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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Volksstimme ist ein Zeitungsabo aus der Schweiz mit Fokus auf regionale Berichterstattung und erscheint über Schaub Medien. Für Leserinnen und Leser in der Nordwestschweiz geht es vor allem um Lokalnachrichten, Printzustellung und digitalen Zugriff, nicht um einen reinen Gratisdienst. Abo-Angebote und Preise sind direkt auf der offiziellen Übersichtsseite aufgeführt, etwa Jahresabo für CHF 249.-- und Schnupperabo 1 Monat für CHF 23.-- "Abonnements und Preise" (volksstimme.ch).
Wer ein Volksstimme-Abo abgeschlossen hat, zahlt je nach Modell für Print, Digital oder die Kombination aus beidem. Laut Preisübersicht sind mehrere Angebote als Print und Digital gebündelt, etwa das Halbjahresabo für CHF 130.-- und das Schnupperabo 3 Monate für CHF 44.-- (volksstimme.ch). Dazu kommt mindestens ein reines Printmodell mit Zustellung einmal pro Woche für CHF 92.--.
Viele sind genervt, wenn erst bei der Kündigung klar wird, dass ein Abo weiterläuft. Bei Volksstimme ist genau dieser Punkt zentral, weil Verträge laut Bedingungen unbefristet weiterlaufen, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird "Verträge laufen unbefristet weiter, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden" (abo.volksstimme.de). Das ist kein exotischer Sonderfall, aber eine typische Abo-Falle, wenn man ein Probeangebot einfach laufen lässt.
Zusätzlich wird für bestimmte E-Paper-Angebote eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten genannt (abo.volksstimme.de). Das heisst konkret: Nicht jedes Abo ist jederzeit ohne Bindung stoppbar. Probeabonnements sind möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Wer sich nicht mehr sicher ist, welches Modell gebucht wurde, sollte vor der Kündigung den aktuellen Tarif prüfen oder den Kundendienst kontaktieren.
Volksstimme arbeitet mit Schweizer Preisen in CHF und bietet Support mit Schweizer Telefonnummer 061 976 10 70 sowie E-Mail an [email protected]. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, also klassische Bürozeiten (volksstimme.ch). Ein Live-Chat ist nicht vorhanden.
Für Schweizer Nutzer ist das positiv, weil weder Fremdwährung noch ausländische Hotlines nötig sind. Weniger gut ist, dass einzelne Nutzer den Kündigungsprozess als wenig transparent erlebt haben. Wenn Sie nach der Kündigung zu einem anderen Medium wechseln möchten, sind SRF News und 20 Minuten kostenlos, während Basler Zeitung, NZZ oder Tages-Anzeiger im Jahresabo deutlich teurer sein können.
Viele Volksstimme-Abonnenten fürchten, dass nach der Kündigung trotzdem noch etwas verrechnet wird. Genau deshalb lohnt sich eine kurze Vorbereitung von 5 Minuten. Prüfen Sie zuerst Ihr aktuelles Abo, das nächste Rechnungsdatum und ob es sich um ein Schnupperabo, ein Jahresabo oder ein Angebot mit längerer Bindung handelt.
Machen Sie vor dem Absenden einen Bildschirmfoto Ihres Tarifs und notieren Sie den Betrag, etwa CHF 249.-- oder CHF 130.--. Sichern Sie ausserdem E-Mails zur Bestellung, Rechnungen und falls vorhanden Ihre Kundennummer. Wenn später doch noch eine Abbuchung erscheint, haben Sie sofort Belege zur Hand.
Der klarste offiziell genannte Weg ist die Kündigung in Textform. Laut den verfügbaren Angaben kann der Abonnent den Vertrag mit einer eindeutigen Erklärung per Brief oder E-Mail kündigen. Für die Schweiz ist die naheliegende Adresse [email protected], zusätzlich hilft die FAQ-Seite bei Rückfragen (volksstimme.ch).
Schreiben Sie in die Betreffzeile am besten "Kündigung Volksstimme-Abo" und nennen Sie im Text Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, wenn möglich die Kundennummer und den gewünschten Kündigungstermin. Formulieren Sie kurz und eindeutig, zum Beispiel, dass Sie Ihr Volksstimme-Abo fristgerecht kündigen möchten. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.
Wenn Sie frustriert sind, weil online wenig erklärt wird, ist ein Anruf oft der schnellste Weg. Sie erreichen Volksstimme unter 061 976 10 70 von Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (volksstimme.ch). Am Telefon können Sie klären, welche Frist für Ihr Abo gilt und ob bereits eine Verlängerung vorgemerkt ist.
Wichtig ist aber: Ein Telefonat allein ist für heikle Fälle zu wenig. Bitten Sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter um eine Bestätigungs-E-Mail oder senden Sie direkt nach dem Gespräch selbst noch eine E-Mail mit Bezug auf Uhrzeit und Name der Auskunftsperson. So gehen Sie auf Nummer sicher, falls später Streit über die Frist entsteht.
Auch per Brief ist die Kündigung möglich, denn eine Erklärung in Textform wird genannt. Für den Versand verwenden Sie die Korrespondenzadresse in Sissach. Ein Einwurf-Einschreiben kann sinnvoll sein, wenn schon einmal Probleme mit Bestätigungen aufgetreten sind oder wenn es um eine knappe Frist geht.
Wer keinen Gang zur Post möchte, kann auch einen digitalen Einschreibedienst wie Postclic prüfen. Solche Dienste dokumentieren Versand und Zustellung mit Zeitnachweis, was gerade bei strittigen Abo-Kündigungen praktisch sein kann. Für normale Fälle reicht aber meist eine saubere E-Mail mit Bestätigungsforderung.
Haben Sie Volksstimme als App-Abo über Apple oder Google abgeschlossen, müssen Sie genau dort kündigen. Sonst läuft das Store-Abo weiter, auch wenn Sie zusätzlich eine E-Mail an Volksstimme senden. Das ist ein klassischer Fehler bei Nachrichten-Apps.
Auf dem iPhone öffnen Sie Einstellungen, tippen auf Ihren Namen, dann auf Abonnements und wählen Volksstimme aus. Dort kündigen Sie das Abo im App Store. Auf Android öffnen Sie Google Play, tippen auf Profil, dann Zahlungen und Abonnements, danach Abonnements und wählen Volksstimme. Kündigen Sie spätestens vor dem nächsten Abrechnungsdatum.
Viele haben Sorge, nach dem Klick sofort alles zu verlieren. Bei Volksstimme ist realistischer, dass der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiterläuft, sofern keine sofortige Beendigung ausdrücklich bestätigt wird. Eine anteilige Rückzahlung für bereits bezahlte oder genutzte Ausgaben ist laut Bedingungen gerade nicht vorgesehen (abo.volksstimme.de).
Praktisch heisst das: Wenn Ihr Abo bis Ende Monat bezahlt ist, sollten Printlieferung oder Digitalzugang normalerweise bis zu diesem Termin bestehen. Kontrollieren Sie die Kündigungsbestätigung genau. Dort sollte ein Enddatum stehen, damit später keine Diskussion entsteht.
Vergessen Sie die Kündigung, läuft der Vertrag laut Bedingungen unbefristet weiter (abo.volksstimme.de). Genau hier passiert oft der Ärger mit einer weiteren Belastung, obwohl man dachte, das Probeabo ende von selbst. Tragen Sie den Stichtag deshalb sofort im Kalender ein.
Zu den Daten sagt Volksstimme, dass persönliche Daten nach der Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinien behandelt werden (abo.volksstimme.de). Das ist recht allgemein formuliert. Wenn Sie Rechnungen, alte Bestellmails oder relevante Artikelzugänge noch brauchen, sichern Sie diese vor dem Vertragsende lokal ab.
Viele Volksstimme-Kunden ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn keine Rückzahlung kommt. Laut den verfügbaren Bedingungen werden bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen alle Zahlungen einschliesslich Lieferkosten zurückerstattet (abo.volksstimme.de). Für bereits verwendete oder bezahlte Ausgaben gibt es dagegen keine Rückerstattung.
Das bedeutet im Alltag: Eine normale Kündigung beendet das Abo meist nur auf das Laufzeitende. Eine anteilige Erstattung für die Restzeit ist eher nicht zu erwarten. Erfolgschancen bestehen eher bei Fehlbelastungen, Doppelbuchungen oder wenn der Widerruf rechtzeitig innerhalb der 14 Tage erklärt wurde.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für jeden Vertrag. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt nur bei bestimmten Vertragsarten, etwa bei Haustürgeschäften, Konsumkrediten und gewissen Versicherungen. Wenn Volksstimme in den eigenen Bedingungen trotzdem 14 Tage Widerruf vorsieht, ist diese Zusage für den konkreten Vertrag besonders wichtig.
Für Sie heisst das: Berufen Sie sich bei einem frischen Abschluss direkt auf die 14 Tage aus den Abo-Bedingungen und erklären Sie den Widerruf schriftlich. Die SKS und das SECO weisen generell darauf hin, dass in der Schweiz die konkreten Vertragsbedingungen oft entscheidend sind. Das lohnt sich vor allem direkt nach Abschluss eines Probe- oder Digitalabos.
Schreiben Sie an [email protected] und nennen Sie Datum des Abschlusses, Betrag, Zahlungsart und den Grund für Ihre Forderung. Legen Sie Rechnung, Belastungsnachweis und falls vorhanden die Kündigungs- oder Widerrufsbestätigung bei. Bei einer Falschabbuchung schildern Sie knapp, wann Sie gekündigt haben und welche Belastung trotzdem erfolgte.
Wenn nach einigen Arbeitstagen keine Reaktion kommt, rufen Sie unter 061 976 10 70 an und verweisen Sie auf Ihre E-Mail. Bleibt eine Kreditkartenbelastung trotz Kündigung bestehen, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung einer Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, je nach Kartenherausgeber und Regeln von Visa oder Mastercard.
Im Zentrum stehen zwei Klauseln: Verträge laufen unbefristet weiter, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden, und bestimmte E-Paper-Abos haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten (abo.volksstimme.de). Wer also nur kurz testen wollte, kann in eine längere Bindung rutschen, wenn das gewählte Angebot diese Dauer vorsieht.
Probeabonnements sind möglich, aber mit besonderen Bedingungen verknüpft (abo.volksstimme.de). Genau dort wird es schnell heikel, wenn die Umwandlung in ein reguläres Abo nicht sauber mitgelesen wurde. Prüfen Sie deshalb in Ihrer Bestellmail, ob ein Schnupperabo automatisch in ein reguläres Modell übergeht.
Als anwendbares Recht wird Schweizer Recht genannt (abo.volksstimme.de). Für Abonnenten in der Schweiz ist das hilfreich, weil kein ausländisches Verfahren nötig sein sollte. Streitigkeiten werden laut Bedingungen im gesetzlichen Verfahren geregelt, ohne dass eine besondere private Schlichtungsstelle genannt wird.
Für die Praxis heisst das: Sammeln Sie Bestätigungen, Rechnungen und Bildschirmfotos sauber. Wenn Volksstimme eine Kündigung oder Rückerstattung ablehnt, haben Sie damit die beste Grundlage für eine Beschwerde bei der SKS, eine Beanstandung bei der Bank oder die weitere Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
Jahresabo | CHF 249.-- | 12 Monate | Print und Digital |
Halbjahresabo | CHF 130.-- | 6 Monate | Print und Digital |
Schnupperabo 3 Mt. | CHF 44.-- | 3 Monate | Print und Digital |
Schnupperabo 1 Mt. | CHF 23.-- | 1 Monat | Print und Digital |
Spezial 1x/Woche | CHF 92.-- | wöchentliches Modell | Nur Print |
Das teuerste reguläre Paket in der Übersicht ist das Jahresabo mit CHF 249.--. Das Halbjahresabo kostet CHF 130.--, also auf 12 Monate hochgerechnet CHF 260.--. Wer sicher länger bleibt, spart mit dem Jahresabo gegenüber zwei Halbjahresperioden CHF 11.--.
Bei den Schnupperabos sieht man den Lockeffekt klarer: 3 Monate für CHF 44.-- sind deutlich günstiger als drei einzelne Monate zu je CHF 23.--, also total CHF 69.--. Genau deshalb sollte man nach Abschluss sofort den Kündigungstermin notieren. Laut Preisseite verstehen sich die Preise inklusive 2.6 Prozent Mehrwertsteuer, weitere Spezialabos gibt es auf Anfrage (volksstimme.ch).
Anders als viele annehmen, gibt es in der Schweiz kein allgemeines Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Verträge sind grundsätzlich verbindlich. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei bestimmten Vertragsarten, etwa Haustürgeschäften, Konsumkrediten oder gewissen Versicherungsverträgen. Darauf weisen offizielle Informationen des Bundes und schweizerische Rechtsratgeber hin.
Für Volksstimme ist deshalb entscheidend, was im konkreten Angebot und in den Bedingungen zugesichert wurde. Wenn dort 14 Tage Widerruf genannt werden, können Sie sich darauf stützen. Wenn es um eine normale Kündigung nach längerer Laufzeit geht, gelten vor allem die Abo-Bedingungen zur Frist und zur Mindestdauer.
Wenn Volksstimme nach Ihrer Kündigung weiter abbucht, schicken Sie zuerst eine kurze schriftliche Beanstandung an [email protected] mit Belegen. Setzen Sie eine klare Frist von etwa 10 Tagen für Antwort oder Korrektur. Bleibt die Reaktion aus, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder beim SECO nach Grundlagen zum Konsumentenschutz nachlesen.
Nützlich sind vor allem diese Stellen: die SKS mit Informationen zu Abo-Fallen und Vertragsproblemen sowie das SECO über das Konsumportal des Bundes. Bei Kreditkartenfällen läuft die Reklamation nicht über eine staatliche Chargeback-Stelle, sondern über Ihre Bank oder den Kartenherausgeber. Das ist in der Schweiz der praktische Weg.
Das klare Kurzfazit lautet: Die Kündigung von Volksstimme wirkt nach den vorliegenden Rückmeldungen eher schwierig. Aus 5 ausgewerteten Einzelstimmen sind 4 negativ, 1 neutral und keine positiv. Besonders häufig genannt werden unklare Abläufe, weitere Belastungen nach der Kündigung und ein wenig hilfreicher Kundendienst.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Unklare Kündigung | 2 Fälle | Website verwirrend |
Belastung danach | 1 Fall | Weitere Kreditkartenbuchung |
Schwacher Support | 1 Fall | Mehrere Mails nötig |
Rückerstattung langsam | 1 Fall | Antwort erst nach Wochen |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
negativ | 2 | |
TrustPilot | negativ | 1 |
Google Reviews | negativ | 1 |
Forum | neutral | 1 |
Wenn Sie vermeiden wollen, dass Volksstimme später etwas anders darstellt, legen Sie die wichtigsten Nachweise vor dem Absenden bereit. Das spart oft mehrere E-Mails. Besonders nützlich sind Bildschirmfotos der Abo-Seite, die Bestellbestätigung und die letzte Rechnung.
Bei Rückforderungen zählt Präzision. Notieren Sie Betrag, Buchungsdatum und Zahlungsart, etwa Kreditkarte oder Lastschrift. Nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigung sofort lokal als PDF oder Bildschirmfoto.
Erster häufiger Fehler: nur telefonisch kündigen. Wenn danach intern nichts erfasst wird, fehlt Ihnen der Nachweis. Lösung: immer zusätzlich schriftlich an [email protected] senden. Zweiter Fehler: das nächste Rechnungsdatum nicht prüfen. Dann kommt die nächste Belastung trotzdem, obwohl Sie dachten, es reiche noch.
Dritter Fehler: falscher Kündigungskanal bei App-Abos. Wer über App Store oder Google Play abgeschlossen hat, muss dort beenden. Eine normale E-Mail stoppt das Store-Abo nicht zuverlässig. Vierter Fehler: auf eine anteilige Rückerstattung zählen, obwohl für bereits genutzte oder bezahlte Ausgaben keine Rückzahlung vorgesehen ist.
Einige Nutzer empfinden die Bedingungen als wenig transparent. Dadurch passiert oft noch ein fünfter Fehler: Man lässt sich durch unklare Seitenführung bremsen und verschiebt die Kündigung. Genau dann verlängert sich ein Abo weiter. Schicken Sie lieber sofort eine knappe Textkündigung und klären Sie Details erst danach.
Ein realistisches Beispiel: Sie testen ein Schnupperabo für CHF 23.--, lesen die Umstellung nicht genau und bemerken die Verlängerung erst mit der nächsten Rechnung. In solchen Fällen sofort kündigen, Belastung dokumentieren und bei Unstimmigkeiten innert kurzer Frist reklamieren. Das lohnt sich mehr als langes Hin und Her.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web oder Konto | vor nächster Abrechnung | keine gefunden | einfach |
App Store auf iPhone | vor nächster Abrechnung | keine gefunden | mittel |
Google Play auf Android | vor nächster Abrechnung | keine gefunden | mittel |
Brief eingeschrieben | 5 bis 10 Arbeitstage | keine gefunden | höher, guter Nachweis |
Wenn Sie genug Zeit bis zur nächsten Abrechnung haben, ist eine schriftliche Kündigung per E-Mail meist am schnellsten. Bei App-Abos ist der Weg über den jeweiligen Store zwingend der sauberste. Wenn die Frist knapp wird oder schon einmal weiter belastet wurde, verschafft ein dokumentierter Brief deutlich mehr Beweiskraft.
Keine der genannten Methoden weist auf eine separate Kündigungsgebühr hin. Frühzeitige Beendigung kann aber an einer Mindestvertragsdauer scheitern, etwa bei gewissen E-Paper-Angeboten mit 24 Monaten Laufzeit. Darum immer erst den konkreten Tarif prüfen.
Speichern Sie die Bestätigung sofort und prüfen Sie, ob ein konkretes Enddatum genannt ist. Fehlt dieses Datum, fragen Sie nochmals nach. Setzen Sie sich zusätzlich 3 Erinnerungen: am Kündigungstag, kurz vor dem Enddatum und beim nächsten erwarteten Kontoauszug.
Kontrollieren Sie Ihr Bankkonto oder Ihre Kreditkartenabrechnung während mindestens 2 Abrechnungszyklen. Taucht trotz Kündigung eine neue Belastung auf, reklamieren Sie zuerst bei Volksstimme mit Belegen. Wenn nötig beantragen Sie bei Ihrer Bank eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung der Kartentransaktion innert rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Wenn Sie nach dem Kündigen trotzdem regionale oder nationale Nachrichten lesen möchten, sind SRF News und 20 Minuten die günstigsten Alternativen, weil der Zugriff kostenlos ist. Für vertiefte Abo-Inhalte kommen Basler Zeitung ab etwa CHF 350.-- pro Jahr, Tages-Anzeiger ab etwa CHF 300.-- oder NZZ mit rund CHF 480.-- pro Jahr infrage.
Wenn Sie Volksstimme nicht per E-Mail kündigen möchten, können Sie die Kündigung auch postalisch an die bekannte Verlagsadresse senden:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, wenn möglich die Kundennummer und den gewünschten Kündigungstermin dazu. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an.
Die Postadresse ist vor allem dann sinnvoll, wenn es bereits Streit um Fristen, Bestätigungen oder weitere Gebühren gab. Für normale Fälle ist E-Mail meist schneller. Wenn Sie aber Beweise brauchen, kann ein dokumentierter Versand per Post den entscheidenden Unterschied machen.
Zusätzlich erreichen Sie den Kundendienst von Volksstimme unter 061 976 10 70 und über [email protected]. Die Kombination aus kurzer E-Mail, sauberer Dokumentation und späterer Kontokontrolle ist in der Praxis meistens der effizienteste Weg.
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