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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Neue Post ist ein Unterhaltungsmagazin mit Promi-News, Klatsch und Lifestyle-Themen. Für die Schweiz sind konkrete Abo-Angebote über Drittplattformen und Abo-Anbieter auffindbar, etwa ein 6-Monatsabo für CHF 110.40, ein Jahresabo für CHF 208.00 und ein 2-Jahresabo für CHF 395.20 (abo.ch).
Wer Neue Post abonniert, zahlt in der Praxis für regelmässige Heftlieferungen oder für einen digitalen Zugang, je nach Buchungskanal. Für den digitalen Club nennt Neue Post zudem eine 30-tägige Gratisphase mit automatischer Umwandlung in ein zahlungspflichtiges Abo, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (neuepost.at).
Viele Leserinnen und Leser ärgern sich erst bei der Kündigung, weil vorher gar nicht klar war, welches Modell genau läuft. Bei Neue Post sind vor allem drei Punkte entscheidend: laufende Belieferung, automatische Verlängerung und der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode.
Für die Schweiz ist Neue Post als Magazin klar erhältlich, unter anderem mit Preisen in CHF. Das ist für Schweizer Kundinnen und Kunden praktisch, weil keine Umrechnung in Fremdwährung nötig ist und die Preisangaben bereits inklusive Mehrwertsteuer und Versand kommuniziert werden (abo.ch).
Etwas heikel ist die Trennung zwischen dem Magazin Neue Post und den Supportangaben aus dem Umfeld der Schweizerischen Post. Darum lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und genau zu prüfen, über welchen Kanal das eigene Neue Post-Abo abgeschlossen wurde: direkt über Neue Post, über App Store, über Google Play oder über einen Abo-Vermittler.
Viele Neue Post-Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder nachher keine Belege mehr haben. Machen Sie deshalb vor der Kündigung drei einfache Sicherungen: Foto oder Bildschirmfoto des aktuellen Abos, Notiz des nächsten Belastungsdatums und Sicherung aller Bestätigungs-E-Mails.
Schauen Sie zudem in Ihrem Konto nach, ob eine Gratisphase läuft oder bereits ein bezahltes Abo aktiv ist. Laut Nutzungsbedingungen verlängert sich Neue Post automatisch, wenn nicht mindestens einen Monat vor dem Verlängerungsdatum gekündigt wird, auch wenn gleichzeitig steht, dass eine Kündigung jederzeit möglich sei. Genau diese Kombination führt oft zu Missverständnissen (neuepost.at).
Wenn Sie Neue Post direkt online abgeschlossen haben, führt der Weg laut Anbieter über das Benutzerkonto. Melden Sie sich an, öffnen Sie den Bereich Mein Abonnement und folgen Sie dort den Schritten zur Kündigung (neuepost.at).
Weil Nutzer von verwirrenden Menüs und schwer auffindbaren Kündigungsfeldern berichten, sollten Sie nicht nach dem ersten Angebot zum Bleiben stoppen. Klicken Sie konsequent weiter, bis eine klare Abschlussmeldung erscheint, und speichern Sie genau diese Seite als Bildschirmfoto. Das ist besonders wichtig, wenn später doch noch etwas verrechnet wird.
Für allgemeine Hilfe ist zudem die Hilfeseite der Post erreichbar über AGB Kundenportal Meine Post. Auch wenn diese Seite nicht die Kündigungsanleitung von Neue Post selbst ersetzt, kann sie bei Konto- und Kontaktfragen nützlich sein.
Wenn das Abo über das iPhone abgeschlossen wurde, kündigen Sie nicht im Neue Post-Konto, sondern in den iPhone-Einstellungen. Der Pfad lautet: Einstellungen > Ihr Name > Abonnements > Neue Post > Abo kündigen. Fehlt die Schaltfläche, ist das Abo oft schon beendet oder läuft über einen anderen Kanal (neuepost.at).
Bei Android geht der Weg über den Google Play Store. Öffnen Sie die App, tippen Sie auf Profil oder Menü, dann auf Zahlungen und Abos beziehungsweise Abonnements, wählen Sie Neue Post und tippen Sie auf Abo kündigen (neuepost.at). Ein häufiger Fehler ist, das Abo im Magazin-Konto zu suchen, obwohl die Abbuchung über Google Play läuft.
Wenn die Online-Kündigung klemmt oder keine Bestätigung erscheint, können Sie zusätzlich den Kundendienst kontaktieren. Erreichbar sind +41 58 340 00 00 sowie [email protected], jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr (post.ch).
Schreiben Sie in die E-Mail Ihren vollständigen Namen, die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse, das vermutete Verlängerungsdatum und den klaren Satz, dass Sie Neue Post kündigen wollen. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Datum des Vertragsendes.
Falls Sie lieber schriftlich per Post arbeiten, können Sie eine eingeschriebene Sendung an die bekannte Kündigungsadresse verwenden. Eine moderne Alternative ist ein digitaler Einschreibebrief wie Postclic, bei dem Versand, Empfang und Öffnung mit Zeitstempel dokumentiert werden. Das lohnt sich vor allem dann, wenn es bereits Streit über Fristen oder Gebühren gibt.
Zur bekannten Kündigungsadresse liegt nur ein Eintrag in Österreich vor. Eine Schweizer Adresse für Neue Post ist in den vorliegenden Daten nicht ersichtlich, deshalb sollte ein Brief nur ergänzend und mit klaren Kontodaten verschickt werden.
Verwenden Sie diese Adresse:
Notieren Sie im Schreiben Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Abo-Modell und das gewünschte Kündigungsdatum. Ohne diese Angaben verzögert sich die Bearbeitung oft unnötig.
Viele haben Angst, dass nach dem Klick sofort alles weg ist. Bei Neue Post gilt nach den vorliegenden Bedingungen: Sie können jederzeit kündigen, der Zugang oder die Belieferung läuft aber im Regelfall bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiter, sofern keine andere Bestätigung genannt wird (neuepost.at).
Ein praktisches Beispiel: Wenn Ihre nächste Verlängerung am 30. Juni ansteht und Sie vorher kündigen, sollten Sie Neue Post bis zu diesem Datum weiter nutzen können. Entscheidend ist die Bestätigungsmail oder die Anzeige im Konto, deshalb immer das Enddatum sichern.
Wer Neue Post nicht aktiv beendet, rutscht laut Nutzungsbedingungen in die automatische Verlängerung. Als Frist nennt der Anbieter mindestens einen Monat vor dem Verlängerungsdatum, sonst erneuert sich das Abo erneut (neuepost.at).
Ihre Nutzerdaten werden nach der Kündigung nicht sofort gelöscht. In den Bedingungen ist eine Aufbewahrung von fünf Jahren für Compliance- und Abrechnungszwecke genannt. Wenn Sie Unterlagen, Rechnungen oder Kontodaten später noch brauchen könnten, laden Sie sie vor der Kündigung herunter oder speichern Sie Bildschirmfotos.
Viele Neue Post-Mitglieder sind frustriert, wenn sie zwar gekündigt haben, aber keine Rückerstattung erhalten. Die Regel ist streng: Rückerstattungen gibt es laut Anbieter nur bei Abrechnungsfehlern oder wenn der Dienst nicht verfügbar war. Für ungenutzte Restzeit nach der Kündigung gibt es grundsätzlich keine Rückzahlung, ausser die Geschäftsleitung stimmt ausdrücklich zu (neuepost.at).
Das heisst im Klartext: Wer mitten in einer laufenden Periode kündigt, bekommt in den meisten Fällen kein anteiliges Geld zurück. Das deckt sich auch mit den negativen Nutzerberichten zum Thema Rückerstattung.
Bei einem Abrechnungsfehler müssen Sie den Kundendienst innert 14 Tagen nach der Belastung kontaktieren, wenn Sie eine Rückerstattung möchten (neuepost.at). Schreiben Sie Datum, Betrag in CHF, Zahlungsmethode und wenn möglich die Transaktionsnummer in die Anfrage.
Am effizientesten ist eine kurze E-Mail an [email protected] und parallel ein Telefon an +41 58 340 00 00 innerhalb der Servicezeiten. Wenn über App Store oder Google Play bezahlt wurde, muss die Rückerstattung in der Regel dort beantragt werden, nicht bei Neue Post direkt.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos wie in der EU. Ein solches Recht besteht nur in bestimmten Sonderfällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkreditverträgen nach Art. 16 KKG oder bei vielen Privatversicherungen seit 2022. Für ein normales online abgeschlossenes Neue Post-Abo gilt dieses allgemeine Rücktrittsrecht also meist nicht.
Wenn trotz gültiger Kündigung weiter belastet wird, können Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Kartenherausgeber eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz läuft das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig sind Bank oder Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard, nicht eine besondere staatliche Chargeback-Stelle.
Die wichtigste Klausel lautet: Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht mindestens einen Monat vor dem Verlängerungsdatum gekündigt wird (neuepost.at). Gleichzeitig steht dort, dass keine Mindestbindungsdauer nötig ist und eine Kündigung jederzeit möglich sei. Für Kundinnen und Kunden zählt am Ende vor allem die Frist zur nächsten Verlängerung.
Besonders kritisch ist die 30-tägige Gratisphase. Diese wandelt sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abo um, wenn Sie nicht vor Ablauf kündigen. Genau hier schnappt oft die Abo-Falle zu, weil viele zwar testen, das Ende der Gratisphase aber nicht im Kalender eintragen.
In den Bedingungen ist österreichisches Recht als anwendbar genannt und für Streitigkeiten grundsätzlich Wien als Gerichtsstand, soweit Konsumentenschutzregeln nichts anderes vorsehen (neuepost.at). Für Schweizer Leserinnen und Leser ist das relevant, weil grenzüberschreitende Abos in der Durchsetzung mühsamer sein können.
Zudem behält Neue Post Daten nach der Kündigung fünf Jahre lang. Das betrifft laut Bedingungen vor allem Abrechnung und Compliance. Wer nicht will, dass wichtige Nachweise später fehlen, sollte Bestätigungen und Rechnungen vorab lokal speichern.
Abo | Preis in CHF | Laufzeit | Leistungen |
|---|---|---|---|
6-Monatsabo | CHF 110.40 | 6 Monate | 26 Ausgaben, Versand inkl. |
1-Jahresabo | CHF 208.00 | 1 Jahr | 52 Ausgaben, Versand inkl. |
2-Jahresabo | CHF 395.20 | 2 Jahre | 104 Ausgaben, Versand inkl. |
Das teuerste Modell ist das 2-Jahresabo mit CHF 395.20, die kleinste Einstiegshürde ist das 6-Monatsabo mit CHF 110.40. Laut Angebotsdaten beträgt die Ersparnis gegenüber regulären Preisen CHF 14.40 beim 6-Monatsabo, CHF 41.60 beim Jahresabo und CHF 104.00 beim 2-Jahresabo (abo.ch).
Wenn Sie Neue Post nur testweise lesen wollen, ist das 6-Monatsabo am wenigsten riskant. Wer schon weiss, dass das Magazin länger genutzt wird, fährt mit dem 2-Jahresabo beim Stückpreis am günstigsten, bindet sich aber deutlich länger an die Verlängerungslogik.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den Nutzungsbedingungen nicht gefunden. Das ist positiv. Trotzdem lohnt es sich kaum, lange Laufzeiten zu wählen, wenn Sie bereits unsicher sind, ob Sie das Heft in sechs oder zwölf Monaten noch lesen möchten.
Für Schweizer Kundinnen und Kunden gibt es kein allgemeines Online-Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das ist der wichtigste Unterschied zur EU. Wenn Sie Neue Post online abgeschlossen haben, können Sie sich für einen einfachen Sinneswandel meist nicht auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht berufen.
Relevant sind vor allem die AGB und die vereinbarten Kündigungsfristen. Fehlen klare Fristen, helfen die Grundsätze des Obligationenrechts. Bei einem Abo wie Neue Post sollten Sie Fristen deshalb nicht schätzen, sondern den Verlängerungstermin im Konto oder in der Bestätigung exakt prüfen.
Wenn Neue Post trotz Kündigung weiter abbucht oder eine Rückerstattung bei klarer Fehlbelastung verweigert, reklamieren Sie zuerst schriftlich beim Anbieter und setzen Sie eine kurze Frist von 10 Tagen. Legen Sie Bildschirmfotos, Belastungen in CHF und die Kündigungsbestätigung bei.
Bleibt die Antwort aus, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder Informationen des SECO zu Konsumententhemen beiziehen. Bei Kartenproblemen ist Ihre kartenausgebende Bank der richtige Ansprechpartner für die Beanstandung einer Belastung.
Gesamturteil: eher schwierig. Aus den vorliegenden 5 von 5 ausgewerteten Rezensionen ergibt sich ein klar negativer Trend. Die häufigsten Kritikpunkte sind schwer auffindbare Kündigungswege, unhilfreicher Kundendienst und Belastungen nach der Kündigung.
Ehrlich gesagt sieht das nicht gut aus. Positiv ist immerhin, dass mehrere Kündigungskanäle existieren und in den Bedingungen keine Kündigungsgebühr genannt wird. Negativ ist aber, dass lokale Beschwerden genau zu den Punkten passen, die auch in Rezensionen auftauchen.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung schwer | 2 von 5 | Button schwer findbar |
Zusatzgebühren | 2 von 5 | Belastung nach Kündigung |
Rückerstattung | 1 von 5 | Kein Geld zurück |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
TrustPilot | 1 von 5 | Kündigung | Negativ |
2 von 5 | Kundendienst | Negativ | |
Consumer Forum | 1 von 5 | Gebühren | Negativ |
Viele Probleme entstehen nicht bei der Kündigung selbst, sondern erst danach, wenn der Nachweis fehlt. Sichern Sie vorab das Konto mit einem Bildschirmfoto der Abo-Seite, der sichtbaren E-Mail-Adresse und dem nächsten Verlängerungsdatum.
Wenn Sie Geld zurückfordern wollen, brauchen Sie mehr als nur den Satz, dass etwas falsch lief. Legen Sie Datum, CHF-Betrag, Transaktionsnummer und die Bestätigung der Kündigung zusammen in einen Ordner oder als PDF bereit.
Ein häufiger Fehler ist der falsche Kündigungskanal. Wer über App Store abgeschlossen hat, aber nur im Neue Post-Konto sucht, findet die Kündigung oft nicht und zahlt weiter. Prüfen Sie deshalb zuerst, wer abbucht: Apple, Google oder Neue Post selbst.
Der zweite klassische Fehler ist die verpasste Frist vor der automatischen Verlängerung. Laut Bedingungen gilt ein Monat vor dem Verlängerungsdatum. Wer nur zwei oder drei Tage vorher kündigt, kann trotz rechtzeitiger Absicht schon in der nächsten Periode landen.
Der dritte Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Bei Neue Post gibt es diese in der Regel nicht. Wenn Sie am 10. eines laufenden Zeitraums kündigen, läuft das Abo meist einfach bis zum Periodenende weiter, ohne Rückzahlung für ungenutzte Tage.
Der vierte Fehler ist das fehlende Beweisfoto. Gerade weil Nutzer von schwer auffindbaren Buttons und unerwarteten Gebühren berichten, sollten Sie die Abschlussseite der Kündigung immer sichern. Achtung, da wird’s heikel, sobald nur ein mündlicher Hinweis am Telefon existiert, aber keine schriftliche Bestätigung.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Das Webkonto ist am schnellsten, solange der Kündigungsweg sichtbar ist. App Store und Google Play sind sinnvoll, wenn dort auch wirklich bezahlt wurde. Der Briefweg ist langsamer, bringt aber einen zusätzlichen Nachweis, wenn Sie Streit über Fristen erwarten.
Kein Weg ist automatisch perfekt. Entscheidend ist, dass der gewählte Kanal zum ursprünglichen Abschluss passt und dass Sie am Schluss eine datierte Bestätigung in der Hand haben.
Prüfen Sie sofort, ob eine E-Mail oder eine Kontomeldung mit Enddatum eingetroffen ist. Machen Sie ein Bildschirmfoto, speichern Sie die Nachricht als PDF und setzen Sie eine Kalendererinnerung 7 Tage vor der nächsten möglichen Belastung.
Kontrollieren Sie danach mindestens einen weiteren Kartenabschluss oder Kontoauszug. Wenn trotz Kündigung nochmals eine Belastung von Neue Post erscheint, reklamieren Sie zuerst beim Anbieter und danach wenn nötig bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion innert 30 Tagen nach Erhalt des Abschlusses.
Wenn Sie nach der Kündigung eine andere Lösung suchen, kommen je nach Bedarf ePost ab CHF 9.90 pro Monat, MyPost24 mit nutzungsabhängigen Preisen oder DHL Paket Schweiz ab CHF 10 für nationale Sendungen in Frage. Diese Angebote ersetzen nicht das Magazin Neue Post inhaltlich, können aber für digitale Post- oder Zustellbedürfnisse sinnvoller sein.
Für Neue Post liegt in den recherchierten Daten nur eine physische Adresse in Österreich vor. Eine Schweizer Kündigungsadresse ist derzeit nicht belegt, deshalb ist der Online-Weg meist klarer und schneller.
Die bekannte Anschrift lautet:
Wenn Sie dorthin schreiben, ergänzen Sie Ihre Kontodaten vollständig und schicken Sie den Brief nicht als einzigen Schritt ab, falls die Frist knapp ist. Parallel per Konto oder E-Mail zu kündigen, spart oft Ärger.
Gerade weil die Adresse nicht in der Schweiz liegt und Nutzer über schwierige Abläufe berichten, ist eine digitale Bestätigung häufig wertvoller als ein später ankommender Brief. Der sicherste praktische Weg ist deshalb meist die Kündigung im richtigen Zahlungskanal plus gesicherter Nachweis mit Datum.
Wenn Sie sauber dokumentieren, die Frist von einem Monat vor Verlängerung einhalten und nachher den Kontoauszug prüfen, sinkt das Risiko einer bösen Überraschung deutlich. Genau so gehen erfahrene Konsumentinnen und Konsumenten bei Abo-Fallen vor.
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