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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Tradermacher-Mitglieder sind genervt, weil sie zwar ein Abo lösen, aber erst bei der Kündigung merken, wie das Modell genau funktioniert. Tradermacher ist ein Abo-Dienst für aktive Trader mit Analysen, Strategien und LIVE-Events; als offizielle Einstiegsseiten erscheinen tradermacher.de sowie Bestellseiten unter tradermacher-depot.de und bestellen.tradermacher-depot.de.
Zum Gründungsjahr, zur Zahl der Kundinnen und Kunden und zu einer Konzernmutter liegen in den verifizierten Quellen keine klaren Angaben vor. Bekannt ist aber, dass der Dienst im deutschsprachigen Raum als bezahltes Informationsangebot für Trading genutzt wird und dass für Kündigungsfragen eine Hilfeseite unter tradermacher-depot.de/abo-kuendigen existiert.
Das eigentliche Produkt ist nicht ein Depot bei einer Bank, sondern der Zugang zu Inhalten. Laut vorliegenden Angebotsdaten zahlen Mitglieder für Analysen, Handelsideen und LIVE-Events; beim Monatsplan ist zusätzlich ein 14-tägiger Testservice erwähnt.
Gerade hier liegt oft die Abo-Falle: Wer den Test startet und nicht rechtzeitig stoppt, rutscht danach automatisch in die laufende Verrechnung. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn nicht vorher gekündigt wird; eine langfristige Mindestbindung ist in den recherchierten Daten nicht genannt, das Modell wirkt monatlich verlängerbar.
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz ist wichtig: Die Preisangaben liegen direkt in CHF vor. Genannt werden CHF 59.90 pro Monat sowie CHF 49.90 im Jahresmodell, was insgesamt CHF 598.80 ergibt; danach soll wieder CHF 59.90 monatlich gelten.
Zum Support ist eine E-Mail-Adresse vorhanden, nämlich [email protected]. Eine Telefonnummer oder Live-Chat-Funktion ist in den vorliegenden Daten nicht verfügbar, was bei Kündigungen mühsam sein kann, wenn man rasch eine Bestätigung braucht.
Viele ärgern sich erst nachher, wenn nochmals CHF 59.90 abgebucht werden oder der Zugang früher endet als gedacht. Schauen Sie deshalb vor dem Klick auf Kündigen in Ihr Konto, notieren Sie das nächste Belastungsdatum und machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Plans.
Sichern Sie auch alles, was Sie später noch brauchen könnten. Dazu gehören Bestellbestätigung, Rechnungen, Name des Tarifs, Datum des Teststarts und allfällige E-Mails zum Abo, besonders wenn der 14-tägige Testservice aktiv war.
Wenn Sie Tradermacher direkt über die Webseite gebucht haben, ist die Kontokündigung der naheliegende Weg. Der recherchierte Ablauf lautet: einloggen, zu den Kontoeinstellungen wechseln und dort die Kündigungsoption wählen.
Praktisch übersetzt heisst das meist: Konto öffnen, Bereich für Einstellungen suchen, danach Abo oder Mitgliedschaft anwählen und die Beendigung bestätigen. Falls Sie den Menüpunkt nicht finden, hilft die spezielle Seite tradermacher-depot.de/abo-kuendigen; speichern Sie am Schluss unbedingt den letzten Bildschirm mit Datum.
Wenn der Kontoweg nicht sauber funktioniert, können Sie ergänzend per E-Mail nachfassen. Die bekannte Support-Adresse lautet [email protected]; schreiben Sie Ihre beim Abo verwendete E-Mail, den Tarif und das gewünschte Kündigungsdatum klar in die Nachricht.
Als Postadresse ist für Tradermacher folgender Kontakt genannt. Für den Versand per Einschreiben oder als digitale Zustellung mit Zustellnachweis kommen in der Schweiz auch moderne Lösungen wie Postclic in Frage; das ist vor allem dann praktisch, wenn Sie einen nachvollziehbaren Versandbeleg möchten.
Verwenden Sie diese Adresse:
Formulieren Sie kurz und eindeutig, etwa mit dem Betreff «Kündigung Tradermacher Abo». Bitten Sie in derselben Nachricht um eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum des Zugangs, damit später kein Streit über die Laufzeit entsteht.
Die häufigsten lokalen Probleme sind unzureichende Unterstützung im Kündigungsprozess und Mühe bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst. Genau darum lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und nie nur einen Klick zu machen, ohne danach einen Nachweis zu sichern.
Hinweise auf gezielte Kündigungstricks wurden in den vorliegenden Daten nicht identifiziert. Trotzdem gilt: Wenn nach dem ersten Klick ein Sonderangebot oder eine Rückhalte-Seite auftaucht, beenden Sie den Prozess erst, wenn ausdrücklich eine Kündigungsbestätigung erscheint.
Viele befürchten, nach dem Kündigen sofort alles zu verlieren. Bei Tradermacher spricht die vorliegende Datenlage dafür, dass der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiterläuft und danach endet; eine anteilige Rückzahlung für Resttage ist nicht vorgesehen.
Ein einfaches Beispiel: Wenn Ihr Monatsabo am 12. eines Monats verrechnet wurde und Sie am 5. kündigen, sollte der Zugriff in der Regel bis zum nächsten Abrechnungsdatum aktiv bleiben. Kontrollieren Sie das Enddatum in der Bestätigung, denn genau dort steht, ob der Zugang sofort oder erst zum Periodenende endet.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich das Tradermacher-Abo automatisch. Das ist gerade beim 14-tägigen Test heikel, weil der Test laut Angebotsdaten nach 14 Tagen automatisch in die kostenpflichtige Phase übergeht.
Bei Monatskosten von CHF 59.90 kann schon ein verpasster Termin unnötig teuer werden. Setzen Sie sich deshalb am besten am Tag des Abschlusses eine Erinnerung zwei bis drei Tage vor dem nächsten Belastungsdatum.
Zu den Daten nach der Kündigung ist nur bekannt, dass Nutzerdaten gemäss Datenschutzregeln für eine begrenzte Zeit aufbewahrt werden. Eine genaue Frist wird in den vorliegenden Quellen nicht genannt.
Exportieren Sie deshalb vor der Kündigung alles, was für Sie wertvoll ist, etwa Rechnungen, E-Mails und persönliche Einstellungen. Wenn Sie eine Löschung wünschen, stellen Sie neben der Kündigung zusätzlich eine separate Anfrage an den Support.
Viele hoffen nach der Kündigung auf Geld zurück, besonders wenn sie das Abo kaum genutzt haben. Nach den vorliegenden Angaben gilt bei Tradermacher aber grundsätzlich: Nach der Kündigung gibt es keine Rückerstattung.
Für ungenutzte Resttage ist keine klare Sonderregel gefunden worden. Das heisst in der Praxis: Wenn bereits ein neuer Monat oder ein Jahresbetrag belastet wurde, sind die Chancen auf eine anteilige Erstattung eher tief.
In der Schweiz gibt es für Online-Käufe allgemein kein automatisches gesetzliches Widerrufsrecht wie in vielen EU-Ländern. Wenn Tradermacher oder das konkrete Angebot aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt, können Sie sich darauf berufen; genau ein solches 14-Tage-Recht ist in den bereitgestellten Rechtsdaten erwähnt.
Entscheidend ist deshalb nicht nur das Gesetz, sondern auch, was beim Abschluss versprochen wurde. Wenn Sie einen Test gestartet haben, prüfen Sie die Bestellseite oder E-Mail sehr genau, ob dort ein Rücktritt innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich genannt wurde.
Wenn eine Belastung fehlerhaft war, sollten Sie rasch handeln. Schreiben Sie an [email protected] und schicken Sie Datum, Betrag in CHF, die letzten vier Ziffern der verwendeten Karte und einen Bildschirmfoto der Abbuchung mit.
Formulieren Sie den Antrag konkret: Kündigungsdatum, Rechnungsdatum und Grund der Beanstandung. Gute Chancen haben Fälle mit Doppelbelastung, nachweislich rechtzeitig erfolgter Kündigung oder technischen Fehlern; deutlich schwächer sind Anträge wegen bloss ungenutzter Zeit.
Wenn trotz bestätigter Kündigung nochmals abgebucht wird, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. Bei Abo-Diensten ist das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich; massgeblich sind die Regeln Ihres Kartenherausgebers sowie Visa oder Mastercard.
Eine staatliche Chargeback-Stelle gibt es dafür nicht. Zuständig ist in erster Linie Ihre kartenausgebende Bank, unter Aufsicht des Finanzmarktrechts und der FINMA; reichen Sie immer zuerst Kündigungsnachweis, Rechnungsbeleg und die belastete Transaktion ein.
Wer bei Tradermacher abschliesst, stimmt nach den recherchierten Daten einer automatischen Verlängerung zu, sofern nicht vorher gekündigt wird. Ausserdem wird eine monatliche Bindung ohne langfristigen Vertrag genannt, was für Kündigende grundsätzlich günstiger ist.
Besonders heikel ist die Testphase: Der kostenlose Test dauert 14 Tage und startet danach automatisch das kostenpflichtige Abo. Wer am 13. oder 14. Tag noch unsicher ist, sollte sofort kündigen und nicht bis zur nächsten Belastung warten.
Für Tradermacher soll schweizerisches Recht gelten. Bei Streitfällen ist laut Datensatz zunächst eine Mediation vorgesehen, bevor weitere rechtliche Schritte verfolgt werden.
Zur Datenspeicherung nach Kündigung heisst es nur, dass Nutzerdaten begrenzt nach Datenschutzregeln aufbewahrt werden. Genau diese offene Formulierung ist ein Grund, weshalb Sie vor dem Austritt Unterlagen und Nachweise selbst sichern sollten.
Plan | Preis in CHF | Abrechnung | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
1 Monat | CHF 59.90 | monatlich | 14 Tage Test, Analysen, LIVE-Events |
12 Monate | CHF 49.90 | jährlich | Analysen, LIVE-Events, 17% Ersparnis |
Der Monatsplan ist mit CHF 59.90 pro Monat der teuerste laufende Tarif. Das Jahresmodell rechnet mit CHF 49.90 pro Monat beziehungsweise CHF 598.80 pro Jahr und spart laut Angebotsdaten rund 17 Prozent gegenüber dem Monatstarif.
Ganz billig ist aber auch das Jahresabo nicht. Wer Tradermacher nur testen will, fährt meist besser damit, den Test sauber zu überwachen und nicht vorschnell ein ganzes Jahr zu bezahlen, wenn der Nutzen noch unklar ist.
Wichtig ist die Formulierung, dass der Gesamtpreis des Jahresabos CHF 598.80 beträgt und danach CHF 59.90 monatlich verrechnet werden. Genau dieser Übergang sollte vor Vertragsabschluss gelesen werden, weil sonst nach dem Jahr überraschend wieder ein anderer Betrag auftaucht.
Eine separate Kündigungsgebühr oder Gebühr für vorzeitige Beendigung wurde in den vorliegenden Bedingungen nicht gefunden. Das ist positiv, ersetzt aber nicht die Pflicht, vor der nächsten Verrechnung rechtzeitig zu kündigen.
In der Schweiz gibt es grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe. Für ein Tradermacher-Abo heisst das: Ein automatischer Rücktritt innert 14 Tagen folgt nicht einfach aus dem Gesetz, sondern muss im Vertrag, auf der Bestellseite oder in den AGB angeboten werden.
Wenn Tradermacher tatsächlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumt, dann können Sie sich darauf stützen. Genau hier lohnt sich der Blick in die Bestellbestätigung und in die Angebotsseite, denn dort entscheidet sich, ob Sie nur kündigen oder zusätzlich wirksam widerrufen können.
Wenn nach einer rechtzeitigen Kündigung trotzdem belastet wird, reklamieren Sie zuerst direkt bei Tradermacher per E-Mail und verlangen Sie eine schriftliche Klärung mit Datum. Legen Sie Bestellmail, Kündigungsnachweis und Kontoauszug bei, damit der Fall nicht wegen fehlender Belege hängen bleibt.
Bleibt die Antwort aus oder ist sie ungenügend, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Auch das SECO bietet in Konsumententhemen nützliche Orientierung, besonders wenn es um irreführende Preisangaben oder problematische Vertragsgestaltung geht.
Für praktische Hilfe ist in der Schweiz vor allem die Stiftung für Konsumentenschutz relevant. Für amtliche Informationen zu Markt- und Konsumententhemen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft eine sinnvolle Zusatzstelle.
Wenn es um eine Kartenbeanstandung geht, ist aber nicht die SKS zuständig, sondern Ihre Bank oder der Kartenherausgeber. Melden Sie dort unberechtigte Abo-Belastungen möglichst innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Klare Kurzfassung: Die Kündigung bei Tradermacher wirkt eher machbar als kompliziert, aber die schwache Support-Lage macht den Prozess fehleranfällig. Eine Kontokündigung ist vorgesehen, doch fehlende Telefonnummer und kein Live-Chat erhöhen das Risiko, dass Rückfragen länger liegen bleiben.
Zu echten Nutzerbewertungen mit Sternen oder Zitaten liegen in den verifizierten Daten keine belastbaren Rezensionen vor. Deshalb stützt sich die Einschätzung hier auf die dokumentierten Problemfelder in der Schweiz: unzureichende Unterstützung beim Kündigungsprozess und Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Schwacher Support | häufig | keine rasche Antwort |
Kontaktprobleme | häufig | keine Telefonnummer |
Unklare Schritte | mittel | Kündigungspunkt schwer auffindbar |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
Verifizierte Daten | keine Gesamtwertung | 0 |
Wer frustriert ist, klickt oft zu schnell und hat danach keinen Beweis. Legen Sie vor der Kündigung den Bildschirmfoto Ihres aktiven Plans, das Rechnungsdatum und die beim Abschluss verwendete E-Mail-Adresse bereit.
Bei einer Fehlbelastung brauchen Sie mehr als nur den Satz «Ich habe doch gekündigt». Sammeln Sie die Transaktionsnummer, das Belastungsdatum, den genauen Betrag und wenn möglich den Bildschirmfoto der Kündigungsbestätigung.
Nach der Kündigung sollten Sie die Bestätigungsmail und Ihren Kontoauszug mindestens zwei Abrechnungszyklen lang aufbewahren. Das lohnt sich, weil Beanstandungen bei Karten in der Schweiz zeitnah eingereicht werden müssen.
Weil keine Telefonnummer und kein Live-Chat bekannt sind, läuft vieles schriftlich. Das macht schriftliche Belege zum wichtigsten Werkzeug, wenn Sie später nachweisen müssen, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist.
Achtung, da wird’s heikel, sobald nur noch Erinnerungen statt Nachweise vorhanden sind. Wer alles dokumentiert, hat bei Supportanfragen und bei einer allfälligen Kartenbeanstandung klar bessere Karten.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | vor nächster Verrechnung | keine Gebühr gefunden | einfach |
vor nächster Verrechnung | keine Gebühr gefunden | mittel | |
Einschreiben | 5 bis 10 Arbeitstage | keine Gebühr gefunden | höher, bester Nachweis |
Das Webkonto ist am schnellsten, solange die Kündigungsfunktion sichtbar ist. E-Mail ist sinnvoll als zusätzlicher schriftlicher Beleg, und die Post bleibt eine Option für Fälle, in denen Sie einen besonders klaren Zustellnachweis wollen.
Keinen Weg sollte man blind wählen. Entscheidend ist, dass Sie vor der nächsten Verrechnung handeln und am Schluss einen nachprüfbaren Nachweis mit Datum besitzen.
Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigung eingetroffen ist und welches Enddatum dort steht. Machen Sie zusätzlich einen Bildschirmfoto und setzen Sie einen Kalendereintrag auf den Tag nach der letzten erwarteten Leistung, damit Sie den Kontoauszug nochmals kontrollieren.
Beobachten Sie Ihr Zahlungsmittel mindestens zwei weitere Monatszyklen. Taucht doch nochmals eine Belastung auf, reklamieren Sie diese bei Tradermacher und nötigenfalls innert 30 Tagen nach Kartenabschluss auch bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wenn Sie nach der Kündigung eine andere Lösung suchen, kommen je nach Bedarf verschiedene Anbieter in Frage. Swissquote startet ab CHF 9 pro Trade, Cornèrtrader verlangt je nach Depotwert zwischen CHF 0 und CHF 280 pro Jahr, und Saxo Bank wirbt ohne Depotgebühren bei variablen Transaktionskosten.
Für sehr aktive Trader werden oft auch Interactive Brokers mit Preisen ab USD 0.50 pro Trade (ca. CHF 0.40) und DEGIRO mit sehr tiefen Handelsgebühren genannt. Das sind allerdings Broker-Plattformen und nicht direkt Inhaltsabos wie Tradermacher, also ein anderer Produkttyp.
Falls Sie Tradermacher schriftlich per Post kündigen möchten, ist folgende Adresse bekannt:
Schreiben Sie in den Brief Ihren vollständigen Namen, die Login-E-Mail, den gewünschten Kündigungstermin und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Versenden Sie den Brief nicht auf den letzten Drücker, sondern mit mindestens 5 bis 10 Arbeitstagen Reserve.
In den meisten Fällen dürfte die Kündigung direkt im Konto schneller gehen. Die Adresse ist vor allem dann nützlich, wenn das Online-Konto nicht zugänglich ist, der Support nicht reagiert oder Sie für einen Streitfall einen zusätzlichen schriftlichen Nachweis schaffen möchten.
Wenn Sie online kündigen und parallel per E-Mail nachfassen, haben Sie meist bereits eine solide Beleglage. Die Postadresse bleibt dann die Absicherung für Ausnahmefälle.
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