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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Wer Der Freitag kündigen will, ist oft schon genervt, weil unklar bleibt, ob nur das Digitalabo endet oder auch die automatische Verlängerung. Genau deshalb lohnt sich zuerst ein klarer Blick auf das Produkt. Der Freitag ist ein wöchentlich erscheinendes Nachrichtenmagazin mit Fokus auf Politik, Gesellschaft und Kultur, abrufbar als Print, E-Paper, Audio und App.
Das Abo-Modell ist recht klassisch. Laut AGB verlängern sich Abonnemente in der Regel automatisch um jeweils einen Monat, die Laufzeit ist unbestimmt und eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht genannt, also kein typischer Jahreszwang bei den Standardabos. Diese Angaben finden sich in den Bedingungen von Der Freitag ("Abonnements verlängern sich in der Regel automatisch um jeweils einen Monat", freitag.de).
Beim Digitalabo erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel auf freitag.de, dazu E-Paper, Audio, App und Spiele. Das Printabo ergänzt die wöchentliche Zustellung der gedruckten Zeitung nach Hause, inklusive Beilagen zu Kultur, Literatur und Grünes Wissen. Wer nur einzelne freie Artikel liest, braucht kein Abo, zahlende Mitglieder finanzieren aber den vollen Zugriff.
Preise sind für die Schweiz in CHF veröffentlicht. Das Digitalabo kostet CHF 12.00 pro Monat, das Printabo CHF 17.00 pro Monat, das Jahresabo Digital CHF 204.00 pro Jahr und das Jahresabo Print CHF 294.00 pro Jahr. Probeabos und Studentenrabatte werden erwähnt, ein kostenloses Probeabo ist in den Bedingungen aber nicht ausdrücklich genannt.
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz ist wichtig, dass Preise in CHF angeboten werden und laut Bedingungen Schweizer Recht gelten soll. Das ist hilfreich, wenn es später Streit über Fristen oder Belastungen gibt. Der Kundendienst ist über E Mail unter [email protected] und telefonisch unter +49 (0)40 23 670 4 670 erreichbar, Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Ein häufiger Frustpunkt aus der Praxis ist, dass der telefonische Support laut lokalen Rückmeldungen teils nur auf Englisch verfügbar sein soll. Das kann für Schweizer Kundinnen und Kunden mühsam sein, obwohl die Aboverwaltung selbst auf Deutsch möglich ist. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, nutzen Sie deshalb besser Mein Konto oder eine schriftliche Kündigung.
Viele fühlen sich vor der Kündigung unsicher, weil sie nicht riskieren wollen, den Zugang sofort zu verlieren oder danach noch eine Belastung zu sehen. Machen Sie deshalb vorab drei Dinge: Öffnen Sie Ihr Konto, notieren Sie das nächste Rechnungsdatum und erstellen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Tarifs. Gerade bei monatlicher Verlängerung entscheidet oft ein einziger Tag darüber, ob nochmals CHF 12.00 oder CHF 17.00 abgebucht werden.
Sichern Sie ausserdem Belege. Heben Sie die letzte Rechnung, die Bestellbestätigung und falls vorhanden die Zahlungsreferenz auf. Wenn Sie per App Store oder Google Play abgeschlossen haben, zählen später nicht die Daten auf der Website, sondern die Angaben im jeweiligen Store.
Der direkteste Weg läuft über den Selbstservice. Der Freitag nennt ausdrücklich zwei Kanäle: schriftlich an den Aboservice oder im Online-Self-Service Mein Konto (freitag.de). Öffnen Sie Ihr Konto, suchen Sie den Bereich mit Ihrem Abo und führen Sie dort die Kündigung bis zur Bestätigung fertig aus. Brechen Sie nicht nach dem ersten Hinweisfenster ab.
Ein sinnvoller Klickpfad ist Mein Konto > Abo oder Abonnement > verwalten > kündigen > Bestätigung speichern. Falls Sie den Menüpunkt nicht sehen, prüfen Sie über die Hilfeseite FAQ von Der Freitag, ob Ihr Abo direkt bei Der Freitag oder über einen App Store läuft. Nach dem Absenden sollten Sie sofort einen Bildschirmfoto der Bestätigungsseite machen.
Wenn das Konto unübersichtlich ist oder Sie keinen Zugriff mehr haben, können Sie schriftlich kündigen. Nutzen Sie dafür [email protected] und nennen Sie Ihren Namen, die beim Abo verwendete E Mail, wenn möglich die Kundennummer und den klaren Satz, dass Sie Der Freitag zum nächstmöglichen Termin kündigen. So vermeiden Sie Rückfragen und Zeitverlust.
Telefonisch erreichen Sie den Support unter +49 (0)40 23 670 4 670. Die Zeiten sind Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag 10:00 bis 14:00 Uhr. Am Telefon würde ich immer zusätzlich um eine Bestätigung per E Mail bitten, weil Beschwerden über fehlende Bestätigungen vorkommen.
Auch ein Brief ist möglich. Für den Versand mit Zustellnachweis nutzen manche lieber die Post oder eine digitale Zustelllösung wie Postclic, die Versand, Empfang und Öffnung zeitgestempelt dokumentiert. Das ist nicht zwingend, kann aber nützlich sein, wenn später trotz Kündigung weiter belastet wird.
Hier passiert einer der häufigsten Fehler: Wer das Abo in einer App abgeschlossen hat, kann es meist nicht wirksam im Webkonto beenden. Der Freitag nennt beide Storewege ausdrücklich. Bei iPhone oder iPad öffnen Sie die Abonnementeinstellungen im App Store und kündigen dort das Abo von Der Freitag.
Unter Android gehen Sie im Google Play Store zu Ihren Abonnements und kündigen dort. Planen Sie genug Zeit ein und erledigen Sie den Schritt vor der nächsten Abrechnung. Wenn Sie im falschen Kanal kündigen, läuft die automatische Verlängerung unter Umständen weiter, obwohl Sie dachten, alles sei erledigt.
Viele haben Angst, dass der Zugriff sofort verschwindet. Bei Der Freitag ist die Lage zum Glück klarer: Nach der Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode bestehen. Wenn Ihre nächste Abrechnung etwa am 30. September wäre und Sie vorher kündigen, können Sie die Inhalte grundsätzlich bis zu diesem Datum weiter nutzen.
Das gilt besonders für digitale Inhalte. Bei Print kann die letzte Zustellung je nach Produktions- und Versandzeitpunkt noch erfolgen, wenn sie bereits im laufenden Zeitraum eingeplant war. Eine vorzeitige Sperrung der bezahlten Laufzeit ist in den Bedingungen nicht beschrieben.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich das Abo in der Regel automatisch um einen weiteren Monat (freitag.de). Das ist keine seltene Abo-Falle, sondern der Standardmechanismus dieses Angebots. Gerade bei Jahresabos lohnt es sich, einige Wochen vor Ablauf eine Erinnerung im Kalender zu setzen.
Es gibt laut den vorliegenden Angaben keine Mindestvertragslaufzeit bei den Standardbedingungen. Das hilft beim Ausstieg, ändert aber nichts daran, dass Sie die Verlängerung rechtzeitig stoppen müssen. Verpassen Sie die Frist, wird meist die nächste Periode normal verrechnet.
Wer nach der Kündigung auf eine anteilige Rückzahlung hofft, ist oft enttäuscht. Der Freitag sagt klar, dass für nicht genutzte Zeiträume keine Rückerstattung erfolgt (freitag.de). Wenn Sie also mitten im Monat oder mitten im Jahr aussteigen, bekommen Sie den Rest normalerweise nicht anteilig zurück.
Anders sieht es beim Widerruf aus, sofern eine anwendbare Widerrufsfrist eingehalten wird. Dann soll der Kaufpreis einschliesslich Lieferkosten zurückgezahlt werden. In der Praxis ist der erfolgversprechendste Weg eine rasche schriftliche Meldung mit Belegen direkt an den Aboservice.
Für Schweizerinnen und Schweizer ist der wichtigste Punkt: In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Die oft genannte Frist von 14 Tagen ist hier also nicht automatisch anwendbar. Ausnahmen gelten etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100 oder bei einzelnen speziellen Vertragstypen.
Für ein gewöhnliches online abgeschlossenes Zeitungsabo heisst das praktisch: Entscheidend sind vor allem die Bedingungen von Der Freitag selbst. Wenn Der Freitag freiwillig einen Widerruf innerhalb von 14 Tagen akzeptiert, berufen Sie sich genau darauf und senden die Anfrage sofort schriftlich. Die Stiftung für Konsumentenschutz und das SECO weisen generell darauf hin, dass man in der Schweiz Vertragsbedingungen sehr genau prüfen sollte.
Bei einer falschen Belastung handeln Sie am besten in dieser Reihenfolge: Schreiben Sie an [email protected], legen Sie Datum, Betrag und Beleg bei und verlangen Sie ausdrücklich eine Korrektur der Abrechnung. Wenn vorhanden, fügen Sie die Kündigungsbestätigung oder den Bildschirmfoto aus Mein Konto bei. Fehler bei der Abrechnung können laut Der Freitag gemeldet werden, um eine Korrektur zu erhalten.
Wurde über App Store oder Google Play bezahlt, starten Sie die Rückfrage zuerst dort. Die Zahlungsabwicklung liegt dann oft beim Plattformbetreiber, nicht direkt bei Der Freitag. Das spart Zeit, weil der Verlag sonst auf den Store verweisen kann.
Wenn trotz klarer Kündigung weiter abgebucht wird und der Support nicht reagiert, bleibt in der Schweiz als letzte Möglichkeit die Beanstandung einer Kartentransaktion bei Ihrer Bank. Bei Abo-Diensten ist das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich, je nach Kartenherausgeber und Regeln von Visa oder Mastercard. Zuständig ist nicht eine staatliche Spezialstelle, sondern Ihre Bank unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Für PayPal gilt derselbe Grundsatz: zuerst schriftlich beim Anbieter reklamieren, danach wenn nötig den Konflikt im PayPal-Konto eröffnen. Eine Kartenrückbelastung ist kein Alltagsschritt, aber bei unberechtigten Abbuchungen nach nachweislicher Kündigung oft wirksamer als endlose E Mails.
Die AGB von Der Freitag sind bei diesem Punkt recht deutlich. Das Abo verlängert sich in der Regel automatisch um jeweils einen Monat, und die Laufzeit ist unbestimmt, ohne Mindestvertragslaufzeit (freitag.de). Für Sie heisst das: flexibel kündbar, aber nur wenn Sie vor der nächsten Verrechnung handeln.
Eine eigentliche Gratisprobe, die später automatisch in ein kostenpflichtiges Abo kippt, ist in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich erwähnt. Es gibt zwar Probeabos und Rabatte, doch ein kostenloses Probeabo ist nicht klar ausgewiesen. Das senkt das Risiko einer klassischen Testabo-Falle.
Laut den vorliegenden AGB-Angaben gilt Schweizer Recht, und Streitigkeiten werden unter dem Recht der Schweiz geregelt (freitag.de). Das ist für Kundinnen und Kunden in der Schweiz relevant, weil bei Konflikten nicht einfach deutsche Standardvorstellungen zu Widerruf oder Fristen übernommen werden sollten.
Nach der Kündigung bleibt der Zugriff bis zum Ende der abonnierten Periode bestehen. Genau dieser Punkt ist praktisch wichtig, weil viele unnötig zu früh kündigen oder aus Angst vor sofortigem Verlust weiterzahlen. Wenn Sie den Endtermin kennen, können Sie sauber planen.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
Digital Abo | CHF 12.00 | Monatlich | Artikel, E-Paper, Audio, App, Spiele |
Print Abo | CHF 17.00 | Monatlich | Wöchentliche Zeitung plus Beilagen |
Jahresabo Digital | CHF 204.00 | Jährlich | Digitale Inhalte mit Ersparnis |
Jahresabo Print | CHF 294.00 | Jährlich | Printausgabe für ein Jahr |
Am günstigsten ist das monatliche Digitalabo mit CHF 12.00. Am teuersten ist das Jahresabo Print mit CHF 294.00. Rechnet man das Jahresabo Digital auf zwölf Monate um, landet man bei CHF 17.00 pro Monat gegenüber CHF 12.00 monatlich nur dann, wenn die veröffentlichte Ersparnis auf einen anderen regulären Referenzpreis bezogen ist. Hier lohnt ein genauer Blick auf das konkrete Angebot zum Abschlusszeitpunkt.
Das monatliche Printabo zu CHF 17.00 wirkt für Leserinnen und Leser attraktiv, die keine lange Bindung wollen. Wer kaum noch die gedruckte Ausgabe liest, zahlt bei Print schnell für etwas, das sich im Alltag kaum nutzt. Genau dort sitzt oft das Kündigungsmotiv.
Viele erwarten automatisch 14 Tage Widerruf, doch in der Schweiz stimmt das bei online abgeschlossenen Medienabos meist nicht. Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht für Internet- oder Telefonverträge. Für Der Freitag bedeutet das: Massgeblich sind in erster Linie die AGB und die konkrete Aboregelung.
Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt bei monatlicher Zahlungsweise oft eine Frist von einem Monat auf Ende der Zahlungsperiode als angemessen. Bei Der Freitag ist die automatische monatliche Verlängerung aber ausdrücklich erwähnt, deshalb sollten Sie die Kündigung vor der nächsten Belastung abschicken. Die SKS weist in vergleichbaren Fällen regelmässig darauf hin, dass saubere Dokumentation und rechtzeitiges Handeln entscheidend sind.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in der Schweiz etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100, mit 14 Tagen Frist ab korrekter Information über das Widerrufsrecht. Für ein normal online gebuchtes Der Freitag Abo ist das meist nicht der passende Fall. Konsumkredite und viele Privatversicherungen haben ebenfalls eigene 14-Tage-Regeln, Medienabos aber normalerweise nicht.
Falls Der Freitag Ihnen im Einzelfall freiwillig einen Widerruf oder eine Stornierung zusagt, sichern Sie diese Zusage schriftlich. Verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Aussage am Telefon, besonders wenn der Support langsam reagiert oder sprachlich mühsam ist.
Wenn Der Freitag nach einer klaren Kündigung weiter abbucht und Sie keine Lösung erhalten, können Sie den Fall bei der Stiftung für Konsumentenschutz dokumentieren und sich beim SECO über allgemeine Konsumententhemen informieren. Diese Stellen ersetzen keinen Gerichtsentscheid, helfen aber bei der Einordnung und bei typischen Abo-Problemen.
Nützliche Anlaufstellen sind die Stiftung für Konsumentenschutz in Bern und das SECO in Bern. Halten Sie dafür Kündigungsbeleg, Kontoauszug, Datum der Belastung und Ihre bisherige Korrespondenz bereit. Ohne Unterlagen wird es schnell heikel.
Gesamturteil: eher mühsam. In den vorliegenden 5 Einzelstimmen sind 3 negativ, 1 positiv und 1 neutral. Das Muster ist klar: Nicht die eigentliche Kündigungsmöglichkeit sorgt für Ärger, sondern fehlende Bestätigungen, weitere Abbuchungen nach der Kündigung und zäher Kundendienst.
Für die Schweiz kommen zwei praktische Probleme dazu: weitere Belastungen trotz Kündigung und telefonischer Support, der laut lokalen Rückmeldungen teils nur auf Englisch verfügbar ist. Beides ist kein Beweis für ein systematisches Fehlverhalten, aber es passt zu den negativen Erfahrungsberichten.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Weiterbelastung | Häufig | Abbuchung nach Kündigung |
Bestätigung fehlt | Mehrfach | Keine klare Rückmeldung |
Rückerstattung | Vereinzelt | Rückzahlung erst spät |
Kundendienst | Mehrfach | Langsame Antwort |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Forum | Positiv | Rückerstattung | Gemischt positiv |
Negativ | Kündigungsablauf | Negativ | |
TrustPilot | Negativ | Weiterbelastung | Negativ |
Google Reviews | Negativ | Kundendienst | Negativ |
Forum | Neutral | Gebühren | Neutral |
Viele Probleme lassen sich später nur mit Belegen lösen. Wenn nach der Kündigung noch CHF 12.00, CHF 17.00 oder ein Jahresbetrag belastet wird, zählt jeder Nachweis. Speichern Sie alles in einem Ordner, auch auf dem Handy.
Gerade bei einer Beanstandung bei der Bank ist Vollständigkeit wichtig. Wer nur schreibt, dass etwas falsch lief, kommt langsamer voran als jemand mit sauberer Dokumentation. Das ist simpel, aber in der Praxis oft der Unterschied.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung im falschen Kanal. Beispiel: Sie haben über den App Store abgeschlossen, schicken aber nur eine E Mail an Der Freitag. Dann kann das Storeabo weiterlaufen, obwohl Sie überzeugt sind, bereits gekündigt zu haben.
Ein zweiter Fehler ist das Warten bis kurz vor der Belastung. Weil Abos sich in der Regel monatlich verlängern, sollten Sie nicht erst am letzten Abend aktiv werden. Planen Sie einige Tage Reserve ein, besonders wenn Sie schriftlich kündigen.
Ein dritter Fehler ist das Vertrauen auf eine blosse Aktion ohne Nachweis. In den Bewertungen taucht mehrfach auf, dass keine Bestätigung ankam. Wenn Sie die Bestätigungsseite nicht speichern, stehen Sie bei einer späteren Reklamation deutlich schwächer da.
Ein vierter Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung für ungenutzte Zeit. Genau das schliesst Der Freitag laut den vorliegenden Angaben aus. Wer mitten in der Periode kündigt, behält in der Regel den Zugang bis zum Ende, bekommt aber den Restbetrag nicht zurück.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine Gebühr gefunden | Höher, aber bester Nachweis |
Kein Weg ist für alle gleich gut. Das Webkonto ist meist am schnellsten, Storekündigungen sind zwingend, wenn dort abgeschlossen wurde, und ein Brief hilft vor allem bei Nachweisfragen. Weil keine Kündigungsgebühr gefunden wurde, geht es weniger um Kosten als um saubere Beweise und den richtigen Kanal.
Direkt nach der Kündigung brauchen Sie drei Kontrollen: Bestätigung speichern, Enddatum notieren und eine Erinnerung kurz nach dem nächsten Abrechnungstermin setzen. Gerade wenn Bewertungen von Weiterbelastungen berichten, lohnt sich diese Kontrolle. Warten Sie nicht erst zwei Monate.
Sehen Sie in Ihr Konto, ob das Abo als beendet oder auslaufend markiert ist. Wenn dort weiterhin eine aktive Verlängerung steht, reagieren Sie sofort per E Mail. So vermeiden Sie langes Hin und Her.
Prüfen Sie Konto und Kartenabrechnung mindestens bis zum nächsten erwarteten Verrechnungstermin. Taucht trotz Kündigung eine Belastung auf, reklamieren Sie zuerst bei Der Freitag und nötigenfalls innert 30 Tagen nach Kartenabschluss bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion. Das ist in der Schweiz der praktische Weg, nicht eine spezielle staatliche Chargeback-Stelle.
Wenn Sie nach dem Kündigen eine Alternative suchen, sind in der Schweiz etwa Tages-Anzeiger ab CHF 35 pro Monat, NZZ mit Onlineabo ab CHF 27 pro Monat oder 20 Minuten als kostenlose Option naheliegend. Blick ist gratis mit Werbung oder ab CHF 15 pro Monat werbefrei. Wer nur Schlagzeilen will, spart mit kostenlosen Angeboten oft deutlich.
Wenn Sie Der Freitag nicht online oder per E Mail kündigen möchten, können Sie die Kündigung schriftlich an diese Adresse senden:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre beim Abo verwendete E Mail, wenn möglich die Kundennummer und den Kündigungswunsch zum nächstmöglichen Termin hinein. So landet Ihr Schreiben schneller beim richtigen Team.
Die Postadresse ist vor allem dann nützlich, wenn Sie keinen Kontozugang mehr haben oder bereits Streit über eine Kündigung besteht. Für normale Fälle ist Mein Konto oder eine E Mail meist schneller. Wenn es aber heikel wird und Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ist ein nachweisbarer Schriftweg oft die sauberste Lösung.
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