
Kündigungsdienst Nr. 1 in Austria

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung –
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes . Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
DerAlpenvereinist der größte alpine Verein in Österreich und eine zentrale Anlaufstelle für Bergsport, Hüttenbewirtschaftung, Naturschutz und alpine Ausbildung. Mitglieder profitieren von Versicherungsschutz für Bergsport, ermäßigten Hüttenübernachtungen, einem vielfältigen Touren- und Kursprogramm sowie der Möglichkeit, sich in lokalen Sektionen zu engagieren. Der Verein ist regional in zahlreiche Sektionen gegliedert; Beiträge, Serviceangebote und Fristen können daher zwischen Sektionen variieren. Laut offiziellen Angaben betreut der Alpenverein hunderte Sektionen und zahlreiche Hütten im Alpenraum, mit Sitz in Innsbruck.
Der Alpenverein wurde im 19. Jahrhundert gegründet und bietet heute neben touristischen und sportlichen Leistungen auch umfassende Serviceleistungen für Mitglieder. Jahreseinnahmen und Mitgliedsstrukturen werden regelmäßig angepasst; jährliche Mitgliedsbeiträge gelten in der Regel kalenderjahrbezogen. Die offizielle Zentrale ist unter folgender Anschrift erreichbar:Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck.
Als Spezialist für Kündigungen habe ich hunderte Fälle begleitet. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie einekündigung alpenverein österreichzuverlässig vorbereiten, welche Fristen und rechtlichen Aspekte zu beachten sind, welche Fallen Kundinnen und Kunden typischerweise erleben und wie Sie Ärger vermeiden. Wichtig: Die sichere und rechtlich belastbare Methode ist die Kündigung per Post, genauer gesagt per Einschreiben (postalisch). Alle Empfehlungen hier fokussieren ausschließlich auf postalische Kündigung als einzig akzeptierte Methode zur Beendigung der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft beim Alpenverein ist in der Regel auf unbestimmte Dauer geschlossen und ist kalenderjahrbezogen. Deshalb endet eine regulär ausgesprochene Kündigung typischerweise zum 31.12. des laufenden oder des Folgejahres, sofern die satzungsgemäßen Fristen eingehalten werden. Viele Sektionen geben für die schriftliche Kündigung Fristen von bis zu drei Monaten zum Jahresende an; andere Sektionen nennen konkrete Stichtage wie den 30.09. oder 31.10. Je nach Sektion ist die schriftliche Kündigung formell notwendig, und das Nichtbezahlen des Beitrages gilt nicht als Kündigung.
Aus rechtlicher Sicht bietet die postalische Kündigung per Einschreiben klare Vorteile: Nachweisbarkeit des Zugangs, eindeutige Beweislage bei Streitigkeiten, Übereinstimmung mit vielen Satzungsanforderungen für "schriftliche" Erklärungen und allgemein hohe Akzeptanz gegenüber Gerichten oder Anwälten. Für den Fall, dass eine Sektion den Eingang bestreitet oder die Bearbeitung verzögert, schafft ein nachweisbarer Versand und Empfang eine belastbare Grundlage, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Die offizielle Serviceplattform des Alpenvereins dokumentiert die Beitragsstruktur und weist darauf hin, dass Mitgliedschaften kalenderjahresgebunden sind und schriftliche Kündigungen zum Jahresende erforderlich sind. Für 2025/2026 werden differenzierte Beiträge nach Altersgruppen und Wohnsitz (Inland/Deutschland/Restliches Ausland) angegeben; die Beiträge können als Mindestbeiträge von einzelnen Sektionen nach oben abweichen. Aus offiziellen Quellen ergibt sich zudem, dass die Mitgliedschaft meist automatisch verlängert wird, wenn keine fristgerechte schriftliche Kündigung eingeht.
Bei der Recherche in deutschsprachigen Foren und Communitys zeigen sich wiederkehrende Themen: positive Bewertungen für die Vorteile der Mitgliedschaft (Hüttenrabatte, Versicherung, Gemeinschaft), und gemischte Erfahrungen beim Austrittsprozess. Nutzer berichten, dass die Kündigungsmodalitäten sektionabhängig sind und dass Unklarheit über Fristen oder fehlende Rückmeldungen die größten Probleme verursachen. Einige Mitglieder gaben an, Bestätigungen verzögert zu erhalten oder unpräzise Auskünfte über das Mitgliedschaftsende bekommen zu haben; andere berichten von reibungslosen Bestätigungen nach postalischem Versand. Diese Erfahrungsberichte legen nahe, Fristen frühzeitig zu prüfen und Belege für die gesendete Kündigung zu sichern.
Kundinnen und Kunden empfehlen, die Satzung Ihrer Sektion zu prüfen, eindeutige Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer falls vorhanden) zu machen und klar zu kommunizieren, für welches Kalenderjahr die Kündigung gelten soll. Auch wenn einzelne Sektionen unterschiedlich informieren: eine klare, postalisch versendete Erklärung reduziert Rückfragen und Missverständnisse.
Die Mitgliedschaft ist in den meisten Fällen an das Kalenderjahr gebunden. Je nach Sektion gelten unterschiedliche Fristen:
| Sektion/angabe | Kündigungsfrist / stichtag (Beispiel) |
|---|---|
| Österreichischer Alpenverein (allg.) | Schriftliche Kündigung zum 31.12.; Frist beträgt bis zu 3 Monate je nach Sektion. (Bitte in Ihrer Sektion prüfen.) |
| Sektion Wien (Beispiel) | Schriftliche Kündigung für das Folgejahr bis 31.10.; Nichteinzahlung gilt nicht als Kündigung. |
| DAV / einzelne Sektionen (Beispiel) | Viele Sektionen nennen den 30.09. als Stichtag; Fristangaben variieren. |
Diese Beispiele zeigen die Bandbreite; prüfen Sie deshalb die Satzung Ihrer Sektion oder fragen Sie schriftlich nach, welche Frist in Ihrem Fall Anwendung findet.
Familienmitgliedschaften: Bei Familienbeiträgen müssen häufig die auszutretenden Personen namentlich genannt werden. Todesfall: In der Regel ist eine Kopie der Sterbeurkunde erforderlich, damit eine Mitgliedschaft behördlich/vereinsintern beendet werden kann. Sektionswechsel: Ein Wechsel zu einer anderen Sektion ist möglich; hierbei kann eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion gefragt werden. Diese Fälle verlangen in der Kommunikation besondere Sorgfalt in der Formulierung der postalischen Erklärung.
First: Nennen Sie deutlich denIhren Namenund dieMitgliedsnummerfalls vorhanden sowie die Adresse, unter der Sie beim Alpenverein geführt werden. Next: Formulieren Sie unmissverständlich, dass Sie die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin bzw. zum Jahresende kündigen möchten; nennen Sie das Jahr, für das die Kündigung gelten soll (z. B. "Kündigung zum 31.12. des Jahres X"). : Wenn nur einzelne Personen aus einer Familienmitgliedschaft austreten sollen, benennen Sie diese namentlich. Most importantly: Unterschreiben Sie die Erklärung handschriftlich, damit die Schriftform zweifelsfrei erfüllt ist. Keep in mind: unklare Formulierungen können Rückfragen auslösen und die Fristwirkung gefährden.
Postalische Kündigungen per Einschreiben sind in Streitfällen das belastbarste Beweismittel: Es gibt Nachweis über den Versand sowie, bei Rückschein, über den Empfang. Viele Sektionen akzeptieren nur schriftliche Erklärungen; ein postalischer Versand passt rechtlich genau zu dieser Anforderung. Bei Unstimmigkeiten über das Datum des Zugangs lässt sich mit einem Einschreiben bei Bedarf belegen, wann die Erklärung dem Verein tatsächlich zugegangen ist. Das reduziert das Risiko, dass eine verspätete oder unvollständige Kündigung wirksam wird oder Verlängerungen automatisch eintreten.
Gerichte akzeptieren eine postalische Zustellung als Nachweis für die fristgerechte Erklärung. Wenn die Satzung eine schriftliche Kündigung verlangt, erfüllt die postalische, unterschriebene Erklärung diese Formanforderung in aller Regel. Deshalb ist die postalische Kündigung nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich sinnvoll.
Um den Prozess zu vereinfachen, können Dienste genutzt werden, die den postalischen Versand übernehmen, falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken oder zum eigenen Versand haben. Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Dieser Weg kann besonders dann nützlich sein, wenn Sie keine Möglichkeit haben, selbst postalisch einzusenden, oder wenn Sie den Versand digital vorbereiten möchten, ohne von der rechtlichen Wirksamkeit eines postalischen Einschreibens abzuweichen. Beachten Sie, dass es sich um eine Ergänzung zur postalischen Erklärung handelt: Schlussendlich muss die Erklärung physisch versendet werden – Postclic übernimmt diesen physischen Schritt rechtssicher.
Fall: Jemand stellt im September fest, dass er zum Jahresende austreten möchte. Die Sektion verlangt eine schriftliche Kündigung bis 30.09. Würde die Person die schriftliche Kündigung erst im Oktober postalisch absenden, wäre die Kündigung erst zum Ende des Folgejahres wirksam. Deshalb ist es entscheidend, Fristen zu kennen und die postalische Erklärung so zu datieren, dass sie innen bei der Sektion eingeht.
Fall: Familienmitgliedschaft, aus der ein Kind ausscheiden soll. Wenn die Kündigung nicht namentlich ausgeführt ist, besteht die Gefahr, dass die Sektion die Kündigung allgemein auslegt und ggf. nicht die gewünschte Person abmeldet. In solchen Fällen hilft eine präzise Benennung der betroffenen Person.
Wenn Sie keine Kündigungsbestätigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten, bleiben Sie sachlich und dokumentieren weiter. Beziehen Sie sich in Schreiben auf das gesendete Einschreiben (Datum, Empfängeradresse) und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Mitgliedschaftsendes an. Sollte die Sektion weiterhin nicht reagieren, können Sie Ihren Fall mit Hilfe rechtlicher Beratungsstellen oder Verbraucherschutzorganisationen prüfen lassen; die postalische Sendung selbst bleibt dann Ihr wichtigster Beleg.
Beiträge sind oftmals für das komplette Kalenderjahr zu entrichten; eine anteilige Rückvergütung nach wirksamer Kündigung ist nicht automatisch vorgesehen. Prüfen Sie Ihre Sektionstatuten, wenn Sie Rückforderungen oder Gutschriftsfragen haben. Der alpine Versicherungsschutz endet in der Regel mit dem Ende der Mitgliedschaft; achten Sie darauf, ob Ihre Versicherung in Übergangszeiten noch greift oder ob Sie eigenständigen Versicherungsschutz benötigen.
| Kategorie | Beitrag (Beispiel 2025/2026) |
|---|---|
| Erwachsene (Inland) 28–64 Jahre | € 69,00 (2025), € 75,00 (2026) - Mindestbeitrag; Sektionen können abweichen. |
| Ehe-/Lebenspartner*in | € 53,00 (2025), € 58,00 (2026) - begünstigter Beitrag. |
| Kinder/Jugend/Junior | € 26–29 (Kinder), € 53–58 (Junioren je nach Jahr). |
Die Tabelle fasst Mindestbeiträge zusammen; konkrete Sektionen können leicht unterschiedliche Beträge erheben. Prüfen Sie die für Sie zuständige Sektion.
Umzug ins Ausland, längerer Auslandsaufenthalt, Krankheit oder Tod: Für diese besonderen Fälle verlangen Sektionen meist gesonderte Nachweise (z. B. Adressnachweis, ärztliche Bescheinigung, Sterbeurkunde). Kommunizieren Sie diese Fälle klar und postalisch mit Belegen, damit die Sektion die Mitgliedschaft korrekt beenden kann.
Fehlerquellen sind unpräzise Datumsangaben, fehlende Unterschrift, Nichtangabe der betroffenen Personen bei Familienmitgliedschaften und das Versäumen des Sektionen-Stichtags. Zudem ist das stille Hoffen auf "nicht Abbuchen = Kündigung" ein häufiger Irrtum; viele Sektionen werten Nichtzahlung nicht als Kündigung. Vermeiden Sie vage Formulierungen und halten Sie die benötigten Angaben vollständig bereit.
Nach dem Versand der postalischen Kündigung sollten Sie auf eine schriftliche Bestätigung der Sektion achten. Falls diese ausbleibt, dokumentieren Sie Fristen und versenden Sie ggf. eine Erinnerung per postalischem Schreiben. Prüfen Sie in den Monaten danach Kontoauszüge hinsichtlich eventueller Abbuchungen; eventuelle Rückfragen klären Sie am besten ebenfalls postalisch, damit eine lückenlose Dokumentation bleibt. Falls Bedarf besteht, prüfen Sie Alternativen wie Sektionswechsel oder eine beitragsfreie Mitgliedschaft im Familienverbund, sofern die Satzung das ermöglicht. Abschließend: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf, damit Sie im Zweifelsfall jederzeit nachweisen können, dass die Kündigung fristgerecht erklärt wurde.