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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Epoch Times ist ein internationales Nachrichtenmagazin mit Digitalangeboten, Printprodukten und eigener Hilfeplattform. Für die Schweiz ist besonders relevant, dass eine Adresse in Kreuzlingen auftaucht und die allgemeinen Bedingungen auf deutschsprachigen Seiten von Epoch Times bereitgestellt werden. Das Angebot richtet sich an Leserinnen und Leser, die fortlaufenden Zugang zu Artikeln und weiteren Inhalten möchten.
Wer nach «epoch times kündigen» sucht, hat meist ein laufendes Abo mit automatischer Verlängerung. Genau das steht in den Bedingungen: «Das Abo verlängert sich automatisch am Ende der Laufzeit zu den vertraglich vereinbarten Konditionen» (shop.epochtimes.de). Wenn Sie nichts unternehmen, läuft das Abo also weiter und wird erneut verrechnet.
Bezahlt wird vor allem für den Zugang zu digitalen Inhalten oder für ein länger laufendes Abo-Modell. Auf den Angebotsseiten von Epoch Times werden Digitalabos und weitere Varianten beworben, dazu kommen je nach Angebot Testphasen und Jahresmodelle (angebot.epochtimes.de). Praktisch heisst das: Sie kaufen nicht einen einzelnen Artikel, sondern einen wiederkehrenden Zugang.
Viele sind frustriert, wenn nach dem Abschluss nicht sofort klar ist, welche Laufzeit gilt. Laut AGB beträgt die Mindestlaufzeit «normalerweise ein Jahr», wobei einzelne Angebote abweichen können (shop.epochtimes.de). Genau hier steckt oft die Abo-Falle: Ein Test oder ein günstiger Einstieg wird übersehen, danach verlängert sich das Abo automatisch.
Für die Schweiz gibt es nach den vorliegenden Daten keine sauber ausgewiesenen offiziellen Abo-Preise in CHF für 2025 oder 2026. Das ist unpraktisch, weil Schweizer Kundinnen und Kunden den Endpreis oft erst über die verwendete Zahlart oder die deutsche Angebotsseite einordnen können. Bei Fragen hilft laut Hilfebereich vor allem der Support per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +49 (0)30 340 60 292 von Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr (help.epochtimes.de).
Wenn Sie nach der Kündigung schlicht eine Schweizer Alternative möchten, sind NZZ ab 23 CHF pro Monat, Tages-Anzeiger ab 22 CHF pro Monat, Blick ab 15 CHF pro Monat sowie die kostenlosen Angebote von SRF News und 20 Minuten naheliegende Optionen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie auf Nummer sicher gehen und ein lokal klar bepreistes Medienabo möchten.
Viele Ärgernisse entstehen nicht beim Klick auf «kündigen», sondern vorher. Prüfen Sie zuerst Ihr nächstes Belastungsdatum, machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Tarifs und speichern Sie die Rechnungsbestätigung. Das lohnt sich besonders, wenn später doch noch eine Abbuchung auftaucht.
Weil Nutzer berichten, dass nach der Kündigung teils weiter Gebühren belastet wurden, sollten Sie zusätzlich den aktuellen Kontostand Ihrer Karte oder Ihres PayPal-Kontos notieren. Falls Ihr Zugang an einem bestimmten Datum endet, sehen Sie so später sauber, ob Epoch Times noch nachbelastet hat oder nicht.
Der direkteste Weg läuft laut Hilfebereich über das Kundenportal: «Sie können Ihr Abonnement ganz einfach online über das Kundenportal kündigen» (help.epochtimes.de). Genau das ist der wichtigste Weg, auch wenn der Kündigungslink auf der Webseite nicht besonders prominent ist. Achtung, da wird’s heikel: Der Link ist nicht klar sichtbar, Sie müssen ihn im Kundenbereich suchen.
Gehen Sie über die Hilfezentrale oder direkt über Ihr Konto auf die Aboverwaltung. Der übliche Pfad ist Konto > Abonnement oder Mitgliedschaft > Verwalten > Kündigen. Wenn eine Rückhalte-Seite mit einem Sonderangebot erscheint, klicken Sie konsequent weiter bis zur endgültigen Bestätigung und verlassen Sie den Vorgang nicht vorher.
Öffnen Sie danach die Hilfeseite von Epoch Times nur noch zur Kontrolle und prüfen Sie, ob eine Bestätigungs-E-Mail eingetroffen ist. Falls keine E-Mail kommt, machen Sie einen Bildschirmfoto der Abschlussseite mit Datum und Uhrzeit. Die Hilfezentrale finden Sie hier: Hilfe von Epoch Times.
Wenn das Kundenportal nicht funktioniert oder Sie keinen Zugang mehr haben, senden Sie die Kündigung an [email protected]. Diese Adresse nennt Epoch Times selbst für Kündigungen (help.epochtimes.de). Schreiben Sie in die Betreffzeile klar «Kündigung Epoch Times Abo» und geben Sie Ihren Namen, die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse und wenn möglich die Bestellnummer an.
Ein kurzer, sauberer Text reicht völlig. Verlangen Sie eine Bestätigung mit Wirksamkeitsdatum und speichern Sie die gesendete Nachricht als PDF. Wenn innert zwei Arbeitstagen nichts kommt, rufen Sie unter +49 (0)30 340 60 292 an; die telefonischen Zeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr (help.epochtimes.de).
Falls Sie bewusst einen postalischen Nachweis möchten, können Sie Ihre Kündigung an die Schweizer Adresse senden. Das ist nicht zwingend der Hauptweg, kann aber bei Streit über Fristen hilfreich sein. In der Schweiz setzen manche dafür ein Einschreiben ein, andere nutzen digitale Zustelldienste wie Postclic, wenn sie einen dokumentierten Versandnachweis mit Zeitstempel möchten.
Planen Sie für den Briefweg 5 bis 10 Arbeitstage ein. Schreiben Sie auch hier Name, Abo-Daten und das Wort «Kündigung» klar in den Betreff. Wichtig ist, dass der Brief vor dem nächsten Belastungsdatum eintrifft, sonst verlängert sich das Abo unter Umständen nochmals automatisch.
Viele sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren. Bei Epoch Times gilt nach den vorliegenden Informationen vor allem dies: Sie erhalten nach der Kündigung keine Rückerstattung für bereits bezahlte Zeit (shop.epochtimes.de). Praktisch spricht das dafür, dass der Zugang in der Regel bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums weiterläuft.
Ein Beispiel: Wenn Ihre monatliche Belastung am 18. eines Monats erfolgt und Sie am 10. kündigen, sollte der Zugang gewöhnlich bis zum 17. laufen. Prüfen Sie das Datum in der Bestätigungsmail. Fehlt dort ein Enddatum, fragen Sie sofort nach, damit es später keine Diskussion gibt.
Die automatische Verlängerung ist in den AGB klar vorgesehen (shop.epochtimes.de). Wenn Sie das Abo laufen lassen, erneuert es sich am Ende der Laufzeit zu den vereinbarten Konditionen. Gerade bei Jahresabos kann das teuer werden, weil die nächste Belastung auf einen Schlag anfällt.
Darum lohnt sich ein Kalendereintrag 7 Tage vor dem nächsten Abrechnungsdatum. Das ist banal, verhindert aber viele Abo-Fallen. Wer bis zum letzten Abend wartet, riskiert bei technischen Problemen oder einer Supportantwort am Folgetag eine erneute Verlängerung.
Epoch Times schreibt in den Bedingungen, dass Daten nach der Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinien behandelt und gelöscht werden (shop.epochtimes.de). Das ist recht allgemein formuliert. Wenn Sie gespeicherte Rechnungen, Bestellbestätigungen oder Profilangaben brauchen, sichern Sie diese vor dem letzten Zugriffstag.
Besonders bei rein digitalen Abos lohnt es sich kaum, nachträglich noch Unterlagen zu suchen, wenn der Zugang schon abgelaufen ist. Laden Sie deshalb Bestätigungen und Rechnungen vorher herunter. So haben Sie bei einer späteren Beanstandung sofort die nötigen Belege.
Viele hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Rückzahlung. Genau das schliesst Epoch Times aber aus: «Nach Kündigung Ihres Abos erhalten Sie keine Rückerstattung für den bereits bezahlten Zeitraum» (shop.epochtimes.de). Ebenfalls heisst es, dass es keine Rückerstattung für nicht genutzte Zeit gibt, nachdem die Kündigung wirksam ist (shop.epochtimes.de).
Das ist die zentrale Tatsache für Schweizer Kundinnen und Kunden: Wer kündigt, stoppt künftige Verlängerungen, bekommt aber den laufenden Zeitraum normalerweise nicht zurück. Die Erfolgschance für eine freiwillige Kulanzrückzahlung ist nach den vorliegenden Nutzerberichten eher tief.
Bei digitalen Inhalten gibt es in der Praxis kein allgemeines Widerrufsrecht, sobald der Zugang aktiviert wurde. Genau das deckt sich auch mit den vorliegenden Daten zu digitalen Abos. Wenn Sie sich bereits eingeloggt und den Zugang genutzt haben, ist eine Rückgabe wie bei einer ungeöffneten Ware meist nicht drin.
Für die Schweiz ist wichtig: Laufzeit und Kündigungsfrist müssen in den Bedingungen erkennbar sein. Wenn aber der Zugang bereits begonnen hat, hilft ein blosses «ich habe es mir anders überlegt» bei einem digitalen Medienabo meist nicht weiter. In solchen Fällen zählt vor allem, ob falsch verrechnet wurde.
Eine echte Ausnahme nennt Epoch Times selbst: «Bei Fehlern in der Abrechnung wird der Betrag zurückerstattet» gemäss Zahlungsbedingungen (shop.epochtimes.de). Wenn Sie nachweislich doppelt belastet wurden oder trotz Kündigung nochmals eine Abbuchung sehen, schreiben Sie sofort an [email protected] und legen Sie den Kontoauszug bei.
Nennen Sie Datum, Betrag, Zahlart und den Zeitpunkt Ihrer Kündigung. Am wirksamsten ist meist eine E-Mail mit Anhang und klarer Frist von 7 Kalendertagen für eine Antwort. Reagiert der Support nicht, melden Sie die Zahlung bei Ihrer Kartenbank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
In der Schweiz läuft ein Chargeback in der Regel über die kartenausgebende Bank. Bei Abo-Diensten können Sie eine unberechtigte oder trotz Kündigung weiter belastete Zahlung oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses reklamieren. Zuständig ist nicht eine staatliche Chargeback-Stelle, sondern Ihre Bank im Rahmen der Regeln von Visa oder Mastercard und unter Aufsicht des Finanzmarktrechts.
Falls Sie per PayPal bezahlt haben, hilft die Hilfeseite von Epoch Times zur Frage der Kündigung über PayPal als zusätzliche Orientierung: PayPal-Hilfe von Epoch Times. Wenn das Abo über eine App abgeschlossen wurde, läuft die Rückerstattung allenfalls über den jeweiligen App-Anbieter und nicht direkt über Epoch Times.
In den AGB steht, dass sich das Abo automatisch verlängert und die Mindestlaufzeit normalerweise ein Jahr beträgt (shop.epochtimes.de). Das ist für Kündigungen entscheidend, weil viele von einem flexiblen Monatsmodell ausgehen. Prüfen Sie Ihren konkreten Abschluss, denn einzelne Angebote können davon abweichen.
Zu Testangeboten heisst es, das Abonnement könne in der Regel getestet werden und sei jederzeit kündbar (shop.epochtimes.de). Gerade bei Testphasen sollten Sie sofort nach dem Abschluss das Enddatum im Kalender eintragen. Sonst kippt ein Test rasch in ein kostenpflichtiges Folgeabo.
Epoch Times nennt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als anwendbar und verweist für Streitigkeiten auf Gerichte am Sitz in Berlin (shop.epochtimes.de). Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist das nicht ideal, weil ein Streit damit schnell mühsam und teuer wird. Umso wichtiger sind saubere Belege, Bildschirmfotos und klare Kündigungsnachweise.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dokumentieren Sie den gesamten Ablauf vom Login bis zur Bestätigung. Bei Medienabos entscheidet oft nicht ein grosser Grundsatz, sondern die simple Frage, ob Sie die Kündigung und das Datum sauber belegen können.
Abo | Preis | Periode |
|---|---|---|
Digitalabo | €9.90 (CHF9.57) | monatlich |
Jahresabo | €99.00 (CHF95.73) | jährlich |
Diese Beträge sind Näherungswerte auf Basis von Europreisen. Umgerechnet wurde mit 1 EUR = 0.967 CHF. Offizielle, spezifische Schweiz-Preise von Epoch Times für 2025 oder 2026 sind in den vorliegenden Quellen nicht klar ausgewiesen.
Am teuersten auf Jahresbasis ist das Monatsabo, wenn Sie es 12 Monate durchziehen: €9.90 (CHF9.57) pro Monat ergeben rund €118.80 (CHF114.84) im Jahr. Das Jahresabo liegt bei €99.00 (CHF95.73). Damit sparen Sie gegenüber 12 Monatszahlungen rund €19.80 (CHF19.11), also etwa 16.7 Prozent.
Genau hier sollten Sie ehrlich rechnen: Wenn Sie Epoch Times nur testweise lesen, ist ein Jahresabo oft keine gute Idee. Das lohnt sich kaum, wenn Sie schon jetzt mit dem Gedanken an eine Kündigung spielen. Unklare CHF-Preise und automatische Verlängerung sind zudem eine Kombination, bei der man besonders wachsam sein sollte.
In der Schweiz können Abos grundsätzlich gekündigt werden, sofern nicht eine feste Laufzeit oder Bindung vereinbart wurde. Bei Epoch Times ist laut AGB häufig eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vorgesehen (shop.epochtimes.de). Für Sie heisst das ganz praktisch: Kündigen können Sie zwar, aber die Wirkung richtet sich nach der vereinbarten Laufzeit und dem nächsten Verlängerungszeitpunkt.
Die Stiftung für Konsumentenschutz, kurz SKS, hilft bei typischen Abo-Fragen in der Schweiz weiter. Auch das SECO ist bei Konsumententhemen eine wichtige Referenz, gerade wenn es um faire Information und problematische Vertragspraktiken geht. Bei Epoch Times ist der springende Punkt meist nicht ein allgemeines Sonderrecht, sondern ob die Verlängerung und Belastung transparent waren.
Viele Leserinnen und Leser hoffen auf 14 Tage Bedenkfrist wie bei anderen Käufen. Bei digitalen Abos greift das nach Aktivierung des Zugangs oft gerade nicht. Das passt auch zu den vorliegenden Angaben, wonach für digitale Abonnements kein allgemeines Widerrufsrecht gilt, wenn der Zugang bereits aktiviert wurde.
Wenn Sie also einen laufenden Zugang zu Epoch Times bereits genutzt haben, ist eine Rückforderung wegen blossen Nichtgefallens kaum aussichtsreich. Erfolgversprechender ist eine Beanstandung bei klaren Abrechnungsfehlern oder wenn nachweislich trotz Kündigung nochmals belastet wurde.
Wenn Epoch Times nicht reagiert, gehen Sie in drei Schritten vor: zuerst schriftliche Beanstandung an den Anbieter, danach Unterlagen ordnen und schliesslich Beratung bei einer Konsumentenstelle einholen. Halten Sie Kündigungsdatum, Bestätigung, Rechnungen und Kontoauszug bereit. Ohne diese vier Belege wird eine Beschwerde unnötig mühsam.
Für eine erste Einschätzung können Sie die SKS nutzen. Wenn es um unlautere Geschäftspraktiken geht, ist auch das SECO ein sinnvoller Anlaufpunkt. Bei einer Kartenbelastung trotz Kündigung ist zusätzlich Ihre Bank zuständig, nicht die Konsumentenstelle.
Diese Kontakte helfen bei Fragen rund um Epoch Times, Abo-Fallen und Belastungen nach der Kündigung:
Das Bild ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Bewertungen in den vorliegenden Erfahrungsberichten. Die Kündigung von Epoch Times wirkt damit eher schwierig als bequem. Besonders häufig genannt werden unklare Abmeldewege, Belastungen nach der Kündigung und ein wenig hilfreicher Support.
Gleichzeitig gibt es auch einen sachlichen Pluspunkt: Epoch Times nennt immerhin ein Kundenportal und eine Kündigungs-E-Mail offen in der Hilfe (help.epochtimes.de). Das verbessert die Lage etwas, auch wenn der Kündigungslink auf der Webseite selbst nicht prominent platziert ist.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Abmeldung schwierig | hoch | Link schwer auffindbar |
Belastung danach | hoch | weitere Gebühren |
Support schwach | mittel | späte Antworten |
Rückerstattung fehlt | mittel | keine Kulanz |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
TrustPilot | negativ | Abmeldung | negativ |
TrustPilot | negativ | Werbung danach | negativ |
negativ | Support | negativ | |
negativ | Rückerstattung | negativ | |
Forum | negativ | Preisangaben | negativ |
Sichern Sie vor dem Absenden drei Dinge: Bildschirmfoto des Tarifs, Datum der nächsten Belastung und die letzte Rechnung. Gerade bei Epoch Times ist das wichtig, weil die automatische Verlängerung in den AGB festgehalten ist und spätere Diskussionen oft am genauen Datum hängen.
Wenn Sie den Onlineweg nutzen, speichern Sie zusätzlich ein Bildschirmfoto der Kontoseite vor der Kündigung. Darauf sollten Tarifname, E-Mail-Adresse und wenn möglich das Verlängerungsdatum sichtbar sein.
Bei einer falschen Abbuchung brauchen Sie den Kontoauszug, den Transaktionsbeleg und die Kündigungsbestätigung. Ergänzen Sie alles mit Datum, Betrag und Zahlart. Ohne diese drei Belege wird eine Rückforderung bei Epoch Times oder bei Ihrer Bank unnötig zäh.
Nach der Kündigung kontrollieren Sie den nächsten Kontoabschluss nochmals. Wenn dort weiterhin eine Belastung von Epoch Times erscheint, melden Sie sich sofort beim Support und wenn nötig bei Ihrer Bank innert 30 Tagen nach Kartenabschluss.
Fehler eins ist der häufigste: Nutzer suchen auf der normalen Webseite nach einem sichtbaren Kündigungslink und geben dann entnervt auf. Bei Epoch Times liegt der Weg im Kundenportal. Wenn Sie nur auf der Startseite suchen, verlieren Sie Zeit und verpassen womöglich den nächsten Abrechnungstermin.
Fehler zwei ist das Kündigen am letzten Tag. Wenn die Belastung am 18. erfolgt und Sie erst am Abend des 17. schreiben, kann eine verspätete Bearbeitung teuer werden. Schicken Sie Kündigungen idealerweise mindestens 3 bis 7 Tage vor der nächsten Belastung.
Fehler drei ist das Vertrauen auf einen bloss abgesendeten Klick ohne Beleg. Wenn keine E-Mail kommt, haben Sie im Streitfall wenig in der Hand. Machen Sie deshalb immer einen Bildschirmfoto der Schlussseite und speichern Sie die Bestätigungsmail lokal.
Fehler vier ist die falsche Erwartung an Rückerstattungen. Epoch Times sagt klar, dass für den bereits bezahlten Zeitraum keine Rückerstattung erfolgt (shop.epochtimes.de). Wer nach halbem Monat kündigt und automatisch Geld zurück erwartet, wird sehr wahrscheinlich enttäuscht.
Fehler fünf: Nach der Kündigung den Kontoauszug nicht mehr anschauen. Gerade weil Nutzer von weiteren Belastungen berichten, sollten Sie mindestens den nächsten Abrechnungszyklus überwachen. Das sind oft nur 30 Sekunden im E-Banking, erspart aber später viel Ärger.
Ein weiterer Stolperstein ist der Support, der laut Berichten teils vorwiegend auf Englisch verfügbar ist. Formulieren Sie Ihre E-Mail deshalb sehr knapp, mit klaren Daten und Screenshots. Je einfacher Ihr Fall lesbar ist, desto eher erhalten Sie eine brauchbare Antwort.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Aufwand |
|---|---|---|---|
Webkonto | vor nächster Belastung | keine bekannt | einfach |
vor nächster Belastung | keine bekannt | mittel | |
Google Play | vor nächster Belastung | keine bekannt | mittel |
Einschreiben | 5 bis 10 Arbeitstage | keine bekannt | höher, guter Beleg |
Wenn Ihr Login noch funktioniert, ist das Webkonto der schnellste Weg. Wenn der Zugang blockiert ist oder die Kündigung im Portal klemmt, ist die E-Mail meist praktischer. Für einen zusätzlichen Zustellnachweis kann ein Brief sinnvoll sein, besonders wenn Sie schon Streit über frühere Belastungen hatten.
Keine der Methoden ist allein «die beste». Entscheidend ist Ihr Beleg. Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert oft Webkündigung mit gesicherter E-Mail und hebt beide Nachweise auf.
Prüfen Sie direkt nach dem Absenden, ob eine Bestätigung mit Datum eingetroffen ist. Wenn ja, speichern Sie sie als PDF und setzen Sie einen Kalendereintrag auf den Tag nach dem angegebenen Zugangsende. So merken Sie sofort, ob der Zugang wirklich endet und ob nochmals belastet wird.
Wenn keine Bestätigung kommt, warten Sie nicht eine Woche. Schreiben Sie noch am selben Tag nach oder rufen Sie während der Supportzeiten an. Bei Abo-Diensten sind 24 Stunden Schweigen nach einer Kündigung schon ein Signal, genauer hinzuschauen.
Kontrollieren Sie mindestens einen weiteren Kontoabschluss. Erscheint trotz Kündigung nochmals eine Belastung, reklamieren Sie diese bei Epoch Times und wenn nötig bei Ihrer Bank innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. In der Schweiz läuft das als Beanstandung einer Kartentransaktion oder Kartenrückbelastung.
Falls Sie nach dem Ende von Epoch Times einfach weiter gute Nachrichtenangebote suchen, sind NZZ ab 23 CHF pro Monat, Tages-Anzeiger ab 22 CHF pro Monat und das kostenlose SRF News die naheliegendsten Alternativen. Für einen schnellen Überblick taugt auch 20 Minuten, wenn Sie ohne Abo weitermachen wollen.
Wenn Sie Epoch Times schriftlich per Post kündigen möchten, verwenden Sie diese Schweizer Adresse:
Schreiben Sie Ihren Namen, die Abo-E-Mail-Adresse, wenn möglich die Bestellnummer und das gewünschte Kündigungsdatum dazu. Für Fristsachen ist der Onlineweg oder die E-Mail meist schneller, der Brief dient eher als zusätzlicher Nachweis.
Ein knapper Text genügt völlig: «Hiermit kündige ich mein Epoch Times Abonnement per nächstmöglichem Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich mit Angabe des Enddatums.» Ergänzen Sie Datum, Name und Ihre beim Abo verwendete E-Mail-Adresse.
Wenn Sie schon schlechte Erfahrungen mit unklaren Abläufen gemacht haben, senden Sie dieselbe Erklärung parallel per E-Mail an [email protected]. Das spart oft Zeit und reduziert das Risiko, dass Ihre Kündigung irgendwo hängen bleibt.
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