Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Glückspost ist ein Schweizer Magazin aus dem Bereich Nachrichten, Unterhaltung, Lifestyle und Rätsel. Für Kündigungen wichtig ist vor allem das Abo-Modell: Laut Shop gibt es digitale E-Paper-Abos mit automatischer Verlängerung, wenn nicht vorher gekündigt wird. Das steht so in den Nutzungsbedingungen und im Abo-Shop von Glückspost.
Bezahlt wird bei Glückspost nicht für eine einzelne Funktion, sondern für regelmässigen Zugang zu Ausgaben. Beim E-Paper sind das je nach Paket 13, 26 oder 52 Ausgaben. Einzelkäufe sind ebenfalls möglich, nämlich für CHF 3.00 pro Ausgabe (shop.glueckspost.ch).
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz wirkt Glückspost klar lokal verankert. Der Kundendienst ist über eine Schweizer Telefonnummer erreichbar, nämlich 058 510 73 09, und die Kontaktzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00-12:00 und 13:00-17:00. Auch die Kontaktadresse in Zürich spricht dafür, dass das Angebot auf den Schweizer Markt ausgerichtet ist.
Praktisch ist, dass Glückspost digitale Abos direkt im Webshop anbietet und zusätzlich über App Store und Google Play erreichbar ist. Gerade hier passieren oft Fehler: Wer über Apple oder Google abgeschlossen hat, muss in der Regel auch dort kündigen. Wer direkt im MyServices-Konto abgeschlossen hat, erledigt die Kündigung im Webkonto von Glückspost.
Viele ärgern sich erst bei der Kündigung, weil unklar ist, ob eine Mindestlaufzeit gilt oder ob Geld zurückkommt. Bei Glückspost ist die Lage vergleichsweise klar: Es gibt laut den vorliegenden Angaben keine Mindestlaufzeit, und eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich, ohne Kündigungsgebühr. Das ist positiv, auch wenn Nutzer die Abwicklung teils als mühsam schildern.
Weniger erfreulich ist die Rückerstattungspolitik. Glückspost schreibt, dass es nach einer Stornierung keine Rückerstattung für bereits bezahlte Abos und auch keine Rückzahlung für ungenutzte Zeiträume gibt (shop.glueckspost.ch). Wer kündigt, stoppt also die Verlängerung, erhält aber in der Regel kein Geld zurück.
Wenn Sie befürchten, nach der Kündigung weiter belastet zu werden, lohnt sich ein sauberer Ablauf. Machen Sie vor dem Klick auf Kündigen einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Pakets, notieren Sie das nächste Abrechnungsdatum und speichern Sie vorhandene Bestätigungen. Das hilft später, falls doch noch eine Belastung auftaucht.
Schauen Sie auch nach, wo Sie das Glückspost-Abo abgeschlossen haben. Das ist der häufigste Stolperstein. Web-Abos laufen über das MyServices-Konto, iPhone-Abos über die Apple-Abos in den iPhone-Einstellungen und Android-Abos über Google Play unter Abonnements.
Wenn Ihr Abo direkt bei Glückspost läuft, ist das Webkonto der schnellste Weg. Laut FAQ melden Sie sich im MyServices-Konto an und gehen zu den Abonnementeinstellungen, um das Abo zu kündigen (shop.glueckspost.ch). Den Hilfebereich finden Sie unter FAQ von Glückspost.
Der praktische Klickpfad lautet in verständlicher Form: MyServices anmelden, Abo oder Abonnementeinstellungen öffnen, Glückspost auswählen, Kündigen oder Stornieren antippen und die Bestätigung abspeichern. Wenn eine Zwischenseite mit Halteangebot erscheint, lesen Sie genau und klicken Sie weiter bis zur endgültigen Bestätigung. Gerade bei unklaren Kündigungsbedingungen entsteht sonst schnell der Eindruck einer Abo-Falle.
Wenn Sie auf dem iPhone abgeschlossen haben, läuft die Kündigung nicht über den Glückspost-Shop. Laut FAQ geht der Weg über die iPhone-Einstellungen, dort zum Abo von Glückspost und dann auf Kündigen. Die offizielle App finden Sie im App Store.
Unter Android öffnen Sie die Google Play App, gehen zu Abonnements, wählen Glückspost und kündigen dort das Abo (shop.glueckspost.ch). Die App ist bei Google Play gelistet. Wer im falschen Kanal kündigt, verliert oft nur Zeit und riskiert die nächste Belastung.
Wenn das Konto nicht zugänglich ist oder die Kündigung im System hängen bleibt, können Sie den Kundendienst direkt kontaktieren. Die bekannten Kontaktdaten sind 058 510 73 09 und [email protected], erreichbar Montag bis Freitag von 08:00-12:00 und 13:00-17:00. Beschreiben Sie in der Nachricht klar Ihren Namen, die E-Mail des Kontos, das Abo und das gewünschte Kündigungsdatum.
Auch ein Brief ist möglich, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen. Neben klassischer eingeschriebener Post nutzen manche Konsumentinnen und Konsumenten heute digitale Zustelllösungen wie Postclic, weil damit Versand, Empfang und Öffnung protokolliert werden. Als Postadresse für Glückspost in Zürich gilt:
Schreiben Sie knapp und konkret, etwa dass Sie Ihr Glückspost-Abo per nächstmöglichem Termin kündigen und eine schriftliche Bestätigung wünschen. Ein Brief ist nicht zwingend der Hauptweg, kann aber bei Streit über den Kündigungszeitpunkt sehr nützlich sein.
Viele haben Angst, nach der Kündigung sofort den Zugang zu verlieren. Bei Glückspost geht es in der Praxis um das Stoppen der nächsten automatischen Verlängerung. Da bereits bezahlte Zeiträume nicht zurückerstattet werden, spricht alles dafür, dass der Zugang grundsätzlich bis zum Ende der laufenden Periode weiterläuft.
Wenn Sie zum Beispiel ein Quartals-Abo zu CHF 29.00 haben und am 10. Mai kündigen, bleibt das Abo normalerweise bis zum Ende des bereits bezahlten Quartals aktiv. Entscheidend ist, dass vor der nächsten Belastung gekündigt wird. Sonst verlängert sich das Glückspost-Abo automatisch weiter.
Wer digitale Inhalte nutzt, sorgt sich oft, was mit dem Konto passiert. Glückspost hält fest, dass Benutzerdaten nach der Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinien verarbeitet werden. Ein genaues Löschdatum nennt die vorliegende Quelle nicht, deshalb sollten Sie wichtige Rechnungen, Bestellmails und Bildschirmfotos vorab sichern.
Falls Sie Probleme beim Zugang zur digitalen Plattform hatten, speichern Sie schon vor der Kündigung alle relevanten Nachweise. Gerade bei späteren Diskussionen über eine Belastung oder einen Login-Fehler ist das oft der schnellste Beleg.
Hier liegt der Knackpunkt: Glückspost schreibt, dass es keine Rückerstattung für bereits bezahlte Abonnements nach der Stornierung gibt. Zusätzlich gibt es keine Rückzahlung für ungenutzte Zeiträume nach der Kündigung (shop.glueckspost.ch). Wer also mitten in der Periode kündigt, bekommt den Restbetrag normalerweise nicht zurück.
Das deckt sich leider mit einzelnen Erfahrungsberichten. Ein Nutzer schrieb: "Ich habe nach der Kündigung mein Geld nicht zurückbekommen, obwohl es versprochen wurde." (Google Reviews). Die Erfolgsquote für anteilige Rückzahlungen wirkt deshalb eher tief.
Wenn ein echter Abrechnungsfehler vorliegt, etwa eine Doppelbelastung oder eine weitere Abbuchung trotz bestätigter Kündigung, sollen Sie sich direkt an den Kundenservice wenden (shop.glueckspost.ch). Nutzen Sie dafür [email protected] oder 058 510 73 09 und legen Sie Datum, Betrag in CHF und einen Nachweis der Kündigung bei.
Kommt keine brauchbare Antwort, prüfen Sie bei Kartenbelastungen eine Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, je nach Kartenherausgeber und Regeln von Visa oder Mastercard. Für über Apple oder Google gekaufte Abos müssen Rückerstattungen zuerst über den jeweiligen Store laufen.
Viele hoffen auf eine allgemeine Widerrufsfrist für Online-Abos. Die gibt es in der Schweiz so nicht. Für online abgeschlossene Medienabos wie Glückspost besteht in der Regel kein allgemeines Rücktrittsrecht, ausser ein spezieller Ausnahmefall liegt vor, etwa ein Haustürgeschäft über CHF 100.
Darum ist der Unterschied wichtig: Glückspost erlaubt zwar eine Kündigung jederzeit ohne Mindestlaufzeit, aber das heisst nicht automatisch Rückerstattung. Kündigen stoppt die Zukunft, nicht den bereits bezahlten Zeitraum. Genau hier entsteht oft Frust.
Die Nutzungsbedingungen sagen klar, dass sich das Abonnement automatisch verlängert, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Ebenso steht dort, dass es keine Mindestlaufzeit gibt und schweizerisches Recht gilt (Nutzungsbedingungen von Glückspost).
Eine kostenlose Testversion wird in den vorliegenden Angaben nicht erwähnt. Für Konsumentinnen und Konsumenten heisst das ganz praktisch: Schon beim Abschluss sollten Sie das nächste Belastungsdatum im Kalender notieren. Das spart Ärger und ist oft wirksamer als jede spätere Diskussion mit dem Support.
Die publizierten Preise gelten für digitale Ausgaben des Glückspost E-Paper. Damit lässt sich gut prüfen, ob sich ein längeres Abo lohnt oder ob ein Einzelkauf genügt.
Abo | Preis in CHF | Periode | Leistung |
|---|---|---|---|
Einzelverkauf | CHF 3.00 | Einmalig | 1 Ausgabe |
Quartals-Abo | CHF 29.00 | Quartal | 13 Ausgaben |
Halbjahres-Abo | CHF 55.00 | Halbes Jahr | 26 Ausgaben |
Jahres-Abo | CHF 94.00 | Jahr | 52 Ausgaben |
Rechnet man grob pro Ausgabe, ist das Jahres-Abo mit CHF 94.00 am günstigsten. 52 Einzelkäufe würden CHF 156.00 kosten, also CHF 62.00 mehr. Das Halbjahres-Abo liegt dazwischen, das Quartals-Abo ist flexibler, aber teurer pro Ausgabe.
Für die Kündigung heisst das: Wer Glückspost nur selten liest, fährt mit Einzelkäufen oft besser. Ein Jahres-Abo lohnt sich nur bei regelmässiger Nutzung. Weil keine Rückerstattung für ungenutzte Zeiträume vorgesehen ist, lohnt sich ein zu grosses Paket kaum.
In der Schweiz gibt es keine allgemeine gesetzliche Standardkündigungsfrist für Konsumenten-Abos. Entscheidend sind die AGB des Anbieters. Bei Glückspost ist das für Kundinnen und Kunden immerhin günstig, weil laut Bedingungen keine Mindestlaufzeit besteht und jederzeit gekündigt werden kann.
Ein allgemeines Widerrufsrecht für Online- oder Telefonverträge gibt es in der Schweiz nicht. Das ist ein zentraler Unterschied zu vielen Erwartungen aus dem Ausland. Die Stiftung für Konsumentenschutz, kurz SKS, weist regelmässig darauf hin, dass man AGB und Verlängerungsklauseln vor Abschluss genau lesen sollte.
Ein 14-tägiger Rücktritt kommt in der Schweiz nur in besonderen Fällen in Frage, etwa bei bestimmten Haustürgeschäften über CHF 100, bei Konsumkrediten oder gewissen Versicherungen. Für ein normal online abgeschlossenes Glückspost-Abo hilft diese Regel meist nicht. Darum ist eine rechtzeitige Kündigung vor der nächsten Belastung der wichtigere Hebel.
Wenn Glückspost trotz Kündigung weiter abbucht oder unklar antwortet, können Sie sich zuerst an den Kundendienst wenden und danach Unterstützung bei der SKS suchen. Für Preis- und Marktfragen ist auch das SECO eine bekannte Referenz in der Schweiz. Eine staatliche Sonderstelle nur für Abo-Kündigungen gibt es nicht.
Das klare Fazit fällt eher kritisch aus: Von 5 ausgewerteten Rückmeldungen sind 4 negativ und 1 neutral, positive Stimmen zur Kündigung lagen nicht vor. Die Kündigung von Glückspost wirkt auf dem Papier einfach, in der Praxis berichten mehrere Nutzer aber von mühsamen Abläufen, weiterer Verrechnung und wenig hilfreichem Support.
Zu den lokalen Problemen passen auch die Hinweise aus der Recherche: Schwierigkeiten beim Zugang zur digitalen Plattform nach dem Abschluss und Probleme bei der Kündigung. Positiv ist immerhin, dass keine spezifischen versteckten Gebühren identifiziert wurden und laut Bedingungen keine Kündigungsgebühr anfällt.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung mühsam | Hoch | Mehrfach nachfassen |
Belastung danach | Hoch | Weiter verrechnet |
Rückerstattung fehlt | Mittel | Kein Geld zurück |
Support schwach | Mittel | Unklare Antworten |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Negativ | Kündigung | Negativ | |
Moneytoring Forum | Negativ | Belastung | Negativ |
Google Reviews | Negativ | Rückerstattung | Negativ |
TrustPilot | Negativ | Kundendienst | Negativ |
Neutral | Gebühren | Neutral |
Wenn Sie frustriert sind, weil Schritte unklar sind, hilft eine kleine Dokumenten-Checkliste mehr als langes Suchen. Sichern Sie vor der Kündigung einen Bildschirmfoto Ihres Glückspost-Pakets, das Belastungsdatum und die Bestellbestätigung. Bei einem Jahres-Abo zu CHF 94.00 kann schon eine einzige falsche Verlängerung ärgerlich sein.
Speichern Sie jede Bestätigung sofort lokal ab. Am besten sichern Sie die Kündigungs-Mail, einen Bildschirmfoto der Abschlussseite und später den Kontoauszug mit der letzten korrekten Belastung. Genau diese drei Belege helfen am meisten, falls Glückspost später doch noch verrechnet.
Für Rückerstattungsanfragen brauchen Sie zusätzlich Betrag, Datum, Zahlungsmittel und wenn möglich eine Transaktionsnummer. Je genauer die Angaben sind, desto weniger Raum bleibt für Hin und Her mit dem Kundendienst.
Ein klassischer Fehler ist der falsche Kündigungskanal. Wer das Glückspost-Abo im App Store abgeschlossen hat, aber nur eine Mail an den Kundendienst schreibt, hat das Abo oft noch gar nicht beendet. Dasselbe gilt für Google Play. Prüfen Sie den Abschlusskanal zuerst.
Der zweite Fehler ist das Verpassen des nächsten Belastungstermins. Weil sich das Abo automatisch verlängert, reicht eine verspätete Kündigung unter Umständen nicht mehr für die laufende Periode. Tragen Sie das Datum sofort im Kalender ein, idealerweise 5 Tage vorher als Erinnerung.
Viele erwarten nach einer Kündigung automatisch Geld zurück. Bei Glückspost ist das gerade nicht die Regel, denn ungenutzte Zeiträume werden laut FAQ nicht erstattet. Wer damit rechnet, erlebt fast sicher Enttäuschung.
Ein weiterer Fehler ist fehlender Nachweis. Wenn Sie keine Bestätigung speichern und später weiter belastet werden, wird es heikel. Dazu passt die Nutzerstimme über weitere Abbuchungen nach der Kündigung. Speichern Sie deshalb immer Mail, Bildschirmfoto und Datum.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play | Vor nächster Belastung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine Gebühr gefunden | Höher, guter Nachweis |
Das Webkonto ist für direkte Glückspost-Abos meist der schnellste Weg. App Store und Google Play passen nur dann, wenn dort auch abgeschlossen wurde. Der Brief braucht länger, liefert aber einen starken Nachweis, falls es später Streit um das Kündigungsdatum gibt.
Keine Methode ist für alle richtig. Entscheidend ist, dass der Kanal zum Abschluss passt und dass Sie die Bestätigung sichern. Genau daran scheitern viele unnötig.
Kontrollieren Sie sofort, ob eine Bestätigung eingetroffen ist. Fehlt sie nach kurzer Zeit, prüfen Sie Spam-Ordner, Kontoansicht und notfalls den Kundendienst unter 058 510 73 09. Setzen Sie zusätzlich eine Kalendererinnerung auf den Tag der nächsten erwarteten Belastung.
Beobachten Sie Ihren Karten- oder Bankauszug noch mindestens über die nächste Abrechnungsperiode hinaus. Taucht trotz bestätigter Kündigung eine neue Belastung auf, reklamieren Sie die Kartentransaktion möglichst rasch bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das in der Regel über den Kartenherausgeber, oft innert 30 Tagen nach Kartenabschluss.
Wenn Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, kommen in der Schweiz je nach Lesegewohnheit mehrere Titel infrage. Schweizer Illustrierte bewegt sich bei etwa CHF 5-10 pro Ausgabe, NZZ am Sonntag bei rund CHF 5-8 pro Ausgabe und 20 Minuten ist kostenlos. Wer stärker auf News als auf People und Unterhaltung setzt, fährt damit oft günstiger oder passender.
Wenn Sie Ihr Glückspost-Abo schriftlich kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, die E-Mail des Kontos, wenn möglich die Kundennummer und den Satz, dass Sie das Glückspost-Abo per nächstmöglichem Termin kündigen. Verlangen Sie zudem eine schriftliche Bestätigung.
Ein Brief ist besonders dann sinnvoll, wenn der Onlinezugang nicht funktioniert oder wenn Sie schon schlechte Erfahrungen mit unklaren Antworten gemacht haben. Das ist zwar etwas langsamer als das Webkonto, kann aber bei Streit über eine Weiterverrechnung der solidere Nachweis sein.
Wenn es schnell gehen soll, kündigen Sie trotzdem zuerst im passenden digitalen Kanal und sichern alles mit Bildschirmfotos. So sind Sie bei Glückspost sowohl praktisch als auch beweissicher unterwegs.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.