Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Kundinnen und Kunden merken erst bei der Kündigung, was sie bei Hostinger eigentlich abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust: Webhosting, Domains und Zusatzdienste laufen als wiederkehrende Abos, und die automatische Verlängerung bleibt aktiv, wenn man nicht rechtzeitig eingreift.
Hostinger ist ein internationaler Webhosting-Anbieter für Websites, E-Mail, WordPress, Cloud-Hosting und Domains. Laut den verfügbaren rechtlichen Angaben gelten für Verträge die Gesetze von Luxemburg, und die Bedingungen finden sich in den AGB von Hostinger "Services will auto-renew unless cancelled before the end of the current subscription period" (hostinger.com).
Bezahlt wird bei Hostinger vor allem für Hosting-Plätze, SSL, E-Mail-Konten, WordPress-Unterstützung und je nach Tarif für mehrere Websites oder Cloud-Ressourcen. Die gemeldeten Monatspreise beginnen bei CHF 2.79 für Premium und reichen bis CHF 27.89 für Cloud Enterprise, gültig gemäss Preisangaben bis 21.08.2027 (hostinger.com).
Wer eine Website betreibt, hat oft zusätzlich eine Domain, allenfalls E-Mail und Backups im Paket. Das ist wichtig für die Kündigung, weil das Abschalten eines Hosting-Abos nicht automatisch heisst, dass jede Domain oder jeder Zusatzdienst ebenfalls endet.
Für die Schweiz ist eine deutschsprachige Länderpräsenz vorhanden, etwa über Hostinger Schweiz und Hostinger Webhosting Schweiz. Die veröffentlichten Preise liegen in CHF vor, was für Schweizer Kundinnen und Kunden ein Plus ist.
Weniger angenehm ist der Support-Alltag. Aus den vorliegenden Hinweisen geht hervor, dass der Live-Chat rund um die Uhr verfügbar ist, aber Nutzer aus der Schweiz berichten teils, dass der Support oft nur auf Englisch läuft. Gerade bei Rückerstattungen oder Belastungen nach der Kündigung wird das rasch zur Abo-Falle.
Viele haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren oder später keine Belege mehr zu haben. Darum sollten Sie vor dem Klick auf Kündigen drei Dinge sichern: die nächste Abrechnung, den genauen Produktnamen und eine Kopie Ihrer Daten.
Öffnen Sie Ihr Konto und notieren Sie das Ablaufdatum des betroffenen Dienstes im Bereich Abrechnung. Machen Sie zusätzlich Bildschirmfotos vom aktiven Tarif, von der automatischen Verlängerung und von allfälligen Domains, denn genau dort passieren spätere Missverständnisse am häufigsten.
Die offizielle Kündigung läuft primär im Konto. Laut Hostinger sollen Sie sich einloggen, zum Bereich Abrechnung gehen, den betroffenen Dienst auswählen und den Kündigungsschritten folgen (hostinger.com).
Praktisch heisst das meist: Einloggen, Abrechnung öffnen, den gewünschten Dienst anklicken, Verlängerung oder Kündigung auswählen und die Bestätigung abschliessen. Wenn eine Angebotsseite oder Rückhalte-Seite erscheint, lesen Sie genau, ob Sie nur die automatische Verlängerung deaktivieren oder den Dienst vollständig beenden. Die Kündigung ist laut Recherche nicht absichtlich versteckt, aber nicht immer intuitiv.
Wenn Sie nicht direkt weiterkommen, öffnen Sie parallel die Hilfeseite Hostinger Hilfe und Webhosting. Dort gelangen Sie auch zum Live-Chat, der laut den verfügbaren Angaben 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar ist.
Ein Telefon für die Kündigung ist nicht angegeben. E-Mail wird ebenfalls nicht als klarer Standardkanal genannt, der Support läuft typischerweise über den Live-Chat auf der Website, und dieser ist gemäss den vorliegenden Angaben rund um die Uhr verfügbar.
Wenn Ihr Fall heikel ist, etwa bei einer Belastung trotz deaktivierter Verlängerung, lohnt sich zusätzlich eine schriftliche Nachricht im Chat mit Bitte um schriftliche Bestätigung. Speichern Sie den Chat-Verlauf sofort. Für Leute, die auf Nummer sicher gehen wollen, ist auch ein Brief an die bekannte Adresse in Zypern möglich; statt klassischer Post nutzen manche dafür einen digitalen Zustelldienst wie Postclic, der Versand, Empfang und Öffnung protokolliert.
Die verfügbare Adresse für formelle Schreiben lautet:
Der Postweg ist bei Hostinger nicht der schnellste Weg, aber als zusätzlicher Nachweis sinnvoll, wenn es um Rückerstattung oder eine bestrittene Verlängerung geht.
Viele befürchten, dass die Website sofort offline geht. Bei Abo-Diensten wie Hostinger bedeutet eine rechtzeitige Kündigung in der Regel, dass die automatische Verlängerung stoppt und der Dienst bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit aktiv bleibt; die AGB sprechen davon, dass Dienste automatisch verlängert werden, wenn nicht vor Ende der laufenden Periode gekündigt wird (hostinger.com).
Wenn Ihr Tarif also etwa am 31. März abläuft und Sie am 10. März kündigen, sollten Sie den Zugang normalerweise bis zum 31. März behalten. Entscheidend ist aber, was im Konto nach der Kündigung angezeigt wird. Prüfen Sie sofort, ob dort ein Enddatum steht.
Wenn Sie nichts tun, verlängert sich Hostinger automatisch um die nächste Aboperiode. Gerade bei längeren Paketen kann das teuer werden, vor allem wenn man ein Hosting nur für ein Projekt oder eine Testseite gebraucht hat.
Zu den Daten sagt Hostinger, dass Nutzerdaten nach der Kündigung noch für eine begrenzte Zeit gemäss rechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden, bevor sie entfernt werden (hostinger.com). Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf. Exportieren Sie Dateien, Datenbanken und E-Mails vor der Kündigung selbst, denn nach Ablauf des Dienstes kann der Zugriff rasch weg sein.
Wer nach der Kündigung noch Geld zurück will, ist oft verunsichert. Bei Hostinger ist die zentrale Zahl klar: Produkte können nur zurückerstattet werden, wenn sie innerhalb von 30 Tagen ab Transaktionsdatum storniert werden (hostinger.com).
Noch wichtiger ist der zweite Punkt: Nach diesen ersten 30 Tagen gibt es laut Richtlinie keine Rückerstattung mehr für ungenutzte Restzeit. Das heisst in der Praxis, dass Hostinger nach Ablauf der 30 Tage normalerweise keine anteilige Rückzahlung für verbleibende Monate leistet.
Am schnellsten geht es über das Konto und den Live-Chat. Halten Sie Rechnungsnummer, Zahlungsdatum, Betrag und den genauen Dienst bereit. Bei einem Abrechnungsfehler nennt Hostinger ausdrücklich die Möglichkeit, den Support zu kontaktieren; eine Rückerstattung hängt dann vom Einzelfall ab (hostinger.com).
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für normale Online-Abos. Wenn Hostinger aber selbst eine 30-Tage-Rückerstattung zusichert, können Sie sich genau auf diese Zusage stützen. Das ist bei Hostinger oft wirksamer als ein allgemeiner Verweis auf Online-Käufe.
Wenn trotz Kündigung nochmals belastet wird, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz erfolgt das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist Ihre Bank oder der Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard, nicht eine spezielle staatliche Chargeback-Stelle.
Der wichtigste Satz in den AGB lautet: "Services will auto-renew unless cancelled before the end of the current subscription period" (hostinger.com). Wer also nur das Projekt beendet, aber das Abo im Konto aktiv lässt, zahlt bei Fälligkeit erneut.
Die Bindungsdauer variiert je nach Dienst, beträgt aber laut den verfügbaren Angaben oft mindestens einen Monat. Das ist fairer als bei langen Jahresbindungen, aber nur dann, wenn Sie den nächsten Belastungstermin sauber im Blick haben.
Hostinger erwähnt, dass Probeangebote zeitlich begrenzt sind und später in ein bezahltes Angebot übergehen können, sobald Zahlungsdaten hinterlegt werden. Gerade bei Testprojekten ist das eine klassische Stelle, an der man die Kündigung vergisst.
Für den Vertrag gilt laut AGB das Recht von Luxemburg, und Streitigkeiten sollen zunächst verhandelt und sonst vor Gerichten in Luxemburg geklärt werden (hostinger.com). Für Schweizer Kundinnen und Kunden heisst das vor allem: lieber früh dokumentieren und Konflikte direkt über Support, Bank und Konsumentenschutz lösen, statt auf einen formellen Streit zu setzen.
Tarif | Preis in CHF | Periode | Hauptfunktionen |
|---|---|---|---|
Premium | CHF 2.79 | Monatlich | 1 Website, SSL, 10 E-Mail |
Unbegrenzt | CHF 3.79 | Monatlich | Unbegrenzt Websites, SSL, E-Mail |
Cloud Startup | CHF 7.49 | Monatlich | Cloud-Hosting, schneller, mehrere Websites |
Cloud Professional | CHF 13.99 | Monatlich | Mehr Ressourcen, mehr Verkehr |
Cloud Enterprise | CHF 27.89 | Monatlich | Für grosse Projekte |
Der günstigste gemeldete Tarif ist Premium für CHF 2.79 pro Monat, der teuerste Cloud Enterprise für CHF 27.89 pro Monat (hostinger.com). Dazwischen ist Unbegrenzt für viele kleine Firmen oft die interessanteste Stufe, weil der Aufpreis von CHF 1.00 gegenüber Premium mehrere Websites ermöglicht.
Achtung bei der Bewertung: Ein tiefer Einstiegspreis heisst nicht automatisch tiefe Gesamtkosten. Einzelne Nutzerbeschwerden betreffen hohe Domain-Verlängerungen. Wer nur eine einfache Website betreibt, sollte prüfen, ob ein grösseres Cloud-Paket das Geld wirklich wert ist oder ob die Mehrleistung im Alltag kaum spürbar ist.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für normale Online-Käufe oder online abgeschlossene Hosting-Abos. Für Hostinger heisst das: Entscheidend sind in erster Linie die AGB und die zugesagte 30-Tage-Rückerstattung, nicht ein automatisches Rücktrittsrecht wie manche es aus dem Ausland kennen.
Wenn keine klare Kündigungsfrist im Vertrag stehen würde, wäre bei monatlichen Abos oft eine Frist von einem Monat auf Ende der Zahlungsperiode nach Art. 266c OR ein brauchbarer Anhaltspunkt. Bei Hostinger ist der praktisch wichtigere Punkt aber die automatische Verlängerung vor Ende der laufenden Periode.
Wenn Hostinger nach Ihrer Kündigung weiter abbucht oder die 30-Tage-Rückerstattung ablehnt, beginnen Sie mit einer schriftlichen Beschwerde im Live-Chat und sichern Sie die Antwort. Setzen Sie eine kurze Frist von 7 Tagen und legen Sie Rechnung, Kündigungsbestätigung und Kontoauszug bei.
Wenn das nichts bringt, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder beim SECO Informationen zu Konsumententhemen prüfen. Bei Kartenbelastungen trotz Kündigung folgt als nächster Schritt die Beanstandung bei der kartenausgebenden Bank.
Für Hostinger-Fälle in der Schweiz sind vor allem SKS, SECO und Ihre Bank praktisch relevant. Die offizielle Rechtsgrundlage von Hostinger finden Sie hier: Hostinger AGB Schweiz.
Bei Hostinger selbst gibt es keine bekannte Schweizer Kündigungsadresse. Darum ist saubere Dokumentation in der Schweiz besonders wichtig.
Das Bild ist klar negativ: 5 von 5 erfassten einzigartigen Bewertungen zur Kündigung oder Rückerstattung sind negativ. Das deutet darauf hin, dass die Kündigung technisch möglich ist, im Streitfall aber häufig als mühsam erlebt wird.
Wiederkehrende Themen sind Belastungen nach der Kündigung, Frust über Rückerstattungen und Sprachprobleme im Support. Positiv lässt sich immerhin sagen: Ein klarer Konto-Weg zur Kündigung ist vorhanden, und es wurde kein gezielt verstecktes Kündigungsmuster identifiziert.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Rückerstattung | 2 von 5 | Frist streitig |
Kündigung schwer | 2 von 5 | Robot-Antworten |
Belastung danach | 1 von 5 | Karte belastet |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | Negativ | 5 |
Wenn Sie frustriert sind, klickt man schnell zu früh und vergisst die Nachweise. Für Hostinger sollten Sie vor der Kündigung mindestens vier Dinge sichern: Tarifname, Rechnungsdatum, Zahlungsbeleg und Stand der automatischen Verlängerung.
Nach dem Absenden zählen vor allem Bestätigungen. Speichern Sie die Kündigungsseite als Bildschirmfoto und legen Sie auch allfällige Chat-Protokolle ab, idealerweise mit Datum und Uhrzeit.
Ein häufiger Fehler ist, nur die Website nicht mehr zu nutzen, aber Hostinger nicht aktiv zu kündigen. Weil die Verlängerung automatisch läuft, reicht Untätigkeit nicht aus. Genau so entstehen viele unerwartete Belastungen.
Der zweite Fehler ist die Hoffnung auf eine anteilige Rückerstattung nach Monaten. Bei Hostinger gilt die 30-Tage-Regel, danach wird ungenutzte Zeit laut Richtlinie nicht erstattet. Wer am 45. Tag kündigt, spart die nächste Verlängerung, bekommt aber normalerweise nichts zurück.
Prüfen Sie nach jedem Kündigungsschritt, ob wirklich ein Enddatum oder eine deaktivierte Verlängerung angezeigt wird. Ein Nutzerbericht über eine Kartenbelastung trotz ausgeschalteter Verlängerung zeigt, dass man bei Hostinger besser doppelt kontrolliert als später mit der Bank streitet.
Wenn der Support unklar antwortet oder nur Standardtexte sendet, formulieren Sie knapp und konkret: Dienstname, Rechnungsnummer, Kündigungsdatum und Ihre Forderung in einem Satz. Das spart im Chat oft mehrere Runden.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web-Konto | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
Live-Chat | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Briefpost | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine Gebühr gefunden | Höher, aber guter Nachweis |
Am schnellsten ist die Kündigung direkt im Hostinger-Konto. Für heikle Fälle mit Rückerstattung oder einer bestrittenen Verlängerung ist zusätzlicher Nachweis über Chat oder Brief sinnvoll, weil Sie dann neben dem Kontostatus noch ein zweites Beweisstück haben.
Ein App-Store- oder Google-Play-Weg ist hier nicht der Schwerpunkt. Hostinger ist in diesem Fall vor allem ein Hosting-Dienst mit Kontoverwaltung über die Website, nicht ein typisches Handy-Abo.
Viele sind erst beruhigt, wenn nach der Kündigung wirklich nichts mehr verrechnet wird. Darum sollten Sie direkt nach dem letzten Klick kontrollieren, ob im Konto eine Bestätigung, ein Enddatum oder eine deaktivierte Verlängerung sichtbar ist.
Setzen Sie zusätzlich 3 Kalendereinträge: 7 Tage vor der nächsten geplanten Belastung, am Belastungstag selbst und 30 Tage nach dem letzten Kontoauszug. So übersehen Sie keine Abbuchung.
Kontrollieren Sie Ihren Karten- oder Bankauszug mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus lang. Taucht trotz Kündigung nochmals eine Belastung auf, reklamieren Sie die Kartentransaktion in der Schweiz in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank.
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, kommen etwa netcup mit €3.25 (CHF 3.05) pro Monat, manitu mit €2.50 (CHF 2.35) pro Monat oder IONOS mit €6.00 (CHF 5.65) pro Monat infrage. Das sind nur Richtwerte aus den vorliegenden Daten; für kleine Projekte sind oft die günstigeren Tarife ausreichend.
Für die Schweiz wurde keine eigene Hostinger-Kündigungsadresse gefunden. Wenn Sie zusätzlich zum Online-Weg schriftlich kündigen wollen, ist die verfügbare Adresse in Zypern die praktikabelste Option.
Die bekannte Anschrift lautet:
Schreiben Sie im Brief Ihren Dienstnamen, die hinterlegte E-Mail-Adresse, das Kündigungsdatum und den Wunsch nach Bestätigung. Für den normalen Fall reicht die Kündigung im Konto, doch bei Streit um eine Belastung kann ein formeller Zusatznachweis helfen.
Wenn Sie nur die automatische Verlängerung rechtzeitig stoppen möchten und im Konto eine klare Bestätigung erhalten, genügt der Online-Weg in der Regel. Dann lohnt sich ein Brief kaum, vor allem bei günstigen Tarifen wie CHF 2.79 oder CHF 3.79 pro Monat.
Anders sieht es aus, wenn es bereits eine unklare Abbuchung, einen Rückerstattungsstreit oder fehlende Reaktion des Supports gibt. Dann sollten Sie alle Belege bündeln und auf Nummer sicher gehen.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.