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Enercity

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Kündigungsschreiben verfasst von einem Fachanwalt
Absender
Enercity Kündigung Einfach Gestalten | Postclic
Enercity
Ihmeplatz 2
30449 Hannover Germany
kundenservice@enercity.de
Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – Enercity
Ihmeplatz 2
30449 Hannover

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Enercity. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


06/02/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
Enercity
Ihmeplatz 2
30449 Hannover , Germany
kundenservice@enercity.de
REF/2025GRHS4

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Kündigen Enercity: Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung

Was ist Enercity

DieenercityAG ist ein kommunales Energieunternehmen mit Sitz in Hannover, das Strom-, Gas- und Fernwärmeprodukte für Privat- und Geschäftskunden anbietet. Das Angebot umfasst flexible Tarifvarianten mit unterschiedlichen Bindungs‑ und Preisgarantien sowie kombinierte Angebote für Strom und Gas. Enercity positioniert sich als Versorger mit regionalem Bezug und einem Anteil erneuerbarer Energien im Portfolio. Die hier dargestellten Tariftypen und Leistungsmerkmale basieren auf den öffentlich zugänglichen Produktbeschreibungen von enercity.

Wichtig: Die offizielle Unternehmensanschrift lautetIhmeplatz 2, 30449 Hannoverund ist im Impressum der Gesellschaft dokumentiert. Diese Adresse ist relevant für postalische Erklärungen und die formale Korrespondenz mit dem Anbieter.

Tarifüberblick (Kurz)

Enercity bietet im Privatkundensegment mehrere Grundformen von Stromtarifen an: Tarife ohne Mindestlaufzeit, Tarife mit einjähriger Preisgarantie, erweiterte Garantietarife (z. B. 1,5 Jahre) sowie dynamische Tarife. Die Tarifbezeichnungen lauten unter anderem „natürlich frei“, „natürlich garantiert“, „natürlich garantiert XL“ und „natürlich dynamisch“. Die Tarifmerkmale (Preisgarantien, Dauer, Boni) unterscheiden sich nach Wohnort und Verbrauch. Diese Übersicht dient als kontextuelle Grundlage für die rechtliche Einordnung von Kündigungsfristen und Ausübungsrechten.

TarifPreisgarantieBindungsdauerHinweis
natürlich freikeinemonatlich kündbarhohe Flexibilität
natürlich garantiert1 Jahr1 JahrPreisgarantie im ersten Jahr
natürlich garantiert XL1,5 Jahre1,5 JahreBonus für Neukund:innen
natürlich dynamischvariabelabhängig vom TarifPreisbildung marktabhängig

Kündigungsinhalt

Als Vertragsrechtsberater empfehle ich in sachlicher Sprache festzulegen, welche Elemente eine wirksameKündigung enercitynach allgemeinen vertraglichen Anforderungen enthalten sollte. In rechtlicher Hinsicht muss eine Kündigung die identifizierbaren Vertragsparteien erkennen lassen, den Vertrag hinreichend bezeichnen und einen eindeutigen Willen zur Beendigung des Vertrages ausdrücken. Typische inhaltliche Mindestanforderungen sind: Angaben zur Person (vollständiger Name, Anschrift), eindeutige Vertragskennzeichen (z. B. Kundennummer, Vertragsnummer, Zählernummer), eine klare Erklärung des Kündigungswillens sowie das gewünschte Beendigungsdatum oder der Hinweis auf die nächstmögliche Beendigung. Eine eigenhändige Unterschrift des Erklärenden verstärkt die formale Klarheit. Diese inhaltlichen Vorgaben dienen der Beweissicherung im Streitfall und sind vertraglich und zivilrechtlich bedeutsam.

Wichtig ist, dass der Wortlaut der Erklärung so gestaltet ist, dass kein Zweifel an der ernsthaften, endgültigen Willensbetätigung besteht. Bei Unklarheiten gilt: Je eindeutiger die Formulierung, desto geringer das Risiko einer späteren Auslegungsstreitigkeit. Ferner empfiehlt sich die Nennung des letzten Ablese‑ bzw. Zählerstands sowie des Beendigungszeitpunkts, sofern dieser bereits feststeht. Diese Angaben erleichtern die spätere Endabrechnung und die Zuordnung im Abrechnungsprozess.

Rechtliche grundlagen (Österreichischer Bezug)

Für Leserinnen und Leser in Österreich ist es wesentlich, die einschlägigen nationalen Regelungen zu kennen. Energielieferverträge werden in Österreich unter besonderer Berücksichtigung des Konsumentenschutzes und des Gaswirtschafts- bzw. Elektrizitätsrechts behandelt. Das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) enthält verfahrensrechtliche Regelungen für Wechsel, Anmeldung und Abmeldung; gesetzliche Fristen für Verbraucherinnen und Verbraucher können kürzer sein als die Fristen für Anbieter. Insbesondere sieht § 123 GWG Sonderregelungen für die Kündigung durch Verbraucherinnen und Verbraucher und für Fristen vor. Ferner hat die Kundenschutzpraxis und die Rechtsprechung des OGH Einschränkungen gegenüber einseitig nachteiligen AGB‑Klauseln formuliert, so dass lange Bindungsfristen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

Die Konsumentenschutzorganisationen (z. B. Verein für Konsumenteninformation, Verbraucherverbände) weisen darauf hin, dass bei Tarifen ohne Bindungsfrist oft eine relativ kurze Kündigungsfrist gilt, während bei Tarifen mit Preisgarantie und Bonusvereinbarungen längere Bindungsfristen bestehen können und die vertragliche Transparenz beim Vertragsschluss entscheidend ist. Bei Fragen zu Kündigungsfristen und Rechten empfehlen die österreichischen Verbraucherportale eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen und die Nutzung regulatorischer Beratungsangebote.

Kündigungsfristen und ihre Berechnung

Die konkrete Berechnung der Kündigungsfrist hängt primär von den vertraglich vereinbarten Bestimmungen ab. In der Regel lassen sich folgende Muster unterscheiden: (a) Tarife ohne Mindestbindung: häufig kurze Kündigungsfrist (bei Verbraucherverträgen oft zwei Wochen oder ein Monat, abhängig von nationaler Regelung), (b) Tarife mit Preisgarantie: feste Laufzeit mit anschließender fristgerechter Kündigungsmöglichkeit (z. B. ein Jahr Preisgarantie → Kündigung ab Laufzeitende mit vereinbarter Vorlaufzeit), (c) längere Sonderlaufzeiten: nur zulässig, wenn die für den Kunden relevanten Mehrkosten und Bindungsgründe nachvollziehbar offengelegt wurden. Rechtlich relevant ist die Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung: Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich/gesetzlich bestimmten Frist; eine außerordentliche Kündigung setzt Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus.

Bei Preiserhöhungen greifen außerdem vertragliche Widerspruchs‑ und Sonderkündigungsrechte. In Österreich kann bei Mitteilung einer Preiserhöhung unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruch oder eine außerordentliche Kündigung möglich sein; die Verbraucherportale empfehlen, Kündigungsrechte innerhalb der gesetzlich oder vertraglich gesetzten Fristen geltend zu machen, da ansonsten die neuen Konditionen wirksam werden können.

Schritt-für-Schritt anleitung (rechtliche Analyse bis zur Ausübung)

Schritt 1: Vertragsprüfung und Dokumentation

Prüfen Sie zunächst den zugrundeliegenden Liefervertrag systematisch. Relevante Klauseln sind Laufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfristen, Vergütungs‑ und Bonusregelungen sowie Hinweise zu Vertragsänderungen und Informationspflichten des Anbieters. Erfassen Sie alle Vertragsunterlagen, Willenserklärungen, Angebotsunterlagen, Schriftverkehr und letzte Rechnungen. Diese Dokumentation ist die Basis für die rechtliche Bewertung und spätere Kommunikation.

Schritt 2: Fristenermittlung und rechtliche Einordnung

Ermitteln Sie die maßgebliche Kündigungsfrist auf Basis der Vertragsklauseln und der nationalen Vorschriften. Beachten Sie, dass tarifabhängige Preisgarantien oft mit Bindungsfristen verbunden sind. Ferner prüfen Sie, ob besondere gesetzliche Sonderrechte (z. B. bei Preiserhöhungen) bestehen, die ein gesondertes Widerspruchs‑ oder Kündigungsrecht begründen können. Dokumentieren Sie die daraus resultierenden Terminvorgaben eindeutig.

Schritt 3: Formulierungsprinzipien für die Erklärung

Aus zivilrechtlicher Perspektive sollte die Kündigung klar und bestimmunsgfest sein. Verwenden Sie eine eindeutige Formulierung des Kündigungswillens, nennen Sie relevante Vertragskennzeichen und geben Sie — sofern möglich — ein konkretes Beendigungsdatum an oder formulieren Sie die Beendigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Achten Sie darauf, dass die Erklärung den gesetzlichen Anforderungen genügt und identifizierbar ist.

Schritt 4: Nachweis und Beweissicherung

Für die Rechtsdurchsetzung ist es entscheidend, den Zugang der Kündigung beim Anbieter nachweisen zu können. Aus verfahrensrechtlicher Sicht bietet ein nachweisfähiges Zustellungsverfahren Rechtssicherheit, weil damit das Zugangserfordernis und der Zeitpunkt der Erklärung dokumentiert werden. In der Regel entsteht bei Streitigkeiten ein Beweisproblem, wenn der Zugang nicht adäquat nachgewiesen werden kann. Deshalb ist die Wahl einer zustellungsfähigen Versandform von zentraler Bedeutung.

Die hier dargestellte Anleitung verzichtet bewusst auf operative Anweisungen zum Versendungsablauf; der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Vorbereitung, der Fristenermittlung und der inhaltlichen Qualität der Erklärung.

Analyse von kundenfeedback und praxisproblemen bei der Kündigung

Bei der Auswertung von Nutzererfahrungen zeichnen sich mehrere wiederkehrende Muster ab. Kunden berichten einerseits über Verzögerungen bei Bestätigungen, ausstehende Endabrechnungen und lange Bearbeitungszeiten. Andererseits wird die Produktvielfalt und die Transparenz von Tarifangeboten gelegentlich positiv hervorgehoben. In vielen Bewertungen wird die Kommunikation als verbesserungswürdig bezeichnet; Beschwerden betreffen insbesondere die Nachverfolgung von Kündigungen und die Ausstellung der Endabrechnung. Solche Rückmeldungen können die Umsetzung einer Kündigung und die Nachbearbeitung beeinflussen.

Beispielsweise finden sich in externen Bewertungsportalen Berichte über verspätete Endabrechnungen und lange Reaktionszeiten des Kundenservice. Diese Praxisberichte sind relevant, weil sie zeigen, wo in der Nachbearbeitung Probleme entstehen, und weil sie indizieren, dass eine sorgfältige Dokumentation und ein belastbarer Nachweis des Kündigungszugangs für Kundinnen und Kunden besonders wichtig sind. Ferner haben Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände Hinweispflichten und Abmahnungen gegenüber enercity dokumentiert, die die Bedeutung rechtssicherer Formulierungen und gesetzeskonformer Buttons/Schaltflächen im Online‑Kontext betonen.

Konkrete wiederkehrende Probleme aus Kundenberichten

  • Verzögerte Endabrechnung und fehlende abschließende Abrechnungen.
  • Uneinheitliche Rückmeldungen zur Wirksamkeit von Kündigungen.
  • Kommunikationsprobleme bei der Klärung offener Posten.

Diese Punkte sind nicht nur ärgerlich, sondern können in Einzelfällen Rechtsfolgen wie Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen zur Folge haben, die vermeidbar wären, wenn Zugang und Inhalt der Kündigung eindeutig nachgewiesen sind.

Praktische rechtswirtschaftliche empfehlungen

In vertraglicher und prozessualer Hinsicht ist es empfehlenswert, auf eine Methode zurückzugreifen, die sowohl den Zugang als auch den Inhalt der Erklärung zuverlässig dokumentiert. Aus rechtlicher Sicht hat die Kündigung per Einschreiben gegenüber anderen, weniger dokumentierten Kommunikationsformen erhebliche Vorteile im Streitfall: Sie liefert ein Schriftstück mit nachvollziehbarem Absender, Empfänger und Zugangsnachweis. Folglich reduziert diese Vorgehensweise das Prozessrisiko und fördert die Beweissicherheit. Achten Sie zudem darauf, alle relevanten Nachweise (letzte Rechnung, Zählerstanddokumente, etwaige Korrespondenz) geordnet aufzubewahren.

Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.

Postclic als pragmatische hilfestellung

Wer aus praktischen Gründen keinen eigenen Drucker oder keine Möglichkeit zum physischen Versand hat, findet in Dienstleistern wie Postclic eine mögliche Unterstützung. Aus rechtlicher Perspektive ist entscheidend, dass der Dienstleister das Einschreiben rechtsverbindlich zustellt und einen Nachweis des Zugangs liefert. Die Nutzung einer solchen Dienstleistung darf nicht dazu führen, dass formale Anforderungen vernachlässigt werden; vielmehr ist sicherzustellen, dass die versendete Erklärung alle rechtlich relevanten Angaben enthält und im Zweifel gerichtsfest dokumentiert ist.

Wichtig: Postclic stellt in vielen Fällen die gleiche rechtliche Wirkung bereit wie ein eigenes physisches Einschreiben, weil Druck, Frankierung und Versand so erfolgen, dass ein Zugangsnachweis erstellt wird. Daher ist die Dienstleistung eine praktikable Option zur Verringerung organisatorischer Hürden, ohne die rechtliche Qualität der Kündigungsentscheidung zu beeinträchtigen.

Rechtsfolgen, mögliche streitpunkte und Reaktionsoptionen

Wenn der Anbieter auf die Kündigung reagiert und die Beendigung des Vertrags bestätigt, sind die rechtlichen Folgen in der Regel formell abgeschlossen. Anders verhält es sich, wenn Unstimmigkeiten auftreten: Beispielsweise bei der Frage des Zugangzeitpunkts, der korrekten Zuordnung der Kündigung zu einem konkreten Vertrag oder bei der Ausweisung offener Forderungen. In solchen Fällen ist die frühzeitige Einordnung der Rechtslage wichtig: Prüfen Sie Forderungen auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage, machen Sie gegebenenfalls Einwendungen fristgerecht geltend und ziehen Sie regulatorische oder verbraucherrechtliche Beratungsstellen hinzu, falls Unklarheiten bestehen. Bei beharrlichen, unberechtigten Forderungen kann die Beschreitung außergerichtlicher Schlichtungsstellen (z. B. Schlichtungsstellen für Energie) oder die Einleitung gerichtlicher Schritte erwogen werden.

Die Verbraucherzentralen haben gegenüber enercity in der Vergangenheit formale Mängel im „Kündigungsbutton“-Verfahren gerügt und rechtliche Schritte beziehungsweise Unterlassungsverpflichtungen erreicht. Solche verwaltungs‑ und verbraucherschutzrechtlichen Entwicklungen zeigen, dass sich die Praxis der Anbieter ändern kann und dass Verbraucherinnen und Verbraucher gut beraten sind, Belege systematisch zu sichern.

AspektRechtliche Bedeutung
Nachweis des Zugangsentscheidend für Wirksamkeit und Zeitpunkt
Eindeutiger Erklärungsinhaltverringert Auslegungsrisiken
Dokumentation (Rechnungen, Zählerstände)vereinfacht Endabrechnung und Einspruch

Was nach der Kündigung zu tun ist

Nach Ausspruch der Kündigung empfiehlt sich ein strukturiertes Nachverfolgen: Erfassen Sie die Bestätigung des Anbieters, dokumentieren Sie zeitnah alle relevanten Informationen zur Endabrechnung und prüfen Sie die Abschlussrechnung auf formale und materielle Richtigkeit. Falls die Abrechnung nicht binnen einer angemessenen Frist erfolgt, sollten Sie erneut eine formgebundene Anfrage stellen und alle Fristen sowie mögliche Rechtsbehelfe im Blick behalten. Schließlich ist es ratsam, Möglichkeiten für einen Anbieterwechsel oder alternative Versorgungsoptionen vorzubereiten, um Versorgungslücken zu vermeiden. In Fällen mit besonderer Komplexität empfiehlt sich ein rechtlicher Rat durch eine verbraucherrechtliche Beratungsstelle oder einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Hinweis: Diese Darstellung stellt keine individuelle Rechtsberatung dar, sondern eine allgemeine, fachlich fundierte Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher im österreichischen Rechtsraum, die sich mit einerenercity kündigungbefassen möchten. Für die konkrete Fallbearbeitung sollten alle Unterlagen geprüft werden.

Ähnliche Kündigungsdienste

FAQ

Enercity bietet mehrere Tarifvarianten für Privatkunden an, darunter Tarife ohne Mindestlaufzeit, Tarife mit einjähriger Preisgarantie, erweiterte Garantietarife (z. B. 1,5 Jahre) sowie dynamische Tarife. Die Tarifbezeichnungen sind unter anderem „natürlich frei“, „natürlich garantiert“, „natürlich garantiert XL“ und „natürlich dynamisch“. Die Wahl des Tarifs hängt von Ihrem Wohnort und Verbrauch ab.

Um Ihren Vertrag bei Enercity zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kündigung als Einschreiben senden, um einen Nachweis über den Versand zu haben. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kundendaten und die Vertragsnummer in das Kündigungsschreiben aufnehmen.

Der Tarif „natürlich garantiert XL“ bietet eine Preisgarantie von 1,5 Jahren und einen Bonus für Neukund:innen. Dies bedeutet, dass Sie während der Vertragslaufzeit vor Preiserhöhungen geschützt sind und zusätzlich von einem attraktiven Neukundenbonus profitieren können.

Enercity positioniert sich als Anbieter mit regionalem Bezug und legt großen Wert auf Nachhaltigkeit. Ein erheblicher Anteil der angebotenen Stromprodukte stammt aus erneuerbaren Energiequellen, was Enercity zu einer umweltfreundlichen Wahl für Ihre Energieversorgung macht.

Ja, Enercity bietet auch maßgeschneiderte Energieprodukte für Geschäftskunden an. Diese umfassen flexible Tarifvarianten, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Die Angebote können sowohl Strom- als auch Gasprodukte beinhalten und sind darauf ausgelegt, den unterschiedlichen Verbrauchsprofilen von Geschäftskunden gerecht zu werden.