
Kündigungsdienst Nr. 1 in Austria

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung –
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes . Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
Austriasat ist ein Pay-TV- und Programmbündelangebot, das in Österreich unter Marken wie HD Austria und später im Zusammenhang mit Canal+ angeboten wurde. Der Vertrieb erfolgte im Rahmen der M7 Group-Struktur für Satellitenservices und richtete sich an Haushalte mit Satellitenempfang; typische Angebote reichten von einfachen HD-Paketen bis zu kombinierten Programmpaketen mit zusätzlichen Sendern und Dienstleistungsoptionen. Die kommerziellen Informationen und das Impressum führen eine Postfachadresse in Wien als offiziellen Kontaktpunkt des Anbieters, und historische Markenkonsolidierungen haben dazu geführt, dass Angebote unter den Marken HD Austria, AustriaSat oder Canal+ auftreten können. In der Praxis unterscheiden sich konkrete Paketinhalte, Preise und Vertragsbedingungen je nach Aktionszeitraum und Angebot; daher ist die Prüfung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungsbeschreibung entscheidend.
In rechtlicher und marktstrategischer Hinsicht war AustriaSat Teil einer europaweit agierenden Gruppe, die Inhalte und Verschlüsselungssysteme koordinierte. Folglich sind Vertragsbedingungen, Preise und Verwaltungsstellen teilweise von internationalen Konzernen geprägt, während die vertragliche Abwicklung in Österreich über lokale Post- bzw. Serviceadressen erfolgt. Dies hat Bedeutung für Zustellungs- und Kommunikationswege sowie für die Durchsetzbarkeit von Kundenrechten inländischer Verbraucher.
Schritt 1 ist die sorgfältige Prüfung des abgeschlossenen Vertrags und der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Achten Sie insbesondere auf die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, die Regelung zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Kündigungsfristen, automatische Verlängerungsklauseln und mögliche Aktivierungsgebühren. In Übereinstimmung mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz können für wiederkehrende Leistungen besondere Kündigungsfristen gelten; Verträge, die über ein Jahr laufen, enthalten häufig eine Formulierung, nach der nach Ablauf des ersten Jahres und danach jeweils halbjährlich gekündigt werden kann. Folglich ist es wichtig, die konkrete Klausel im eigenen Vertrag zu identifizieren, weil sie maßgeblich den frühestmöglichen Kündigungstermin bestimmt.
Bei AGB-Prüfung gilt: In Übereinstimmung mit Verbraucherschutzprinzipien sind überraschende oder unangemessen lange Bindungen und einseitige Verlängerungsklauseln prüfbar; ferner können bestimmte Klauseln, etwa zur Aktivierungsgebühr, rechtlich angreifbar sein. Kunden sollten prüfen, ob bei Vertragsschluss Vergünstigungen gewährt wurden, die eine längere Mindestlaufzeit rechtfertigen, und ob diese Gegenleistung auch klar dokumentiert ist. In der Vergangenheit haben Verbrauchervertretungen erfolgreiche Schritte gegen unzulässige Klauseln bei diesen Diensten unternommen.
Bestimmen Sie den konkreten Kündigungstermin anhand der Vertragsklausel zur Mindestvertragsdauer und zur Kündigungsfrist. Gemäß §15 KSchG gelten für wiederkehrende Leistungen spezifische Regelungen: nach dem ersten Jahr mit zweimonatiger Frist zum Ablauf des ersten Jahres und danach jeweils zum Ablauf eines halbjahres. Folglich ist der Hinweis auf "jeweils alle sechs Monate kündbar" keine Seltenheit in der Branche. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen längere Fristen vereinbart werden, wenn dies bei Vertragsschluss transparent gemacht wurde und erhebliche Aufwendungen des Anbieters ersichtlich sind. Dokumentieren Sie das maßgebliche Datum und die Frist im eigenen Kalender zur Fristsicherung.
Vor einer Kündigung empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Vertragsunterlagen wie Bestellbestätigung, Rechnung, Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls Werbeaussagen, die bei Vertragsabschluss eine Rolle gespielt haben. Diese Dokumentation ist evidenzbegründend, falls nach der Kündigung Rückfragen, Forderungen oder unklare Abbuchungen auftreten. Außerdem kann sie Grundlage für eine mögliche Forderung auf Rückerstattung unzulässiger Entgelte sein; die Arbeiterkammer hat beispielsweise Rückzahlungen zu Aktivierungsgebühren bei entsprechenden Fällen durchgesetzt.
Die Auswertung von Kundenbewertungen zeigt ein wiederkehrendes Muster: Viele Kund:innen berichten über Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Kündigungen, unerwartete Verlängerungen, wiederholte Abbuchungen nach bereits erklärter Vertragsbeendigung und eine sehr langsame oder unklare Bestätigungskommunikation. Einige Bewertungen sprechen von doppelten Abbuchungen oder von Problemen nach Änderung von Zahlungsdaten. Andere Erfahrungsberichte heben hervor, dass schriftliche Nachweise bzw. eine formale Bestätigung des Anbieters oft die einzige verwertbare Grundlage waren, um unberechtigte Forderungen zurückzuweisen. Folglich ist die Schlussfolgerung aus der Kundenpraxis eindeutig: Ein schriftlicher Nachweis über den Kündigungszeitpunkt und den Zugang der Erklärung ist in vielen Konfliktfällen entscheidend.
Aus den Kundenberichten lassen sich folgende wiederkehrende Probleme ableiten: fehlende oder verspätete Kündigungsbestätigungen, automatische Wiedereinschaltung nach angeblicher Deaktivierung, Unklarheiten über den tatsächlichen Beendigungszeitpunkt und gelegentliche Abrechnungsfehler. Des Weiteren berichten Betroffene von langwierigen Kommunikationsprozessen zur Klärung von Abbuchungen, wobei sich schriftliche Nachweise als zentraler Erfolgsfaktor erwiesen haben. Daher ist eine sorgfältige Beweissicherung vor und nach der Kündigung empfehlenswert.
In Übereinstimmung mit österreichischem Verbraucherrecht sind wiederkehrende Liefer- und Leistungsabonnements durch spezielle Regelungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) erfasst. Wichtig sind folgende Grundsätze: die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit ist zu beachten; nach Ablauf der ersten Laufzeit können regelmäßige Kündigungstermine greifen; die Kündigungsfristen dürfen nicht unangemessen lang sein; und der Unternehmer muss bei Vertragsänderungen oder bei Rechtswidrigkeiten bestimmte Informationspflichten erfüllen. Zusätzlich bestehen für bestimmte Sektoren (z. B. Telekommunikation) spezielle Informations- und Fristvorgaben. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen dienen dem Schutz des Verbrauchers und sind bei der Auslegung von Kündigungsklauseln wegweisend.
Als vertraglicher Rechtsberater empfehle ich, die Kündigung in einer Weise zu erklären, die den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs erlaubt. Die sicherste Methode ist die Kündigung per Einschreiben, weil sie den Zugang dokumentiert und ein Datum belegt, das bei Friststreitigkeiten ausschlaggebend sein kann. Folglich sollte die Kündigung so erfolgen, dass ein eindeutiger Beleg für den Empfang vorliegt; die Postfachadresse des Anbieters ist der formale Zustellort, an dem die Erklärung wirksam werden kann.Adresse: Postfach 38 1052 Wien.
Wichtig: Aus vertraglicher Sicht kommt es auf den tatsächlichen Zugang der Kündigungserklärung beim Anbieter an. Wenn der Vertrag eine bestimmte Form (schriftlich) verlangt, ist die gewählte Versandart danach auszurichten. In der Praxis ist die Einschreibe-Variante besonders empfehlenswert, weil sie sowohl Datum als auch Empfang dokumentiert und vor Gericht als zuverlässiger Beweis gilt.
Rechtlich relevant sind Identifikationsmerkmale, die eine Zuordnung der Kündigung zum Vertrag erlauben, sowie die klare Erklärung des Kündigungswillens und der gewünschte Beendigungszeitpunkt. Aus belegtechnischen Gründen ist eine Unterzeichnung durch die Vertragsperson ratsam. Darüber hinaus sollten alle relevanten Referenzen wie Kundennummern oder Rechnungsnummern genannt werden, damit die Kündigung dem richtigen Vertrag zugeordnet werden kann. Eine detaillierte inhaltliche Ausformulierung ist nicht Gegenstand dieses Leitfadens, dennoch ist zu betonen, dass Eindeutigkeit und Zuordenbarkeit essenziell sind.
Aus der Kundenpraxis ergibt sich, dass Nachweise über Absendung und Empfang sowie eine systematische Ablage der Dokumente nach der Kündigung entscheidend sind. Bewahren Sie Kopien aller relevanten Unterlagen, Zahlungsbelege und etwaiger Rückantworten des Anbieters auf. Wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, erhöhen belastbare Nachweise die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung. Außerdem kann es sinnvoll sein, Fristen und Eingangsbestätigungen in einer übersichtlichen Chronologie zu dokumentieren, um den Verlauf der Kommunikation transparent zu machen.
| Paket | Monatlicher preis (Beispielangabe) | Mindestvertragslaufzeit / Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| HD Austria (Basispaket) | ca. € 8,90 | häufig 6–12 Monate; danach alle 6 Monate kündbar (laut Anbieterangaben) |
| Kombi Austria | ca. € 16,90–€22,90 (aktionell unterschiedlich) | häufig unbefristet mit Mindestlaufzeit; Kündigung alle 6 Monate möglich |
Die oben genannten Preisangaben und Fristregelungen stammen aus öffentlich verfügbaren Quellen und früheren Angebotsbeschreibungen; Aktionspreise und konkrete Vertragsbedingungen können variieren, daher ist die Prüfung des individuellen Vertragsdokuments unabdingbar.
In Fällen von Streitigkeiten über Abbuchungen oder über die Wirksamkeit einer Kündigung sind die folgenden Punkte regelmäßig streitentscheidend: der tatsächliche Zugang der Kündigungserklärung, die genaue Vertragslaufzeit, Belege über geleistete Zahlungen und etwaige Zusagen oder Änderungen durch den Anbieter. Verbrauchervertretungen haben in der Vergangenheit gegenüber Anbietern bestimmte Klauseln erfolgreich beanstandet, etwa Aktivierungsgebühren, und Rückzahlungen erwirkt. Daher kann die Hinzuziehung einer Verbraucherorganisation oder einer Rechtsvertretung sinnvoll sein, wenn der Sachverhalt streitig ist.
| Kriterium | Praxisproblem | Mögliche Reaktion |
|---|---|---|
| Kündigungsbestätigung fehlt | Unklare Wirksamkeit der Kündigung | Schriftliche Dokumentation vorlegen, Verbrauchervertretung einbinden |
| Weiterhin Abbuchungen | Fortbestehen des Vertrags oder Abrechnungsfehler | Zahlungsnachweis sammeln, Widerspruch dokumentieren |
Diese Übersicht dient der Orientierung; die Auswahl konkreter rechtlicher Schritte hängt vom Einzelfall ab und kann die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung erfordern.
Um den Prozess zu vereinfachen, können digitale Dienste genutzt werden, die den Versand von Einschreiben oder einfachen Briefen ohne eigenen Drucker und ohne Laufweg erlauben. Postclic ist ein Beispiel für solche Dienste.
Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Diese Option ist in erster Linie eine praktische Erleichterung für die Erstellung und den rechtsverbindlichen Versand der Kündigung; aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, dass der Versandweg einen beweisbaren Zugang erzeugt. Postclic kann diesen praktischen Bedarf bedienen, ohne dass hierfür ein physischer Drucker oder persönliche Abwicklung erforderlich ist.
Wenn trotz dokumentierter Kündigung weiterhin Forderungen gestellt oder Abbuchungen vorgenommen werden, ist das weitere Vorgehen folgendermaßen zu strukturieren: Die Beweislage sollte vollständig zusammengetragen werden; anschließend ist der Anbieter schriftlich (deutlich dokumentiert) zur Stellungnahme aufzufordern. Sollte dies keine Klärung bringen, bieten Verbraucherschutzstellen wie die Arbeiterkammer Beratung und Unterstützung an. In gravierenden Fällen kann die Einleitung juristischer Schritte oder die Einschaltung einer Schlichtungsstelle angezeigt sein. Historisch konnten Verbrauchervertretungen bei Anbietern in diesem Marktsegment bereits Rückerstattungen durchsetzen.
Nach Zugang der Kündigung und gegebenenfalls nach Erhalt einer Bestätigung durch den Anbieter sind folgende Maßnahmen zweckmäßig: Überwachen Sie die Kontoauszüge auf weitere Abbuchungen; dokumentieren Sie alle Ein- und Ausgänge; prüfen Sie eventuelle Abschlussrechnungen und fordern Sie bei unberechtigten Forderungen eine detaillierte Rechnungsaufstellung an. Ferner sollten Sie Anspruch auf Rückerstattung unzulässiger Aktivierungsgebühren prüfen, da Verbrauchervertretungen in der Vergangenheit entsprechende Erstattungen durchgesetzt haben. Wenn offene Fragen verbleiben, ist die Konsultation einer Verbraucherorganisation oder einer rechtlichen Vertretung empfehlenswert.