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Contract number:

To the attention of:
Cancellation Department –

Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification

Dear Sir or Madam,

I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.

I kindly request that you take all necessary measures to:

– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.

This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.

In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:

– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.

I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.

Yours sincerely,


to keep966649193710
Recipient
Acn
Küniglberggasse 7
1130 Wien , Austria
REF/2025GRHS4

Kündigen Acn: Einfache Methode

Was ist Acn

Acnist ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, der unter der Domainwww.myacn.euProdukte für Festnetztelefonie und internetbasierte Sprachdienste anbietet. Die Vertragsmodelle reichen typischerweise von nutzungsabhängigen Tarifen bis zu Abonnements mit monatlicher Grundgebühr; vertragsrechtlich handelt es sich überwiegend um Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen. Für Verbraucher in Österreich sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen entscheidend, da sie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegen und mögliche Sonderkündigungsrechte benennen. Im folgenden Leitfaden stehen die rechtlichen Aspekte und die Praxis derwww.myacn.eu kündigungim Mittelpunkt, wobei der Schwerpunkt auf der rechtsicheren Abwicklung per Einschreiben liegt.

Leistungsumfang und abonnementsmodelle

Die angebotenen Leistungen umfassen klassische Festnetz-Tarife, VoIP-Leistungen und verschiedene Abrechnungsmodelle (z. B. Grundgebühr plus Minutentarif, Flatrates oder Pay-per-use). Vertragslaufzeiten können variieren; einige Tarife sehen eine monatliche Kündbarkeit vor, andere haben kürzere oder längere Mindestlaufzeiten. Die genaue Tarifstruktur ist maßgeblich für die Fristen und die richtige Formulierung einer Kündigung, da bei bestimmten Laufzeiten und Bindungen Sonderregelungen gelten können. Eine Prüfung der für Ihren Vertrag geltenden AGB ist deshalb vor jeder Kündigung unabdingbar.

Tarif / planMerkmalepreis (ungefähr)
PremierMonatliche Grundgebühr, günstigere Minutenpreise, interne kostenlose GesprächeGrundgebühr ca. 4,00–4,50 € / Monat (je nach Land)
Pay-per-useKeine Grundgebühr, Abrechnung nach VerbrauchMinutentarife variabel (Beispiele: Ortsgespräche 1–4 ct/min)
Weekend/FlatErweiterte Freiminuten an Wochenenden oder FlatrateoptionenVariabel, abhängig vom Angebot

Relevante rechtliche grundlagen in Österreich

Für die Vertragsbeendigung gelten in Österreich vor allem das allgemeine bürgerliche Recht (ABGB) und spezifische Regelungen des Telekommunikationsrechts, soweit diese anwendbar sind. Die wesentlichen Elemente sind die Einhaltung vertraglich vereinbarter Kündigungsfristen, die Unterscheidung zwischen ordentlicher (fristgemäßer) und außerordentlicher (aus wichtigem Grund) Kündigung sowie die Beweislast für die fristgerechte Zustellung des Kündigungsschreibens. Im Streitfall entscheidet maßgeblich, ob der Kündigende nachweisen kann, dass die Kündigung dem Anbieter rechtzeitig zugegangen ist. Daher ist die Wahl einer beweissicheren Versandart von erheblicher praktischer und rechtlicher Bedeutung.

Analyse der kunden­erfahrungen mit der kündigung

In der Praxis berichten Verbraucher in unterschiedlichen Quellen über gemischte Erfahrungen bei der Vertragsbeendigung. Häufige Kritikpunkte sind verzögerte Bestätigungen, Unsicherheiten bezüglich der korrekten Adresse oder der Fristberechnung sowie Probleme mit Drittanbietern, die kostenpflichtige Kündigungsdienste anbieten. Verbraucherorganisationen und Schlichtungsstellen warnen ausdrücklich vor kostenpflichtigen Drittportalen, die Kündigungen gegen Gebühr anbieten und teilweise nicht die tatsächliche Kündigung beim Anbieter veranlassen. Positive Erfahrungsberichte nennen hingegen Fälle, in denen Kündigungen formgerecht und zügig bearbeitet wurden, wenn Nachweise über den Zugang erbracht wurden. Die Zusammenfassung realer Nutzererfahrungen zeigt demnach: Die größte Ursache für Streitigkeiten ist fehlender Zugangsnachweis oder unklare Fristberechnung.

Beispielsweise warnt die Arbeiterkammer vor kostenpflichtigen Kündigungsdiensten und beschreibt Fälle, in denen Verbraucher trotz Bezahlung keine wirksame Kündigung erreicht haben; solche Berichte sind für die Risikobewertung relevant und unterstreichen die Notwendigkeit einer sicheren Belegführung. Andere Portale dokumentieren sowohl positive Bewertungen von Nutzern, die ihre Kündigung rasch durchsetzen konnten, als auch negative Rückmeldungen zu verzögerter Bearbeitung oder undurchsichtigen Kontaktwegen.

Kündigungsinhalt: Was in einem kündigungsschreiben stehen sollte (inhaltsanforderungen)

Rechtlich entscheidend ist nicht die exakte Formulierung, sondern die Eindeutigkeit der Erklärung. Die Kündigung sollte klar als solche erkennbar sein und die notwendigen Vertragsdaten nennen, damit der Anbieter den Vertrag unmittelbar zuordnen kann. Typische inhaltliche Mindestbestandteile sind: Name des Vertragsinhabers, vollständige Anschrift, eindeutige Bezeichnung des zu kündigenden Vertrags (z. B. Vertrags- oder Kundennummer), die ausdrückliche Erklärung der Kündigung, der gewünschte Beendigungstermin (sofern bekannt bzw. fristgemäß angegeben) sowie die Bitte um schriftliche Bestätigung des Wirksamkeitszeitpunkts. Weiterhin empfiehlt sich die Nennung der relevanten AGB-Klausel oder des Paragraphen nur dann, wenn ein eindeutiger außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Die Formulierung von Sonderkündigungsgründen (z. B. erhebliche Leistungsverstöße) sollte sachlich begründet werden und soweit möglich durch Belege gestützt werden. In allen Fällen ist die Unterschrift des Vertragsinhabers erforderlich, soweit die AGB keine anderen Regeln vorsehen.

Formale anforderungen und nachweisführung

Die Beweiserfordernisse sind in der Praxis häufig ausschlaggebend: Im Streitfall muss der Verbrauchende darlegen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist. Aus rechtlicher Sicht bietet das Einschreiben mit Rückschein (oder eine andere vom Gesetz anerkannte Zustellungsurkunde) den stärksten Nachweis über Zugang und Datum. Deshalb ist die Kündigung per Einschreiben die empfohlene und sichere Methode: Sie dokumentiert den Abgang und den Zugang und reduziert das Risiko von Beweisproblemen im Falle von Nachträgen oder Rechnungsforderungen nach dem Beendigungsdatum. Diese Vorgehensweise ist in OGH-Rechtsprechung und in gängiger Schlichtungspraxis vielfach als praktikabel anerkannt. Folglich ist die konsequente Dokumentation des Versands sowie die Aufbewahrung aller Empfangsbestätigungen unerlässlich.

FallkonstellationEmpfohlener inhaltRechtliche wirkung
Ordentliche fristgerechte kündigungKlare Erklärung, Vertragsnummer, TerminwunschVertrag endet zum nächsten möglichen Zeitpunkt bei Einhaltung der Frist
Außerordentliche kündigung wegen vertragswidrigem verhaltenSachliche darlegung des kündigungsgrundes, ggf. belegeFrühzeitige Beendigung möglich; Nachweislast hoch
Fehlende bestätigung durch anbieterAufforderung zur bestätigung, Nachweis beifügenKonfliktlösung über Schlichtungsstelle/gerichtlich möglich

Praktische aspekte der ausschließlichen verwendung von einschreiben

Als Vertragsspezialist empfehle ich ausschließlich die Kündigung perEinschreibenals rechtssichere Versandart. Die Gründe sind klar: Erstens ergibt sich ein belastbarer Zugangsnachweis; zweitens reduziert sich das Risiko, dass Fristen infolge behaupteten Nichtzugangs nicht eingehalten werden; drittens ermöglicht die dokumentierte Zustellung im Streitfall rasche und sichere Beweiserhebung. In Übereinstimmung mit der Rechtspraxis gilt: Wer kündigt, trägt das Risiko der Zustellung; folglich ist eine beweiskräftige Versandart in Vertragsstreitigkeiten ein entscheidender Vorteil. Weiterhin ist zu beachten, dass manche AGB bestimmte Adressen für die Kommunikation vorsehen; deswegen ist es ratsam, die Vertragsunterlagen hinsichtlich der offiziellen Zustellanschrift zu prüfen.

Umgang mit häufigen problemen nach absenden der kündigung

Nach dem Versand der Kündigung per Einschreiben sind einige Folgefragen zu erwarten: Wenn der Anbieter die Kündigung nicht bestätigt, sollte der Verbraucher die vorhandenen Versandbelege sammeln und innerhalb einer angemessenen Frist eine erneute Aufforderung zur Bestätigung per Einschreiben senden. Falls Rechnungen nach dem vermeintlichen Vertragsende eingehen, ist es sachgerecht, die Unterlagen einschließlich des Einschreibebelegs als Nachweis aufzubewahren und gegebenenfalls bei der zuständigen Schlichtungsstelle oder beim Konsumentenschutz vorstellig zu werden. Bei erheblichen Streitigkeiten bleibt der ordentliche Rechtsweg offen; häufig empfiehlt sich jedoch vorab eine Schlichtung, da diese zeit- und kostensparender sein kann.

Praktische Hilfsmittel zur vereinfachung des versands

Um den Prozess zu vereinfachen, kann der Einsatz von Diensten erwogen werden, die den Versand von Einschreiben technisch und organisatorisch erleichtern. Postclic ist ein solcher Service, der für viele Verbraucher eine praktische Alternative darstellt: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Diese Option kann die Beleglage verbessern, ohne dass die grundsätzliche Versandart – das Einschreiben – verlassen wird. Die Nutzung solcher Dienste ist als Hilfsmittel zu sehen; rechtlich entscheidend bleibt die Dokumentation des Zugangs. (Hinweis: Auswahl und Prüfung solcher Dienste obliegen dem Anwender.)

Fristen, wirkungstermine und besondere kündigungsrechte

Vertragliche Kündigungsfristen sind grundsätzlich in den AGB geregelt; wo diese fehlen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die korrekte Berechnung der Frist – Beginn, Laufzeitende und Fristablauf – entscheidend. Außerordentliche Kündigungen bedürfen eines wichtigen Grundes, etwa erheblicher Leistungsmängel oder Vertragsverletzungen durch den Anbieter. In solchen Fällen muss die Kündigung den Grund konkret benennen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme darstellen. Gerichtliche und schiedsstellenbezogene Entscheidungen berücksichtigen sowohl die AGB-Formulierungen als auch die konkrete Kommunikationshistorie zwischen den Parteien. Deshalb ist akkurate Dokumentation vor und nach dem Kündigungszeitpunkt essenziell.

SzenarioTypische folgeEmpfehlung
Kündigung innerhalb vertraglicher fristVertragsende ohne weitere Kosten bei fristgerechter ZustellungEinschreiben nutzen, Bestätigung anfordern
Nichtbestätigung durch anbieterRisiko von NachforderungenNachweis aufbewahren, Schlichtung erwägen
Inanspruchnahme durch drittanbieter (kostenpflichtig)Mögliche Betrugsrisiken und GebührenVorsicht, direkte Beendigung durch Vertragspartei bevorzugen

Was tun bei widerspruch oder forderungen nach der kündigung?

Sollten nach dem Kündigungszeitpunkt weiterhin Forderungen erhoben werden, ist die erste Maßnahme die Prüfung der Forderungsbegründung und der Beweislage. Liegt ein Zugangsnachweis des Ausschreibens vor, reduziert dies die Erfolgsaussichten der Gegenpartei. Bei unberechtigten Forderungen empfiehlt sich die schriftliche Zurückweisung mit Aufforderung, die Forderung substantiell zu belegen; diese Reaktion sollte ebenfalls in schriftlicher und dokumentierter Form erfolgen. Parallel kann eine Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle oder bei Konsumentenschutzeinrichtungen eingereicht werden. In gravierenden Fällen steht der Rechtsweg offen; eine vorherige Beratung durch eine Rechtsvertretung ist in der Regel sinnvoll.

Was nach der kündigung zu tun ist

Nach der Kündigung sind folgende Schritte fokusorientiert: Bewahren Sie alle Belege und Empfangsbestätigungen sorgfältig auf; prüfen Sie eingehende Abrechnungen genau; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Wirksamkeitszeitpunkts an; reagieren Sie auf unberechtigte Forderungen mit dokumentierter Zurückweisung; und ziehen Sie eine Schlichtungsstelle oder rechtliche Beratung in Betracht, falls sich der Konflikt nicht einvernehmlich lösen lässt. Darüber hinaus ist es ratsam, die bei Vertragsschluss verwendeten AGB und die konkrete Vertragsanschrift zu archivieren, da sich Zuständigkeits- und Kontaktadressen ändern können. Als letzte Anmerkung:Adresse: Küniglberggasse 7, A-1130 Wienist in Ihren Unterlagen als mögliche korrespondierende Anschrift zu vermerken, falls diese Adresse in Verbindung mit dem Vertrag genannt wurde.

Hinweis zur Quellenlage: Die in diesem Leitfaden verwendeten Erkenntnisse basieren auf öffentlich zugänglichen AGB-Dokumenten, Verbraucherhinweisen und Forendiskussionen; konsumentenrelevante Warnungen vor kostenpflichtigen Kündigungsdiensten wurden von Verbraucherorganisationen dokumentiert und sind in die Empfehlung für die ausschließliche Verwendung des Einschreibens eingeflossen. Für konkrete Rechtsfragen und die Prüfung individueller Fallgestaltungen empfehle ich eine kurze rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt oder eine konsumentenschutzorientierte Beratungsstelle.

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