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Kündigungsschreiben verfasst von einem Fachanwalt
Absender
Lawog Kündigung Einfacher Leitfaden | Postclic
Lawog
Garnisonstraße 22
4021 Linz Austria
Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – Lawog
Garnisonstraße 22
4021 Linz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Lawog. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


06/02/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
Lawog
Garnisonstraße 22
4021 Linz , Austria
REF/2025GRHS4

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Kündigen Lawog: Einfache Methode

Was ist Lawog

LAWOGist die gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich mit Sitz in Linz. Die Organisation errichtet, verwaltet und vermietet Wohnungen, Reihenhäuser sowie Eigentumsobjekte und bietet Services rund um Mietverhältnisse und Gebäudeverwaltung an. Die offizielle Geschäftsadresse lautet:Garnisonstraße 22, 4021 Linz. Die LAWOG positioniert sich als langfristiger Anbieter leistbaren Wohnraums in Oberösterreich und legt Wert auf Servicequalität und transparente Verwaltung.

Warum kündigen Mieterinnen und Mieter?

Menschen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung des Mietvertrags. Häufige Motive sind ein Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen, Familienveränderungen, Unzufriedenheit mit der Wohnsituation, Wunsch nach einer anderen Wohnform oder finanzielle Erwägungen. Auch bauliche Maßnahmen, das Ende von befristeten Wohnverhältnissen oder der Tod eines Hauptmieters können zur Kündigung führen. In der Praxis ist wichtig: Eine Kündigung berührt oft mehrere rechtliche und organisatorische Punkte gleichzeitig (Kautionsrückzahlung, Wohnungsübergabe, Abrechnung der Betriebskosten). Daher ist gute Vorbereitung entscheidend.

Rechtlicher rahmen und grundprinzipien bei einerlawog kündigung

Das Mietverhältnis unterliegt bei der LAWOG gesetzlichen Regelungen wie dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und gegebenenfalls Teilen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Die LAWOG beschreibt in ihren FAQ die wesentlichen Grundsätze: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die eigenhändigen Unterschriften aller Hauptmieterinnen und Hauptmieter enthalten. Die Kündigung ist erst mit Eingang bei der LAWOG wirksam; fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen können zu Verzögerungen führen. Folglich ist es wichtig, Kündigungsfristen und formelle Anforderungen genau zu beachten.

Kündigungsinhalt: was muss in der erklärung stehen?

Als Verbraucherin beziehungsweise Verbraucher sollten Sie bei einerlawog kündigungfolgende inhaltliche Prinzipien beachten. Dies sind allgemeine Anforderungen, keine Mustertexte: Nennen Sie eindeutig Ihre Person (Vor- und Nachname), die genaue Wohnanschrift samt Bezeichnung der Wohnanlage und Wohnungsnummer oder sonstiger Identifikationsmerkmale, erklären Sie schriftlich und eindeutig, dass Sie den Mietvertrag kündigen und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll, und fügen Sie die eigenhändige Unterschrift aller Hauptmieter bei. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Erklärung datiert ist, damit der Zugang der Kündigung und die daraus folgende Fristberechnung nachvollziehbar sind. Das bedeutet: Klarheit und Vollständigkeit reduzieren Streitpunkte.

Kündigungsfristen bei der LAWOG

Die LAWOG fasst in ihren Informationen die üblichen Fristen zusammen. Diese Fristen hängen vom Beginn des Mietverhältnisses ab. Die Darstellung hier basiert auf den offiziellen Angaben der LAWOG:

Beginn des MietverhältnissesKündigungsfrist
bis 31.08.19971 Monat
01.09.1997 – 31.03.20112 Monate
ab 01.04.20113 Monate

Die Kündigungsfrist beginnt zum Monatsletzten des Monats, in dem die rechtsgültige Kündigung bei der LAWOG einlangt. Bei Todesfall des Hauptmieters gelten gesonderte Fristen (in der Regel 1 Monat ab Eingang der rechtsgültigen Kündigung). Diese Angaben sind gemäß den offiziellen FAQs der LAWOG zu prüfen, da individuelle Mietverträge oder besondere Vereinbarungen abweichen können.

Wohnungsrückgabe, Kaution und abwicklung

Nach Eingang der Kündigung führt die zuständige Objektbetreuung üblicherweise eine Besichtigung durch und dokumentiert den Zustand in einem Rücknahmeprotokoll. Dieses Protokoll ist in der Praxis die Grundlage für Diskussionen über etwaige Reparaturkosten oder notwendige Schönheitsreparaturen. Die Auszahlung der verzinsten Kaution erfolgt laut LAWOG nach ordnungsgemäßer Rückgabe samt Schlüsseln innerhalb eines angemessenen Zeitraums; in manchen Bereichen ist für Eigenmittelverrechnung ein Zeitraum von acht Wochen ab Rückgabe als Richtwert genannt. Achten Sie daher darauf, die Wohnungsübergabe und das Protokoll sorgfältig zu begleiten, damit Ansprüche gegenüber dem Vermieter klar festgehalten werden.

Rechte und pflichten während der kündigungsfrist

Während der Kündigungsfrist besteht weiterhin die Pflicht zur Zahlung der Miete und zur ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung. Zugleich hat die LAWOG das Recht, Besichtigungstermine zur Neuvermietung zu vereinbaren. Es ist ratsam, diese Termine kooperativ zu handhaben, aber grundsätzlich auf die Wahrung Ihrer Interessen und Privatsphäre zu achten. Eventuelle offene Forderungen sollten frühzeitig geklärt werden, weil sie sonst zu Mahnungen und im Extremfall zu Inkassoverfahren führen können.

Analyse von kunden­erfahrungen mit der kündigung

Öffentliche, detaillierte Bewertungen zurlawog kündigungsind vergleichsweise rar; auf Bewertungsplattformen und Brancheneinträgen sind nur wenige Einträge verfügbar. Aus den verfügbaren Informationen und typischen Mietererfahrungen lassen sich dennoch wiederkehrende Themen ableiten: Die Pflicht zur schriftlichen Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift wird deutlich kommuniziert; Unvollständigkeit der Erklärung (fehlende Unterschrift, unklare Adressangaben) ist eine häufige Ursache für Verzögerungen. Weiterhin melden Mieterinnen und Mieter gelegentliche Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Kaution oder bei der Bewertung des Wohnungszustands im Rücknahmeprotokoll. Positive Rückmeldungen betreffen zumeist die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Qualität der Neubauprojekte.

Quellen mit öffentlichen Bewertungen führen selten zu umfangreichen Erfahrungsberichten, daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten frühzeitig rechtliche Beratung oder die Mietervertretung zu kontaktieren. Öffentliche Einträge zu LAWOG finden sich in Branchenverzeichnissen und auf Informationsseiten, die eine begrenzte Anzahl von Bewertungen zeigen.

Häufige probleme und wie sie entstehen

Aus Expertensicht und basierend auf den dokumentierten Angaben der LAWOG treten folgende Probleme häufig auf: unvollständige Kündigungen (fehlende Unterschriften), verspäteter Zugang der Kündigung (Fristen werden dadurch überschritten), Meinungsverschiedenheiten beim Zustand der Wohnung, Verzögerungen bei der Rückzahlung der Kaution und Missverständnisse bezüglich der anrechenbaren Abzüge. Das bedeutet: Wer sorgfältig dokumentiert und Fristen einhält, minimiert Konflikte. Als Verbraucherrechtsexpertin empfehle ich, alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, Belege zu Einlagen) geordnet aufzubewahren.

Warum postalische kündigung per einschreiben die sicherste methode ist

Die LAWOG herself empfiehlt in ihren Informationen die schriftliche Kündigung und rät zur persönlichen Abgabe oder zur postalischen Übermittlung per Einschreiben. Als Verbraucherrechtsexpertin mit langjähriger Praxis betone ich: Die Kündigung perEinschreibenbietet klare rechtliche Vorteile. Sie liefert einen dokumentierten Zugangsnachweis, es ist feststellbar, wann die Erklärung beim Vertragspartner eingegangen ist, und im Streitfall ist der Nachweis vor Gericht belastbar. Außerdem reduziert ein nachverfolgbarer Versand die Gefahr, dass eine Kündigung als „nicht eingelangt“ bezeichnet wird. Das bedeutet: Bei Unsicherheit ist die postalische, nachweisbare Übermittlung rechtlich belastbar und praxisbewährt.

VorteilWirkung für Mieterinnen und Mieter
Einschreiben mit RückscheinDokumentierter Zugang, Nachweis des Empfangs, belastbar bei Rechtsstreitigkeiten
Persönliche Übergabe (empfohlen)Direkter Empfangsbeleg, sofortige Klärung möglich

Praktische hinweise zur inhaltlichen gestaltung ohne muster oder vorlage

Sie dürfen sich inhaltlich an den oben genannten Prinzipien orientieren: eindeutige Identifikation, klare Kündigungserklärung, gewünschtes Wirksamkeitsdatum, Datum und eigenhändige Unterschrift. Formulierungen sollten präzise sein, unmissverständlich auf das Mietverhältnis Bezug nehmen und keine zusätzlichen Unsicherheiten schaffen. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Erklärung und den Versandnachweis sicher auf. Das bedeutet: Aktenlage komplett halten, denn sie ist die beste Vorsorge gegen spätere Auseinandersetzungen.

Um den Versand zu vereinfachen: pragmatische lösungen

Um den Prozess zu vereinfachen, können Dienste genutzt werden, die den physischen Versand übernehmen, wenn Sie keinen Drucker oder keine Möglichkeit zum physischem Versand haben.Postclicist ein solcher Service: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. In der Praxis kann eine solche Lösung helfen, das Einschreiben fristgerecht und nachweisbar zuzustellen, ohne dass Sie vor Ort sein müssen. Verwenden Sie diesen Weg jedoch lediglich als Unterstützung für die postalische Zustellung; die formalen Anforderungen (vollständige Unterschriften, klare Adressangaben) bleiben unverändert.

Was tun, wenn es zu unstimmigkeiten kommt?

Wenn LAWOG oder die zuständige Objektbetreuung Unstimmigkeiten feststellt (z. B. zu Abzügen bei der Kaution oder zur Bewertung des Wohnungszustandes), prüfen Sie folgende Schritte: Sammeln Sie alle Belege und das Übergabeprotokoll, notieren Sie relevante Termine, fordern Sie eine nachvollziehbare schriftliche Abrechnung und, falls notwendig, ziehen Sie fachliche Beratung hinzu (z. B. Mietervereinigung oder Rechtsberatung). Bei unberechtigten Forderungen können Sie formelle Gegenäußerungen vorbereiten und, falls erforderlich, den Rechtsweg beschreiten. In der Praxis sind Schlichtungsstellen oder die Mietervereinigung oft eine effiziente Vorstufe, bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Checkliste: worauf achten vor und nach der kündigung

Die folgende Übersicht ist als Orientierung gedacht. Es handelt sich nicht um ein Muster, sondern um Punkte, deren Beachtung häufig Konflikte vermeidet:

  • Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und bestimmen Sie die korrekte Kündigungsfrist.
  • Formulieren Sie die Kündigung eindeutig und sorgen Sie für eigenhändige Unterschriften aller Hauptmieter.
  • Senden Sie die Kündigung postalisch per Einschreiben; behalten Sie den Versandnachweis.
  • Dokumentieren Sie den Wohnungszustand vor Übergabe (Fotos, Notizen) und begleiten Sie die Übergabe mit dem Objektbetreuer.
  • Fordern Sie ein Rücknahmeprotokoll und eine nachvollziehbare Abrechnung der Kaution.
  • Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen und Schriftstücke geordnet auf.

Tabellarischer vergleich: LAWOG versus alternative wohnformen

MerkmalLAWOG (Genossenschaft)Private VermieterGemeindewohnung
VertragsformGenossenschaftlicher Mietvertrag, WGG-relevantPrivater Mietvertrag (variabel)Gemeinderechtliche Vergabe
KündigungsfristenGestaffelt nach Eintrittsjahr (1–3 Monate)Abhängig vom Vertrag und GesetzBesondere Regelungen möglich
Abwicklung RückgabeObjektbetreuer, RücknahmeprotokollVermieterabhängigFormalisiert, oft strenge Vorgaben
Öffentliche BewertungenBegrenzt, lokale PräsenzStark abhängig vom AnbieterRegional unterschiedlich

Fehler, die sie unbedingt vermeiden sollten

In meiner langjährigen Beratungspraxis sehe ich wiederholt dieselben Fehler: unvollständige oder unleserliche Kündigungen, verpasste Fristen, mangelnde Dokumentation beim Wohnungszustand, fehlende Kopien von Schlüsselübergaben und Nachlässigkeit bei der Aufbewahrung von Versandnachweisen. Diese Fehler führen unnötig zu Konflikten. Daher: Sorgfalt und Nachweisführung sind entscheidend.

Was nach der kündigung zu tun ist

Nach der rechtsgültigen Kündigung und der Wohnungsrückgabe sollten Sie folgende Schritte aktiv verfolgen: Prüfen Sie die Abrechnung der Kaution und fordern Sie bei Unstimmigkeiten eine schriftliche Begründung ein; dokumentieren Sie endgültige Zählerstände; bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Kündigungskopie, Versandbeleg, Rücknahmeprotokoll, Abrechnungen) für mehrere Jahre auf; und informieren Sie bei Bedarf die zuständigen Stellen oder Beratungsstellen, wenn es zu nicht nachvollziehbaren Forderungen kommt. In rechtlich komplexen Fällen ist eine rasche Beratung durch die Mietervereinigung oder eine Rechtsvertretung ratsam. Abschließend: Gute Dokumentation und fristgerechte, nachweisbare Kommunikation schützen Ihre Rechte nachhaltig.

FAQ

Die LAWOG bietet eine Vielzahl von Wohnobjekten an, darunter Mietwohnungen, Reihenhäuser und Eigentumsobjekte. Diese Objekte sind darauf ausgelegt, leistbaren Wohnraum in Oberösterreich bereitzustellen und werden sowohl verwaltet als auch vermietet.

Um Ihre Kündigung bei der LAWOG korrekt einzureichen, müssen Sie sicherstellen, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und die eigenhändigen Unterschriften aller Hauptmieterinnen und Hauptmieter enthält. Die Kündigung muss per Post (eingeschriebene Sendung) an die LAWOG gesendet werden, um wirksam zu sein. Achten Sie darauf, die Kündigungsfristen und formellen Anforderungen genau zu beachten.

Häufige Gründe für eine Kündigung des Mietvertrags bei der LAWOG sind Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen, Veränderungen in der Familie, Unzufriedenheit mit der aktuellen Wohnsituation oder finanzielle Überlegungen. Auch bauliche Maßnahmen oder das Ende befristeter Mietverhältnisse können zur Kündigung führen.

Mietverhältnisse bei der LAWOG unterliegen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und Teilen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Diese Gesetze regeln wichtige Aspekte wie Kündigungsfristen, Kautionsrückzahlungen und die Abrechnung von Betriebskosten.

Die LAWOG legt großen Wert auf Servicequalität und transparente Verwaltung. Dies umfasst die Bereitstellung von klaren Informationen zu Mietverhältnissen, Unterstützung bei der Wohnungsübergabe sowie eine transparente Abrechnung der Betriebskosten. Zudem engagiert sich die LAWOG für die Schaffung und Erhaltung von leistbarem Wohnraum in Oberösterreich.