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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Börsenmedien bietet Finanznachrichten, Analysen und Magazinabos rund um Aktien, Fonds und Kapitalmarkt. Im Abo-Umfeld tauchen besonders Titel wie DER AKTIONÄR und Börse Online auf, die über Börsenmedien vermarktet werden. Offizielle Grundlagen zu Abo-Bedingungen und Kündigung finden sich auf der Hauptseite und in den AGB von Börsenmedien ("Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat..." auf boersenmedien.com).
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz ist vor allem relevant, dass Börsenmedien Preise in CHF ausweist und Lieferungen in die Schweiz anbietet. Beim Jahresabo von BÖRSE ONLINE werden etwa 338,60 CHF für 52 Ausgaben genannt, inklusive portofreier Lieferung in die Schweiz und nach Liechtenstein (boersenmedien.de). Das zeigt klar: Hier geht es nicht nur um ein digitales Portal, sondern oft um ein klassisches, wiederkehrendes Magazinabo.
Viele zahlen bei Börsenmedien nicht bloss für einzelne Hefte, sondern für laufenden Zugang zu Ausgaben, Analysen und teils Zusatzinhalten. Beim Jahresabo von DER AKTIONÄR sind 52 Ausgaben sowie der Zugang zu Plus-Artikeln enthalten, zum Preis von 375,00 CHF (boersenmedien.de). Wer nur kurz testen will, findet auch Probeangebote wie 4 Ausgaben für 9,90 CHF.
Gerade hier beginnt oft der Frust: Wer die Verlängerung übersieht, zahlt weiter. Laut AGB verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen Monat, wenn nicht 4 Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird (boersenmedien.com). Das ist keine klassische Abo-Falle, aber man muss die Frist sauber im Kalender haben.
Für die Schweiz gibt es konkrete Preisangaben in CHF, was für Transparenz spricht. Beispiele sind das BÖRSE ONLINE Jahresabo für 338,60 CHF und das Halbjahresabo für 254,90 CHF. Gleichzeitig steht in den Bedingungen, dass die Mindestlaufzeit je nach gewähltem Abonnement mindestens 1 Monat beträgt und dass sich die Preise bei Verlängerung ändern können (boersenmedien.com, boersenmedien.de).
Typische Probleme aus der Praxis sind unklare Kündigungseinstellungen und automatische Abbuchungen nach der Kündigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft schon beim Abschluss, ob es sich um ein Probeabo, ein Halbjahresabo oder ein Jahresabo handelt. Das lohnt sich, weil die Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Laufzeitende bei kurzen Testphasen schnell verpasst ist.
Viele Börsenmedien-Mitglieder ärgern sich erst nachher, wenn trotz Kündigung nochmals abgebucht wird oder die Bestätigung fehlt. Schauen Sie deshalb vor dem Absenden auf Ihren aktuellen Tarif, das Enddatum der Laufzeit und die letzte Zahlung. Ein Screenshot Ihres Kontos und der Abo-Seite spart später viel Zeit.
Notieren Sie Ihren vollständigen Namen, die bei Börsenmedien hinterlegte E-Mail-Adresse und wenn möglich eine Kundennummer oder Bestellnummer. Wer ein Printabo wie BÖRSE ONLINE oder DER AKTIONÄR nutzt, sollte zusätzlich die Lieferadresse festhalten. Genau diese Angaben braucht der Support meist, um die Kündigung rasch zuzuordnen.
Wenn die Schritte im Konto nicht klar sichtbar sind, ist das besonders mühsam. Laut Anbieter kann der Besteller das Abonnement in Textform, per E-Mail oder über den bereitgestellten Kündigungsbutton kündigen (boersenmedien.com). Der schnellste Weg ist deshalb meist das eigene Konto auf der Webseite von Börsenmedien.
Der genaue Klickpfad wird öffentlich nicht im Detail beschrieben, aber in der Praxis sollten Sie nach Bereichen wie Mein Konto, Abonnement, Verträge oder Kündigen suchen. Wenn ein Kündigungsbutton vorhanden ist, nutzen Sie ihn direkt und speichern sofort die Bestätigungsseite als Bild oder PDF. Hilfe-Seiten und Kontaktinfos finden Sie unter Kontakt von Börsenmedien.
Falls Sie im Konto nur allgemeine Einstellungen sehen, brechen Sie nicht ab. Öffnen Sie zusätzlich die FAQ unter der Hilfeseite und schicken Sie die Kündigung parallel per E-Mail. Gerade bei unklar sichtbaren Einstellungen ist diese Doppelspur oft der einfachste Weg, um Diskussionen über Fristen zu vermeiden.
Wer sich über das Konto unsicher fühlt, kann Börsenmedien auch per E-Mail kündigen. Die Supportadresse lautet [email protected], die Telefonhotline +49 9221 9051-110, erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr (boersenmedien.de). Am Telefon würde ich nur nachfragen, ob Ihre Nachricht angekommen ist. Die eigentliche Kündigung sollte schriftlich bleiben.
In die E-Mail gehören mindestens Name, Adresse, Abo-Titel, Kundennummer und der klare Satz, dass Sie Ihr Börsenmedien-Abo zum nächstmöglichen Termin kündigen. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum. Genau daran hapert es laut Erfahrungsberichten häufig.
Falls Sie einen Brief schicken möchten, nutzen Sie die im Servicekontext genannte Kündigungsadresse in Zürich. Für Leute, die lieber einen Zustellnachweis haben, gibt es neben dem klassischen Einschreiben auch digitale Zustelllösungen wie Postclic mit Zeitstempel und Sendungsnachweis. Das ist praktisch, wenn Sie nicht extra an den Postschalter wollen.
Eine gute Kündigung ist kurz und eindeutig. Schreiben Sie nicht bloss, dass Sie keine weiteren Hefte möchten, sondern nennen Sie das konkrete Produkt, etwa DER AKTIONÄR Jahresabo oder BÖRSE ONLINE Halbjahresabo. Sonst drohen Rückfragen und die Frist läuft weiter.
Viele haben Angst, dass sie nach dem Klick auf Kündigen sofort alles verlieren. Bei Börsenmedien ist entscheidend, dass die Kündigung in der Regel zum Ende der aktuellen Laufzeit wirkt. Wenn Ihr Abo also noch bis zum 31. Oktober bezahlt ist, bleibt der Zugang oder die Lieferung üblicherweise bis zu diesem Datum bestehen.
Genau deshalb sollten Sie in der Bestätigung immer das Enddatum prüfen. Fehlt dieses Datum, fragen Sie sofort nach. So vermeiden Sie den häufigen Streitpunkt, ob die Kündigung rechtzeitig vor der Verlängerung eingegangen ist.
Laut AGB verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen Monat, wenn nicht 4 Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird (boersenmedien.com). Bei einem Jahresabo ist das heikel, weil die Frist schon rund einen Monat vor dem Endtermin abläuft. Wer erst in der letzten Woche reagiert, ist meist zu spät dran.
Zur Datenspeicherung sagt Börsenmedien nur allgemein, dass die aktuelle Datenschutzerklärung die Aufbewahrung regelt (boersenmedien.com). Exportfunktionen für persönliche Daten oder Leselisten werden nicht konkret erklärt. Speichern Sie daher vor der Kündigung alles, was Sie später noch brauchen, etwa Rechnungen oder Bestellbestätigungen.
Wer bereits bezahlt hat, sorgt sich oft um eine ausbleibende Rückzahlung. Börsenmedien nennt beim Widerruf eine klare Regel: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, müssen alle erhaltenen Zahlungen einschliesslich Lieferkosten unverzüglich zurückgezahlt werden (boersenmedien.com). Zusatzkosten für besondere Liefermethoden sind davon ausgenommen.
Für normale Kündigungen steht hingegen keine generelle anteilige Rückerstattung für ungenutzte Restzeiten im Vordergrund. Aus den verfügbaren Angaben ergibt sich eher: Bei Fehlerzahlungen wird der Betrag zurückerstattet, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart (boersenmedien.com). Wer nur vorzeitig aus dem laufenden Abo aussteigen will, hat damit nicht automatisch Anspruch auf Geld zurück.
Hier wird es oft missverstanden: In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlineverträge. Börsenmedien gewährt laut seinen Unterlagen aber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen (boersenmedien.com). Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist das ein freiwillig oder aus dem Vertragsmodell übernommener Vorteil, nicht die schweizerische Standardregel.
Wenn Sie also online ein Börsenmedien-Abo abgeschlossen haben, können Sie sich auf diese 14 Tage berufen, solange Ihr Fall unter die Widerrufsbelehrung des Anbieters fällt. Handeln Sie rasch und schriftlich. Warten Sie nicht erst bis zur nächsten Rechnung.
Schicken Sie Ihre Anfrage an [email protected] und nennen Sie Datum des Abschlusses, Betrag, Zahlungsmethode und den Grund. Bei Fehlerabbuchungen legen Sie am besten einen Screenshot des Kontoauszugs bei. Wer innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen keine klare Antwort erhält, ruft unter +49 9221 9051-110 nach.
Wenn nach einer bestätigten Kündigung trotzdem belastet wurde, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. Das geschieht meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist die kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard, nicht eine separate staatliche Stelle.
In den AGB von Börsenmedien stehen die Punkte, die in der Praxis am meisten zählen. Das Abo verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn nicht 4 Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit beträgt laut Angaben mindestens 1 Monat, abhängig vom gewählten Angebot (boersenmedien.com).
Informationen über kostenlose Testjahre wurden nicht gefunden. Das ist hilfreich, weil Sie nicht mit versteckten Gratisjahren rechnen müssen. Probeangebote wie 4 Ausgaben für 9,90 CHF sind trotzdem zeitlich begrenzte Einstiegsangebote und sollten gleich nach Abschluss im Kalender markiert werden.
Börsenmedien hält in den AGB fest, dass deutsches Recht gilt und Streitigkeiten vor einem deutschen Gericht beigelegt werden können (boersenmedien.com). Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz heisst das vor allem: Die Abo-Bedingungen des Anbieters sind zentral, besonders bei Fristen und Verlängerung.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt laut Bedingungen unberührt. Wenn es also gravierende Probleme gibt, etwa fortgesetzte Fehlbelastungen trotz klarer Kündigung, lohnt sich eine schriftliche Eskalation mit Belegen. Ohne Dokumentation ist das mühsam durchzusetzen.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
BÖRSE ONLINE Jahresabo | 338,60 CHF | Jährlich | 52 Ausgaben, 3 Monate gratis, Schweiz-Lieferung |
Börse Online Halbjahresabo | 254,90 CHF | Halbjährlich | 52 Ausgaben, 1 Monat gratis |
DER AKTIONÄR Jahresabo | 375,00 CHF | Jährlich | 52 Ausgaben, Plus-Artikel |
DER AKTIONÄR Probeabo | 9,90 CHF | 4 Ausgaben | Alle Inhalte für 4 Ausgaben |
Am teuersten in dieser Auswahl ist das DER AKTIONÄR Jahresabo mit 375,00 CHF. Am günstigsten wirkt das Probeabo für 9,90 CHF, doch genau solche Einstiegsangebote führen oft dazu, dass man die Verlängerung vergisst. Das Halbjahresabo von Börse Online kostet 254,90 CHF und liegt damit im Verhältnis hoch, wenn man nur kurz lesen will.
Preishinweise nennen zudem, dass eine Verlängerung zu anderen Preisen erfolgen kann (boersenmedien.de). Wenn Sie Ihr Abo seit längerem laufen lassen, vergleichen Sie Ihren aktuellen Preis mit dem Neuangebot. Das lohnt sich häufig mehr als ein stillschweigendes Weiterlaufen.
Viele erwarten ein automatisches 14-Tage-Rückgaberecht wie im Ausland. In der Schweiz gibt es aber grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch geschlossene Verträge. Bei Börsenmedien ist deshalb vor allem entscheidend, was in den AGB und in der Widerrufsbelehrung des Anbieters steht.
Ausnahmen gibt es bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Obligationenrecht und teils bei Telefonverträgen über 100 CHF in Überrumpelungssituationen. Für ein regulär online abgeschlossenes Börsenmedien-Abo hilft Ihnen das meist nicht direkt. Umso wichtiger ist die vom Anbieter genannte 14-Tage-Widerrufsfrist.
Wenn Börsenmedien Ihre fristgerechte Kündigung nicht bestätigt oder trotz Bestätigung weiter abbucht, sammeln Sie zuerst Belege. Danach reklamieren Sie schriftlich beim Anbieter mit Datum, Betrag und Kopie der Kündigung. Bleibt die Sache offen, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder Informationen des SECO nutzen.
Für Kartenbelastungen nach der Kündigung wenden Sie sich zusätzlich an Ihre Bank. Eine Beanstandung der Kartentransaktion sollte in der Regel innert 30 Tagen nach Kartenabschluss erfolgen. Das ist oft wirksamer als tagelanges Warten auf eine Antwort des Supports.
Das Bild ist klar: 1 positive und 5 negative Rückmeldungen ergeben einen eher schwierigen Kündigungseindruck. Hauptthemen sind verwirrende Informationen, fehlende oder verspätete Bestätigungen und Belastungen nach der Kündigung. Das deckt sich mit den lokalen Problemen rund um schlecht sichtbare Kündigungseinstellungen und automatische Abbuchungen.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Bestätigung fehlt | 2 von 6 | Mehrfach nachhaken nötig |
Belastung nach Kündigung | 2 von 6 | Rechnung trotz Kündigung |
Verwirrende Infos | 1 von 6 | Support freundlich, Ablauf unklar |
Rückerstattung dauert | 1 von 6 | Wochenlange Wartezeit |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
Forum | 4 von 5 | 1 |
TrustPilot | 1 bis 2 von 5 | 3 |
Negativ | 2 |
Wer später eine Fehlbelastung reklamieren muss, braucht saubere Unterlagen. Speichern Sie vor der Kündigung den Screenshot der Abo-Seite, die letzte Rechnung und den Nachweis der letzten Zahlung. Ohne diese Belege wird es bei Rückfragen unnötig zäh.
Viele löschen die Bestätigungsmail zu früh und stehen später ohne Nachweis da. Heben Sie deshalb die versendete E-Mail, die automatische Empfangsbestätigung und die eigentliche Kündigungsbestätigung getrennt auf. Ein PDF der Nachricht mit Datum ist ideal.
Kontrollieren Sie anschliessend noch 1 bis 2 Abrechnungsperioden lang Ihren Kontoauszug. Wenn Ihr Abo am Monatsende ausläuft, prüfen Sie insbesondere die nächste reguläre Belastung sehr genau. Genau dort passieren erfahrungsgemäss die meisten Überraschungen.
Der erste grosse Fehler ist eine zu späte Kündigung. Weil Börsenmedien 4 Wochen vor Ende der Laufzeit verlangt, reicht eine Kündigung in letzter Minute oft nicht. Bei einem Jahresabo kann das einen zusätzlichen Monat oder mehr kosten.
Der zweite Fehler ist eine unklare Nachricht ohne Abo-Bezeichnung. Wenn Sie nur schreiben, dass Sie kündigen möchten, kann der Support Rückfragen stellen. Der dritte Fehler ist das Vertrauen auf ein Telefonat ohne schriftlichen Nachweis. Freundlicher Support nützt wenig, wenn später keine Bestätigung vorliegt.
Ein typischer Fall: Sie kündigen am Telefon am Freitag, erhalten aber keine E-Mail. Zwei Wochen später ist die Frist vorbei und das Abo verlängert sich. Lösung: Noch am selben Tag eine E-Mail an [email protected] senden und Bestätigung verlangen.
Ein anderer Fall: Nach bestätigter Kündigung kommt trotzdem eine Rechnung. Dann antworten Sie direkt auf die Bestätigung, hängen den Kontoauszug an und setzen eine kurze Frist von 7 Tagen zur Klärung. Wenn die Belastung schon auf der Karte ist, reklamieren Sie zusätzlich bei Ihrer Bank. Achtung, da wird's heikel, wenn man zu lange zuwartet.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web oder Konto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel | |
Google Play | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Am wenigsten Reibung gibt es meist über Konto oder E-Mail, sofern Sie sofort einen Nachweis sichern. Der Briefweg ist langsamer, aber bei Friststreitigkeiten nützlich. Einen separaten Nachweis für Abo-Abschlüsse über Google Play konnte ich nicht verifizieren, doch falls Ihr Kauf tatsächlich über eine Plattform lief, müssen Sie immer dort kündigen, wo Sie abgeschlossen haben.
Keine Kündigungsgebühr wurde in den AGB gefunden. Das heisst aber nicht, dass laufende Zahlungen sofort stoppen. Massgebend bleibt das Ende Ihrer aktuellen Laufzeit.
Speichern Sie die Bestätigung und setzen Sie sich eine Erinnerung 7 Tage vor der nächsten erwarteten Abbuchung. Prüfen Sie dann Konto oder Kreditkarte nochmals. Wenn kein Enddatum in der Bestätigung steht, fragen Sie sofort nach.
Bei unberechtigten Belastungen nach der Kündigung können Sie in der Schweiz eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank verlangen. Üblich ist eine Frist von rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist Ihre Bank unter den Regeln von Visa oder Mastercard und unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts sowie der FINMA.
Wenn Sie nach der Kündigung weiter Finanzinformationen suchen, kommen etwa Finanztreff mit kostenlosem Zugang und Premium-Funktionen ab 50 CHF pro Jahr, OnVista mit Analysewerkzeugen oder Börsen Zeitung ab 300 CHF pro Jahr infrage. Wer einfach nur weniger zahlen will, fährt mit einem kostenlosen Marktportal oft besser als mit einem teuren Jahresabo.
Wenn Sie Börsenmedien schriftlich per Post kündigen möchten, nutzen Sie die im Servicekontext genannte Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, das genaue Abo und den Kündigungswunsch zum nächstmöglichen Termin dazu. Legen Sie wenn möglich auch Ihre Kundennummer bei.
Parallel zur Postsendung können Sie Ihre Kündigung auch per E-Mail an [email protected] schicken. Für Rückfragen steht die Telefonnummer +49 9221 9051-110 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr zur Verfügung (boersenmedien.de).
Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, kombinieren Sie zwei Wege, etwa E-Mail plus Brief. So senken Sie das Risiko, dass eine Kündigung irgendwo hängen bleibt oder erst verspätet erfasst wird.
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