das als Beanstandung einer Kartentransaktion oder Kartenrückbelastung innert in der Regel 30 Tagen nach dem Kartenabschluss.
Wenn Sie Linkvertise nicht mehr nutzen wollen, gibt es ähnliche Angebote. ShrinkEarn und ShrinkMe.io setzen ebenfalls auf URL-Monetarisierung mit Werbung, LinkShortify ist eine einfachere kostenlose Lösung. Paidwork geht breiter und kombiniert Monetarisierungsmöglichkeiten mit klickbasierten Einnahmen.
Wenn Sie zusätzlich zur Online-Kündigung eine schriftliche Mitteilung senden möchten, können Sie diese an die bekannte Geschäftsadresse richten:
Nutzen Sie im Schreiben Ihren Kontonamen, Ihre E-Mail-Adresse und das gewünschte Kündigungsdatum. Der Brief ist bei Linkvertise eher ein Ergänzungsweg, während die eigentliche Beendigung am schnellsten über das Benutzerkonto läuft.
Die Postadresse ist vor allem dann hilfreich, wenn Ihr Kontozugang nicht mehr funktioniert oder wenn Sie zu einer bereits erfolgten Online-Kündigung noch einen zusätzlichen Nachweis schaffen wollen. Für die meisten Fälle ist der Konto-Weg schneller, weil die Verlängerung vor dem nächsten Belastungstermin gestoppt werden muss.
Wenn es nach der Kündigung zu einer weiteren Belastung kommt, warten Sie nicht auf einen langen Briefwechsel. Reklamieren Sie parallel beim Support und behalten Sie die Frist für die Beanstandung Ihrer Kartenzahlung im Auge. Genau dieses doppelte Vorgehen spart in der Praxis am meisten Ärger.
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