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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Faz-Abonnenten ärgern sich schon bei der Kündigung, weil erst dann klar wird, welches Produkt genau läuft. Faz ist ein digitales Nachrichtenangebot rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport auf abo.faz.net und der redaktionellen Plattform faz.net. Bezahlt wird vor allem für gesperrte Inhalte wie FAZ+ und für die digitale Ausgabe der Zeitung.
Das Modell ist klassisch für Online-Medien: Ein Teil der Artikel bleibt frei, der Rest liegt hinter der Bezahlschranke. Laut Angebotsdaten gibt es ein Digital-Paket für €9.95 pro Woche (ca. CHF 9.35), ein Monatsabo für €19.80 pro Monat (ca. CHF 18.60) und ein Jahresabo für €119.80 pro Jahr (ca. CHF 112.60). Diese Einstiegspreise gelten fürs erste Jahr, danach kann es teurer werden.
Beim kleinsten Paket erhalten Sie Zugang zu allen FAZ+ Artikeln. Im Monatsabo und Jahresabo kommt zusätzlich die digitale Ausgabe der Zeitung dazu. Gerade hier liegt oft die Abo-Falle: Wer nur einzelne Plus-Artikel lesen wollte, hat am Ende ein laufendes Digitalabo mit automatischer Verlängerung.
Gemäss Angebotsübersicht sind auch kostenlose Testzeiträume möglich, die danach automatisch in ein kostenpflichtiges Abo wechseln. Wer so eingestiegen ist, sollte die Frist sofort im Kalender notieren. Sonst läuft das Abo weiter, obwohl man den Dienst vielleicht nur kurz testen wollte.
Für die Schweiz ist Faz ohne technische Hürden nutzbar, aber die Preislogik und der Kundendienst sind klar deutsch geprägt. Der Support ist per E Mail an [email protected] und telefonisch unter (069) 7591-1000 erreichbar, jeweils Mo-Fr 7-18 Uhr sowie Sa/So 8-13 Uhr laut Faz-Abohilfe auf abo.faz.net.
Schweizer Nutzer sollten besonders auf Währung, Abbuchungsdatum und Verlängerung achten. Die publizierten Preise sind in Euro, für diesen Leitfaden rechne ich sie in CHF um. Wenn Sie nach der Kündigung lieber eine Schweizer Alternative möchten, sind NZZ mit rund CHF 30-50 pro Monat, Tages-Anzeiger mit rund CHF 30-40 oder das kostenlose 20 Minuten die naheliegendsten Optionen.
Viele Leser sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder nachher keine Belege mehr haben. Machen Sie deshalb vor jedem Schritt einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Tarifs, notieren Sie das nächste Belastungsdatum und speichern Sie die letzte Rechnung. Genau diese Unterlagen fehlen später oft, wenn doch noch etwas verrechnet wird.
Prüfen Sie auch, wo Sie Faz abgeschlossen haben. Direkt über das Konto bei Faz kündigen Sie im Webkonto, bei iPhone über den App Store und bei Android über Google Play. Der häufigste Fehler ist der falsche Kanal, danach läuft das Abo trotz Kündigungsversuch weiter.
Wenn Sie direkt bei Faz gekauft haben, geht der offizielle Weg über Ihr Kundenkonto. Laut Faz melden Sie sich an, öffnen die Aboeinstellungen, wählen die Kündigungsfunktion und folgen den weiteren Schritten. Der direkte Einstieg zur Kündigungshilfe liegt auf abo.faz.net.
Praktisch läuft es so: Anmelden, zum Bereich Konto oder Abonnement wechseln, die Aboverwaltung öffnen und dort auf die Kündigungsoption tippen. Machen Sie am Schluss unbedingt einen Bildschirmfoto der letzten Bestätigungsseite. Mehrere Nutzer berichten gerade über fehlende Kündigungsbestätigungen, deshalb lohnt sich dieser Nachweis doppelt.
Wenn das Abo auf dem iPhone oder iPad abgeschlossen wurde, müssen Sie in den App Store. Der Pfad lautet Konto > Abonnements > Faz auswählen > Abonnement kündigen. Diese Store-Kündigung ist nötig, weil Apple die Verwaltung übernimmt, nicht das Webkonto von Faz.
Bei Android funktioniert es über Google Play Store > Zahlungen und Abonnements > Abonnements > Faz auswählen > Kündigen. Auch hier gilt: Bildschirmfoto der aktiven Kündigung sichern. Wer bloss die App löscht, beendet das Abo nicht, und genau daraus entstehen später unnötige Belastungen.
Falls das Webkonto hakt, können Sie den Kundendienst kontaktieren. Die bekannten Daten sind Telefon (069) 7591-1000, E Mail [email protected], Zeiten Mo-Fr 7-18 Uhr sowie Sa/So 8-13 Uhr laut Faz-Abohilfe auf abo.faz.net. Am Telefon sollten Sie sich das Kündigungsdatum und wenn möglich eine Fallnummer sofort notieren.
Per E Mail schreiben Sie knapp und konkret: Kundennummer, Name, gebuchtes Abo, gewünschtes Kündigungsdatum und Bitte um schriftliche Bestätigung. Wenn Sie zusätzlich einen Brief senden möchten, geht das an die in diesem Leitfaden genannte Adresse in Genf. Statt eines klassischen Einschreibens nutzen manche auch digitale Zustelldienste wie Postclic, weil Versand, Empfang und Öffnung dokumentiert werden. Das ist kein Muss, aber für Leute sinnvoll, die auf Nummer sicher gehen wollen.
Laut Bedingungen verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn nicht bis zu einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Gleichzeitig heisst es, die Mindestlaufzeit betrage in der Regel 12 Monate. Das ist der heikle Punkt: Wer ein Jahresabo zu spät stoppt, hängt leicht nochmals in einer Verlängerung fest.
Bei Testphasen gilt besondere Vorsicht. Diese wandeln sich nach Ablauf automatisch in ein kostenpflichtiges Abo um. Kündigen Sie also nicht erst am letzten Abend, sondern einige Tage früher, damit genug Zeit für Bestätigung und allfällige Rückfragen bleibt.
Viele haben Angst, direkt nach dem Klick ausgesperrt zu werden. Bei Faz ist nach der Kündigung normalerweise nicht sofort Schluss, sondern der Zugang läuft bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiter. Eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Resttage ist laut Faz nicht vorgesehen.
Prüfen Sie in der Bestätigung das genaue Enddatum. Wenn Ihre Monatsbelastung zum Beispiel jeweils am 18. erfolgt und Sie am 5. kündigen, bleibt der Zugriff in der Regel bis zum 18. bestehen. Fehlt dieses Datum, fragen Sie sofort schriftlich nach.
Wer nicht rechtzeitig kündigt, bleibt im automatisch verlängerten Vertrag. Die veröffentlichte Klausel sagt klar, dass eine Kündigung bis spätestens einen Monat vor Ablauf nötig ist. Bei einer Mindestlaufzeit von meist 12 Monaten ist das kein kleines Detail, sondern die wichtigste Frist des ganzen Abos.
Gerade bei Probeabos ist das Risiko bekannt. Ein kostenloser Test wird kostenpflichtig, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Stiftung für Konsumentenschutz warnt bei solchen Modellen seit Jahren vor stillen Verlängerungen, weil viele Nutzer zwar die App testen, aber den Folgeschritt unterschätzen.
Zu den Daten sagt Faz nur, dass Benutzerdaten nach der Kündigung gemäss Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Konkrete Löschfristen sind in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Deshalb sollten Sie vor der Kündigung Rechnungen, Zahlungsbelege und falls relevant gespeicherte Lesehinweise selbst sichern.
Wenn Sie sicher sein wollen, bewahren Sie mindestens die letzte Rechnung, die Kündigungsbestätigung und einen Bildschirmfoto des Kontostatus auf. Kommt Monate später doch noch eine Belastung, haben Sie sofort die nötigen Unterlagen griffbereit.
Viele ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn sie auf Rückerstattung hoffen. Die offizielle Linie ist klar: Für den ungenutzten Zeitraum nach einer Kündigung gibt es keine Rückerstattung. Das ist unfreundlich, aber wenigstens eindeutig.
Anders bei Abrechnungsfehlern. Laut Faz werden fehlerhafte Belastungen umgehend korrigiert und zurückerstattet. Wenn also nachweislich doppelt verrechnet wurde oder das Abo trotz fristgerechter Kündigung weiterlief, haben Sie die deutlich besseren Karten als bei einem blossen Meinungswechsel.
Hier wird es oft missverstanden: In der Schweiz gibt es für online abgeschlossene Verträge grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht. Eine Ausnahme gilt bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Obligationenrecht, etwa bei Telefonabschluss oder Abschluss an bestimmten Orten. Die SKS erklärt diese Sonderfälle gut verständlich.
Faz nennt selbst ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der ersten Ausgabe. Für Schweizer Kunden ist das eine vertragliche Zusage, die günstiger sein kann als das Schweizer Mindestrecht. Im Streitfall zählt deshalb nicht nur das Gesetz, sondern auch das, was Faz im eigenen Angebot verspricht.
Am schnellsten geht eine klare Reklamation per E Mail an [email protected] mit Kundennummer, Rechnungsnummer, Datum der Kündigung und belastetem Betrag. Schreiben Sie direkt, ob es um einen Abrechnungsfehler, einen rechtzeitig widerrufenen Abschluss oder eine Belastung nach Kündigung geht. Legen Sie Bildschirmfotos und Kontoauszug bei.
Wenn Sie über den App Store gekauft haben, läuft eine Erstattung in der Regel über Apple. Bei Google Play entsprechend über Google. Wurde per Karte direkt an Faz bezahlt und reagiert der Support nicht, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen, meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist die kartenausgebende Bank, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle.
Die wichtigste Passage lautet: Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht bis zu einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Dazu kommt eine Mindestlaufzeit, die in der Regel 12 Monate beträgt. Für viele ist genau diese Kombination der Punkt, an dem aus einem kurzen Test ein langes Abo wird.
Ebenso relevant ist die Testphase. Kostenlose Probezeiträume sind möglich und wandeln sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um, wenn nicht vorher gekündigt wird. Diese Angaben stammen aus den Bedingungen von Faz, abrufbar über die AGB Quellen auf agb.faz.net.
Für das Vertragsverhältnis soll Schweizer Recht gelten. Bei Streitigkeiten wird laut Angaben zunächst eine einvernehmliche oder mediative Lösung angestrebt, danach kann eine gerichtliche Klärung folgen. Für Betroffene heisst das vor allem: sauber dokumentieren, knapp schreiben und Fristen belegen.
Eine vorzeitige Kündigungsgebühr wurde in den vorliegenden Bedingungen nicht gefunden. Das hilft allerdings nur begrenzt, wenn die ordentliche Kündigungsfrist verpasst wurde. Dann fällt zwar keine separate Strafgebühr an, das Abo kann aber dennoch bis zum regulären Laufzeitende weiter verrechnet werden.
| Abo | Preis (EUR / CHF) | Periode | Leistung |
|---|---|---|---|
| FAZ Digital-Paket | €9.95 (CHF 9.35) | Wöchentlich | Alle FAZ+ Artikel |
| FAZ Monatsabo | €19.80 (CHF 18.60) | Monatlich | Digitale Ausgabe inkl. FAZ+ |
| FAZ Jahresabo | €119.80 (CHF 112.60) | Jährlich | Digitale Ausgabe mit FAZ+ |
Das günstigste Einstiegsangebot ist auf den ersten Blick das Digital-Paket pro Woche. Wer jedoch länger bleibt, sollte nachrechnen. Das Jahresabo ist über 12 Monate deutlich günstiger als ein Monatstarif, sofern Sie die digitale Ausgabe wirklich regelmässig lesen.
Das Monatsabo kostet hochgerechnet €237.60 pro Jahr, also rund CHF 223.20. Das Jahresabo liegt bei €119.80, also rund CHF 112.60. Rein rechnerisch sparen Sie damit fast 50 Prozent gegenüber zwölf einzelnen Monatszahlungen, allerdings nur, wenn Sie die längere Bindung tatsächlich wollen.
Achtung bei Preissteigerungen nach dem ersten Jahr. Genau dieser Hinweis steht in den Angebotsdaten. Wenn Ihr Nutzungsverhalten unklar ist, lohnt sich ein Monatsabo manchmal trotz höherem Preis, weil Sie flexibler bleiben und nicht so leicht in einer langen Laufzeit stecken.
Viele erwarten automatisch ein allgemeines Online-Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das gibt es in der Schweiz so nicht. Für normale Online-Abos wie Faz gelten in erster Linie die Vertragsbedingungen, also Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist, sofern diese sauber kommuniziert wurden.
Eine wichtige Ausnahme sind Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. Obligationenrecht. Dazu können auch bestimmte Telefonabschlüsse gehören. Wenn Sie Faz also telefonisch abgeschlossen haben, lohnt sich der Blick auf diese Regeln besonders. Die SKS ordnet diese Fälle praxisnah ein.
Faz verspricht selbst ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der ersten Ausgabe. Für Schweizer Kunden kann diese vertragliche Zusage weiter gehen als das, was das Schweizer Gesetz standardmässig bietet. Wenn Faz Ihnen dieses Recht im Bestellprozess eingeräumt hat, sollten Sie sich im Streitfall genau darauf berufen.
Bei den Kündigungsfristen gibt es in der Schweiz keine einheitliche Standardfrist für alle Abos. Entscheidend ist deshalb bei Faz die Monatsfrist vor Ablauf. Wenn diese unklar formuliert war oder in der Bestellstrecke unterging, lohnt sich eine Reklamation mit Verweis auf Transparenz und klare Information, wie sie auch das SECO bei Konsumententhemen betont.
Wenn der Kundendienst nicht reagiert, gehen Sie gestaffelt vor. Zuerst schriftliche Reklamation an Faz mit Frist von 10 Tagen, danach Beanstandung bei der Bank bei unberechtigter Kartenbelastung. Parallel können Sie sich bei einer Konsumentenstelle beraten lassen, etwa bei der Stiftung für Konsumentenschutz.
Nützliche Anlaufstellen sind die SKS und das SECO. Die SKS bietet Ratgeber zu Rückgabe, Widerruf und Abofragen, das SECO Informationen zu Konsumentenschutz und Marktaufsicht. Für viele Fälle reicht schon ein sauber dokumentiertes Dossier mit Aboabschluss, Kündigung und Belastungsnachweis.
Das Urteil fällt deutlich aus: 0 positive und 5 negative Bewertungen zum Kündigungsprozess. Faz wirkt bei der Kündigung nach den vorliegenden Erfahrungsberichten eher schwierig als komfortabel. Besonders häufig tauchen fehlende Bestätigungen und Belastungen nach der Kündigung auf.
Auch die lokalen Muster passen dazu. Aus der Schweiz und dem deutschsprachigen Raum werden vor allem unklare Kündigungsfristen und Probleme beim Erhalt einer Bestätigung genannt. Positiv bleibt immerhin, dass offizielle digitale Kündigungswege existieren und keine eigentlichen versteckten Trickmuster identifiziert wurden.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Belastung nach Kündigung | 2 | Weitere Rechnung erhalten |
| Fehlende Bestätigung | 1 | Keine Rückmeldung |
| Umständlicher Ablauf | 2 | App schwer verständlich |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ | 2 |
| Negativ | 1 | |
| Reclabox | Negativ | 1 |
| WorldsApps | Negativ | 1 |
Wenn Sie frustriert sind, klicken Sie schnell auf Kündigen und vergessen die Beweise. Sichern Sie zuerst den Tarifnamen, das nächste Belastungsdatum und wenn sichtbar die Kundennummer. Ein Bildschirmfoto aus Konto oder Abobereich ist oft wertvoller als lange Erklärungen im Nachhinein.
Zusätzlich hilfreich sind die Bestellbestätigung und die letzte Rechnung. Wer über Apple oder Google abgeschlossen hat, sollte auch die Kaufquittung aus dem jeweiligen Store ablegen. Damit lässt sich später klar zeigen, welcher Kanal zuständig ist.
Bei einer Rückerstattungsforderung brauchen Sie Datum, Betrag und Zahlungsweg der strittigen Belastung. Notieren Sie auch, wann Sie gekündigt oder widerrufen haben. Fehlt nur eines dieser Elemente, verzögert sich die Bearbeitung oft unnötig.
Nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigungsseite, die E Mail des Supports und einen aktuellen Kontoauszug. Kontrollieren Sie den nächsten Kartenabschluss oder die nächste Kontobelastung. Genau dort merken viele erst, dass die Kündigung nicht sauber erfasst wurde.
Ein klassischer Fehler ist die Kündigung im Webkonto, obwohl das Abo über den App Store oder Google Play läuft. Dann bleibt das Store-Abo aktiv. Lösung: immer zuerst den Kaufkanal prüfen und nur dort kündigen, wo die Zahlung verwaltet wird.
Ebenso häufig ist die verpasste Monatsfrist vor Laufzeitende. Beispiel: Jahresabo endet am 31. August, Kündigung geht erst am 10. August raus. Dann kann die Verlängerung bereits ausgelöst sein. Setzen Sie die Erinnerung mindestens 40 Tage vorher.
Viele verlassen die Kündigungsseite ohne Bildschirmfoto und wundern sich später über fehlende Bestätigung. Aus den Bewertungen sieht man, dass genau das öfter passiert. Lösung: Bildschirmfoto, E Mail Archiv und notfalls kurze Nachfrage beim Support am selben Tag.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass ungenutzte Resttage automatisch rückerstattet werden. Faz sagt das Gegenteil: keine Rückerstattung für nicht genutzte Zeit nach Kündigung. Reelle Chancen haben Sie vor allem bei Abrechnungsfehlern oder bei einer wirksamen Widerrufs- oder Rücktrittslage.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5-10 Arbeitstage vorher | Keine Kündigungsgebühr | Höher, aber guter Nachweis |
Wenn Ihr Konto normal zugänglich ist, ist das Webkonto meist der direkteste Weg. Bei Store-Abos führt dagegen kein Weg am jeweiligen Store vorbei. Der Brief ist eher für Fälle nützlich, in denen Sie zusätzlich einen starken Versandnachweis wollen.
Entscheidend ist weniger die Methode als die Dokumentation. Wer sauber nachweist, wann und wo gekündigt wurde, spart sich im Streitfall die meiste Zeit. Genau darauf kommt es bei Faz nach den vorliegenden Erfahrungen an.
Direkt nach der Kündigung prüfen Sie, ob ein Enddatum angezeigt wird und ob eine Bestätigung per E Mail eintrifft. Speichern Sie beides sofort. Setzen Sie danach eine Erinnerung auf das nächste erwartete Belastungsdatum und nochmals auf den nächsten Kartenabschluss.
Falls trotz Kündigung nochmals belastet wird, reklamieren Sie rasch. In der Schweiz erfolgt das als Beanstandung einer Kartentransaktion bei Ihrer Bank, meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Visa und Mastercard Regeln sowie die Bedingungen des Kartenherausgebers sind dabei massgebend, beaufsichtigt im Rahmen des Finanzmarktrechts und der FINMA.
Wenn Sie Faz kündigen, aber weiter ein Qualitätsmedium möchten, ist die NZZ mit starkem Schweiz- und Auslandfokus die naheliegende Option. Preislich liegt sie grob bei CHF 30-50 pro Monat. Für regionale Nähe rund um Zürich passt eher der Tages-Anzeiger mit etwa CHF 30-40 pro Monat.
Wenn Sie günstiger unterwegs sein wollen, kommt Blick mit rund CHF 20-30 pro Monat infrage. Wer einfach Nachrichten ohne Abo will, fährt mit 20 Minuten gratis am unkompliziertesten. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie eine Abo-Pause möchten.
Wenn Sie neben Web, E Mail oder Telefon zusätzlich schriftlich kündigen möchten, verwenden Sie folgende Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, die Kundennummer, den Tarif und das gewünschte Kündigungsdatum klar in den Brief. Legen Sie keine Originalunterlagen bei, sondern nur Kopien oder Ausdrucke.
Ein Brief ist vor allem dann nützlich, wenn es schon Unklarheiten gab oder wenn Sie mehrere Nachweise parallel aufbauen wollen. Für die meisten Fälle reicht aber die digitale Kündigung über Konto, App Store oder Google Play. Wichtig ist nicht Papier um jeden Preis, sondern dass Sie den Versand und den Inhalt belegen können.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, kombinieren Sie Webkündigung mit E Mail Bestätigung und bewahren alles gemeinsam auf. So sind Sie gegen die häufigsten Probleme bei Faz am besten gewappnet.
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