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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Wer bei Lugert Verlag kündigen will, ist oft schon genervt, weil unklar ist, ob ein Heft-Abo, ein Digitalzugang oder beides läuft. Genau das sollte man zuerst auseinanderhalten. Lugert Verlag verkauft Fach- und Unterrichtsmaterialien, vor allem im Bildungsbereich, mit Abonnements für Print, Digitalausgaben und die Lugert-Play-App.
Der Sitz liegt laut den verfügbaren Angaben in Handorf in Deutschland. Als Kündigungsadresse wird Lugert Verlag GmbH & Co. KG, Hauptstraße 18, 21447 Handorf genannt. Eine konkrete Zahl zu Nutzerinnen und Nutzern ist öffentlich nicht klar ausgewiesen, dafür sind die Abo-Modelle und Bezugsbedingungen direkt im Shop einsehbar "Abonnements und Bezugsmodelle" (lugert-shop.de).
Das Geschäftsmodell ist klassisch: Sie schliessen ein Jahresabo ab, erhalten je nach Tarif 4 Ausgaben in Print oder digital und der Zugang verlängert sich automatisch. In den Bezugsbedingungen steht klar, dass sich das Abonnement um 12 Monate verlängert, wenn nicht 6 Wochen vor Ende des Bezugsjahres gekündigt wird "automatische Verlängerung um 12 Monate" (lugert-shop.de).
Zusätzlich gibt es einen Probemonat. Laut AGB wird daraus automatisch eine reguläre Mitgliedschaft, wenn keine Kündigung erfolgt "Probemonat mit automatischer Umwandlung" (lugert-verlag.de). Genau hier tappen viele in eine Abo-Falle, weil sie den Test zwar nutzen, die Frist aber nicht sauber im Kalender notieren.
Für die Schweiz ist wichtig: Die vorliegenden Preisangaben lassen sich in CHF darstellen und reichen von CHF 54.99 bis CHF 119.99 pro Jahr, je nach Abo. Ein kostenloses Digital-Abo für Referendarinnen, Referendare und Studierende ist ebenfalls aufgeführt. Sprachlich läuft das Angebot auf Deutsch, ein eigener Chat-Support ist nicht angegeben, als Kontakt stehen E-Mail und Telefon zur Verfügung.
Wenn Sie in der Schweiz sitzen, aber bei einem Anbieter in Deutschland bestellt haben, bleibt die Kündigung trotzdem praktisch dieselbe. Relevant sind das Kundenkonto unter der Kündigungsseite von Lugert Verlag, die E-Mail [email protected] und die Telefonnummer +49 4133 2244211. Wer nach der Kündigung zu einer Alternative wechseln will, findet bei Cornelsen Verlag, Klett Verlag oder Schneider Verlag ähnliche Bildungsangebote ab etwa CHF 15 bis CHF 150.
Viele Lugert Verlag-Kundinnen und Kunden ärgern sich, wenn nach der Kündigung doch noch etwas verrechnet wird oder wenn sie zu früh den Zugriff verlieren. Darum sollten Sie vor dem Klick auf Kündigen drei Dinge sichern: den aktuellen Tarif, das nächste Verlängerungsdatum und einen Nachweis, über welchen Kanal Sie abgeschlossen haben.
Machen Sie einen Bildschirmfoto von Ihrem Konto mit Tarifname und Laufzeit. Notieren Sie das Ende des Bezugsjahres und rechnen Sie 6 Wochen zurück, weil genau dann die Frist endet "Kündigung 6 Wochen vor Ende des Bezugsjahres" (lugert-shop.de). Wenn das Abo über Apple oder Google gestartet wurde, bringt eine Kündigung auf der Website allein oft nichts.
Am direktesten geht es über das Kundenkonto auf der Shop-Seite. Öffnen Sie die offizielle Kündigungsseite von Lugert Verlag und melden Sie sich an. Danach gehen Sie im Kundenbereich zum verwalteten Abonnement und lösen dort die Kündigung aus "Kündigungen können im Kundenkonto vorgenommen werden" (lugert-shop.de).
Praktisch sieht der Ablauf meist so aus: anmelden, Abo oder Abonnement öffnen, verwalten wählen, Kündigung bestätigen und die Bestätigung speichern. Wenn nach dem letzten Schritt keine Bestätigungsseite erscheint, brechen Sie nicht einfach ab. Machen Sie einen weiteren Versuch und sichern Sie am Schluss eine Bildschirmaufnahme oder die Bestätigungs-E-Mail.
Falls Sie das Abo in der App abgeschlossen haben, müssen Sie über den jeweiligen Store kündigen. Auf dem iPhone öffnen Sie Einstellungen, tippen auf Ihre Apple-ID, dann auf Abonnements und wählen dort Lugert Verlag aus. Anschliessend tippen Sie auf Abo kündigen "Abonnements über Apple-ID verwalten" (apple.com).
Unter Android öffnen Sie Google Play, tippen auf Profil, dann Zahlungen und Abos oder direkt Abonnements, wählen Lugert Verlag und beenden das Abo dort "Abonnements in Google Play verwalten" (play.google.com). Ein häufiger Fehler ist, im Web zu kündigen, obwohl die Belastung über Apple oder Google läuft. Dann bleibt das Store-Abo aktiv und es wird weiter verrechnet.
Wenn das Online-Konto nicht funktioniert oder Sie keine Bestätigung erhalten, können Sie zusätzlich per E-Mail nachfassen. Nutzen Sie [email protected] und geben Sie Name, Kundennummer, Tarif und gewünschten Kündigungstermin an. Telefonisch erreichen Sie Lugert Verlag unter +49 4133 2244211; feste Zeiten sind öffentlich nicht angegeben.
Auch ein Brief ist möglich, vor allem wenn die Frist knapp wird und Sie auf Nummer sicher gehen wollen. Für eine nachweisbare Zustellung nutzen manche in der Schweiz einen eingeschriebenen Brief, andere nehmen einen digitalen Zustelldienst wie Postclic, der Versand, Empfang und Öffnung protokolliert. Ein Brief ist nicht die einzige Lösung, aber bei späteren Streitigkeiten oft der sauberste Beleg.
Positiv ist, dass ein direkter Online-Weg vorhanden ist und keine offensichtlichen Kündigungstricks erkannt wurden. Negativ ist, dass Nutzerberichte den Ablauf teilweise als umständlich schildern und der Kundendienst als langsam wahrgenommen wird. Das passt zu den häufigsten Problemen aus der Schweiz: Schwierigkeiten bei der Online-Kündigung, schlechte Erreichbarkeit und Unzufriedenheit mit dem Preis.
Mein praktischer Rat: nicht nur kündigen, sondern die Bestätigung aktiv sichern. Wer nur auf einen Klick vertraut und danach keine E-Mail oder keinen Bildschirmfoto hat, steht bei einer späteren Belastung oft mit leeren Händen da. Genau das ist bei Jahresabos mit automatischer Verlängerung besonders unangenehm.
Viele haben Angst, nach der Kündigung sofort alles zu verlieren. Bei Lugert Verlag ist entscheidend, ob Sie fristgerecht vor dem Ende des Bezugsjahres kündigen. In der Regel läuft das bezahlte Abo bis zum Ende der aktuellen Laufzeit weiter, also bis zum bereits verrechneten Jahresende.
Wenn Ihr Abo zum Beispiel am 30. Juni endet und Sie rechtzeitig mehr als 6 Wochen vorher kündigen, sollten die Leistungen bis zu diesem Datum verfügbar bleiben. Bei einem Testmonat gilt etwas anderes: Wenn Sie innerhalb des Probemonats kündigen, wird daraus keine reguläre Mitgliedschaft "Probemonat mit automatischer Umwandlung bei ausbleibender Kündigung" (lugert-verlag.de).
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich das Abo automatisch um weitere 12 Monate "Das Abonnement verlängert sich automatisch um 12 Monate" (lugert-verlag.de). Das ist die teuerste Nachlässigkeit bei Lugert Verlag, weil schon das günstigere reguläre Jahresabo CHF 79.99 kostet und Kombi-Angebote bis CHF 119.99 gehen.
Zu den Daten heisst es nur, dass sie nach der Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinie behandelt werden "Daten nach Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinie" (lugert-verlag.de). Lugert Verlag erläutert öffentlich nicht im Detail, welche Inhalte sofort verschwinden. Speichern Sie deshalb vorab Rechnungen, digitale Ausgaben und relevante Kontodaten, soweit der Zugriff das erlaubt.
Die grösste Enttäuschung nach einer Kündigung ist oft die Hoffnung auf eine anteilige Rückzahlung. Bei Lugert Verlag steht dazu recht klar, dass für bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen keine Rückerstattung erfolgt "keine Rückerstattung für bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen" (lugert-shop.de). Das heisst in der Praxis: Ein laufendes Jahresabo wird normalerweise nicht monatsgenau zurückbezahlt.
Wenn aber ein Widerruf oder ein berechtigter Erstattungsfall anerkannt wurde, soll die Rückzahlung innert 14 Tagen erfolgen "Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen" (lugert-shop.de). Das gilt laut den verfügbaren Angaben auch bei Abrechnungsfehlern. Ein positiver Erfahrungsbericht bestätigt immerhin: "Die Rückerstattung wurde nach ein paar Tagen bearbeitet, die Kommunikation war in Ordnung." (TrustPilot)
Hier wird es heikel: In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Das SECO erklärt den Grundsatz, dass ein gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht nur bei bestimmten Vertragstypen gilt, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR. Für ein gewöhnliches Online-Abo ist ein automatisches Schweizer Widerrufsrecht also nicht selbstverständlich.
Lugert Verlag nennt dennoch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen "Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen" (lugert-shop.de). Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist das ein freiwillig oder vertraglich zugesagter Vorteil, auf den man sich berufen kann, wenn der Abschluss frisch ist. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf das Widerrufsrecht von Lugert Verlag.
Schreiben Sie an [email protected] und nennen Sie Bestellnummer, Belastungsdatum, Betrag in CHF und den Grund. Bei einem Widerruf fügen Sie das Abschlussdatum dazu, damit klar ist, dass Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren. Wenn es um eine falsche Abbuchung nach Kündigung geht, hängen Sie die Kündigungsbestätigung und den Kontoauszug an.
Wurde über App Store oder Google Play bezahlt, müssen Sie Erstattungen oft dort anstossen. Bei Apple läuft das über die Abo-Verwaltung der Apple-ID, bei Google über Google Play und das jeweilige Kaufprotokoll. Zahlt Lugert Verlag trotz klarer Unterlagen nicht zurück und wurde Ihre Karte nachweislich trotz Kündigung belastet, können Sie in der Schweiz innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank eine Kartenrückbelastung beanstanden.
Die wichtigste Klausel lautet: automatische Verlängerung um 12 Monate, falls nicht 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird "automatische Verlängerung um 12 Monate bei ausbleibender schriftlicher Kündigung" (lugert-verlag.de). Dazu kommt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wer diese Frist verpasst, hängt in der Regel ein weiteres Jahr im Abo.
Ebenfalls wichtig ist der Probemonat. Laut AGB wird dieser ohne Kündigung zu einer regulären Mitgliedschaft. Das ist keine versteckte Falle, aber ein klassischer Punkt, an dem Leute die Frist unterschätzen, vor allem wenn sie nur kurz in Inhalte hineinschauen wollten.
In den vorliegenden Daten wird Schweizer Recht als anwendbar genannt. Für Streitfälle heisst es, diese sollen wenn möglich gütlich geklärt werden, passende Stellen seien beizuziehen "Streitigkeiten werden, falls möglich, gütlich geklärt" (lugert-verlag.de). Das klingt vernünftig, ersetzt aber keine saubere Dokumentation Ihrer Kündigung.
Für Sie heisst das praktisch: Frist notieren, Kündigung belegen, Zahlungsnachweis sichern. Wenn es später Diskussionen über eine Verlängerung gibt, zählen konkrete Unterlagen mehr als lange E-Mail-Wechsel. Die AGB finden Sie hier: AGB von Lugert Verlag.
Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
Digital-Abo | CHF 79.99 | jährlich | 4 Digitalausgaben + App |
Kombi-Abo | CHF 109.99 | jährlich | 4 Hefte + digital + App |
Kombi-Abo + CD | CHF 119.99 | jährlich | 4 Hefte + 4 CDs + digital |
Digital-Abo Studierende | Gratis | jährlich | 4 Digitalausgaben + App |
Kombi-Abo Studierende | CHF 54.99 | jährlich | Print + digital reduziert |
Das teuerste reguläre Modell ist das Kombi-Abo plus CD für CHF 119.99 pro Jahr. Das günstigste reguläre Standardmodell ist das Digital-Abo für CHF 79.99, während Studierende und Referendarinnen mit Gratis oder CHF 54.99 deutlich besser fahren. Wer keine Printhefte und keine CDs braucht, zahlt beim Kombi-Angebot schnell für Leistungen, die im Alltag kaum genutzt werden.
Alle bekannten Preise gelten für 2026 inklusive MwSt. und verlängern sich automatisch, wenn nicht 6 Wochen vor Ende des Bezugsjahres gekündigt wird "Preise 2026 inklusive MwSt., automatische Verlängerung" (lugert-shop.de). Eine monatliche Zahlung ist in den vorliegenden Daten nicht ausgewiesen. Das heisst auch: Der volle Jahresbetrag kann auf einen Schlag schmerzen, wenn man die Kündigungsfrist verpasst.
Viele hoffen auf ein automatisches 14-Tage-Rückgaberecht wie im Ausland. In der Schweiz gibt es das für normale Online-Abos grundsätzlich nicht. Relevante Sonderfälle sind Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR mit 14 Tagen Widerrufsrecht bei Überrumpelungssituationen ab CHF 100, ausserdem Konsumkredite und gewisse Versicherungen.
Für Lugert Verlag heisst das konkret: Nicht das Gesetz rettet Sie in jedem Fall, sondern vor allem die AGB und das ausdrücklich angebotene Widerrufsrecht des Anbieters. Wenn Lugert Verlag 14 Tage Widerruf zusagt, können Sie sich auf diese Vertragszusage stützen. Die SKS weist seit Jahren darauf hin, dass man bei Abos besonders auf automatische Verlängerungen und Fristen achten muss.
Wenn Lugert Verlag trotz fristgerechter Kündigung weiter abbucht, schreiben Sie zuerst direkt an den Anbieter und setzen Sie eine kurze Frist von etwa 10 Tagen. Legen Sie Kündigungsbestätigung, Rechnung und Kontoauszug bei. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich für eine erste Einordnung an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und parallel Ihre Bank wegen einer Beanstandung der Kartentransaktion kontaktieren.
Beim SECO finden Sie allgemeine Informationen zu Konsumentenrechten in der Schweiz. Zuständig für Kartenbeanstandungen ist aber nicht das SECO, sondern Ihre kartenausgebende Bank. Das lohnt sich besonders dann, wenn die Belastung trotz Kündigungsnachweis auf dem Kartenabschluss erscheint und die 30-Tage-Frist noch läuft.
Für allgemeine Konsumententhemen sind in der Schweiz vor allem SECO und SKS relevant. Das SECO ist die offizielle Bundesstelle für wirtschaftsbezogene Konsumenteninformationen. Die SKS hilft bei typischen Abo-Problemen, Abofallen und der Einschätzung, wie man schriftlich Druck aufbauen kann.
Das klare Fazit aus 5 ausgewerteten Stimmen lautet: eher mühsam als reibungslos. Die Tendenz liegt bei 1 positiven, 3 negativen und 1 neutralen Rückmeldung. Wiederkehrende Themen sind komplizierte Online-Kündigung, langsame Reaktionen des Kundendienstes und Abbuchungen trotz bereits erklärter Kündigung.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Online-Kündigung | häufig | Prozess unklar |
Abbuchung danach | mehrfach | trotz Kündigung belastet |
Kundendienst | mehrfach | späte Antwort |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | gemischt | 2 |
kritisch | 2 | |
Forum | kritisch | 1 |
Speichern Sie vor der Kündigung mindestens den Tarifnamen, das Datum des Laufzeitendes und den Kanal des Abschlusses. Ein Bildschirmfoto vom Konto mit laufendem Abo ist Gold wert, wenn später diskutiert wird, welches Modell aktiv war. Dazu kommen Rechnungen, Transaktionsnummern und der belastete CHF-Betrag.
Für Erstattungen braucht Lugert Verlag in der Praxis vor allem Bestellbezug und Zeitachse. Legen Sie also das Abschlussdatum, das Kündigungsdatum und das Datum der Belastung sauber nebeneinander. Wenn die Abbuchung über Apple oder Google lief, sichern Sie auch den Beleg aus dem jeweiligen Store.
Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung als E-Mail, PDF oder Bildschirmfoto auf. Kontrollieren Sie zusätzlich den Kontoauszug des nächsten Abrechnungszeitraums. Viele merken zu spät, dass die Verlängerung bereits durchgelaufen ist, weil sie nur auf die Kontoansicht im Moment der Kündigung geschaut haben.
Setzen Sie sich einen Kalendereintrag für 7 Tage nach der Kündigung und einen weiteren kurz vor dem nächsten möglichen Belastungstermin. Das wirkt banal, verhindert aber genau den Ärger, der in Bewertungen zu Lugert Verlag mehrfach auftaucht.
Ein klassischer Fall ist die Person, die am Handy ein Abo startet, später aber nur auf der Website sucht und dort nichts Eindeutiges findet. Das führt direkt zu Frust, weil das Store-Abo im Hintergrund weiterläuft. Ein anderer häufiger Fall: Jemand kündigt zwar, kontrolliert aber den nächsten Kartenabschluss nicht und entdeckt die Belastung erst zu spät.
Achtung, da wird’s heikel, wenn die Frist knapp wird. Dann reicht eine halb dokumentierte Kündigung oft nicht. Gerade bei Jahresabos lohnt es sich kaum, mit einer einzigen E-Mail alles dem Zufall zu überlassen. Besser sind zwei Nachweise: etwa Konto-Kündigung plus E-Mail oder Brief.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | vor nächster Verlängerung | Gratis | einfach |
App Store | vor nächster Belastung | Gratis | mittel |
Google Play | vor nächster Belastung | Gratis | mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Gratis | höher, guter Nachweis |
Der Webweg ist am schnellsten, solange Ihr Abo direkt bei Lugert Verlag läuft. Store-Abos sind etwas fehleranfälliger, weil viele den Ursprung des Vertrags vergessen. Der Brief ist langsamer, bietet aber einen klaren Zustellnachweis, wenn es schon Spannungen gibt.
Es gibt keine bekannte Kündigungsgebühr und auch keine ausgewiesene Gebühr für eine vorzeitige Kündigung. Das eigentliche Kostenrisiko liegt nicht in einer Strafgebühr, sondern in der automatischen Verlängerung um weitere 12 Monate.
Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigung eingetroffen ist. Fehlt sie nach kurzer Zeit, loggen Sie sich nochmals ein und kontrollieren Sie den Abo-Status. Sichern Sie dann Bildschirmfoto, E-Mail und das Datum im Kalender. So vermeiden Sie das Gefühl, im Unklaren zu sein, ob die Kündigung wirklich erfasst wurde.
Beobachten Sie Ihren Kartenabschluss oder Ihr Bankkonto mindestens bis zum nächsten vorgesehenen Belastungstermin. Taucht trotzdem eine Abbuchung auf, können Sie in der Schweiz innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. Zuständig ist die Bank oder der Kartenherausgeber, nicht eine spezielle staatliche Chargeback-Stelle.
Wenn Sie nach der Kündigung Ersatz suchen, kommen je nach Fachbereich Cornelsen Verlag, Klett Verlag oder Schneider Verlag infrage. Preislich liegen diese Angebote grob zwischen CHF 15 und CHF 150. Wer vor allem günstig digital arbeiten will, sollte die Leistungen genau gegen das Digital-Abo von Lugert Verlag für CHF 79.99 halten.
Wenn Sie Lugert Verlag schriftlich per Post kündigen möchten, nutzen Sie diese Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, die Kundennummer, den Tarif und den gewünschten Kündigungstermin dazu. Bei knapper Frist sollten Sie die Sendung so verschicken, dass der Versand und idealerweise auch die Zustellung belegbar sind.
Die Adresse ist besonders hilfreich, wenn das Kundenkonto nicht zugänglich ist, wenn Sie keine Reaktion auf E-Mails erhalten oder wenn nach einer Online-Kündigung Zweifel bestehen. Für die meisten Fälle ist das Webkonto schneller, aber bei heiklen Streitfällen schafft ein schriftlicher Versand oft mehr Ruhe.
Grüezi aus Sicht der Praxis: Kündigen Sie nicht nur irgendwie, sondern beweisbar. Bei Lugert Verlag entscheidet am Ende oft nicht der gute Wille, sondern ob Sie Datum, Frist und Bestätigung sauber belegen können.
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