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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Wer Der Bund kündigen will, ist oft schon genervt, weil unklar ist, ob ein Digital-Abo, ein Print-Abo oder ein In-App-Kauf vorliegt. Genau diese Unterscheidung ist bei Der Bund entscheidend, weil die Kündigung je nach Abschluss über das Konto, den App Store oder Google Play läuft.
Der Bund ist eine Schweizer Tageszeitung mit Sitz in Bern. Das Angebot umfasst Print, E-Paper, Website und App. Die Verwaltung der Abos läuft über das Helpcenter und den Bereich «Mein Konto» auf den eigenen Seiten von Der Bund "Abo verwalten im Konto" (helpcenter.derbund.ch).
Bezahlt wird bei Der Bund vor allem für laufenden Zugang zu journalistischen Inhalten. Je nach Abo gehören die gedruckte Ausgabe von Montag bis Samstag, die News-App, das E-Paper ab 5 Uhr und bei gewissen Paketen auch DAS MAGAZIN dazu "Leistungsübersicht und Preise" (mehr.derbund.ch).
Beim Digital-Abo sind laut Preisübersicht sogar zwei Benutzerkonten enthalten. Beim Kombiangebot mit SonntagsZeitung kommt zusätzlich die Sonntagsausgabe im Briefkasten und als E-Paper dazu. Wer nur gelegentlich Artikel liest, zahlt für ein Vollabo unter Umständen mehr, als sich im Alltag lohnt.
In der Schweiz verlängern sich laut den verfügbaren Abo-Bedingungen alle Abos von Der Bund automatisch nach Ablauf der Laufzeit "Alle Abos verlängern sich automatisch" (helpcenter.derbund.ch). Das ist der Punkt, an dem viele in eine Abo-Falle tappen, besonders nach einem Probeabo.
Ein kostenloses Probeabo kann einmalig bezogen werden und wird nach Ablauf kostenpflichtig, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird "Probeabo wird kostenpflichtig weitergeführt" (helpcenter.derbund.ch). Eine vorzeitige Beendigung während der laufenden Periode ist laut den vorliegenden Angaben nicht vorgesehen, und eine Rückerstattung nach Kündigung gibt es grundsätzlich nicht.
Viele Der Bund-Abonnentinnen und Abonnenten sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder nachher doch nochmals belastet werden. Darum sollten Sie vor dem Kündigen drei Dinge sichern: einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Pakets, das nächste Rechnungsdatum und den Beleg, über welchen Kanal Sie das Abo abgeschlossen haben.
Schauen Sie im Konto nach, ob Ihr Abo direkt bei Der Bund läuft oder ob es über den App Store beziehungsweise Google Play gekauft wurde. Das ist wichtig, weil eine Kündigung am falschen Ort oft wirkungslos bleibt. Wer in der App gekauft hat, muss auch dort kündigen "In der App gekauftes Abo über Store kündigen" (helpcenter.derbund.ch).
Wenn Ihr Abo direkt bei Der Bund abgeschlossen wurde, ist der schnellste Weg der Bereich «Mein Konto». Laut Helpcenter können Sie sich dort anmelden, Ihr Abo verwalten und kündigen "Melden Sie sich in Ihrem 'Mein Konto' an" (helpcenter.derbund.ch).
Der praktische Klickpfad lautet in der Regel: Website von Der Bund öffnen, anmelden, «Mein Konto» wählen, Abo-Verwaltung öffnen und dort die Kündigungsoption suchen. Achtung, da wird’s heikel: Es gibt Hinweise, dass die Kündigungsfunktion im Benutzerkonto nicht besonders prominent platziert ist. Klicken Sie sich also konsequent bis zur Abschlussbestätigung durch und brechen Sie nicht bei einer Angebotsseite ab.
Hilfreich ist die offizielle Hilfeseite von Der Bund zur Abo-Verwaltung. Dort finden Sie den Zugang zum Themenbereich Abonnemente und die Erklärung zur Verwaltung "Abonnemente und Verwaltung" (helpcenter.derbund.ch).
Wenn Sie Der Bund in der iPhone-App abgeschlossen haben, läuft die Kündigung nicht über die Website von Der Bund, sondern über den App Store. Öffnen Sie auf dem iPhone den App Store, tippen Sie auf Ihr Konto, gehen Sie zu den Abonnements und wählen Sie Der Bund zum Beenden aus "App Store-Kündigung für in der App gekauftes Abo" (helpcenter.derbund.ch).
Bei Android funktioniert es über Google Play. Öffnen Sie den Google Play Store, tippen Sie auf Profil oder Zahlungen und Abos, dann auf Abonnements und wählen Sie Der Bund. Bestätigen Sie die Kündigung direkt in Google Play "Google Play-Kündigung für in der App gekauftes Abo" (helpcenter.derbund.ch).
Ein typischer Fehler ist, dass Nutzer im Web kündigen wollen, obwohl Apple oder Google die Zahlung abbucht. Dann bleibt das Abo aktiv. Prüfen Sie deshalb auf Ihrer Kreditkartenabrechnung, ob die Belastung von Apple, Google oder direkt von Der Bund kommt.
Wer lieber mit einer Person spricht, kann den Kundenservice von Der Bund unter 044 404 64 26 erreichen. Die bekannten Zeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:15 bis 17:00 Uhr. Ein Live-Chat ist nicht verfügbar, und eine konkrete E-Mail-Adresse ist in den vorliegenden Daten nicht genannt.
Für ein schriftliches Kündigungsschreiben gibt es die bekannte Postadresse von Der Bund. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie den Brief eingeschrieben verschicken oder einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, der Sende- und Öffnungsnachweise dokumentiert. Das ist nicht zwingend, aber hilfreich, wenn es später Streit über den Eingang gibt.
Aus den vorliegenden Hinweisen ergibt sich als sinnvolle Frist: mindestens 14 Tage vor der Verlängerung kündigen, damit die automatische Erneuerung nicht mehr greift. Offiziell nennt Der Bund in den hier vorliegenden Quellen keine einheitliche Mindestfrist für jedes Produkt, darum sollten Sie nicht bis zum letzten Tag warten.
Viele befürchten, dass der Zugang nach dem Klick sofort weg ist. Bei Der Bund spricht die Abo-Logik dafür, dass das Abo bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit weiterläuft, während nur die automatische Verlängerung gestoppt wird. Das passt auch zur Regel, dass keine Rückerstattung für ungenutzte Resttage erfolgt "Keine Rückerstattung nach Kündigung" (helpcenter.derbund.ch).
Ein Beispiel: Wenn Ihre Jahresperiode bis zum 30. November bezahlt ist und Sie am 10. Oktober kündigen, sollten Website, App und gegebenenfalls Printlieferung bis zum Periodenende weiterlaufen. Kontrollieren Sie die Bestätigungsseite oder Ihr Konto, dort steht oft das Enddatum des Zugangs.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich Der Bund automatisch nach Ablauf der Laufzeit "Alle Abos verlängern sich automatisch nach Ablauf der Laufzeit" (helpcenter.derbund.ch). Gerade bei Probeabos ist das der klassische Stolperstein, weil nach dem Gratiszeitraum ein kostenpflichtiges Abo startet.
Zur Speicherung Ihrer Daten nennt Der Bund keine konkrete Löschfrist im Kündigungsartikel. Die Daten werden gemäss Datenschutzrichtlinie behandelt "Daten werden entsprechend der Datenschutzrichtlinien behandelt" (helpcenter.derbund.ch). Laden Sie deshalb vor der Kündigung Rechnungen, Profilangaben und wenn möglich Ihre Präferenzen herunter, falls Sie später noch Nachweise brauchen.
Viele Der Bund-Kundinnen und Kunden ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung keine anteilige Rückzahlung kommt. Die offizielle Aussage ist klar: Es gibt keine Rückerstattung nach der Kündigung des Abonnements "Es gibt keine Rückerstattung nach der Kündigung" (helpcenter.derbund.ch).
Das bedeutet in der Praxis: Kündigen stoppt die nächste Verlängerung, nicht aber die bereits bezahlte Periode. Wer mitten im Jahr aussteigen möchte, kann das Abo zwar beenden, erhält aber laut den vorliegenden Angaben kein Geld für Restmonate zurück.
Für Der Bund ist in den vorliegenden Bedingungen kein ausdrückliches Widerrufsrecht genannt. In der Schweiz gibt es anders als in der EU kein einheitliches, allgemeines 14-Tage-Widerrufsrecht für alle Abos. Ob ein Rücktritt möglich ist, hängt stark vom Vertrag und von speziellen Angebotsbedingungen ab.
Wenn Sie ein Probeabo abgeschlossen haben, zählt vor allem das Umwandlungsdatum in ein zahlungspflichtiges Abo. Wer dieses Datum verpasst, landet schnell in der nächsten Aboperiode. Die SKS weist seit Jahren darauf hin, dass automatische Verlängerungen und unklare Fristen häufig zu Streit führen.
Bei einer Falschbelastung oder einer Abbuchung trotz bestätigter Kündigung sollten Sie sich direkt an den Kundenservice von Der Bund wenden. Halten Sie Kundennummer, Belastungsdatum, Betrag in CHF und Ihren Kündigungsnachweis bereit. Telefonisch erreichen Sie den Dienst unter 044 404 64 26 zu den publizierten Zeiten.
Wenn über den App Store oder Google Play bezahlt wurde, muss auch die Rückerstattungsanfrage dort gestartet werden. Apple und Google verwalten diese Zahlungen selbst. Im direkten Kanal von Der Bund sind die Aussichten auf eine anteilige Rückzahlung nach normaler Kündigung eher schwach, bei klaren Fehlbelastungen aber besser.
Die Bedingungen von Der Bund enthalten fünf Punkte, die für die Kündigung wichtig sind. Erstens verlängern sich alle Abos automatisch. Zweitens ist keine klare Mindestvertragsdauer genannt. Drittens kann ein Probeabo einmalig bezogen werden und wird danach kostenpflichtig. Viertens gilt Schweizer Recht. Fünftens verweist Der Bund bei Datenfragen auf die Datenschutzrichtlinie "Abo verwalten und Bedingungen" (helpcenter.derbund.ch).
Für Konsumentinnen und Konsumenten heisst das: Wer den Kalender nicht im Griff hat, zahlt schnell eine weitere Periode. Eine vorzeitige Beendigung ist laut den vorliegenden Angaben nicht möglich, und eine Kündigungsgebühr wurde in den Bedingungen nicht gefunden.
| Plan | Preis in CHF | Periode | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
| Der Bund gedruckt und digital | CHF 289. - | Jährlich | Print, Website, App |
| Der Bund plus SonntagsZeitung | CHF 389. - | Jährlich | Print, Sonntag, E-Paper |
| Der Bund Digital Premium | CHF 229. - | Jährlich | Website, App, E-Paper |
Die genannten Preise gelten laut Preisübersicht für Neukundinnen und Neukunden in der Schweiz bis zum 31.10.2024 und verstehen sich inklusive 2,6 Prozent MWST und Porto "Preisstand bis 31.10.2024" (mehr.derbund.ch). Damit ist das Digital-Abo mit CHF 229. - pro Jahr das günstigste publizierte Vollabo in den vorliegenden Daten.
Am teuersten ist Der Bund plus SonntagsZeitung mit CHF 389. - jährlich. Wer die Sonntagsausgabe nie liest, zahlt hier schnell zu viel. Das reine Digital-Paket für CHF 229. - ist für viele die schlankere Lösung, vor allem wenn Print im Alltag ohnehin liegen bleibt.
Das Kombiabo gedruckt und digital für CHF 289. - liegt genau dazwischen. Es lohnt sich vor allem für Haushalte, die werktags die Zeitung im Briefkasten wollen und zusätzlich mobil lesen. Versteckte Kündigungsgebühren sind in den vorliegenden Bedingungen nicht ersichtlich, aber die automatische Verlängerung bleibt der grösste Kostentreiber.
Wenn Sie sich über Der Bund ärgern, hilft ein nüchterner Blick auf die Schweizer Rechtslage. In der Schweiz sind Kündigungsfristen meist vertraglich geregelt. Ein allgemeines, immer geltendes 14-Tage-Widerrufsrecht wie in vielen EU-Fällen gibt es nicht automatisch für jedes Abo.
Für Der Bund ist deshalb zentral, was in den Abo-Bedingungen steht und wann sich das Abo erneuert. Die Bedingungen nennen Schweizer Recht als anwendbar "Schweizerisches Recht" (helpcenter.derbund.ch). Wenn Fristen oder Abläufe unklar sind, lohnt sich ein Blick auf die SKS und bei Markt- und Preisthemen auch auf das SECO.
Da Der Bund in den vorliegenden Quellen kein eigenes Widerrufsrecht ausdrücklich nennt, sollten Sie nicht darauf bauen, nach Abschluss einfach kostenlos zurückzutreten. Bei einer Fehlbelastung oder einer Verlängerung trotz rechtzeitiger Kündigung ist eine Reklamation aber sehr wohl möglich. Dokumentieren Sie den Vorgang sauber und melden Sie sich zuerst direkt bei Der Bund.
Wenn keine Lösung kommt, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder bei Datenschutzfragen den EDÖB einschalten. Für allgemeine Konsumenteninformationen ist auch das SECO nützlich, gerade wenn es um unlautere Geschäftspraktiken oder wiederkehrende Abo-Probleme geht.
Für Unterstützung in der Schweiz sind vor allem drei Anlaufstellen relevant: die SKS für Konsumententhemen, das SECO für wirtschaftsbezogene Informationen und der EDÖB für Datenschutz. Diese Stellen kündigen Ihr Der Bund-Abo nicht für Sie, helfen aber bei Einordnung und nächstem Schritt.
Das Gesamtbild fällt eher kritisch aus. In den vorliegenden fünf ausgewerteten Rückmeldungen sind 4 negativ, 1 neutral und keine positiv. Das spricht dafür, dass die Kündigung von Der Bund zwar möglich ist, in der Praxis aber öfter Ärger verursacht als bei einem wirklich einfachen Selbstbedienungsprozess.
Besonders häufig genannt werden Belastungen nach der Kündigung, schwer erreichbarer Kundendienst und unklare Rechnungen. Lokal passt dazu auch der Hinweis, dass manche Kundinnen und Kunden weiterhin belastet wurden, obwohl sie das Abo bereits beendet hatten.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Belastung nach Kündigung | Häufig | Weitere Abbuchung |
| Schwierige Kündigung | Häufig | Mehrfach anrufen |
| Rückerstattung fehlt | Gelegentlich | Keine Resttage zurück |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Eher negativ | 2 |
| Negativ | 1 | |
| K-Tipp Forum | Negativ | 1 |
| TrustPilot neutral | Neutral | 1 |
Wenn Sie bei Der Bund keine Diskussion wollen, sammeln Sie die Unterlagen vor dem ersten Klick. Am wichtigsten sind ein Bildschirmfoto des Abo-Status, das Rechnungsdatum und die letzte Belastung in CHF. Ohne diese drei Dinge wird die Reklamation später mühsam.
Wenn trotz Kündigung nochmals abgebucht wird, brauchen Sie belastbare Nachweise. Speichern Sie deshalb die Kündigungsbestätigung, machen Sie ein Bildschirmfoto direkt nach dem Absenden und prüfen Sie den Kontoauszug in den folgenden Wochen.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung am falschen Ort. Wer Der Bund über Apple oder Google abgeschlossen hat, kann im Web klicken, so viel er will, das Abo läuft trotzdem weiter. Prüfen Sie immer zuerst den Zahlungskanal auf der Abrechnung.
Der zweite Klassiker ist eine zu späte Kündigung. Weil sich Der Bund automatisch verlängert und bei Probeabos die Umwandlung kostenpflichtig wird, sollten Sie mindestens 14 Tage vor der Erneuerung handeln. Auf den letzten Drücker zu kündigen lohnt sich kaum.
Der dritte Fehler ist fehlender Nachweis. Wer nur auf «gesendet» vertraut und keinen Bildschirmfoto speichert, steht bei einer Nachbelastung schlecht da. Gerade wegen der Berichte über weitere Abbuchungen nach Kündigung sollten Sie jeden Schritt dokumentieren.
Viele rechnen bei Der Bund mit einer anteiligen Rückerstattung für ungenutzte Tage. Genau das ist laut Helpcenter aber nicht vorgesehen. Wenn Sie am 5. eines Monats kündigen, bleibt der Zugang zwar in der Regel bis zum Periodenende bestehen, Geld zurück gibt es normalerweise nicht.
Ein weiterer Fehler ist, sich im Konto von Angebotsseiten oder Rückhalteversuchen ablenken zu lassen. Es gibt Hinweise, dass die Löschoption eher versteckt sein kann. Gehen Sie deshalb bis zur klaren Bestätigung, dass die automatische Verlängerung beendet wurde.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
| App Store iOS | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
| Google Play Android | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, mehr Nachweis |
Wenn Ihr Der Bund-Abo direkt beim Verlag läuft, ist das Webkonto meist der schnellste Weg. Bei In-App-Abos führt kein Weg am App Store oder an Google Play vorbei. Der Brief ist langsamer, liefert aber im Streitfall den greifbareren Nachweis.
Keine der bekannten Methoden hat laut den vorliegenden Bedingungen eine separate Kündigungsgebühr. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie die richtige Stelle wählen und vor der nächsten Belastung handeln.
Nach der Kündigung sollten Sie sofort prüfen, ob im Konto ein Enddatum oder ein entsprechender Status erscheint. Machen Sie einen Bildschirmfoto davon und setzen Sie sich 3 bis 5 Tage vor der nächsten erwarteten Belastung eine Kalendererinnerung. So merken Sie früh, ob etwas schiefgelaufen ist.
Kontrollieren Sie anschliessend mindestens einen weiteren Karten- oder Kontomonat. Wenn trotz Kündigung nochmals eine Zahlung erscheint, reklamieren Sie sofort bei Der Bund und sichern Sie den Buchungseintrag.
Wenn Der Bund trotz nachweislicher Kündigung weiter abbucht, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. Bei Abo-Diensten ist das oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich. Zuständig ist Ihre Bank oder der Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard, nicht eine spezielle staatliche Chargeback-Stelle.
Falls Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, kommen je nach Lesestil mehrere Angebote infrage. Tages-Anzeiger startet laut den vorliegenden Daten ab CHF 25 pro Monat, NZZ ab CHF 35 pro Monat, und kostenlose Optionen sind 20 Minuten oder SRF News. Wer nur Basisnachrichten will, fährt mit den Gratisangeboten oft deutlich günstiger.
Wenn Sie Der Bund schriftlich kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, die Kundennummer, das betroffene Abo und das gewünschte Kündigungsdatum klar in den Brief. Verlangen Sie wenn möglich eine schriftliche Bestätigung, damit später keine Diskussion über den Eingang entsteht.
Die Postadresse ist vor allem dann nützlich, wenn Sie im Konto keine klare Kündigungsbestätigung erhalten oder wenn bereits einmal falsch abgebucht wurde. Für viele reicht das Online-Konto, aber bei Streitfällen ist ein zusätzlicher schriftlicher Nachweis oft Gold wert.
Wenn Sie Der Bund per Brief kündigen, planen Sie 5 bis 10 Werktage ein. Warten Sie also nicht bis kurz vor der Verlängerung, sonst verlängert sich das Abo am Ende doch noch um eine weitere Periode.
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