
Servicio de cancelación n°1 en Germany

Número de contrato:
A la atención de:
Departamento de Cancelaciones – DNS:NET
Chausseestraße 17
10115 Berlin
Asunto: Cancelación de contrato – Notificación por correo electrónico certificado
Estimados señores,
Por la presente les notifico mi decisión de dar por terminado el contrato número relativo al servicio DNS:NET. Esta notificación constituye una voluntad firme, clara e inequívoca de cancelar el contrato, con efecto en la primera fecha posible o de conformidad con el plazo contractual aplicable.
Les ruego que adopten todas las medidas necesarias para:
– cesar toda facturación a partir de la fecha efectiva de cancelación;
– confirmarme por escrito la correcta recepción de la presente solicitud;
– y, en su caso, enviarme el estado final o la confirmación del saldo.
Esta cancelación se les envía por correo electrónico certificado. El envío, el sello de tiempo y la integridad del contenido están establecidos, lo que lo convierte en una prueba equivalente que cumple con los requisitos de la prueba electrónica. Por lo tanto, disponen de todos los elementos necesarios para procesar esta cancelación correctamente, de conformidad con los principios aplicables en materia de notificación escrita y libertad contractual.
De conformidad con la Ley General para la Defensa de los Consumidores y la normativa de protección de datos, también les solicito que:
– eliminen todos mis datos personales no necesarios para sus obligaciones legales o contables;
– cierren toda cuenta personal asociada;
– y me confirmen la eliminación efectiva de los datos de acuerdo con los derechos aplicables en materia de protección de la privacidad.
Conservo una copia íntegra de esta notificación así como la prueba de envío.
Atentamente,
12/01/2026
Kündigung Ihres DNS:NET Internetanschlusses leicht gemacht
Über DNS:NET
DNS:NET ist ein etablierter deutscher Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Berlin, der sich auf die Bereitstellung von Breitband-Internetdiensten spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde gegründet, um insbesondere in städtischen Ballungsgebieten hochwertige Glasfaser- und Kabelinternetverbindungen anzubieten. Mit seiner Zentrale in der Chausseestraße 17 in Berlin-Mitte positioniert sich DNS:NET als regionaler Anbieter, der vor allem in der Hauptstadtregion und ausgewählten Gebieten in Deutschland tätig ist.
Die DNS:NET GmbH unterscheidet sich von großen bundesweiten Anbietern durch ihren Fokus auf lokale Infrastruktur und direkten Kundenkontakt. Das Unternehmen betreibt eigene Netzinfrastrukturen und arbeitet mit Wohnungsbaugesellschaften zusammen, um Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mit schnellem Internet zu versorgen. Diese Geschäftsstrategie macht DNS:NET besonders für Mieter interessant, deren Vermieter bereits eine Kooperation mit dem Anbieter eingegangen sind.
Als deutscher Telekommunikationsdienstleister unterliegt DNS:NET den strengen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und muss sich an die Vorgaben der Bundesnetzagentur halten. Dies betrifft insbesondere Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und die Informationspflichten gegenüber Kunden. Für Verbraucher bedeutet dies einen rechtlichen Schutzrahmen, der faire Vertragsbedingungen gewährleisten soll.
Die Dienstleistungen von DNS:NET umfassen primär Breitband-Internetzugänge mit verschiedenen Geschwindigkeitsstufen, teilweise kombiniert mit Telefonie-Optionen. Das Unternehmen setzt dabei auf moderne Technologien wie FTTH (Fiber to the Home) und FTTB (Fiber to the Building), um seinen Kunden zukunftssichere Verbindungen zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit der Dienste ist jedoch stark von der lokalen Infrastruktur abhängig.
Abonnementpläne und Preise
DNS:NET bietet verschiedene Tarifmodelle an, die sich in erster Linie durch die verfügbare Bandbreite unterscheiden. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei an marktüblichen Standards für Glasfaser- und Kabelinternetanschlüsse in Deutschland. Je nach Verfügbarkeit am Wohnort können Kunden zwischen unterschiedlichen Geschwindigkeitsstufen wählen, die von grundlegenden Internetzugängen bis hin zu Hochgeschwindigkeitsverbindungen reichen.
Typische Tarifstrukturen
Die Tariflandschaft bei DNS:NET ist in der Regel gestaffelt nach Download- und Upload-Geschwindigkeiten. Einsteigertarife beginnen häufig bei Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s, während Premium-Angebote Geschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s oder mehr erreichen können. Die monatlichen Grundgebühren variieren entsprechend der gewählten Bandbreite und eventuell gebuchter Zusatzoptionen wie Telefonflatrates oder statischer IP-Adressen.
| Tarifkategorie | Geschwindigkeit | Typische Preisspanne |
|---|---|---|
| Basis-Internet | 50-100 Mbit/s | 20-30 € monatlich |
| Standard-Internet | 200-400 Mbit/s | 30-45 € monatlich |
| Premium-Internet | 500-1000 Mbit/s | 45-70 € monatlich |
Vertragslaufzeiten und Bindungen
Wie bei den meisten deutschen Internetanbietern sind auch bei DNS:NET die Tarife häufig mit Mindestvertragslaufzeiten verbunden. Die Standardlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate, wobei nach Ablauf dieser Erstlaufzeit der Vertrag sich automatisch verlängert, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. In einigen Fällen werden auch kürzere Laufzeiten oder Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit angeboten, diese sind jedoch oft mit höheren monatlichen Kosten verbunden.
Besonders zu beachten sind eventuelle Aktionsangebote mit vergünstigten Einstiegspreisen für die ersten Monate. Nach Ablauf dieser Aktionsphase steigt der monatliche Preis auf den regulären Tarif. Kunden sollten diese Preissprünge bei ihrer Vertragsplanung berücksichtigen und gegebenenfalls rechtzeitig vor einer automatischen Verlängerung kündigen, um zu günstigeren Konditionen bei einem anderen Anbieter wechseln zu können.
Zusatzkosten und Gebühren
Neben den monatlichen Grundgebühren können bei DNS:NET weitere Kosten anfallen. Dazu gehören typischerweise einmalige Bereitstellungsgebühren bei Vertragsabschluss, Kosten für Hardware wie Router oder Modems, sowie eventuelle Gebühren für Techniker-Einsätze bei Installation oder Störungsbehebung. Auch bei vorzeitiger Vertragskündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit können Entschädigungszahlungen fällig werden, die sich häufig an den verbleibenden Monatsgebühren orientieren.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung eines Vertrages bei DNS:NET unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Telekommunikationsrechts. Für Verbraucher sind dabei insbesondere die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) relevant, das seit Dezember 2021 in novellierter Form gilt und Verbrauchern mehr Rechte einräumt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmen, unter welchen Umständen und mit welchen Fristen eine Kündigung möglich ist.
Ordentliche Kündigung nach Vertragslaufzeit
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, die üblicherweise 24 Monate beträgt, kann der Vertrag mit DNS:NET mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Telekommunikationsverträge in Deutschland. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Anbieter eingehen muss, um die gewünschte Beendigung des Vertrages zu erreichen.
Verpasst ein Kunde diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch, jedoch nicht mehr um weitere 24 Monate, sondern auf unbestimmte Zeit mit der gleichen einmonatigen Kündigungsfrist. Diese Regelung gilt seit der TKG-Novelle 2021 und verhindert, dass Kunden nach der ersten Vertragslaufzeit erneut für lange Zeiträume gebunden sind.
Sonderkündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es verschiedene Situationen, in denen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Ein wichtiger Fall ist die Preiserhöhung durch den Anbieter. Erhöht DNS:NET die monatlichen Grundgebühren oder andere Tarifbestandteile während der Vertragslaufzeit, haben Kunden das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist außerordentlich zu kündigen, ohne dass eine Entschädigung für die verbleibende Vertragslaufzeit fällig wird.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht bei Umzug, wenn DNS:NET am neuen Wohnort keine vergleichbaren Leistungen anbieten kann. In diesem Fall muss der Kunde nachweisen, dass die Dienste am neuen Wohnort nicht verfügbar sind. Auch bei erheblichen und anhaltenden Leistungsstörungen, die der Anbieter nicht innerhalb angemessener Frist behebt, kann ein außerordentliches Kündigungsrecht entstehen.
Kündigungsfristen im Überblick
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung (innerhalb Mindestlaufzeit) | Zum Ende der Mindestlaufzeit, 3 Monate vorher | Keine vorzeitige Beendigung ohne Entschädigung |
| Ordentliche Kündigung (nach Mindestlaufzeit) | 1 Monat zum Monatsende | Vertrag verlängert sich monatlich |
| Sonderkündigung bei Preiserhöhung | Innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist | Ohne Entschädigung möglich |
| Sonderkündigung bei Umzug | 3 Monate | Nur wenn Dienst am neuen Ort nicht verfügbar |
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Das deutsche Telekommunikationsgesetz schützt Verbraucher durch klare Regelungen zu Kündigungsrechten und Vertragslaufzeiten. Seit der TKG-Novelle von 2021 dürfen Neuverträge maximal 24 Monate Erstlaufzeit haben, und nach Ablauf dieser Frist ist nur noch eine monatliche Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. Diese Regelungen gelten für alle Telekommunikationsanbieter in Deutschland, also auch für DNS:NET.
Zusätzlich zum TKG greifen auch die allgemeinen Verbraucherschutzgesetze, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Bei Streitigkeiten über Kündigungen oder Vertragsbedingungen können Verbraucher sich an die Bundesnetzagentur wenden, die als Regulierungsbehörde auch Schlichtungsverfahren anbietet. Dies ist ein kostenloser Weg, um Konflikte mit Telekommunikationsanbietern außergerichtlich zu lösen.
Wie man DNS:NET per Post kündigt
Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die rechtlich sicherste Methode, um einen Vertrag mit DNS:NET zu beenden. Obwohl viele Anbieter mittlerweile auch Online-Kündigungsformulare oder E-Mail-Kündigungen akzeptieren, bietet der klassische Briefweg mit Einschreiben den entscheidenden Vorteil eines rechtssicheren Nachweises über den Zugang der Kündigung beim Anbieter. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt kommt.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein dokumentiert eindeutig, wann die Kündigung bei DNS:NET eingegangen ist. Dies ist entscheidend für die Einhaltung von Kündigungsfristen, denn rechtlich relevant ist nicht das Absendedatum, sondern der Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger. Bei einem Einschreiben erhält der Absender eine Empfangsbestätigung, die im Streitfall als Beweis dient.
Im Gegensatz zu E-Mails, die in Spam-Ordnern landen oder technisch nicht zugestellt werden können, oder Online-Formularen, bei denen technische Probleme auftreten können, ist ein postalisches Einschreiben ein in Deutschland anerkanntes Beweismittel. Gerichte akzeptieren Einschreiben-Belege als Nachweis für die fristgerechte Kündigung, was bei elektronischen Kommunikationswegen nicht immer gewährleistet ist.
Zudem erfüllt die postalische Kündigung alle formalen Anforderungen des deutschen Rechts. Während einige Anbieter die Schriftform auch durch qualifizierte elektronische Signaturen als erfüllt ansehen, ist der klassische Brief mit eigenhändiger Unterschrift die Form, die in jedem Fall anerkannt wird und keine technischen Hürden mit sich bringt.
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Kündigenden, also Name und Anschrift, sowie die Kundennummer bei DNS:NET. Diese Kundennummer findet sich auf allen Rechnungen und Vertragsunterlagen und ist wichtig für die eindeutige Zuordnung der Kündigung.
Das Schreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meinen Vertrag über Internetdienste" sind ausreichend. Es empfiehlt sich, das gewünschte Vertragsende explizit zu nennen, beispielsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum [konkretes Datum]". Falls ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird, sollte dies begründet und entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Wichtig ist auch die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diese sollte im Kündigungsschreiben ausdrücklich gefordert werden, damit DNS:NET das Vertragsende und den letzten Abrechnungszeitraum schriftlich bestätigt. Dies verhindert spätere Missverständnisse und bietet zusätzliche Sicherheit.
Die korrekte Adresse für die Kündigung
Kündigungen an DNS:NET müssen an die offizielle Geschäftsadresse des Unternehmens gesendet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
- DNS:NET GmbH, Chausseestraße 17, 10115 Berlin
Es ist wichtig, genau diese Adresse zu verwenden, da Kündigungen, die an falsche Adressen gesendet werden, möglicherweise nicht rechtzeitig oder gar nicht beim zuständigen Empfänger ankommen. Dies könnte dazu führen, dass Kündigungsfristen nicht eingehalten werden und der Vertrag sich ungewollt verlängert.
Der Versandprozess mit Einschreiben
Für den Versand des Kündigungsschreibens sollte man persönlich zu einer Postfiliale gehen und dort ein Einschreiben mit Rückschein aufgeben. Das Einschreiben kostet eine zusätzliche Gebühr zur normalen Briefmarke, sichert aber den Nachweis über die Zustellung. Der Rückschein wird vom Empfänger unterschrieben und gelangt dann zurück zum Absender, wodurch ein lückenloser Nachweis entsteht.
Alternativ zum klassischen Gang zur Post bieten moderne Dienste wie Postclic die Möglichkeit, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als nachverfolgbare Briefe versenden zu lassen. Solche Dienste übernehmen die professionelle Formatierung des Schreibens, den Ausdruck, das Kuvertieren und den Versand als Einschreiben. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und dem digitalen Nachweis, der online jederzeit abrufbar ist. Zudem wird sichergestellt, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und die korrekte Empfängeradresse verwendet wird.
Aufbewahrung der Nachweise
Nach dem Versand der Kündigung ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören die Einschreiben-Quittung der Post, der zurückgesendete Rückschein und eine Kopie des Kündigungsschreibens selbst. Diese Unterlagen sollten mindestens bis zum tatsächlichen Vertragsende, besser noch darüber hinaus für einige Monate aufbewahrt werden, falls es zu nachträglichen Unstimmigkeiten kommt.
Sollte DNS:NET die Kündigung bestreiten oder behaupten, sie nicht erhalten zu haben, dienen diese Dokumente als Beweis. In solchen Fällen kann man sich auch an die Bundesnetzagentur wenden, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern vermittelt.
Was nach der Kündigung zu beachten ist
Nach erfolgreicher Kündigung sollte man eine Kündigungsbestätigung von DNS:NET erhalten. Diese sollte das genaue Datum des Vertragsendes und Informationen zur Rückgabe eventuell gemieteter Hardware wie Router enthalten. Mietgeräte müssen in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsende zurückgesendet werden, andernfalls können Schadensersatzforderungen entstehen.
Auch die Portierung der Telefonnummer zu einem neuen Anbieter sollte rechtzeitig beantragt werden, idealerweise etwa vier Wochen vor dem Vertragsende. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Koordination mit DNS:NET, dennoch sollte man den Prozess aktiv verfolgen, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Kundenbewertungen und Tipps
Die Erfahrungen von Kunden mit DNS:NET variieren, wie es bei den meisten Internetanbietern der Fall ist. Während einige Nutzer die Qualität der Glasfaserverbindungen und die Geschwindigkeit des Internets loben, berichten andere von Problemen im Kundenservice oder bei der Vertragskündigung. Diese unterschiedlichen Erfahrungen hängen oft von individuellen Faktoren wie dem Wohnort, der lokalen Infrastruktur und den persönlichen Erwartungen ab.
Häufige Kündigungsgründe
Kunden entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihres DNS:NET-Vertrages. Ein häufiger Grund ist der Umzug in eine Region, in der DNS:NET keine Dienste anbietet oder in der andere Anbieter verfügbar sind. Da DNS:NET vor allem regional in bestimmten Gebieten tätig ist, können Kunden bei einem Wohnortwechsel oft nicht auf die gewohnten Dienste zurückgreifen.
Preiserhöhungen sind ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund. Wenn nach Ablauf von Aktionszeiträumen die monatlichen Kosten deutlich steigen oder der Anbieter allgemeine Preisanpassungen vornimmt, suchen viele Kunden nach günstigeren Alternativen. Der deutsche Telekommunikationsmarkt ist hart umkämpft, und häufig locken Konkurrenten mit attraktiven Neukundenangeboten.
Technische Probleme und unzureichende Internetgeschwindigkeiten führen ebenfalls zu Kündigungen. Wenn die vertraglich zugesicherte Bandbreite dauerhaft nicht erreicht wird oder es zu häufigen Verbindungsabbrüchen kommt, verlieren Kunden das Vertrauen in ihren Anbieter. In solchen Fällen kann auch ein Sonderkündigungsrecht wegen Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung bestehen.
Tipps für eine reibungslose Kündigung
Um den Kündigungsprozess so problemlos wie möglich zu gestalten, sollten Kunden einige bewährte Praktiken beachten. Zunächst ist es ratsam, die eigenen Vertragsunterlagen gründlich zu prüfen, um die genaue Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist zu kennen. Diese Informationen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Vertragsbestätigungsschreiben, das nach Vertragsabschluss zugesandt wurde.
Es empfiehlt sich, die Kündigung nicht auf den letzten Drücker zu versenden, sondern einen Puffer von einigen Tagen einzuplanen. Auch wenn die Kündigungsfrist beispielsweise am 30. eines Monats endet, sollte das Einschreiben bereits einige Tage früher aufgegeben werden, um Verzögerungen bei der Postzustellung auszuschließen. Dies ist besonders wichtig vor Feiertagen oder in der Urlaubszeit, wenn mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Falls man zu einem neuen Anbieter wechselt, sollte man darauf achten, dass keine Versorgungslücke entsteht. Der neue Vertrag sollte idealerweise nahtlos an das Ende des alten Vertrages anschließen. Viele neue Anbieter bieten einen Wechselservice an, bei dem sie die Kündigung beim alten Anbieter übernehmen. Dennoch ist es ratsam, selbst eine Kündigung zu versenden, um die Kontrolle über den Prozess zu behalten und sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden.
Umgang mit Problemen bei der Kündigung
Sollte DNS:NET die Kündigung nicht akzeptieren oder behaupten, sie nicht erhalten zu haben, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und systematisch vorzugehen. Zunächst sollte man dem Anbieter die Kopie des Kündigungsschreibens sowie die Einschreiben-Belege vorlegen. In den meisten Fällen lässt sich das Problem auf diese Weise klären.
Falls DNS:NET weiterhin auf einer Vertragsverlängerung besteht oder unrechtmäßig Gebühren einzieht, kann man sich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren an, das bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern vermittelt. Der Antrag auf Schlichtung kann online auf der Website der Bundesnetzagentur gestellt werden.
Auch Verbraucherzentralen bieten Beratung und Unterstützung bei Problemen mit Telekommunikationsanbietern. Gegen eine geringe Gebühr oder teilweise sogar kostenlos prüfen Rechtsexperten die Vertragsunterlagen und helfen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. In besonders hartnäckigen Fällen kann auch der Gang zu einem Fachanwalt für Telekommunikationsrecht sinnvoll sein.
Alternative Lösungen vor der Kündigung
Bevor man sich endgültig für eine Kündigung entscheidet, kann es sich lohnen, Kontakt mit dem Kundenservice von DNS:NET aufzunehmen. Manchmal lassen sich Probleme wie zu hohe Kosten oder technische Schwierigkeiten durch einen Tarifwechsel oder technische Optimierungen lösen. Anbieter sind oft bereit, Bestandskunden attraktive Konditionen anzubieten, wenn diese mit einer Kündigung drohen.
Bei technischen Problemen sollte man zunächst alle vom Anbieter vorgeschlagenen Lösungsschritte durchführen und diese dokumentieren. Falls die Probleme persistieren, hat man bessere Argumente für eine außerordentliche Kündigung oder kann zumindest eine Minderung der monatlichen Gebühren geltend machen, bis die Probleme behoben sind.
Langfristige Vertragsplanung
Für die Zukunft ist es ratsam, bei Abschluss neuer Verträge genau auf die Konditionen zu achten. Tarife ohne oder mit kurzer Mindestvertragslaufzeit bieten mehr Flexibilität, auch wenn sie monatlich etwas teurer sein können. Man sollte sich auch über Sonderkündigungsrechte informieren und diese im Hinterkopf behalten, falls sich die Lebensumstände ändern.
Es empfiehlt sich, wichtige Vertragsdaten wie das Ende der Mindestvertragslaufzeit in einem Kalender zu notieren und sich rechtzeitig an die Kündigungsfrist erinnern zu lassen. Viele Smartphones und E-Mail-Programme bieten Erinnerungsfunktionen, die man für diesen Zweck nutzen kann. So verpasst man nicht den richtigen Zeitpunkt für eine Kündigung und läuft nicht Gefahr, ungewollt in einer automatischen Vertragsverlängerung gefangen zu sein.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die postalische Kündigung per Einschreiben der sicherste Weg ist, um einen Vertrag mit DNS:NET zu beenden. Durch sorgfältige Vorbereitung, Beachtung aller Fristen und Aufbewahrung der relevanten Dokumente lässt sich der Kündigungsprozess in der Regel problemlos bewältigen. Moderne Dienste wie Postclic können dabei helfen, den Aufwand zu minimieren und gleichzeitig die rechtliche Sicherheit zu maximieren. Mit den richtigen Kenntnissen über die eigenen Rechte und die gesetzlichen Regelungen sind Verbraucher gut gerüstet, um ihre Verträge selbstbestimmt zu gestalten und bei Bedarf zu beenden.