Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Mitglieder merken erst bei der Kündigung, was sie bei Zusammen.Ch überhaupt abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust: Das Angebot wirkt wie eine klassische Partnerbörse, läuft aber als kostenpflichtiges Abo mit automatischer Verlängerung und einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten "mindestens 3 Monate für die Premium-Mitgliedschaft" (zusammen-schweiz.ch).
Zusammen.Ch wird dem Dating-Umfeld von be2 zugeordnet, und als Firmenadresse wird in einer Schweizer Testquelle 13 rue du Commerce, L-1351 Luxemburg genannt (zu-zweit.ch). Für Streitigkeiten gilt laut Vertragsangaben Basel als Gerichtsstand in der Schweiz "Streitigkeiten werden gerichtlich in Basel, Schweiz, geklärt" (zusammen-schweiz.ch).
Bezahlt wird bei Zusammen.Ch nicht für eine Gratis-Testphase, sondern direkt für eine Premium-Mitgliedschaft. Eine kostenlose Testversion ist laut Vertragsdaten nicht vorgesehen "Es wird keine kostenlose Testversion angeboten, nur ein kostenpflichtiges Abonnement" (zusammen-schweiz.ch).
Die kostenpflichtigen Funktionen sind konkret benannt: vollständige Kommunikation, Zugriff auf Profilfotos anderer Mitglieder und Video-Anrufe. Wer nur ein Basisprofil nutzt, hat deutlich weniger Möglichkeiten, was erklärt, warum viele Nutzerinnen und Nutzer schnell in ein Abo wechseln.
Für die Schweiz sind Preise in CHF ausgewiesen, und genau das ist bei Kündigungen wichtig, weil Abbuchungen dadurch auf Kartenabrechnungen sofort erkennbar sind. Genannt werden CHF 119.90 pro Monat bei 3 Monaten, CHF 79.90 pro Monat bei 6 Monaten und CHF 59.90 pro Monat bei 12 Monaten; je nach Plattform kann der Preis abweichen, wobei Desktop oft günstiger ist (top6partnersuche.ch).
Der Kundendienst ist nur per E-Mail erreichbar: [email protected]. Eine Telefonnummer und feste Servicezeiten sind nicht angegeben, und gerade das ist in der Schweiz eine typische Abo-Falle, weil Rückfragen bei einer strittigen Abbuchung nicht schnell per Anruf geklärt werden können.
Viele Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder später keinen Beleg mehr haben. Darum lohnt sich vor jeder Kündigung ein kurzer Sicherheitscheck: Machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Tarifs, notieren Sie das nächste Belastungsdatum und speichern Sie allfällige Nachrichten oder Kontakte, die Sie behalten möchten.
Besonders wichtig ist das Belastungsdatum, weil sich das Abo automatisch verlängert, wenn die automatische Verlängerung nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf deaktiviert wird "mindestens 24 Stunden vor Ablauf der aktuellen Laufzeit deaktiviert" (zusammen-schweiz.ch). Wer erst am letzten Abend kündigt, geht unnötig ein Risiko ein.
Die direkteste Web-Kündigung läuft laut Kündigungsquelle über ein Formular auf der Webseite. Dort müssen Sie das Formular ausfüllen und absenden "Um die Kündigung zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular auf der Zusammen Webseite aus und senden Sie es ab" (sepastop.eu).
Öffnen Sie dafür die Hilfeseite von Zusammen.Ch über Zusammen.Ch. Suchen Sie im Konto nach Bereichen wie Profil, Einstellungen, Mitgliedschaft oder Abonnement. Wenn die Kündigungsoption nicht sofort sichtbar ist, ist das leider kein Einzelfall: Es wurde berichtet, dass die Möglichkeit zur Kündigung nur begrenzt sichtbar ist.
Gehen Sie dabei ruhig stur vor und lassen Sie sich nicht von Rückhalte-Seiten ablenken. Wenn Ihnen ein Rabatt, eine Pause oder ein Wechsel auf ein anderes Paket angezeigt wird, klicken Sie weiter bis zur endgültigen Bestätigung der Kündigung und speichern Sie den letzten Bildschirm mit Datum.
Wenn Sie das Abo über das iPhone abgeschlossen haben, müssen Sie nicht im Browser suchen. Die Kündigung erfolgt direkt über den App Store: Öffnen Sie auf dem iPhone die Einstellungen, tippen Sie auf Ihre Apple-ID, gehen Sie zu Abonnements und wählen Sie Zusammen.Ch zur Beendigung aus (apps.apple.com).
Auf Android läuft die Kündigung über Google Play. Öffnen Sie den Google Play Store, tippen Sie auf das Profilbild, gehen Sie zu Zahlungen und Abos oder direkt zu Abonnements und beenden Sie dort das Zusammen.Ch-Abo. Ein häufiger Fehler ist, in der App selbst zu suchen, obwohl das Abo über den Store verwaltet wird.
Wer keine Bestätigung im Konto findet oder bereits schlechte Erfahrungen mit versteckten Menüs gemacht hat, kann zusätzlich eine E-Mail an [email protected] senden. Schreiben Sie Ihren Namen, die bei Zusammen.Ch verwendete E-Mail-Adresse, das Kündigungsdatum und die klare Formulierung, dass Sie die automatische Verlängerung beenden wollen.
Eine Telefonnummer gibt es nicht, und ein Chat ist ebenfalls nicht vorhanden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie ergänzend einen Brief an die bekannte Firmenadresse senden; statt klassischer eingeschriebener Post nutzen manche inzwischen auch digitale Zustelllösungen wie Postclic, weil dort Versand, Empfang und Öffnung mit Zeitstempel dokumentiert werden.
Der Postweg ist nicht die schnellste Lösung, kann aber bei Streit über eine erneute Belastung hilfreich sein. Planen Sie dafür 5 bis 10 Arbeitstage ein, damit Ihr Schreiben rechtzeitig vor der nächsten Verlängerung ankommt.
Schreiben Sie kurz und konkret: Name, Konto-E-Mail, gewünschtes Kündigungsdatum und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Heben Sie Kopie, Einlieferungsbeleg und später auch die Antwort von Zusammen.Ch auf.
Viele Mitglieder befürchten, dass nach dem Klick auf Kündigen sofort alles gesperrt ist. Nach den bekannten Angaben geht es bei Zusammen.Ch in der Regel darum, die automatische Verlängerung zu stoppen; der Zugang bleibt normalerweise bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit bestehen.
Praktisch heisst das: Wenn Ihre Periode am 30. September endet und Sie vorher kündigen, sollten Premium-Funktionen bis zu diesem Datum nutzbar bleiben. Eine taggenaue Bestätigung nennt Zusammen.Ch in den vorliegenden Quellen nicht, darum sollten Sie das Enddatum direkt in der Bestätigung prüfen.
Hier wird es heikel, weil das Abo automatisch weiterläuft. Laut Vertragsdaten muss die automatische Verlängerung mindestens 24 Stunden vor Ablauf deaktiviert sein, sonst wird die nächste Periode verrechnet (zusammen-schweiz.ch).
Genau an diesem Punkt entstehen viele Reklamationen zu unerwarteten Abbuchungen nach der Kündigung. Wenn Sie unsicher sind, kündigen Sie besser einige Tage früher und kontrollieren Sie danach, ob im Konto wirklich kein aktives Premium-Abo mehr angezeigt wird.
Nach der Kündigung wird Ihr Profil nicht zwingend vollständig gelöscht. Laut Vertragsdaten können die Daten in einem kostenlosen Basisprofil weiterverwendet werden; für die komplette Löschung müssen Sie dies gesondert verlangen "vollständige Löschung muss gesondert beantragt werden" (zusammen-schweiz.ch).
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Profil als Basisprofil bestehen bleibt, senden Sie direkt nach der Kündigung eine zusätzliche Löschanfrage per E-Mail. Sichern Sie vorher Fotos, Nachrichten und Angaben, denn eine Exportfunktion wird in den verfügbaren Quellen nicht konkret beschrieben.
Viele Mitglieder ärgern sich erst recht, wenn nach der Kündigung noch Geld weg ist und dann keine Rückerstattung kommt. Die bekannte Linie ist klar: Nach Kündigung der Premium-Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, und auch für nicht genutzte Zeiträume ist keine Rückzahlung vorgesehen (top6partnersuche.ch).
Das bedeutet in der Praxis: Wenn Sie am zweiten Tag eines Monats kündigen, bleibt der Rest der laufenden Periode normalerweise bezahlt und wird nicht anteilig zurückerstattet. Das lohnt sich kaum anzufechten, ausser es liegt wirklich ein Fehler bei der Abbuchung vor.
Für Online-Abos gilt in der Schweiz grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Genau darum ist bei Zusammen.Ch wichtig zu wissen, dass die AGB nach den vorliegenden Angaben kein klar geregeltes Widerrufsrecht nennen.
Ausnahmen wie Haustürgeschäfte ab CHF 100 oder bestimmte Konsumkredite passen auf ein normales online abgeschlossenes Dating-Abo meist nicht. Wer Zusammen.Ch im Internet abschliesst, kann sich deshalb in der Regel nicht einfach innerhalb von 14 Tagen ohne Grundlage wieder lösen.
Bei einem Abrechnungsfehler sollten Sie den Kundendienst kontaktieren, denn genau dafür wird dieser Weg genannt (top6partnersuche.ch). Schreiben Sie an [email protected] mit Konto-E-Mail, Belastungsdatum, Betrag in CHF und einem Bildschirmfoto der Kündigungsbestätigung.
Formulieren Sie den Fall konkret, etwa bei Doppelbelastung oder erneuter Abbuchung trotz rechtzeitiger Kündigung. Setzen Sie eine kurze Frist von 7 Kalendertagen für eine Antwort und verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Klärung.
Wenn Zusammen.Ch nicht reagiert und trotzdem belastet wurde, kommt als letzter Schritt eine Kartenrückbelastung bei Ihrer Bank in Frage. In der Schweiz kann eine unberechtigte oder trotz Kündigung weiter belastete Zahlung in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses reklamiert werden; zuständig ist die kartenausgebende Bank, nicht eine staatliche Stelle.
Bei Apple-Abos läuft eine Rückfrage zusätzlich über den App Store, bei Android über Google Play. Erfolg haben Rückforderungen meist nur bei klaren Fehlern, nicht bei normal genutzten und korrekt verlängerten Perioden. Ein positiver Einzelfall ist dokumentiert: "Ich habe eine Rückerstattung für meine fehlgeschlagene Kündigung erhalten, nachdem ich mehrmals Kontakt zum Kundenservice aufgenommen hatte." (TrustPilot)
Der zentrale Punkt im Vertrag ist die automatische Verlängerung. Die bekannte Klausel lautet sinngemäss, dass sich das Abonnement verlängert, wenn die Verlängerung nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf deaktiviert wird (zusammen-schweiz.ch).
Dazu kommt die Mindestdauer von 3 Monaten für Premium. Wer also spontan nur kurz testen wollte, sitzt nicht in einer Gratisphase, sondern in einem verbindlichen kostenpflichtigen Modell ohne kostenlose Testversion.
Für Zusammen.Ch gilt schweizerisches Recht, und Streitigkeiten werden laut Vertragsangaben in Basel geklärt (zusammen-schweiz.ch). Für Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz ist das zumindest klarer als ein vollständig ausländischer Gerichtsstand.
Nach dem Ende des Abos kann das Profil als Basisprofil weiterbestehen. Wenn Sie sowohl kündigen als auch löschen möchten, brauchen Sie zwei Schritte: Abo beenden und danach die vollständige Löschung ausdrücklich verlangen.
Paket | Preis in CHF | Abrechnung | Leistungen |
|---|---|---|---|
3 Monate Premium-Mitgliedschaft | CHF 119.90 | Monatlich | Chat, Fotos, Video |
6 Monate Premium-Mitgliedschaft | CHF 79.90 | Monatlich | Chat, Fotos, Video |
12 Monate Premium-Mitgliedschaft | CHF 59.90 | Monatlich | Chat, Fotos, Video |
Das teuerste Paket ist die 3-Monats-Variante mit CHF 119.90 pro Monat. Am günstigsten pro Monat ist das 12-Monats-Paket mit CHF 59.90, also CHF 60 weniger pro Monat als beim kurzen Einstieg.
Verglichen mit dem 12-Monats-Paket kostet das 3-Monats-Paket rund 100 Prozent mehr pro Monat. Wer nur kurz testen möchte, zahlt also den höchsten Tarif, obwohl gerade in dieser Phase oft noch unklar ist, wie aktiv die Plattform am eigenen Wohnort überhaupt ist.
Die Preise können je nach Plattform variieren, und laut Vergleichsquelle ist die Anmeldung über den Desktop im Allgemeinen günstiger als über die App (top6partnersuche.ch). Wer bereits über iPhone oder Android abgeschlossen hat, sollte auf den Rechnungsweg achten, weil die Kündigung danach am selben Kanal hängen bleibt.
Viele Betroffene hoffen auf ein automatisches 14-Tage-Rücktrittsrecht, doch das gibt es in der Schweiz für online abgeschlossene Verträge grundsätzlich nicht. Bei Zusammen.Ch heisst das konkret: Ein online abgeschlossenes Premium-Abo ist in der Regel verbindlich, wenn die Plattform kein zusätzliches freiwilliges Rücktrittsrecht anbietet.
Die bekannten Vertragsangaben von Zusammen.Ch behandeln das Widerrufsrecht nicht klar. Das passt leider zu der Schweizer Rechtslage, ist aber für Konsumentinnen und Konsumenten unpraktisch, weil dadurch nach dem Abschluss wenig Spielraum bleibt.
Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt es in der Schweiz etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100 oder bei Konsumkreditverträgen. Für ein gewöhnlich online abgeschlossenes Dating-Abo wie Zusammen.Ch treffen diese Ausnahmen meist nicht zu.
Wenn jedoch eine Belastung falsch ist, geht es nicht um Widerruf, sondern um eine Beanstandung der Zahlung. Dann zählen Belege wie Kündigungsbestätigung, Kartenabrechnung und E-Mails mit dem Kundendienst.
Für eine erste Einordnung helfen in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz und das SECO bei allgemeinen Konsumententhemen. Bei einem konkreten Streit mit Zusammen.Ch sollten Sie zuerst schriftlich beim Anbieter reklamieren und danach mit allen Unterlagen eine Beratungsstelle kontaktieren.
Wenn eine Kartenbelastung trotz Kündigung weiterläuft, wenden Sie sich zusätzlich innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses an Ihre Bank oder den Kartenherausgeber. Die FINMA ist nicht Ihre Reklamationsstelle im Einzelfall, sie beaufsichtigt den Finanzmarkt, löst aber keine einzelnen Abo-Streitfälle.
Das Bild aus 6 ausgewerteten Einzelstimmen ist deutlich: 1 positiv, 5 negativ. Die Kündigung von Zusammen.Ch wirkt insgesamt eher schwierig, vor allem wegen erneuten Abbuchungen, schlecht sichtbarer Kündigungswege und langsamem Kundendienst.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Belastung nach Kündigung | 2 von 6 | Erneute Abbuchung |
Schwierige Kündigung | 2 von 6 | Browser statt App |
Schwacher Kundendienst | 1 von 6 | Keine Antwort |
Erfolgreiche Rückzahlung | 1 von 6 | Nachfassen half |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | Gemischt bis negativ | 4 |
Forum | Negativ | 2 |
Wenn Sie frustriert sind, möchten Sie das Abo oft sofort loswerden. Trotzdem sparen 5 Minuten Vorbereitung später viel Ärger: Speichern Sie einen Bildschirmfoto der Tarifseite, notieren Sie das nächste Verlängerungsdatum und sichern Sie Ihr Profil sowie wichtige Nachrichten.
Bei einer Rückforderung zählt jedes Detail. Halten Sie den Betrag in CHF, das Belastungsdatum, die Kartenabrechnung und die Bestätigungs-E-Mail griffbereit, damit Sie dem Kundendienst oder Ihrer Bank den Fall ohne Lücken vorlegen können.
Der häufigste Fehler ist der falsche Kündigungskanal. Wer über den App Store oder Google Play abgeschlossen hat, kann oft nicht wirksam im Browser kündigen und wundert sich dann über die nächste Belastung.
Ein zweiter Klassiker ist die verpasste Frist. Weil die automatische Verlängerung mindestens 24 Stunden vor Ablauf gestoppt werden muss, ist eine Kündigung am letzten Tag oft zu knapp.
Ein dritter Fehler ist die Annahme, dass nach der Kündigung automatisch Geld zurückkommt. Für ungenutzte Zeiträume ist bei Zusammen.Ch gerade keine Rückerstattung vorgesehen, ausser es liegt ein Abrechnungsfehler vor.
Viertens verlassen sich viele auf den ersten Bildschirm und übersehen versteckte Folgeseiten mit Rabattangeboten oder Pausenoptionen. Gerade weil die Kündigung nur begrenzt sichtbar sein soll, müssen Sie bis zur letzten Bestätigung durchklicken.
Fünftens vergessen manche nach der Abo-Kündigung die Löschung des Profils. Dann bleibt das Konto als Basisprofil bestehen, obwohl man eigentlich ganz weg wollte.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web-Konto | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine Gebühr gefunden | Höher, guter Beleg |
Am schnellsten ist meist die Kündigung dort, wo das Abo abgeschlossen wurde. Der Postweg ist langsamer, kann aber nützlich sein, wenn Sie einen zusätzlichen Nachweis für einen strittigen Fall brauchen.
Keine besondere Kündigungsgebühr wurde in den vorliegenden Vertragsangaben gefunden. Für eine vorzeitige Kündigung ist ebenfalls keine eigene Gebühr genannt.
Speichern Sie sofort die Bestätigungsseite und setzen Sie eine Erinnerung 3 Tage vor dem nächsten möglichen Abbuchungsdatum. Kontrollieren Sie im Konto, ob Premium wirklich beendet ist und ob nur noch ein Basisprofil sichtbar bleibt.
Prüfen Sie anschliessend mindestens einen weiteren Kartenabschluss. Falls trotzdem erneut belastet wird, reklamieren Sie die Kartentransaktion bei Ihrer Bank innert 30 Tagen nach Erhalt des Abschlusses und legen Sie die Kündigungsbelege bei.
Wer wegen Preis oder Aktivität wechselt, schaut oft auf Zweisam, Date50 oder 50PlusTreff. Zweisam kostet laut Vergleich CHF 49.90 bis CHF 79.90 pro Monat, Date50 CHF 39.90 bis CHF 59.90 und 50PlusTreff reicht von kostenlos bis CHF 29.90 pro Monat.
Für über 50-Jährige wirkt Zweisam besonders auf ernsthafte Beziehungen ausgerichtet. 50PlusTreff ist günstiger und breiter angelegt, wenn neben Dating auch Freundschaften oder Freizeitkontakte wichtig sind.
Wenn Sie zusätzlich zur Web-Kündigung schriftlich kündigen möchten, wird in einer Schweizer Testquelle folgende Firmenadresse genannt:
Nutzen Sie die Adresse vor allem dann, wenn Sie neben der Online-Kündigung noch einen zusätzlichen Nachweis möchten. Für den normalen Ablauf ist das Web-Formular meist direkter.
Die Adresse ist besonders nützlich, wenn bereits eine weitere Belastung erfolgt ist oder der Kundendienst per E-Mail nicht reagiert. Legen Sie im Brief Name, Konto-E-Mail, Kündigungsdatum und Kopien Ihrer Belege bei.
Parallel dazu sollten Sie die Kündigung trotzdem online oder über den Store abschliessen, damit nicht noch mehr Zeit bis zur nächsten Verlängerung verloren geht.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.